Gerodeter Regenwald – die EUDR soll die weltweite Entwaldung eindämmen
21.11.2023

Wirtschaft ohne Waldrodung: Was mit der EUDR auf Unternehmen zukommt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern und so Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der EU, die neuen Sorgfaltspflichten und die Folgen für Ihre Lieferkette.

Was ist die EUDR?

Der Kaffee am Morgen, Auto- und Fahrradreifen für den Weg zur Arbeit, ein gutes Buch am Abend und zwischendurch ein Stück Schokolade: um Menschen diese Annehmlichkeiten zur Verfügung zu stellen, kommen Unternehmen in der EU und der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) um Importe nicht herum.

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR einen ersten Riegel vorgeschoben. Deren Standards und Durchsetzung wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Ab Dezember 2024 schließt der Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Ersteinführung aller Waren aus, für die seit 2020 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Jetzt wird es etwas kompliziert. Um von der EUDR betroffene Unternehmen zu benennen, müssen wir die Sache nämlich aus zwei Perspektiven angehen.

Betroffene Waren

Anders als z.B. die CSRD richtet sich die EUDR nicht nach Mitarbeitenden- oder Umsatzzahlen. Die EU-Entwaldungsverordnung ist stattdessen produktbasiert und betrifft vorerst:

  • Holz und Papier
  • Palmöl
  • Kaffee und Kakao
  • Rind und Soja
  • Kautschuk

Ausgenommen sind 100-prozentige Recyling-Produkte und Bambus-Produkte.

Ab Dezember 2024 sind Import/Export dieser Rohstoffe sowie daraus hergestellter Folgeprodukte (Schokolade, Leder, Brennholz, Sojamehl, Bücher, …) vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Außer, diese Bedingungen sind erfüllt:

  • Entwaldungsfreiheit: Seit 2020 wurde für die Erzeugung kein natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt – auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt.
  • Erzeugung im Einklang mit den Umweltrechten des Ursprungslands und Menschenrechten: Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltspflichten wurden gewahrt: Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt – es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.
Diese Waren bzw. Rohstoffe betrifft die EUDR: Holz und Papier, Palmöl, Kaffee und Kakao, Rind und Soja, Kautschuk.

Betroffene Unternehmen

In erster Linie richtet sich die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten an alle Produzenten/Hersteller und Verarbeiter, die die genannten Produkte in den europäischen Markt einführen oder von dort exportieren wollen.

Gleichzeitig nimmt die EUDR aber auch Großunternehmen ins Visier, die diese Waren oder Rohstoffe zwar nicht importieren, aber innerhalb der EU verkaufen. Das schließt beispielsweise auch große Händler wie dm-drogerie markt, Lidl oder EDEKA ein.

An dieser Stelle finden wir es wichtig zu erwähnen: Auch wenn mit der neuen Verordnung wieder viel auf betroffene Unternehmen und Lieferanten zukommt, so zielt die EUDR doch nicht darauf ab, den Handel einzuschränken und Unternehmen zu schaden. Vielmehr ist sie ein weiterer wichtiger Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und ein wirksamer Anreiz, jetzt noch einmal die eigenen Lieferketten unter die Lupe zu nehmen.

Fragen zur EUDR? VERSO ist für Sie da.

Unsere Supply-Chain-Expert:innen haben ein offenes Ohr für Sie. Schreiben Sie uns einfach – wir helfen Ihnen, die Herausforderungen der EUDR fristgerecht und rechtssicher umzusetzen.

Die neuen Anforderungen im Überblick

Mit der Entwaldungsverordnung kommen also Neuerungen auf betroffene Unternehmen zu. Zum Teil ähnelt die EUDR in dieser Hinsicht den EU-Richtlinien CSDDD und CSRD, zum Teil ist sie deutlich spezifischer.

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen, müssen eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben. Auf diese können sich dann z.B. kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitende berufen, die mit den Produkten handeln.

Vier Schritte stehen jetzt an:

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Neu bei der EUDR ist, dass die Anbaufläche aller Rohstoffe exakt durch Geolokalisierung und – idealerweise – Satellitenbilder offengelegt werden muss, um die Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt blieben.

2. Risikobewertung durchführen

Die Markterlaubnis neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe hängt u.a. vom Entwaldungsrisiko ab. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken minimieren

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Maßnahmen. Kontrollieren Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine Dokumentations- und Berichtspflicht. Überprüfen und dokumentieren Sie jährlich, ob sich etwas an der EUDR-Konformität Ihrer Waren geändert hat und ob Ihre Sorgfaltspflichtenregelung noch aktuell ist.

Außer KMU sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltspflichtenregelungen und ergriffene Maßnahmen verpflichtet.

So setzen Sie die EUDR um: 4 Schritte Daten Sammeln, Risikobewertung durchführen, Risiken mindern, Dokumentieren und berichten.

FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung

Ist mein KMU von der EUDR ausgeschlossen?

Auch KMU sind betroffen, sofern sie mit den genannten Rohstoffen bzw. Waren handeln. Für KMU sieht die EUDR jedoch eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 25.06.2025 vor.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen

Wie will die EU die Einhaltung überprüfen?

Für die Risikobewertung plant die EU ein Risiko-Benchmarking-System für EU- und Nicht-EU-Länder. Länder mit hohem Entwaldungs- bzw. Waldschädigungsrisiko werden stärkere Sorgfaltspflichten erfordern als Länder mit niedrigem Risiko. Waren aus Hochrisikoländern und Wirtschaftsbeteiligte, die mit diesen Waren handeln, werden darüber hinaus verstärkt kontrolliert.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Bei VERSO. Mit dem VERSO Supply Chain Hub decken Sie EUDR-Anforderungen wie Risikoidentifizierung oder Dokumentation ab und gewährleisten die rechtssichere, lückenlose Umsetzung.

Unsere Lieferketten-Expert:innen stehen Ihnen bei jedem Schritt beratend zur Seite.

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