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Als eine von drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU verpflichtet die CSRD europäische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit ersetzt sie die alte EU-Richtlinie NFRD und das deutsche Gesetz CSR-RUG.
Ab 2024 gilt die neue Richtlinie für über 50.000 Unternehmen in der EU – 15.000 davon allein in Deutschland. Betroffen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-EU-Unternehmen sowie Zulieferer von CSR-verpflichteten Unternehmen.
VERSO unterstützt Sie mit spezialisierter Software und umfänglicher Beratung dabei, unkompliziert Ihren rechtssicheren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und ESG Compliance zu erreichen.
Die CSRD ist 2023 in Kraft getreten und gilt ab 2024 zunächst für alle Unternehmen, die bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG berichtspflichtig sind. 2025 greift die CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Ab 2026 müssen zudem alle börsennotierten KMU einen CSRD-Bericht erstellen. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen. Außerdem können KMU eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, durch die sich die Frist bis 2028 verschiebt.
2028 erweitert sich die CSRD-Berichtspflicht auf Nicht-EU-Unternehmen, die > 150 Mio. € Nettoumsatz innerhalb der EU verzeichnen und eine Zweigniederlassung oder mindestens ein Tochterunternehmen in der EU betreiben.
Nachhaltigkeitsberichte sollen Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen – das gelingt nur durch einheitliche Berichtformate. Im Zuge der CSRD wurden deshalb die European Sustainability Standards (ESRS) eingeführt. Als Regelwerk der CSRD schreiben die ESRS Inhalt und Form Ihrer Nachhaltigkeitsberichte vor. Kurz: Die CSRD stellt hohe Anforderungen an Ihr Unternehmen. Anforderungen, die sich nur mithilfe eines digitalen Tools wirklich effizient erfüllen lassen. Mit unserer ESG-Software gewinnen Sie Sicherheit durch eine klare Datenlage und erfüllen strategisch die CSRD.
Die CSRD führt ein neues Verständnis von Wesentlichkeit ein. Genauer gesagt: Relevante Themen für den CSR-Bericht werden künftig anhand der "doppelten Wesentlichkeit" identifiziert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeit löst damit die alte Regelung ab, nach der Unternehmen nur dann berichtspflichtig waren, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen. Unsere erfahrenen Sustainability Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie beim gesamten Berichtsprozess.
Die CSRD führt ein neues Verständnis von Wesentlichkeit ein. Genauer gesagt: Relevante Themen für den CSR-Bericht werden künftig anhand der "doppelten Wesentlichkeit" identifiziert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeit löst damit die alte Regelung ab, nach der Unternehmen nur dann berichtspflichtig waren, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen. Unsere erfahrenen Sustainability Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie beim gesamten Berichtsprozess.
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sind mit Einführung des CSRD eng miteinander verbunden. VERSO erstellt Ihnen nicht nur geprüfte Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte aus einer Hand, sondern führt beide zu in einem ganzheitlichen Bericht zusammen, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für maximale Transparenz Ihrer Nachhaltigkeit.
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