Eine Hand mit Arbeitshandschuhen hält eine gerade produzierte Glasflasche – Symbolbild für den PCF
03.07.2025

Product Carbon Footprint (PCF) verstehen und berechnen

Wer es ernst meint mit Dekarbonisierung, Produktverantwortung und Zukunftsfähigkeit, kommt am Product Carbon Footprint (PCF) nicht vorbei. Lesen Sie in diesem Beitrag, was der PCF ist, was er bringt, wie Sie ihn berechnen – und warum die CO2-Bilanz von Produkten der zentrale Ausgangspunkt für ein fundiertes Klimamanagement in der Lieferkette ist.

Das Wichtigste zum PCF im Schnellüberblick

  • Der Product Carbon Footprint (PCF) beschreibt die gesamten Treibhausgasemissionen eines Produkts über seinen Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.
  • Der PCF wird für Unternehmen immer relevanter – unter anderem durch CSRD, CBAM, Green Claims Directive, ESPR und Branchenregulierungen wie die BattVO.
  • Ein belastbarer PCF ermöglicht:
    • Vergleichbarkeit und Steuerung von Produkten nach Klimawirkung
    • Identifikation von Emissions-Hotspots in der Lieferkette
    • Fundierte Entscheidungen in Einkauf, Produktentwicklung, Strategie und Kommunikation

Was ist der Product Carbon Footprint (PCF)?

Der Product Carbon Footprint beschreibt die Treibhausgasemissionen (CO₂-Äquivalent-Emissionen), die ein Produkt im Lauf seines Lebenszyklus verursacht.

Der PCF wird auch als CO₂-Bilanz eines Produkts oder produktbezogener CO₂-Fußabdruck bezeichnet. Verschiedene Standards legen die methodischen Anforderungen zur Berechnung fest:

Unabhängige Standards Branchenspezifische Vorschriften Produktspezifische Regeln
ISO 14067 TfS PCF Guideline (Chemie) Environmental Product Declarations (EPD) mit Product Environmental Footprint Category (PEFCR)
ISO 14040/44 Catena-X PCF Rulebook (Automobil)
GHG Protocol Product Standard VDMA Guideline (Maschinenbau)
PACT Pathfinder Framework
Infografik mit den Standards der PCF-Bilanzierung. Abbildung nach Global Compact Netzwerk Deutschland

Berechnen Sie Ihren PCF nach der ISO 14067, richtet sich der Umfang der Berechnung nach der gewählten Systemgrenze:

  • Cradle-to-Gate: Von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor.
  • Gate-to-Gate: Nur der eigene Herstellungsprozess.
  • Cradle-to-Grave: Über die Nutzung bis zur Entsorgung.
  • Gate-to-Grave: Von der Verteilung bis zur Entsorgung.
  • Cradle-to-Cradle: In zirkulären Modellen, inklusive Recycling (siehe auch: Wie Circular Economy funktioniert)
Darstellung der verschiedenen PCF-Systemgrenzen nach ISO 14067

Warum ist der PCF für mein Unternehmen wichtig?

Regulatorische Anforderungen

Der PCF ist vielfach wichtig für Compliance und Berichterstattung. Klimadaten Ihrer Produkte werden u.a. hier gefordert:

  • CSRD
  • CBAM
  • Green Claims Directive
  • Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie)
  • Umweltproduktdeklarationen/Umweltproduktdeklarationen (EPDs/BauPVO)
  • Digitaler Produktpass/Ökodesign-Verordnung (ESPR)
  • Batterieverordnung (BattVO)
  • Zukünftig: EU-Strategie für kreislauffähige Textilien

Marktseitige Anforderungen und die eigene Zukunftsfähigkeit

Auch unabhängig von regulatorischen Anforderungen ist der PCF hilfreich für alle Unternehmen, die eine Klimastrategie verfolgen.

  • Der Klimawandel bedroht weltweit Lieferketten. Wer durch nachhaltigeres Wirtschaften gegensteuern und Lieferketten dekarbonisieren will, muss jedoch seine Auswirkungen und Hotspots kennen. Emissionsarme Produkte sind risikoärmere Produkte.
  • ESG-Daten im Allgemeinen werden zunehmend wichtiger als Vergabekriterium für Finanzierungen und Aufträge.
  • Endkund:innen erwarten wahre, glaubwürdige Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten.
  • Der PCF bringt Klimathemen aus dem Abstrakten ins Tagesgeschäft: Mit belastbaren PCF-Daten können Sie die Wertschöpfungskette Ihrer Produkte und den Markt vergleichen, Investitionen priorisieren und Entscheidungen messbar machen.

Der PCF als Steuerungselement

Gerade wenn Ihr Unternehmen erst neu ins Klimamanagement eingestiegen ist, sind Sie vielleicht unsicher, wo die Prioritäten liegen sollen. Möglicherweise haben Sie sogar schon ambitionierte Klimaziele formuliert – aber können noch nicht belastbar sagen, ob und wie Ihr Unternehmen diese Ziele erreichen wird.

Der PCF hilft dabei, genau diese Lücke zu schließen:

  • Er liefert nachvollziehbare und transparente Daten.
  • Er zeigt konkret, wo in der Produktion und Nutzung eines Produkts Emissionen entstehen.
  • Er ermöglicht es, datenbasiert Einkaufsentscheidungen und Produktentwicklungen auszurichten.
  • Er schafft eine klare Entscheidungsgrundlage für die Dekarbonisierungsstrategie.

Der PCF als strategischer Hebel

Ein PCF ist damit mehr als ein einzelner Emissionswert. Er schafft Transparenz auf Produktebene – und wird so zum strategischen Hebel in vielen Unternehmensbereichen:

  • Produktentwicklung: Der PCF hilft, emissionsintensive Komponenten zu identifizieren und Alternativen zu prüfen. Dadurch können Sie den CO₂-Fußabdruck einzelner Produkte gezielt reduzieren.
  • Einkauf: Wer seine Emissions-Hotspots kennt, kann gezielt Einfluss nehmen und die Lieferkette klimafreundlicher gestalten.
  • Vertrieb und Marketing: Ein nachvollziehbarer PCF kann die Nachhaltigkeitsleistung des Produkts stärken – vorausgesetzt, die Kommunikation ist ehrlich und fundiert. So lassen sich Green Claims valide untermauern.
  • Strategie und Planung: Der PCF zeigt, wo Reduktionspotenziale innerhalb der Komponenten und der Wertschöpfungskette liegen, welche Produkte ökologisch zukunftsfähig sind und wie Sie Portfolios systematisch dekarbonisieren.

PCF, CCF und LCA: Unterschiede und Zusammenhänge

Wenn Sie sich mit dem CO₂-Fußabdruck Ihres Unternehmens und seiner Produkte beschäftigen, stoßen Sie neben PCF immer auch auf die Abkürzungen “CCF” und “LCA”. Alle drei gehören zusammen, unterscheiden sich aber in Details:

Corporate Carbon Footprint (CCF) Product Carbon Footprint (PCF) Life Cycle Assessment (LCA)
Definition Gesamte Treibhausgasemissionen eines Unternehmens Treibhausgasemissionen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus Ganzheitliche Umweltbilanz eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus
Systemgrenze Alle Aktivitäten des Unternehmens (Betrieb, Fuhrpark, Lieferkette etc.) Der komplette Produktlebenszyklus (Rohstoffe, Produktion, Nutzung, Entsorgung) Der komplette Produktlebenszyklus inkl. vor- und nachgelagerter Prozesse
Zielsetzung Überblick über Unternehmens-emissionen, Steuerung von Klimazielen und Reduktionsmaßnahmen Ermittlung der Klimaauswirkungen eines Produkts, Grundlage für Ökodesign und Lieferkettenanforderungen Analyse und Bewertung sämtlicher Umweltwirkungen eines Produkts (nicht nur CO₂)
Relevanz Grundlage für Klimastrategie, Klimabilanz, CSRD-Bericht, Klimaziele Relevant für Kundenanforderungen, Produktentwicklung, Ökodesign, Lieferantenbewertungen Basis für EPDs, Ökobilanzen, Ecodesign-Anforderungen und Umweltkennzeichnungen
Datenquellen Energiedaten, Geschäftsreisen, Fuhrpark, Einkauf, Produktion, Zulieferer, Vertrieb Material- und Prozessdaten, Lieferantendaten, Nutzungsszenarien, Entsorgungswege Erweiterte Produkt- und Prozessdaten, inkl. u.a. Wasser-, Energie-, Rohstoff- und Flächenverbrauch
Scopes Scope 1, 2 und 3 gemäß GHG Protocol Scopes nicht anwendbar; Betrachtung entlang des Produktlebenszyklus Scopes nicht anwendbar; Betrachtung entlang des Produktlebenszyklus
Adressaten Geschäftsführung, Investoren, Banken, Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit Kunden, Einkauf, Produktentwicklung, Lieferanten, Endverbraucher Nachhaltigkeitsmanager, Ökobilanzierer, Umweltverantwortliche, Bau- und Produktzertifizierungen

Kurz: Der PCF fokussiert sich innerhalb dieser breiteren Analyse ausschließlich auf den Klimaeffekt eines Produkts. Wer Emissionen auf Produktebene erfasst, nutzt vielfach dieselben Methoden, Daten und Systemgrenzen wie bei einer LCA – grenzt die Bewertung aber auf Treibhausgase ein.

Weitere Informationen im Blogbeitrag „Wie berechnet man den CCF?“

In 7 Schritten den PCF berechnen

Mit einem belastbaren PCF schaffen Sie die Grundlage für strategische Steuerung, gezielte Dekarbonisierung, Compliance mit CBAM & Co. sowie glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.  

Unser Praxisguide zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie starten können – ganz ohne Insellösungen und mit einem klaren Plan. 

Laden Sie jetzt unseren kostenfreien Praxisguide „In 7 Schritten zum Product Carbon Footprint“ herunter: 

Leitfaden: In 7 Schritten den PCF berechnen

In 7 Schritten die Emissionen Ihrer Produkte ermitteln: Dieser Leitfaden führt Sie verständlich durch die PCF-Berechnung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Näherinnen in einer Textilfabrik – Symbolbild für die Zwangsarbeit-Verordnung für Lieferketten
22.05.2025

Zwangsarbeit-Verordnung: Das Wichtigste in Kürze

2027 tritt die neue Europäische Verordnung gegen Zwangsarbeit in Kraft und erweitert die CSDDD. Wir fassen für Sie zusammen, was dahintersteckt – und was das für Ihre Lieferkette bedeutet.

