Ein Mann führt einen anderen durch eine Fabrikhalle. Symbolbild für Lieferantenbeziehungen. Darauf der Text: Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Best Practices im Supplier Management
20.12.2024

Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Best Practices im Supplier Management

Supplier Management ist der Schlüssel zur ESG-Compliance. Lesen Sie, wie Sie gezielt Ihre Lieferantenbeziehungen stärken.

Ihre Lieferkette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Doch wie sorgen Sie dafür, dass Sie sich bei der Nachhaltigen Transformation Ihrer Supply Chain auf die Lieferanten verlassen können? Supplier Management ist der Schlüssel – dieser Beitrag zeigt, wie Sie Transparenz schaffen, Risiken minimieren und Ihre Lieferantenbeziehungen mit dem VERSO Supply Chain Hub strategisch stärken.

Warum Lieferanten Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sein sollten

Nachhaltige Lieferketten sind Teamwork. Wer hier vorankommen will, muss eng mit den Lieferanten zusammenarbeiten. Zwei Gründe sprechen besonders dafür.

Lieferkettentransparenz braucht Zusammenarbeit

Die CSRD verlangt Unternehmen umfassende Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Ohne die aktive Zusammenarbeit mit Lieferanten ist es nahezu unmöglich, entsprechende Prozesse zu schaffen und die notwendigen Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance zu erhalten..

Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied

Zweiter Aspekt: Soll ihre gesamte Lieferkette nachhaltig werden, muss auch jeder Teil dieser Lieferkette nachhaltig sein. Klingt erst einmal völlig logisch. In der Praxis bedeutet das: Nachhaltigkeit sollten Sie nicht nur top-down vorgeben, und hoffen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Sehen Sie es vielmehr als Projekt, an dem Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten arbeiten. Das heißt z.B. auch, dass einige Lieferanten bei der Nachhaltigen Transformation stark entwickelt werden müssen. Denn nur wenn Sie im Rahmen des Supplier Managements jedes Glied ihrer Kette stärken, ist die Resilienz wirklich gegeben.

Herausforderungen im Supplier Management

Ein effektives Supplier Management zu etablieren, ist einfacher gesagt als getan. Unternehmen stehen häufig vor Problemen wie schlechter Datenqualität, komplexen Anforderungen und mangelnden Prozessen. Doch mit den richtigen Ansätzen lassen sich diese Herausforderungen bewältigen.

Lückenhafte Daten und fehlende Transparenz

Ein häufiges Problem im Lieferantenmanagement ist der Mangel an belastbaren Daten. Häufig fehlen präzise Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance. Einmal jährlich Daten abzufragen, reicht jedoch nicht aus. Besser ist es, Ihre Lieferanten und deren ESG-Compliance kontinuierlich zu monitoren.

Komplexität geht über Nachhaltigkeit hinaus

Supplier Management umfasst mehr als nur das Diktieren von Nachhaltigkeitszielen. Unternehmen müssen Zertifikate verwalten, Risiken überwachen und bewerten, Sanktionen beachten und, und, und. Nachhaltigkeit darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss in eine umfassende Lieferantenbewertung integriert werden.

Ungünstige Lieferantenauswahl und mangelnde Entwicklung

Die Auswahl und Entwicklung von Lieferanten ist ein weiterer kritischer Punkt. Häufig fehlen klare Prozesse zur Bewertung und Weiterentwicklung. Zudem werden Lieferanten oft nur während Audits überprüft. Die Entwicklung von Lieferanten hin zu mehr Nachhaltigkeit erfordert Zeit und gezielte Maßnahmen. Daten sollten nicht nur erfasst, sondern zwischen Audits aktiv genutzt werden, um Fortschritte anzustoßen. Gleichzeitig bleiben Kommunikation und Dokumentation Schlüsselfaktoren – insbesondere bei der Lieferantennominierung.

Klare Kommunikation und Partnerschaft

Transparenz und eine offene Kommunikation sind essenziell. Setzen Sie auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Legen Sie Ihren Gespräche Daten zugrunde, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Vor-Ort-Besuche und gezielte Audits schaffen eine Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit und individuelle Verbesserungen.

Nachhaltige Lieferketten funktionieren nicht auf Knopfdruck

„Nachhaltige Beschaffung lässt sich nicht nebenbei umsetzen. Der Weg dorthin erfordert neue Strukturen und bindet kontinuierlich Ressourcen“, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen im Interview zu nachhaltigen Lieferketten. Das Problem: Viele Unternehmen schieben Nachhaltigkeit so lange wie möglich auf – und stehen dann kurz vor der Frist unter massivem Druck.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Außerdem bekommen Sie praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

Unsere Tipps für starkes Supplier Management

Wie meistern Sie diese Herausforderungen nun aber und schaffen das Fundament für starke Lieferantenbeziehungen? Hier sind unsere Top-Tipps für zielführendes Supplier Management – und wie es mit dem VERSO Supply Chain Hub gelingt.

Von Anfang an auf zuverlässige Lieferanten setzen

  • Etablieren Sie klare Standards für die Lieferantennominierung, z. B. Nachhaltigkeitskriterien und finanzielle Stabilität.
  • Überwachen Sie Ihre Kriterien im VERSO Supply Chain Hub kontinuierlich.

Klar kommunizieren und die Partnerschaft fördern

  • Führen Sie Gespräche datenbasiert und setzen Sie auf transparente Kommunikation.
  • Fördern Sie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durch regelmäßige Audits und Vor-Ort-Besuche.

Verbindliche Standards und Beschaffungspolicies etablieren

  • Entwickeln Sie – wenn noch nicht getan – verbindliche Beschaffungspolicies inkl. Nachhaltigkeitsziele, Compliance-Vorgaben und Qualitätsanforderungen. Lassen Sie diese nicht nur unterschreiben, sondern prüfen Sie sie konkret nach.
  • Überwachen Sie Einhaltung und Abweichungen mit dem VERSO Supply Chain Hub.

Lieferanten-Entwicklung aktiv fördern

  • Fördern Sie Lieferanten durch Schulungen und gemeinsame Projekte.
  • Setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie als festen Punkt auf die Agenda in Lieferantengesprächen.
  • Nutzen Sie Monitoring-Tools, um Fortschritte zu dokumentieren und sich das Commitment Ihrer Lieferanten einzuholen.

Daten kontinuierlich einholen

  • Erheben Sie die nötigen Daten nicht nur punktuell, sondern monitoren Sie kontinuierlich.
  • Machen Sie Ihren Lieferanten die Datenübertragung dabei so einfach wie möglich – z.b. mit standardisierten Abfragen im VERSO Supply Chain Hub.

Gezielt Tools im Supplier Management einsetzen

  • Machen Sie es sich nicht unnötig kompliziert – eine digitale Plattform erleichtert Ihnen das Datenmanagement, Monitoring und die Risikoüberwachung um ein Vielfaches.
  • Der VERSO Supply Chain Hub bietet zahlreiche Funktionen, die speziell auf Supplier Relationship Management (SRM) zugeschnitten sind.

CSRD: 10 Tipps zur Datensammlung

So sammeln Sie strategisch alle wichtigen Daten für den CSRD-Bericht.

Supplier Management als Schlüssel zur ESG-Compliance

Ein starkes Supplier Management ist der Grundstein für nachhaltige und resiliente Lieferketten. Klare Prozesse, transparente Kommunikation und der gezielte Einsatz des VERSO Supply Chain Hub ermöglichen es Unternehmen, nicht nur regulatorische Anforderungen wie die CSRD zu erfüllen, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Gehen Sie von der Theorie doch am besten gleich zur Praxis über und erfahren Sie in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo, wie VERSO Ihr Supplier Management zukunftssicher macht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ein Stapel Bewehrungsstahl-Stangen, als Symbolbild für den CBAM
31.10.2024

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil der EU-Klimastrategie und zielt darauf ab, CO2-Emissionen auch über die EU hinaus zu bepreisen. Der CBAM bringt neue Herausforderungen für den Einkauf und die Lieferkette. Lesen Sie in diesem Beitrag, was mit dem CBAM auf Sie zukommt und wie Sie ihn meistern!

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 1. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet.

Der CBAM soll …

  • bestehende Maßnahmen zur Emissionsminderung stärken,
  • Unternehmen anregen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren statt zu verlagern, und
  • Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren, vor kostenbedingten Wettbewerbsnachteilen schützen

Welche Waren und Unternehmen betrifft der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die besonders emissionsintensive Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren. Unter den CBAM fällt:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom
Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Anhang I der CBAM-Verordnung listet im Detail die betroffenen KN-Codes auf – einfacher finden Sie diese aber auch in unserem kompakten CBAM-Factsheet.

Die wichtigsten Fakten zum CBAM

Von betroffenen HS-Codes bis Fristen: Unser Factsheet sammelt alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden. Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigten Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren

Wie funktioniert der CBAM?

CBAM-Verordnung: Zeitplan

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 1. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten und muss quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren erstellen.

Hier ein kurzer Überblick zum Zeitplan vom CBAM und den entsprechenden Anforderungen:

  • 17.08.2023: Veröffentlichung der CBAM-Durchführungsverordnung
  • 01.10.2023: Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase mit quartalsweiser Berichtspflicht zu importierten CBAM-Waren
  • 01.01.2024: Beginn der Berichtspflicht
  • 01.07.2024: Pflicht zum Erfassen spezifischer Emissionsdaten
  • 01.01.2025: Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder:innen
  • 01.01.2026: Beginn von Implementierungsphase und Zertifikatehandel
Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

Das gehört in den CBAM-Bericht

Ab 01.10.2023 – Quartalsbericht, einzureichen bis 1 Monat nach Quartalsende

  • Stammdaten Ihres Unternehmens
  • CBAM-Accountnummer
  • Anzahl und Art importierter Waren
  • CBAM-relevante Treibhausgasemissionen (spezifisch, keine Standardwerte!)
  • CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland

Ab 31.05.2026 – jährliche CBAM-Erklärung zum vorangegangenen Kalenderjahr, ab 2026

  • Gesamtmenge importierter Waren
  • Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe
  • Gesamtanzahl der CBAM-Zertifikate, die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Emissions-Ausgleichspflicht und CBAM-Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu über Zertifikate auszugleichen. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent Ihrer importierten CBAM-Produkte auszugleichen. Den nötigen Ausgleich und die entsprechende Menge an Zertifikaten müssen Sie dabei selbst ermitteln.

