Tipps & Learnings aus der EFRAG-Studie zu den ersten CSRD-Berichten
04.10.2024

EFRAG-Studie: Learnings und Tipps für Ihren CSRD-Bericht 

Die EFRAG hat einige der ersten ESRS-Nachhaltigkeitsberichte analysiert und die Ergebnisse in einer umfassenden Studie veröffentlicht. Hier finden Sie die Learnings aus der Untersuchung und unsere Tipps zur CSRD-Umsetzung.

Im Jahr 2024 haben einige Unternehmen ihren ersten freiwilligen Bericht nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlicht. In einer Studie hat die EFRAG einige dieser ersten ESRS-Berichte analysiert.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine unabhängige Beratungseinrichtung der EU, die die Entwicklung von Berichtsstandards, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, vorantreibt. Sie hat die ESRS, die Standards zur Umsetzung der CSRD, mit entwickelt.

Unternehmen, die sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, erhalten durch die Studie Learnings, Best-Practice-Ansätze und Hilfestellungen. Wir haben uns das umfangreiche Dokument angesehen und für Sie übersichtlich aufbereitet.

In diesem Beitrag erhalten Sie: 

  • Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile
  • Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht
  • Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile

Die EFRAG hat sich die bisherigen Berichte aus vier Perspektiven angesehen:

  • Wie sind die Unternehmen die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse angegangen?
  • Wie wurden die Datenpunkte ausgewählt und wie war die Qualität der Beantwortung?
  • Wie detailliert wurde die Wertschöpfungskette in den Berichten abgebildet?
  • Wie waren die Verantwortlichkeiten im ESG-Berichtsmanagement geregelt?

Für diese vier Perspektiven hat die Organisation unterschiedliche Ansätze beobachtet, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Je nach Erfahrung, Datenlage und Organisation sind unterschiedliche Ansätze für Unternehmen sinnvoll. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Inspirationen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen:

Thema Vorläufig beobachtete Ansätze Vorteile Nachteile
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf Datenerhebungen, ergänzende Einbindung von Stakeholdern und Expert:innen Objektive, evidenzbasierte Bewertung von wesentlichen Themen Qualität und Effizienz können leiden, wenn wenige oder unpräzise Daten vorhanden sind und Expert:innen nicht ausreichend einbezogen werden
Basierend hauptsächlich auf Input von externen Stakeholdern und internen Beteiligten Breitere Spanne von möglicherweise wesentlichen Themen kann den Horizont weiten Themenvielfalt kann überfordern; Bewertungen könnten subjektiv sein
Datenpunkte Bewertung der Wesentlichkeit auf Ebene einzelner Datenpunkte (Bottom-up) Präventives Aussortieren von unwesentlichen Datenpunkten spart Arbeit und verschlankt den Bericht aufs Wesentliche Das Konzept der Wesentlichkeit auf Datenpunktebene (“Ist dieser Datenpunkt für das Unternehmen wesentlich?”) wird selten vollständig verstanden
Nutzung der Phase-in-Optionen (Auslassung von Datenpunkten im ersten oder zweiten Berichtsjahr) Unternehmen können sich besser auf den Aufbau der Datenbasis, die Korrektheit des Berichts und den Aufbau von Prozessen fokussieren Vergleichbarkeit (Basisjahre etc.) nicht konsistent und ggf. irreführend; Sorge vor dem Übersehen von Berichtspflichten
Offenlegung aller Datenpunkte ohne Nutzung der Phase-in-Optionen Sicherstellung, dass keine Berichtspflicht übersehen wird Hoher Aufwand; möglicherweise sind nicht alle Datenpunkte relevant; geringere Datenqualität aufgrund des größeren Berichtsumfangs
Wertschöpfungskette Stark segmentiertes Mapping (z. B. nach Produktionsstufen) Sehr detaillierte Berichterstattung mit einer hohen Transparenz Schwierig, das Gleichgewicht zwischen Aggregation und Granularität zu finden; branchenspezifische Leitlinien wären hilfreich
Grobe Aggregation (z. B. auf Gesamtstufen von Upstream, Downstream und eigenen Operationen Verschlankung des Berichts; ein Überblick ohne Detailtiefe ist für Leser:innen oft ausreichend Kann die Bewertung von IROs auf der richtigen Detailebene einschränken und möglicherweise Nuancen komplexer Wertschöpfungsketten übersehen
Über direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) hinausgehen Hohe Transparenz; vollständige ESRS-Konformität Begrenzte Datenverfügbarkeit, insbesondere für Finanzinstitute; Schwierigkeiten bei der Anwendung über Tier-1-Beziehungen hinaus
Fokus nur auf direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) Daten sind in diesem Bereich eher vorhanden; für einige Unternehmen ist nur Tier 1 wesentlich Nicht konform mit ESRS-Anforderungen; Informationsverzerrungen und unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit indirekten Geschäftsbeziehungen
ESG-Berichtsmanagement Eine Person ist in der Hauptverantwortung; häufig aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Finanzen Es gibt eine klare Ansprechperson im Unternehmen Schulungen sind erforderlich, um den Führungskräften umfassende Kenntnisse im Management von ESG-Inhalten und Datenmanagement zu vermitteln
Gemeinsame Verantwortung zwischen Abteilungen (z. B. Finanzen und Nachhaltigkeit) Eine Aufteilung der Verantwortung wird möglich; Skills können gebündelt werden Erfordert klare Governance und regelmäßige Foren für Updates, Koordination und Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Abteilungen

Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht

Dos:

Strukturieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung klar: Legen Sie klare Verantwortlichkeiten für Berichtsprozesse, Datenlieferung, Überprüfung, Kommunikation etc. fest – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung.

