Sustainable Finance Disclosure Regulation

Transparenz am Finanzmarkt: Die SFDR schafft Klarheit

Wer Geld bewegt, bewegt Märkte. Mit der SFDR hat die EU deshalb einen mächtigen Hebel in Bewegung gesetzt, um Nachhaltigkeit voranzutreiben. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick und finden Sie heraus, wie VERSO Sie unterstützen kann.

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Neue Vorgaben für Finanzprodukte: Greenwashing ade

Mit dem Green Deal hat sich die EU zum nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet. Klar war dabei von Anfang an: Richtig Bewegung kommt besonders dann in die Nachhaltigkeitsbestrebungen, wenn sie sich auf Finanzströme auswirken.

Die SFDR verpflichtet Finanzprodukt-Anbieter zu Transparenz

Bereits 2019 hat die EU eine der ersten neuen Maßnahmen zum Erreichen der Green-Deal-Ziele beschlossen: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder EU-Offenlegungsverordnung. Sie ergänzt die CSRD und die EU-Taxonomie und verpflichtet Finanz­produkt-Anbieter zu mehr Transparenz.

Ihre Aufgabe: Greenwashing bei Finanzprodukten verhindern – und die Nachhaltigkeitsaspekte von Finanz­produkten vergleichbarer machen.

Grundlage dafür bilden unter anderem drei SFDR-Kategorien für Finanzprodukte:

Artikel 9

„Dunkelgrüne Produkte“ bzw. „Impact-Produkte“ mit nachhaltigem Investitionsziel

Artikel 8

„Hellgrüne Produkte“ bzw. „ESG-Produkte“ mit ökologischen und/oder sozialen Nachhaltig­keits­merkmalen

Artikel 6

Traditionelle Finanzprodukte mit keinen oder geringen Nachhaltigkeitskriterien

SFDR: Fakten im Überblick

Seit 2023 gilt die erweiterte Offen­legungs­verordnung für Finanzprodukte nach Artikel 8 und 9. Unternehmen müssen die konkreten ESG-Ziele/-Eigenschaften offenlegen und darstellen, wie sie diese erreichen wollen. Dazu gehört natürlich auch eine Analyse der Ergebnisse.

Welche Unternehmen sind von der SFDR betroffen?

Die SFDR richtet sich speziell an „Finanzmarktteilnehmer“ in der EU, wie z.B.:

  • Kreditinstitute/Banken
  • Wertpapierfirmen
  • Vermögensverwalter/Kapital­verwaltungs­gesellschaften
  • Versicherungsunternehmen

VERSO unterstützt Sie bei der Berichterstattung.

Doppelte Wesentlichkeit in der SFDR

Parallel zur doppelten Wesentlichkeit der CSRD werden auch in der Offen­legungs­verordnung SFDR die Wechselwirkungen zwischen Finanzprodukt und Umwelt betrachtet. „Sustainability Risk“ und „Principal Adverse Impact“ bilden hier die zwei Seiten der Medaille.

Sustainability Risk

… untersucht, wie ESG-Aspekte das Finanz­produkt bzw. die weltweiten Geschäfts­tätigkeiten beeinflussen. Außerdem müssen Unternehmen darlegen, wie sie mit diesen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen.

Principal Adverse Impact

… schafft Transparenz darüber, wie das Produkt bzw. der Finanzhandel Umwelt und Gesellschaft beeinflussen. Die Finanz­markt­teilnehmer sind zu einem jährlichen Principle Adverse Impact Statement (PAIS) verpflichtet.

Wie hängen SFDR, CSRD und EU-Taxonomie zusammen?

Sie wissen bereits, dass die SFDR ein wichtiger Teil des Green Deals ist. Aber wie passt das alles nun mit den weiteren Richtlinien und Vorschriften zusammen?

SFDR

Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Factsheet: SFDR

EU-Taxonomie

Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.

Factsheet: EU-Taxonomie

CSRD

Sie vereinheitlicht und erweitert die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen.

Factsheet: CSRD

Wir unterstützen Sie!

Von der Analyse Ihres Status quo bis hin zum fertigen Bericht: Gemeinsam mit den Expert:innen der Silvester Group beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die SFDR-Berichterstattung für Ihre Finanzprodukte.