10 CSRD-Tipps
23.09.2024

10 CSRD-Tipps für
ESG-Verantwortliche

„CSRD – was müssen wir da genau machen?” Viele Unternehmen stehen vor dieser Frage. Der Umfang der Berichtspflicht und der dazugehörigen ESRS-Standards ist sehr herausfordernd. Verlieren Sie nicht gleich die Nerven – mit diesen 10 CSRD-Tipps fällt Ihnen der Start leichter.

Der erste Blick auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kann den Puls von Nachhaltigkeitsverantwortlichen schonmal erhöhen. Die CSRD ist zwar herausfordernd, aber das ist noch lange kein Grund zur Panik! Hier sind 10 CSRD-Tipps für Sie, wenn Sie sich erstmals mit der europäischen Berichtspflicht auseinandersetzen.

CSRD-Tipp 1: Betroffenheit von ESG-Regularien klären

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die CSRD und darüber, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wann Sie erstmals berichten müssen. Klären Sie ab, ob Sie von weiteren ESG-Regularien betroffen sind oder sein werden. Denn ggf. können oder müssen diese Regularien im CSRD-Bericht mit abgedeckt oder berücksichtigt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang unter anderem die EU-Taxonomie, das deutsche Lieferkettengesetz LkSG und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Einen Überblick über die CSRD gibt es im Factsheet CSRD.

CSRD-Tipp 2: Den Berichtsstandard ESRS genauer anschauen

Um den Umfang und die Anforderungen der CSRD an Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu verstehen, ist es wichtig, dass Sie zumindest einen groben Überblick über das Framework, die ESRS, haben. Keine Sorge, Sie müssen dazu nicht alle über 1000 Datenpunkte lesen und verstehen: Am besten schauen Sie sich hier den Aufbau des ESRS-Berichts an. Und falls Sie doch genauer reinschauen wollen, können Sie sich auf der Website der EFRAG alle ESRS-Standards in der Originalversion herunterladen.

CSRD-Tipp 3: Die Theorie mit der Praxis verknüpfen

Es gibt einige Unternehmen, die in diesem Jahr einen CSRD-Bericht veröffentlicht haben. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür, wie Ihr Bericht aussehen könnte. Allerdings ist jedes Unternehmen so individuell, dass Sie sich nicht genau an einem dieser Berichte entlanghangeln können. Jeder Bericht hat unterschiedliche Dinge gut gemacht.

Aber ein Spoiler vorweg: Der CSRD-Bericht wird vermutlich näher am Finanzbericht sein als die meisten bisherigen Reportings nach GRI oder DNK. Aktuell wird viel diskutiert, welche Richtung der Nachhaltigkeitsbericht einschlagen wird. Hier finden Sie eine Studie der EFRAG über einige erste Berichte.

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CSRD-Tipp 4: Methodik der doppelten Wesentlichkeit verstehen

Die Basis des CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse gibt es schon länger, aber das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, um berichtsrelevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ist erst mit der CSRD verpflichtend geworden. Die ESRS schreiben hierfür einen konkreten Prozess vor, der dokumentiert werden muss. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen: Wie steht es um unser Wissen und unsere Kapazitäten für die Wesentlichkeitsanalyse? Schaffen wir das intern oder brauchen wir externe Hilfe?

Unsere Erfahrung zeigt: Das Hinzuziehen von externen Berater:innen ist auf jeden Fall hilfreich – allein schon, um bei der Bewertung und Auswahl der Themen auf ihre Erfahrung zurückgreifen zu können. Egal, wie Sie sich entscheiden: Den Prozess für die Analyse haben wir Ihnen hier skizziert. Einen guten Überblick über die Methode erhalten sie auch in der Implementation Guideline der EFRAG und in den unterstützenden Dokumenten des DNK.

CSRD-Tipp 5: Ressourcen und Know-how für das Projekt CSRD schaffen

Die CSRD ist eine große Herausforderung und kein einmaliges Projekt. Ein:e Nachhaltigkeitsmanager:in allein reicht oft nicht aus. Schauen Sie sich die To-dos realistisch an: Welche Ressourcen brauchen wir für die Umsetzung? Sind weitere Skills oder Fortbildungen notwendig? Müssen wir jemanden einstellen? Für den Fall, dass es am Know-how scheitert: Bei der VERSO Academy finden Sie bestimmt die richtige Weiterbildung.

CSRD-Tipp 6: Prozess im Detail planen

Es gibt einige Schritte bei der CSRD-Berichterstattung, die entweder viel Zeit, viele Abstimmungen mit internen Stakeholdern oder beides benötigen. Wichtig ist daher, dass der Prozess realistisch und vorausschauend ist. Auch Puffer sollten Sie einkalkulieren und gerne etwas großzügiger planen. Folgende Meilensteine sollten Sie beachten:

  • Wann wollen wir den Bericht veröffentlichen?
  • Gibt es zeitliche Einschränkungen, die wir beachten müssen (Urlaube, andere Projekte?)
  • Wann schreiben wir den Bericht?
  • Wer muss wann in den Prozess eingebunden werden?
  • Wann sammeln wir die Daten?
  • Wann machen wir die Analyse der doppelten Wesentlichkeit?
  • Wann müssen wir starten?

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

CSRD-Tipp 7: Ansprechpartner festlegen

Die Berichterstattung ist Teamarbeit: Bei der Umsetzung der CSRD sind neben den Nachhaltigkeitsmanager:innen die unterschiedlichsten Bereiche eines Unternehmens gefragt. Legen Sie frühzeitig Ihre Ansprechpartner aus den Teams fest, holen Sie sie mit an Bord und klären Sie die Verantwortlichkeiten. Welche Teams warum und wie mit der CSRD beschäftigt sind, haben wir in einer Grafik zusammengefasst.

CSRD betrifft das ganze Unternehmen – Geschäftsführung, Stakeholder, Risikomanagement, Marketing, HR, Einkauf.

CSRD-Tipp 8: Prozess für die Datensammlung erarbeiten

Sie werden viele, viele Daten für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht brauchen. Da stellt sich schnell die Frage: Wie sammeln wir die Daten? Etablieren Sie dafür einen möglichst nahtlosen Prozess. Und dann: Wo sammeln wir die Daten? Ja, das kann eine Excel-Liste sein, die wird aber erfahrungsgemäß schnell unübersichtlich. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie dafür eine Nachhaltigkeitssoftware.

CSRD-Tipp 9: Nachhaltigkeit strategisch betrachten

Die CSRD fragt aktiv nach einer Nachhaltigkeitsstrategie – Sie benötigen ein Konzept für jeden einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt. Darüber hinaus müssen Sie zeigen, wie Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert wird. Hier sind Tipps zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

CSRD-Tipp 10: Lieferkette nicht vergessen

Sie können hier zwar die Übergangsfrist ziehen, früher oder später benötigen Sie aber die Daten aus der Lieferkette. Und die Erfahrung zeigt: Lieferkettentransparenz erreichen Sie nicht von heute auf morgen – das ist ein längerer Prozess. Daher: Jetzt schon Fragebögen ausschicken, Assessments durchführen und einen Überblick über die Lieferkette erhalten – am besten direkt über ein zentrales Tool wie den VERSO Supply Chain Hub.

Überfordert mit der CSRD?

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Unsere Bonus-Tipps:

Zuletzt haben wir noch zwei Bonus-Tipps für Sie: Wie sollte der Prozess beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichts optimal ablaufen? Der Guide mit 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht hilft Ihnen.

Und wenn Sie tiefer in die CSRD-Berichterstattung eintauchen wollen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für Sie: CSRD-Praxisleitfaden.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich enorm viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht.
20.08.2024

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts: So hat er sich entwickelt

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht. Lesen Sie, welche Meilensteine und Treiber den ESG-Bericht geprägt haben und wie sich die Berichte in Tiefe und Qualität entwickelt haben.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 1980-2000: Die Ära der Umweltberichte

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht bis in die 1980er Jahre zurück. Für den Einstieg in diesen Blogartikel gehen wir aber noch etwas weiter zurück. Dadurch erkennen wir, warum das Thema Nachhaltigkeit und ESG plötzlich so populär wurde.

Wir beamen uns sozusagen an den Anfang der 1970er Jahre. Die Welt war geprägt von schnellem Wandel und tiefgreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Der Kalte Krieg dominierte die internationale Politik. Die Ölkrise machte den Menschen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Endlichkeit bewusst. Das wirtschaftliche Wachstum und die Industrialisierung hielten weiter an. Gleichzeitig verschlechterten sich jedoch die Umweltbedingungen beispielsweise durch verschmutzte Luft und Gewässer. 

Genau in dieser Zeit wurde ein Buch veröffentlicht, das weltweite Aufmerksamkeit erhielt. Titel: „Die Grenzen des Wachstums“. Herausgeber: der Club of Rome, eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Ökonomen, Geschäftsleuten und ehemaligen Politikern. Dies war ein Wendepunkt. Der Club of Rome spielt eine zentrale Rolle dabei, dass die Themen Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit erstmals global wahrgenommen wurden.

Aber hier müssen wir direkt etwas bremsen: Es hat sich nicht gleich alles geändert. Erst nach und nach sind dem Bewusstwerden auch Taten gefolgt.

