Mann im Anzug mit Fahrrad – Symbolbild für Nachhaltigkeit im Unternehmen
23.04.2024

Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig? Zahlen & Fakten 2024

Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigt dieser Beitrag.

5 Fakten, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist

Die ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) nehmen in der Wirtschaft eine immer größere Rolle ein. Mit Recht: Sustainability und Nachhaltiges Handeln bringen einem Unternehmen viele Vorteile – das zeigen diverse Umfragen. Nachhaltigkeit ist demnach wichtig, weil:

  • sie das Fortbestehen des Unternehmens sichert
  • sie den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft sichert,
  • sie die Motivation der Mitarbeitenden erhöht,
  • sie die Kunden stärker ans Unternehmen bindet
  • und weil sie neue Arbeitsplätze schafft.

ESG hat sich zu einem Thema entwickelt, das immer bedeutender sowohl für Privathaushalte als auch für Betriebe geworden ist. Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr nur ein Etikett, das sich schön vermarkten lässt. Es bringt neben ethischen Aspekten auch große wirtschaftliche Vorteile – unter anderem bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden, der Kundenbindung und damit einhergehend einem größeren wirtschaftlichen Erfolg. Um die Bemühungen im Bereich Sustainability zielgerichtet umzusetzen, sollten Unternehmen allerdings nicht lose Maßnahmen umsetzen, sondern eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten – mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen zur Kontrolle.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Nachhaltigkeit sorgt für wirtschaftlichen Erfolg

Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Mülltrennen im Büro, sondern hat starken Einfluss auf viele fundamentale Sektoren eines Unternehmens. Daher kann der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften natürlich zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Der Aufwand ist es aber wert, wie diese vier Studien zeigen:

  • 95 % der Befragten der Ramboll’s 2019 Sustainability Survey gaben an, dass ESG ein wichtiger Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sei. Der Grund: Konsumenten kaufen immer öfter regionale und ökologisch wertvolle Produkte.
  • 45 % der im KPMG 2022 CEO Outlook befragten Führungskräfte (global) gaben an, dass ESG-Maßnahmen die finanzielle Performance ihres Unternehmens verbessern.
  • 67 % der im Sustainability Monitor 2024 befragten Unternehmen erkennen in der CSRD einen Mehrwert für die Weiterentwicklung des Unternehmens.
  • 55 % der im KPMG 2024 U.S. CEO Outlook befragten Führungskräfte rechnen schon in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem signifikanten ROI ihrer ESG-Initiativen.

 

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen auswirkt

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Nachhaltigkeit sichert die Zukunft von Unternehmen

ESG-Commitment sorgt aber nicht nur dafür, dass das Unternehmen finanziell gut da steht. Dass die Klimakrise und ihre Folgen zur echten Bedrohung für bewährte Geschäftsmodelle wird und Business as usual nicht mehr lange haltbar ist, wird immer deutlicher. Im Umkehrschluss heißt das: Die Nachhaltige Transformation sichert langfristig das Überleben von Unternehmen.

  • 55 % der von Capgemini befragten deutschen Unternehmen erkennen, dass sich etwas ändern muss: Sie schätzen den Klimawandel als den Hauptverursacher kommender Störungen im Betriebsablauf ein.
  • 61 % der weltweit befragten Führungskräfte derselben Studie sind der Meinung, dass eine fehlende Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zum Existenzrisiko wird.
Infografik: Studien, wie Nachhaltigkeit die Zukunft von Unternehmen sichert

Stärkere Kundenbindung durch nachhaltiges Wirtschaften

Zufriedene Kunden sind meist auch treue Kunden – das zeigt u.a. eine Umfrage von Capgemini-Studie Sustainability in CPR 2020:

  • Dreiviertel der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie und Einzelhandelsbranche erklärten, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeit ihre Kundenbindung erhöht.
  • 79 % ändern ihr Kaufverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit.
  • 66 % wählen Produkte und Dienstleistungen sogar gezielt danach aus, wie nachhaltig sie sind.

Das steht im extremen Gegensatz zu den 36 % von großen Unternehmen, die ebenfalls in dieser Studie befragt wurden – und angaben, dass Nachhaltigkeit für ihre Kund:innen keine große Rolle spiele.

Deloitte untersuchte in der Studie The Sustainable Customer 2023, was sich Konsument:innen in Sachen Nachhaltigkeit von Unternehmen wünschen. Das Ergebnis: Unter anderem mehr Transparenz und Ehrlichkeit. 34 % würden einer Marke mehr vertrauen, wenn deren ESG-Maßnahmen von einer unabhängigen dritten Stelle verifiziert wären – wie es etwa die neue Green Claims Directive erreichen will.

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit die Kundenbindung stärkt

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Nachhaltigkeit – Schlüssel zu motivierten Mitarbeitern

Zufriedenheit muss aber nicht nur von außen kommen, sondern auch von innen. Denn: Motivierte Mitarbeitende leisten mehr für ihr Unternehmen. Ein Unternehmen, das nachhaltig ausgerichtet ist, kann genau für diesen zusätzlichen Motivationsschub sorgen – und sich darüber hinaus einen echten Vorteil bei der Talentsuche verschaffen:

  • 67 % der für den Report Sustainability in CPR befragten Unternehmen gaben an, dass die Einbindung von ESG-Themen im Unternehmen die Motivation der Mitarbeitenden erhöht hat.
  • Die EIB-Klimaumfrage 2023 fand heraus, dass 56 % der befragten Menschen Wert auf einen nachhaltig denkenden (und handelnden!) Arbeitgeber legen.
  • Für fast ein Fünftel der in dieser Studie befragten  jüngeren Jobsuchenden ist Nachhaltigkeit sogar das Kriterium bei der Arbeitgeberwahl.
  • Und eine HR-Umfrage von Gartner ermittelte, dass eine starke ESG-Kultur das Mitarbeitenden-Engagement um bis zu 43 % steigern kann.
Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit Mitarbeitermotivation fördert und bei der Talentsuche unterstützt

Sustainability schafft Arbeitsplätze

All diese Faktoren spielen in den wirtschaftlichen Erfolg ein. Die Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaft lassen sich aber auch in der Gesamtwirtschaft ablesen. Laut einer Studie von Deloitte wird Deutschland bis 2030 rund 12 Milliarden Euro zusätzliche Bruttowertschöpfung pro Jahr generieren und dabei 177.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Neben wirtschaftlichen Erfolgen werden auch 5,5 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr einspart.