Beziehen Sie interne und externe Expert:innen ein: Führen Sie Workshops und Interviews durch, um fundierten Input – insbesondere für Ihre wesentlichen Themen – zu erhalten.

Kommunizieren Sie Umfang, Ziel und Zweck des Berichts intern und extern: Ein gemeinsames Verständnis zur CSRD-Berichtspflicht fördert eine konsistente Datenqualität und einen einheitlichen, lesbaren Bericht.

Don’ts:

Vermeiden Sie eine zu hohe Aggregation der Daten: Wenn Sie Daten, Prozesse und Beschreibungen zu allgemein oder kurz fassen, können relevante Informationen untergehen.

Keine rein subjektiven Einschätzungen: Greenwashing war gestern – die CSRD fordert Beweise für Ihre Aussagen. Ergänzen Sie qualitative Informationen immer durch datenbasierte Nachweise.

Berichten Sie keine überflüssigen Datenpunkte: Vermeiden Sie es, mehr Datenpunkte als notwendig aufzunehmen, da dies von relevanten Informationen ablenken kann.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

  1. Klar definierte Prozesse etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse für die Datenerhebung und Berichterstattung – nur so können Sie Konsistenz und Zuverlässigkeit sicherstellen.
  2. Die Berichterstattung gut organisieren: Etablieren Sie klare Verantwortlichkeiten und fördern Sie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung der CSRD müssen alle Abteilungen anpacken.
  3. Datengap-Analyse durchführen: Nutzen Sie die EFRAG Implementation Guidance 3. Damit finden Sie Ihre Lücken in der Datenerhebung und können diese schließen.
  4. Lieferkette schon jetzt mitbedenken: Trotz der Übergangsfristen raten wir Ihnen schon jetzt dazu, an der Transparenz Ihrer Lieferketten zu arbeiten – denn Lieferantendaten einzuholen gelingt auch mit einem Top-Tool wie dem Supply Chain Hub nicht von heute auf morgen.
  5. IT-Integration: Trennen Sie sich von den unübersichtlichem Excel-Listen und implementieren Sie eine Software wie den VERSO ESG Hub, der für die Sammlung und Berichterstattung der über 1.000 Datenpunkte gemacht ist.

Fazit

Unser Fazit zur Studie der EFRAG: Es gibt für die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht unterschiedliche Ansätze. Es zeichnet sich aber ab, dass die Anforderungen nur erfüllbar sind, wenn

  • eine hohe Datenqualität vorhanden ist,
  • der Fokus auf den wesentlichen Themen, Angabepflichten und Datenpunkten liegt und
  • die berichtspflichtigen Datenpunkte faktenbasiert und detailliert berichtet werden.

Dazu sind eine zentrale Datenerhebung und klare Kommunikation der Anforderungen essenziell. Es sollten genügend Zeit und Ressourcen für die Wesentlichkeitsanalyse eingeplant werden. Und zum korrekten Reporting ist umfangreiches Wissen (intern und/oder extern) über die einzelnen Anforderungen notwendig.

Sie brauchen hierbei Unterstützung? Bei VERSO gibt es alles aus einer Hand: Software, Consulting und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 
10 CSRD-Tipps
23.09.2024

10 CSRD-Tipps für
ESG-Verantwortliche

„CSRD – was müssen wir da genau machen?” Viele Unternehmen stehen vor dieser Frage. Der Umfang der Berichtspflicht und der dazugehörigen ESRS-Standards ist sehr herausfordernd. Verlieren Sie nicht gleich die Nerven – mit diesen 10 CSRD-Tipps fällt Ihnen der Start leichter.

Der erste Blick auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kann den Puls von Nachhaltigkeitsverantwortlichen schonmal erhöhen. Die CSRD ist zwar herausfordernd, aber das ist noch lange kein Grund zur Panik! Hier sind 10 CSRD-Tipps für Sie, wenn Sie sich erstmals mit der europäischen Berichtspflicht auseinandersetzen.

CSRD-Tipp 1: Betroffenheit von ESG-Regularien klären

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die CSRD und darüber, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wann Sie erstmals berichten müssen. Klären Sie ab, ob Sie von weiteren ESG-Regularien betroffen sind oder sein werden. Denn ggf. können oder müssen diese Regularien im CSRD-Bericht mit abgedeckt oder berücksichtigt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang unter anderem die EU-Taxonomie, das deutsche Lieferkettengesetz LkSG und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Einen Überblick über die CSRD gibt es im Factsheet CSRD.

CSRD-Tipp 2: Den Berichtsstandard ESRS genauer anschauen

Um den Umfang und die Anforderungen der CSRD an Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu verstehen, ist es wichtig, dass Sie zumindest einen groben Überblick über das Framework, die ESRS, haben. Keine Sorge, Sie müssen dazu nicht alle über 1000 Datenpunkte lesen und verstehen: Am besten schauen Sie sich hier den Aufbau des ESRS-Berichts an. Und falls Sie doch genauer reinschauen wollen, können Sie sich auf der Website der EFRAG alle ESRS-Standards in der Originalversion herunterladen.