Ab dem 14. Dezember 2027 ist der Handel mit Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU verboten. Die Verordnung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Branche und ergänzt bestehende Sorgfaltspflichten wie LkSG und CSDDD. Lieferkettenmanager sind angehalten, Transparenz in ihren Lieferketten zu schaffen und ihre Sorgfaltspflichten zu erweitern.

Was ist die Zwangsarbeit-Verordnung?

Ende 2024 wurde die „Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt“ – oder, kurz und verständlich: die „Zwangsarbeit-Verordnung/Forced Labour Regulation“ – verabschiedet. Sie gilt ab 14.12.2027. 

Ziel der neuen Verordnung: Sämtliche Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen in der EU nicht mehr gehandelt werden. Das betrifft Import, Export und das Bereitstellen auf dem Markt. 

Ähnlich wie EUDR und CBAM verfolgt die Zwangsarbeit-Verordnung einen produktbasierten Ansatz, gilt also unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Branche. Sobald Waren in Ihrer Lieferkette unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, gilt die Verordnung für Sie.  

Damit ergänzt die Zwangsarbeit-Verordnung bestehende bzw. kommende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von LkSG und CSDDD. 

Was heißt „Zwangsarbeit“?

Die Zwangsarbeit-Verordnung orientiert sich an der Zwangsarbeit-Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): 

Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ 

Indikatoren für Zwangsarbeit sind laut ILO: 

  • Ausnutzung schutzbedürftiger Personen 
  • Täuschung 
  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit 
  • Isolation 
  • Körperliche und sexuelle Gewalt 
  • Einschüchterung und Drohungen 
  • Einbehaltung von Ausweisdokumenten 
  • Vorenthalt von Löhnen 
  • Schuldknechtschaft 
  • Missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen 
  • Übermäßige Überstunden 

Was bedeutet das für Lieferkettenverantwortliche?

Kurz gesagt: Erweitern Sie Ihre Sorgfaltspflichten-Prozesse und beziehen Sie bei der Risikoanalyse auch die Zwangsarbeits-Kriterien der IAO ein.  

Die Forced Labour Regulation richtet sich in erster Instanz an Behörden auf nationaler Ebene und EU-Ebene. Sie sind zur Analyse potenzieller Zwangsarbeitsrisiken verpflichtet und müssen Informationen zu Hochrisiko-Gebieten sowie Unterstützungsangebote bereitstellen (siehe auch: Erläuterung des EU-Rats zum Untersuchungsverfahren). Die EU wird dazu das „EU Forced Labour Single Portal“ einrichten.  

Stellen Behörden in diesem Rahmen Zwangsarbeitsrisiken bei Unternehmen fest, werden weitere Untersuchungen eingeleitet.  

Um die neue Zwangsarbeit-Verordnung zu erfüllen bzw. zwangsarbeitsfreie Lieferketten nachzuweisen, braucht Ihr Unternehmen also: 

  1. Lieferkettentransparenz – Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über potenziell riskante Produkte, Hersteller und Lieferanten.  
  2. Aktives Supplier Management – Arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten daran, Zwangsarbeit in Ihren Lieferketten abzuschaffen. Tipps finden Sie in unserem Beitrag „Best Practices im Supplier Management“. 
  3. Erweiterte Prozesse – Sie können hier auf bestehenden Sorgfaltspflichten-Prozessen aufbauen, die Sie bereits für LkSG, CSDDD und Co. eingerichtet haben. Unterstützung bietet z.B. der ILO Helpdesk for Business on International Labour Standards. 

Wie unterscheidet sich die Zwangsarbeit-Verordnung von der CSDDD?

Als Lieferketten-Regulatorik beinhaltet die CSDDD bereits Vorgaben zu Menschenrechten und verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette zu erkennen und abzuschaffen. Wozu braucht es also noch einmal zusätzlich die Forced Labour Regulation? 

  • Die Zwangsarbeit-Verordnung ist branchenübergreifend und nicht – wie die CSDDD – auf Unternehmen bestimmter Umsatzgrenzen und Mitarbeitendenzahlen beschränkt. Sie hat also einen deutlich größeren Anwendungsbereich. 
  • Gleichzeitig ist sie deutlich spezifischer: Der Fokus liegt konkret auf Zwangsarbeit statt generell auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette. 
  • Die Zwangsarbeit-Verordnung schließt betroffene Produkte kategorisch vom Handel aus, während die Sanktionen der CSDD „nur“ Bußgelder, Haftungsansprüche und die öffentliche Bekanntmachung der Verstöße umfassen. 

Wie hilft mir VERSO bei der Umsetzung der Zwangsarbeit-Verordnung?

VERSO unterstützt den Mittelstand seit 2010 bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit – auch in Lieferketten. Mit dem VERSO Supply Chain Hub gewinnen Sie volle Transparenz über Ihre gesamte Lieferkette, können Risiken analysieren, Maßnahmen steuern und Bemühungen dokumentieren.

Kontaktieren Sie uns gern direkt und lassen Sie uns besprechen, wie VERSO Sie konkret beim Aufdecken von Zwangsarbeit in Ihrer Lieferkette unterstützen kann.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.
Mann schweißt ein Stahlrohr – Symbolbild für den CBAM
09.05.2025

CBAM: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Als Teil der EU-Klimastrategie bepreist der CBAM CO2-Emissionen von Importwaren aus Nicht-EU-Ländern. So sollen Wettbewerbsfähigkeit und Emissionsreduktion in der EU gestärkt werden. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf es bei CBAM-Compliance ankommt.

Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der EU-Verordnung 2023/956.

Der CBAM trat am 1. Oktober 2023 in Kraft und ergänzt den EU-Emissionshandel (EU-EHS). Zusammen sollen sie die CO2-Emissionen aller Waren begrenzen, die in der EU produziert oder in die EU importiert werden.

Ziele des CBAM:

  • Bestehende Maßnahmen zur Emissionsminderung stärken
  • Unternehmen anregen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren statt zu verlagern
  • Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren, vor kostenbedingten Wettbewerbsnachteilen schützen

Welche Waren und Unternehmen betrifft der CBAM?

Ähnlich wie die EUDR funktioniert der CBAM produktbasiert, also unabhängig von Umsatz- oder Mitarbeitendenzahlen Ihres Unternehmens. Sobald Ihr Unternehmen CBAM-Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importiert, gilt der CBAM für Sie.

Diese Produkte fallen unter den CBAM:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom

Anhang I der CBAM-Verordnung listet im Detail die betroffenen KN-Codes auf – einfacher finden Sie diese aber auch in unserem kompakten CBAM-Factsheet.

Die wichtigsten Fakten zum CBAM

Von betroffenen HS-Codes bis Fristen: Unser Factsheet sammelt alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Die EU plant, den Anwendungsbereich des CBAM künftig auszuweiten. Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-EHS unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Überblick der aktuellen CBAM-Produkte

Welche Fristen gelten für CBAM-Berichte und Zertifikate?

Seit 2023: Quartalsberichte („Meldepflicht“)

  • Einzureichen bis 1 Monat nach Quartalsende
  • Stammdaten Ihres Unternehmens
  • CBAM-Accountnummer
  • Anzahl und Art importierter Waren
  • CBAM-relevante Treibhausgasemissionen
    • spezifisch, keine Standardwerte!
    • Sowohl direkte Produktions-Emissionen als auch indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigten Strom
  • CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland

Ab 2026: Zertifikatehandel und jährliche CBAM-Erklärung

Ab 01.01.2026 gilt:

Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt über Zertifikate auszugleichen. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent Ihrer importierten CBAM-Produkte auszugleichen. Den nötigen Ausgleich und die entsprechende Menge an Zertifikaten müssen Sie dabei selbst ermitteln – das CBAM-Modul im VERSO Supply Chain Hub unterstützt Sie dabei.

Wichtig: Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, CBAM-Waren zu importieren und Zertifikate zu erwerben.

Ab 31.05.2026 gilt:

Ab 2026 wird der CBAM-Quartalsbericht durch die jährliche CBAM-Erklärung ersetzt.

  • Einzureichen bis 31.05. des Folgejahres (heißt: Die CBAM-Erklärung für 2026 ist am 31.05.2027 fällig)
  • Gesamtmenge importierter Waren
  • Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe
  • Gesamtanzahl der CBAM-Zertifikate, die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises
CBAM-Fristen im Überblick

FAQ zum CBAM

Wo reiche ich meine CBAM-Berichte ein?

Berichtspflichtige Anmelder reichen ihre Berichte vorerst im CBAM-Übergangsregister ein. Sie erreichen das Register über das Zoll-Portal.

Sieht der CBAM Sanktionen vor?

Ja. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Gibt es Schwellenwerte beim Import von CBAM-Produkten?

Ja. Die Berichtspflicht greift erst für Importe ab 150 Euro Zollwert pro Sendung. Abgesehen davon gilt der CBAM unabhängig.

Darf ich im CBAM-Bericht noch Standardwerte nutzen?

CBAM-meldepflichtige Unternehmen dürfen seit dem 31.07.2024 eigentlich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen. Fehlen Ihnen die Echtdaten noch immer – z.B., weil Ihre Lieferanten diese nicht bereitstellen – erlaubt die Deutsche Emissionshandelsstelle Standardwerte unter Umständen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Bilden Sie Ihr Vorgehen beim Ermitteln der Echtdaten ab
  • Belegen Sie Ihre Bemühungen bzw. begründen Sie nachvollziehbar, dass Sie „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternommen haben
  • Nutzen Sie dazu das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister
  • Im abgegebenen Bericht darf es ansonsten keine Unstimmigkeiten geben – also genau hinschauen!

Ändert sich mit Omnibus etwas beim CBAM?

