Die fünf größten Greenwashing-Fallen und wie man sie vermeidet
100% nachhaltig, klimaneutral oder Bio-Plastik – was auf einem Produkt steht, muss nicht immer stimmen. Es gibt unzählige Greenwashing-Beispiele, von denen wir alle schon gehört haben. Oft passiert Greenwashing unbewusst. Die Liste an Stolpersteinen ist lang. Welche das sind und wie Sie diese vermeiden – das erfahren Sie in diesem Artikel über die fünf häufigsten Fallen.
Greenwashing sind Umweltaussagen, die ein Unternehmen oder Produkt nachhaltiger wirken lassen, als es sich belegen lässt. Typische Greenwashing-Beispiele sind Begriffe wie „klimaneutral“ ohne Nachweis, Klimabilanzen ohne Scope 3 oder eine einzelne grüne Initiative, die groß herausgestellt wird. Oft passiert das unbewusst. Seit dem 27. September 2026 gelten dafür im UWG strengere Regeln. Welche fünf Fallen besonders häufig sind und wie Sie sie vermeiden, lesen Sie hier.
5 Fallen und Beispiele für Greenwashing
1. Unübersichtliche Datenlage und undurchsichtige Nachhaltigkeitsberichte
Daten sind die Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Damit können Sie Ihre Nachhaltigkeitsambitionen dokumentieren und unterstreichen. Wichtig dabei: Sie müssen genau, vollständig und prüfungssicher sein. Denn: Im Rahmen der CSRD müssen die Nachhaltigkeitsberichte von berichtspflichten Unternehmen einem externen Gutachter geprüft werden.
Am besten pflegen Sie Ihre Daten übersichtlich in einem spezialisierten Tool, wir haben dafür extra den VERSO ESG Hub entwickelt. Dadurch fällt es Ihnen leichter,
- die Daten auf Richtigkeit zu prüfen,
- die Kennzahlen richtig zu interpretieren,
- den tatsächlichen Status quo schnell zu erkennen und
- die Entwicklung Ihres Unternehmens zu überblicken.
So sind Sie vorbereitet auf eine aktive Kommunikation frei von Greenwashing und können kritische Fragen souverän und datenbasiert beantworten.
Beispiel: Ein Maschinenbauer schreibt im Nachhaltigkeitsbericht, er habe seinen Energieverbrauch um 30 % gesenkt. Die Zahl stammt aus einem von drei Werken, der Vergleichszeitraum fehlt. Spätestens wenn Kund:innen oder Prüfer:innen nachfragen, lässt sich die Aussage nicht halten.
2. Scope 1, 2, 3 – alle mit dabei?
Wenn Sie eine Klimabilanz erstellen, ist es bereits eine große Herausforderung, alle relevanten Daten im eigenen Unternehmen zusammenzubekommen. Noch anstrengender wird es aber teilweise, wenn Sie für den CO2-Fußbadruck die Klima-Daten von anderen Unternehmen benötigen. Denn: Nicht nur die Emissionen, die ein Unternehmen selbst ausstößt, müssen berücksichtigt werden, sondern auch die in der Wertschöpfungskette!
Viele Unternehmen erheben bei ihrer ersten Klimabilanz “nur” die Emissionen in Scope 1 und 2. Darunter fallen beispielsweise direkte Emissionen durch fossile Brennstoffe wie Gas und Heizöl oder den eigenen Fuhrpark (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus der Erzeugung von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kühlung (Scope 2). Um eine Aussage über Ihren tatsächlichen Treibhausgasausstoß zu machen, benötigen Sie aber auch die Angaben aus Scope 3. Diese umfassen alle vor- und nachgelagerten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens (eingekaufte Waren oder Rohstoffe, Dienstreisen und Transporte).
Beispiel: Ein Zulieferer wirbt mit „CO₂-Emissionen seit 2020 halbiert“. Gemeint sind nur Scope 1 und 2, weil der Standort auf Ökostrom umgestellt hat. Die Emissionen aus eingekauften Vorprodukten fehlen, und genau dort liegt meist der größte Teil der Bilanz.