Infografik: 3 Fakten, welche Vorteile eine Nachhaltige Transformation der Wirtschaft bzw. eine Kreislaufwirtschaft für Deutschland bringt

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* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Schmelzender Eisberg im Wasser als Symbol für die Klimastrategie
17.04.2024

Schritt für Schritt zur Net Zero: So entwickeln Sie eine Klimastrategie für Ihr Unternehmen

Die Klimastrategie für Ihr Unternehmen steht an. Aber wie anfangen – und wo? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie Schritt für Schritt eine passende Strategie zur gezielten Dekarbonisierung entwickeln!

Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gerückt. Mit dem Pariser Klimaabkommen, dem European Green Deal und seinen verschiedenen Umsetzungsstrategien wie CBAM, EU-Klimagesetz, CSRD oder CSDDD gibt es eine ganze Bandbreite von Zielen, Vorgaben und Richtlinien auch zum Klimaschutz. Trotzdem werden Warnungen laut, dass der aktuelle Kurs nicht ausreicht und dass wir das 1,5°-Ziel verfehlen.

Also lieber den Kopf in den Sand stecken, weil es ja eh nichts bringt? Nein – umso wichtiger ist es jetzt, dass alle mit anpacken. Besonders Unternehmen stehen hier in der Verantwortung. Nur: Wie und wo anfangen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Entwickeln einer Dekarbonisierungsstrategie für Ihr Unternehmen!

1. Herausforderung anerkennen: Die Klimastrategie mit der richtigen Motivation angehen

55 % der befragten deutschen Führungskräfte einer Capgemini-Studie gaben an: In den nächsten zehn Jahren wird der Klimawandel die größten Herausforderungen für das Geschäftsmodell bringen. Der Klimawandel steht nicht mehr nur vor der Tür – er steht schon mit beiden Beinen im Hausflur. Bei den ersten Unternehmen ist er sogar schon im Wohnzimmer angekommen und zerschlägt das feine Porzellan in der Vitrine. Denn der Klimawandel wirkt sich längst auf erste Lieferketten und Geschäftsmodelle aus. Die Herausforderung ist also klar: Strategien und Pläne erarbeiten, um die Emissionen des eigenen Unternehmens zu senken.

Wir bei VERSO finden es wichtig, nicht nur die Herausforderung anzuerkennen – sondern auch die richtige Motivation zu finden, um fokussiert loszulegen und hartnäckig dranzubleiben. Deshalb eine Frage an Sie:

Was ist Ihre Motivation hinter dem Entwickeln einer Klimastrategie? 

Vielleicht ist es bei Ihnen ganz klassisch der regulatorische Druck. Zum Beispiel, weil Sie durch die CSRD zum Offenlegen Ihrer Klimastrategie verpflichtet sind. Vielleicht liegt Ihnen die Sache aber auch unabhängig von Gesetzen am Herzen – weil Sie die Vorteile einer Klimastrategie erkannt haben oder Ihr Unternehmen zukunftssicher machen wollen. Möglicherweise möchten Sie sich auch gegen steigende Kosten durch CBAM und den EU-Emissionshandel wappnen, der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten begegnen oder Ihr Employer Branding stärken.

Was es auch ist: Eine klare Motivation bringt Commitment im gesamten Unternehmen und sorgt dafür, dass Ihr Dekarbonisierungsplan nicht nur an trockenen Zahlen ausgerichtet ist.

2. CO₂-Bilanz oder THG-Bilanz erstellen: Die Basis Ihrer Klimastrategie

Ganz ohne trockene Zahlen geht es aber nicht. Ist das Commitment geklärt, legen wir im zweiten Schritt das Fundament für Ihre Dekarbonisierungsstrategie. Dafür braucht es zunächst eine Bestandsaufnahme in Form einer CO₂-Bilanz. Orientierung bietet Ihnen dabei das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Das ist der am weitesten verbreitete Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen.

Wichtig beim Ermitteln Ihrer Emissionen: Gehen Sie wirklich in die Tiefe und holen Sie so viele Daten wie möglich ein – aus so vielen Quellen wie möglich!

Wie ist Ihr Unternehmen strukturiert? Welche Emissionsquellen gibt es in Ihrem Unternehmen? Welche dieser Quellen sind echte Emissions-Hotspots? Wie viele Emissionen entstehen jährlich? Arbeiten Sie sich Schritt für Schritt durch Ihre Prozesse, Produkte und Tätigkeiten – bis in Scope 3 hinein. Denn auch wenn für Scope 1 und Scope 2 die Datensammlung leichter fällt: Scope-3-Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette machen bis zu 80 % der Gesamtemissionen eines Unternehmens aus! Tools wie unser Climate Hub und Supply Chain Hub erleichtern Ihnen das genaue, übersichtliche Erfassen aller Klimadaten.

Überblick zu den einzelnen Scopes: Scope 1 umfasst direkte Emissionen eines Unternehmens, Scope 2 umfasst indirekte Emissionen eines Unternehmens und Scope 3 umfasst alle Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen.

Übrigens: Wer es noch genauer wissen möchte, kann sämtliche Treibhausgasemissionen seines Unternehmens bilanzieren. Eine vollständige THG-Bilanz erfasst neben CO₂ sechs weitere Gase mit Treibhausgaspotenzial – darunter z.B. Methan und Lachgas.

3. Ziele für die Dekarbonisierungsstrategie vorgeben

Der Status quo ist abgehakt. Jetzt kann die Reise losgehen. Aber – wohin eigentlich? Legen Sie im nächsten Schritt eindeutige Klimaziele für Ihr Unternehmen fest. Am besten natürlich in SMARTer Form:

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Ambitioniert
  • Realistisch
  • Terminiert

Binden Sie hier unbedingt Stakeholder Ihres Unternehmens ein – denn Ziele über die Köpfe der Mitarbeitenden hinweg festzulegen, die diese am Ende umsetzen müssen, kann schnell nach hinten losgehen.

