EU-Taxonomie verstehen und richtig anwenden

Die EU-Taxonomie: Das Klassifizie­rungs­system hinter CSRD & SFDR

EU-Taxonomie, CSRD, SFDR – immer mehr Verordnungen und Regularien kommen auf Unternehmen zu. Wie sie zusammen­hängen, welche Aufgabe dabei die EU-Taxonomie hat und was betroffene Unternehmen tun müssen: Hier finden Sie alle Informationen.

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Die Flagge der Europäischen Union

Was ist die EU-Taxo­no­mie & warum gibt es dieses Klassifi­zierungs­system?

Mit dem Green Deal hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Zur Erreichung dieser Klimaziele müssen auch Unternehmen nachhaltig wirtschaften. Nun kennen bestimmt auch Sie Werbungen oder bekannte Green­washing-Fälle, wo etwas fälschlicherweise als “nachhaltig”, “grün” oder “umweltfreundlich” betitelt wurde. Bisher gab es keine klare Definition dieser Begriffe.

Die EU-Taxonomie löst dieses Problem: Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist. Diese Klassifizierung wird dann im Rahmen der CSRD und SFDR angewandt.

Die EU-Taxonomie:

  • klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten in Aspekten der Nachhaltigkeit
  • gewährleistet Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit
  • wird im Rahmen der CSRD und SFDR angewandt
  • verpflichtet zur Offenlegung von taxonomie-relevanten Informationen

Was sind die Ziele der EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie soll die Klimaziele des Green Deals erreichbar und messbar machen. Die übergeordneten Ziele sind daher die Neuausrichtung von Kapital­strömen mit Fokus auf nachhaltige Investitionen, die Etablierung von Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements sowie die Förderung von langfristigen Investitionen und das Ermutigen zu langfristigem Wirtschaften.

Festlegung von Definitionen

Mit der EU-Taxonomie erhalten Unternehmen und Anleger:innen Definitionen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

Befähigung der Anleger:innen

Greenwashing wird begrenzt, indem Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, nicht mehr als „grün“ bezeichnet werden können. Das befähigt Anleger:innen (und auch Kleinanleger:innen) dazu, ihr Kapital in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu investieren.

Vermeidung der Marktfragmentierung

Wenn ökologische Nachhaltigkeit klar definiert ist, gibt es dafür nur noch einen einzigen Bezugspunkt für Anleger:innen, Unternehmen und Mitgliedstaaten. Dadurch ist der Markt für nachhaltige Geschäftstätigkeiten weniger stark fragmentiert.

Verpflichtende Umsatz-Offenlegung

Alle Umsätze, die für die EU-Taxonomie relevant sind, müssen offengelegt werden. Das gilt auch für Investitionen von Finanzmarktakteur:innen und großen Unternehmen.

Welche Unternehmen sind von der EU-Taxo­no­mie betroffen?

Aktuell sind zwei Gruppen vom Klassifizierungssystem betroffen: große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Finanzmarktteilnehmer, die in der EU Finanzprodukte anbieten betroffen.

Einfach ausgedrückt: Jene Unternehmen, die seit 2017 nach dem CSR-RUG (CSR Richtlinien-Umsetzungsgesetz) zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Angaben verpflichtet sind oder unter die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) fallen, wie beispielsweise Banken, Kreditinstitute, Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.

Die Berichtspflicht wurde durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aber noch ausgeweitet. Zukünftig ist die EU-Taxonomie auch für die folgenden Unternehmen relevant:

  • Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro oder Nettoerlöse von mehr als 50 Mio. Euro. Sie müssen ab dem Jahr 2026 einen Bericht für das Geschäftsjahr 2025 abliefern.
  • Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen. Sie sind ab 2027 verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2026 zu berichten.

Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?

Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie offenlegen, wie nachhaltig Ihre Wirt­schafts­tätigkeiten sind. Dafür werden drei Kennzahlen für Sie relevant: Sie berichten, welchen Anteil die taxonomie-fähigen bzw. -konformen Wirt­schafts­tätigkeiten an Ihrem Gesamtumsatz, Ihren Investitions­ausgaben (CapEx) und Ihren Betriebsausgaben (OpEx) haben.

Wann werden Ihre Wirtschafts­tätig­keiten als nachhaltig oder grün bezeichnet?

Sie leisten einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele

Sie beeinträchtigen keines der anderen Umweltziele

Sie werden unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt

Die Klima- und Umweltschutzziele der Europäischen Union sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Die Angaben über Ihr nachhaltiges Wirtschaften werden schließlich überprüft und unter die folgenden vier Kriterien eingestuft:

  • Die wirtschaftliche Tätigkeit leistet einen Beitrag für mindestens eines der Umweltziele
  • Die wirtschaftliche Tätigkeit schadet keinem der Umweltziele signifikant
  • Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt ein Minimum an Sicher­heits­standards, zum Beispiel die UN Guiding Principles on Business and Human rights, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden
  • Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt die technischen Auswahlkriterien entwickelt von der EU Technical Expert Group

Sie sind zu einer Offenlegung Ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich Nachhaltigkeit verpflichtet? Dann kommen Sie am Nachhaltigkeitsbericht nicht mehr vorbei. Wenn Ihnen dieser aber noch Sorgen bereitet, dann lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen beim Start in die Welt der ESG-Berichterstattung!

Wie hängen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR zusammen?

Sie wissen bereits, dass die EU-Taxonomie ein wichtiger Teil für die Erreichung der Klimaziele des Green Deals ist. Aber wie passt das alles nun mit den Richtlinien und Vorschriften CSRD und SFDR zusammen?

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Sie vereinheitlicht und erweitert die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen.

Mehr zur CSRD

EU-Taxonomie

Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.

Factsheet EU-Taxonomie

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Mehr zur SFDR

Genaueres, wie das alles zusammenhängt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Geplante Erweiterungen der EU-Taxonomie

In den Themen der Nachhaltigkeit wird die Europäische Kommission von der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen beraten. Sie schlägt nun eine Erweiterung des Klassifizierungssystems vor: neue Kategorien von Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen und diese farblich zu kennzeichnen. In Zukunft könnte das dann so aussehen:

  • Roter Bereich: Wirtschaftstätigkeiten, die mindestens ein Umweltziel wesentlich beeinträchtigen.
  • Gelber Bereich: Die sogenannten Zwischentätigkeiten haben eine mittlere Umweltleistung, bei denen eine verbesserte Klimabilanz Ziel sein könnte.
  • Neutraler Bereich: Tätigkeiten, die die Umwelt nicht erheblich belasten und für die Erreichung von Klimazielen nicht maßgeblich sind.
  • Grüner Bereich: Diese Tätigkeiten leisten einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele und sind bereits überwiegend in der EU-Taxonomie erfasst.

Sie sind von der CSRD betroffen? VERSO hilft Ihnen!

Schon heute betrifft die EU-Taxonomie sehr viele Unternehmen in Deutschland. Mit der Einführung der CSRD werden in den nächsten Jahren nun auch jene berichtspflichtig, für die Nachhaltigkeitsberichte bisher noch kein Thema waren. Anfangs stehen viele Fragezeichen, ungeordnete Berge von Daten und kompliziert anmutende Standards.

Wir können die anfängliche Überforderung verstehen – schließlich haben wir damit Erfahrung. Und eine Lösung für Sie: Der VERSO ESG Hub für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement, mit der Sie Regulatoriken wie die CSRD und SFDR erfüllen. Wir begleiten Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

Factsheet zur EU-Taxonomie

Wer über was berichten muss und was nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sind.