Im Omnibus-Paket sind auch Veränderungen beim CBAM geplant, um die Umsetzung zu erleichtern. Geplante Vereinfachungen umfassen u.a.:

  • Neuer Einfuhr-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und einführendem Unternehmen – nur wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, gilt der CBAM und damit auch die Registrierung als zugelassener Anmelder.
  • Beim CBAM-Bericht: Freie Wahl zwischen Standardwerten (mit Aufschlag) und tatsächlichen Emissionen, außerdem werden nachgelagerte Herstellungsprozesse ausgeklammert.
  • Verschiebung der Frist für die CBAM-Erklärung auf August
  • Verschiebung der Zertifikatephase auf 2027
  • Reduktion der benötigten Menge an Zertifikaten von 80 % auf 50 %

Mehr Details zu den vorgeschlagenen Änderungen finden Sie bei der DEHSt

Welche Tools helfen mir bei der Umsetzung des CBAM?

Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten an.

Softwarelösungen wie das CBAM-Modul im VERSO Supply Chain Hub helfen Unternehmen bei der automatisierten Erfassung aller Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert – inklusive Nachweis Ihrer Bemühungen.

Hintergrundwissen zum CBAM

2005 wurde der Europäische Emissionshandel (EU-EHS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt.

Dem wirkt der CBAM nun entgegen.

Praxisleitfaden CBAM: Schritt für Schritt zur Compliance

Unser CBAM-Leitfaden Schritt für Schritt durch die Umsetzung – von der Registrierung bis zum Zertifikatehandel.

*Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Baumstamm mit Efeublättern als Symbolbild für die EUDR
04.04.2025

EUDR: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die EUDR will den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng regulieren. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen und wie können Sie sich darauf vorbereiten? In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die neue Entwaldungsverordnung und geben praktische Tipps zur Umsetzung.

Was ist die EUDR? Die Entwaldungsverordnung kurz erklärt

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung kommen umfassende Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Unternehmen müssen in der Lage sein, den gesamten Weg eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen.

Die EUDR fordert von betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten und Angaben. „Angesichts der doch enormen Komplexität muss man sagen: Dieses Gesetz schreit nach einer Umsetzung per Software. Beim LkSG gilt das natürlich schon, aber bei der EUDR gilt das noch mehr, da eine Umsetzung ohne Software nahezu nicht möglich ist, wenn man es in irgendeiner Weise pragmatisch halten möchte”, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Ab 30.12.2025 beginnt die Anwendungsphase der EUDR für große und mittlere Unternehmen. Kleine Unternehmen haben 6 Monate mehr Zeit zur Umsetzung.

Ab 30.12.2025 Ab 30.06.2026
Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

> 50 Mitarbeitende
> 10 Mio. € Umsatz
> 5 Mio. € Bilanzsumme

Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

< 50 Mitarbeitende
< 10 Mio. € Umsatz
< 5 Mio. € Bilanzsumme

Zeitstrahl der EUDR-Fristen

In 2 Stunden zur EUDR-Strategie – Workshop für Unternehmen

Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die EUDR vor! In unserem EUDR Scoping Workshop analysieren wir gemeinsam Ihre Lieferkette, identifizieren Risiken und entwickeln eine maßgeschneiderte Roadmap zur rechtskonformen Umsetzung.

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR ist produktbasiert und gilt damit ausnahmslos für alle Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe und Waren handeln.

Betroffene Unternehmen werden nach Marktrolle unterschieden. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Pflichten – mehr dazu im Abschnitt EUDR-Marktrolle klären.

Marktteilnehmer Händler
Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse erstmalig in den EU-Markt importieren oder von dort exportieren. Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen.

Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Ausnahmen macht die EUDR bei:

  • 100-prozentigen Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukten
  • Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden (ausgenommen Holzprodukte)
Überblick der von der EUDR betroffenen Waren und Rohstoffe

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit: Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten? Praktische Tipps zur Umsetzung der EUDR

Schritt 1: EUDR-Marktrolle klären

Die EU-Entwaldungsverordnung kategorisiert betroffene Unternehmen nach Händlern und Marktteilnehmern, sowie nach KMU und Nicht-KMU (Achtung: Die EUDR hat hierfür eigene Maßstäbe!)

Daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Anforderungen – zum Beispiel:

  • Marktteilnehmer müssen laut EUDR-Verordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben.
  • Händler können sich auf diese Sorgfaltserklärung berufen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren.
  • Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.
  • KMU (lt. EUDR-Definition) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Finden Sie im ersten Schritt mit unserem kostenlosen Check einfach heraus, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten für Sie anfallen.

Schritt 2: EUDR-Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert.

Außerdem verlangt die Entwaldungsverordnung eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020.

Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

Schritt 3: Risikobewertung durchführen 

Ziel ist eine Bewertung des Entwaldungsrisikos neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land, die politische/soziale Lage oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens.  

Die EU stellt dafür ein Benchmarking-System bereit, das Erzeugerländer nach Risikoklassen kategorisiert. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden. 

Schritt 4: Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

Schritt 5: Dokumentieren und berichten

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Mit Ausnahme von „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Welche Sanktionen bringt die EUDR?

Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming (öffentliche Bekanntmachung des Unternehmens und seiner Verstöße)

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Hintergrundwissen zur neuen EU-Entwaldungsverordnung

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten weiterhin mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal wurde nun die EUDR eingeführt, um die Maßnahmen zu stärken. Ab Ende 2025 ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Dabei ist es egal, ob dieser Wald in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

Praxisleitfaden EUDR: Von Datensammlung bis Sorgfaltserklärung

Schritt für Schritt durch die EUDR: Dieser Leitfaden führt Sie verständlich zur Compliance. Mit hilfreichen Checklisten, Infografiken und Praxis-FAQ.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

LKW-Fahrer mit Klemmbrett – Symbolbild für die Dekarbonisierung der Lieferkette
31.03.2025

Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain

Lieferanten an Bord holen und strategisch die Supply-Chain-Emissionen senken – Ihre Anleitung zur Dekarbonisierung der Lieferkette.

Ca. 80 % der Emissionen eines Unternehmens entstehen entlang der Lieferkette. Der Weg zur Net Zero braucht daher auch klare Klimaziele für die Lieferkette. Aber Ziele allein sind nicht alles. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie gezielt Ihre Lieferkette dekarbonisieren.

Warum ist Klimaschutz gerade in der Lieferkette so wichtig?

Schauen wir uns zunächst aus zwei Perspektiven an, warum die Lieferkette beim Klimaschutz eine führende Rolle spielt. 

Klimaschutz ist gesetzlich vorgeschrieben 

Das LkSG, die EUDR und der CBAM verlangen Transparenz in der Lieferkette. Der Standard ESRS E1 („Klimaschutz und Klimawandel“) fordert zudem Klimaziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen. Bis in Scope 3 hinein. 

Übersicht: Unterschiede zwischen Scope 1, Scope 2 und Scope 3

So sieht die trockene Sicht des Gesetzes aus. Wer sich aber nicht umfassend mit Nachhaltigkeit beschäftigt, hat nur bürokratischen Aufwand statt echten Nutzen. 

Schauen wir uns deshalb an, warum die Dekarbonisierung der Lieferkette grundsätzlich Top-Prio hat.

Lieferketten-Dekarbonisierung macht Unternehmen zukunftssicher

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht regulatorisch zum Klimaschutz verpflichtet ist, lohnt er sich dennoch allemal.

3 gute Gründe für die freiwillige Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette:

1.    Der Klimawandel birgt Risiken für die Lieferkette. Extremwetter-Ereignisse werden häufiger und können Produktionsstätten und Transportwege beschädigen, blockieren oder ganz zerstören. Die Folge: Lieferverzögerungen und Produktions- und Ernteausfällen mit erheblichen finanziellen Verlusten und Frust bei Kunden. 

2.    Klimafreundliche Produkte werden zum Wettbewerbsvorteil. 79 % der befragten Konsument:innen einer Capgemini-Studie wollen im Sinne der Nachhaltigkeit ihr Kaufverhalten ändern. 66 % antworteten sogar, dass sie bei der Auswahl von Produkten und Services gezielt auf Umweltfreundlichkeit achten. 

3.    ESG-Commitment wird Entscheidungs-Kriterium bei der Auftragsvergabe. Allein schon bei großen Auftraggebern, die unter CSRD oder CSDDD fallen. Laut Business Development Bank of Canada werden 92 % der großen Unternehmen klare ESG-Informationen von ihren Zulieferern einfordern. 

Vom Warum zum Wie: Schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an, wie Sie Ihre Lieferkette dekarbonisieren.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen an nachhaltige Lieferketten – mit praxisnahen Tipps für zukunftssichere Lieferketten.

4 Schritte zur Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette

Schritt 1: Scope-3-Emissionen abschätzen 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Lieferanten, um Ihre Lieferkette strategisch zu dekarbonisieren. Stellen Sie sich eine Liste der Ausgaben und Warengruppen zusammen. Daraus können Sie Lieferanten-Emissionen abschätzen.  

Fehlen Ihnen genaue Daten, können Sie dafür zunächst auf Durchschnittsdaten der Branche zurückgreifen. Präzisieren Sie die Verteilung, sobald Ihnen Primärdaten der Lieferanten zur Verfügung stehen. 

Schritt 2: Scope-3-Hotspots erfassen und Klimareifegrad der Lieferanten bewerten 

Filtern Sie Ihre Lieferanten dann nach ihrem Klimareifegrad. Der VERSO Supply Chain Hub ermöglicht das über direkte Anfragen. 

  • Kein Reifegrad vorhanden: Dekarbonisierungsstrategie oder -maßnahmen fehlen gänzlich. 
  • Geringer Reifegrad: Erste Schritte zur CO₂-Reduktion wurden unternommen, aber noch kein systematisches Vorgehen. 
  • Fortgeschrittener Reifegrad: Konkrete Reduktionsmaßnahmen werden umgesetzt, sind aber noch nicht in den Geschäftsprozessen verankert. 
  • Hoher Reifegrad: Der Lieferant setzt die Dekarbonisierung systematisch um, Reduktionsmaßnahmen sind fest in die Unternehmensstrategie integriert. 
  • Sehr hoher Reifegrad: Nachhaltigkeit steht schon lange auf der Agenda. Mit innovativen Herangehensweisen und hohen Standards geht der Lieferant als Paradebeispiel voran. 

Anhaltspunkte hierfür sind bspw.: 

  • Rohstoffherkunft 
  • Energie- und Ressourceneffizienz 
  • Einsatz erneuerbarer Energien in Produktion und Transport 
  • Verifizierte (!) CO₂-Kompensationsprojekte 
  • Freiwilliges Bereitstellen eines Nachhaltigkeitsberichts. 