Hier eine kleine Checkliste für die Ziele Ihrer Klimastrategie:

  • Unsere Klimaziele sind wissenschaftsbasiert (Unterstützung bieten z.B. die Sektor-Leitfäden der SBTi)
  • Unsere Klimaziele unterstützen das 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommens
  • Wir haben ein Ausgangsjahr festgelegt, um unsere Fortschritte abzugleichen
  • Wir haben einen klaren zeitlichen Rahmen für unsere Klimaziele vereinbart

Unterscheiden Sie beim Planen Ihrer Reduktionsziele außerdem nach:

  • Langfristigen Klimazielen, die mit tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in Ihrem Unternehmen einhergehen
  • Kurzfristigen Klimazielen, mit denen Ihr Unternehmen schnell erste Erfolge erzielt
  • Absoluten Klimazielen; d.h. quantitative Ziele, die bis Zeitpunkt X erreicht werden
  • Relativen Klimazielen; d.h. die CO₂-Reduktion abhängig von Kennzahlen wie Mitarbeitendenzahl oder Produktionszahlen

4. Maßnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie planen

Sie kennen Emissionen und Klima-Hotspots Ihres Unternehmens und haben sich klare Dekarbonisierungsziele gesetzt. Ziele allein bremsen den Klimawandel aber leider nicht aus. Also geht’s in Schritt 4 an die Strategieplanung, damit Sie ins Handeln kommen.

Vier Tipps dazu von unserer Seite:

  1. Beziehen Sie hier wieder wichtige Stakeholder ein, um möglichst viele Ansätze und Hebel zu finden.
  2. Auch externe Consultants sind eine Überlegung wert – so decken Sie noch das ein oder andere versteckte Potenzial zur Emissionsreduktion auf.
  3. Achten Sie darauf, dass die Maßnahmen machbar sind. Niemandem ist geholfen, wenn Sie ambitionierte Ziele und radikale Maßnahmen erarbeiten, die dann aber leider nicht mit der Realität vereinbar sind.
  4. Verschaffen Sie sich ein Bild der Reifegrade Ihrer Stakeholder. Ein Beispiel: Um die Klimaziele in der Supply Chain zu erreichen, sollen die Lieferanten zu 100 % mit erneuerbaren Energien produzieren. Lieferant A hat Nachhaltigkeit schon lange auf der Agenda stehen und erfüllt diese Voraussetzung mit links. Lieferant B hatte mit Nachhaltigkeit bislang nicht viel am Hut, will den Umstieg aber schaffen – hier kann Ihr Unternehmen mit Schulungen oder Unterstützung helfen.

Ist Ihre Beschaffung bereit für die ESG-Anforderungen?

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5. Emissionen reduzieren

Richtig geplant, sollte Ihre Klimastrategie wie ein Kreislauf funktionieren: Nach der ersten Bestandsaufnahme mit Zielsetzung und Maßnahmenplanung folgt eine „Arbeitsphase“, in der Sie Ihre Maßnahmen wirken lassen und Ihre Ziele verfolgen. Nach einem Jahr ziehen Sie Bilanz und passen Ihre Strategie an, um noch ein bisschen mehr Effizienz herauszuholen.

Hier gilt: Gut Ding will Weile haben. Soll die Dekarbonisierungsstrategie echten Impact schaffen, kann sie in großen Unternehmen mit umfangreichen Prozessen und Lieferketten auch schon mal zehn Jahre oder länger laufen!

6. Unvermeidbare Emissionen ausgleichen

Seien wir ehrlich – CO₂-Kompensation ist ein Streitthema. Die einen befürworten es, die anderen sehen darin Greenwashing. Grundsätzlich sollte die Kompensation wirklich nur dann eine Option darstellen, wenn Sie sämtliche Potenziale zur Emissionsminderung vollständig ausgeschöpft haben. Entscheiden Sie sich im Rahmen Ihrer Klimastrategie für den Ausgleich nicht-vermeidbarer Emissionen, möchten wir Ihnen einen wichtigen Tipp mitgeben: Greifen Sie auf seriöse Kompensationsprojekte zurück, die

  1. auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind und
  2. deren Wirkung messbar ist.

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market) wird bisher nicht staatlich reguliert und ist ziemlich intransparent. Statt rechtlich verbindlicher Kriterien zur Validierung von CO₂-Ausgleich gibt es nur eine Reihe privater Standards und Register mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Die Folge: Große Qualitätsunterschiede innerhalb der Klimaschutzprojekte, die den sogenannten CO₂-Gutschriften zugrunde liegen. Schauen Sie also genau hin.

Besonders gegen die Kompensation durch Waldprojekte und Wiederaufforstung klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits mehrfach erfolgreich (und öffentlichkeitswirksam!), etwa weil die veranschlagte Waldfläche die ausgestoßene CO₂-Menge gar nicht ausgleichen konnte oder das Projekt nicht lang genug lief, um mit der Lebensdauer von CO₂ in der Atmosphäre mitzuhalten.

7. Klimastrategie optimieren – und gerne kommunizieren!

Eben hatten wir es schon kurz angeschnitten: Die Dekarbonisierungsstrategie ist kein Einmalprojekt. Ist sie einmal ins Rollen gekommen, läuft sie viele, viele Jahre. Schließlich haben wir mit dem Klimawandel noch einiges vor uns. Und in diesen Jahren kann viel passieren.

Überprüfen Sie regelmäßig den Fortschritt. Was läuft nach Plan, wo hakt es, wo tut sich gar nichts? Gleichen Sie ab, ob Sie Ihre Ziele im vereinbarten Zeitrahmen erreichen werden. Sprechen Sie mit Ihren Stakeholdern, wo noch Potenziale bestehen. Und bewerten Sie bitte ehrlich, ob Ihre aktuelle Strategie tatsächlich auch dem Stakeholder etwas nützt, an dem letzten Endes alles hängt: der Natur!

Last but not least: Fehler gehören dazu – genauso wie das Feiern von Erfolgen. Kommunizieren Sie Ihre Fortschritte, aber geben Sie auch offen zu, wo Sie sich vielleicht verschätzt haben. Zeigen Sie, was Ihr Unternehmen erreichen will, wo Sie nachbessern wollen. Transparenz, Ehrlichkeit und Commitment sind die Treiber der Nachhaltigen Transformation!

Finden wir Ihren Weg in Richtung Net Zero

Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Planen und Umsetzen der Klimastrategie eines der aufwendigsten To-dos. In die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks fließen mitunter tausende Datenpunkte und Emissionsfaktoren aus der gesamten Wertschöpfungskette ein.

Viele davon stehen Ihnen nicht direkt zur Verfügung und müssen erst einmal eingeholt werden. Wer die Kalkulation korrekt (d.h. im Einklang mit internationalen Standards wie dem GHG Protocol) durchführen will, braucht Durchblick und Durchhaltevermögen. Und dann sind da noch Zweifel wie: Sind unsere Klimaziele überhaupt sinnvoll? Bewirken unsere Maßnahmen was? Darf ich diesen und jenen Meilenstein für unser Produkt jetzt so kommunizieren, oder hagelt es dann Greenwashing-Vorwürfe? 