CBAM-Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Leitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Nicht nur der CBAM verlang nachhaltiges Handeln entlang der Lieferkette. Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden, was die zahlreichen ESG-Regularien für den Einkauf bedeuten und holen Sie sich Tipps zur Umsetzung.

FAQ zum CBAM

Wo reiche ich meine CBAM-Berichte ein?

Berichtspflichtige Anmelder reichen ihre Berichte vorerst im CBAM-Übergangsregister ein. Sie erreichen das Register über das Zoll-Portal.

Sieht der CBAM Sanktionen vor?

Ja. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Gibt es Schwellenwerte beim Import von CBAM-Produkten?

Ja. Die Berichtspflicht greift erst für Importe ab 150 Euro Zollwert pro Sendung. Abgesehen davon gilt der CBAM unabhängig.

Darf ich im CBAM-Bericht noch Standardwerte nutzen?

CBAM-meldepflichtige Unternehmen dürfen seit dem 31.07.2024 eigentlich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen. Fehlen Ihnen die Echtdaten noch immer – z.B., weil Ihre Lieferanten diese nicht bereitstellen – erlaubt die Deutsche Emissionshandelsstelle Standardwerte unter Umständen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Bilden Sie Ihr Vorgehen beim Ermitteln der Echtdaten ab
  • Belegen Sie Ihre Bemühungen bzw. begründen Sie nachvollziehbar, dass Sie „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternommen haben
  • Nutzen Sie dazu das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister
  • Im abgegebenen Bericht darf es ansonsten keine Unstimmigkeiten geben – also genau hinschauen!

Wie setze ich den CBAM am besten um?

Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten an.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos und bereiten Ihre Lieferkette optimal auf kommende CBAM-Anforderungen vor: Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert – inklusive Nachweis Ihrer Bemühungen.

Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Mann schiebt sein Fahrrad durch Hochwasser. Symbolbild für den Klimawandel, auf den sich ESRS E1 fokussiert
24.09.2024

CSRD und Klima: Tipps zum Reporting nach ESRS E1

Wer vorm CSRD-Reporting steht, kommt an ESRS E1 nicht vorbei. Lesen Sie in diesem Beitrag, was den ersten Umweltstandard so wichtig macht und wie Sie die Anforderungen effizient erfüllen!

ESRS E1 – der Standard, zu dem (fast) alle berichten müssen

Die Arbeit an jedem CSRD-Bericht startet mit einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Hier wird ermittelt, zu welchen der über 1000 Datenpunkte der CSRD Ihr Unternehmen tatsächlich berichten muss. Der erste Umweltstandard ESRS E1 bildet dabei eine Ausnahme. Unabhängig vom Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse muss im Grunde jedes Unternehmen zu den rund 230 in diesem Standard geforderten Datenpunkten berichten.

Warum? Weil jedes Unternehmen Emissionen verursacht und sich damit auf den Klimawandel auswirkt. Umgekehrt dürfte jedes Unternehmen vom Klimawandel betroffen sein.

Kurz: An ESRS E1 kommt kein Unternehmen vorbei. Gleichzeitig ist das Reporting nach diesem Standard komplex. Gehen wir deshalb nun also Schritt für Schritt durch, wie Sie ESRS E1 meistern.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Um was geht es in ESRS E1?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

ESRS E1 soll aufzeigen,

  • … wie sich Ihr Unternehmen auf den Klimawandel auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • … welche Risiken und Chancen der Klimawandel für Ihr Unternehmen birgt und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • … wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht – das umfasst bisherige und aktuelle Maßnahmen, aber auch zukünftige.
  • … welche finanziellen Folgen die Klimakrise für Ihr Unternehmen hat.

Die Anforderungen von ESRS E1 lassen sich dabei in zwei Themenfelder sortieren:

  • Abschwächung des Klimawandels („Climate Change Mitigation“): Strategien und Maßnahmen, um die Erderwärmung zu begrenzen
  • Anpassung an den Klimawandel („Climate Change Adaption“): Vorgehensweisen, um die Resilienz gegen aktuelle und erwartete Folgen des Klimawandels zu stärken

Die Datenpunkte im Überblick

Wie bereits erwähnt, ist ESRS E1 für fast alle Unternehmen relevant. Insgesamt umfasst E1 neun Angabepflichten – nicht alle davon sind aber sofort oder für jedes Unternehmen von Bedeutung. Hier ein kurzer Überblick:

  • E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
  • E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
  • E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
  • E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen
  • E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
  • E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
  • E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Hinzu kommen noch drei Anforderungen aus dem übergreifenden Standard ESRS 2:

  • ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
  • ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Gut zu wissen: Es gibt beim Reporting zu ESRS E1 einige Ausnahmen. So kann zwar grundsätzlich jedes Unternehmen die interne CO2-Bepreisung (ESRS E1-8) nutzen, in der Praxis ist sie jedoch nur für große Unternehmen sinnvoll. ESRS E1-8 ist also nicht zwingend Teil eines jeden CSRD-Berichts.  Zu E1-9 müssen Sie erst ab dem zweiten Berichtsjahr berichten. Und Scope-3-Daten sind im ersten Berichtsjahr nur für Unternehmen mit über 750 Mitarbeitenden verpflichtend.

Dennoch werden hier eine ganze Menge Informationen abgefragt. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten der geforderten Datenpunkte nicht einfach so vorliegen, sondern erst einmal ermittelt werden müssen.

Da stellt sich nun also die Frage: Wie gehen Sie ESRS E1 am besten an? Hier kommt Ihr Guide für ESRS E1.

Leitfaden für Ihre Klimastrategie

Für Klimaziele, Übergangsplänen und CO2-Bilanzen ist eine ganzheitliche Klimastrategie mehr als hilfreich. Tipps dazu finden Sie in diesem Leitfaden.

Schritt für Schritt durch ESRS E1

Die Angabepflichten von ESRS E1 ergeben in der eben genannten Reihenfolge zwar beim Lesen und Reporting/Schreiben Sinn. Halten Sie sich bei der vorangehenden Datensammlung jedoch an diese Reihenfolge, fehlen Ihnen zu Beginn wichtige Daten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei der Datensammlung stattdessen die folgende Vorgehensweise.

Beim eigentlichen Reporting präsentieren Sie Ihre Ergebnisse dann in der eigentlichen Reihenfolge: E1-1, E1-2, …

Schritt 1: ESRS E1-6 und ESRS E1-5

ESRS E1 steht und fällt mit der THG-Bilanz zu den Scopes 1 bis 3. Sie dient als Baseline für alle weiteren Angabepflichten. Ermitteln Sie hier auch direkt Ihre Energiebilanz, um in den nächsten Schritten alle Daten zur Hand zu haben.

Schritt 2:  ESRS E1-4

Ausgehend von Ihrer Bilanz-Baseline entwickeln bzw. benennen Sie Ihre kurz- und mittelfristigen Klimaziele sowie Ihr langfristiges Net-Zero-Ziel. Achten Sie darauf, dass Ihre Ziele wissenschaftsbasiert sowie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sind. Sie haben noch keine Ziele? Dann können Sie auch angeben, wann Sie Ihre Ziele setzen werden.

Schritt 3: ESRS E1-3

Nun ermitteln Sie Ihre Dekarbonisierungshebel. Beschreiben Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die genannten Ziele erreichen wollen und welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden. Alternativ können Sie hier angeben, bis wann Sie – ähnlich wie bei den Zielen – Ihre Maßnahmen entwickelt haben wollen.

Schritt 4: ESRS E1-7

Ihr Unternehmen gleicht nicht-vermeidbare Restemissionen über CO2-Gutschriften bzw. Kompensationsprojekte aus? Dann müssen Sie natürlich auch dazu berichten. Achtung: Gehen Sie hier genau vor, um nicht in die Greenwashing-Falle zu tappen.

Schritt 5: ESRS E1-1

Jetzt kommt Ihr Übergangsplan. Hier beschreiben Sie umfassend, wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht, wie Sie Ihr Unternehmen auf die Klimakrise und dessen Folgen vorbereiten und inwiefern Ihr Unternehmen konkret zur Begrenzung der Erderwärmung beiträgt. Für ESRS E1-1 gibt es in den ersten Berichtsjahren eine Übergangsfrist.

Schritt 6: ESRS E1-2

Anschließend benennen Sie Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel – und wie Sie diese Strategien implementieren. Das umfasst z.B. interne Steuerungselemente wie etwa den internen CO2-Preis nach ESRS E1-8, aber auch IT- und Softwarestrategien. Auch hier können Sie alternativ angeben, bis wann Sie Ihr Konzept erarbeiten werden.

Schritt 7: Reporting

Sind die Daten gesammelt, Ziele gesetzt und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele definiert, geht es nun ans Reporting.

Praxisleitfaden CSRD

Besonderheiten, Praxisbeispiele und Stolpersteine: Unser Leitfaden erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und den ESRS-Standard. Inklusive Checkliste!

Praxistipps zur Umsetzung

Nicht alle Unternehmen schaffen beim ersten Bericht schon ein Reporting zu allen Angabepflichten. Dennoch möchten wir Ihnen abschließend möchten wir noch ein paar grundsätzliche Tipps mitgeben, worauf Sie beim Reporting zu ESRS E1 besonders achten sollten.

Unterschätzen Sie niemals die Klimabilanz

Die Klimabilanz muss auf einem stabilen Datenfundament stehen. Betrachten Sie daher sorgfältig alle Emissionsquellen Ihres Unternehmens. Vom Arbeitsweg der Mitarbeitenden bis hin zur Logistik. Auch wenn das viel Arbeit bedeutet: Nehmen Sie keine Abkürzungen an der falschen Stelle. Die Ergebnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten Standard. Aus der Klimabilanz leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab. Gleichzeitig können Sie Ihre Klimaziele nur dann erreichen, wenn diese sich in der Bilanz widerspiegeln. Drittens führen Ungenauigkeiten und Fehler zu falschen Behauptungen in Klimaaussagen – was im Zuge der Green Claims Directive mittlerweile sanktioniert wird.

Gehen Sie ESRS E1-6 also mit wachem Auge und dem nötigen Detailgrad an, damit auch die nächsten Schritte gelingen.