CSRD-Tipp 3: Die Theorie mit der Praxis verknüpfen

Es gibt einige Unternehmen, die in diesem Jahr einen CSRD-Bericht veröffentlicht haben. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür, wie Ihr Bericht aussehen könnte. Allerdings ist jedes Unternehmen so individuell, dass Sie sich nicht genau an einem dieser Berichte entlanghangeln können. Jeder Bericht hat unterschiedliche Dinge gut gemacht.

Aber ein Spoiler vorweg: Der CSRD-Bericht wird vermutlich näher am Finanzbericht sein als die meisten bisherigen Reportings nach GRI oder DNK. Aktuell wird viel diskutiert, welche Richtung der Nachhaltigkeitsbericht einschlagen wird. Hier finden Sie eine Studie der EFRAG über einige erste Berichte.

Kurs: Fit for Sustainability – Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Verschaffen Sie sich ein umfassendes Verständnis von Sustainability-Compliance, ESG-Management und der Umsetzung der Nachhaltigen Transformation. Speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Perspektiven von Fach- und Führungskräften!

CSRD-Tipp 4: Methodik der doppelten Wesentlichkeit verstehen

Die Basis des CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse gibt es schon länger, aber das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, um berichtsrelevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ist erst mit der CSRD verpflichtend geworden. Die ESRS schreiben hierfür einen konkreten Prozess vor, der dokumentiert werden muss. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen: Wie steht es um unser Wissen und unsere Kapazitäten für die Wesentlichkeitsanalyse? Schaffen wir das intern oder brauchen wir externe Hilfe?

Unsere Erfahrung zeigt: Das Hinzuziehen von externen Berater:innen ist auf jeden Fall hilfreich – allein schon, um bei der Bewertung und Auswahl der Themen auf ihre Erfahrung zurückgreifen zu können. Egal, wie Sie sich entscheiden: Den Prozess für die Analyse haben wir Ihnen hier skizziert. Einen guten Überblick über die Methode erhalten sie auch in der Implementation Guideline der EFRAG und in den unterstützenden Dokumenten des DNK.

CSRD-Tipp 5: Ressourcen und Know-how für das Projekt CSRD schaffen

Die CSRD ist eine große Herausforderung und kein einmaliges Projekt. Ein:e Nachhaltigkeitsmanager:in allein reicht oft nicht aus. Schauen Sie sich die To-dos realistisch an: Welche Ressourcen brauchen wir für die Umsetzung? Sind weitere Skills oder Fortbildungen notwendig? Müssen wir jemanden einstellen? Für den Fall, dass es am Know-how scheitert: Bei der VERSO Academy finden Sie bestimmt die richtige Weiterbildung.

CSRD-Tipp 6: Prozess im Detail planen

Es gibt einige Schritte bei der CSRD-Berichterstattung, die entweder viel Zeit, viele Abstimmungen mit internen Stakeholdern oder beides benötigen. Wichtig ist daher, dass der Prozess realistisch und vorausschauend ist. Auch Puffer sollten Sie einkalkulieren und gerne etwas großzügiger planen. Folgende Meilensteine sollten Sie beachten:

  • Wann wollen wir den Bericht veröffentlichen?
  • Gibt es zeitliche Einschränkungen, die wir beachten müssen (Urlaube, andere Projekte?)
  • Wann schreiben wir den Bericht?
  • Wer muss wann in den Prozess eingebunden werden?
  • Wann sammeln wir die Daten?
  • Wann machen wir die Analyse der doppelten Wesentlichkeit?
  • Wann müssen wir starten?

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

CSRD-Tipp 7: Ansprechpartner festlegen

Die Berichterstattung ist Teamarbeit: Bei der Umsetzung der CSRD sind neben den Nachhaltigkeitsmanager:innen die unterschiedlichsten Bereiche eines Unternehmens gefragt. Legen Sie frühzeitig Ihre Ansprechpartner aus den Teams fest, holen Sie sie mit an Bord und klären Sie die Verantwortlichkeiten. Welche Teams warum und wie mit der CSRD beschäftigt sind, haben wir in einer Grafik zusammengefasst.

CSRD betrifft das ganze Unternehmen – Geschäftsführung, Stakeholder, Risikomanagement, Marketing, HR, Einkauf.

CSRD-Tipp 8: Prozess für die Datensammlung erarbeiten

Sie werden viele, viele Daten für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht brauchen. Da stellt sich schnell die Frage: Wie sammeln wir die Daten? Etablieren Sie dafür einen möglichst nahtlosen Prozess. Und dann: Wo sammeln wir die Daten? Ja, das kann eine Excel-Liste sein, die wird aber erfahrungsgemäß schnell unübersichtlich. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie dafür eine Nachhaltigkeitssoftware.

CSRD-Tipp 9: Nachhaltigkeit strategisch betrachten

Die CSRD fragt aktiv nach einer Nachhaltigkeitsstrategie – Sie benötigen ein Konzept für jeden einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt. Darüber hinaus müssen Sie zeigen, wie Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert wird. Hier sind Tipps zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

CSRD-Tipp 10: Lieferkette nicht vergessen

Sie können hier zwar die Übergangsfrist ziehen, früher oder später benötigen Sie aber die Daten aus der Lieferkette. Und die Erfahrung zeigt: Lieferkettentransparenz erreichen Sie nicht von heute auf morgen – das ist ein längerer Prozess. Daher: Jetzt schon Fragebögen ausschicken, Assessments durchführen und einen Überblick über die Lieferkette erhalten – am besten direkt über ein zentrales Tool wie den VERSO Supply Chain Hub.