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Neue Pflichten für alle, die mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben: Die Anti-Greenwashing-Richtlinie setzt Schranken. Was Sie jetzt wissen sollten.

Gerade die erste Klimastrategie ist eine echte Herausforderung. VERSO hilft Ihnen, reinzukommen – und Ihren Dekarbonisierungsplan langfristig sicher umzusetzen. Interessiert? Dann schauen Sie sich gern an, wie wir Sie bei Ihrer Klimastrategie unterstützen:

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Meeresschildkröte, die durch Plastikmüll schwimmt: Mit der neuen Green Claims Directive gegen Greenwashing sollen solche Bilder seltener werden
26.03.2024

Green Claims Directive: EU geht gegen Greenwashing vor

Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe: Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Kunden oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat das EU-Parlament der Green Claims Directive zugestimmt.

Umweltangaben sind oft irreführend

Im Januar 2023 veröffentlichten DIE ZEIT und The Guardian eine brisante Geschichte über den führenden Anbieter von CO2-Zertifikaten Verra. Ein Teil der Emissionsgutschriften, die Unternehmen dazu dienten, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu kompensieren, erbrachten demnach keine echten Kohlenstoffreduzierungen. Eine weitere Studie der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten Umweltangaben vage oder irreführend waren, wobei satte 40 % der Angaben völlig unbewiesen waren. Und auch die grünen Labels führen Verbraucher:innen in die Irre: Die Hälfte aller grünen Labels bietet eine schwache oder nicht vorhandene Verifizierung.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Die Reaktion der EU: die Green Claims Directive

Um gegen diese Praktiken vorzugehen, hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Entwurf der Green Claims Directive veröffentlicht. Fast genau ein Jahr später, am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament mit 467 Ja-Stimmen, 65-mal Nein und 74 Enthaltungen für die Green Claims Directive. Das Dossier wird nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt werden. Die Richtlinie ist Teil des Circular Economy Action Plans, zu dem beispielsweise auch das kürzlich beschlossene Recht auf Reparatur gehört.

Die Ziele der neuen Verordnung:

  • Grüne Aussagen in der gesamten EU sollen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sein;
  • Verbraucher:innen sollen vor Greenwashing geschützt werden;
  • Die Richtlinie soll einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen EU-Wirtschaft leisten, indem Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können;
  • Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten geschaffen werden.

Welche Umweltaussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

In der Green Claims Directive geht es um Aussagen im Rahmen der kommerziellen Kommunikation, die angeben, dass ein Produkt oder ein Unternehmen

  • eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat,
  • weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Unternehmen oder
  • dass seine Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

Umweltaussagen wie „grün”, „klimaneutral“ oder „zu 100% CO2-kompensiert” sind erfahrungsgemäß besonders häufig missverständlich und führen die Verbraucher:innen leicht in die Irre. Vor allem beim Thema CO2-Ausgleichsprojekte und -methoden will die EU mit expliziten Vorschriften für klimabezogene Aussagen mehr Transparenz schaffen.

Werden „Green Claims” verboten?

Unternehmen sind immer noch dazu ermutigt, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu kommunizieren. Dennoch wird eingeschränkt, wie und was kommuniziert werden darf. So ist es beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln wichtig, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, und allgemeine Umweltaussagen sind verboten, sofern es für die Leistung keinen Nachweis gibt. Auch dürfen keine Umweltaussagen für ein gesamtes Produkt getätigt werden, wenn diese sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

Bei welchen Umweltaussagen Unternehmen jetzt besonders acht geben müssen, lesen Sie im Whitepaper zur Green Claims Directive.

Welche Folgen hat die Anti-Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie schreibt Unternehmen vor, ihre Umweltaussagen nun nachzuweisen, unabhängig prüfen zu lassen und sie anschließend transparent zu kommunizieren.

Wer der Richtlinie nicht folgt, hat mit satten Geldstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen.

Konkretes zum Prüfverfahren, den Unterschieden zu anderen Gesetzen und möglichen Folgen bei Nichteinhaltung haben wir in unserem Whitepaper genau erläutert.

Was wird mit der Richtlinie gegen Greenwashing erreicht?

Mit der Einführung des neuen Regelwerks gegen Greenwashing werden sich Verbraucher:innen wieder besser auf Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites und auf Produktverpackungen verlassen können. Die immer zahlreicher auftauchenden privaten Umweltsiegel werden eingeschränkt, wenn das Siegel auf der Grundlage unbegründeter Behauptungen vergeben wird. Auf diese Weise müssen sich die Verbraucher:innen nicht mehr durch einen Dschungel von Umweltzeichen wühlen.

Die Einschränkung von Greenwashing bedeutet auch, dass der Wettbewerb fairer wird. Unternehmen, die wirklich etwas bewirken wollen, erhalten mehr Aufmerksamkeit und einen Vorteil auf dem Markt. Und natürlich profitiert davon unsere Erde, wenn Unternehmen die Nachhaltige Transformation tatsächlich vorantreiben.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation

VERSO unterstützt das EU-Vorhaben, Greenwashing einzudämmen. In diesem Zuge beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitskommunikation. Unsere Sustainability Consultants helfen Ihnen dabei, aussagekräftige Informationen zu veröffentlichen und dabei wahrheitsgemäß zu bleiben – sei es im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder anderen internen und externen Kommunikationsformen.

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CSR, ESG oder Nachhaltigkeit: Wo liegen die Unterschiede?
29.01.2024

CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?

CSR, ESG, Nachhaltigkeit: Was auf den ersten Blick nach ein und derselben Sache klingt, unterscheidet sich tatsächlich. Klären wir in diesem Beitrag den Unterschied zwischen den Begriffen „ESG“, „CSR“ und „Nachhaltigkeit“!

In diesem Beitrag vergleichen wir Äpfel mit Birnen, die auf den ersten Blick alle wie Äpfel aussehen – denn es geht um die recht ähnlichen Begriffe „CSR“, „ESG“ und „Nachhaltigkeit“. Sie lesen, was hinter diesen Wörtern steckt und inwiefern sie sich unterscheiden.

Was heißt CSR?

