Gerodeter Regenwald – die EUDR soll die weltweite Entwaldung eindämmen
21.11.2023

Wirtschaft ohne Waldrodung: Was mit der EUDR auf Unternehmen zukommt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern und so Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der EU, die neuen Sorgfaltspflichten und die Folgen für Ihre Lieferkette.

Was ist die EUDR?

Der Kaffee am Morgen, Auto- und Fahrradreifen für den Weg zur Arbeit, ein gutes Buch am Abend und zwischendurch ein Stück Schokolade: um Menschen diese Annehmlichkeiten zur Verfügung zu stellen, kommen Unternehmen in der EU und der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) um Importe nicht herum.

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR einen ersten Riegel vorgeschoben. Deren Standards und Durchsetzung wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Ab Dezember 2024 schließt der Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Ersteinführung aller Waren aus, für die seit 2020 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Jetzt wird es etwas kompliziert. Um von der EUDR betroffene Unternehmen zu benennen, müssen wir die Sache nämlich aus zwei Perspektiven angehen.

Betroffene Waren

Anders als z.B. die CSRD richtet sich die EUDR nicht nach Mitarbeitenden- oder Umsatzzahlen. Die EU-Entwaldungsverordnung ist stattdessen produktbasiert und betrifft vorerst:

  • Holz und Papier
  • Palmöl
  • Kaffee und Kakao
  • Rind und Soja
  • Kautschuk

Ausgenommen sind 100-prozentige Recyling-Produkte und Bambus-Produkte.

Ab Dezember 2024 sind Import/Export dieser Rohstoffe sowie daraus hergestellter Folgeprodukte (Schokolade, Leder, Brennholz, Sojamehl, Bücher, …) vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Außer, diese Bedingungen sind erfüllt:

  • Entwaldungsfreiheit: Seit 2020 wurde für die Erzeugung kein natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt – auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt.
  • Erzeugung im Einklang mit den Umweltrechten des Ursprungslands und Menschenrechten: Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltspflichten wurden gewahrt: Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt – es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.
Diese Waren bzw. Rohstoffe betrifft die EUDR: Holz und Papier, Palmöl, Kaffee und Kakao, Rind und Soja, Kautschuk.

Betroffene Unternehmen

In erster Linie richtet sich die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten an alle Produzenten/Hersteller und Verarbeiter, die die genannten Produkte in den europäischen Markt einführen oder von dort exportieren wollen.

Gleichzeitig nimmt die EUDR aber auch Großunternehmen ins Visier, die diese Waren oder Rohstoffe zwar nicht importieren, aber innerhalb der EU verkaufen. Das schließt beispielsweise auch große Händler wie dm-drogerie markt, Lidl oder EDEKA ein.

An dieser Stelle finden wir es wichtig zu erwähnen: Auch wenn mit der neuen Verordnung wieder viel auf betroffene Unternehmen und Lieferanten zukommt, so zielt die EUDR doch nicht darauf ab, den Handel einzuschränken und Unternehmen zu schaden. Vielmehr ist sie ein weiterer wichtiger Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und ein wirksamer Anreiz, jetzt noch einmal die eigenen Lieferketten unter die Lupe zu nehmen.

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Die neuen Anforderungen im Überblick

Mit der Entwaldungsverordnung kommen also Neuerungen auf betroffene Unternehmen zu. Zum Teil ähnelt die EUDR in dieser Hinsicht den EU-Richtlinien CSDDD und CSRD, zum Teil ist sie deutlich spezifischer.

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen, müssen eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben. Auf diese können sich dann z.B. kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitende berufen, die mit den Produkten handeln.

Vier Schritte stehen jetzt an:

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Neu bei der EUDR ist, dass die Anbaufläche aller Rohstoffe exakt durch Geolokalisierung und – idealerweise – Satellitenbilder offengelegt werden muss, um die Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt blieben.

2. Risikobewertung durchführen

Die Markterlaubnis neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe hängt u.a. vom Entwaldungsrisiko ab. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken minimieren

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Maßnahmen. Kontrollieren Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine Dokumentations- und Berichtspflicht. Überprüfen und dokumentieren Sie jährlich, ob sich etwas an der EUDR-Konformität Ihrer Waren geändert hat und ob Ihre Sorgfaltspflichtenregelung noch aktuell ist.

Außer KMU sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltspflichtenregelungen und ergriffene Maßnahmen verpflichtet.

So setzen Sie die EUDR um: 4 Schritte Daten Sammeln, Risikobewertung durchführen, Risiken mindern, Dokumentieren und berichten.

FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung

Ist mein KMU von der EUDR ausgeschlossen?

Auch KMU sind betroffen, sofern sie mit den genannten Rohstoffen bzw. Waren handeln. Für KMU sieht die EUDR jedoch eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 25.06.2025 vor.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen

Wie will die EU die Einhaltung überprüfen?