Es gab aber bereits die ersten Vorläufer des Nachhaltigkeitsberichts. In den 80er Jahren veröffentlichen Chemiekonzerne sogenannte Umweltberichte über ihre Aktivitäten im Umweltbereich. Diese waren freiwillig und dienten vor allem der Imageverbesserung, da die Branche starker Kritik ausgesetzt war. In den 90er Jahren folgten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die sich für Umweltthemen engagierten.

Von der Ganzheitlichkeit heutiger Nachhaltigkeitsberichte waren die damaligen Berichte aber noch ein Jahrzehnt weit entfernt. Erst dann setzte sich die Berücksichtigung aller ESG-Aspekte durch – also von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung.

Bevor wir unsere Zeitreise fortsetzen, blicken wir auf ein paar Highlights aus den Jahren der Umweltberichte:

  • 1979: Die erste Weltklimakonferenz unter dem Dach der UN findet in Genf statt.
  • Ende 1980: Viele Chemiekonzerne veröffentlichen Umweltberichte.
  • Anfang 1990: Einige kleine und mittelständische Unternehmen ziehen nach und veröffentlichen ebenso Umweltberichte zu Marketing-Zwecken.
  • 1995: Mit der Einführung der EMAS werden vermehrt Umwelterklärungen erstellt (gleichzusetzen mit Umweltberichten).

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2000-2010: Großkonzerne berichten

Unsere Reise durch die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht mit der Jahrtausendwende weiter. Im Vergleich zu heute war die Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit und ESG überschaubar. Aber es gab wichtige Entwicklungen, die es in den nationalen und internationalen Fokus rückten.

Bereits 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, 2005 trat es in Kraft. Es war das erste internationale Abkommen, das verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte. 2002 beschloss Deutschland, wie auch andere Staaten, eine „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“.

Zusätzlich zum öffentlichen Interesse gaben auch neue Technologien dem Thema Nachhaltigkeit Aufwind. Zur Jahrtausendwende stieg die Windkraft zur wichtigsten aller erneuerbaren Energien auf. Zehn Jahre später wurde sie von der Solarenergie an der Spitze abgelöst. Der gesamte Vormarsch aller erneuerbaren Energien war nicht zu stoppen.

Während das Thema Nachhaltigkeit an sich an Bedeutung gewann, wirkte sich dies noch nicht stark auf die ESG-Berichterstattung aus. Bis 2010 veröffentlichen hauptsächlich große Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht – sie erkannten die steigende Aufmerksamkeit für das Thema.

Zwei Ereignisse sorgten hier jedoch für einen bedeutenden Impuls. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte ihre ersten Leitlinien. Sie gaben Unternehmen einen Rahmen, um über ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berichten. Die Leitlinien wurden über die Jahre zu den GRI-Standards (ab 2016) weiterentwickelt. Außerdem kam das Thema Sustainable Finance auf. Dabei wurden spezielle Indizes mit Unternehmen erstellt, die nachhaltiger handeln.

Bevor die Geschichte der Nachhaltigkeitsberichte richtig an Fahrt aufnimmt, schauen wir noch auf die wichtigsten Meilensteine aus dieser Zeit:

  • 1999: Die GRI-Leitlinien werden veröffentlicht, zeitgleich gewinnt das Thema Sustainable Finance an Bedeutung. Die Ära der Umweltberichte ist damit vorbei und es fließen zunehmend soziale und ökonomische Aspekte in die Nachhaltigkeitsberichte ein.
  • 2000: Die Non-Profit-Organisation Carbon Disclosure Project (CDP) wird gegründet. Sie hat das Ziel, dass u.a. Unternehmen Umweltdaten wie Treibhausgasemissionen sowie Wasserverbrauch veröffentlichen, und verwaltet inzwischen die größte Datenbank dieser Art weltweit.
  • 2003: Mit der EU-Modernisierungs-Richtlinie tritt die erste gesetzliche Berichtspflicht in Europa in Kraft.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2014-2019: Boom an Rahmenwerken

Ab 2010 begann ein regelrechter Boom an Regularien zur ESG-Berichterstattung. Damit einhergehend wurden zahlreiche Berichtsstandards und Rahmenwerke entwickelt, die Unternehmen eine standardisierte Methode zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten boten. Dies führte dazu, dass die Berichte einheitlicher und übersichtlicher wurden und die Transparenz stieg.

In den Standards war eine ganzheitliche Betrachtung von Nachhaltigkeit verankert. Typischerweise ging es im Umweltbereich um CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall. Soziale Aspekte waren etwa Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Gemeinwesen. Unter Governance fielen Themen wie Unternehmensführung und ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen fingen an, ihre Nachhaltigkeitsziele und ihre Fortschritte klarer zu definieren und zu messen.

Viele Unternehmen erkannten, dass nachhaltige Praktiken nicht nur gut für das Image sind. Sie können auch wirtschaftliche Vorteile bringen, wie beispielsweise Kosteneinsparungen, Risikominderung und eine verbesserte Wettbewerbsposition. Welchen Business Value das Thema Nachhaltigkeit erzielen kann, lesen Sie im Blobeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“. 

Auch zum Abschluss dieses Jahrzehnts wollen wir auf ein paar Highlights schauen. Dieses Mal geht es um wichtige Frameworks und Regularien:

  • 2014: Die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung NFRD (Vorgänger der CSRD) und ihr deutsches Umsetzungsgesetz CSR-RUG (folgte 2017) gelten. Damit werden große börsennotierte Unternehmen mit bestimmten Kriterien, wie etwa über 500 Mitarbeitende, berichtspflichtig.
  • 2016: Die Nachhaltigkeitsziele der UN, die 17 SDGs, treten in Kraft und sind seitdem ein beliebtes Rahmenwerk für Berichte.
  • 2017: Das TCFD-Framework wird veröffentlicht. Es stellt gerade für die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen gute Empfehlungen für die Berichterstattung über Auswirkungen des Klimawandels dar.
  • 2018: Ein weiteres Framework: die SASB-Standards. Heute sind sie Teil des ISSB, das Standards zur globalen Vergleichbarkeit schafft.

Übrigens: Wenn Sie einen Überblick über Standards und Frameworks benötigen, schauen Sie sich unser Factsheet dazu an.

CSRD jenseits der Bürokratie: Potenziale und Chancen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist und viele Anforderungen mit sich bringt, verbergen sich in ihr auch wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2019-2024: Die EU und der Green Deal

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts kommt nun langsam zu seinem Ende. Allerdings nur in diesem Blogbeitrag. Auch in den kommenden Jahren wird sich in diesem Bereich sicherlich viel tun. Wir wollen aber nicht spekulieren, sondern uns hier lieber genauer anschauen, was seit 2019 passiert ist.

Die Ausgangslage: Es gab eine Berichtspflicht. Die betraf allerdings nur etwa 500 Unternehmen in Deutschland. Bei den Angaben hatten Unternehmen einige Freiheiten. Kritik gab es vor allem an der schlechten Vergleichbarkeit.

Der neue Ansatz: Die EU wollte mit ihrem Green Deal nicht nur die ESG-Berichterstattung optimieren und vereinheitlichen, sondern die ganze Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Das zentrale Ziel: Europa wird bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent.

Um dieses ehrgeizige Vorhaben umzusetzen, schnürte die EU ein umfangreiches Paket mit Richtlinien und Maßnahmen. Dazu gehörten beispielsweise die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – die CSRD – und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Im Zuge der CSRD-Berichtspflicht wurde sogar erstmals ein einheitliches europäisches Rahmenwerk, die ESRS, entwickelt, das den Unternehmen klare Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Form macht.

Hier ein Überblick über wichtige Regularien der vergangenen Jahre:

  • 2019: Der Green Deal der EU wird beschlossen.
  • 2020: Die EU-Taxonomie gilt und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.
  • 2022: Die CSRD wird beschlossen und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen ab 2024 nach und nach auf zirka 50.000 in Europa bzw. etwa 15.000 in Deutschland.
  • 2023: Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG tritt in Kraft und verlangt von Unternehmen einen Bericht zur Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette.
  • 2024: Das europäische Lieferkettengesetz CSDDD wird beschlossen. Die Berichte sollen zusammen mit dem CSRD-Bericht erfolgen und die Nachhaltigkeitsberichte damit inhaltlich nochmal ausweiten.
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 1980-2000
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2000-2010
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2014-2019
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2019-2024

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    Sonnenstrahlen brechen durch Wolken hindurch – Symbolbild für die Chancen, die die CSRD bringt, auch wenn sie erst einmal wie belastende Bürokratie wirkt
    07.08.2024

    Warum die CSRD mehr als Bürokratie ist

    Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

    Die ersten Unternehmen haben ihren CSRD-Bericht schon veröffentlicht, viele weitere haben ihn noch vor sich. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Und wenn wir noch etwas weiter schauen: Europaweit werden in den kommenden Jahren insgesamt etwa 50.000 Unternehmen nach der CSRD berichten müssen.

    Was ist das Ziel der CSRD?

    Die CSRD soll in erster Linie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern, aber auch Lücken der vorherigen Berichtspflichten schließen. Um das zu verstehen, hilft uns ein Rückblick in die Vergangenheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sustainability Reporting war früher für Unternehmen eine freiwillige Sache, unterlag keinen bzw. nur wenigen Regeln und endete häufig in einer Art Marketingbroschüre.

