Allgemeine Geschäftsbedingungen

für entgeltliche Verträge, die über www.verso.de/shop zwischen

VERSO GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Florian Holl und Andreas Maslo

Agnes-Pockels-Bogen 1
80992 München
Telefon: +49 89 52038984
E-Mail: kontakt@verso.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE273701962

– im Folgenden „VERSO“ oder „Wir“ –

und

den Besuchern von www.verso.de/shop die im Rahmen des unter § 4 beschriebenen Bestellvorgangs das Produkt und die Berechtigung zur Inanspruchnahme begleitender Dienste erwerben

– im Folgenden „Kunde“ oder „Sie“ –

abgeschlossen werden.

 

1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen VERSO und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Die AGB können unter https://verso.de/agb/ als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VERSO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2 Begriffsbestimmungen

(1) Unsere Webseite ist unter www.verso.de abrufbar.

(2) Der „Kundenbereich“ („Mein Konto“) auf unserer Webseite ist durch Login mit dem im Zuge der Erstbestellung vom Kunden gewählten Benutzernamen (oder dessen E-Mail-Adresse) und seinem persönlichen Passwort zugänglich.

(3) Das „Produkt“ oder die „VERSO Plattform“ ist eine der in § 3 Abs. 1 aufgeführten Versionen einer IT-Plattform zur Verwaltung von Informationen im Bereich „Corporate Social Responsibility“ (CSR), die online zur Verfügung gestellt und selbständig durch den Kunden über einen Browser genutzt wird.

(4) „Updates“ sind Aktualisierungen des Produkts.

(5) „Upgrades“ sind zusätzliche Module für das Produkt.

(6) „Dienste“ meint die von uns begleitend zur Bereitstellung des Produkts angebotenen Beratungs- und Supportleistungen.

(7) „Nutzer“ sind Mitarbeiter des Kunden, welche auf dessen Wunsch in der Rolle als „Administratoren“ oder „Redakteure“ Zugang zum Produkt haben.

 

3 Leistungsbeschreibung

(1) Die VERSO Plattform ist in den Versionen „CSR Starter“, „CSR Hub“ und „CSR Ambassador“ erhältlich. Zusätzlich kann der Kunde zur Erweiterung der VERSO Plattform Upgrades erwerben.

(2) Die VERSO Plattform wird dem Kunden im Abonnement zur Verfügung gestellt. Die Höhe der monatlichen Gebühr richtet sich nach der Version sowie nach Art und Anzahl der vom Kunden angegebenen Nutzer.

(3) Der Kunde hat einmalig die Möglichkeit, die VERSO Plattform 14 Tage kostenfrei auszuprobieren. Hierzu muss der Kunde lediglich auf den Button „Jetzt testen“ klicken und anschließend den Anweisungen folgen. Der Kunde kann von der Test- zur Vollversion übergehen, indem er während der 14-tägigen Testphase eines unserer Produkte erwirbt. Andernfalls endet die Testphase am Ende ihres Ablaufs automatisch.

(4) Weitere Details zu Produktumfang und Zusatzmodulen entnehmen Sie bitte der detaillierten Leistungsbeschreibung unter www.verso.de/shop

 

4 Vertragsschluss

(1) Das Einstellen unserer Produkte und Dienste auf der Webseite www.verso.de/shop stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden zum Abschluss eines Vertrages zu den in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Bedingungen dar.

(2) Nach Auswahl des gewünschten Produkts und/oder der gewünschten Dienste wird der Kunde aufgefordert, seine persönlichen Daten und Zahlungsdetails anzugeben. Die verbindliche Annahme unseres Angebots erklärt der Kunde mit dem Betätigen der Schaltfläche „jetzt kaufen“. Hierdurch kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen VERSO und dem Kunden zustande. Der Kunde ist nach Maßgabe des § 6 dieser AGB zur Zahlung verpflichtet.