Sie wissen nun, wie die Emissions-Lasten in Ihrer Lieferkette verteilt sind. Außerdem können Sie abschätzen, wie ernst Ihre Lieferanten das Thema Nachhaltigkeit schon nehmen. Das verschafft Ihnen einen Überblick, welche Lieferanten besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen. 

Schritt 3: Klimaziele festlegen, Lieferanten onboarden 

Legen Sie klare, wissenschaftsbasierte Klimaziele für Ihre Lieferkette fest. Die sollten mit den Ergebnissen der Klimaforschung übereinstimmen und das Pariser Klimaabkommen unterstützen. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi). 

Dann geht es an die eigentliche Dekarbonisierung der Lieferkette. Die SBTi empfiehlt hierzu folgendes Vorgehen: 

  1. Kommunikation 
  2. Zusammenarbeit 
  3. Unterstützung 
  4. Überwachung 
  5. Verstärkung 

Informieren Sie nun also Ihre Lieferanten über Ihre Klimaziele für die Lieferkette und motivieren Sie sie zur Zusammenarbeit. 

Unser Tipp: Beziehen Sie Ihre Lieferanten von Anfang an ein. Das erhöht die Chance auf eine gute Zusammenarbeit. Net Zero ist Teamwork! 

Schritt 4: Klimastrategie implementieren 

Langfristig senken Sie die Emissionen Ihrer Lieferkette nur, wenn Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammenarbeiten. Unterstützen Sie sie deshalb beim Umsetzen der Ziele. 

Das könnte z.B. so aussehen: 

  • Spezifische Maßnahmen durchsetzen: Walmart hat seine Lieferanten etwa beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt. Der Konzern erreichte seine Supply-Chain-Emissionsziele damit 6 Jahre früher als geplant. 
  • Mit Wissen oder Ressourcen supporten: Steigern Sie bspw. durch Schulungen das Nachhaltigkeits-Know-how und somit auch den Klimareifegrad Ihrer Lieferanten. 
  • Wettbewerb unter den Lieferanten anregen: Vor allem große Unternehmen werden ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen. In den kommenden 5 Jahren steigt außerdem die Anzahl der Kriterien, zu denen Lieferanten berichten müssen. 

Helfen Sie Ihren Lieferanten auch, Prozesse zu optimieren oder gar komplett neue Wege zu gehen. Überprüfen Sie kontinuierlich den Fortschritt und machen Sie die Klimaziele zum festen Punkt auf der Agenda Ihrer Lieferantengespräche. 

Echte Nachhaltigkeit braucht einerseits Transparenz und Ehrlichkeit. Aber sie braucht auch Konsequenz. Geben Sie Ihren Lieferanten also auch zu verstehen: Wer nicht mitmacht, fliegt über kurz oder lang raus.  

Besonders Lieferanten mit geringem Reifegrad werden nicht von heute auf morgen umsteigen können. Dennoch sollten sie langfristig den Willen zeigen, Produktion und Transport nachhaltig zu gestalten. Schließlich hilft das nicht nur dem Klima – sondern auch der eigenen Unternehmensresilienz. 

Webinar: PCF im Fokus – Was Unternehmen über den Product Carbon Footprint wissen müssen

In unserem Webinar am 01.07.2025 um 11:00 Uhr erhalten Sie umfassende Einblicke und fundierte Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Product Carbon Footprint.

Wie dekarbonisiere ich meine Lieferkette möglichst einfach?

Je komplexer Ihre Lieferkette, desto schwieriger wird auch die Datensammlung und das Management. Fehlende Ressourcen und umherfliegende, lückenhafte Daten machen es schwer, Lieferkettenemissionen gezielt zu senken.

Mit den richtigen Tools dekarbonisieren Sie Ihre Lieferkette mit weniger Aufwand.

Der VERSO Climate Hub und der VERSO Supply Chain Hub helfen Ihnen beim strategischen Klima-Management: 

  • Der VERSO Climate Hub vereinfacht Ihnen die Berechnung Ihres CO₂-Fußabdrucks unter Berücksichtigung der einzelnen Scopes. 
  • Mit dem VERSO Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert den Klimaschutz-Reifegrad Ihrer Lieferanten und holen CO₂-Fußabdrücke ein. Diese wiederum helfen Ihnen, Ihre Klimastrategie im Climate Hub zu verfeinern und Einsparungen transparent zu machen. 
  • Mit der Reporting-Funktion erstellen Sie anschließend qualifizierte Berichte gemäß GRI/CSRD für das CDP oder die SBTi. 
So managen Sie mit VERSO Ihre Klimaziele

Schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Ihr Unternehmen seine Net-Zero-Ziele erreicht!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

ESG in der Lieferkette
14.02.2025

ESG in der Lieferkette: 19+1 To-dos für den Einkauf

Anforderungen bis zum Horizont: Wo sollten Sie am besten anfangen, um ESG-Compliance entlang der Lieferkette zu schaffen und die vielen Chancen von ESG für Ihr Unternehmen zu realisieren? Dieser Beitrag zeigt’s – mit 19 To-dos und einem Bonustipp.

Für Einkaufs- und Supply-Chain-Verantwortliche bedeuten Regularien wie das LkSG, die CSDDD, die CSRD, die EUDR und der CBAM: mehr Dokumentationspflichten, höhere Transparenzanforderungen und steigender Druck auf Lieferanten.

Trotz aller Herausforderungen ist ESG-Compliance in der Lieferkette eine Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen, Kosten zu senken und die eigene Marktposition zu stärken. Mit der richtigen Strategie wird Nachhaltigkeit vom Cost Center zum Profit Center.

Doch wo fangen Sie am besten an? Diese praxisnahe Checkliste mit 19 umsetzbaren To-dos und einem Bonustipp verschafft Klarheit.
 

Leiten Sie diesen Beitrag gern weiter, wenn er Ihnen weitergeholfen hat.  

ESG-Regularien überblicken und priorisieren

1. Abgleichen, welche ESG-Regularien Ihre Lieferkette betreffen könnten

Lieferketten-Regularien mit Anwendung in 2025 Lieferketten-Regularien mit Anwendung nach 2025
LkSG Forced Labour Regulation
CSRD CSDDD
EUDR ESPR/Digitaler Produktpass
EU-Taxonomie Right to Repair
CBAM
EU-ETS
Weitere Regularien wie Batterie-VO oder Kreislaufwirtschaftsgesetz

2. Prüfen, welche Regularien für Ihr Unternehmen gelten und wann – einige Regularien (z.B. CSRD, CSDDD und EUDR) werden gestaffelt umgesetzt

3. Für die meisten Unternehmen sind aktuell vor allem CSRD, LkSG/CSDDD, CBAM und EUDR relevant

Zum Weiterlesen:

ESG-Daten in der Lieferkette erfassen und Transparenz erhöhen

4. Aktuelle Lieferanten-Stammdaten einholen und Ansprechpartner festlegen

5. Standardisierte ESG-Abfragen für Lieferanten nutzen, durch gezielte Audits überprüfen

6. Scope-3-Emissionen und Hotspots erfassen

7. Klimaziele für die Lieferkette festlegen, Klimastrategie implementieren

Zum Weiterlesen:

ESG-Risiken identifizieren und managen

8. Lieferanten nach menschenrechtlichen, umweltbezogenen und Klimarisiken überprüfen (abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse)

9. Maßnahmen zur Risikoprävention etablieren und Abhilfemaßnahmen schaffen

10. Ganzheitliches, zukunftssicheres Managementsystem für Lieferketten-Risiken etablieren

Lieferantenmanagement für langfristige ESG-Compliance stärken

11. ESG-Kriterien in Lieferverträgen verankern, Code of Conduct kommunizieren

12. ESG-Reifegrad der Lieferanten ermitteln

13. Schulungen und Unterstützungen für Lieferanten anbieten, um ESG-Standards zu verbessern

14. ESG-Performance der Lieferanten regelmäßig prüfen

Zum Weiterlesen:

IT-Systeme prüfen und Datenverwaltung optimieren

15. Schnittstellenfähigkeit Ihrer IT-Systeme prüfen

16. Digitale ESG-Datenverwaltung einführen, um vollständige Transparenz und Kommunikation mit Lieferanten zu gewährleisten

ESG-Reporting abhaken und Compliance sicherstellen

17. Daten konsolidieren und Berichtsprozesse standardisieren

18. Regelmäßiges Reporting sicherstellen, dabei Synergien nutzen: Einige BAFA-Anforderungen (LkSG) überschneiden sich mit den ESRS (CSRD), EUDR- und CBAM-Daten und können für CSRD-Bericht weiterverwendet werden

19. Externe Prüfstellen (z.B. Wirtschaftsprüfer:innen) frühzeitig einbinden

Bonustipp: So gelingt ESG-Compliance in der Lieferkette mit weniger Aufwand

Zugegeben: Die ESG-Vorgaben für Lieferkettenverantwortliche sind anspruchsvoll. Aber mit der richtigen Strategie lassen sie sich effizient bewältigen. Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Anhaltspunkt, um Ihre Lieferkette ESG-konform aufzustellen. Eine genauere Aufschlüsselung finden Sie in unserem Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten.

Unser Bonus-Tipp: Der VERSO Supply Chain Hub schafft Transparenz und unterstützt Sie effizient bei der Umsetzung von LkSG, CSRD, CBAM und EUDR – automatisiert und rechtlich abgesichert.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Dieser Leitfaden verschafft Ihnen auf 17 Seiten einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Ein Mann führt einen anderen durch eine Fabrikhalle. Symbolbild für Lieferantenbeziehungen. Darauf der Text: Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Best Practices im Supplier Management
20.12.2024

Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Best Practices im Supplier Management

Supplier Management ist der Schlüssel zur ESG-Compliance. Lesen Sie, wie Sie gezielt Ihre Lieferantenbeziehungen stärken.

Ihre Lieferkette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Doch wie sorgen Sie dafür, dass Sie sich bei der Nachhaltigen Transformation Ihrer Supply Chain auf die Lieferanten verlassen können? Supplier Management ist der Schlüssel – dieser Beitrag zeigt, wie Sie Transparenz schaffen, Risiken minimieren und Ihre Lieferantenbeziehungen mit dem VERSO Supply Chain Hub strategisch stärken.