Passen Sie Ihre Prozesse an

Die enormen Datenmengen, die für ESRS E1 aus den unterschiedlichsten Quellen ermittelt werden müssen, erfordern hohe Transparenz darüber, was in Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferketten vor sich geht. Je nachdem, wie Ihr Unternehmen bereits aufgestellt ist, braucht es neue Prozesse und Strukturen, um die Anforderungen effektiv abzubilden.

Planen Sie ausreichend Zeit ein

Das CSRD-Reporting ist ohnehin schon sehr umfangreich. Besonders ESRS E1 verschlingt dabei viel Zeit. Allein die Klimabilanz kann schon einmal ein halbes Jahr dauern – und auch die darauf aufbauende Klimastrategie ist zeitaufwendig. Planen Sie sich also ausreichend Zeit und auch Puffer ein!

Von Klimabilanz bis Reporting: VERSO unterstützt Sie!

Der wohl wichtigste Tipp: Verlieren Sie keine Zeit. Und zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. VERSO hilft Ihnen mit Software und Beratung dabei, die Anforderungen aus ESRS E1 zu erfüllen – von der CO2-Bilanz über transparente, wahrheitsgetreue Klimakommunikation bis hin zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

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Moosbewachsene Baumwurzeln als Symbolbild für die EUDR
13.08.2024

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EUDR

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern, um Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Was ist die EUDR?

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten trotzdem noch mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Schon bald ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

On-demand-Webinar zur EUDR

Im Webinar erhalten Sie alle Informationen rund um die EUDR und die rechtlichen Pflichten. Erfahrene Lieferketten-Experten geben Ihnen außerdem wichtige Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR soll ab 30.12.2025 für erste Unternehmen Anwendung finden. Der Geltungsbereich wird dann ähnlich wie bei CSRD und CSDDD schrittweise ausgeweitet.

Ab 30.12.2025: Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • > 50 Mitarbeitende
  • > 10 Mio. € Umsatz
  • > 5 Mio. € Bilanzsumme

Ab 30.06.2026: Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • < 50 Mitarbeitende
  • < 10 Mio. € Umsatz
  • < 5 Mio. € Bilanzsumme
Infografik: Fristen der EUDR

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EUDR ist produktbasiert. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte oder Rohstoffe handelt, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen. Betroffene Unternehmen werden unterschieden nach:

  • Marktteilnehmer: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse erstmalig in den Unionsmarkt importieren oder von dort exportieren
  • Händler: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt bereitstellen

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Ihr Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen an nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten. Inklusive Praxistipps und Checkliste.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Infografik: Diese Waren betrifft die EUDR

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit:Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt bei der EUDR einige Ausnahmen:

  • 100-prozentige Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukte

Ausgenommen von der EUDR sind außerdem Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden. Das gilt jedoch nicht für Holz-Produkte, da diese bislang unter die EUTR fielen.

Welche Anforderungen stellt die EUDR an mein Unternehmen?

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen („Marktteilnehmer“), müssen nach der neuen Entwaldungsverordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben. Auf die Referenznummern der Sorgfaltserklärung können sich dann u.U. die Händler berufen, die die Rohstoffe oder Waren nachgelagert auf dem Unionsmarkt handeln bzw. weiterverarbeiten.

Fehlt die Sorgfaltserklärung, müssen die Händler sie natürlich selbst bereitstellen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren. Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.

Da die Entwaldungsrichtlinie außerdem Händler und Marktteilnehmer noch nach „KMU“ und „Nicht-KMU“ unterscheidet, gibt es auch hier noch eine Abstufung: KMU (nach der EU-Richtlinie) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Achtung: Für die Kategorisierung des Pflichtenumfangs zieht die EUDR andere Werte heran! Nicht-KMU sind demnach Unternehmen, die zwei dieser drei Schwellenwerte überschreiten:

  • > 250 Mitarbeitende
  • > 50 Mio. € Jahresumsatz
  • > 25 Mio. € Bilanzsumme

Prüfen Sie also genau, in welche Kategorien Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten damit konkret auf Sie zukommen.

Die Anforderungen der EUDR – Schritt für Schritt

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Außerdem verlangt die EUDR eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. So soll sichergestellt werden, dass auf dem jeweiligen Grundstück wirklich keine Entwaldung mehr stattgefunden hat. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

2. Risikobewertung durchführen

Ziel ist eine Bewertung des Entwaldungsrisikos neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land, die politische/soziale Lage oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Die EU stellt dafür ein Benchmarking-System bereit, das Erzeugerländer nach Risikoklassen kategorisiert. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Außer „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Wie setze ich die EUDR am besten um?

Mit VERSO. Unser Supply Chain Hub bietet Ihnen einen lückenlosen End-to-End-Prozess für sämtlich EUDR-Anforderungen – von der Risikoidentifizierung bis hin zum Erstellen Ihres CSRD-Berichts im ESG Hub.

Erfahren Sie mehr:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Sonnenstrahlen brechen durch Wolken hindurch – Symbolbild für die Chancen, die die CSRD bringt, auch wenn sie erst einmal wie belastende Bürokratie wirkt
07.08.2024

Warum die CSRD mehr als Bürokratie ist

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die ersten Unternehmen haben ihren CSRD-Bericht schon veröffentlicht, viele weitere haben ihn noch vor sich. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Und wenn wir noch etwas weiter schauen: Europaweit werden in den kommenden Jahren insgesamt etwa 50.000 Unternehmen nach der CSRD berichten müssen.

Was ist das Ziel der CSRD?

Die CSRD soll in erster Linie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern, aber auch Lücken der vorherigen Berichtspflichten schließen. Um das zu verstehen, hilft uns ein Rückblick in die Vergangenheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sustainability Reporting war früher für Unternehmen eine freiwillige Sache, unterlag keinen bzw. nur wenigen Regeln und endete häufig in einer Art Marketingbroschüre.

Erste EU-Richtlinien haben dem dann einen Riegel vorgeschoben. Die CSRD geht nun aber noch einen Schritt weiter. Einerseits sind von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Konzernen eine ganze Menge Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen. Europaweit. Und zum Teil sogar auch über die EU hinaus. Andererseits gibt es strengere Regeln: Alle Angaben müssen jetzt belegbar sein und von Wirtschaftsprüfern abgesegnet werden. Außerdem fordert die CSRD deutlich mehr und tiefergehende quantitative und qualitative Daten. Dadurch sollen die Berichte vergleichbarer werden.

Die EU will damit die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Gleichzeitig ist die CSRD eine sinnvolle Antwort auf die wachsenden Erwartungen von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unternehmen werden zunehmend für ihre Nachhaltigkeitsleistungen verantwortlich gemacht – und immer öfters bilden Nachhaltigkeitsbemühungen auch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg.

Kurzgefasst: Die CSRD macht Nachhaltigkeit transparent und vergleichbar und schafft damit die Grundlage dafür, dass wir unsere Wirtschaft zielgerichtet in eine nachhaltigere Zukunft lenken.

„Das klingt ja alles schön und gut“, denken Sie jetzt vielleicht, „aber was bringen mir die rosaroten Wölkchen, wenn ich hier an meinem Schreibtisch sitze und die Nachhaltigkeit vor lauter Daten nicht mehr sehe?“

Überfordert mit der CSRD?

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Aus Bürokratie entsteht Awareness

Kürzlich veröffentlichte PwC eine Studie, nach der der Großteil der darin befragten Unternehmen zuversichtlich angab: Ja, bis zum Stichtag sind wir bereit für unsere neuen Berichtspflichten. Zu den Befragten zählten vor allem börsennotierte Unternehmen mit über einer Milliarde Jahresumsatz.

Aus der eigenen Erfahrung wissen wir aber: Gerade der Mittelstand ächzt angesichts der Arbeit, die mit Vorbereitung und Umsetzung der CSRD ansteht.

Der CSRD stehen sie eher mit gemischten Gefühlen gegenüber. „Die CSRD, das ist doch wieder nur unnütze Bürokratie, die Belastung und Stress und Arbeit bringt und erhebliche Ressourcen bindet, aber am Ende rein gar nichts ändern wird.“ So und ähnlich lautet häufig Kritik an der neuen Richtlinie.

Und ja – natürlich steckt hinter den neuen Gesetzen und Berichtspflichten rund um Nachhaltigkeit erst mal viel Bürokratie. Sehr viele Daten müssen zusammengetragen werden, sehr viel Zeit fließt in die Vorbereitung und Umsetzung und sehr viele Mitarbeitende sind daran beteiligt.

Doch in der Arbeit mit unseren Kunden zeigt sich immer wieder: Wer Nachhaltigkeitsberichte schreibt und sich tiefgehend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, erkennt auch die Potenziale der CSRD.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Mehr als nur ein Bürokratiemonster: 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz (oder gerade wegen!) der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Also: Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist – in ihr verbergen sich wertvolle Einblicke und Potenziale.

Und die wollen wir uns jetzt mal anschauen.

1. Die CSRD fördert ein besseres Verständnis der eigenen Risiken und Chancen

Bevor es an den eigentlichen CSRD-Bericht geht, steht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Hier ermitteln Sie:

  • Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen?
  • Wie wirkt sich mein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Hintergrund: Die ESRS, das Rahmenwerk der CSRD, listen über 1.000 mögliche Datenpunkte für den Bericht auf. Berichtspflichtig sind aber am Ende nur ausgewählte Datenpunkte wie ESRS 2 und diejenigen, deren zugehörige Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Sie als wesentlich ermittelt haben.

Einerseits gewinnen Sie mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse also Klarheit, was in Ihren CSRD-Bericht gehört. Andererseits verschaffen Sie sich so, quasi ganz nebenbei, ein sehr hilfreiches Bild, wie Ihr Unternehmen überhaupt mit Umwelt und Gesellschaft in Beziehung steht. Sie erhalten außerdem einen glasklaren Überblick, welche Risiken noch auf Ihr Unternehmen zukommen könnten – wo noch unentdeckte Chancen für die Zukunft Ihres Unternehmens schlummern – und wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in 7 Schritten“.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

2. Die CSRD bringt wirtschaftliche Vorteile, unterstützt Innovationen …

Die Mehrzahl der befragten Entscheider:innen einer Studie von Noerr geht davon aus, dass ESG einen Wandel im Unternehmen bewirkt. Die Transformation der Geschäftsmodelle wiederum braucht aber umfassende Anpassungen in der Produktentwicklung, in internen Prozessen und in der Geschäftsführung.