(3) Gegenstand dieses Vertrages sind das Produkt und/oder die Dienste, welche in der Übersicht „Ihre Bestellung“ vor der Abgabe Ihrer verbindlichen Vertragsannahme aufgelistet sind. Unsere Leistungen hängen von Ihrer Produkt- bzw. Dienstauswahl ab. Einzelheiten ergeben sich aus der Produkt- bzw. Dienstbeschreibung auf der Webseite.

(4) VERSO bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail. Die E-Mail gibt den wesentlichen Inhalt der Bestellung wieder. Die Abwicklung Ihrer Bestellung und die Übermittlung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlicher Informationen erfolgt – zum Teil automatisiert – per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

5 Dienste

(1) Der Kunde nutzt die VERSO Plattform grundsätzlich selbstständig. Updates stellt VERSO dem Kunden innerhalb des Zeitraums seines Abonnements ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

(2) VERSO unterstützt den Kunden durch diverse Beratungs- und Supportleistungen, wie Implementierungsarbeiten, Schulungen und andere in Verbindung mit der VERSO Plattform stehende Dienste, soweit der Kunde die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieser Dienste erworben hat.

(3) Details zu Art und Umfang der Beratungs- und Supportleistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter www.verso.de/shop.

 

6 Zahlungsmodalitäten, Laufzeit und Preise

(1) Nach seiner Bestellung (siehe § 4 Abs. 2) ist der Kunde dazu verpflichtet, die vereinbarte Abonnementgebühr für das Produkt zu entrichten. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Vom Kunden gebuchte Dienste werden separat abgerechnet.

(2) Die Zahlung kann per Rechnung oder Kreditkarte erfolgen.

(3) Die monatliche Abonnementgebühr wird jährlich im Voraus über die Ihnen angegebenen Zahlungsart abgebucht. Für das zweite und folgende Jahre ist der Tag der Fälligkeit der Jahrestag des in Absatz 1 genannten Rechnungsdatums; die Rechnung kann im Kundenbereich unserer Webseite abgerufen werden kann.

(4) Die Laufzeit eines Abonnements beträgt ein Jahr ab Rechnungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie Ihr Abonnement nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende kündigen. Wenn Sie Ihr Abonnement kündigen, wird Ihr Konto am Ende der Laufzeit automatisch geschlossen. Weitere Hinweise zur Kündigung entnehmen Sie bitte § 11.

(5) Die Preise für die VERSO Plattform, Zusatzmodule sowie Dienste entnehmen Sie bitte dem Angebot in unserem Webshop und der zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisliste. VERSO kann die Preise zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Ihr Abonnement automatisch verlängern würde, anpassen, wenn Sie mindestens drei (3) Monate vorher über Ihr Kundenkonto über die Preisanpassung in Kenntnis gesetzt wurden. Akzeptiert der Kunde die Preisanpassung nicht, so steht ihm ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 zu.

(6) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form erhält. Etwaige Beanstandungen einer Rechnung müssen rechtzeitig, das heißt vor dem Ende des Fälligkeitszeitraums (siehe Absatz 1 Satz 2), geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gilt die Rechnung als genehmigt.

 

7 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist berechtigt, die VERSO Plattform im Rahmen des aktuellen Stands der Technik während der Laufzeit des Vertrags für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen, er trägt jedoch die Kosten für Kauf und Wartung der für die Nutzung der VERSO Plattform erforderlichen Geräte, Anschlüsse und Software. Der Kunde ist weiter berechtigt, alle Materialien, die auf Basis von seinen Inhalten erstellt wurden, auch nach Beendigung des Vertrags mit VERSO zu nutzen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VERSO zu übertragen, wobei VERSO die Zustimmung nicht ohne angemessenen Grund verweigern darf.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die VERSO Plattform nur gemäß diesen AGB und der schriftlichen Bedienungsanleitung (sofern diese besteht und dem Kunden vorliegt) zu nutzen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, jedwede Weitergabe der Zugangsdaten zur VERSO Plattform an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VERSO zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich, VERSO unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Unbefugte Zugriff auf die VERSO Plattform haben könnten.