    Erste EU-Richtlinien haben dem dann einen Riegel vorgeschoben. Die CSRD geht nun aber noch einen Schritt weiter. Einerseits sind von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Konzernen eine ganze Menge Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen. Europaweit. Und zum Teil sogar auch über die EU hinaus. Andererseits gibt es strengere Regeln: Alle Angaben müssen jetzt belegbar sein und von Wirtschaftsprüfern abgesegnet werden. Außerdem fordert die CSRD deutlich mehr und tiefergehende quantitative und qualitative Daten. Dadurch sollen die Berichte vergleichbarer werden.

    Die EU will damit die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Gleichzeitig ist die CSRD eine sinnvolle Antwort auf die wachsenden Erwartungen von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unternehmen werden zunehmend für ihre Nachhaltigkeitsleistungen verantwortlich gemacht – und immer öfters bilden Nachhaltigkeitsbemühungen auch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg.

    Kurzgefasst: Die CSRD macht Nachhaltigkeit transparent und vergleichbar und schafft damit die Grundlage dafür, dass wir unsere Wirtschaft zielgerichtet in eine nachhaltigere Zukunft lenken.

    „Das klingt ja alles schön und gut“, denken Sie jetzt vielleicht, „aber was bringen mir die rosaroten Wölkchen, wenn ich hier an meinem Schreibtisch sitze und die Nachhaltigkeit vor lauter Daten nicht mehr sehe?“

    Überfordert mit der CSRD?

    Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

    Aus Bürokratie entsteht Awareness

    Kürzlich veröffentlichte PwC eine Studie, nach der der Großteil der darin befragten Unternehmen zuversichtlich angab: Ja, bis zum Stichtag sind wir bereit für unsere neuen Berichtspflichten. Zu den Befragten zählten vor allem börsennotierte Unternehmen mit über einer Milliarde Jahresumsatz.

    Aus der eigenen Erfahrung wissen wir aber: Gerade der Mittelstand ächzt angesichts der Arbeit, die mit Vorbereitung und Umsetzung der CSRD ansteht.

    Der CSRD stehen sie eher mit gemischten Gefühlen gegenüber. „Die CSRD, das ist doch wieder nur unnütze Bürokratie, die Belastung und Stress und Arbeit bringt und erhebliche Ressourcen bindet, aber am Ende rein gar nichts ändern wird.“ So und ähnlich lautet häufig Kritik an der neuen Richtlinie.

    Und ja – natürlich steckt hinter den neuen Gesetzen und Berichtspflichten rund um Nachhaltigkeit erst mal viel Bürokratie. Sehr viele Daten müssen zusammengetragen werden, sehr viel Zeit fließt in die Vorbereitung und Umsetzung und sehr viele Mitarbeitende sind daran beteiligt.

    Doch in der Arbeit mit unseren Kunden zeigt sich immer wieder: Wer Nachhaltigkeitsberichte schreibt und sich tiefgehend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, erkennt auch die Potenziale der CSRD.

    Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

    Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

    Mehr als nur ein Bürokratiemonster: 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

    Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz (oder gerade wegen!) der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Also: Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist – in ihr verbergen sich wertvolle Einblicke und Potenziale.

    Und die wollen wir uns jetzt mal anschauen.

    1. Die CSRD fördert ein besseres Verständnis der eigenen Risiken und Chancen

    Bevor es an den eigentlichen CSRD-Bericht geht, steht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Hier ermitteln Sie:

    • Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen?
    • Wie wirkt sich mein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft aus?

    Hintergrund: Die ESRS, das Rahmenwerk der CSRD, listen über 1.000 mögliche Datenpunkte für den Bericht auf. Berichtspflichtig sind aber am Ende nur ausgewählte Datenpunkte wie ESRS 2 und diejenigen, deren zugehörige Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Sie als wesentlich ermittelt haben.

    Einerseits gewinnen Sie mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse also Klarheit, was in Ihren CSRD-Bericht gehört. Andererseits verschaffen Sie sich so, quasi ganz nebenbei, ein sehr hilfreiches Bild, wie Ihr Unternehmen überhaupt mit Umwelt und Gesellschaft in Beziehung steht. Sie erhalten außerdem einen glasklaren Überblick, welche Risiken noch auf Ihr Unternehmen zukommen könnten – wo noch unentdeckte Chancen für die Zukunft Ihres Unternehmens schlummern – und wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.

    Mehr dazu auch in unserem Beitrag „Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in 7 Schritten“.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    2. Die CSRD bringt wirtschaftliche Vorteile, unterstützt Innovationen …

    Die Mehrzahl der befragten Entscheider:innen einer Studie von Noerr geht davon aus, dass ESG einen Wandel im Unternehmen bewirkt. Die Transformation der Geschäftsmodelle wiederum braucht aber umfassende Anpassungen in der Produktentwicklung, in internen Prozessen und in der Geschäftsführung.

    Hier liefern die vielen Daten, die Sie für die CSRD erfassen und auswerten, nützliche Einblicke. Wo werden noch Ressourcen verschwendet, ohne dass das bisher groß aufgefallen ist? Welche Prozesse, die „wir schon immer so gemacht haben“, könnten optimiert werden – und so nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Effizienz fördern? Wo braucht es ein Umdenken, damit die Nachhaltige Transformation gelingt? Das sind nur ein paar Situationen, wie ESG-Datenmanagement die Basis für eine nachhaltige Zukunft legt.

    Im besten Fall schreiben Sie Ihren CSRD-Bericht also nicht allein um des Berichts Willen, sondern nehmen daraus etwas für den Erfolg Ihres Unternehmens mit.

    3. … und stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens

    Machen wir das an einem konkreten Beispiel fest: ESRS E1, der „Klimawandel-Standard“. Hier müssen Sie u.a. berichten,

    • wie sich Ihr Unternehmen positiv und negativ auf das Klima auswirkt,
    • welche Klimaschutzmaßnahmen Sie umsetzen,
    • welche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben,
    • und wie Sie Ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen.

    Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema Klimawandel aus Zeitgründen nicht unbedingt eine hohe Priorität hat – ohne die CSRD also erst mal aufgeschoben wird.

    Dabei machen sich erste Konsequenzen des Klimawandels schon jetzt bemerkbar. Und werden in Zukunft häufiger auftreten. Starkregen, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Brände können Produktionsstätten lahmlegen, zu Ausfällen in der Belegschaft führen, Lieferkettenverzögerungen verursachen oder Transportwege zerstören.

    55 % der in Deutschland befragten Führungskräfte einer Capgemini-Studie schätzen, dass der Klimawandel in den nächsten Jahren den Großteil der betrieblichen Störungen verursachen wird. Es ist also nur sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, was der Klimawandel für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie gegensteuern. Und im Zuge der CSRD gehen Sie solche und ähnliche Überlegungen sehr strukturiert an.

    CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

    Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

    4. Solide Nachhaltigkeitsberichte schaffen Vertrauen

    Investor:innen und andere Stakeholder schauen mittlerweile sehr genau auf das, was sich in Sachen Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen tut.

    Nachhaltigkeitsberichte sind eine feine Sache, um Ihren Status quo und Ihre Ambitionen in diesem Bereich zu kommunizieren. Dann am besten aber gleich mit einem Berichtsstandard, der einheitliche Anforderungen für alle betroffenen Unternehmen vorgibt, um höchstmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wie wir schon eingangs geschrieben haben, verwandelt die CSRD Nachhaltigkeitsberichte in eine transparente und vor allem überprüfbare Dokumentation Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

    Und wenn wir die Sache noch mal mit einer negativen Brille betrachten wollen: Vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler beim CSRD-Bericht werden u.a. mit „Naming and Shaming“ bestraft – d.h. der öffentlichen Bekanntmachung. Verletzt Ihr Unternehmen seine CSRD-Berichtspflichten oder versucht, Daten zu frisieren, kann das also Reputation und Vertrauen ruinieren. Auch in dieser Hinsicht lohnt es sich daher, die CSRD als Chance zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen.

    Nähere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag „Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit.“

    5. Der CSRD-Bericht als Sammelbecken für faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

    Haben Sie im Rahmen Ihrer CSRD-Pflicht einmal Stakeholder identifiziert, Chancen und Risiken ermittelt, Strategien aufgesetzt und ESG-Daten aus allen möglichen Bereichen gesammelt, haben Sie zusätzlich zum Bericht eines vor sich: Ein sehr nützliches Sammelbecken an Informationen. Die eignen sich wiederum wunderbar für jegliche Nachhaltigkeitskommunikation außerhalb des Berichts-Dunstkreises. Schließlich wird auch die immer wichtiger.

    Hier zitieren wir gerne noch einmal eine Capgemini-Umfrage: 77 % der befragten Konsument:innen ändern ihr Einkaufsverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. 66 % schauen sogar gezielt nach nachhaltigen Produkten. Umgekehrt hatten 36 % der ebenfalls befragten Unternehmen angegeben: Nachhaltigkeit interessiert unsere Kunden nicht! Hier zeigt sich eine große Wahrnehmungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt. Am besten mit vergleichbaren Berichten, die von einer dritten Stelle geprüft werden (Sie merken schon: die CSRD…). Das wünschen sich nämlich 34 % der befragten Konsument:innen einer Deloitte-Studie.