Hier liefern die vielen Daten, die Sie für die CSRD erfassen und auswerten, nützliche Einblicke. Wo werden noch Ressourcen verschwendet, ohne dass das bisher groß aufgefallen ist? Welche Prozesse, die „wir schon immer so gemacht haben“, könnten optimiert werden – und so nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Effizienz fördern? Wo braucht es ein Umdenken, damit die Nachhaltige Transformation gelingt? Das sind nur ein paar Situationen, wie ESG-Datenmanagement die Basis für eine nachhaltige Zukunft legt.

Im besten Fall schreiben Sie Ihren CSRD-Bericht also nicht allein um des Berichts Willen, sondern nehmen daraus etwas für den Erfolg Ihres Unternehmens mit.

3. … und stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens

Machen wir das an einem konkreten Beispiel fest: ESRS E1, der „Klimawandel-Standard“. Hier müssen Sie u.a. berichten,

  • wie sich Ihr Unternehmen positiv und negativ auf das Klima auswirkt,
  • welche Klimaschutzmaßnahmen Sie umsetzen,
  • welche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben,
  • und wie Sie Ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen.

Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema Klimawandel aus Zeitgründen nicht unbedingt eine hohe Priorität hat – ohne die CSRD also erst mal aufgeschoben wird.

Dabei machen sich erste Konsequenzen des Klimawandels schon jetzt bemerkbar. Und werden in Zukunft häufiger auftreten. Starkregen, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Brände können Produktionsstätten lahmlegen, zu Ausfällen in der Belegschaft führen, Lieferkettenverzögerungen verursachen oder Transportwege zerstören.

55 % der in Deutschland befragten Führungskräfte einer Capgemini-Studie schätzen, dass der Klimawandel in den nächsten Jahren den Großteil der betrieblichen Störungen verursachen wird. Es ist also nur sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, was der Klimawandel für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie gegensteuern. Und im Zuge der CSRD gehen Sie solche und ähnliche Überlegungen sehr strukturiert an.

CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

4. Solide Nachhaltigkeitsberichte schaffen Vertrauen

Investor:innen und andere Stakeholder schauen mittlerweile sehr genau auf das, was sich in Sachen Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen tut.

Nachhaltigkeitsberichte sind eine feine Sache, um Ihren Status quo und Ihre Ambitionen in diesem Bereich zu kommunizieren. Dann am besten aber gleich mit einem Berichtsstandard, der einheitliche Anforderungen für alle betroffenen Unternehmen vorgibt, um höchstmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wie wir schon eingangs geschrieben haben, verwandelt die CSRD Nachhaltigkeitsberichte in eine transparente und vor allem überprüfbare Dokumentation Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

Und wenn wir die Sache noch mal mit einer negativen Brille betrachten wollen: Vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler beim CSRD-Bericht werden u.a. mit „Naming and Shaming“ bestraft – d.h. der öffentlichen Bekanntmachung. Verletzt Ihr Unternehmen seine CSRD-Berichtspflichten oder versucht, Daten zu frisieren, kann das also Reputation und Vertrauen ruinieren. Auch in dieser Hinsicht lohnt es sich daher, die CSRD als Chance zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen.

Nähere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag „Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit.“

5. Der CSRD-Bericht als Sammelbecken für faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

Haben Sie im Rahmen Ihrer CSRD-Pflicht einmal Stakeholder identifiziert, Chancen und Risiken ermittelt, Strategien aufgesetzt und ESG-Daten aus allen möglichen Bereichen gesammelt, haben Sie zusätzlich zum Bericht eines vor sich: Ein sehr nützliches Sammelbecken an Informationen. Die eignen sich wiederum wunderbar für jegliche Nachhaltigkeitskommunikation außerhalb des Berichts-Dunstkreises. Schließlich wird auch die immer wichtiger.

Hier zitieren wir gerne noch einmal eine Capgemini-Umfrage: 77 % der befragten Konsument:innen ändern ihr Einkaufsverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. 66 % schauen sogar gezielt nach nachhaltigen Produkten. Umgekehrt hatten 36 % der ebenfalls befragten Unternehmen angegeben: Nachhaltigkeit interessiert unsere Kunden nicht! Hier zeigt sich eine große Wahrnehmungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt. Am besten mit vergleichbaren Berichten, die von einer dritten Stelle geprüft werden (Sie merken schon: die CSRD…). Das wünschen sich nämlich 34 % der befragten Konsument:innen einer Deloitte-Studie.

Auch in puncto Talentsuche und Mitarbeitenden-Zufriedenheit nützt faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Laut der EIB-Klimaumfrage 2023 legen 56 % der befragten Menschen Wert auf einen Arbeitgeber, der nachhaltig denkt und handelt. Eine starke ESG-Kultur pusht das Mitarbeitenden-Engagement einer Gartner-Umfrage zufolge sogar um bis zu 43 %.

6. ESG-Daten erleichtern Zugang zu Krediten

Nicht nur Investor:innen und Öffentlichkeit fordern ESG-Maßnahmen, sondern auch Banken und Kreditinstitute. Ganz ähnlich wie es einen BU-Versicherer beim Versicherungsabschluss interessiert, ob Sie in Ihrer Freizeit lieber Kreuzworträtsel lösen oder Fallschirm springen, schauen Geldhäuser nun bei der Kreditvergabe verstärkt auf ESG-Risiken. Der Fragenkatalog orientiert sich dabei u.a. an der CSRD. Heißt: Wenn Sie für die CSRD sowieso schon ESG-Daten sammeln, haben Sie diese bei Finanzierungsanträgen schneller zur Hand.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite“.

Fazit: Die CSRD lohnt sich in vielerlei Hinsicht – und sie muss auch gar nicht kompliziert sein

Fassen wir noch einmal zusammen. Die CSRD hilft Ihnen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens gezielt aufzudecken. Sie verschafft Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und kann sogar zum Innovationstreiber werden. Weiterhin stärkt es langfristig die Unternehmensresilienz, wenn Sie sich eingehend mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Nach außen fördert die CSRD das Vertrauen Ihrer Stakeholder und dient als Basis für die generelle Nachhaltigkeitskommunikation, die wiederum Kunden und Mitarbeitende anspricht. Last but not least helfen die einmal gesammelten Daten zukünftig bei Kreditvergaben. Spannend, welch vielseitige Auswirkungen dieser erst mal so trocken wirkende Bericht hat, nicht?

Und das Beste: Die CSRD muss nicht zwingend zur nervenaufreibenden Herausforderung werden. Mit Software und Beratung auf Augenhöhe begleitet Sie VERSO Schritt für Schritt durch den CSRD-Prozess. Zum Beispiel mit unserem neuen KI-gestützten Modul für die prüfungssichere Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Oder mit unserer All-in-One-Lösung für ESG-Management und ESG-Reporting – inklusive Klimabilanz und Lieferkettentransparenz.

Sprechen Sie uns gern an!

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Foto eines Pflanzensprosses, der sich spiralenförmig entrollt
10.06.2024

Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen? Wir haben für Sie einen kleinen Einblick mit den wichtigsten Themen zusammengestellt. Einen wirklich kleinen. Denn das Ganze ist so verzweigt und umfassend, dass wir darüber wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben könnten

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das? 

Fangen wir ganz klassisch mit einer Definition an. Denn – Spoiler – die Begriffe Kreislaufwirtschaft” und Circular Economy” werden zwar oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber streng genommen.

Circular Economy 

Circular Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, in dem Ressourcen bzw. Produkte innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs so lange wie möglich genutzt werden. Haben sie ihre besten Zeiten hinter sich, werden sie nicht einfach entsorgt, sondern dem Kreislauf zurückgeführt – also wieder nutzbar gemacht.   

Referenzpunkt ist die ISO 59004:2024. Sie beschreibt grundlegende Prinzipien und Konzepte der Circular Economy, aber bietet auch Hilfestellungen zur Implementierung im Unternehmen. Circular Economy wird hier definiert als:  

„Wirtschaftssystem, das einen systemischen Ansatz verfolgt, um den Kreislauf der Ressourcen aufrechtzuerhalten, indem es ihren Wert zurückgewinnt, bewahrt oder steigert und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ 

Etwas klarer und direkter definiert es der WWF 

Circular Economy [ist] ein regeneratives System, angetrieben durch erneuerbare Energien, welches das derzeitige lineare Industriemodell Nehmen – herstellen – entsorgen ersetzt. Materialien werden stattdessen in der Wirtschaft erhalten, Produkte werden gemeinsam genutzt, während Abfälle und negative Auswirkungen vermieden werden. CE schafft positive Effekte und Vorteile für Umwelt und Gesellschaft und funktioniert innerhalb der planetarischen Grenzen. Sie wird ermöglicht durch eine Neubetrachtung des derzeitigen Wachstums- und Konsumverständnisses.” 

Einen hilfreichen Überblick über alle relevanten Normen mit Bezug zur Circular Economy finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN). 

Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist in diesem Kontext außerdem noch ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) wichtig. 

Die ESRS im Überblick

Wie sind die ESRS aufgebaut, welche Angaben werden gefordert und wie funktioniert das mit der Doppelten Wesentlichkeit? Unser Whitepaper erklärt’s verständlich!

Kreislaufwirtschaft 

Kreislaufwirtschaft heißt zwar in der Theorie genau dasselbe. In Deutschland meint Kreislaufwirtschaft aber eigentlich nur das Vermeiden von Abfällen: Kreislaufwirtschaft im Sinne [des Kreislaufwirtschaftsgesetzes] sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Sprechen wir hierzulande von Circular Economy, wäre also der Begriff „zirkuläres Wirtschaften” richtig. Schließlich machen wir uns das Leben gerne mal mit sperrigen Begriffen schwer.  

Wird jedoch auf EU-Ebene (z.B. auf der Website von EU-Kommission oder EU-Parlament) von „Kreislaufwirtschaft” gesprochen, ist immer Circular Economy im eigentlichen Sinne gemeint. 

Warum brauchen wir Circular Economy?