Warum Lieferanten Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sein sollten

Nachhaltige Lieferketten sind Teamwork. Wer hier vorankommen will, muss eng mit den Lieferanten zusammenarbeiten. Zwei Gründe sprechen besonders dafür.

Lieferkettentransparenz braucht Zusammenarbeit

Die CSRD verlangt Unternehmen umfassende Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Ohne die aktive Zusammenarbeit mit Lieferanten ist es nahezu unmöglich, entsprechende Prozesse zu schaffen und die notwendigen Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance zu erhalten.

Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied

Zweiter Aspekt: Soll ihre gesamte Lieferkette nachhaltig werden, muss auch jeder Teil dieser Lieferkette nachhaltig sein. Klingt erst einmal völlig logisch. In der Praxis bedeutet das: Nachhaltigkeit sollten Sie nicht nur top-down vorgeben, und hoffen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Sehen Sie es vielmehr als Projekt, an dem Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten arbeiten. Das heißt z.B. auch, dass einige Lieferanten bei der Nachhaltigen Transformation stark entwickelt werden müssen. Denn nur, wenn Sie im Rahmen des Supplier Managements jedes Glied ihrer Kette stärken, ist die Resilienz wirklich gegeben.

Herausforderungen im Supplier Management

Ein effektives Supplier Management zu etablieren, ist einfacher gesagt als getan. Unternehmen stehen häufig vor Problemen wie schlechter Datenqualität, komplexen Anforderungen und mangelnden Prozessen. Doch mit den richtigen Ansätzen meistern Sie Ihre Herausforderungen im Lieferantenmanagement.

Lückenhafte Daten und fehlende Transparenz

Ein häufiges Problem im Lieferantenmanagement ist der Mangel an belastbaren Daten. Häufig fehlen präzise Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance. Einmal jährlich Daten abzufragen, reicht jedoch nicht aus. Besser ist es, Ihre Lieferanten und deren ESG-Compliance kontinuierlich zu monitoren.

Komplexität geht über Nachhaltigkeit hinaus

Supplier Management umfasst mehr als nur das Diktieren von Nachhaltigkeitszielen. Unternehmen müssen Zertifikate verwalten, Risiken überwachen und bewerten, Sanktionen beachten und, und, und. Nachhaltigkeit darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss in eine umfassende Lieferantenbewertung integriert werden.

Ungünstige Lieferantenauswahl und mangelnde Entwicklung

Die Auswahl und Entwicklung von Lieferanten ist ein weiterer kritischer Punkt. Häufig fehlen klare Prozesse zur Bewertung und Weiterentwicklung. Zudem werden Lieferanten oft nur während Audits überprüft. Die Entwicklung von Lieferanten hin zu mehr Nachhaltigkeit erfordert Zeit und gezielte Maßnahmen. Daten sollten nicht nur erfasst, sondern zwischen Audits aktiv genutzt werden, um Fortschritte anzustoßen. Gleichzeitig bleiben Kommunikation und Dokumentation Schlüsselfaktoren – insbesondere bei der Lieferantennominierung.

Klare Kommunikation und Partnerschaft

Transparenz und eine offene Kommunikation sind essenziell. Setzen Sie auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Legen Sie Ihren Gespräche Daten zugrunde, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Vor-Ort-Besuche und gezielte Audits schaffen eine Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit und individuelle Verbesserungen.

Nachhaltige Lieferketten funktionieren nicht auf Knopfdruck

„Nachhaltige Beschaffung lässt sich nicht nebenbei umsetzen. Der Weg dorthin erfordert neue Strukturen und bindet kontinuierlich Ressourcen“, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen im Interview zu nachhaltigen Lieferketten. Das Problem: Viele Unternehmen schieben Nachhaltigkeit so lange wie möglich auf – und stehen dann kurz vor der Frist unter massivem Druck.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Außerdem bekommen Sie praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

Unsere Tipps für starkes Supplier Management

Wie meistern Sie diese Herausforderungen nun aber und schaffen das Fundament für starke Lieferantenbeziehungen? Hier sind unsere Top-Tipps für zielführendes Lieferantenmanagement – und wie es mit dem VERSO Supply Chain Hub gelingt.

Von Anfang an auf zuverlässige Lieferanten setzen

  • Etablieren Sie klare Standards für die Lieferantennominierung, z. B. Nachhaltigkeitskriterien und finanzielle Stabilität.
  • Überwachen Sie Ihre Kriterien im VERSO Supply Chain Hub kontinuierlich.

Klar kommunizieren und die Partnerschaft fördern

  • Führen Sie Gespräche datenbasiert und setzen Sie auf transparente Kommunikation.
  • Fördern Sie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durch regelmäßige Audits und Vor-Ort-Besuche.

Verbindliche Standards und Beschaffungspolicies etablieren

  • Entwickeln Sie – wenn noch nicht getan – verbindliche Beschaffungspolicies inkl. Nachhaltigkeitsziele, Compliance-Vorgaben und Qualitätsanforderungen. Lassen Sie diese nicht nur unterschreiben, sondern prüfen Sie sie konkret nach.
  • Überwachen Sie Einhaltung und Abweichungen mit dem VERSO Supply Chain Hub.

Lieferanten-Entwicklung aktiv fördern

  • Fördern Sie Lieferanten durch Schulungen und gemeinsame Projekte.
  • Setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie als festen Punkt auf die Agenda in Lieferantengesprächen.
  • Nutzen Sie Monitoring-Tools, um Fortschritte zu dokumentieren und sich das Commitment Ihrer Lieferanten einzuholen.

Daten kontinuierlich einholen

  • Erheben Sie die nötigen Daten nicht nur punktuell, sondern monitoren Sie kontinuierlich.
  • Machen Sie Ihren Lieferanten die Datenübertragung dabei so einfach wie möglich – z.b. mit standardisierten Abfragen im VERSO Supply Chain Hub.

Gezielt Tools im Supplier Management einsetzen

  • Machen Sie es sich nicht unnötig kompliziert – eine digitale Plattform erleichtert Ihnen das Datenmanagement, Monitoring und die Risikoüberwachung um ein Vielfaches.
  • Der VERSO Supply Chain Hub bietet zahlreiche Funktionen, die speziell auf Supplier Relationship Management (SRM) zugeschnitten sind.

CSRD: 10 Tipps zur Datensammlung

So sammeln Sie strategisch alle wichtigen Daten für den CSRD-Bericht.

Lieferantenmanagement als Schlüssel zur ESG-Compliance

Ein starkes Supplier Management ist der Grundstein für nachhaltige und resiliente Lieferketten. Klare Prozesse, transparente Kommunikation und der gezielte Einsatz des VERSO Supply Chain Hub ermöglichen es Unternehmen, nicht nur regulatorische Anforderungen wie die CSRD zu erfüllen, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Gehen Sie von der Theorie doch am besten gleich zur Praxis über und erfahren Sie in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo, wie VERSO Ihr Supplier Management zukunftssicher macht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Mann schiebt sein Fahrrad durch Hochwasser. Symbolbild für den Klimawandel, auf den sich ESRS E1 fokussiert
24.09.2024

CSRD und Klima: Tipps zum Reporting nach ESRS E1

Wer vorm CSRD-Reporting steht, kommt an ESRS E1 nicht vorbei. Lesen Sie in diesem Beitrag, was den ersten Umweltstandard so wichtig macht und wie Sie die Anforderungen effizient erfüllen!

ESRS E1 – der Standard, zu dem (fast) alle berichten müssen

Die Arbeit an jedem CSRD-Bericht startet mit einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Hier wird ermittelt, zu welchen der über 1000 Datenpunkte der CSRD Ihr Unternehmen tatsächlich berichten muss. Der erste Umweltstandard ESRS E1 bildet dabei eine Ausnahme. Unabhängig vom Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse muss im Grunde jedes Unternehmen zu den rund 230 in diesem Standard geforderten Datenpunkten berichten.

Warum? Weil jedes Unternehmen Emissionen verursacht und sich damit auf den Klimawandel auswirkt. Umgekehrt dürfte jedes Unternehmen vom Klimawandel betroffen sein.

Kurz: An ESRS E1 kommt kein Unternehmen vorbei. Gleichzeitig ist das Reporting nach diesem Standard komplex. Gehen wir deshalb nun also Schritt für Schritt durch, wie Sie ESRS E1 meistern.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Um was geht es in ESRS E1?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

ESRS E1 soll aufzeigen,

  • … wie sich Ihr Unternehmen auf den Klimawandel auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • … welche Risiken und Chancen der Klimawandel für Ihr Unternehmen birgt und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • … wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht – das umfasst bisherige und aktuelle Maßnahmen, aber auch zukünftige.
  • … welche finanziellen Folgen die Klimakrise für Ihr Unternehmen hat.

Die Anforderungen von ESRS E1 lassen sich dabei in zwei Themenfelder sortieren:

  • Abschwächung des Klimawandels („Climate Change Mitigation“): Strategien und Maßnahmen, um die Erderwärmung zu begrenzen
  • Anpassung an den Klimawandel („Climate Change Adaption“): Vorgehensweisen, um die Resilienz gegen aktuelle und erwartete Folgen des Klimawandels zu stärken

Die Datenpunkte im Überblick

Wie bereits erwähnt, ist ESRS E1 für fast alle Unternehmen relevant. Insgesamt umfasst E1 neun Angabepflichten – nicht alle davon sind aber sofort oder für jedes Unternehmen von Bedeutung. Hier ein kurzer Überblick:

  • E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
  • E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
  • E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
  • E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen
  • E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
  • E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
  • E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Hinzu kommen noch drei Anforderungen aus dem übergreifenden Standard ESRS 2:

  • ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
  • ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Gut zu wissen: Es gibt beim Reporting zu ESRS E1 einige Ausnahmen. So kann zwar grundsätzlich jedes Unternehmen die interne CO2-Bepreisung (ESRS E1-8) nutzen, in der Praxis ist sie jedoch nur für große Unternehmen sinnvoll. ESRS E1-8 ist also nicht zwingend Teil eines jeden CSRD-Berichts.  Zu E1-9 müssen Sie erst ab dem zweiten Berichtsjahr berichten. Und Scope-3-Daten sind im ersten Berichtsjahr nur für Unternehmen mit über 750 Mitarbeitenden verpflichtend.