    Auch in puncto Talentsuche und Mitarbeitenden-Zufriedenheit nützt faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Laut der EIB-Klimaumfrage 2023 legen 56 % der befragten Menschen Wert auf einen Arbeitgeber, der nachhaltig denkt und handelt. Eine starke ESG-Kultur pusht das Mitarbeitenden-Engagement einer Gartner-Umfrage zufolge sogar um bis zu 43 %.

    6. ESG-Daten erleichtern Zugang zu Krediten

    Nicht nur Investor:innen und Öffentlichkeit fordern ESG-Maßnahmen, sondern auch Banken und Kreditinstitute. Ganz ähnlich wie es einen BU-Versicherer beim Versicherungsabschluss interessiert, ob Sie in Ihrer Freizeit lieber Kreuzworträtsel lösen oder Fallschirm springen, schauen Geldhäuser nun bei der Kreditvergabe verstärkt auf ESG-Risiken. Der Fragenkatalog orientiert sich dabei u.a. an der CSRD. Heißt: Wenn Sie für die CSRD sowieso schon ESG-Daten sammeln, haben Sie diese bei Finanzierungsanträgen schneller zur Hand.

    Mehr dazu auch in unserem Beitrag „ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite“.

    Fazit: Die CSRD lohnt sich in vielerlei Hinsicht – und sie muss auch gar nicht kompliziert sein

    Fassen wir noch einmal zusammen. Die CSRD hilft Ihnen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens gezielt aufzudecken. Sie verschafft Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und kann sogar zum Innovationstreiber werden. Weiterhin stärkt es langfristig die Unternehmensresilienz, wenn Sie sich eingehend mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Nach außen fördert die CSRD das Vertrauen Ihrer Stakeholder und dient als Basis für die generelle Nachhaltigkeitskommunikation, die wiederum Kunden und Mitarbeitende anspricht. Last but not least helfen die einmal gesammelten Daten zukünftig bei Kreditvergaben. Spannend, welch vielseitige Auswirkungen dieser erst mal so trocken wirkende Bericht hat, nicht?

    Und das Beste: Die CSRD muss nicht zwingend zur nervenaufreibenden Herausforderung werden. Mit Software und Beratung auf Augenhöhe begleitet Sie VERSO Schritt für Schritt durch den CSRD-Prozess. Zum Beispiel mit unserem neuen KI-gestützten Modul für die prüfungssichere Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Oder mit unserer All-in-One-Lösung für ESG-Management und ESG-Reporting – inklusive Klimabilanz und Lieferkettentransparenz.

    Sprechen Sie uns gern an!

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    Foto eines Pflanzensprosses, der sich spiralenförmig entrollt
    10.06.2024

    Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen?

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen? Wir haben für Sie einen kleinen Einblick mit den wichtigsten Themen zusammengestellt. Einen wirklich kleinen. Denn das Ganze ist so verzweigt und umfassend, dass wir darüber wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben könnten

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das?

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das? 

    Fangen wir ganz klassisch mit einer Definition an. Denn – Spoiler – die Begriffe Kreislaufwirtschaft” und Circular Economy” werden zwar oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber streng genommen.

    Circular Economy 

    Circular Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, in dem Ressourcen bzw. Produkte innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs so lange wie möglich genutzt werden. Haben sie ihre besten Zeiten hinter sich, werden sie nicht einfach entsorgt, sondern dem Kreislauf zurückgeführt – also wieder nutzbar gemacht.   

    Referenzpunkt ist die ISO 59004:2024. Sie beschreibt grundlegende Prinzipien und Konzepte der Circular Economy, aber bietet auch Hilfestellungen zur Implementierung im Unternehmen. Circular Economy wird hier definiert als:  

    „Wirtschaftssystem, das einen systemischen Ansatz verfolgt, um den Kreislauf der Ressourcen aufrechtzuerhalten, indem es ihren Wert zurückgewinnt, bewahrt oder steigert und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ 

    Etwas klarer und direkter definiert es der WWF 

    Circular Economy [ist] ein regeneratives System, angetrieben durch erneuerbare Energien, welches das derzeitige lineare Industriemodell Nehmen – herstellen – entsorgen ersetzt. Materialien werden stattdessen in der Wirtschaft erhalten, Produkte werden gemeinsam genutzt, während Abfälle und negative Auswirkungen vermieden werden. CE schafft positive Effekte und Vorteile für Umwelt und Gesellschaft und funktioniert innerhalb der planetarischen Grenzen. Sie wird ermöglicht durch eine Neubetrachtung des derzeitigen Wachstums- und Konsumverständnisses.” 

    Einen hilfreichen Überblick über alle relevanten Normen mit Bezug zur Circular Economy finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN). 

    Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist in diesem Kontext außerdem noch ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) wichtig. 

    Die ESRS im Überblick

    Wie sind die ESRS aufgebaut, welche Angaben werden gefordert und wie funktioniert das mit der Doppelten Wesentlichkeit? Unser Whitepaper erklärt’s verständlich!

    Kreislaufwirtschaft 

    Kreislaufwirtschaft heißt zwar in der Theorie genau dasselbe. In Deutschland meint Kreislaufwirtschaft aber eigentlich nur das Vermeiden von Abfällen: Kreislaufwirtschaft im Sinne [des Kreislaufwirtschaftsgesetzes] sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

    Sprechen wir hierzulande von Circular Economy, wäre also der Begriff „zirkuläres Wirtschaften” richtig. Schließlich machen wir uns das Leben gerne mal mit sperrigen Begriffen schwer.  

    Wird jedoch auf EU-Ebene (z.B. auf der Website von EU-Kommission oder EU-Parlament) von „Kreislaufwirtschaft” gesprochen, ist immer Circular Economy im eigentlichen Sinne gemeint. 

    Warum brauchen wir Circular Economy?

    Der weltweite Rohstoffverbrauch hat sich seit 1970 verdreifacht. Wir leben und wirtschaften, als hätten wir unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung. Der Earth Overshoot Day – der Tag, an dem global alle Ressourcen für das Jahr aufgebraucht sind – findet immer früher statt.

    Was nicht mehr gebraucht wird, wird entsorgt und durch etwas Neues ersetzt. Und dann verschwindet es zwar für uns von der Bildfläche. Aber es kommt woanders wieder an. Europa exportiert täglich rund 3.000.000 Kilogramm Plastikmüll in Länder des Globalen Südens. Mitunter wird das als „Müll-Kolonialismus” bezeichnet. Und beim Plastik hört es nicht auf. Wachsende Altkleiderberge, Schrott, Batterien, Reifen – unser Müll stapelt sich in anderen Teilen der Welt. 

    On top kommt der Abbau immer neuer Ressourcen für Produkte, die weltweit im Überfluss produziert werden. Viel zu oft gehen Abbau und Produktion mit Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten einher. 

    Letzteres soll die CSRD sowie Lieferkettenrichtlinien wie LkSG, CSDDD, CBAM und EUDR zwar schrittweise verhindern. Eigentlich bräuchten wir jedoch ein neues Wirtschaftssystem, das die zugrundeliegenden Probleme an der Wurzel anpackt. 

    Vorhang auf für Circular Economy.  

    Linear Economy vs. Recycling Economy vs. Circular Economy – von den 3 R zu den 10 R

    Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist eine Einbahnstraße. Es wird deshalb auch als „Linearwirtschaft” bezeichnet. Zwar gibt es schon erste Ansätze, dem hohen Rohstoffkonsum und der Wegwerfmentalität etwas entgegenzusetzen. Der Fokus liegt dabei aktuell vor allem auf den sogenannten 3 R: 

    • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
    • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
    • Recycle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 

    Daraus entsteht die Recycling Economy. Recyling bringt aber nur einen kleinen Dämpfer. Am Ende stapelt sich noch immer viel zu viel Abfall auf Müllbergen. Nur 7,2 Prozent unserer Materialien werden nach dem Gebrauch wiederverwendet. 

    Illustration, die Linear Economy, Recycling Economy und Circular Economy gegenüberstellt. Linear Economy führt direkt zur Mülltonne, bei Recycling Economy ist noch ein kleiner Umweg drin und bei Circular Economy dreht sich der Produktlebenszyklus im Kreis; es landet nichts im Müll

    Circular Economy geht einen großen Schritt weiter und setzt auf 10 R: 

    • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
    • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
    • Recyle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 
    • Refuse Mittels Produktoptimierungen oder -innovationen und den Verzicht auf Produkte Überkonsum vermeiden 
    • Rethink – Produktnutzung und Herstellungsprozesse überdenken 
    • Repair – Reparatur und Wartung defekter/beschädigter Produkte 
    • Refurbish – Wiederaufbereitung ausrangierter Produkte, sodass sie weiterhin nutzbar sind 
    • Remanufacture – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit gleicher Funktion 
    • Repurpose – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit anderer Funktion 
    • Recover – Verbrennen von Materialien mit Energierückgewinnung  
    Tabelle mit den 10 R der Circular Economy

    Die Europäische Kommission führt zusätzlich recht ähnliche 7 Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf: 

    1. Nachhaltige Lieferketten
    2. Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen 
    3. Industrielle und territoriale Ökologie, also Zusammenarbeit und Austausch zwischen Unternehmen 
    4. Funktionale Wirtschaftsorganisation; d.h. den Nutzen von Produkten mit anderen teilen, statt eigene Produkte zu besitzen 
    5. Verantwortungsvoller Konsum 
    6. Produktnutzungsdauer verlängern 
    7. Recyclen 

    So viel zur Theorie. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie soll das Ganze in der Praxis aussehen? Schließlich muss sich einiges ändern, damit Circular Economy zur Realität wird. Wir brauchen neue Prozesse und langlebigere, vollständig rückführbare Materialien. Von einem Mindset-Wechsel ganz zu schweigen.  