„CSR“ können Sie sich als eine Art moralische, ethische Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens vorstellen. CSR steht für „Corporate Social Responsibility“. Und obwohl hier das Wörtchen „Social“ drinsteckt, ist hier nicht nur der soziale Aspekt von Nachhaltigkeit gemeint. CSR bezieht sich gleichfalls auf Umwelt und Unternehmensführung. Vielleicht sind Sie schon einmal über die Abkürzung „CR“ gestolpert – die steht für „Corporate Responsibility“ und klammert „Social“ bewusst aus, um Verwirrung zu vermeiden.

CSR oder CR damit ist sozusagen der Vorläufer von ESG. Oder, um es mit einer englischen Redewendung zu beschreiben: CSR walked so that ESG could run.

Die EU-Kommission hat CSR bereits 2011 wie folgt definiert:

„[E]in Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“

Wenn wir es genau nehmen, bezieht sich CSR also vorrangig auf das Bewusstwerden eines Unternehmens, welchen Einfluss es – aktiv oder passiv – auf Gesellschaft bzw. Umwelt nimmt. Ihrer Verantwortung begegnen Unternehmen im Sinne der CSR, indem sie qualitative Maßnahmen über das gesetzliche Minimum (z.B. CSRD, LkSG) hinaus ergreifen.

Whitepaper: Die ESRS im Überblick

Mit der CSRD wurden neue Standards für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt. Erfahren Sie im Whitepaper alles Wichtige zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Was heißt ESG?

„ESG“ ist die Abkürzung von „Environmental, Social, Governance“ – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Gegensatz zu CSR ist ESG eher ein pragmatischer, detailorientierter Ansatz für Nachhaltigkeitsbestrebungen. Der Begriff umfasst Auswirkungen von Unternehmensstrategie und -praktiken auf diese drei Bereiche:

  • Environmental: Umweltkriterien wie z.B. Energieverbrauch, Klimastrategie oder Ressourcenmanagement
  • Social: Kriterien in Bezug auf Stakeholder (über Investoren hinaus) wie z.B. Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette, Diversity oder Gender Pay Gap
  • Governance: Kriterien der ethischen Unternehmensführung, wie z.B. Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutz oder Lieferantenauswahl

ESG orientiert sich dabei quantitativ. So fordern etwa die ESRS, das Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD, überwiegend eindeutige Kennzahlen.

Zugrunde liegt ESG die sogenannte „triple bottom line“. Die ist Ihnen vielleicht auch als „3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit“ bekannt – ein Ansatz, nach dem nachhaltige Entwicklung nur dann möglich ist, wenn umweltbezogene, gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsziele gleichberechtigt verfolgt werden.

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Und was ist dann Nachhaltigkeit?

Kommen wir damit zum letzten Punkt unserer Unterscheidung von ESG, CSR und Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit oder auch Sustainability ist sozusagen ein Dachbegriff für ESG und CSR. Ohne CSR und ESG kann Nachhaltigkeit nicht existieren.

Lassen Sie uns eine kleine Reise ins Erzgebirge des frühen 18. Jahrhunderts unternehmen. In der Bergbauregion war Holz eine so wichtige Ressource als Brenn- und Baustoff sowie zur Erzverhüttung, dass es langsam knapp wurde. Hans Carl von Carlowitz, der damals u.a. Leiter des Oberbergamtes Freiberg war und die Holzversorgung zu verantworten hatte, formulierte damals erstmalig die Nachhaltigkeitsdefinition, dass dem Wald nur so viele Bäume entnommen werden dürften, wie auch nachwachsen. Schon im 19. Jahrhundert etablierte sich diese Definition auch in anderen Bereichen.

Zoomen wir hinaus aufs große Ganze, bedeutet Nachhaltigkeit also: Systeme – ganz gleich welcher Art – dürfen nur so weit belastet werden, wie sie es ohne Schaden aushalten. Ressourcennutzung darf nur in diesem Umfang stattfinden.

Heute, im Jahr 2024, ist uns allen aber mehr als bewusst: Die meisten unserer Systeme sind bereits an ihre Grenzen gestoßen oder werden schon weit über ihre Grenzen hinaus genutzt. Ob Überfischung oder Entwaldung, der Abbau seltener Erden oder Ölförderung, Luftverschmutzung oder Ausbeutung von Menschen: Wir müssen den Nachhaltigkeitsgedanken wieder stärker fördern und jetzt handeln, um auch für künftige Generationen eine lebenswerte Zukunft zu schaffen.

Unternehmen obliegt beim Thema Nachhaltigkeit als Umsetzer von Verbraucherbedürfnissen, als Ermöglicher gewohnter Bequemlichkeiten und Lebensstandards die Hauptrolle. Indem sie sich ihrer Verantwortung bewusst werden (CSR) und ihre Geschäfsstrategien sowie Lieferketten umstellen (ESG), haben sie die Nachhaltige Transformation in der Hand.

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Fazit: Ist ESG oder CSR wichtiger?

Und um abschließend noch die oft gestellte Frage zu beantworten, ob ESG oder CSR wichtiger sei: Beides greift ineinander. Nur hat sich ESG heute als gängiger Begriff für eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie etabliert.

CSR stellt den Grundgedanken, den es für die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft braucht: Das Bewusstsein, dass Unternehmen Verantwortung tragen und entsprechend handeln müssen. ESG wiederum gibt Möglichkeiten vor, um gezielt zu handeln. So werden aus Verantwortungsbewusstsein messbare, wirkungsvolle Aktionen.

 

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Nachhaltigkeit auf der Website kommunizieren
18.12.2023

So kommunizieren Sie Ihre Nachhaltigkeit auf der Website

Ihr Unternehmen ist nachhaltig – aber wissen potenzielle Kund:innen das auch? In diesem Beitrag finden Sie 6 Tipps, um Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen glaubwürdig auf der Website zu kommunizieren.

Immer mehr Konsument:innen wählen Unternehmen gezielt nach Nachhaltigkeitsaspekten aus – und immer mehr Unternehmen müssen mit Inkrafttreten des LkSG genau darauf achten, dass in ihrer Lieferkette alles mit rechten Dingen zugeht.

Nachhaltigkeit wird zunehmend zum wichtigen Kriterium bei Kauf- und Partnerschafts-Entscheidungen. Und welche bessere Möglichkeit als die eigene Website gibt es, um potenzielle Kunden und Partner über Ihre Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit zu informieren? Höchste Zeit also, die Nachhaltigkeitsbestrebungen Ihres Unternehmens ins Rampenlicht zu rücken.

Aber wie machen Sie das am besten?