Unsere Bonus-Tipps:

Zuletzt haben wir noch zwei Bonus-Tipps für Sie: Wie sollte der Prozess beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichts optimal ablaufen? Der Guide mit 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht hilft Ihnen.

Und wenn Sie tiefer in die CSRD-Berichterstattung eintauchen wollen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für Sie: CSRD-Praxisleitfaden.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich enorm viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht.
20.08.2024

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts: So hat er sich entwickelt

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht. Lesen Sie, welche Meilensteine und Treiber den ESG-Bericht geprägt haben und wie sich die Berichte in Tiefe und Qualität entwickelt haben.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 1980-2000: Die Ära der Umweltberichte

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht bis in die 1980er Jahre zurück. Für den Einstieg in diesen Blogartikel gehen wir aber noch etwas weiter zurück. Dadurch erkennen wir, warum das Thema Nachhaltigkeit und ESG plötzlich so populär wurde.

Wir beamen uns sozusagen an den Anfang der 1970er Jahre. Die Welt war geprägt von schnellem Wandel und tiefgreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Der Kalte Krieg dominierte die internationale Politik. Die Ölkrise machte den Menschen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Endlichkeit bewusst. Das wirtschaftliche Wachstum und die Industrialisierung hielten weiter an. Gleichzeitig verschlechterten sich jedoch die Umweltbedingungen beispielsweise durch verschmutzte Luft und Gewässer. 

Genau in dieser Zeit wurde ein Buch veröffentlicht, das weltweite Aufmerksamkeit erhielt. Titel: „Die Grenzen des Wachstums“. Herausgeber: der Club of Rome, eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Ökonomen, Geschäftsleuten und ehemaligen Politikern. Dies war ein Wendepunkt. Der Club of Rome spielt eine zentrale Rolle dabei, dass die Themen Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit erstmals global wahrgenommen wurden.

Aber hier müssen wir direkt etwas bremsen: Es hat sich nicht gleich alles geändert. Erst nach und nach sind dem Bewusstwerden auch Taten gefolgt.

Es gab aber bereits die ersten Vorläufer des Nachhaltigkeitsberichts. In den 80er Jahren veröffentlichen Chemiekonzerne sogenannte Umweltberichte über ihre Aktivitäten im Umweltbereich. Diese waren freiwillig und dienten vor allem der Imageverbesserung, da die Branche starker Kritik ausgesetzt war. In den 90er Jahren folgten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die sich für Umweltthemen engagierten.

Von der Ganzheitlichkeit heutiger Nachhaltigkeitsberichte waren die damaligen Berichte aber noch ein Jahrzehnt weit entfernt. Erst dann setzte sich die Berücksichtigung aller ESG-Aspekte durch – also von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung.

Bevor wir unsere Zeitreise fortsetzen, blicken wir auf ein paar Highlights aus den Jahren der Umweltberichte:

  • 1979: Die erste Weltklimakonferenz unter dem Dach der UN findet in Genf statt.
  • Ende 1980: Viele Chemiekonzerne veröffentlichen Umweltberichte.
  • Anfang 1990: Einige kleine und mittelständische Unternehmen ziehen nach und veröffentlichen ebenso Umweltberichte zu Marketing-Zwecken.
  • 1995: Mit der Einführung der EMAS werden vermehrt Umwelterklärungen erstellt (gleichzusetzen mit Umweltberichten).

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2000-2010: Großkonzerne berichten

Unsere Reise durch die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht mit der Jahrtausendwende weiter. Im Vergleich zu heute war die Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit und ESG überschaubar. Aber es gab wichtige Entwicklungen, die es in den nationalen und internationalen Fokus rückten.

Bereits 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, 2005 trat es in Kraft. Es war das erste internationale Abkommen, das verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte. 2002 beschloss Deutschland, wie auch andere Staaten, eine „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“.

Zusätzlich zum öffentlichen Interesse gaben auch neue Technologien dem Thema Nachhaltigkeit Aufwind. Zur Jahrtausendwende stieg die Windkraft zur wichtigsten aller erneuerbaren Energien auf. Zehn Jahre später wurde sie von der Solarenergie an der Spitze abgelöst. Der gesamte Vormarsch aller erneuerbaren Energien war nicht zu stoppen.

Während das Thema Nachhaltigkeit an sich an Bedeutung gewann, wirkte sich dies noch nicht stark auf die ESG-Berichterstattung aus. Bis 2010 veröffentlichen hauptsächlich große Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht – sie erkannten die steigende Aufmerksamkeit für das Thema.

Zwei Ereignisse sorgten hier jedoch für einen bedeutenden Impuls. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte ihre ersten Leitlinien. Sie gaben Unternehmen einen Rahmen, um über ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berichten. Die Leitlinien wurden über die Jahre zu den GRI-Standards (ab 2016) weiterentwickelt. Außerdem kam das Thema Sustainable Finance auf. Dabei wurden spezielle Indizes mit Unternehmen erstellt, die nachhaltiger handeln.