    Circular Economy in der Praxis 

    Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 

    Im Rahmen des Green Deal hat die EU 2020 den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft” angekündigt, mit dem bis 2050 eine „kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige und schadstofffreie Kreislaufwirtschaft” erreicht werden soll. Erste Maßnahmen wie die Ausweitung von Ökodesign-Vorschriften, das Recht auf Reparatur oder die Green-Claims-Richtlinie sind bereits in Kraft.  

    Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

    Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

    An den Aktionsplan der EU lehnt sich die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)” an. Die soll zukünftig eine Rahmenstrategie für Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung einer Circular Economy in Deutschland schaffen. Die Bundesregierung arbeitet hier eng mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.  

    Die übergeordneten Ziele der NKWS sind: 

    • Klimaschutz 
    • Schutz der Biodiversität 
    • Reduzieren des Artensterbens und der Umweltverschmutzung 
    • Rohstoffversorgung sichern 
    • THG-Emissionen senken 

    Modell Deutschland Circular Economy 

    Weil die NKWS aktuell noch in Arbeit ist, hat WWF Deutschland gemeinsam mit dem Öko-Institut, dem Fraunhofer ISI und der FU Berlin einen Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland entwickelt – das „Modell Deutschland Circular Economy (MDCE)”. In diesem umfassenden Paper wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen, politischen Strategien, Zielen und Instrumenten eine Circular Economy bis 2045 gelingen könnte.

    Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick. 

    Die Vorteile einer Circular Economy im Vergleich zu Business as usual

    • Bei 29 von 36 kritischen Rohstoffen entspannt sich die Versorgungslage, bei 9 Rohstoffen könnten mehr als 50 Prozent des Bedarfs von Deutschland reduziert oder gedeckt werden 
    • Eine CO₂-Äquivalent-Einsparung von bis zu 26 Prozent (186 Mio. Tonnen) ist möglich 
    • Wir benötigen 27 Prozent weniger Rohstoffe (179 Mio. Tonnen), der Gesamtmaterialverbrauch sinkt um 26 Prozent (329 Mio. Tonnen) 
    • Wir brauchen 30 Prozent weniger Land (8,5 Mio. Hektar) 
    • Mit dem MDCE-Szenario ließen sich außerdem auch schwer vermeidbare Emissionen reduzieren 
    • Die modellierte Circular Economy würde 26 Prozent (147 Mrd. Euro) der Klimaschadenkosten durch direkte Emissionen vermeiden – bei indirekten Emissionen 10,7 Mrd. Euro 

    Was die Circular Economy aktuell behindert

    • Das Abwälzen von Umweltkosten (Externalisierung) 
    • Fehlende Infrastrukturen für zirkuläre Produkte und Prozesse 
    • Fehlende Investitionen (u. a. in Forschung und Entwicklung) für eine zirkuläre Wirtschaft 
    • Fehlende Transparenz in Bezug auf die Informations- und Datenweitergabe in den Wertschöpfungsketten 
    • Langfristige Pfadabhängigkeiten durch Investitionen in linearen Technologien 
    • Fehlende gemeinsame Standards für zirkuläre Produkte 

    5 Schlüsselstrategien zur Umsetzung einer Circular Economy

    1. Ressourcenströme verringern 
    2. Materialien substituieren 
    3. Ressourcenflüsse verlangsamen 
    4. Produktnutzungen intensivieren 
    5. Ressourcenkreisläufe hochwertig schließen 

    Verbraucher:innen, Unternehmen und Politik tragen Verantwortung gemeinsam

    Circular Economy muss aus zwei Perspektiven gedacht werden: 

    1. Verhaltensbasierte Lösungen – nachhaltige Gestaltung des Konsums 
    2. Technologiebasierte Lösungen – technisch und produktionsseitig 

    Das Paper betont, dass die nötigen Verhaltensänderungen nicht allein bei Verbraucher:innen liegen. Für beide Lösungsansätze brauche es politischen und unternehmerischen Handlungsbedarf, der weit über Informationsinstrumente hinausgeht und durch ordnungsrechtliche und marktbasierte Instrumente gesteuert werden sollte. 

    10 politische Leitprinzipien für das Gelingen der Circular Economy

    1. Absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs priorisieren 
    2. Verbindliche Ressourcenziele nach dem Vorbild von Klimazielen festlegen  
    3. Den durch Circular Economy ausgelösten Strukturwandel mit konkreten politischen Instrumenten gestalten  
    4. In gesellschaftlichen Allianzen Überzeugung für eine umfassende CE schaffen 
    5. Bildung und Wissensvermittlung als Schlüssel für die Transformation begreifen 
    6. Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen setzen 
    7. Vorbildfunktion des Staates in der Beschaffung ausbauen 
    8. Regionale Wertschöpfungsketten in Deutschland stärken 
    9. Finanzierung sowie Forschung & Entwicklung für die Transformation in eine Circular Economy bereitstellen 
    10. Internationale Verantwortung Deutschlands stärker wahrnehmen 

    Fazit: Es liegt noch viel vor uns! 

    Mit Blick auf unser aktuelles Wirtschaftsmodell und den MDCE-Entwurf wird klar: Für eine wirklich Nachhaltige Transformation liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Gelingen kann das nur, wenn wir alle – Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch die Politik – Hand in Hand arbeiten. Fangen wir an! 

    Zum Weiterlesen: 

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    Gruppe verschiedenster Menschen bei einer Bürofeier
    27.05.2024

    Diversity in Unternehmen: Warum und wie?

    Am Wörtchen „Diversity“ kommt heutzutage kein Unternehmen mehr vorbei. Aber: Diversity ist weit mehr, als in der Stellenausschreibung „m/w/d“ zu ergänzen. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum Diversity im Unternehmen so wichtig ist, was es konkret bringt und was Sie tun können, um Vielfalt in Ihrem Unternehmen gezielt zu fördern.

    Warum braucht es Diversity in Unternehmen?

    Jeder Mensch ist anders

    Definieren wir am besten zuerst einmal, was „Diversity“ überhaupt bedeutet. Denn – Spoiler – Diversity ist mehr als sexuelle Orientierung und Hautfarbe. Genauer gesagt gibt es ganze sieben Vielfaltsdimensionen. Das sind nahezu unveränderbare Eigenschaften, die jede Person hat. Schließlich hat jeder von uns eine unterschiedliche Persönlichkeit und eine unterschiedliche Geschichte:

    1. Alter
    2. Ethnische Herkunft & Nationalität
    3. Geschlecht & geschlechtliche Identität
    4. Körperliche & geistige Fähigkeiten
    5. Religion & Weltanschauung
    6. Sexuelle Orientierung
    7. Soziale Herkunft

    Laut der Charta der Vielfalt haben diese sieben Diversity-Dimensionen übrigens den größten Einfluss darauf, ob wir uns in der Gesellschaft gut aufgenommen oder ausgegrenzt fühlen. Dass sich niemand ausgeschlossen fühlen soll, regeln in der Theorie schon Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wichtig ist Diversity für viele Unternehmen übrigens auch im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

    Diversity im Unternehmen wird im ESG-Report abgefragt

    Allen ESG-Regularien voran fordern die ESRS – das Reporting-Rahmenwerk der CSRD – seit 2024 eine Offenlegung der Diversity-Strategie. Speziell ESRS S1 fragt ab, wie Ihr Unternehmen Inclusion und Diversity lebt bzw. fördert.

    Diversity war aber schon vorher ein ESG-Reporting-Kriterium.

    Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, kurz DNK, unterstreicht die Bedeutung von Vielfalt und hat sie in seine 20 Kriterien für den Berichtsinhalt aufgenommen. Unternehmen müssen angeben, wie sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einhalten. Zudem sollen sie zeigen, wie sie sich darüber hinaus für Chancengleichheit einsetzen, alle angemessen bezahlen, Diskriminierung vermeiden und einen positiven Beitrag zur Integration von Minderheiten leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

    Natürlich befasst sich auch der weltweit anerkannte Berichtsstand der Global Reporting Initiative (GRI) mit dem Thema Vielfalt. Im Fokus steht hier vor allem der GRI 405. Hier berichten Sie u.a. über die Verteilung von Geschlecht, Alter oder den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeitenden und Management. Hinzu kommt der GRI 406, der sich auf Diskriminierungsvorfälle bezieht und abfragt, wie Ihr Unternehmen diese untersucht bzw. verhindert.

    Entscheidungshilfe: Welche ESRS-Datenpunkte sind relevant?

    Filtern Sie mit unserer ESRS-Checkliste die für Ihren Nachhaltigkeitsbericht relevanten Angabepflichten und Datenpunkte.

    Diversity im Unternehmen als Querschnitt der Gesellschaft

    Darüber hinaus zeigen die Diversity-Dimensionen, wie unterschiedlich wir eigentlich alle sind. Zoomen wir auf Deutschland hinaus, ergibt sich ein unglaublich vielfältiges Gesellschaftsbild. Jetzt eine Frage an Sie: Ist es mit diesem Bild vor Augen realitätsnah, wenn das Unternehmen zu 80 % aus weißen, 30- bis 50-jährigen, christlichen oder atheistischen, heterosexuellen Männern besteht? Oder wäre es nicht umgekehrt viel besser, wenn ein Unternehmen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt?