Dennoch werden hier eine ganze Menge Informationen abgefragt. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten der geforderten Datenpunkte nicht einfach so vorliegen, sondern erst einmal ermittelt werden müssen.

Da stellt sich nun also die Frage: Wie gehen Sie ESRS E1 am besten an? Hier kommt Ihr Guide für ESRS E1.

Leitfaden für Ihre Klimastrategie

Für Klimaziele, Übergangsplänen und CO2-Bilanzen ist eine ganzheitliche Klimastrategie mehr als hilfreich. Tipps dazu finden Sie in diesem Leitfaden.

Schritt für Schritt durch ESRS E1

Die Angabepflichten von ESRS E1 ergeben in der eben genannten Reihenfolge zwar beim Lesen und Reporting/Schreiben Sinn. Halten Sie sich bei der vorangehenden Datensammlung jedoch an diese Reihenfolge, fehlen Ihnen zu Beginn wichtige Daten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei der Datensammlung stattdessen die folgende Vorgehensweise.

Beim eigentlichen Reporting präsentieren Sie Ihre Ergebnisse dann in der eigentlichen Reihenfolge: E1-1, E1-2, …

Schritt 1: ESRS E1-6 und ESRS E1-5

ESRS E1 steht und fällt mit der THG-Bilanz zu den Scopes 1 bis 3. Sie dient als Baseline für alle weiteren Angabepflichten. Ermitteln Sie hier auch direkt Ihre Energiebilanz, um in den nächsten Schritten alle Daten zur Hand zu haben.

Schritt 2:  ESRS E1-4

Ausgehend von Ihrer Bilanz-Baseline entwickeln bzw. benennen Sie Ihre kurz- und mittelfristigen Klimaziele sowie Ihr langfristiges Net-Zero-Ziel. Achten Sie darauf, dass Ihre Ziele wissenschaftsbasiert sowie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sind. Sie haben noch keine Ziele? Dann können Sie auch angeben, wann Sie Ihre Ziele setzen werden.

Schritt 3: ESRS E1-3

Nun ermitteln Sie Ihre Dekarbonisierungshebel. Beschreiben Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die genannten Ziele erreichen wollen und welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden. Alternativ können Sie hier angeben, bis wann Sie – ähnlich wie bei den Zielen – Ihre Maßnahmen entwickelt haben wollen.

Schritt 4: ESRS E1-7

Ihr Unternehmen gleicht nicht-vermeidbare Restemissionen über CO2-Gutschriften bzw. Kompensationsprojekte aus? Dann müssen Sie natürlich auch dazu berichten. Achtung: Gehen Sie hier genau vor, um nicht in die Greenwashing-Falle zu tappen.

Schritt 5: ESRS E1-1

Jetzt kommt Ihr Übergangsplan. Hier beschreiben Sie umfassend, wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht, wie Sie Ihr Unternehmen auf die Klimakrise und dessen Folgen vorbereiten und inwiefern Ihr Unternehmen konkret zur Begrenzung der Erderwärmung beiträgt. Für ESRS E1-1 gibt es in den ersten Berichtsjahren eine Übergangsfrist.

Schritt 6: ESRS E1-2

Anschließend benennen Sie Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel – und wie Sie diese Strategien implementieren. Das umfasst z.B. interne Steuerungselemente wie etwa den internen CO2-Preis nach ESRS E1-8, aber auch IT- und Softwarestrategien. Auch hier können Sie alternativ angeben, bis wann Sie Ihr Konzept erarbeiten werden.

Schritt 7: Reporting

Sind die Daten gesammelt, Ziele gesetzt und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele definiert, geht es nun ans Reporting.

Praxisleitfaden CSRD

Besonderheiten, Praxisbeispiele und Stolpersteine: Unser Leitfaden erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und den ESRS-Standard. Inklusive Checkliste!

Praxistipps zur Umsetzung

Nicht alle Unternehmen schaffen beim ersten Bericht schon ein Reporting zu allen Angabepflichten. Dennoch möchten wir Ihnen abschließend möchten wir noch ein paar grundsätzliche Tipps mitgeben, worauf Sie beim Reporting zu ESRS E1 besonders achten sollten.

Unterschätzen Sie niemals die Klimabilanz

Die Klimabilanz muss auf einem stabilen Datenfundament stehen. Betrachten Sie daher sorgfältig alle Emissionsquellen Ihres Unternehmens. Vom Arbeitsweg der Mitarbeitenden bis hin zur Logistik. Auch wenn das viel Arbeit bedeutet: Nehmen Sie keine Abkürzungen an der falschen Stelle. Die Ergebnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten Standard. Aus der Klimabilanz leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab. Gleichzeitig können Sie Ihre Klimaziele nur dann erreichen, wenn diese sich in der Bilanz widerspiegeln. Drittens führen Ungenauigkeiten und Fehler zu falschen Behauptungen in Klimaaussagen – was im Zuge der Green Claims Directive mittlerweile sanktioniert wird.

Gehen Sie ESRS E1-6 also mit wachem Auge und dem nötigen Detailgrad an, damit auch die nächsten Schritte gelingen.

Passen Sie Ihre Prozesse an

Die enormen Datenmengen, die für ESRS E1 aus den unterschiedlichsten Quellen ermittelt werden müssen, erfordern hohe Transparenz darüber, was in Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferketten vor sich geht. Je nachdem, wie Ihr Unternehmen bereits aufgestellt ist, braucht es neue Prozesse und Strukturen, um die Anforderungen effektiv abzubilden.

Planen Sie ausreichend Zeit ein

Das CSRD-Reporting ist ohnehin schon sehr umfangreich. Besonders ESRS E1 verschlingt dabei viel Zeit. Allein die Klimabilanz kann schon einmal ein halbes Jahr dauern – und auch die darauf aufbauende Klimastrategie ist zeitaufwendig. Planen Sie sich also ausreichend Zeit und auch Puffer ein!

Von Klimabilanz bis Reporting: VERSO unterstützt Sie!

Der wohl wichtigste Tipp: Verlieren Sie keine Zeit. Und zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. VERSO hilft Ihnen mit Software und Beratung dabei, die Anforderungen aus ESRS E1 zu erfüllen – von der CO2-Bilanz über transparente, wahrheitsgetreue Klimakommunikation bis hin zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Sonnenstrahlen brechen durch Wolken hindurch – Symbolbild für die Chancen, die die CSRD bringt, auch wenn sie erst einmal wie belastende Bürokratie wirkt
07.08.2024

Warum die CSRD mehr als Bürokratie ist

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die ersten Unternehmen haben ihren CSRD-Bericht schon veröffentlicht, viele weitere haben ihn noch vor sich. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Und wenn wir noch etwas weiter schauen: Europaweit werden in den kommenden Jahren insgesamt etwa 50.000 Unternehmen nach der CSRD berichten müssen.

Was ist das Ziel der CSRD?

Die CSRD soll in erster Linie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern, aber auch Lücken der vorherigen Berichtspflichten schließen. Um das zu verstehen, hilft uns ein Rückblick in die Vergangenheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sustainability Reporting war früher für Unternehmen eine freiwillige Sache, unterlag keinen bzw. nur wenigen Regeln und endete häufig in einer Art Marketingbroschüre.

Erste EU-Richtlinien haben dem dann einen Riegel vorgeschoben. Die CSRD geht nun aber noch einen Schritt weiter. Einerseits sind von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Konzernen eine ganze Menge Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen. Europaweit. Und zum Teil sogar auch über die EU hinaus. Andererseits gibt es strengere Regeln: Alle Angaben müssen jetzt belegbar sein und von Wirtschaftsprüfern abgesegnet werden. Außerdem fordert die CSRD deutlich mehr und tiefergehende quantitative und qualitative Daten. Dadurch sollen die Berichte vergleichbarer werden.

Die EU will damit die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Gleichzeitig ist die CSRD eine sinnvolle Antwort auf die wachsenden Erwartungen von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unternehmen werden zunehmend für ihre Nachhaltigkeitsleistungen verantwortlich gemacht – und immer öfters bilden Nachhaltigkeitsbemühungen auch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg.

Kurzgefasst: Die CSRD macht Nachhaltigkeit transparent und vergleichbar und schafft damit die Grundlage dafür, dass wir unsere Wirtschaft zielgerichtet in eine nachhaltigere Zukunft lenken.

„Das klingt ja alles schön und gut“, denken Sie jetzt vielleicht, „aber was bringen mir die rosaroten Wölkchen, wenn ich hier an meinem Schreibtisch sitze und die Nachhaltigkeit vor lauter Daten nicht mehr sehe?“

Überfordert mit der CSRD?

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Aus Bürokratie entsteht Awareness

Kürzlich veröffentlichte PwC eine Studie, nach der der Großteil der darin befragten Unternehmen zuversichtlich angab: Ja, bis zum Stichtag sind wir bereit für unsere neuen Berichtspflichten. Zu den Befragten zählten vor allem börsennotierte Unternehmen mit über einer Milliarde Jahresumsatz.

Aus der eigenen Erfahrung wissen wir aber: Gerade der Mittelstand ächzt angesichts der Arbeit, die mit Vorbereitung und Umsetzung der CSRD ansteht.

Der CSRD stehen sie eher mit gemischten Gefühlen gegenüber. „Die CSRD, das ist doch wieder nur unnütze Bürokratie, die Belastung und Stress und Arbeit bringt und erhebliche Ressourcen bindet, aber am Ende rein gar nichts ändern wird.“ So und ähnlich lautet häufig Kritik an der neuen Richtlinie.

Und ja – natürlich steckt hinter den neuen Gesetzen und Berichtspflichten rund um Nachhaltigkeit erst mal viel Bürokratie. Sehr viele Daten müssen zusammengetragen werden, sehr viel Zeit fließt in die Vorbereitung und Umsetzung und sehr viele Mitarbeitende sind daran beteiligt.

Doch in der Arbeit mit unseren Kunden zeigt sich immer wieder: Wer Nachhaltigkeitsberichte schreibt und sich tiefgehend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, erkennt auch die Potenziale der CSRD.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Mehr als nur ein Bürokratiemonster: 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz (oder gerade wegen!) der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Also: Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist – in ihr verbergen sich wertvolle Einblicke und Potenziale.

Und die wollen wir uns jetzt mal anschauen.