Bevor die Geschichte der Nachhaltigkeitsberichte richtig an Fahrt aufnimmt, schauen wir noch auf die wichtigsten Meilensteine aus dieser Zeit:

  • 1999: Die GRI-Leitlinien werden veröffentlicht, zeitgleich gewinnt das Thema Sustainable Finance an Bedeutung. Die Ära der Umweltberichte ist damit vorbei und es fließen zunehmend soziale und ökonomische Aspekte in die Nachhaltigkeitsberichte ein.
  • 2000: Die Non-Profit-Organisation Carbon Disclosure Project (CDP) wird gegründet. Sie hat das Ziel, dass u.a. Unternehmen Umweltdaten wie Treibhausgasemissionen sowie Wasserverbrauch veröffentlichen, und verwaltet inzwischen die größte Datenbank dieser Art weltweit.
  • 2003: Mit der EU-Modernisierungs-Richtlinie tritt die erste gesetzliche Berichtspflicht in Europa in Kraft.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2014-2019: Boom an Rahmenwerken

Ab 2010 begann ein regelrechter Boom an Regularien zur ESG-Berichterstattung. Damit einhergehend wurden zahlreiche Berichtsstandards und Rahmenwerke entwickelt, die Unternehmen eine standardisierte Methode zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten boten. Dies führte dazu, dass die Berichte einheitlicher und übersichtlicher wurden und die Transparenz stieg.

In den Standards war eine ganzheitliche Betrachtung von Nachhaltigkeit verankert. Typischerweise ging es im Umweltbereich um CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall. Soziale Aspekte waren etwa Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Gemeinwesen. Unter Governance fielen Themen wie Unternehmensführung und ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen fingen an, ihre Nachhaltigkeitsziele und ihre Fortschritte klarer zu definieren und zu messen.

Viele Unternehmen erkannten, dass nachhaltige Praktiken nicht nur gut für das Image sind. Sie können auch wirtschaftliche Vorteile bringen, wie beispielsweise Kosteneinsparungen, Risikominderung und eine verbesserte Wettbewerbsposition. Welchen Business Value das Thema Nachhaltigkeit erzielen kann, lesen Sie im Blobeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“. 

Auch zum Abschluss dieses Jahrzehnts wollen wir auf ein paar Highlights schauen. Dieses Mal geht es um wichtige Frameworks und Regularien:

  • 2014: Die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung NFRD (Vorgänger der CSRD) und ihr deutsches Umsetzungsgesetz CSR-RUG (folgte 2017) gelten. Damit werden große börsennotierte Unternehmen mit bestimmten Kriterien, wie etwa über 500 Mitarbeitende, berichtspflichtig.
  • 2016: Die Nachhaltigkeitsziele der UN, die 17 SDGs, treten in Kraft und sind seitdem ein beliebtes Rahmenwerk für Berichte.
  • 2017: Das TCFD-Framework wird veröffentlicht. Es stellt gerade für die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen gute Empfehlungen für die Berichterstattung über Auswirkungen des Klimawandels dar.
  • 2018: Ein weiteres Framework: die SASB-Standards. Heute sind sie Teil des ISSB, das Standards zur globalen Vergleichbarkeit schafft.

Übrigens: Wenn Sie einen Überblick über Standards und Frameworks benötigen, schauen Sie sich unser Factsheet dazu an.

CSRD jenseits der Bürokratie: Potenziale und Chancen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist und viele Anforderungen mit sich bringt, verbergen sich in ihr auch wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2019-2024: Die EU und der Green Deal

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts kommt nun langsam zu seinem Ende. Allerdings nur in diesem Blogbeitrag. Auch in den kommenden Jahren wird sich in diesem Bereich sicherlich viel tun. Wir wollen aber nicht spekulieren, sondern uns hier lieber genauer anschauen, was seit 2019 passiert ist.

Die Ausgangslage: Es gab eine Berichtspflicht. Die betraf allerdings nur etwa 500 Unternehmen in Deutschland. Bei den Angaben hatten Unternehmen einige Freiheiten. Kritik gab es vor allem an der schlechten Vergleichbarkeit.

Der neue Ansatz: Die EU wollte mit ihrem Green Deal nicht nur die ESG-Berichterstattung optimieren und vereinheitlichen, sondern die ganze Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Das zentrale Ziel: Europa wird bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent.

Um dieses ehrgeizige Vorhaben umzusetzen, schnürte die EU ein umfangreiches Paket mit Richtlinien und Maßnahmen. Dazu gehörten beispielsweise die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – die CSRD – und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Im Zuge der CSRD-Berichtspflicht wurde sogar erstmals ein einheitliches europäisches Rahmenwerk, die ESRS, entwickelt, das den Unternehmen klare Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Form macht.