 

8 Rechte und Pflichten von VERSO

(1) VERSO verpflichtet sich, dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Werktags nach seiner Bestellung, Zugang zur Nutzung der VERSO Plattform zu gewähren; Samstag gilt insoweit nicht als Werktag. Hierzu übermittelt VERSO dem Kunden sämtliche erforderlichen Nutzerkennungen.

(2) VERSO verpflichtet sich, jedwede Leistung im Zusammenhang mit der VERSO Plattform sorgfältig auszuführen, etwaige Fehler unverzüglich zu beheben oder fehlerhaft erbrachte Leistungen zu wiederholen. VERSO ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

(3) VERSO verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die VERSO Plattform dem Kunden 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von mindestens 97% im Jahresmittel zur Nutzung bereitsteht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 9.

(4) VERSO ist berechtigt, Sicherungskopien des auf der VERSO Plattform gespeicherten Inhalts des Kunden zu erstellen. Sollte der Inhalt des Kunden durch Handlungen des Kunden vernichtet oder verändert werden und der Kunde von VERSO verlangen, den vorherigen Inhalt wiederherzustellen, hat VERSO das Recht, dem Kunden den für die Wiederherstellung des Inhalts anfallenden Aufwand in Rechnungen zu stellen.

(5) VERSO ist berechtigt, die Bereitstellung der VERSO Plattform vorübergehend auszusetzen, sofern der Kunde gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt oder VERSO berechtigten Grund zur Annahme hat, dass ein solcher Verstoß vorliegt.

(6) VERSO ist berechtigt, die VERSO Plattform weiterzuentwickeln und zu verändern, wobei sich VERSO verpflichtet, den Kunden bei einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Funktionen vorher zu informieren. Dringend notwendige Änderungen, wie z. B. Sicherheitsupdates, sind keine wesentlichen Veränderungen im vorgenannten Sinn.

(7) VERSO ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist hierüber zu informieren. Ihm steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 zu.

(8) Sofern nicht anders vereinbart oder rechtlich erforderlich, ist VERSO berechtigt, den in der VERSO Plattform verbleibenden Inhalt des Kunden sechzig (60) Tage nach Beendigung des Vertrags zu vernichten.

 

9 Service Level

(1) Außerhalb der Nutzung der Testversion (siehe § 3 Abs. 3) garantiert VERSO dem Kunden eine Verfügbarkeitsrate von 97% im Jahresmittel („Service Level“).

(2) Die VERSO Plattform gilt als verfügbar, wenn sie außerhalb der Einrichtungen, in denen die VERSO Plattform gehostet wird, über das Internet zugänglich ist. Nachfolgende Situationen sind von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen:

  • Geplante Unterbrechungen (zeitweise, im Interesse einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderliche Beschränkungen des Zugangs zur Plattform, wobei längere zeitliche Beschränkungen dem Kunden vorab per E-Mail anzukündigen sind)
  • Ungeplante Unterbrechungen, die weniger als eine Minute dauern
  • Ungeplante Unterbrechungen, die länger als eine Minute aber nicht länger als zehn (10) Minuten dauern, wenn die Anzahl der ungeplanten Unterbrechungen innerhalb eines Monats zehn (10) oder weniger beträgt
  • Unterbrechungen aufgrund von Fehlern bei Produkten oder Diensten, die nicht im Produkt enthalten sind, wie z.B. Fehler, die auf die vom Kunden verwendete Software, Hardware oder Telekommunikationsanlagen zurückzuführen sind
  • Unterbrechungen, die durch Handlungen des Kunden verursacht wurden, die der Bedienungsanleitung für die Plattform widersprechen
  • Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder des Verschuldens Dritter, wie etwa Denial-of-Service-Angriffe
  • Unterbrechungen, die sich aufgrund gesetzlich oder behördlich erzwungener Maßnahmen ergeben.

(3) Im Falle einer Unterbrechung des Dienstes muss der Kunde VERSO per E-Mail an support@verso.de benachrichtigen. Die Unterbrechung gilt als angefangen, wenn die Störung die Nutzung der Plattform durch den Kunden zu beeinträchtigen beginnt, und als beendet, wenn die Störung behoben ist. VERSO informiert den Kunden über die Behebung des Fehlers.