Der weltweite Rohstoffverbrauch hat sich seit 1970 verdreifacht. Wir leben und wirtschaften, als hätten wir unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung. Der Earth Overshoot Day – der Tag, an dem global alle Ressourcen für das Jahr aufgebraucht sind – findet immer früher statt.

Was nicht mehr gebraucht wird, wird entsorgt und durch etwas Neues ersetzt. Und dann verschwindet es zwar für uns von der Bildfläche. Aber es kommt woanders wieder an. Europa exportiert täglich rund 3.000.000 Kilogramm Plastikmüll in Länder des Globalen Südens. Mitunter wird das als „Müll-Kolonialismus” bezeichnet. Und beim Plastik hört es nicht auf. Wachsende Altkleiderberge, Schrott, Batterien, Reifen – unser Müll stapelt sich in anderen Teilen der Welt. 

On top kommt der Abbau immer neuer Ressourcen für Produkte, die weltweit im Überfluss produziert werden. Viel zu oft gehen Abbau und Produktion mit Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten einher. 

Letzteres soll die CSRD sowie Lieferkettenrichtlinien wie LkSG, CSDDD, CBAM und EUDR zwar schrittweise verhindern. Eigentlich bräuchten wir jedoch ein neues Wirtschaftssystem, das die zugrundeliegenden Probleme an der Wurzel anpackt. 

Vorhang auf für Circular Economy.  

Linear Economy vs. Recycling Economy vs. Circular Economy – von den 3 R zu den 10 R

Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist eine Einbahnstraße. Es wird deshalb auch als „Linearwirtschaft” bezeichnet. Zwar gibt es schon erste Ansätze, dem hohen Rohstoffkonsum und der Wegwerfmentalität etwas entgegenzusetzen. Der Fokus liegt dabei aktuell vor allem auf den sogenannten 3 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recycle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 

Daraus entsteht die Recycling Economy. Recyling bringt aber nur einen kleinen Dämpfer. Am Ende stapelt sich noch immer viel zu viel Abfall auf Müllbergen. Nur 7,2 Prozent unserer Materialien werden nach dem Gebrauch wiederverwendet. 

Illustration, die Linear Economy, Recycling Economy und Circular Economy gegenüberstellt. Linear Economy führt direkt zur Mülltonne, bei Recycling Economy ist noch ein kleiner Umweg drin und bei Circular Economy dreht sich der Produktlebenszyklus im Kreis; es landet nichts im Müll

Circular Economy geht einen großen Schritt weiter und setzt auf 10 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recyle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 
  • Refuse Mittels Produktoptimierungen oder -innovationen und den Verzicht auf Produkte Überkonsum vermeiden 
  • Rethink – Produktnutzung und Herstellungsprozesse überdenken 
  • Repair – Reparatur und Wartung defekter/beschädigter Produkte 
  • Refurbish – Wiederaufbereitung ausrangierter Produkte, sodass sie weiterhin nutzbar sind 
  • Remanufacture – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit gleicher Funktion 
  • Repurpose – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit anderer Funktion 
  • Recover – Verbrennen von Materialien mit Energierückgewinnung  
Tabelle mit den 10 R der Circular Economy

Die Europäische Kommission führt zusätzlich recht ähnliche 7 Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf: 

  1. Nachhaltige Lieferketten
  2. Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen 
  3. Industrielle und territoriale Ökologie, also Zusammenarbeit und Austausch zwischen Unternehmen 
  4. Funktionale Wirtschaftsorganisation; d.h. den Nutzen von Produkten mit anderen teilen, statt eigene Produkte zu besitzen 
  5. Verantwortungsvoller Konsum 
  6. Produktnutzungsdauer verlängern 
  7. Recyclen 

So viel zur Theorie. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie soll das Ganze in der Praxis aussehen? Schließlich muss sich einiges ändern, damit Circular Economy zur Realität wird. Wir brauchen neue Prozesse und langlebigere, vollständig rückführbare Materialien. Von einem Mindset-Wechsel ganz zu schweigen.  

Circular Economy in der Praxis 

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 

Im Rahmen des Green Deal hat die EU 2020 den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft” angekündigt, mit dem bis 2050 eine „kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige und schadstofffreie Kreislaufwirtschaft” erreicht werden soll. Erste Maßnahmen wie die Ausweitung von Ökodesign-Vorschriften, das Recht auf Reparatur oder die Green-Claims-Richtlinie sind bereits in Kraft.  

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

An den Aktionsplan der EU lehnt sich die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)” an. Die soll zukünftig eine Rahmenstrategie für Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung einer Circular Economy in Deutschland schaffen. Die Bundesregierung arbeitet hier eng mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.  

Die übergeordneten Ziele der NKWS sind: 

  • Klimaschutz 
  • Schutz der Biodiversität 
  • Reduzieren des Artensterbens und der Umweltverschmutzung 
  • Rohstoffversorgung sichern 
  • THG-Emissionen senken 

Modell Deutschland Circular Economy 

Weil die NKWS aktuell noch in Arbeit ist, hat WWF Deutschland gemeinsam mit dem Öko-Institut, dem Fraunhofer ISI und der FU Berlin einen Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland entwickelt – das „Modell Deutschland Circular Economy (MDCE)”. In diesem umfassenden Paper wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen, politischen Strategien, Zielen und Instrumenten eine Circular Economy bis 2045 gelingen könnte.

Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick. 

Die Vorteile einer Circular Economy im Vergleich zu Business as usual

  • Bei 29 von 36 kritischen Rohstoffen entspannt sich die Versorgungslage, bei 9 Rohstoffen könnten mehr als 50 Prozent des Bedarfs von Deutschland reduziert oder gedeckt werden 
  • Eine CO₂-Äquivalent-Einsparung von bis zu 26 Prozent (186 Mio. Tonnen) ist möglich 
  • Wir benötigen 27 Prozent weniger Rohstoffe (179 Mio. Tonnen), der Gesamtmaterialverbrauch sinkt um 26 Prozent (329 Mio. Tonnen) 
  • Wir brauchen 30 Prozent weniger Land (8,5 Mio. Hektar) 
  • Mit dem MDCE-Szenario ließen sich außerdem auch schwer vermeidbare Emissionen reduzieren 
  • Die modellierte Circular Economy würde 26 Prozent (147 Mrd. Euro) der Klimaschadenkosten durch direkte Emissionen vermeiden – bei indirekten Emissionen 10,7 Mrd. Euro 

Was die Circular Economy aktuell behindert

  • Das Abwälzen von Umweltkosten (Externalisierung) 
  • Fehlende Infrastrukturen für zirkuläre Produkte und Prozesse 
  • Fehlende Investitionen (u. a. in Forschung und Entwicklung) für eine zirkuläre Wirtschaft 
  • Fehlende Transparenz in Bezug auf die Informations- und Datenweitergabe in den Wertschöpfungsketten 
  • Langfristige Pfadabhängigkeiten durch Investitionen in linearen Technologien 
  • Fehlende gemeinsame Standards für zirkuläre Produkte 

5 Schlüsselstrategien zur Umsetzung einer Circular Economy

  1. Ressourcenströme verringern 
  2. Materialien substituieren 
  3. Ressourcenflüsse verlangsamen 
  4. Produktnutzungen intensivieren 
  5. Ressourcenkreisläufe hochwertig schließen 

Verbraucher:innen, Unternehmen und Politik tragen Verantwortung gemeinsam

Circular Economy muss aus zwei Perspektiven gedacht werden: 

  1. Verhaltensbasierte Lösungen – nachhaltige Gestaltung des Konsums 
  2. Technologiebasierte Lösungen – technisch und produktionsseitig 

Das Paper betont, dass die nötigen Verhaltensänderungen nicht allein bei Verbraucher:innen liegen. Für beide Lösungsansätze brauche es politischen und unternehmerischen Handlungsbedarf, der weit über Informationsinstrumente hinausgeht und durch ordnungsrechtliche und marktbasierte Instrumente gesteuert werden sollte. 

10 politische Leitprinzipien für das Gelingen der Circular Economy

  1. Absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs priorisieren 
  2. Verbindliche Ressourcenziele nach dem Vorbild von Klimazielen festlegen  
  3. Den durch Circular Economy ausgelösten Strukturwandel mit konkreten politischen Instrumenten gestalten  
  4. In gesellschaftlichen Allianzen Überzeugung für eine umfassende CE schaffen 
  5. Bildung und Wissensvermittlung als Schlüssel für die Transformation begreifen 
  6. Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen setzen 
  7. Vorbildfunktion des Staates in der Beschaffung ausbauen 
  8. Regionale Wertschöpfungsketten in Deutschland stärken 
  9. Finanzierung sowie Forschung & Entwicklung für die Transformation in eine Circular Economy bereitstellen 
  10. Internationale Verantwortung Deutschlands stärker wahrnehmen 

Fazit: Es liegt noch viel vor uns! 

Mit Blick auf unser aktuelles Wirtschaftsmodell und den MDCE-Entwurf wird klar: Für eine wirklich Nachhaltige Transformation liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Gelingen kann das nur, wenn wir alle – Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch die Politik – Hand in Hand arbeiten. Fangen wir an! 

Zum Weiterlesen: 

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Gruppe verschiedenster Menschen bei einer Bürofeier
27.05.2024

Diversity in Unternehmen: Warum und wie?

Am Wörtchen „Diversity“ kommt heutzutage kein Unternehmen mehr vorbei. Aber: Diversity ist weit mehr, als in der Stellenausschreibung „m/w/d“ zu ergänzen. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum Diversity im Unternehmen so wichtig ist, was es konkret bringt und was Sie tun können, um Vielfalt in Ihrem Unternehmen gezielt zu fördern.

Warum braucht es Diversity in Unternehmen?