Hier ein Überblick über wichtige Regularien der vergangenen Jahre:

  • 2019: Der Green Deal der EU wird beschlossen.
  • 2020: Die EU-Taxonomie gilt und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.
  • 2022: Die CSRD wird beschlossen und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen ab 2024 nach und nach auf zirka 50.000 in Europa bzw. etwa 15.000 in Deutschland.
  • 2023: Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG tritt in Kraft und verlangt von Unternehmen einen Bericht zur Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette.
  • 2024: Das europäische Lieferkettengesetz CSDDD wird beschlossen. Die Berichte sollen zusammen mit dem CSRD-Bericht erfolgen und die Nachhaltigkeitsberichte damit inhaltlich nochmal ausweiten.
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 1980-2000
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2000-2010
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2014-2019
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2019-2024

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.
    Sonnenstrahlen brechen durch Wolken hindurch – Symbolbild für die Chancen, die die CSRD bringt, auch wenn sie erst einmal wie belastende Bürokratie wirkt
    07.08.2024

    Warum die CSRD mehr als Bürokratie ist

    Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

    Die ersten Unternehmen haben ihren CSRD-Bericht schon veröffentlicht, viele weitere haben ihn noch vor sich. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Und wenn wir noch etwas weiter schauen: Europaweit werden in den kommenden Jahren insgesamt etwa 50.000 Unternehmen nach der CSRD berichten müssen.

    Was ist das Ziel der CSRD?

    Die CSRD soll in erster Linie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern, aber auch Lücken der vorherigen Berichtspflichten schließen. Um das zu verstehen, hilft uns ein Rückblick in die Vergangenheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sustainability Reporting war früher für Unternehmen eine freiwillige Sache, unterlag keinen bzw. nur wenigen Regeln und endete häufig in einer Art Marketingbroschüre.

    Erste EU-Richtlinien haben dem dann einen Riegel vorgeschoben. Die CSRD geht nun aber noch einen Schritt weiter. Einerseits sind von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Konzernen eine ganze Menge Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen. Europaweit. Und zum Teil sogar auch über die EU hinaus. Andererseits gibt es strengere Regeln: Alle Angaben müssen jetzt belegbar sein und von Wirtschaftsprüfern abgesegnet werden. Außerdem fordert die CSRD deutlich mehr und tiefergehende quantitative und qualitative Daten. Dadurch sollen die Berichte vergleichbarer werden.

    Die EU will damit die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Gleichzeitig ist die CSRD eine sinnvolle Antwort auf die wachsenden Erwartungen von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unternehmen werden zunehmend für ihre Nachhaltigkeitsleistungen verantwortlich gemacht – und immer öfters bilden Nachhaltigkeitsbemühungen auch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg.

    Kurzgefasst: Die CSRD macht Nachhaltigkeit transparent und vergleichbar und schafft damit die Grundlage dafür, dass wir unsere Wirtschaft zielgerichtet in eine nachhaltigere Zukunft lenken.

    „Das klingt ja alles schön und gut“, denken Sie jetzt vielleicht, „aber was bringen mir die rosaroten Wölkchen, wenn ich hier an meinem Schreibtisch sitze und die Nachhaltigkeit vor lauter Daten nicht mehr sehe?“

    Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

    Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

    Aus Bürokratie entsteht Awareness

    Kürzlich veröffentlichte PwC eine Studie, nach der der Großteil der darin befragten Unternehmen zuversichtlich angab: Ja, bis zum Stichtag sind wir bereit für unsere neuen Berichtspflichten. Zu den Befragten zählten vor allem börsennotierte Unternehmen mit über einer Milliarde Jahresumsatz.

    Aus der eigenen Erfahrung wissen wir aber: Gerade der Mittelstand ächzt angesichts der Arbeit, die mit Vorbereitung und Umsetzung der CSRD ansteht.

    Der CSRD stehen sie eher mit gemischten Gefühlen gegenüber. „Die CSRD, das ist doch wieder nur unnütze Bürokratie, die Belastung und Stress und Arbeit bringt und erhebliche Ressourcen bindet, aber am Ende rein gar nichts ändern wird.“ So und ähnlich lautet häufig Kritik an der neuen Richtlinie.

    Und ja – natürlich steckt hinter den neuen Gesetzen und Berichtspflichten rund um Nachhaltigkeit erst mal viel Bürokratie. Sehr viele Daten müssen zusammengetragen werden, sehr viel Zeit fließt in die Vorbereitung und Umsetzung und sehr viele Mitarbeitende sind daran beteiligt.

    Doch in der Arbeit mit unseren Kunden zeigt sich immer wieder: Wer Nachhaltigkeitsberichte schreibt und sich tiefgehend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, erkennt auch die Potenziale der CSRD.

    Mehr als nur ein Bürokratiemonster: 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

    Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz (oder gerade wegen!) der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Also: Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist – in ihr verbergen sich wertvolle Einblicke und Potenziale.

    Und die wollen wir uns jetzt mal anschauen.

    1. Die CSRD fördert ein besseres Verständnis der eigenen Risiken und Chancen

    Bevor es an den eigentlichen CSRD-Bericht geht, steht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Hier ermitteln Sie:

    • Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen?
    • Wie wirkt sich mein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft aus?

    Hintergrund: Die ESRS, das Rahmenwerk der CSRD, listen über 1.000 mögliche Datenpunkte für den Bericht auf. Berichtspflichtig sind aber am Ende nur ausgewählte Datenpunkte wie ESRS 2 und diejenigen, deren zugehörige Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Sie als wesentlich ermittelt haben.

    Einerseits gewinnen Sie mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse also Klarheit, was in Ihren CSRD-Bericht gehört. Andererseits verschaffen Sie sich so, quasi ganz nebenbei, ein sehr hilfreiches Bild, wie Ihr Unternehmen überhaupt mit Umwelt und Gesellschaft in Beziehung steht. Sie erhalten außerdem einen glasklaren Überblick, welche Risiken noch auf Ihr Unternehmen zukommen könnten – wo noch unentdeckte Chancen für die Zukunft Ihres Unternehmens schlummern – und wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.