(4) Ungeplante Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Plattform, die länger als zehn (10) Minuten dauern, sowie ungeplante Unterbrechungen, die für sich genommen länger als eine, aber weniger als zehn (10) Minuten dauern und deren Anzahl während eines Monats zehn (10) übersteigt, werden (im letzteren Fall ab der elften ungeplanten Unterbrechung) voll auf die monatliche Verfügbarkeitsrate angerechnet.

(5) Eine Entschädigungszahlung wird mit den nächsten Rechnungen des Kunden verrechnet. Eine Auszahlung in bar oder in einer anderen Zahlungsform ist ausgeschlossen. Die Höhe der Entschädigungszahlung richtet sich nach der tatsächlichen monatlichen Verfügbarkeitsrate:

  • 99,0% – 99,8%: Erstattung von 5% der monatlichen Abonnementgebühr
  • 98,0% – 98,9%: Erstattung von 10% der monatlichen Abonnementgebühr
  • 97,0% – 97,9%: Erstattung von 15% der monatlichen Abonnementgebühr
  • Weniger als 97,0%: Volle Rückerstattung der monatlichen Abonnementgebühr

 

10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Entgegen § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB haftet VERSO jedoch nicht verschuldensunabhängig im Fall eines bei Vertragsschluss vorhandenen Mangels. VERSO keinerlei Gewähr dafür, dass der Kunde mit Hilfe der Plattform einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.

(2) Eine Einschränkung der Verfügbarkeit der VERSO Plattform in den Grenzen des Service Levels (siehe § 9) ist vertragsgemäß und deshalb nicht Gegenstand der Mängelhaftung.

(3) Mangelbedingte Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

 

11 Kündigung

(1) Um zu kündigen, folgen Sie bitte den Anweisungen für die Kündigung im Kundenbereich unserer Webseite.

(2) Jede Partei kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Jahrestag des Vertrags kündigen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der auf die Kündigung folgende Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrages, gerechnet ab dem Rechnungsdatum (siehe § 6 Abs. 1). Der Vertrag endet in diesem Fall an dem auf die Kündigung folgenden Jahrestag.

(3) Mit sofortiger Wirkung kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn die jeweils andere Partei die Bestimmungen des Vertrags wesentlich verletzt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behoben hat. Im Fall einer Kündigung des Kunden aufgrund einer Vertragsverletzung von VERSO erstattet VERSO dem Kunden bereits geleistete Zahlungen, soweit sie sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

(4) Der Kunde kann den Vertrag im Fall einer Preisanpassung (siehe § 6 Abs. 5) bei Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, falls er die Preisanpassung nicht akzeptiert. Der Vertrag endet in diesem Fall an dem auf die Kündigung folgenden Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrages.

(5) Im Fall der Vertragsübertragung durch VERSO (siehe § 8 Abs. 7) ist der Kunde berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen nach Kenntnisnahme von der Vertragsübertragung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erstattet VERSO dem Kunden bereits geleistete Zahlungen, soweit sie sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

(6) Für den Kündigungsfall bietet VERSO dem Kunden seine Dienste an, um die Inhalte des Kunden an einen anderen Dienstleister zu übertragen. Hierfür muss der Kunde vor Beendigung des Vertrags die Übergangsdienstleistungen (siehe www.verso.de/shop) bestellen. Im Fall einer Kündigung durch den Kunden nach Absatz 3 oder durch VERSO nach Absatz 5 erhält der Kunde kostenfrei den aktuellen Stand seiner in der VERSO Plattform verwalteten Informationen im PDF-Format.

 

12 Haftung

(1) VERSO haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Sofern außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 von uns wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VERSO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) VERSO haftet nicht, wenn der Schaden auf eine Nutzung der VERSO Plattform zurückzuführen ist, die im Widerspruch zu den Anweisungen in der Bedienungsanleitung steht.