Für die Risikobewertung plant die EU ein Risiko-Benchmarking-System für EU- und Nicht-EU-Länder. Länder mit hohem Entwaldungs- bzw. Waldschädigungsrisiko werden stärkere Sorgfaltspflichten erfordern als Länder mit niedrigem Risiko. Waren aus Hochrisikoländern und Wirtschaftsbeteiligte, die mit diesen Waren handeln, werden darüber hinaus verstärkt kontrolliert.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Bei VERSO. Mit dem VERSO Supply Chain Hub decken Sie EUDR-Anforderungen wie Risikoidentifizierung oder Dokumentation ab und gewährleisten die rechtssichere, lückenlose Umsetzung.

Unsere Lieferketten-Expert:innen stehen Ihnen bei jedem Schritt beratend zur Seite.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Containerhafen mit Containerschiff – Der CBAM verschärft den Warenimport in die EU durch eine CO2-Steuer
07.11.2023

Fit für CBAM: Hintergründe, Eckdaten und Anforderungen

Am 01. Oktober 2023 wurde der CBAM – der Carbon Border Adjustment Mechanism – zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen in der EU. Verschaffen Sie sich in diesem Beitrag einen schnellen Überblick, wie der CBAM funktioniert und wie Sie Ihr Unternehmen gezielt auf die neue Vorgabe vorbereiten.

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Die Ziele im Überblick:

  • Allgemeines Stärken der Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Anregen zum Reduzieren statt Verlagern von Emissionen in der Produktion
  • Schutz von in der EU produzierenden Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 01. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet. Vorerst wird Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Diese schauen wir uns gleich genauer an – zunächst aber eine wichtige Frage: Für wen gilt das neue CO2-Grenzausgleichssystem eigentlich?

Für wen gilt der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die die folgenden Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigen Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren.

Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Sie sind betroffen? Das kommt jetzt auf Ihr Unternehmen zu

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 01. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten.

Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen und Zeitplan

Bis Ende der Reportingphase sind Sie dazu angehalten, quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren zu erstellen.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Das gehört in den CBAM-Bericht

Auch wenn das nach viel Arbeit klingt: Halten Sie sich an Ihre Pflichten und prüfen Sie Ihre Lieferketten. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Das gehört in den CBAM-Bericht: Ab 1.10.2023 Quartalsbericht einen Monat nach Quartalsende. Zu berichten sind Stammdaten Ihres Unternehmens, CBAM-Accountnummer, Anzahl und Art importierter Waren, spezifische CBAM-relevante THG-Emissionen, CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland Ab 31.5.2026: CBAM-Erklärung zum Vorjahr (Startjahr 2026) Zu berichten sind Gesamtmenge importierter Waren, Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe, Gesamtzahl der CBAM-Zertifikate die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Ausgleichspflicht und Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu versteuern. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Es obliegt dem Anmeldenden, den nötigen Ausgleich zu berechnen und eine entsprechende Menge Zertifikate zu kaufen. Deren Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent der importierten Waren auszugleichen. Die Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Erfahren Sie im Factsheet kurz und bündig, welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Der CBAM ist da – VERSO hilft

Sie sehen: Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos. Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert. Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Bankgebäude in Frankfurt: Zukünftig fließt das ESG-Commitment in Kreditentscheidungen ein
03.11.2023

ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite

„Ihr Kreditantrag wurde abgelehnt.“ Einen solchen oder ähnlichen Satz hören manche Unternehmen in Zukunft möglicherweise öfters. Der Grund: Sie konnten die von der Bank geforderten ESG-Daten nicht liefern bzw. den Ansprüchen gerecht werden. Denn Nachhaltigkeit rückt auch in der Finanzbranche immer stärker in den Fokus. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

Wie es zum schärferen Blick auf Finanzierungsanträge kommt

Ausreichend Eigenkapital, hoher Cashflow, eine sichere Marktposition und eine solide Unternehmensstrategie – konnte ein Unternehmen das bei einem Finanzierungsantrag vorweisen, war der Kredit so gut wie sicher. Damit ist jetzt Schluss. Denn in die Kreditentscheidung fließen inzwischen auch ESG-Kriterien ein.

Aber wie kommt es dazu? Wagen wir einen kurzen Deep Dive, um diese Frage zu beantworten. Falls Sie sich in Finanzthemen nicht so gut auskennen: Keine Sorgen – auch wenn wir alle wichtigen Punkte genau beleuchten, bleiben wir im Nichtschwimmer-Bereich. Wer nur Zeit für die harten Fakten hat, kann diesen Abschnitt überspringen und unter „Diese ESG-Daten wollen Banken jetzt sehen“ weiterlesen.