    Mehr dazu auch in unserem Beitrag „Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in 7 Schritten“.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    2. Die CSRD bringt wirtschaftliche Vorteile, unterstützt Innovationen …

    Die Mehrzahl der befragten Entscheider:innen einer Studie von Noerr geht davon aus, dass ESG einen Wandel im Unternehmen bewirkt. Die Transformation der Geschäftsmodelle wiederum braucht aber umfassende Anpassungen in der Produktentwicklung, in internen Prozessen und in der Geschäftsführung.

    Hier liefern die vielen Daten, die Sie für die CSRD erfassen und auswerten, nützliche Einblicke. Wo werden noch Ressourcen verschwendet, ohne dass das bisher groß aufgefallen ist? Welche Prozesse, die „wir schon immer so gemacht haben“, könnten optimiert werden – und so nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Effizienz fördern? Wo braucht es ein Umdenken, damit die Nachhaltige Transformation gelingt? Das sind nur ein paar Situationen, wie ESG-Datenmanagement die Basis für eine nachhaltige Zukunft legt.

    Im besten Fall schreiben Sie Ihren CSRD-Bericht also nicht allein um des Berichts Willen, sondern nehmen daraus etwas für den Erfolg Ihres Unternehmens mit.

    3. … und stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens

    Machen wir das an einem konkreten Beispiel fest: ESRS E1, der „Klimawandel-Standard“. Hier müssen Sie u.a. berichten,

    • wie sich Ihr Unternehmen positiv und negativ auf das Klima auswirkt,
    • welche Klimaschutzmaßnahmen Sie umsetzen,
    • welche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben,
    • und wie Sie Ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen.

    Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema Klimawandel aus Zeitgründen nicht unbedingt eine hohe Priorität hat – ohne die CSRD also erst mal aufgeschoben wird.

    Dabei machen sich erste Konsequenzen des Klimawandels schon jetzt bemerkbar. Und werden in Zukunft häufiger auftreten. Starkregen, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Brände können Produktionsstätten lahmlegen, zu Ausfällen in der Belegschaft führen, Lieferkettenverzögerungen verursachen oder Transportwege zerstören.

    55 % der in Deutschland befragten Führungskräfte einer Capgemini-Studie schätzen, dass der Klimawandel in den nächsten Jahren den Großteil der betrieblichen Störungen verursachen wird. Es ist also nur sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, was der Klimawandel für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie gegensteuern. Und im Zuge der CSRD gehen Sie solche und ähnliche Überlegungen sehr strukturiert an.

    So berichten Sie CSRD-konform

    Die Berichtspflicht CSRD mit ihren ESRS-Standards verpflichtet Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Aber wie wird CSRD-konform berichtet? Sie erfahren es in unserem Blogbeitrag.

    4. Solide Nachhaltigkeitsberichte schaffen Vertrauen

    Investor:innen und andere Stakeholder schauen mittlerweile sehr genau auf das, was sich in Sachen Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen tut.

    Nachhaltigkeitsberichte sind eine feine Sache, um Ihren Status quo und Ihre Ambitionen in diesem Bereich zu kommunizieren. Dann am besten aber gleich mit einem Berichtsstandard, der einheitliche Anforderungen für alle betroffenen Unternehmen vorgibt, um höchstmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wie wir schon eingangs geschrieben haben, verwandelt die CSRD Nachhaltigkeitsberichte in eine transparente und vor allem überprüfbare Dokumentation Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

    Und wenn wir die Sache noch mal mit einer negativen Brille betrachten wollen: Vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler beim CSRD-Bericht werden u.a. mit „Naming and Shaming“ bestraft – d.h. der öffentlichen Bekanntmachung. Verletzt Ihr Unternehmen seine CSRD-Berichtspflichten oder versucht, Daten zu frisieren, kann das also Reputation und Vertrauen ruinieren. Auch in dieser Hinsicht lohnt es sich daher, die CSRD als Chance zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen.

    Nähere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag „Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit.“

    5. Der CSRD-Bericht als Sammelbecken für faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

    Haben Sie im Rahmen Ihrer CSRD-Pflicht einmal Stakeholder identifiziert, Chancen und Risiken ermittelt, Strategien aufgesetzt und ESG-Daten aus allen möglichen Bereichen gesammelt, haben Sie zusätzlich zum Bericht eines vor sich: Ein sehr nützliches Sammelbecken an Informationen. Die eignen sich wiederum wunderbar für jegliche Nachhaltigkeitskommunikation außerhalb des Berichts-Dunstkreises. Schließlich wird auch die immer wichtiger.

    Hier zitieren wir gerne noch einmal eine Capgemini-Umfrage: 77 % der befragten Konsument:innen ändern ihr Einkaufsverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. 66 % schauen sogar gezielt nach nachhaltigen Produkten. Umgekehrt hatten 36 % der ebenfalls befragten Unternehmen angegeben: Nachhaltigkeit interessiert unsere Kunden nicht! Hier zeigt sich eine große Wahrnehmungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt. Am besten mit vergleichbaren Berichten, die von einer dritten Stelle geprüft werden (Sie merken schon: die CSRD…). Das wünschen sich nämlich 34 % der befragten Konsument:innen einer Deloitte-Studie.