Wussten Sie, dass der größte Teil der CO2-Emissionen aus Scope 3 stammt?
Scope 3 zu erfassen, ist um einiges mühsamer als nur Scope 1 und 2, denn Sie brauchen zahlreiche Daten von anderen Unternehmen. Dennoch sollten Sie so bald wie möglich auch diesen Bereich in Ihre Berichterstattung mit aufnehmen. Hier hilft es, in den Dialog mit Stakeholdern zu gehen und sich digitale Hilfe zu holen. Mit dem VERSO Supply Chain Hub erhalten Sie einen Überblick über die Emissionen in Ihrer Lieferkette. So bannen Sie die Gefahr, durch fehlende Daten Falschaussagen hinsichtlich Ihrer Nachhaltigkeit zu tätigen.
3. Übertreiben Sie nicht, bleiben Sie bei den Fakten!
Ein unbedachtes Wort ist schnell ausgesprochen, man hat die Daten nicht mehr ganz genau im Kopf oder fügt in aller Euphorie Superlative und übertriebene Aussagen hinzu. Viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Seien Sie vorsichtig, was Sie nach außen tragen!
Vier Tipps, wie Sie glaubwürdige und korrekte Inhalte kreieren:
Beispiel: Auf der Website steht „100 % nachhaltige Verpackung“. Tatsächlich besteht nur der Karton aus Recyclingmaterial, die Folie nicht. Die Aussage bezieht sich auf das Ganze, belegt ist aber nur ein Teil.
4. Wer sich die Rosinen herauspickt, wirkt unglaubwürdig
Gerade weil es so viele Beispiele für Greenwashing gibt, prüfen Stakeholder immer genauer die Aussagen zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Damit Stakeholder die Kommunikation rund um das Thema für glaubhaft und wirksam einstufen, müssen Unternehmen transparent kommunizieren. Vom sogenannten „Cherry Picking“ (zu Deutsch: Rosinen picken), also dem Kommunizieren von wenigen positiven Ergebnissen oder Aktivitäten, raten wir Ihnen ab! Schnell wird eine kleine positive Initiative unnatürlich groß aufgebläht. Ganzheitlichkeit ist hier das Stichwort: Sprechen Sie auch über den Handlungsbedarf, den Ihre Organisation noch hat, teilen Sie Ihre Ambitionen und Ziele, kommunizieren Sie Herausforderungen, die Sie als Unternehmen noch zu meistern haben.
Damit zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen Nachhaltigkeit nicht als einmaliges Projekt behandelt, sondern ernsthafte und ganzheitlich wirksame Veränderungen anstrebt.
Beispiel: Ein Unternehmen stellt auf LinkedIn seine neue Photovoltaikanlage heraus. Dass sie nur einen kleinen Teil des Strombedarfs deckt und der Gesamtverbrauch gestiegen ist, steht nirgends.
5. Aktivitäten fehlt der Bezug zum Unternehmen oder Produkt
Aktivitäten, über die Sie kommunizieren, müssen zu Ihrem Unternehmen, den Produkten und der Unternehmensgröße passen.
Beispiel: Der Kauf eines ersten E-Autos bei insgesamt 500 Diesel-Fahrzeugen im Fuhrpark wird eher Kritik als Beifall einbringen.
Passen Ihre Aktivitäten aber in den Unternehmenskontext, wird die Ernsthaftigkeit Ihrer Ambitionen nachvollziehbar für externe Stakeholder. Und: Ihre Mitarbeitenden identifizieren sich auch damit und sind für ein Engagement zu begeistern.
Hier ist eine Wesentlichkeitsanalyse hilfreich: Damit identifizieren Sie die Themenfelder, in denen das Unternehmen hohe negative oder positive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat oder die aus finanzieller Sicht relevant sein könnten. Mit den Erkenntnissen daraus können dann die Themen angegangen werden, die wirklich etwas bewegen.
