Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform
Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.
ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?
Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.
Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?
Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.
Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?
Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.
Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss. Mit der Analyse ermitteln Sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive) und wie sich ihre Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken (Impact Materiality bzw. Inside- Out-Perspektive).
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit KI
Nachhaltigkeit ist komplex in der Umsetzung – das Reporting sollte es nicht auch noch sein. Unsere KI-gestützte Softwarelösung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse erleichtert und beschleunigt den aufwändigen Prozess erheblich. In dem Modul, das direkt in den VERSO ESG Hub integriert ist, ermitteln Sie die wesentlichen Themen, verwalten die Ergebnisse und legen damit die Grundlage für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht.
Aufbau eines ESRS-Berichts: Wie gliedert sich der CSRD-Bericht?
Die ESRS geben einen grundsätzlichen Aufbau für die Nachhaltigkeitserklärung vor. Demnach gliedert sich der Bericht in die folgenden vier Kapitel:
- Allgemeine Angaben
- Umweltangaben
- Soziale Angaben
- Governance-Angaben
Die Allgemeinen Angaben aus den übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 sind für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich (d. h. sektorunabhängig) verpflichtend. Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.
Der Aufbau des ESRS-Berichts nach einzelnen Standards
Steigen wir also in den Aufbau des ESRS-Berichts ein. Dafür blicken wir etwas tiefer in die einzelnen Standards.
Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS2
Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:
- Bei ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas „zu tun” für Unternehmen. Allerdings geht es hier um die Rahmenbedingungen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht: Wie soll er aussehen? Was muss enthalten sein? Wie ist der Bericht aufgebaut? Zu all diesen Fragen und vielen weiteren finden Sie in den ESRS 1 die Antworten. Daher ist es sehr wichtig, dass das Nachhaltigkeitsteam diesen Teil genau durcharbeitet und versteht. Dann fällt der Rest des Berichts leichter.
- ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.
Als nächstes stehen die Themenstandards aus Umwelt, Sozialem und Governance an. Während Sie sich durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Text.
Für eine strukturierte Arbeit sollten Sie sich frühzeitig mit den ESRS vertraut machen. Grundsätzlich folgen alle Standards einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern (siehe Grafik).
Soweit der grundsätzliche Aufbau des ESRS-Berichts. Je nach Themenstandard (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, S4 und G1) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt.
Umweltangaben
Bei den fünf Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.
In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens (siehe Bild) aussieht.
Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.
Soziale Angaben
Bei den Sozialstandards sticht vor allem der Standard S1 heraus. Er ist sehr umfangreich und bezieht sich auf die „Arbeitskräfte des Unternehmens”. Vereinfacht gesagt müssen Sie Angaben zu Arbeitsumfeld und -sicherheit sowie zur Einbindung Ihrer Mitarbeitenden machen. Die drei weiteren Standards weiten den Blick nach außen – auf die „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette”, auf von ihrer Tätigkeit „betroffene Gemeinschaften” sowie auf „Verbraucher und Endnutzer”.
Governance-Angaben
Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (G1 Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.
Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?
In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.
Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z. B. das Thema „E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie „Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.
Fazit: Aufbau eines ESRS-Berichts verstehen und gezielt umsetzen
Der Aufbau eines ESRS-Berichts wirkt auf den ersten Blick komplex: verschiedene Standards, zahlreiche Angabepflichten und unzählige Datenpunkte. Entscheidend ist jedoch: Sie müssen nicht alles berichten, sondern die für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen sauber identifizieren, richtig einordnen und nachvollziehbar dokumentieren.
Wer den Aufbau ESRS-Bericht frühzeitig versteht, schafft eine klare Grundlage für die CSRD-konforme Berichterstattung. Die Struktur der ESRS hilft dabei, den Nachhaltigkeitsbericht systematisch aufzubauen: von den allgemeinen Angaben über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen bis hin zu konkreten Kennzahlen und Zielen.
Für Unternehmen bedeutet das: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, prüfen Sie die relevanten Themenstandards genau und leiten Sie daraus die passenden Angabepflichten und Datenpunkte ab. So vermeiden Sie unnötige Komplexität und erstellen einen Bericht, der nicht nur die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sondern auch intern für mehr Klarheit sorgt.
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