Green Deal, Klimaschutzgesetz, SFDR, MaRisk: Viele Anforderungen – ein Ziel

Hintergrund dieser neuen Entwicklung ist eine Vielzahl von Vorgaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der EU. Arbeiten wir uns hier einmal von außen nach innen vor. Mit dem European Green Deal haben sich die Mitgliedsstaaten der EU zur Nachhaltigen Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie verpflichtet. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Parallel dazu hat sich Deutschland mit dem neuen Klimaschutzgesetz vorgenommen, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

International nimmt Europa mit diesem Plan eine Vorreiterrolle ein. Nun gilt es, den Green Deal auch in der Praxis umzusetzen und Wege zu finden, die Nachhaltige Transformation in Bewegung zu bringen. Und der wohl mächtigste Hebel für handfeste Veränderungen in der Wirtschaft ist – genau – Geld. Wer Nachhaltigkeit vorantreiben will, muss Finanzströme umleiten.

Keine Lücke im Kreditantrag

Effizient, transparent und prüfungssicher: Mit der ESG-Software von VERSO stellen Sie Ihrer Bank lückenlos alle geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung. Jetzt mehr erfahren:

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat die EU schon 2019 eine Maßnahme in Kraft gesetzt, die Finanzmarktteilnehmer wie Banken und Kreditinstitute zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet. Der Ansatz der SFDR: Banken müssen Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Aspekte ihrer Finanzprodukte transparent machen. Wie wirken sich ESG-Kriterien auf die Produkte aus? Und wie wirkt sich der Finanzhandel umgekehrt auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Die 7. MaRisk-Novelle verpflichtet Banken unter anderem dazu, ESG-Aspekte bzw. -Risiken in der Kreditentscheidung und -überwachung zu berücksichtigen. Ähnlich wie es Versicherungsanbieter schon seit Jahren handhaben, werden Banken und Kreditinstitute also zum Beispiel prüfen, welcher Branche ein Unternehmen angehört, wie hoch der Emissionsausstoß ist oder wie es um die Gleichberechtigung steht.

Der Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ (2023) zufolge berücksichtigen zwar erst 38 % der befragten Banken ESG-Risiken. Doch die Folgen der Entwicklung sind schon jetzt spürbar. So lehnten Banken und Fonds beispielsweise schon 2021 den Antrag der STEAG ab – unter anderem, weil der Stromerzeuger mehrere Steinkohlekraftwerke betreibt und eine unsichere Kohleausstiegsstrategie verfolgt.

Keine Finanzierung ohne ESG-Check: Diese Daten wollen Banken jetzt sehen

Zur generellen CSR-Berichtspflicht kommen also weitere Verpflichtungen hinzu – zumindest für die Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen. Doch welche Nachhaltigkeitsinformationen sind jetzt konkret gefordert? Der Bundesverband deutscher Banken hat einen ersten Fragenkatalog zusammengestellt, der Nachhaltigkeits-KPI zusammenstellt.

Der ESG-KPI-Grundkatalog orientiert sich an der CSRD, der EU-Taxonomie sowie verschiedenen Berichtsstandards wie GRI. Neben allgemeinen Informationen zum Unternehmen finden Sie in dieser Übersicht Fragen zu folgenden ESG-Aspekten:

  • Umwelt und transitorische Risiken – z.B.: Welcher Anteil der Geschäftsaktivitäten Ihres Unternehmens wirkt sich negativ auf Biodiversität oder das Ökosystem aus?
  • Physische Risiken – z.B.: Welche Maßnahmen hat Ihr Unternehmen zur Reduzierung physischer Risiken getroffen bzw. geplant?
  • Soziales – z.B.: Verfügt Ihr Unternehmen über eine Anti-Diskriminierungs-Richtlinie?
  • Governance – z.B.: Ist in Ihrem Unternehmen die Vergütung der Führungsebene (auch) an die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen gekoppelt?

Der Bankenverband räumt ein, dass dieser Katalog nicht abgeschlossen ist und für Banken nicht verbindlich ist. Für Unternehmen heißt das also: Sammeln Sie Ihre ESG-Daten strukturiert und behalten Sie den Überblick. So fällt es Ihnen leichter, Ihrer Bank bei Finanzierungsanträgen alle benötigten ESG-Daten schnell zur Verfügung zu stellen. VERSO unterstützt Sie dabei – mit Software, Services und Weiterbildung.

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EU-Flaggen: Die EU hat zur Umsetzung des Green Deal drei wichtige Richtlinien in Kraft gesetzt
21.08.2023

Die ESG-Richtlinien der EU und wie sie zusammenhängen

Der Green Deal der Europäischen Union

Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Zu dem umfangreichen Programm gehören auch drei wichtige ESG-Richtlinien und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU-Taxonomie,
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Aber wie hängen sie zusammen und warum sind alle drei für Unternehmen wichtig?

EU-Taxonomie, CSRD und SFDR kurz erklärt

Bevor wir einen genaueren Blick auf die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR werfen, betrachten wir die drei EU-Vorgaben zunächst einzeln.

Die Europäische Union hat den EU Green Deal bereits im Jahr 2019 verabschiedet. Das Programm sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die tief in Wirtschaft und Industrie vordringen. Dazu gehören eben auch die drei Richtlinien.