Jeder Mensch ist anders

Definieren wir am besten zuerst einmal, was „Diversity“ überhaupt bedeutet. Denn – Spoiler – Diversity ist mehr als sexuelle Orientierung und Hautfarbe. Genauer gesagt gibt es ganze sieben Vielfaltsdimensionen. Das sind nahezu unveränderbare Eigenschaften, die jede Person hat. Schließlich hat jeder von uns eine unterschiedliche Persönlichkeit und eine unterschiedliche Geschichte:

  1. Alter
  2. Ethnische Herkunft & Nationalität
  3. Geschlecht & geschlechtliche Identität
  4. Körperliche & geistige Fähigkeiten
  5. Religion & Weltanschauung
  6. Sexuelle Orientierung
  7. Soziale Herkunft

Laut der Charta der Vielfalt haben diese sieben Diversity-Dimensionen übrigens den größten Einfluss darauf, ob wir uns in der Gesellschaft gut aufgenommen oder ausgegrenzt fühlen. Dass sich niemand ausgeschlossen fühlen soll, regeln in der Theorie schon Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wichtig ist Diversity für viele Unternehmen übrigens auch im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Diversity im Unternehmen wird im ESG-Report abgefragt

Allen ESG-Regularien voran fordern die ESRS – das Reporting-Rahmenwerk der CSRD – seit 2024 eine Offenlegung der Diversity-Strategie. Speziell ESRS S1 fragt ab, wie Ihr Unternehmen Inclusion und Diversity lebt bzw. fördert.

Diversity war aber schon vorher ein ESG-Reporting-Kriterium.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, kurz DNK, unterstreicht die Bedeutung von Vielfalt und hat sie in seine 20 Kriterien für den Berichtsinhalt aufgenommen. Unternehmen müssen angeben, wie sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einhalten. Zudem sollen sie zeigen, wie sie sich darüber hinaus für Chancengleichheit einsetzen, alle angemessen bezahlen, Diskriminierung vermeiden und einen positiven Beitrag zur Integration von Minderheiten leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Natürlich befasst sich auch der weltweit anerkannte Berichtsstand der Global Reporting Initiative (GRI) mit dem Thema Vielfalt. Im Fokus steht hier vor allem der GRI 405. Hier berichten Sie u.a. über die Verteilung von Geschlecht, Alter oder den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeitenden und Management. Hinzu kommt der GRI 406, der sich auf Diskriminierungsvorfälle bezieht und abfragt, wie Ihr Unternehmen diese untersucht bzw. verhindert.

Entscheidungshilfe: Welche ESRS-Datenpunkte sind relevant?

Filtern Sie mit unserer ESRS-Checkliste die für Ihren Nachhaltigkeitsbericht relevanten Angabepflichten und Datenpunkte.

Diversity im Unternehmen als Querschnitt der Gesellschaft

Darüber hinaus zeigen die Diversity-Dimensionen, wie unterschiedlich wir eigentlich alle sind. Zoomen wir auf Deutschland hinaus, ergibt sich ein unglaublich vielfältiges Gesellschaftsbild. Jetzt eine Frage an Sie: Ist es mit diesem Bild vor Augen realitätsnah, wenn das Unternehmen zu 80 % aus weißen, 30- bis 50-jährigen, christlichen oder atheistischen, heterosexuellen Männern besteht? Oder wäre es nicht umgekehrt viel besser, wenn ein Unternehmen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt?

Vorteile von Diversity in Unternehmen

Klar wäre das viel besser. Und dafür gibt es sogar handfeste Belege. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen folgend zusammengestellt. 

Ein heterogenes Management-Team stärkt die Motivation der Mitarbeitenden, zeigt eine Studie von StepStone und der Handelsblatt Media Group. 77 % der Jobsuchenden bewerben sich laut der Studie auch eher bei Unternehmen, die sich tolerant und vielfältig zeigen. Mal ganz abgesehen davon, dass Ihrem Unternehmen ein viel größerer Talentpool offensteht, wenn Sie beim Recruiting Wert auf Diversity legen.

Zudem kam heraus, dass 80 % der Befragten Diversity im Management als großen positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sehen. Das liegt u.a. daran, dass durchmischte Teams zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze einbringen. Dadurch werden übrigens auch Entscheidungen bis zu 87 % schneller getroffen – und das nicht nur mit halb so vielen Meetings wie in homogenen Teams, sondern auch mit 60 % besseren Ergebnissen!

Diversity in Unternehmen gilt darüber hinaus als einer der wichtigsten Treiber des Team-Engagements. Deloitte fand in einer Studie heraus, dass Millennials mit 83 % höherer Wahrscheinlichkeit engagierter arbeiten, wenn das Unternehmen Vielfalt und Inklusion fördert. Kein Wunder, wenn sich keiner der Mitarbeitenden ausgeschlossen fühlt!

Kurz gesagt: Diversity im Unternehmen macht das Unternehmen attraktiver, steigert die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden – und stärkt so letzten Endes auch die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfältige, integrative Unternehmen schneiden laut einer weiteren Deloitte-Studie bis zu 35 % besser als ihre Wettbewerber ab.

Klingt gut? Finden wir auch. Ihnen sollte jedoch bewusst sein: Wer die Vorteile von Diversity ausschöpfen will, muss Vielfalt auch gezielt fördern. Hier kommen ein paar Praxis-Tipps von unserem People-Team, damit Ihnen das gelingt!

7 Tipps für Diversity in Unternehmen

1. Vielfalt fängt an der Spitze an

Diversity in Unternehmen fängt schon in den Chefetagen an. Achten Sie darauf, dass das Führungsteam divers aufgestellt ist. Dabei geht es um offensichtliche Kriterien wie Herkunft, Alter oder Geschlecht, aber auch die kognitive Vielfalt spielt eine Rolle. Die Führungsebene sollte darüber hinaus Diversität selbst vorleben. Schulen Sie Ihre Manager:innen, damit sie eine integrative Sprache verwenden und eine diverse Belegschaft fördern.

2. Gestalten Sie Stellenausschreibungen für alle ansprechend

Das fängt beim klassischen „m/w/d“- bzw. „all genders“-Hinweis in der Stellenausschreibung an. Binden Sie darüber hinaus auch ein Diversity Statement ein, das noch einmal betont: Hier sind wirklich alle willkommen. Prüfen Sie mit einem Gender Decoder, ob sich Männer und Frauen in Ihrer Stellenausschreibung gleichermaßen angesprochen fühlen – denn bestimmte Wörter sprechen nur das eine Geschlecht an. 

Interessant zu wissen ist übrigens auch, wie Männer und Frauen Jobausschreibungen lesen. Frauen tendieren eher dazu, alle Kriterien erfüllen zu wollen und bewerben sich häufig nicht, wenn sie ein Kriterium nicht erfüllen. Finden Sie in der Tätigkeitsbeschreibung also die richtige Balance in der Detailliertheit der Aufgabenbeschreibung. Ermutigen Sie Bewerber:innen auch ruhig mit einem gesonderten Hinweis, sich auch dann zu bewerben, wenn sie nicht jeden einzelnen Punkt erfüllen.

Last but not least: Achten Sie darauf, die Ausschreibung screenreader-gerecht zu schreiben. 

3. Diversity auch im Recruiting-Prozess leben

Binden Sie möglichst viele verschiedene Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen in Ihre Recruiting-Prozesse ein. Nicht nur das HR-Team, sondern auch Fachabteilungen oder zukünftige Kolleg:innen und Vorgesetzte. So merken Sie einerseits schneller, wer gut mit dem Team harmoniert und wer gebraucht wird. Andererseits sorgen unterschiedliche Perspektiven für weniger Bias und mehr Offenheit für Vielfalt.

Apropos Bias: Bieten Sie Recruiting-Beteiligten regelmäßige Recruiting- und Interview-Trainings an. Diese Trainings sollten mögliche Bias (die jeder von uns hat!) aufzeigen und abbauen.

Geben Sie allen Bewerber:innen eine Chance. Und gehen Sie bei der Auswahl nicht unbedingt danach, wer genau gleich ist wie der Rest. Viel spannender ist, wer das Team gut ergänzen würde. Welche Fähigkeiten, welche Persönlichkeit, welcher Charakter fehlt noch?

4. Schaffen Sie Richtlinien zu Diversity

Wenn Sie mehr Diversity im Unternehmen schaffen, müssen Sie gegebenenfalls Richtlinien und Prozesse anpassen. Das fängt schon, wie eben gesagt, bei der Stellenausschreibung an, die niemanden ausschließen und jeden ansprechen sollte. Andere Möglichkeiten sind:

  • Religiöse Feiertage einräumen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind
  • Kinderbetreuung anbieten oder Kooperationen mit Kitas aufbauen
  • Mehr bezahlte Kinderkrankheitstage anbieten, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben

5. Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle an

Remote-Arbeit, Teilzeitmodelle und allgemein flexible Arbeitszeiten ermöglichen z.B. Mitarbeitenden mit Kindern, alles unter einen Hut zu bringen. Aber auch Mitarbeitende mit einem anderen Arbeitsrhythmus profitieren davon. Denn so können sie ihre Arbeitszeit – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – danach richten, wann sie am produktivsten sind. 

Ein Tipp: Arbeiten Sie mit Kalendern und bestimmten Status-Optionen. Wer einen Blocker im Kalender hat oder laut Status nicht verfügbar ist, sollte dann auch nicht angeschrieben werden oder Aufgaben zugeteilt bekommen.

6. Schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen

Gestalten Sie die Arbeitsstätten so, dass sich hier jede:r wohl fühlt und gut arbeiten kann. Dazu gehört z.B.:

  • Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes, aber auch der Toiletten oder der Küche und – klingt offensichtlich, wird aber selten bedacht – des Eingangs zum Unternehmen!
  • Rückzugsorte oder Ruhezonen für ungestörtes Arbeiten
  • Möglichkeiten zur individuellen ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, vor allem am Schreibtisch

7. Prüfen Sie die Umsetzung von Diversity und haben Sie ein offenes Ohr

Stellen Sie sicher, dass Diversity im Unternehmen nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag tatsächlich gelebt wird. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden von den Richtlinien und Rechten erfahren. Stellen Sie (anonyme) Umfragen und Feedback-Möglichkeiten zur Verfügung.

So kann jede:r Verbesserungsvorschläge einreichen, aber auch auf Diskriminierung und Benachteiligung aufmerksam machen. Essenziell dafür ist auch das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz, für das Unternehmen ohnehin ein Hinweisgebersystem einrichten müssen. 

Denken Sie immer daran: Ihre Angestellten sehen Probleme und Potenziale, von denen Sie vermutlich nichts wissen, weil Sie nicht konkret betroffen sind!

Diversity in Unternehmen ist ein Prozess – dranbleiben lohnt sich!

Diversity lässt sich nicht von heute auf morgen und schon gar nicht top-down umsetzen.

Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Orientieren Sie sich an Best Practices und Beispielen aus anderen Unternehmen, aber passen Sie diese mit Hilfe Ihrer Mitarbeitenden unbedingt an Ihr Unternehmen an.

Erster Anlaufpunkt sind die Ressourcen der Charta der Vielfalt – z.B. deren Tipps für Diversity Management in Großunternehmen, KMU, dem öffentlichen Sektor und Verbänden. So schaffen Sie mit der Zeit ein Unternehmen, in dem sich alle willkommen fühlen. Wir wünschen viel Erfolg!

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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Mann im Anzug mit Fahrrad – Symbolbild für Nachhaltigkeit im Unternehmen
23.04.2024

Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig? Zahlen & Fakten 2024

Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigt dieser Beitrag.

5 Fakten, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist

Die ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) nehmen in der Wirtschaft eine immer größere Rolle ein. Mit Recht: Sustainability und Nachhaltiges Handeln bringen einem Unternehmen viele Vorteile – das zeigen diverse Umfragen. Nachhaltigkeit ist demnach wichtig, weil:

  • sie das Fortbestehen des Unternehmens sichert
  • sie den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft sichert,
  • sie die Motivation der Mitarbeitenden erhöht,
  • sie die Kunden stärker ans Unternehmen bindet
  • und weil sie neue Arbeitsplätze schafft.

ESG hat sich zu einem Thema entwickelt, das immer bedeutender sowohl für Privathaushalte als auch für Betriebe geworden ist. Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr nur ein Etikett, das sich schön vermarkten lässt. Es bringt neben ethischen Aspekten auch große wirtschaftliche Vorteile – unter anderem bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden, der Kundenbindung und damit einhergehend einem größeren wirtschaftlichen Erfolg. Um die Bemühungen im Bereich Sustainability zielgerichtet umzusetzen, sollten Unternehmen allerdings nicht lose Maßnahmen umsetzen, sondern eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten – mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen zur Kontrolle.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Nachhaltigkeit sorgt für wirtschaftlichen Erfolg

Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Mülltrennen im Büro, sondern hat starken Einfluss auf viele fundamentale Sektoren eines Unternehmens. Daher kann der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften natürlich zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Der Aufwand ist es aber wert, wie diese vier Studien zeigen:

  • 95 % der Befragten der Ramboll’s 2019 Sustainability Survey gaben an, dass ESG ein wichtiger Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sei. Der Grund: Konsumenten kaufen immer öfter regionale und ökologisch wertvolle Produkte.
  • 45 % der im KPMG 2022 CEO Outlook befragten Führungskräfte (global) gaben an, dass ESG-Maßnahmen die finanzielle Performance ihres Unternehmens verbessern.
  • 67 % der im Sustainability Monitor 2024 befragten Unternehmen erkennen in der CSRD einen Mehrwert für die Weiterentwicklung des Unternehmens.
  • 55 % der im KPMG 2024 U.S. CEO Outlook befragten Führungskräfte rechnen schon in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem signifikanten ROI ihrer ESG-Initiativen.

 

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen auswirkt

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Nachhaltigkeit sichert die Zukunft von Unternehmen

ESG-Commitment sorgt aber nicht nur dafür, dass das Unternehmen finanziell gut da steht. Dass die Klimakrise und ihre Folgen zur echten Bedrohung für bewährte Geschäftsmodelle wird und Business as usual nicht mehr lange haltbar ist, wird immer deutlicher. Im Umkehrschluss heißt das: Die Nachhaltige Transformation sichert langfristig das Überleben von Unternehmen.

  • 55 % der von Capgemini befragten deutschen Unternehmen erkennen, dass sich etwas ändern muss: Sie schätzen den Klimawandel als den Hauptverursacher kommender Störungen im Betriebsablauf ein.
  • 61 % der weltweit befragten Führungskräfte derselben Studie sind der Meinung, dass eine fehlende Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zum Existenzrisiko wird.
Infografik: Studien, wie Nachhaltigkeit die Zukunft von Unternehmen sichert

Stärkere Kundenbindung durch nachhaltiges Wirtschaften

Zufriedene Kunden sind meist auch treue Kunden – das zeigt u.a. eine Umfrage von Capgemini-Studie Sustainability in CPR 2020:

  • Dreiviertel der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie und Einzelhandelsbranche erklärten, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeit ihre Kundenbindung erhöht.
  • 79 % ändern ihr Kaufverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit.
  • 66 % wählen Produkte und Dienstleistungen sogar gezielt danach aus, wie nachhaltig sie sind.

Das steht im extremen Gegensatz zu den 36 % von großen Unternehmen, die ebenfalls in dieser Studie befragt wurden – und angaben, dass Nachhaltigkeit für ihre Kund:innen keine große Rolle spiele.

Deloitte untersuchte in der Studie The Sustainable Customer 2023, was sich Konsument:innen in Sachen Nachhaltigkeit von Unternehmen wünschen. Das Ergebnis: Unter anderem mehr Transparenz und Ehrlichkeit. 34 % würden einer Marke mehr vertrauen, wenn deren ESG-Maßnahmen von einer unabhängigen dritten Stelle verifiziert wären – wie es etwa die neue Green Claims Directive erreichen will.

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit die Kundenbindung stärkt

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Nachhaltigkeit – Schlüssel zu motivierten Mitarbeitern

Zufriedenheit muss aber nicht nur von außen kommen, sondern auch von innen. Denn: Motivierte Mitarbeitende leisten mehr für ihr Unternehmen. Ein Unternehmen, das nachhaltig ausgerichtet ist, kann genau für diesen zusätzlichen Motivationsschub sorgen – und sich darüber hinaus einen echten Vorteil bei der Talentsuche verschaffen:

  • 67 % der für den Report Sustainability in CPR befragten Unternehmen gaben an, dass die Einbindung von ESG-Themen im Unternehmen die Motivation der Mitarbeitenden erhöht hat.
  • Die EIB-Klimaumfrage 2023 fand heraus, dass 56 % der befragten Menschen Wert auf einen nachhaltig denkenden (und handelnden!) Arbeitgeber legen.
  • Für fast ein Fünftel der in dieser Studie befragten  jüngeren Jobsuchenden ist Nachhaltigkeit sogar das Kriterium bei der Arbeitgeberwahl.
  • Und eine HR-Umfrage von Gartner ermittelte, dass eine starke ESG-Kultur das Mitarbeitenden-Engagement um bis zu 43 % steigern kann.
Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit Mitarbeitermotivation fördert und bei der Talentsuche unterstützt

Sustainability schafft Arbeitsplätze

All diese Faktoren spielen in den wirtschaftlichen Erfolg ein. Die Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaft lassen sich aber auch in der Gesamtwirtschaft ablesen. Laut einer Studie von Deloitte wird Deutschland bis 2030 rund 12 Milliarden Euro zusätzliche Bruttowertschöpfung pro Jahr generieren und dabei 177.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Neben wirtschaftlichen Erfolgen werden auch 5,5 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr einspart.

Infografik: 3 Fakten, welche Vorteile eine Nachhaltige Transformation der Wirtschaft bzw. eine Kreislaufwirtschaft für Deutschland bringt

Überfordert mit der CSRD?

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Schmelzender Eisberg im Wasser als Symbol für die Klimastrategie
17.04.2024

Schritt für Schritt zur Net Zero: So entwickeln Sie eine Klimastrategie für Ihr Unternehmen

Die Klimastrategie für Ihr Unternehmen steht an. Aber wie anfangen – und wo? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie Schritt für Schritt eine passende Strategie zur gezielten Dekarbonisierung entwickeln!

Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gerückt. Mit dem Pariser Klimaabkommen, dem European Green Deal und seinen verschiedenen Umsetzungsstrategien wie CBAM, EU-Klimagesetz, CSRD oder CSDDD gibt es eine ganze Bandbreite von Zielen, Vorgaben und Richtlinien auch zum Klimaschutz. Trotzdem werden Warnungen laut, dass der aktuelle Kurs nicht ausreicht und dass wir das 1,5°-Ziel verfehlen.

Also lieber den Kopf in den Sand stecken, weil es ja eh nichts bringt? Nein – umso wichtiger ist es jetzt, dass alle mit anpacken. Besonders Unternehmen stehen hier in der Verantwortung. Nur: Wie und wo anfangen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Entwickeln einer Dekarbonisierungsstrategie für Ihr Unternehmen!

1. Herausforderung anerkennen: Die Klimastrategie mit der richtigen Motivation angehen

55 % der befragten deutschen Führungskräfte einer Capgemini-Studie gaben an: In den nächsten zehn Jahren wird der Klimawandel die größten Herausforderungen für das Geschäftsmodell bringen. Der Klimawandel steht nicht mehr nur vor der Tür – er steht schon mit beiden Beinen im Hausflur. Bei den ersten Unternehmen ist er sogar schon im Wohnzimmer angekommen und zerschlägt das feine Porzellan in der Vitrine. Denn der Klimawandel wirkt sich längst auf erste Lieferketten und Geschäftsmodelle aus. Die Herausforderung ist also klar: Strategien und Pläne erarbeiten, um die Emissionen des eigenen Unternehmens zu senken.

Wir bei VERSO finden es wichtig, nicht nur die Herausforderung anzuerkennen – sondern auch die richtige Motivation zu finden, um fokussiert loszulegen und hartnäckig dranzubleiben. Deshalb eine Frage an Sie:

Was ist Ihre Motivation hinter dem Entwickeln einer Klimastrategie? 

Vielleicht ist es bei Ihnen ganz klassisch der regulatorische Druck. Zum Beispiel, weil Sie durch die CSRD zum Offenlegen Ihrer Klimastrategie verpflichtet sind. Vielleicht liegt Ihnen die Sache aber auch unabhängig von Gesetzen am Herzen – weil Sie die Vorteile einer Klimastrategie erkannt haben oder Ihr Unternehmen zukunftssicher machen wollen. Möglicherweise möchten Sie sich auch gegen steigende Kosten durch CBAM und den EU-Emissionshandel wappnen, der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten begegnen oder Ihr Employer Branding stärken.

Was es auch ist: Eine klare Motivation bringt Commitment im gesamten Unternehmen und sorgt dafür, dass Ihr Dekarbonisierungsplan nicht nur an trockenen Zahlen ausgerichtet ist.