    Vorteile von Diversity in Unternehmen

    Klar wäre das viel besser. Und dafür gibt es sogar handfeste Belege. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen folgend zusammengestellt. 

    Ein heterogenes Management-Team stärkt die Motivation der Mitarbeitenden, zeigt eine Studie von StepStone und der Handelsblatt Media Group. 77 % der Jobsuchenden bewerben sich laut der Studie auch eher bei Unternehmen, die sich tolerant und vielfältig zeigen. Mal ganz abgesehen davon, dass Ihrem Unternehmen ein viel größerer Talentpool offensteht, wenn Sie beim Recruiting Wert auf Diversity legen.

    Zudem kam heraus, dass 80 % der Befragten Diversity im Management als großen positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sehen. Das liegt u.a. daran, dass durchmischte Teams zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze einbringen. Dadurch werden übrigens auch Entscheidungen bis zu 87 % schneller getroffen – und das nicht nur mit halb so vielen Meetings wie in homogenen Teams, sondern auch mit 60 % besseren Ergebnissen!

    Diversity in Unternehmen gilt darüber hinaus als einer der wichtigsten Treiber des Team-Engagements. Deloitte fand in einer Studie heraus, dass Millennials mit 83 % höherer Wahrscheinlichkeit engagierter arbeiten, wenn das Unternehmen Vielfalt und Inklusion fördert. Kein Wunder, wenn sich keiner der Mitarbeitenden ausgeschlossen fühlt!

    Kurz gesagt: Diversity im Unternehmen macht das Unternehmen attraktiver, steigert die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden – und stärkt so letzten Endes auch die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfältige, integrative Unternehmen schneiden laut einer weiteren Deloitte-Studie bis zu 35 % besser als ihre Wettbewerber ab.

    Klingt gut? Finden wir auch. Ihnen sollte jedoch bewusst sein: Wer die Vorteile von Diversity ausschöpfen will, muss Vielfalt auch gezielt fördern. Hier kommen ein paar Praxis-Tipps von unserem People-Team, damit Ihnen das gelingt!

    7 Tipps für Diversity in Unternehmen

    1. Vielfalt fängt an der Spitze an

    Diversity in Unternehmen fängt schon in den Chefetagen an. Achten Sie darauf, dass das Führungsteam divers aufgestellt ist. Dabei geht es um offensichtliche Kriterien wie Herkunft, Alter oder Geschlecht, aber auch die kognitive Vielfalt spielt eine Rolle. Die Führungsebene sollte darüber hinaus Diversität selbst vorleben. Schulen Sie Ihre Manager:innen, damit sie eine integrative Sprache verwenden und eine diverse Belegschaft fördern.

    2. Gestalten Sie Stellenausschreibungen für alle ansprechend

    Das fängt beim klassischen „m/w/d“- bzw. „all genders“-Hinweis in der Stellenausschreibung an. Binden Sie darüber hinaus auch ein Diversity Statement ein, das noch einmal betont: Hier sind wirklich alle willkommen. Prüfen Sie mit einem Gender Decoder, ob sich Männer und Frauen in Ihrer Stellenausschreibung gleichermaßen angesprochen fühlen – denn bestimmte Wörter sprechen nur das eine Geschlecht an. 

    Interessant zu wissen ist übrigens auch, wie Männer und Frauen Jobausschreibungen lesen. Frauen tendieren eher dazu, alle Kriterien erfüllen zu wollen und bewerben sich häufig nicht, wenn sie ein Kriterium nicht erfüllen. Finden Sie in der Tätigkeitsbeschreibung also die richtige Balance in der Detailliertheit der Aufgabenbeschreibung. Ermutigen Sie Bewerber:innen auch ruhig mit einem gesonderten Hinweis, sich auch dann zu bewerben, wenn sie nicht jeden einzelnen Punkt erfüllen.

    Last but not least: Achten Sie darauf, die Ausschreibung screenreader-gerecht zu schreiben. 

    3. Diversity auch im Recruiting-Prozess leben

    Binden Sie möglichst viele verschiedene Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen in Ihre Recruiting-Prozesse ein. Nicht nur das HR-Team, sondern auch Fachabteilungen oder zukünftige Kolleg:innen und Vorgesetzte. So merken Sie einerseits schneller, wer gut mit dem Team harmoniert und wer gebraucht wird. Andererseits sorgen unterschiedliche Perspektiven für weniger Bias und mehr Offenheit für Vielfalt.

    Apropos Bias: Bieten Sie Recruiting-Beteiligten regelmäßige Recruiting- und Interview-Trainings an. Diese Trainings sollten mögliche Bias (die jeder von uns hat!) aufzeigen und abbauen.

    Geben Sie allen Bewerber:innen eine Chance. Und gehen Sie bei der Auswahl nicht unbedingt danach, wer genau gleich ist wie der Rest. Viel spannender ist, wer das Team gut ergänzen würde. Welche Fähigkeiten, welche Persönlichkeit, welcher Charakter fehlt noch?

    4. Schaffen Sie Richtlinien zu Diversity

    Wenn Sie mehr Diversity im Unternehmen schaffen, müssen Sie gegebenenfalls Richtlinien und Prozesse anpassen. Das fängt schon, wie eben gesagt, bei der Stellenausschreibung an, die niemanden ausschließen und jeden ansprechen sollte. Andere Möglichkeiten sind:

    • Religiöse Feiertage einräumen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind
    • Kinderbetreuung anbieten oder Kooperationen mit Kitas aufbauen
    • Mehr bezahlte Kinderkrankheitstage anbieten, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben

    5. Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle an

    Remote-Arbeit, Teilzeitmodelle und allgemein flexible Arbeitszeiten ermöglichen z.B. Mitarbeitenden mit Kindern, alles unter einen Hut zu bringen. Aber auch Mitarbeitende mit einem anderen Arbeitsrhythmus profitieren davon. Denn so können sie ihre Arbeitszeit – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – danach richten, wann sie am produktivsten sind. 

    Ein Tipp: Arbeiten Sie mit Kalendern und bestimmten Status-Optionen. Wer einen Blocker im Kalender hat oder laut Status nicht verfügbar ist, sollte dann auch nicht angeschrieben werden oder Aufgaben zugeteilt bekommen.

    6. Schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen

    Gestalten Sie die Arbeitsstätten so, dass sich hier jede:r wohl fühlt und gut arbeiten kann. Dazu gehört z.B.:

    • Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes, aber auch der Toiletten oder der Küche und – klingt offensichtlich, wird aber selten bedacht – des Eingangs zum Unternehmen!
    • Rückzugsorte oder Ruhezonen für ungestörtes Arbeiten
    • Möglichkeiten zur individuellen ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, vor allem am Schreibtisch

    7. Prüfen Sie die Umsetzung von Diversity und haben Sie ein offenes Ohr

    Stellen Sie sicher, dass Diversity im Unternehmen nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag tatsächlich gelebt wird. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden von den Richtlinien und Rechten erfahren. Stellen Sie (anonyme) Umfragen und Feedback-Möglichkeiten zur Verfügung.

    So kann jede:r Verbesserungsvorschläge einreichen, aber auch auf Diskriminierung und Benachteiligung aufmerksam machen. Essenziell dafür ist auch das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz, für das Unternehmen ohnehin ein Hinweisgebersystem einrichten müssen. 

    Denken Sie immer daran: Ihre Angestellten sehen Probleme und Potenziale, von denen Sie vermutlich nichts wissen, weil Sie nicht konkret betroffen sind!

    Diversity in Unternehmen ist ein Prozess – dranbleiben lohnt sich!

    Diversity lässt sich nicht von heute auf morgen und schon gar nicht top-down umsetzen.

    Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Orientieren Sie sich an Best Practices und Beispielen aus anderen Unternehmen, aber passen Sie diese mit Hilfe Ihrer Mitarbeitenden unbedingt an Ihr Unternehmen an.

    Erster Anlaufpunkt sind die Ressourcen der Charta der Vielfalt – z.B. deren Tipps für Diversity Management in Großunternehmen, KMU, dem öffentlichen Sektor und Verbänden. So schaffen Sie mit der Zeit ein Unternehmen, in dem sich alle willkommen fühlen. Wir wünschen viel Erfolg!