Der European Green Deal im Überblick: Der European Green Deal fordert Klimaneutralität bis 2050 in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Lebensmittel, Mobilität, Biodiversität und Klima. Die Ziele werden mittels der EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Direktive und Sustainable Finance Disclosure Regulation erreicht.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Verordnung legt Kriterien für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Produkte fest. Demnach muss eine Wirtschaftsaktivität

  • einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
  • nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele beeinträchtigen und
  • unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur EU-Taxonomie.

CSRD

Während die EU-Taxonomie den Fokus auf Aktivitäten und Produkte legt, liegt er bei der Corporate Sustainability Reporting Directive auf der Unternehmenseben. Die CSRD wird ab 2024 stufenweise eingeführt und regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Schlussendlich sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland sowie etwa 50.000 in der EU von der Richtlinie betroffen. Die CSRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance). In diesem Zusammenhang gibt es in der Europäischen Union erstmals einen verbindlichen Berichtsstandard: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Weitere Information gibt es in unserem Factsheet zur CSRD.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschafte sowie Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Produkten und Portfolios. Durch die erhöhte Transparenz sollen ökologische und soziale Faktoren stärker bei Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen berücksichtigt werden. Sozusagen eine Verpflichtung zu “Sustainable Finance”.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur SFDR.

Die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Um mehr Geld in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu leiten, ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Kundschaft, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie viele weitere Einzelpersonen und Gruppierungen fordern detaillierte Angaben zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance. Das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR legt hier den Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten fest.

Die gegenseitigen Beziehungen zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR können Sie in unserer Darstellung gut erkennen.

Wie Sie sehen, hängen die drei Regelwerke eng miteinander zusammen und überschneiden sich sogar inhaltlich. Zunächst einmal liefert die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewandt wird.

Zusammenhang von CSRD, SFDR und EU-Taxonomie

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über verschiedene ESG-Aspekte zu berichten. Betroffene Unternehmen müssen dabei auch Angaben zu drei wesentlichen Kennzahlen der EU-Taxonomie machen – und zwar zum Anteil der Taxonomie-fähig Wirtschaftstätigkeiten

  • am Gesamtumsatz
  • an den Investitionsausgaben (CapEx) und
  • den Betriebsausgaben (OpEx).

EU-Taxonomie und CSRD spielen auch in die SFDR hinein. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen für ihre ESG-Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder ein komplett nachhaltiges Anlageziel haben, zu Kennzahlen der EU-Taxonomie berichten. Hier sind Angaben nötig, zu welchem Anteil ein Finanzprodukt in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert. Abgefragt werden beispielsweise Informationen zu Treibhausgasemissionen, Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energien, Lohnunterschiede und Geschlechtervielfalt. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bekommen die Finanzdienstleister wiederum aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren.

Aktuell kommt es allerdings zu einem gewissen Spannungsfeld. Die CSRD, also die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, gilt für zahlreiche Unternehmen noch nicht. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt. Erst ab 2025 wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach und nach erweitern. Aufgrund der SFDR müssen zahlreiche Unternehmen aber schon jetzt Nachhaltigkeits-Informationen an Finanzmarktteilnehmer berichten, wenn Sie einen Kredit oder eine Investition benötigen.

Es zeigt sich also: Für Unternehmen lohnt es sich, frühzeitig mit der Berichterstattung und der Datensammlung anzufangen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Im Factsheet zu den wichtigsten Standards erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist?

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Unternehmen nachhaltiger auszurichten. Zunächst wächst der Druck von außen – beispielsweise durch regulatorische Vorgaben, aber auch durch Kundschaft, Geschäftspartner und Mitbewerber. Aber auch aktuelle und potenzielle Mitarbeitende achten verstärkt darauf, wie ihr (künftiger) Arbeitgeber handelt und ob das mit ihren Ansichten vereinbar ist.

Nachhaltigkeit kann somit unter anderem für einen Wettbewerbsvorteil sorgen, die Marke stärken, die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen, Kunden ans Unternehmen binden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wie wir oben gesehen haben, hilft es zudem bei der Suche nach Investorinnen und Investoren. Und natürlich leistet ein Unternehmen damit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten. Zahlreiche Studien, die dies belegen, finden Sie im Blogbeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“.

Wir unterstützen Sie beim ESG-Bericht

Sie sollten also frühzeitig damit beginnen, die relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Viel Zeit und Mühe können Sie sich mit dem Einsatz einer spezialisierten Nachhaltigkeitssoftware wie dem VERSO ESG Hub sparen. Unsere Sustainability Expert:innen unterstützen Sie darüber hinaus beim gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse, über Strategie und Klimabilanz bis zum fertigen Reporting. Zusätzlich können Sie sich in der VERSO Academy das nötige Wissen für die Berichterstattung aneignen

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Mann sitzt nachdenklich am Laptop – die Risikoanalyse für das LkSG ist mit vielen Fragen verbunden © Jacob Lund via canva.com
11.01.2023

Kickstart LkSG – Darauf kommt es an

Zum 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzustellen, gilt es, über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

 

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat Ihr Unternehmen weniger als 3.000 und mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und detaillierte Antworten liefert das BMAS.