1. Die CSRD fördert ein besseres Verständnis der eigenen Risiken und Chancen

Bevor es an den eigentlichen CSRD-Bericht geht, steht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Hier ermitteln Sie:

  • Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen?
  • Wie wirkt sich mein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Hintergrund: Die ESRS, das Rahmenwerk der CSRD, listen über 1.000 mögliche Datenpunkte für den Bericht auf. Berichtspflichtig sind aber am Ende nur ausgewählte Datenpunkte wie ESRS 2 und diejenigen, deren zugehörige Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Sie als wesentlich ermittelt haben.

Einerseits gewinnen Sie mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse also Klarheit, was in Ihren CSRD-Bericht gehört. Andererseits verschaffen Sie sich so, quasi ganz nebenbei, ein sehr hilfreiches Bild, wie Ihr Unternehmen überhaupt mit Umwelt und Gesellschaft in Beziehung steht. Sie erhalten außerdem einen glasklaren Überblick, welche Risiken noch auf Ihr Unternehmen zukommen könnten – wo noch unentdeckte Chancen für die Zukunft Ihres Unternehmens schlummern – und wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in 7 Schritten“.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

2. Die CSRD bringt wirtschaftliche Vorteile, unterstützt Innovationen …

Die Mehrzahl der befragten Entscheider:innen einer Studie von Noerr geht davon aus, dass ESG einen Wandel im Unternehmen bewirkt. Die Transformation der Geschäftsmodelle wiederum braucht aber umfassende Anpassungen in der Produktentwicklung, in internen Prozessen und in der Geschäftsführung.

Hier liefern die vielen Daten, die Sie für die CSRD erfassen und auswerten, nützliche Einblicke. Wo werden noch Ressourcen verschwendet, ohne dass das bisher groß aufgefallen ist? Welche Prozesse, die „wir schon immer so gemacht haben“, könnten optimiert werden – und so nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Effizienz fördern? Wo braucht es ein Umdenken, damit die Nachhaltige Transformation gelingt? Das sind nur ein paar Situationen, wie ESG-Datenmanagement die Basis für eine nachhaltige Zukunft legt.

Im besten Fall schreiben Sie Ihren CSRD-Bericht also nicht allein um des Berichts Willen, sondern nehmen daraus etwas für den Erfolg Ihres Unternehmens mit.

3. … und stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens

Machen wir das an einem konkreten Beispiel fest: ESRS E1, der „Klimawandel-Standard“. Hier müssen Sie u.a. berichten,

  • wie sich Ihr Unternehmen positiv und negativ auf das Klima auswirkt,
  • welche Klimaschutzmaßnahmen Sie umsetzen,
  • welche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben,
  • und wie Sie Ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen.

Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema Klimawandel aus Zeitgründen nicht unbedingt eine hohe Priorität hat – ohne die CSRD also erst mal aufgeschoben wird.

Dabei machen sich erste Konsequenzen des Klimawandels schon jetzt bemerkbar. Und werden in Zukunft häufiger auftreten. Starkregen, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Brände können Produktionsstätten lahmlegen, zu Ausfällen in der Belegschaft führen, Lieferkettenverzögerungen verursachen oder Transportwege zerstören.

55 % der in Deutschland befragten Führungskräfte einer Capgemini-Studie schätzen, dass der Klimawandel in den nächsten Jahren den Großteil der betrieblichen Störungen verursachen wird. Es ist also nur sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, was der Klimawandel für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie gegensteuern. Und im Zuge der CSRD gehen Sie solche und ähnliche Überlegungen sehr strukturiert an.

CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

4. Solide Nachhaltigkeitsberichte schaffen Vertrauen

Investor:innen und andere Stakeholder schauen mittlerweile sehr genau auf das, was sich in Sachen Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen tut.

Nachhaltigkeitsberichte sind eine feine Sache, um Ihren Status quo und Ihre Ambitionen in diesem Bereich zu kommunizieren. Dann am besten aber gleich mit einem Berichtsstandard, der einheitliche Anforderungen für alle betroffenen Unternehmen vorgibt, um höchstmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wie wir schon eingangs geschrieben haben, verwandelt die CSRD Nachhaltigkeitsberichte in eine transparente und vor allem überprüfbare Dokumentation Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

Und wenn wir die Sache noch mal mit einer negativen Brille betrachten wollen: Vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler beim CSRD-Bericht werden u.a. mit „Naming and Shaming“ bestraft – d.h. der öffentlichen Bekanntmachung. Verletzt Ihr Unternehmen seine CSRD-Berichtspflichten oder versucht, Daten zu frisieren, kann das also Reputation und Vertrauen ruinieren. Auch in dieser Hinsicht lohnt es sich daher, die CSRD als Chance zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen.

Nähere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag „Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit.“

5. Der CSRD-Bericht als Sammelbecken für faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

Haben Sie im Rahmen Ihrer CSRD-Pflicht einmal Stakeholder identifiziert, Chancen und Risiken ermittelt, Strategien aufgesetzt und ESG-Daten aus allen möglichen Bereichen gesammelt, haben Sie zusätzlich zum Bericht eines vor sich: Ein sehr nützliches Sammelbecken an Informationen. Die eignen sich wiederum wunderbar für jegliche Nachhaltigkeitskommunikation außerhalb des Berichts-Dunstkreises. Schließlich wird auch die immer wichtiger.

Hier zitieren wir gerne noch einmal eine Capgemini-Umfrage: 77 % der befragten Konsument:innen ändern ihr Einkaufsverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. 66 % schauen sogar gezielt nach nachhaltigen Produkten. Umgekehrt hatten 36 % der ebenfalls befragten Unternehmen angegeben: Nachhaltigkeit interessiert unsere Kunden nicht! Hier zeigt sich eine große Wahrnehmungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt. Am besten mit vergleichbaren Berichten, die von einer dritten Stelle geprüft werden (Sie merken schon: die CSRD…). Das wünschen sich nämlich 34 % der befragten Konsument:innen einer Deloitte-Studie.

Auch in puncto Talentsuche und Mitarbeitenden-Zufriedenheit nützt faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Laut der EIB-Klimaumfrage 2023 legen 56 % der befragten Menschen Wert auf einen Arbeitgeber, der nachhaltig denkt und handelt. Eine starke ESG-Kultur pusht das Mitarbeitenden-Engagement einer Gartner-Umfrage zufolge sogar um bis zu 43 %.

6. ESG-Daten erleichtern Zugang zu Krediten

Nicht nur Investor:innen und Öffentlichkeit fordern ESG-Maßnahmen, sondern auch Banken und Kreditinstitute. Ganz ähnlich wie es einen BU-Versicherer beim Versicherungsabschluss interessiert, ob Sie in Ihrer Freizeit lieber Kreuzworträtsel lösen oder Fallschirm springen, schauen Geldhäuser nun bei der Kreditvergabe verstärkt auf ESG-Risiken. Der Fragenkatalog orientiert sich dabei u.a. an der CSRD. Heißt: Wenn Sie für die CSRD sowieso schon ESG-Daten sammeln, haben Sie diese bei Finanzierungsanträgen schneller zur Hand.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite“.

Fazit: Die CSRD lohnt sich in vielerlei Hinsicht – und sie muss auch gar nicht kompliziert sein

Fassen wir noch einmal zusammen. Die CSRD hilft Ihnen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens gezielt aufzudecken. Sie verschafft Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und kann sogar zum Innovationstreiber werden. Weiterhin stärkt es langfristig die Unternehmensresilienz, wenn Sie sich eingehend mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Nach außen fördert die CSRD das Vertrauen Ihrer Stakeholder und dient als Basis für die generelle Nachhaltigkeitskommunikation, die wiederum Kunden und Mitarbeitende anspricht. Last but not least helfen die einmal gesammelten Daten zukünftig bei Kreditvergaben. Spannend, welch vielseitige Auswirkungen dieser erst mal so trocken wirkende Bericht hat, nicht?

Und das Beste: Die CSRD muss nicht zwingend zur nervenaufreibenden Herausforderung werden. Mit Software und Beratung auf Augenhöhe begleitet Sie VERSO Schritt für Schritt durch den CSRD-Prozess. Zum Beispiel mit unserem neuen KI-gestützten Modul für die prüfungssichere Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Oder mit unserer All-in-One-Lösung für ESG-Management und ESG-Reporting – inklusive Klimabilanz und Lieferkettentransparenz.

Sprechen Sie uns gern an!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.
Foto eines Pflanzensprosses, der sich spiralenförmig entrollt
10.06.2024

Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen? Wir haben für Sie einen kleinen Einblick mit den wichtigsten Themen zusammengestellt. Einen wirklich kleinen. Denn das Ganze ist so verzweigt und umfassend, dass wir darüber wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben könnten

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das? 

Fangen wir ganz klassisch mit einer Definition an. Denn – Spoiler – die Begriffe Kreislaufwirtschaft” und Circular Economy” werden zwar oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber streng genommen.

Circular Economy 

Circular Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, in dem Ressourcen bzw. Produkte innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs so lange wie möglich genutzt werden. Haben sie ihre besten Zeiten hinter sich, werden sie nicht einfach entsorgt, sondern dem Kreislauf zurückgeführt – also wieder nutzbar gemacht.   

Referenzpunkt ist die ISO 59004:2024. Sie beschreibt grundlegende Prinzipien und Konzepte der Circular Economy, aber bietet auch Hilfestellungen zur Implementierung im Unternehmen. Circular Economy wird hier definiert als:  

„Wirtschaftssystem, das einen systemischen Ansatz verfolgt, um den Kreislauf der Ressourcen aufrechtzuerhalten, indem es ihren Wert zurückgewinnt, bewahrt oder steigert und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ 

Etwas klarer und direkter definiert es der WWF 

Circular Economy [ist] ein regeneratives System, angetrieben durch erneuerbare Energien, welches das derzeitige lineare Industriemodell Nehmen – herstellen – entsorgen ersetzt. Materialien werden stattdessen in der Wirtschaft erhalten, Produkte werden gemeinsam genutzt, während Abfälle und negative Auswirkungen vermieden werden. CE schafft positive Effekte und Vorteile für Umwelt und Gesellschaft und funktioniert innerhalb der planetarischen Grenzen. Sie wird ermöglicht durch eine Neubetrachtung des derzeitigen Wachstums- und Konsumverständnisses.” 

Einen hilfreichen Überblick über alle relevanten Normen mit Bezug zur Circular Economy finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN). 

Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist in diesem Kontext außerdem noch ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) wichtig. 

Die ESRS im Überblick

Wie sind die ESRS aufgebaut, welche Angaben werden gefordert und wie funktioniert das mit der Doppelten Wesentlichkeit? Unser Whitepaper erklärt’s verständlich!

Kreislaufwirtschaft 

Kreislaufwirtschaft heißt zwar in der Theorie genau dasselbe. In Deutschland meint Kreislaufwirtschaft aber eigentlich nur das Vermeiden von Abfällen: Kreislaufwirtschaft im Sinne [des Kreislaufwirtschaftsgesetzes] sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Sprechen wir hierzulande von Circular Economy, wäre also der Begriff „zirkuläres Wirtschaften” richtig. Schließlich machen wir uns das Leben gerne mal mit sperrigen Begriffen schwer.  

Wird jedoch auf EU-Ebene (z.B. auf der Website von EU-Kommission oder EU-Parlament) von „Kreislaufwirtschaft” gesprochen, ist immer Circular Economy im eigentlichen Sinne gemeint. 

Warum brauchen wir Circular Economy?

Der weltweite Rohstoffverbrauch hat sich seit 1970 verdreifacht. Wir leben und wirtschaften, als hätten wir unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung. Der Earth Overshoot Day – der Tag, an dem global alle Ressourcen für das Jahr aufgebraucht sind – findet immer früher statt.

Was nicht mehr gebraucht wird, wird entsorgt und durch etwas Neues ersetzt. Und dann verschwindet es zwar für uns von der Bildfläche. Aber es kommt woanders wieder an. Europa exportiert täglich rund 3.000.000 Kilogramm Plastikmüll in Länder des Globalen Südens. Mitunter wird das als „Müll-Kolonialismus” bezeichnet. Und beim Plastik hört es nicht auf. Wachsende Altkleiderberge, Schrott, Batterien, Reifen – unser Müll stapelt sich in anderen Teilen der Welt. 

On top kommt der Abbau immer neuer Ressourcen für Produkte, die weltweit im Überfluss produziert werden. Viel zu oft gehen Abbau und Produktion mit Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten einher. 

Letzteres soll die CSRD sowie Lieferkettenrichtlinien wie LkSG, CSDDD, CBAM und EUDR zwar schrittweise verhindern. Eigentlich bräuchten wir jedoch ein neues Wirtschaftssystem, das die zugrundeliegenden Probleme an der Wurzel anpackt. 

Vorhang auf für Circular Economy.  

Linear Economy vs. Recycling Economy vs. Circular Economy – von den 3 R zu den 10 R

Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist eine Einbahnstraße. Es wird deshalb auch als „Linearwirtschaft” bezeichnet. Zwar gibt es schon erste Ansätze, dem hohen Rohstoffkonsum und der Wegwerfmentalität etwas entgegenzusetzen. Der Fokus liegt dabei aktuell vor allem auf den sogenannten 3 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recycle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 

Daraus entsteht die Recycling Economy. Recyling bringt aber nur einen kleinen Dämpfer. Am Ende stapelt sich noch immer viel zu viel Abfall auf Müllbergen. Nur 7,2 Prozent unserer Materialien werden nach dem Gebrauch wiederverwendet. 

Illustration, die Linear Economy, Recycling Economy und Circular Economy gegenüberstellt. Linear Economy führt direkt zur Mülltonne, bei Recycling Economy ist noch ein kleiner Umweg drin und bei Circular Economy dreht sich der Produktlebenszyklus im Kreis; es landet nichts im Müll

Circular Economy geht einen großen Schritt weiter und setzt auf 10 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recyle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 
  • Refuse Mittels Produktoptimierungen oder -innovationen und den Verzicht auf Produkte Überkonsum vermeiden 
  • Rethink – Produktnutzung und Herstellungsprozesse überdenken 
  • Repair – Reparatur und Wartung defekter/beschädigter Produkte 
  • Refurbish – Wiederaufbereitung ausrangierter Produkte, sodass sie weiterhin nutzbar sind 
  • Remanufacture – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit gleicher Funktion 
  • Repurpose – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit anderer Funktion 
  • Recover – Verbrennen von Materialien mit Energierückgewinnung  
Tabelle mit den 10 R der Circular Economy

Die Europäische Kommission führt zusätzlich recht ähnliche 7 Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf: 

  1. Nachhaltige Lieferketten
  2. Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen 
  3. Industrielle und territoriale Ökologie, also Zusammenarbeit und Austausch zwischen Unternehmen 
  4. Funktionale Wirtschaftsorganisation; d.h. den Nutzen von Produkten mit anderen teilen, statt eigene Produkte zu besitzen 
  5. Verantwortungsvoller Konsum 
  6. Produktnutzungsdauer verlängern 
  7. Recyclen 

So viel zur Theorie. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie soll das Ganze in der Praxis aussehen? Schließlich muss sich einiges ändern, damit Circular Economy zur Realität wird. Wir brauchen neue Prozesse und langlebigere, vollständig rückführbare Materialien. Von einem Mindset-Wechsel ganz zu schweigen.  

Circular Economy in der Praxis 

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 

Im Rahmen des Green Deal hat die EU 2020 den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft” angekündigt, mit dem bis 2050 eine „kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige und schadstofffreie Kreislaufwirtschaft” erreicht werden soll. Erste Maßnahmen wie die Ausweitung von Ökodesign-Vorschriften, das Recht auf Reparatur oder die Green-Claims-Richtlinie sind bereits in Kraft.  

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

An den Aktionsplan der EU lehnt sich die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)” an. Die soll zukünftig eine Rahmenstrategie für Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung einer Circular Economy in Deutschland schaffen. Die Bundesregierung arbeitet hier eng mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.  

Die übergeordneten Ziele der NKWS sind: 

  • Klimaschutz 
  • Schutz der Biodiversität 
  • Reduzieren des Artensterbens und der Umweltverschmutzung 
  • Rohstoffversorgung sichern 
  • THG-Emissionen senken 

Modell Deutschland Circular Economy 

Weil die NKWS aktuell noch in Arbeit ist, hat WWF Deutschland gemeinsam mit dem Öko-Institut, dem Fraunhofer ISI und der FU Berlin einen Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland entwickelt – das „Modell Deutschland Circular Economy (MDCE)”. In diesem umfassenden Paper wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen, politischen Strategien, Zielen und Instrumenten eine Circular Economy bis 2045 gelingen könnte.

Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick. 

Die Vorteile einer Circular Economy im Vergleich zu Business as usual

  • Bei 29 von 36 kritischen Rohstoffen entspannt sich die Versorgungslage, bei 9 Rohstoffen könnten mehr als 50 Prozent des Bedarfs von Deutschland reduziert oder gedeckt werden 
  • Eine CO₂-Äquivalent-Einsparung von bis zu 26 Prozent (186 Mio. Tonnen) ist möglich 
  • Wir benötigen 27 Prozent weniger Rohstoffe (179 Mio. Tonnen), der Gesamtmaterialverbrauch sinkt um 26 Prozent (329 Mio. Tonnen) 
  • Wir brauchen 30 Prozent weniger Land (8,5 Mio. Hektar) 
  • Mit dem MDCE-Szenario ließen sich außerdem auch schwer vermeidbare Emissionen reduzieren 
  • Die modellierte Circular Economy würde 26 Prozent (147 Mrd. Euro) der Klimaschadenkosten durch direkte Emissionen vermeiden – bei indirekten Emissionen 10,7 Mrd. Euro 

Was die Circular Economy aktuell behindert

  • Das Abwälzen von Umweltkosten (Externalisierung) 
  • Fehlende Infrastrukturen für zirkuläre Produkte und Prozesse 
  • Fehlende Investitionen (u. a. in Forschung und Entwicklung) für eine zirkuläre Wirtschaft 
  • Fehlende Transparenz in Bezug auf die Informations- und Datenweitergabe in den Wertschöpfungsketten 
  • Langfristige Pfadabhängigkeiten durch Investitionen in linearen Technologien 
  • Fehlende gemeinsame Standards für zirkuläre Produkte 

5 Schlüsselstrategien zur Umsetzung einer Circular Economy

  1. Ressourcenströme verringern 
  2. Materialien substituieren 
  3. Ressourcenflüsse verlangsamen 
  4. Produktnutzungen intensivieren 
  5. Ressourcenkreisläufe hochwertig schließen 

Verbraucher:innen, Unternehmen und Politik tragen Verantwortung gemeinsam

Circular Economy muss aus zwei Perspektiven gedacht werden: 

  1. Verhaltensbasierte Lösungen – nachhaltige Gestaltung des Konsums 
  2. Technologiebasierte Lösungen – technisch und produktionsseitig 

Das Paper betont, dass die nötigen Verhaltensänderungen nicht allein bei Verbraucher:innen liegen. Für beide Lösungsansätze brauche es politischen und unternehmerischen Handlungsbedarf, der weit über Informationsinstrumente hinausgeht und durch ordnungsrechtliche und marktbasierte Instrumente gesteuert werden sollte. 

10 politische Leitprinzipien für das Gelingen der Circular Economy

  1. Absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs priorisieren 
  2. Verbindliche Ressourcenziele nach dem Vorbild von Klimazielen festlegen  
  3. Den durch Circular Economy ausgelösten Strukturwandel mit konkreten politischen Instrumenten gestalten  
  4. In gesellschaftlichen Allianzen Überzeugung für eine umfassende CE schaffen 
  5. Bildung und Wissensvermittlung als Schlüssel für die Transformation begreifen 
  6. Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen setzen 
  7. Vorbildfunktion des Staates in der Beschaffung ausbauen 
  8. Regionale Wertschöpfungsketten in Deutschland stärken 
  9. Finanzierung sowie Forschung & Entwicklung für die Transformation in eine Circular Economy bereitstellen 
  10. Internationale Verantwortung Deutschlands stärker wahrnehmen 

Fazit: Es liegt noch viel vor uns! 

Mit Blick auf unser aktuelles Wirtschaftsmodell und den MDCE-Entwurf wird klar: Für eine wirklich Nachhaltige Transformation liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Gelingen kann das nur, wenn wir alle – Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch die Politik – Hand in Hand arbeiten. Fangen wir an! 

Zum Weiterlesen: 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!