2. CO₂-Bilanz oder THG-Bilanz erstellen: Die Basis Ihrer Klimastrategie

Ganz ohne trockene Zahlen geht es aber nicht. Ist das Commitment geklärt, legen wir im zweiten Schritt das Fundament für Ihre Dekarbonisierungsstrategie. Dafür braucht es zunächst eine Bestandsaufnahme in Form einer CO₂-Bilanz. Orientierung bietet Ihnen dabei das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Das ist der am weitesten verbreitete Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen.

Wichtig beim Ermitteln Ihrer Emissionen: Gehen Sie wirklich in die Tiefe und holen Sie so viele Daten wie möglich ein – aus so vielen Quellen wie möglich!

Wie ist Ihr Unternehmen strukturiert? Welche Emissionsquellen gibt es in Ihrem Unternehmen? Welche dieser Quellen sind echte Emissions-Hotspots? Wie viele Emissionen entstehen jährlich? Arbeiten Sie sich Schritt für Schritt durch Ihre Prozesse, Produkte und Tätigkeiten – bis in Scope 3 hinein. Denn auch wenn für Scope 1 und Scope 2 die Datensammlung leichter fällt: Scope-3-Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette machen bis zu 80 % der Gesamtemissionen eines Unternehmens aus! Tools wie unser Climate Hub und Supply Chain Hub erleichtern Ihnen das genaue, übersichtliche Erfassen aller Klimadaten.

Überblick zu den einzelnen Scopes: Scope 1 umfasst direkte Emissionen eines Unternehmens, Scope 2 umfasst indirekte Emissionen eines Unternehmens und Scope 3 umfasst alle Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen.

Übrigens: Wer es noch genauer wissen möchte, kann sämtliche Treibhausgasemissionen seines Unternehmens bilanzieren. Eine vollständige THG-Bilanz erfasst neben CO₂ sechs weitere Gase mit Treibhausgaspotenzial – darunter z.B. Methan und Lachgas.

3. Ziele für die Dekarbonisierungsstrategie vorgeben

Der Status quo ist abgehakt. Jetzt kann die Reise losgehen. Aber – wohin eigentlich? Legen Sie im nächsten Schritt eindeutige Klimaziele für Ihr Unternehmen fest. Am besten natürlich in SMARTer Form:

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Ambitioniert
  • Realistisch
  • Terminiert

Binden Sie hier unbedingt Stakeholder Ihres Unternehmens ein – denn Ziele über die Köpfe der Mitarbeitenden hinweg festzulegen, die diese am Ende umsetzen müssen, kann schnell nach hinten losgehen.

Hier eine kleine Checkliste für die Ziele Ihrer Klimastrategie:

  • Unsere Klimaziele sind wissenschaftsbasiert (Unterstützung bieten z.B. die Sektor-Leitfäden der SBTi)
  • Unsere Klimaziele unterstützen das 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommens
  • Wir haben ein Ausgangsjahr festgelegt, um unsere Fortschritte abzugleichen
  • Wir haben einen klaren zeitlichen Rahmen für unsere Klimaziele vereinbart

Unterscheiden Sie beim Planen Ihrer Reduktionsziele außerdem nach:

  • Langfristigen Klimazielen, die mit tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in Ihrem Unternehmen einhergehen
  • Kurzfristigen Klimazielen, mit denen Ihr Unternehmen schnell erste Erfolge erzielt
  • Absoluten Klimazielen; d.h. quantitative Ziele, die bis Zeitpunkt X erreicht werden
  • Relativen Klimazielen; d.h. die CO₂-Reduktion abhängig von Kennzahlen wie Mitarbeitendenzahl oder Produktionszahlen

4. Maßnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie planen

Sie kennen Emissionen und Klima-Hotspots Ihres Unternehmens und haben sich klare Dekarbonisierungsziele gesetzt. Ziele allein bremsen den Klimawandel aber leider nicht aus. Also geht’s in Schritt 4 an die Strategieplanung, damit Sie ins Handeln kommen.

Vier Tipps dazu von unserer Seite:

  1. Beziehen Sie hier wieder wichtige Stakeholder ein, um möglichst viele Ansätze und Hebel zu finden.
  2. Auch externe Consultants sind eine Überlegung wert – so decken Sie noch das ein oder andere versteckte Potenzial zur Emissionsreduktion auf.
  3. Achten Sie darauf, dass die Maßnahmen machbar sind. Niemandem ist geholfen, wenn Sie ambitionierte Ziele und radikale Maßnahmen erarbeiten, die dann aber leider nicht mit der Realität vereinbar sind.
  4. Verschaffen Sie sich ein Bild der Reifegrade Ihrer Stakeholder. Ein Beispiel: Um die Klimaziele in der Supply Chain zu erreichen, sollen die Lieferanten zu 100 % mit erneuerbaren Energien produzieren. Lieferant A hat Nachhaltigkeit schon lange auf der Agenda stehen und erfüllt diese Voraussetzung mit links. Lieferant B hatte mit Nachhaltigkeit bislang nicht viel am Hut, will den Umstieg aber schaffen – hier kann Ihr Unternehmen mit Schulungen oder Unterstützung helfen.

Ist Ihre Beschaffung bereit für die ESG-Anforderungen?

Bereiten Sie sich mit dieser Checkliste optimal auf alle neuen Anforderungen vor!

5. Emissionen reduzieren

Richtig geplant, sollte Ihre Klimastrategie wie ein Kreislauf funktionieren: Nach der ersten Bestandsaufnahme mit Zielsetzung und Maßnahmenplanung folgt eine „Arbeitsphase“, in der Sie Ihre Maßnahmen wirken lassen und Ihre Ziele verfolgen. Nach einem Jahr ziehen Sie Bilanz und passen Ihre Strategie an, um noch ein bisschen mehr Effizienz herauszuholen.

Hier gilt: Gut Ding will Weile haben. Soll die Dekarbonisierungsstrategie echten Impact schaffen, kann sie in großen Unternehmen mit umfangreichen Prozessen und Lieferketten auch schon mal zehn Jahre oder länger laufen!

6. Unvermeidbare Emissionen ausgleichen

Seien wir ehrlich – CO₂-Kompensation ist ein Streitthema. Die einen befürworten es, die anderen sehen darin Greenwashing. Grundsätzlich sollte die Kompensation wirklich nur dann eine Option darstellen, wenn Sie sämtliche Potenziale zur Emissionsminderung vollständig ausgeschöpft haben. Entscheiden Sie sich im Rahmen Ihrer Klimastrategie für den Ausgleich nicht-vermeidbarer Emissionen, möchten wir Ihnen einen wichtigen Tipp mitgeben: Greifen Sie auf seriöse Kompensationsprojekte zurück, die

  1. auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind und
  2. deren Wirkung messbar ist.

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market) wird bisher nicht staatlich reguliert und ist ziemlich intransparent. Statt rechtlich verbindlicher Kriterien zur Validierung von CO₂-Ausgleich gibt es nur eine Reihe privater Standards und Register mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Die Folge: Große Qualitätsunterschiede innerhalb der Klimaschutzprojekte, die den sogenannten CO₂-Gutschriften zugrunde liegen. Schauen Sie also genau hin.

Besonders gegen die Kompensation durch Waldprojekte und Wiederaufforstung klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits mehrfach erfolgreich (und öffentlichkeitswirksam!), etwa weil die veranschlagte Waldfläche die ausgestoßene CO₂-Menge gar nicht ausgleichen konnte oder das Projekt nicht lang genug lief, um mit der Lebensdauer von CO₂ in der Atmosphäre mitzuhalten.

7. Klimastrategie optimieren – und gerne kommunizieren!

Eben hatten wir es schon kurz angeschnitten: Die Dekarbonisierungsstrategie ist kein Einmalprojekt. Ist sie einmal ins Rollen gekommen, läuft sie viele, viele Jahre. Schließlich haben wir mit dem Klimawandel noch einiges vor uns. Und in diesen Jahren kann viel passieren.

Überprüfen Sie regelmäßig den Fortschritt. Was läuft nach Plan, wo hakt es, wo tut sich gar nichts? Gleichen Sie ab, ob Sie Ihre Ziele im vereinbarten Zeitrahmen erreichen werden. Sprechen Sie mit Ihren Stakeholdern, wo noch Potenziale bestehen. Und bewerten Sie bitte ehrlich, ob Ihre aktuelle Strategie tatsächlich auch dem Stakeholder etwas nützt, an dem letzten Endes alles hängt: der Natur!

Last but not least: Fehler gehören dazu – genauso wie das Feiern von Erfolgen. Kommunizieren Sie Ihre Fortschritte, aber geben Sie auch offen zu, wo Sie sich vielleicht verschätzt haben. Zeigen Sie, was Ihr Unternehmen erreichen will, wo Sie nachbessern wollen. Transparenz, Ehrlichkeit und Commitment sind die Treiber der Nachhaltigen Transformation!

Finden wir Ihren Weg in Richtung Net Zero

Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Planen und Umsetzen der Klimastrategie eines der aufwendigsten To-dos. In die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks fließen mitunter tausende Datenpunkte und Emissionsfaktoren aus der gesamten Wertschöpfungskette ein.

Viele davon stehen Ihnen nicht direkt zur Verfügung und müssen erst einmal eingeholt werden. Wer die Kalkulation korrekt (d.h. im Einklang mit internationalen Standards wie dem GHG Protocol) durchführen will, braucht Durchblick und Durchhaltevermögen. Und dann sind da noch Zweifel wie: Sind unsere Klimaziele überhaupt sinnvoll? Bewirken unsere Maßnahmen was? Darf ich diesen und jenen Meilenstein für unser Produkt jetzt so kommunizieren, oder hagelt es dann Greenwashing-Vorwürfe? 

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Neue Pflichten für alle, die mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben: Die Anti-Greenwashing-Richtlinie setzt Schranken. Was Sie jetzt wissen sollten.

Gerade die erste Klimastrategie ist eine echte Herausforderung. VERSO hilft Ihnen, reinzukommen – und Ihren Dekarbonisierungsplan langfristig sicher umzusetzen. Interessiert? Dann schauen Sie sich gern an, wie wir Sie bei Ihrer Klimastrategie unterstützen:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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