Praxisleitfaden LkSG-Compliance

So setzen Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und rechtssicher um – in 6 Schritten.

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  3. Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung, die Umkehrbarkeit der Verletzung und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  4. Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen.

Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos:

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit

 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und entsprechend der rechtlichen Anforderungen umsetzen.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

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Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


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Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe
06.09.2022

Interview mit Dr. Saskia Juretzek: Wie wird man CSR-Manager:in?

Warum dieser Beruf in Zukunft so wichtig wird, wie der Karriereweg aussieht und welche Kompetenzen angehende ESG-Manager:innen mitbringen sollten.

Der Beruf Nachhaltigkeitsmanager:in boomt. Während CSR-Manager:innen früher oft als reine Idealisten abgetan wurden, werden sie heute von Unternehmen händeringend gesucht. Der Klimawandel, das Artensterben, soziale Ungleichheiten, vor allem aber die wachsende Regulatorik haben zu diesem Wandel geführt.

Im Interview sprechen wir mit Dr. Saskia Juretzek über diese Entwicklung. Sie ist seit über zehn Jahren als CSR-Managerin in Großkonzernen aktiv, seit Juni 2022 Head of Sustainability bei der Tengelmann Twenty-One KG und Referentin in unserer VERSO Academy. Zusammen mit Sandra Broschat hat sie das Buch „Nachhaltige Karriere – mit dem richtigen Job die Welt verändern. Anregungen für den Ein- und Umstieg in die Nachhaltigkeit.“ herausgebracht. Wir gehen mit Dr. Saskia Juretzek den Fragen nach, wie man CSR-Manager:in wird, welche Kompetenzen man mitbringen sollte und welche Karrierewege möglich sind.

Nachhaltige Karriere

Saskia, der Titel eures Buches lautet: “Nachhaltige Karriere – mit dem richtigen Job die Welt verändern. Anregungen für den Ein- und Umstieg in die Nachhaltigkeit.” Mach uns doch bitte ein bisschen Lust auf den Beruf Nachhaltigkeitsmanager:in!

Aus meiner Sicht ist es ein Job, der Spaß bringt, weil man etwas in der Welt in die richtige Richtung bewegt. Als Nachhaltigkeitsmanager:in trifft man meist auf sehr positiv gestimmte Menschen im Unternehmen, die auch Lust darauf haben, Nachhaltigkeit miteinander voranzutreiben, und wissen, dass es etwas Wichtiges und Richtiges ist. Das sind zum Beispiel Menschen aus anderen Fachabteilungen mit verschiedenen Hintergründen und unterschiedlichen Alters, die privat schon teilweise nachhaltig leben, aber noch gar nicht wissen, wie sie das mit ihrem Job verknüpfen können.

CSR-Manager:in ist ein recht junges Berufsbild. Aus welchem Grundberuf kommen Nachhaltigkeitsmanager:innen?

Sustainability Manager waren bisher vor allem Quereinsteiger:innen wie beispielsweise Betriebswirt:innen, Sozialwissenschaftler:innen, Ingenieur:innen und Kommunikator:innen. Auf der einen Seite sind das Menschen wie ich, die über das Thema Nachhaltigkeit im positiven Sinne stolpern und merken, das ist genau das, was ich machen möchte. Auf der anderen Seite werden Menschen oft aus der Kommunikations- oder Marketingabteilung auf die Stelle gesetzt. Denen wird gesagt, wir müssen da etwas zum Thema CSR machen, könnt ihr das nicht irgendwie mitmachen. Ich finde es allerdings schade, wenn Mitarbeiter:innen für Nachhaltigkeit zuständig sind, die gar keine Lust darauf haben, nach “Schema F” arbeiten und dadurch nicht die volle Wirkung erzielen können.

Heute gibt es aber auch viele gut ausgebildete Personen, die das studiert haben und letztlich nach solchen Rollen im Unternehmen suchen.

CSR-Weiterbildungen in der VERSO Academy

Dr. Saskia Juretzek ist eine der Top-Referent:innen der VERSO Academy, die Sie im Kurs „ESG-Management in der Praxis“ im kompletten ESG-Managementprozess schulen.

Aus welchem Antrieb heraus ergreift man diesen Beruf?

Eine Rolle spielt hier, ein gewisses Mindset zu haben und dass man sich vielleicht privat mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt. Nachhaltigkeitsmanager:innen haben meist gewisse Werte in der Erziehung oder aus dem Umfeld mitbekommen. Sie halten es für sinnvoll, nicht zu Lasten von anderen Menschen, Tieren und Umwelt zu wirtschaften, sondern auf eine Weise, dass es allen dabei gut geht.

Aber Hand aufs Herz: Was verdient man als Nachhaltigkeitsmanager:in?