6 Tipps, um Nachhaltigkeit glaubhaft auf der Website zu kommunizieren

Tipp 1: Transparenz und messbare Daten

Fakten, Fakten, Fakten: Solide Zahlen wirken noch immer am glaubwürdigsten. Daher lautet unser erster Tipp auch: Stellen Sie auf Ihrer Website einen detaillierten Nachhaltigkeitsbericht bereit – z.B. als eigenständige Seite oder als downloadbares pdf-Dokument. Der Bericht zeigt bestehende Maßnahmen auf, aber beschreibt auch, was Ihr Unternehmen zukünftig umsetzen wird.

Zeigen Sie darüber hinaus prominent und separat zum Bericht, welche Ziele Sie sich gesetzt haben und mit welchen Maßnahmen Sie diese erreichen wollen. Geben Sie dabei auch offen an, wo es noch Handlungsbedarf gibt.

Ab 2024 sind durch die CSRD rund 15.000 Unternehmen ohnehin zu einem Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet. Doch auch ein freiwilliger Bericht ist eine gute Sache für alle Unternehmen, die ganz klar zeigen wollen: „Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst!“

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Tipp 2: Auszeichnungen von unabhängigen Stellen

Wurde Ihr Unternehmen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen zertifiziert? Dann platzieren Sie entsprechende Siegel und Zertifikate unbedingt auf Ihrer Seite! Externe Bestätigungen Ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen stärken die Glaubwürdigkeit enorm.

Wichtig hierbei:

  1. Verstecken Sie Ihre Auszeichnungen nicht in einem kleinen Abschnitt auf einer Unterseite, die nicht einmal im Menü verlinkt ist. Ob als Banner auf der Startseite oder als eigener Menüpunkt: Wer Gutes tut, darf das ruhig zeigen!
  2. Setzen Sie auf Auszeichnungen anerkannter, unabhängiger Stellen. Zertifikate und Siegel, die sich jedes Unternehmen mit genügend Geld einfach erkaufen kann, bergen Greenwashing-Gefahr.

Apropos Greenwashing: Wie Sie die häufigsten Stolpersteine umgehen, lesen Sie im Beitrag „Die fünf größten Greenwashing-Fallen und wie man sie vermeidet“.

Tipp 3: Kooperationen vorstellen

Woher beziehen Sie Ihre Rohstoffe oder Waren? Mit welchen Unternehmen arbeiten Sie zusammen – und wie nachhaltig sind die? Gibt es Kooperationen mit Umwelt- und Tierschutz-, oder auch Menschenrechtsorganisationen, mit denen Ihr Unternehmen über den eigenen Tellerrand hinaus Impact schafft? In welchen Projekten ist Ihr Unternehmen aktiv?

All das sind interessante Punkte, die Sie keinesfalls unter den Teppich kehren sollten! Zeigen Sie, wie Sie sich engagieren und durch Ihre Verantwortung den Wandel zur Nachhaltigkeit aktiv mitgestalten. Achten Sie aber auch hier darauf, nicht in Greenwashing-Fallen zu tappen.

Nachhaltigkeit erfolgreich und sicher kommunizieren

Dos und Don’ts sowie Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitskommunikation und mehr: Im Kurs „ESG-Management in der Praxis“ zeigt Ihnen Nuvia Maslo (CMO/CCO bei VERSO), wie Sie Ihre Nachhaltigkeit wirkungsvoll kommunizieren.

Tipp 4: Commitment zeigen

Dass Sie 2020 eine Blühwiese neben der Firmenzentrale angelegt haben, waren die letzten News in Sachen Nachhaltigkeit? Hoffentlich nicht! Wer die Nachhaltigkeit seines Unternehmens wirklich glaubhaft kommunizieren will, sollte langfristig planen – am besten auf Grundlage einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie.

Schildern Sie in jedem Fall, was Ihr Unternehmen bisher schon erreicht hat. Führen Sie auf, wie Nachhaltigkeit aktuell gelebt wird. Zum Beispiel auch durch ein gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden oder faire Bezahlung in Ihrer eigenen Lieferkette. Nachhaltigkeit bezieht sich schließlich nicht allein auf die Umwelt.

Zeigen Sie aber auch, was Sie sich für die Zukunft vornehmen. Präsentieren Sie auf Ihrer Website langfristige Nachhaltigkeitsziele mit klaren Meilensteinen. Machen Sie Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil des Purpose Statements Ihres Unternehmens. Teilen Sie Fortschrittsberichte. Mit Kontinuität und Engagement zeigen Sie immer noch am besten, dass Nachhaltigkeit bei Ihnen mehr als eine kurzfristige Marketingmaßnahme war.

Tipp 5: Ehrlich sein

Ehrlichkeit währt am längsten. Das gilt auch für die Nachhaltigkeitskommunikation. Kein Unternehmen ist zu 100 % nachhaltig – also versuchen Sie nicht, Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus der Luft zu greifen. Stellen Sie Ihre bisherigen Maßnahmen und Erfolge vor, aber geben Sie auch offen und ehrlich zu, wo es vielleicht noch hakt. Das lässt Sie nicht schlecht dastehen – im Gegenteil! Es zeigt, dass in Ihrem Unternehmen ernsthaft über Nachhaltigkeit nachgedacht wird.

Tipp 6: Nachhaltigkeit mit einer nachhaltigen Website demonstrieren

Last but not least ein Punkt, den man auf den ersten Blick schnell vergisst: Wer die Nachhaltigkeit seines Unternehmens unterstreichen will, sollte unbedingt auch seine Website unter die Lupe nehmen! Tools wie der Website Carbon Calculator berechnen Ihnen im Handumdrehen den CO2-Fußabdruck Ihrer Seite.

CO2-Fußabdruck der Seite verso.de

Ihre Seite ist eher im globalen Durchschnitt angesiedelt? Dann halten Sie Ausschau nach Spezialist:innen für Green Webdesign, um das volle Nachhaltigkeits-Potenzial Ihrer Seite auszuschöpfen.