     

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
    15.05.2024

    Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

    Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

    Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

    Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

    Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

    Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Stressfrei zur CSRD-Compliance

    Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

    Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

    Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

    In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

    • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
    • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
    • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

    Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

    Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

    Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

    Zum Weiterlesen:

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    Sanktionen bei LkSG und CSDDD

    CSDDD

    Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

    Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

    Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

    Heißt also:

    • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
    • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
    • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

    LkSG

    Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

    Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

    Zum Weiterlesen:

    Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

    EU-EHS

    Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

    • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

    Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

    CBAM

    Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

    • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
    • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
    • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
    • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

    Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

    Zum Weiterlesen:

    Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

    Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

    Sanktionen bei der EUDR

    Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

    • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
    • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
    • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
    • Vorübergehende Einfuhrverbote
    • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
    • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

    Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

    Zum Weiterlesen:

    Sanktionen bei der Green Claims Directive

    Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

    Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

    • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
    • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
    • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

    Zum Weiterlesen:

    Mit VERSO Budget und Nerven schonen

    Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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    ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
    08.05.2024

    ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

    Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

    Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

    Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

    Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

    Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

    Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

     

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

    Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

    • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
    • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
    • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
    • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
    • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
    • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

    So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

    Aufbau von ESG-Knowhow:
    Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

    Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
    Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

    Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
    Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

    Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

    Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

    Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

    Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

    Praxisleitfaden LkSG Compliance

    Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

    Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

    Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

    Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

    Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

    Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

    Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

    Andere ESG-Pflichten

    Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

    • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
    • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

    5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

    Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

    1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

    • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
    • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

    2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

    • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
    • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
    • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

    3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

    • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
    • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
    • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

    4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

    • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
    • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

    5. Bleiben Sie am Ball

    • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
    • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

    Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

    Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

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    Mann im Anzug mit Fahrrad – Symbolbild für Nachhaltigkeit im Unternehmen
    23.04.2024

    Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig? Zahlen & Fakten 2024

    Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigt dieser Beitrag.

    5 Fakten, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist

    Die ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) nehmen in der Wirtschaft eine immer größere Rolle ein. Mit Recht: Sustainability und Nachhaltiges Handeln bringen einem Unternehmen viele Vorteile – das zeigen diverse Umfragen. Nachhaltigkeit ist demnach wichtig, weil:

    • sie das Fortbestehen des Unternehmens sichert
    • sie den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft sichert,
    • sie die Motivation der Mitarbeitenden erhöht,
    • sie die Kunden stärker ans Unternehmen bindet
    • und weil sie neue Arbeitsplätze schafft.

    ESG hat sich zu einem Thema entwickelt, das immer bedeutender sowohl für Privathaushalte als auch für Betriebe geworden ist. Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr nur ein Etikett, das sich schön vermarkten lässt. Es bringt neben ethischen Aspekten auch große wirtschaftliche Vorteile – unter anderem bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden, der Kundenbindung und damit einhergehend einem größeren wirtschaftlichen Erfolg. Um die Bemühungen im Bereich Sustainability zielgerichtet umzusetzen, sollten Unternehmen allerdings nicht lose Maßnahmen umsetzen, sondern eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten – mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen zur Kontrolle.

    Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

    Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

    Nachhaltigkeit sorgt für wirtschaftlichen Erfolg

    Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Mülltrennen im Büro, sondern hat starken Einfluss auf viele fundamentale Sektoren eines Unternehmens. Daher kann der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften natürlich zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Der Aufwand ist es aber wert, wie diese vier Studien zeigen:

    • 95 % der Befragten der Ramboll’s 2019 Sustainability Survey gaben an, dass ESG ein wichtiger Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sei. Der Grund: Konsumenten kaufen immer öfter regionale und ökologisch wertvolle Produkte.
    • 45 % der im KPMG 2022 CEO Outlook befragten Führungskräfte (global) gaben an, dass ESG-Maßnahmen die finanzielle Performance ihres Unternehmens verbessern.
    • 67 % der im Sustainability Monitor 2024 befragten Unternehmen erkennen in der CSRD einen Mehrwert für die Weiterentwicklung des Unternehmens.
    • 55 % der im KPMG 2024 U.S. CEO Outlook befragten Führungskräfte rechnen schon in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem signifikanten ROI ihrer ESG-Initiativen.

     

    Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen auswirkt

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    Nachhaltigkeit sichert die Zukunft von Unternehmen

    ESG-Commitment sorgt aber nicht nur dafür, dass das Unternehmen finanziell gut da steht. Dass die Klimakrise und ihre Folgen zur echten Bedrohung für bewährte Geschäftsmodelle wird und Business as usual nicht mehr lange haltbar ist, wird immer deutlicher. Im Umkehrschluss heißt das: Die Nachhaltige Transformation sichert langfristig das Überleben von Unternehmen.

    • 55 % der von Capgemini befragten deutschen Unternehmen erkennen, dass sich etwas ändern muss: Sie schätzen den Klimawandel als den Hauptverursacher kommender Störungen im Betriebsablauf ein.
    • 61 % der weltweit befragten Führungskräfte derselben Studie sind der Meinung, dass eine fehlende Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zum Existenzrisiko wird.
    Infografik: Studien, wie Nachhaltigkeit die Zukunft von Unternehmen sichert

    Stärkere Kundenbindung durch nachhaltiges Wirtschaften

    Zufriedene Kunden sind meist auch treue Kunden – das zeigt u.a. eine Umfrage von Capgemini-Studie Sustainability in CPR 2020:

    • Dreiviertel der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie und Einzelhandelsbranche erklärten, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeit ihre Kundenbindung erhöht.
    • 79 % ändern ihr Kaufverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit.
    • 66 % wählen Produkte und Dienstleistungen sogar gezielt danach aus, wie nachhaltig sie sind.

    Das steht im extremen Gegensatz zu den 36 % von großen Unternehmen, die ebenfalls in dieser Studie befragt wurden – und angaben, dass Nachhaltigkeit für ihre Kund:innen keine große Rolle spiele.

    Deloitte untersuchte in der Studie The Sustainable Customer 2023, was sich Konsument:innen in Sachen Nachhaltigkeit von Unternehmen wünschen. Das Ergebnis: Unter anderem mehr Transparenz und Ehrlichkeit. 34 % würden einer Marke mehr vertrauen, wenn deren ESG-Maßnahmen von einer unabhängigen dritten Stelle verifiziert wären – wie es etwa die neue Green Claims Directive erreichen will.

    Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit die Kundenbindung stärkt

    CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

    Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

    Nachhaltigkeit – Schlüssel zu motivierten Mitarbeitern

    Zufriedenheit muss aber nicht nur von außen kommen, sondern auch von innen. Denn: Motivierte Mitarbeitende leisten mehr für ihr Unternehmen. Ein Unternehmen, das nachhaltig ausgerichtet ist, kann genau für diesen zusätzlichen Motivationsschub sorgen – und sich darüber hinaus einen echten Vorteil bei der Talentsuche verschaffen:

    • 67 % der für den Report Sustainability in CPR befragten Unternehmen gaben an, dass die Einbindung von ESG-Themen im Unternehmen die Motivation der Mitarbeitenden erhöht hat.
    • Die EIB-Klimaumfrage 2023 fand heraus, dass 56 % der befragten Menschen Wert auf einen nachhaltig denkenden (und handelnden!) Arbeitgeber legen.
    • Für fast ein Fünftel der in dieser Studie befragten  jüngeren Jobsuchenden ist Nachhaltigkeit sogar das Kriterium bei der Arbeitgeberwahl.
    • Und eine HR-Umfrage von Gartner ermittelte, dass eine starke ESG-Kultur das Mitarbeitenden-Engagement um bis zu 43 % steigern kann.
    Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit Mitarbeitermotivation fördert und bei der Talentsuche unterstützt

    Sustainability schafft Arbeitsplätze

    All diese Faktoren spielen in den wirtschaftlichen Erfolg ein. Die Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaft lassen sich aber auch in der Gesamtwirtschaft ablesen. Laut einer Studie von Deloitte wird Deutschland bis 2030 rund 12 Milliarden Euro zusätzliche Bruttowertschöpfung pro Jahr generieren und dabei 177.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Neben wirtschaftlichen Erfolgen werden auch 5,5 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr einspart.

    Infografik: 3 Fakten, welche Vorteile eine Nachhaltige Transformation der Wirtschaft bzw. eine Kreislaufwirtschaft für Deutschland bringt

    Überfordert mit der CSRD?

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    Meeresschildkröte, die durch Plastikmüll schwimmt: Mit der neuen Green Claims Directive gegen Greenwashing sollen solche Bilder seltener werden
    26.03.2024

    Green Claims Directive: EU geht gegen Greenwashing vor

    Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe: Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Kunden oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat das EU-Parlament der Green Claims Directive zugestimmt.

    Umweltangaben sind oft irreführend

    Im Januar 2023 veröffentlichten DIE ZEIT und The Guardian eine brisante Geschichte über den führenden Anbieter von CO2-Zertifikaten Verra. Ein Teil der Emissionsgutschriften, die Unternehmen dazu dienten, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu kompensieren, erbrachten demnach keine echten Kohlenstoffreduzierungen. Eine weitere Studie der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten Umweltangaben vage oder irreführend waren, wobei satte 40 % der Angaben völlig unbewiesen waren. Und auch die grünen Labels führen Verbraucher:innen in die Irre: Die Hälfte aller grünen Labels bietet eine schwache oder nicht vorhandene Verifizierung.

    CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

    Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

    Die Reaktion der EU: die Green Claims Directive

    Um gegen diese Praktiken vorzugehen, hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Entwurf der Green Claims Directive veröffentlicht. Fast genau ein Jahr später, am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament mit 467 Ja-Stimmen, 65-mal Nein und 74 Enthaltungen für die Green Claims Directive. Das Dossier wird nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt werden. Die Richtlinie ist Teil des Circular Economy Action Plans, zu dem beispielsweise auch das kürzlich beschlossene Recht auf Reparatur gehört.

    Die Ziele der neuen Verordnung:

    • Grüne Aussagen in der gesamten EU sollen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sein;
    • Verbraucher:innen sollen vor Greenwashing geschützt werden;
    • Die Richtlinie soll einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen EU-Wirtschaft leisten, indem Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können;
    • Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten geschaffen werden.