Nachhaltigkeitsmanager:innen verdienen ein Gehalt, das vergleichbar ist mit anderen Funktionen in einem Unternehmen. Es fällt mir aber schwer, eine Hausnummer zu nennen. Ein Beispiel: Ein Kollege ist vor ein paar Jahren mit 45.000 Euro und eine Kollegin etwas später mit 60.000 Euro in den Job eingestiegen. Das Gehalt hängt dabei extrem vom Unternehmen, der Unternehmensgröße, Branche und Berufserfahrung ab. Anders ist es bei NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen), Sozial- oder Umweltorganisationen, bei denen man in einem niedrigeren  Gehaltsgefüge weniger verdient.

Wie wird man Nachhaltigkeitsmanager:in?

Zum einen ist eine Spezialisierung über ein Studium möglich – zum Beispiel mit einem Master in Sustainability Management, mit einem Vertiefungsschwerpunkt im Studiengang oder einem MBA (Master of Business Administration) in diesem Bereich. Zum anderen ist für Quereinsteiger eine Weiterbildung zu empfehlen. Das Wichtigste ist am Ende die Berufserfahrung, aber ich benötige natürlich auch das theoretische Wissen, damit ich das in den Beruf einbringen kann.

Das Cockpit für Sustainability Manager:innen

Für alles gibt es eine Lösung. Entdecken Sie unsere modulare Software für pragmatisches Nachhaltigkeitsmanagement.

Welche Kompetenzen sollte man mitbringen?

Was Sustainability Manager als Basis benötigen, ist das Fachwissen. Daneben sind aber soziale, kommunikative und Persönlichkeits-Kompetenzen viel wichtiger. Das Ergebnis meiner Doktorarbeit war, dass man in bestimmten Dingen gut sein sollte, um seinen Job auch gut zu machen. Bei Nachhaltigkeitsmanager:innen sind das Kompetenzen wie Glaubwürdigkeit und Authentizität – dass ich vorlebe, was ich von anderen erwarte. Es geht aber auch um das Thema Beziehungsmanagement – ich muss gut darin sein, Beziehungen intern aufzubauen, das Vertrauen von anderen Menschen zu gewinnen und Interaktionen zu führen. Man benötigt auch Konfliktlösungskompetenz und Kompromissfähigkeit – man muss mit Zielkonflikten umgehen können, wenn man mit seinen sozialen und ökologischen Zielen und Themen auf ein Unternehmen trifft, das ja klassischerweise eher auf Finanzzahlen ausgerichtet ist. Sehr wichtig sind darüber hinaus Beharrlichkeit und Geduld – auch wenn ich eigentlich ein ungeduldiger Mensch bin, muss ich immer überlegen, wann für ein Nachhaltigkeitsthema der richtige Zeitpunkt ist und der Mensch mir gegenüber dafür offen ist.

Nachhaltigkeitsmanagement ist in den vergangenen Jahren essentiell für Unternehmen geworden. Warum sind Unternehmen erst jetzt darauf gekommen, etwas ändern zu wollen?

Die Regulatorik spielt eine große Rolle – vor allem für die Unternehmen, die Nachhaltigkeit davor nicht richtig ernst genommen haben. Viele Unternehmen wollen sich erst damit beschäftigen, wenn die Rahmenbedingungen für alle gelten. Ich persönlich halte das nicht für klug, weil es bei Nachhaltigkeit auch um die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens geht. Es gibt aber auch viele Unternehmen, die sich aus einer Werteüberzeugung oder einer langfristigen Sichtweise heraus schon länger mit dem Thema auseinandersetzen. Häufig hängt das mit der Führungsmannschaft zusammen, die vom Thema Nachhaltigkeit überzeugt ist. Außerdem merkt man aktuell überall auf der Welt, dass der Klimawandel vor der Tür steht, und das bringt auch viele zum Umdenken und Aufwachen.

Inwiefern hat sich damit die Stellung der Nachhaltigkeitsmanager:innen im Unternehmen verändert?

Die Wahrnehmung hat sich in vielerlei Hinsicht geändert. Den Unternehmen ist klar geworden, dass sie Ressourcen benötigen, um ein Nachhaltigkeitsmanagement wirksam umzusetzen. Auch in kleineren Unternehmen kann das keine One-Man- oder One-Woman-Show sein. Das Thema Nachhaltigkeit ist komplex und interdisziplinär, deswegen werden mehrere Expert:innen benötigt. Interessant ist auch, dass der Beruf Nachhaltigkeitsmanager:in auch intern im Unternehmen inzwischen mehr als Karrieremöglichkeit wahrgenommen wird. Und natürlich wird man mehr und mehr ernst genommen im Unternehmen, statt belächelt und in die soziale oder Öko-Ecke gestellt zu werden, wie das vielleicht früher mal der Fall war. Auch inhaltlich haben sich die Rollen verändert, es geht neben sozialem Engagement und dem Umweltmanagement nun stark um die Kerngeschäftstätigkeit des Unternehmens.