Bis dahin helfen Ihnen erste einfache Tipps wie diese, um Ihre Website ohne Design- oder Coding-Kenntnisse nachhaltiger zu machen:

  • Reduzieren Sie Dateigrößen (Bilder und Videos).
  • Prüfen Sie, ob Ihre Seite mit Kohle betrieben wird – ganz schnell gelingt das z.B. mit dem Tool der Green Web Foundation. Wechseln Sie andernfalls zu einem Webhosting-Anbieter mit transparent nachverfolgbarem Ökostrom.
  • Gestalten Sie Ihre Website barrierefrei, um auch sozialer Nachhaltigkeit gerecht zu werden – ein erster Schritt wären hier z.B. beschreibende Texte für Bilder.
  • Entrümpeln Sie einmal beherzt, damit veraltete Inhalte und überflüssige Tools nicht weiterhin grundlos Energie verschwenden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg – und sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung in der Nachhaltigkeitskommunikation brauchen!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Bankgebäude in Frankfurt: Zukünftig fließt das ESG-Commitment in Kreditentscheidungen ein
03.11.2023

ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite

„Ihr Kreditantrag wurde abgelehnt.“ Einen solchen oder ähnlichen Satz hören manche Unternehmen in Zukunft möglicherweise öfters. Der Grund: Sie konnten die von der Bank geforderten ESG-Daten nicht liefern bzw. den Ansprüchen gerecht werden. Denn Nachhaltigkeit rückt auch in der Finanzbranche immer stärker in den Fokus. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

Wie es zum schärferen Blick auf Finanzierungsanträge kommt

Ausreichend Eigenkapital, hoher Cashflow, eine sichere Marktposition und eine solide Unternehmensstrategie – konnte ein Unternehmen das bei einem Finanzierungsantrag vorweisen, war der Kredit so gut wie sicher. Damit ist jetzt Schluss. Denn in die Kreditentscheidung fließen inzwischen auch ESG-Kriterien ein.

Aber wie kommt es dazu? Wagen wir einen kurzen Deep Dive, um diese Frage zu beantworten. Falls Sie sich in Finanzthemen nicht so gut auskennen: Keine Sorgen – auch wenn wir alle wichtigen Punkte genau beleuchten, bleiben wir im Nichtschwimmer-Bereich. Wer nur Zeit für die harten Fakten hat, kann diesen Abschnitt überspringen und unter „Diese ESG-Daten wollen Banken jetzt sehen“ weiterlesen.

Green Deal, Klimaschutzgesetz, SFDR, MaRisk: Viele Anforderungen – ein Ziel

Hintergrund dieser neuen Entwicklung ist eine Vielzahl von Vorgaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der EU. Arbeiten wir uns hier einmal von außen nach innen vor. Mit dem European Green Deal haben sich die Mitgliedsstaaten der EU zur Nachhaltigen Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie verpflichtet. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Parallel dazu hat sich Deutschland mit dem neuen Klimaschutzgesetz vorgenommen, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

International nimmt Europa mit diesem Plan eine Vorreiterrolle ein. Nun gilt es, den Green Deal auch in der Praxis umzusetzen und Wege zu finden, die Nachhaltige Transformation in Bewegung zu bringen. Und der wohl mächtigste Hebel für handfeste Veränderungen in der Wirtschaft ist – genau – Geld. Wer Nachhaltigkeit vorantreiben will, muss Finanzströme umleiten.

Keine Lücke im Kreditantrag

Effizient, transparent und prüfungssicher: Mit der ESG-Software von VERSO stellen Sie Ihrer Bank lückenlos alle geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung. Jetzt mehr erfahren:

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat die EU schon 2019 eine Maßnahme in Kraft gesetzt, die Finanzmarktteilnehmer wie Banken und Kreditinstitute zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet. Der Ansatz der SFDR: Banken müssen Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Aspekte ihrer Finanzprodukte transparent machen. Wie wirken sich ESG-Kriterien auf die Produkte aus? Und wie wirkt sich der Finanzhandel umgekehrt auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Die 7. MaRisk-Novelle verpflichtet Banken unter anderem dazu, ESG-Aspekte bzw. -Risiken in der Kreditentscheidung und -überwachung zu berücksichtigen. Ähnlich wie es Versicherungsanbieter schon seit Jahren handhaben, werden Banken und Kreditinstitute also zum Beispiel prüfen, welcher Branche ein Unternehmen angehört, wie hoch der Emissionsausstoß ist oder wie es um die Gleichberechtigung steht.

Der Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ (2023) zufolge berücksichtigen zwar erst 38 % der befragten Banken ESG-Risiken. Doch die Folgen der Entwicklung sind schon jetzt spürbar. So lehnten Banken und Fonds beispielsweise schon 2021 den Antrag der STEAG ab – unter anderem, weil der Stromerzeuger mehrere Steinkohlekraftwerke betreibt und eine unsichere Kohleausstiegsstrategie verfolgt.

Keine Finanzierung ohne ESG-Check: Diese Daten wollen Banken jetzt sehen

Zur generellen CSR-Berichtspflicht kommen also weitere Verpflichtungen hinzu – zumindest für die Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen. Doch welche Nachhaltigkeitsinformationen sind jetzt konkret gefordert? Der Bundesverband deutscher Banken hat einen ersten Fragenkatalog zusammengestellt, der Nachhaltigkeits-KPI zusammenstellt.

Der ESG-KPI-Grundkatalog orientiert sich an der CSRD, der EU-Taxonomie sowie verschiedenen Berichtsstandards wie GRI. Neben allgemeinen Informationen zum Unternehmen finden Sie in dieser Übersicht Fragen zu folgenden ESG-Aspekten:

  • Umwelt und transitorische Risiken – z.B.: Welcher Anteil der Geschäftsaktivitäten Ihres Unternehmens wirkt sich negativ auf Biodiversität oder das Ökosystem aus?
  • Physische Risiken – z.B.: Welche Maßnahmen hat Ihr Unternehmen zur Reduzierung physischer Risiken getroffen bzw. geplant?
  • Soziales – z.B.: Verfügt Ihr Unternehmen über eine Anti-Diskriminierungs-Richtlinie?
  • Governance – z.B.: Ist in Ihrem Unternehmen die Vergütung der Führungsebene (auch) an die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen gekoppelt?

Der Bankenverband räumt ein, dass dieser Katalog nicht abgeschlossen ist und für Banken nicht verbindlich ist. Für Unternehmen heißt das also: Sammeln Sie Ihre ESG-Daten strukturiert und behalten Sie den Überblick. So fällt es Ihnen leichter, Ihrer Bank bei Finanzierungsanträgen alle benötigten ESG-Daten schnell zur Verfügung zu stellen. VERSO unterstützt Sie dabei – mit Software, Services und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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EU-Flaggen: Die EU hat zur Umsetzung des Green Deal drei wichtige Richtlinien in Kraft gesetzt
21.08.2023

Die ESG-Richtlinien der EU und wie sie zusammenhängen

Der Green Deal der Europäischen Union

Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Zu dem umfangreichen Programm gehören auch drei wichtige ESG-Richtlinien und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU-Taxonomie,
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Aber wie hängen sie zusammen und warum sind alle drei für Unternehmen wichtig?