    Welche Umweltaussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

    In der Green Claims Directive geht es um Aussagen im Rahmen der kommerziellen Kommunikation, die angeben, dass ein Produkt oder ein Unternehmen

    • eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat,
    • weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Unternehmen oder
    • dass seine Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

    Umweltaussagen wie „grün”, „klimaneutral“ oder „zu 100% CO2-kompensiert” sind erfahrungsgemäß besonders häufig missverständlich und führen die Verbraucher:innen leicht in die Irre. Vor allem beim Thema CO2-Ausgleichsprojekte und -methoden will die EU mit expliziten Vorschriften für klimabezogene Aussagen mehr Transparenz schaffen.

    Werden „Green Claims” verboten?

    Unternehmen sind immer noch dazu ermutigt, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu kommunizieren. Dennoch wird eingeschränkt, wie und was kommuniziert werden darf. So ist es beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln wichtig, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, und allgemeine Umweltaussagen sind verboten, sofern es für die Leistung keinen Nachweis gibt. Auch dürfen keine Umweltaussagen für ein gesamtes Produkt getätigt werden, wenn diese sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

    Bei welchen Umweltaussagen Unternehmen jetzt besonders acht geben müssen, lesen Sie im Whitepaper zur Green Claims Directive.

    Welche Folgen hat die Anti-Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?

    Die Richtlinie schreibt Unternehmen vor, ihre Umweltaussagen nun nachzuweisen, unabhängig prüfen zu lassen und sie anschließend transparent zu kommunizieren.

    Wer der Richtlinie nicht folgt, hat mit satten Geldstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen.

    Konkretes zum Prüfverfahren, den Unterschieden zu anderen Gesetzen und möglichen Folgen bei Nichteinhaltung haben wir in unserem Whitepaper genau erläutert.

    Was wird mit der Richtlinie gegen Greenwashing erreicht?

    Mit der Einführung des neuen Regelwerks gegen Greenwashing werden sich Verbraucher:innen wieder besser auf Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites und auf Produktverpackungen verlassen können. Die immer zahlreicher auftauchenden privaten Umweltsiegel werden eingeschränkt, wenn das Siegel auf der Grundlage unbegründeter Behauptungen vergeben wird. Auf diese Weise müssen sich die Verbraucher:innen nicht mehr durch einen Dschungel von Umweltzeichen wühlen.

    Die Einschränkung von Greenwashing bedeutet auch, dass der Wettbewerb fairer wird. Unternehmen, die wirklich etwas bewirken wollen, erhalten mehr Aufmerksamkeit und einen Vorteil auf dem Markt. Und natürlich profitiert davon unsere Erde, wenn Unternehmen die Nachhaltige Transformation tatsächlich vorantreiben.

    Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

    Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

    Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation

    VERSO unterstützt das EU-Vorhaben, Greenwashing einzudämmen. In diesem Zuge beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitskommunikation. Unsere Sustainability Consultants helfen Ihnen dabei, aussagekräftige Informationen zu veröffentlichen und dabei wahrheitsgemäß zu bleiben – sei es im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder anderen internen und externen Kommunikationsformen.

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    CSR, ESG oder Nachhaltigkeit: Wo liegen die Unterschiede?
    29.01.2024

    CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?

    CSR, ESG, Nachhaltigkeit: Was auf den ersten Blick nach ein und derselben Sache klingt, unterscheidet sich tatsächlich. Klären wir in diesem Beitrag den Unterschied zwischen den Begriffen „ESG“, „CSR“ und „Nachhaltigkeit“!

    In diesem Beitrag vergleichen wir Äpfel mit Birnen, die auf den ersten Blick alle wie Äpfel aussehen – denn es geht um die recht ähnlichen Begriffe „CSR“, „ESG“ und „Nachhaltigkeit“. Sie lesen, was hinter diesen Wörtern steckt und inwiefern sie sich unterscheiden.

    Was heißt CSR?

    „CSR“ können Sie sich als eine Art moralische, ethische Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens vorstellen. CSR steht für „Corporate Social Responsibility“. Und obwohl hier das Wörtchen „Social“ drinsteckt, ist hier nicht nur der soziale Aspekt von Nachhaltigkeit gemeint. CSR bezieht sich gleichfalls auf Umwelt und Unternehmensführung. Vielleicht sind Sie schon einmal über die Abkürzung „CR“ gestolpert – die steht für „Corporate Responsibility“ und klammert „Social“ bewusst aus, um Verwirrung zu vermeiden.

    CSR oder CR damit ist sozusagen der Vorläufer von ESG. Oder, um es mit einer englischen Redewendung zu beschreiben: CSR walked so that ESG could run.

    Die EU-Kommission hat CSR bereits 2011 wie folgt definiert:

    „[E]in Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“

    Wenn wir es genau nehmen, bezieht sich CSR also vorrangig auf das Bewusstwerden eines Unternehmens, welchen Einfluss es – aktiv oder passiv – auf Gesellschaft bzw. Umwelt nimmt. Ihrer Verantwortung begegnen Unternehmen im Sinne der CSR, indem sie qualitative Maßnahmen über das gesetzliche Minimum (z.B. CSRD, LkSG) hinaus ergreifen.

    Whitepaper: Die ESRS im Überblick

    Mit der CSRD wurden neue Standards für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt. Erfahren Sie im Whitepaper alles Wichtige zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

    Was heißt ESG?

    „ESG“ ist die Abkürzung von „Environmental, Social, Governance“ – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Gegensatz zu CSR ist ESG eher ein pragmatischer, detailorientierter Ansatz für Nachhaltigkeitsbestrebungen. Der Begriff umfasst Auswirkungen von Unternehmensstrategie und -praktiken auf diese drei Bereiche:

    • Environmental: Umweltkriterien wie z.B. Energieverbrauch, Klimastrategie oder Ressourcenmanagement
    • Social: Kriterien in Bezug auf Stakeholder (über Investoren hinaus) wie z.B. Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette, Diversity oder Gender Pay Gap
    • Governance: Kriterien der ethischen Unternehmensführung, wie z.B. Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutz oder Lieferantenauswahl

    ESG orientiert sich dabei quantitativ. So fordern etwa die ESRS, das Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD, überwiegend eindeutige Kennzahlen.

    Zugrunde liegt ESG die sogenannte „triple bottom line“. Die ist Ihnen vielleicht auch als „3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit“ bekannt – ein Ansatz, nach dem nachhaltige Entwicklung nur dann möglich ist, wenn umweltbezogene, gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsziele gleichberechtigt verfolgt werden.

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    Und was ist dann Nachhaltigkeit?

    Kommen wir damit zum letzten Punkt unserer Unterscheidung von ESG, CSR und Nachhaltigkeit.

    Nachhaltigkeit oder auch Sustainability ist sozusagen ein Dachbegriff für ESG und CSR. Ohne CSR und ESG kann Nachhaltigkeit nicht existieren.

    Lassen Sie uns eine kleine Reise ins Erzgebirge des frühen 18. Jahrhunderts unternehmen. In der Bergbauregion war Holz eine so wichtige Ressource als Brenn- und Baustoff sowie zur Erzverhüttung, dass es langsam knapp wurde. Hans Carl von Carlowitz, der damals u.a. Leiter des Oberbergamtes Freiberg war und die Holzversorgung zu verantworten hatte, formulierte damals erstmalig die Nachhaltigkeitsdefinition, dass dem Wald nur so viele Bäume entnommen werden dürften, wie auch nachwachsen. Schon im 19. Jahrhundert etablierte sich diese Definition auch in anderen Bereichen.

    Zoomen wir hinaus aufs große Ganze, bedeutet Nachhaltigkeit also: Systeme – ganz gleich welcher Art – dürfen nur so weit belastet werden, wie sie es ohne Schaden aushalten. Ressourcennutzung darf nur in diesem Umfang stattfinden.

    Heute, im Jahr 2024, ist uns allen aber mehr als bewusst: Die meisten unserer Systeme sind bereits an ihre Grenzen gestoßen oder werden schon weit über ihre Grenzen hinaus genutzt. Ob Überfischung oder Entwaldung, der Abbau seltener Erden oder Ölförderung, Luftverschmutzung oder Ausbeutung von Menschen: Wir müssen den Nachhaltigkeitsgedanken wieder stärker fördern und jetzt handeln, um auch für künftige Generationen eine lebenswerte Zukunft zu schaffen.

    Unternehmen obliegt beim Thema Nachhaltigkeit als Umsetzer von Verbraucherbedürfnissen, als Ermöglicher gewohnter Bequemlichkeiten und Lebensstandards die Hauptrolle. Indem sie sich ihrer Verantwortung bewusst werden (CSR) und ihre Geschäfsstrategien sowie Lieferketten umstellen (ESG), haben sie die Nachhaltige Transformation in der Hand.

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    Fazit: Ist ESG oder CSR wichtiger?

    Und um abschließend noch die oft gestellte Frage zu beantworten, ob ESG oder CSR wichtiger sei: Beides greift ineinander. Nur hat sich ESG heute als gängiger Begriff für eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie etabliert.

    CSR stellt den Grundgedanken, den es für die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft braucht: Das Bewusstsein, dass Unternehmen Verantwortung tragen und entsprechend handeln müssen. ESG wiederum gibt Möglichkeiten vor, um gezielt zu handeln. So werden aus Verantwortungsbewusstsein messbare, wirkungsvolle Aktionen.

     

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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