Ist das Thema Nachhaltigkeit damit angekommen, wo es hingehört: Im Zentrum eines Unternehmens, in der Unternehmensstrategie?

In der Masse ist es dort noch nicht angekommen. In Unternehmen, die sich seit 10 oder 15 Jahren mit Nachhaltigkeit beschäftigen oder Nachhaltigkeit über ihr Werteverständnis schon immer auf der Agenda haben, fließt es in die Unternehmensstrategie ein. Bei großen, börsennotierten Unternehmen passiert das ebenfalls immer öfter, aber bei ganz, ganz vielen ist das noch nicht der Fall.

Welche Aufgaben haben Nachhaltigkeitsmanager:innen?

Das hängt von der Unternehmensgröße ab. In kleinen Unternehmen ist das oft eine One-Woman- oder One-Man-Show und Nachhaltigkeitsmanager:innen machen einfach alles. In großen Unternehmen herrscht dagegen eine größere Spezialisierung, da gibt es eine oder sogar mehrere Personen, die für ein oder zwei Themen zuständig sind.

Als erste Aufgabe schaue ich mir an, welche Nachhaltigkeitsthemen für mein Unternehmen strategisch relevant sind – bei einem produzierenden Gewerbe ist das vielleicht die Dekarbonisierung. Grundlage dafür sind klassische Analysen wie Stakeholder-Befragungen und Wesentlichkeitsanalysen, anhand derer man sieht, wie die strategische Ausrichtung sein soll. Außerdem kann ich mich mit den Sustainable Development Goals befassen und schauen, wie und zu welchen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen das Unternehmen beiträgt.

Als nächstes kommt das Reporting, das ein wichtiges, jährlich wiederkehrendes und zeitintensives Thema ist. Mit der Berichterstattung erfasse ich, wie der Status quo ist, welche Kennzahlen ich in Ableitung der Strategie messen und was ich alles in den Nachhaltigkeitsbericht packen will.

Eine weitere Aufgabe ist die interne und externe Kommunikation. Da geht es beispielsweise um die Fragen: Wie nehme ich die Kolleg:innen mit? Wie schaffe ich Multiplikatoren und Change Agents im Unternehmen? Und wie bilde ich Mitarbeiter:innen weiter? Externe Kommunikation geht in Richtung: Wie möchte ich Transparenz schaffen zu dem, was wir da tun? Und wie möchte ich mich dazu aus einer Marketing- und Branding-Sicht positionieren?

Außerdem muss ich mich inhaltlich um die Themen kümmern. Man muss beispielsweise analysieren, welche Auswirkungen das Unternehmen auf die Umwelt hat und wie man sie reduzieren kann, und auf dieser Basis Maßnahmen definieren und umsetzen. Analog läuft das auf der sozialen Seite und betrifft dort beispielsweise Mitarbeiterzufriedenheit, Diversity bis hin zu Menschenrechte in der Lieferkette. Im Bereich Corporate Citizenship kann ich mich um soziale Projekte wie Kooperationen, zum Beispiel mit SOS-Kinderdörfern, kümmern.

In einem börsennotierten Unternehmen geht es auch darum, die Rating-Anfragen zu beantworten und zusätzlich zum Nachhaltigkeitsbericht weitere Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, damit man extern bewertet werden kann.

CSR-Management lernen: Die VERSO Academy

Lernen Sie in 12 Wochen den kompletten Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements bis hin zur Berichterstattung kennen.

Das Thema Nachhaltigkeit ist sehr vielfältig – bei den Karrierewegen sieht es ähnlich aus. Welche Karrierewege kann man als CSR-Manager einschlagen?

Da sollte man zunächst in sich hineinhören und schauen, was einen im Bereich Nachhaltigkeit am meisten interessiert. Sind es eher die sozialen Themen oder will ich dem Klimawandel begegnen? Dann geht es noch um die Organisationsform, in der man arbeiten möchte. Ist es die kleine NGO oder der große Konzern, in dem man eher ein kleines Rädchen ist, das aber große Auswirkungen haben kann? Eine Möglichkeit ist auch die Politik, in der man wahnsinnig viel bewegen kann.

Deswegen würde ich empfehlen, mit Leuten in diesen Positionen zu reden. Im Idealfall kann man seine neue Rolle mit dem verknüpfen, was man davor schon gemacht hat. Zum Beispiel: Ein Controller kann sein Wissen im Bereich Umwelt- oder soziales Controlling einbringen. Auch im Marketing oder der Kommunikation kann man sich gut weiterbilden und es gibt viele Schnittstellen bei Ingenieur:innen.

Wie wird sich das Berufsbild Nachhaltigkeitsmanager:in in den nächsten Jahren weiterentwickeln?