 

13 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Alle gewerblichen Schutzrechte an dem Inhalt, der vom Kunden auf die VERSO Plattform hochgeladen wird, bleiben das ausschließliche geistige Eigentum des Kunden oder seines Lizenzgebers. Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit der Bereitstellung der VERSO Plattform, einschließlich solcher, die auf Verbesserungsvorschlägen des Kunden beruhen, bleiben das ausschließliche geistige Eigentum von VERSO oder seines Lizenzgebers.

(2) Der Kunde ist für den Inhalt der VERSO Plattform verantwortlich und muss sicherstellen, dass dieser weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltende Gesetze verstößt. Der Kunde stellt VERSO von Ansprüchen frei, die gegen VERSO mit der Behauptung erhoben werden, dass der Inhalt der VERSO Plattform Rechte Dritter verletze. Zudem ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass VERSO von dem durch ihn auf die Plattform eingestellten Inhalt Sicherungskopien anfertigen darf.

(3) VERSO ist verpflichtet, die Inhalte des Kunden ausschließlich für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(4) VERSO stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die gegen den Kunden mit der Behauptung erhoben werden, dass die Nutzung der VERSO Plattform – nicht der vom Kunden hochgeladenen Inhalte – Rechte Dritter verletze, sofern der Kunde VERSO umgehend schriftlich über die angebliche Rechtsverletzung in Kenntnis setzt, VERSO erlaubt, ihn zu verteidigen oder einen Vergleich mit Wirkung für den Kunden abzuschließen und auf Anfrage von VERSO jegliche Informationen, Hilfestellungen und erforderlichen Berechtigungen auf Kosten von VERSO bereitstellt. „Dritter“ im vorgenannten Sinn ist nicht, wer zur gleichen Unternehmensgruppe wie der Kunde gehört.

(5) Sollte VERSO Grund zur Annahme haben, dass die VERSO Plattform gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird VERSO entweder auf eigene Kosten Rechte erwerben, die dem Kunden die weitere Nutzung der VERSO Plattform ermöglichen, oder die VERSO Plattform so modifizieren, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt, gleichzeitig aber die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen beachtet. Sollte letztere Option nicht zumutbar sein, kann VERSO den Vertrag nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 kündigen.

 

14 Änderungen dieser AGB

(1) VERSO ist berechtigt, Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der von den Parteien zu erbringenden Leistungen, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind.

(2) Diese Änderungsbefugnis besteht nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Ein solch triftiger Grund ist gegeben, wenn durch unvorhersehbare, von VERSO weder veranlasste noch beeinflussbare Änderungen das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn infolge einer Gesetzesänderung eine Regelungslücke nach Vertragsschluss entstanden ist und durch diese Lücke zwischen VERSO und dem Kunden Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen, die nur durch Änderung zu beseitigen sind.

(3) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Kunden werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag zwischen VERSO und dem Kunden wird unverändert fortgesetzt. VERSO weist den Kunden zu Beginn der Frist auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die hierfür vorgesehene Frist gesondert hin. Das Recht der Parteien zur Kündigung des laufenden Vertrages zwischen VERSO und dem Kunden (siehe § 11 Abs. 2 dieser AGB) bleibt unberührt.

 

15 Schlussbestimmungen

(1) Sofern in diesen AGB nur die männliche Bezeichnung einer Person gewählt worden sein sollte, dient dies allein der besseren Lesbarkeit; die anderen Geschlechter gelten selbstverständlich als mitgemeint.

(2) Falls eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags, soweit gesetzlich zulässig, vollständig wirksam und durchsetzbar. Die Parteien versuchen, im Wege nach Treu und Glauben geführter Verhandlungen unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien soweit wie möglich entsprechen.

(3) Der Vertrag enthält die vollständige Einigung und ersetzt alle vorhergehenden etwaig zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung der VERSO Plattform.

(4) Setzt eine Partei eine Bestimmung des Vertrags nicht durch, so stellt dies in keiner Weise eine aktuelle oder zukünftige Verzichtserklärung hinsichtlich dieser Bestimmung dar. Verzichtserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden durch einen Einzelschiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Schiedsort ist München. Die Schiedssprache ist deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.