ESG-Regulatorik: Zusammenhänge und Fakten

Dieses Factsheet bietet einen kompakten Überblick über die Zusammenhänge, Anforderungen, Anwendungsbereiche und Zeitpläne der wichtigsten ESG-Regularien.

EU-Taxonomie, CSRD und SFDR kurz erklärt

Bevor wir einen genaueren Blick auf die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR werfen, betrachten wir die drei EU-Vorgaben zunächst einzeln.

Die Europäische Union hat den EU Green Deal bereits im Jahr 2019 verabschiedet. Das Programm sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die tief in Wirtschaft und Industrie vordringen. Dazu gehören eben auch die drei Richtlinien.

Der European Green Deal im Überblick: Der European Green Deal fordert Klimaneutralität bis 2050 in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Lebensmittel, Mobilität, Biodiversität und Klima. Die Ziele werden mittels der EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Direktive und Sustainable Finance Disclosure Regulation erreicht.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Verordnung legt Kriterien für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Produkte fest. Demnach muss eine Wirtschaftsaktivität

  • einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
  • nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele beeinträchtigen und
  • unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur EU-Taxonomie.

CSRD

Während die EU-Taxonomie den Fokus auf Aktivitäten und Produkte legt, liegt er bei der Corporate Sustainability Reporting Directive auf der Unternehmenseben. Die CSRD wird ab 2024 stufenweise eingeführt und regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Schlussendlich sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland sowie etwa 50.000 in der EU von der Richtlinie betroffen. Die CSRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance). In diesem Zusammenhang gibt es in der Europäischen Union erstmals einen verbindlichen Berichtsstandard: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Weitere Information gibt es in unserem Factsheet zur CSRD.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschafte sowie Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Produkten und Portfolios. Durch die erhöhte Transparenz sollen ökologische und soziale Faktoren stärker bei Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen berücksichtigt werden. Sozusagen eine Verpflichtung zu “Sustainable Finance”.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur SFDR.

Die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Um mehr Geld in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu leiten, ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Kundschaft, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie viele weitere Einzelpersonen und Gruppierungen fordern detaillierte Angaben zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance. Das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR legt hier den Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten fest.

Die gegenseitigen Beziehungen zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR können Sie in unserer Darstellung gut erkennen.

Wie Sie sehen, hängen die drei Regelwerke eng miteinander zusammen und überschneiden sich sogar inhaltlich. Zunächst einmal liefert die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewandt wird.

Zusammenhang von CSRD, SFDR und EU-Taxonomie

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über verschiedene ESG-Aspekte zu berichten. Betroffene Unternehmen müssen dabei auch Angaben zu drei wesentlichen Kennzahlen der EU-Taxonomie machen – und zwar zum Anteil der Taxonomie-fähig Wirtschaftstätigkeiten

  • am Gesamtumsatz
  • an den Investitionsausgaben (CapEx) und
  • den Betriebsausgaben (OpEx).

EU-Taxonomie und CSRD spielen auch in die SFDR hinein. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen für ihre ESG-Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder ein komplett nachhaltiges Anlageziel haben, zu Kennzahlen der EU-Taxonomie berichten. Hier sind Angaben nötig, zu welchem Anteil ein Finanzprodukt in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert. Abgefragt werden beispielsweise Informationen zu Treibhausgasemissionen, Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energien, Lohnunterschiede und Geschlechtervielfalt. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bekommen die Finanzdienstleister wiederum aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren.

Aktuell kommt es allerdings zu einem gewissen Spannungsfeld. Die CSRD, also die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, gilt für zahlreiche Unternehmen noch nicht. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt. Erst ab 2025 wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach und nach erweitern. Aufgrund der SFDR müssen zahlreiche Unternehmen aber schon jetzt Nachhaltigkeits-Informationen an Finanzmarktteilnehmer berichten, wenn Sie einen Kredit oder eine Investition benötigen.

Es zeigt sich also: Für Unternehmen lohnt es sich, frühzeitig mit der Berichterstattung und der Datensammlung anzufangen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Im Factsheet zu den wichtigsten Standards erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist?

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Unternehmen nachhaltiger auszurichten. Zunächst wächst der Druck von außen – beispielsweise durch regulatorische Vorgaben, aber auch durch Kundschaft, Geschäftspartner und Mitbewerber. Aber auch aktuelle und potenzielle Mitarbeitende achten verstärkt darauf, wie ihr (künftiger) Arbeitgeber handelt und ob das mit ihren Ansichten vereinbar ist.

Nachhaltigkeit kann somit unter anderem für einen Wettbewerbsvorteil sorgen, die Marke stärken, die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen, Kunden ans Unternehmen binden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wie wir oben gesehen haben, hilft es zudem bei der Suche nach Investorinnen und Investoren. Und natürlich leistet ein Unternehmen damit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten. Zahlreiche Studien, die dies belegen, finden Sie im Blogbeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“.

Wir unterstützen Sie beim ESG-Bericht

Sie sollten also frühzeitig damit beginnen, die relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Viel Zeit und Mühe können Sie sich mit dem Einsatz einer spezialisierten Nachhaltigkeitssoftware wie dem VERSO ESG Hub sparen. Unsere Sustainability Expert:innen unterstützen Sie darüber hinaus beim gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse, über Strategie und Klimabilanz bis zum fertigen Reporting. Zusätzlich können Sie sich in der VERSO Academy das nötige Wissen für die Berichterstattung aneignen

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Mann sitzt nachdenklich am Laptop – die Risikoanalyse für das LkSG ist mit vielen Fragen verbunden © Jacob Lund via canva.com
11.01.2023

Kickstart LkSG – Darauf kommt es an

Zum 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzustellen, gilt es, über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

 

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat Ihr Unternehmen weniger als 3.000 und mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und detaillierte Antworten liefert das BMAS.

Praxisleitfaden LkSG-Compliance

So setzen Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und rechtssicher um – in 6 Schritten.

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  3. Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung, die Umkehrbarkeit der Verletzung und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  4. Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen.

Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos:

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit

 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an.

 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und entsprechend der rechtlichen Anforderungen umsetzen.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse – Was sagt die BAFA-Handreichung?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


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