Greenwashing-Beispiele aus der Rechtsprechung
„Klimaneutral“ ohne Erklärung (BGH, 2024)
Ein Süßwarenhersteller warb in einer Fachzeitung damit, alle Produkte klimaneutral herzustellen. Erreicht wurde das über Klimaschutzprojekte. Details gab es nur über einen Link. Der Bundesgerichtshof hat die Werbung untersagt: „Klimaneutral“ ist mehrdeutig, die Erklärung muss in der Werbung selbst stehen. Seit dem 27. September 2026 ist eine solche Aussage grundsätzlich unzulässig, wenn sie allein auf Kompensation beruht.
Nachhaltigkeitsversprechen ohne interne Grundlage (2025)
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verhängte gegen einen Vermögensverwalter ein Bußgeld von 25 Millionen Euro. Der Vorwurf: Das Unternehmen hatte sich nach außen als führend bei nachhaltigen Anlagen dargestellt, intern war das nicht so umgesetzt. Für jedes Unternehmen gilt: Was die Kommunikation verspricht, müssen Daten und Prozesse decken.
Welche Umweltaussagen sind seit dem 27. September 2026 unzulässig?
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo, umgesetzt über das UWG. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind nur noch erlaubt, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung sie belegt, etwa der Blaue Engel oder das EU-Umweltzeichen. Produktaussagen zur Klimaneutralität, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, sind unzulässig. Die Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbraucher:innen. B2B-Unternehmen betrifft das, sobald ihre Aussagen in die Kommunikation mit Endkund:innen einfließen. Diese Begriffe sollten Sie deshalb meiden oder konkret belegen:
Angst vor Greenwashing? Bitte kein „grünes Schweigen“!
Angst vor Greenwashing sollten Sie jetzt nicht mehr haben. Was wir beobachten: Weil Unternehmen sehen, wie leicht Nachhaltigkeitskommunikation zu Greenwashing werden kann und wie sehr das dem Unternehmen schaden kann, sprechen sie erst gar nicht über ihre Aktivitäten. Ein Domino-Effekt: Wenn kein Unternehmen über Nachhaltigkeit kommuniziert, denkt jeder, dass die anderen nichts machen, und unternimmt deswegen selbst weniger, als er eigentlich könnte. Diese Schweigespirale verlangsamt die Nachhaltige Transformation von Unternehmen und damit der gesamten Wirtschaft.
Mit diesem Überblick wollen wir das Gegenteil erreichen: Wir hoffen, Sie damit ermutigt zu haben, transparent und wirksam über Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -aktivitäten zu kommunizieren.
Häufige Fragen zum Thema Greenwashing
Häufig sind pauschale Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis, Klimabilanzen ohne Scope-3-Emissionen, Aussagen über ein ganzes Produkt, obwohl nur ein Teil nachhaltiger ist, und einzelne grüne Projekte, die überbetont werden.
Seit dem 27. September 2026 nur noch in engen Grenzen. Beruht die Klimaneutralität eines Produkts allein auf Kompensation, ist die Aussage unzulässig. Erlaubt bleiben konkrete, belegte Angaben, zum Beispiel zu tatsächlich reduzierten Emissionen.
Die EmpCo-Regeln betreffen Werbung gegenüber Verbraucher:innen. Zulieferer sind trotzdem betroffen, wenn ihre Umweltaussagen auf Verpackungen, in Katalogen oder in der Werbung ihrer Kund:innen landen. Irreführende Aussagen gegenüber Geschäftskund:innen sind nach dem UWG ohnehin angreifbar.
Greenwashing vermeiden? VERSO unterstützt Sie!
Wenn Sie bei der Kommunikation und Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne: Mit unserer ESG-Software sammeln Sie alle relevanten Daten und berichten CSRD-konform. Außerdem stehen wir Ihnen beratend auf Ihrer Reise zur Nachhaltigen Transformation zur Seite. In der VERSO Academy können Sie sich zusätzlich zu CSR-Spezialist:innen weiterbilden.
* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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