Aktuell ist eine extreme Boomphase, Nachhaltigkeitsmanager:innen werden händeringend gesucht. Ich gehe davon aus, dass das noch eine ganze Weile so weitergehen wird, weil sich mit der Regulatorik, dem sich verstärkenden Klimawandel und der Biodiversitäts-Krise viel bewegt. Meine Hoffnung ist, dass Nachhaltigkeit in der Zukunft so in Unternehmen integriert ist, dass man nicht mehr so viele Nachhaltigkeitsmanager:innen in eigenen Abteilungen benötigt, sondern dass diese Leute direkt in den einzelnen Fachabteilungen sitzen und Maßnahmen umsetzen. Idealerweise hat jeder Lieferketten-Experte, jeder Ingenieur sowie jeder in der Entwicklung und Produktion Ahnung von Nachhaltigkeit und denkt das gleich mit. Ich glaube allerdings, dass wir noch relativ lange selbstständige Nachhaltigkeits-Abteilungen haben werden, weil sie alles strategisch steuern und hier auch meist das Reporting zusammenläuft.

Dr. Saskia Juretzek

ist Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe. Seit über zehn Jahren ist sie als CSR-Managerin in Nachhaltigkeitsabteilungen von Großkonzernen aktiv. Sie hat im Bereich Nachhaltigkeit promoviert und bringt sich an diversen Hochschulen und Universitäten in die Lehre ein. Dr. Saskia Juretzek ist darüber hinaus Mitgründerin der Initiative „futurewoman“, die Frauen im  Nachhaltigkeitsbereich vernetzt. Außerdem gibt sie in der VERSO Academy ihr umfangreiches Wissen weiter und spricht als Referentin über die Themen CSR-Strategie und CSR in der Organisation.

Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe

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Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur CSR-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten CSR-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

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Containerschiff als Symbolbild für Lieferketten
30.08.2021

Erklärung für das Lieferkettengesetz: Was Unternehmen beachten müssen

Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen immer stärker das Einkaufsverhalten der Kunden. Unternehmen müssen deswegen auch in ihrer Lieferkette auf Themen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten achten. Experte Klaus Wiesen gibt eine Erklärung, welche Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen sind und was sie beachten müssen.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz das Lieferkettengesetz? Und ab wann?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und für in Deutschland registrierte Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 liegt der Schwellenwert bei 1000 Mitarbeitern. Indirekt sind aber sehr viel mehr Unternehmen betroffen: Entweder als Zulieferer, der Anforderungen von unter das Gesetz fallende Kunden erfüllen muss, oder als Unternehmen, das in Sachen Nachhaltigkeitsstandards mit größeren Wettbewerbern mitziehen sollte.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette vornehmen. Auf welche möglichen Missstände müssen sie dabei achten?

Unternehmen müssen in der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beachten. Menschenrechtliche Risiken können zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder missachteter Arbeitsschutz sein. Auf die Umwelt bezogen sind das beispielsweise die Verschmutzung von Luft oder Gewässern, aber auch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.  

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die neuen Regeln des Lieferkettengesetzes nicht (rechtzeitig) einhalten?

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

Doch es geht um viel mehr, als nur Strafen zu vermeiden. Es droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, sollte Nachhaltigkeit nicht ernst genommen werden. Somit sollten Unternehmen das Gesetz als Chance sehen, sich jetzt für die Zukunft aufzustellen. 

 

Welchen Schritt sollten Unternehmen als Erstes machen, um die neuen Regeln ab Inkrafttreten einzuhalten?

Zunächst sollten die Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt werden. Das LkSG erfordert das Benennen einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Doch ich empfehle, es nicht dabei zu belassen. Es gilt insbesondere, den Einkauf miteinzubeziehen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung zu etablieren.

 

Auch auf europäischer Ebene wird über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Müssen deutsche Unternehmen dann mit noch schärferen Regeln rechnen?

Ja, davon ist auszugehen. Das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wird aber nicht nur durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Der fortschreitende Klimawandel   erfordert die Dekarbonisierung von globalen Lieferketten, weshalb fast jedes Unternehmen tätig werden muss. Und wer Nachhaltigkeit in der Lieferkette adressiert, sollte sich nicht nur auf einen Nachhaltigkeitsaspekt beschränken.

Egal ob Klimaschutz oder menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, es bedarf dafür zum einen klarer Prozesse und zum anderen Transparenz in der Vorlieferkette. Hat man diese Grundlagen erreicht, lassen sich alle Nachhaltigkeitsthemen proaktiv managen.

Consulting

Klaus Wiesen

Klaus Wiesen ist Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO. Er war Mitgründer von sustainabill, das nun als Teil von VERSO unseren Kunden dabei hilft, Transparenz in Lieferketten zu bringen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern. Vor der Gründung von sustainabill war er Teamleiter beim Wuppertal Institut, einem international führenden Think Tank für anwendungsorientierte Nachhaltigkeitsforschung. Klaus Wiesen ist außerdem einer von neun Nachhaltigkeitsexpert:innen beim 12-Wochen-Programm der VERSO Academy.

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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