    Auch in puncto Talentsuche und Mitarbeitenden-Zufriedenheit nützt faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Laut der EIB-Klimaumfrage 2023 legen 56 % der befragten Menschen Wert auf einen Arbeitgeber, der nachhaltig denkt und handelt. Eine starke ESG-Kultur pusht das Mitarbeitenden-Engagement einer Gartner-Umfrage zufolge sogar um bis zu 43 %.

    6. ESG-Daten erleichtern Zugang zu Krediten

    Nicht nur Investor:innen und Öffentlichkeit fordern ESG-Maßnahmen, sondern auch Banken und Kreditinstitute. Ganz ähnlich wie es einen BU-Versicherer beim Versicherungsabschluss interessiert, ob Sie in Ihrer Freizeit lieber Kreuzworträtsel lösen oder Fallschirm springen, schauen Geldhäuser nun bei der Kreditvergabe verstärkt auf ESG-Risiken. Der Fragenkatalog orientiert sich dabei u.a. an der CSRD. Heißt: Wenn Sie für die CSRD sowieso schon ESG-Daten sammeln, haben Sie diese bei Finanzierungsanträgen schneller zur Hand.

    Mehr dazu auch in unserem Beitrag „ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite“.

    Fazit: Die CSRD lohnt sich in vielerlei Hinsicht – und sie muss auch gar nicht kompliziert sein

    Fassen wir noch einmal zusammen. Die CSRD hilft Ihnen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens gezielt aufzudecken. Sie verschafft Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und kann sogar zum Innovationstreiber werden. Weiterhin stärkt es langfristig die Unternehmensresilienz, wenn Sie sich eingehend mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Nach außen fördert die CSRD das Vertrauen Ihrer Stakeholder und dient als Basis für die generelle Nachhaltigkeitskommunikation, die wiederum Kunden und Mitarbeitende anspricht. Last but not least helfen die einmal gesammelten Daten zukünftig bei Kreditvergaben. Spannend, welch vielseitige Auswirkungen dieser erst mal so trocken wirkende Bericht hat, nicht?

    Und das Beste: Die CSRD muss nicht zwingend zur nervenaufreibenden Herausforderung werden. Mit Software und Beratung auf Augenhöhe begleitet Sie VERSO Schritt für Schritt durch den CSRD-Prozess. Zum Beispiel mit unserem neuen KI-gestützten Modul für die prüfungssichere Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Oder mit unserer All-in-One-Lösung für ESG-Management und ESG-Reporting – inklusive Klimabilanz und Lieferkettentransparenz.

    Sprechen Sie uns gern an!

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.
    Earth Overshoot Day
    18.07.2024

    Earth Overshoot Day:
    3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement

    Der Earth Overshoot Day markiert den Tag, an dem wir Menschen alle natürlichen Ressourcen aufgebraucht haben, die uns für dieses Jahr eigentlich zustehen. Der Erdüberlastungstag zeigt uns: Wir müssen handeln! In diesem Blogbeitrag erhalten Sie viele Infos zum Earth Overshoot Day sowie drei Tipps für ein nachhaltigeres Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen.

    Stellen wir uns das mal vor: Anfang August haben wir schon unser gesamtes Jahresgehalt ausgegeben. Eigentlich sollte jetzt der große Sommerurlaub anstehen – aber nein, es ist kein einziger Cent mehr da. Ab sofort müssten wir auf Kredit leben und uns irgendwie bis Jahresende durchschlagen. Keine schöne Vorstellung, oder?

    Das Erschreckende: Genauso gehen wir mit unseren planetaren Ressourcen um – und dafür steht der Earth Overshoot Day. Im Jahr 2024 fällt der Erdüberlastungstag auf den 1. August. Alle natürlichen Ressourcen, die uns Menschen in diesem Jahr eigentlich zustehen, sind aufgebraucht. Ab diesem Tag leben wir auf Kosten der Zukunft – noch ganze 5 Monate.

    Ein bitterer Tag? Absolut, da gibt es nichts zu leugnen. Aber es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Nutzen wir den Tag eher als Mahnung: Handeln wir jetzt und schieben wir den Earth Overshoot Day möglichst weit nach hinten!

    Nach den Informationen rund um den Erdüberlastungstag finden Sie in diesem Blogbeitrag daher drei Tipps, wie Sie das Ressourcenmanagement Ihres Unternehmens nachhaltiger gestalten können. Diese einfachen Maßnahmen, die jedes Unternehmen umsetzen kann, tragen aktiv zum Umweltschutz und Klimaschutz bei.

     

    Definition: Was ist der Earth Overshoot Day?

    Der Earth Overshoot Day wird seit 1971 berechnet. Auf Deutsch wird er auch als Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag bezeichnet. Er markiert das Datum, an dem die Nachfrage der Menschheit nach ökologischen Ressourcen und Dienstleistungen in einem Jahr das übersteigt, was die Erde in diesem Jahr regenerieren kann. So beschreibt es beispielsweise der WWF.

    Die Overshoot Days werden weltweit und national berechnet – dabei wird der gesamte weltweite Ressourcenverbrauch verwendet bzw. der Verbrauch eines bestimmten Landes hochgerechnet auf die weltweite Ressourcenverfügbarkeit. Die Berechnungen zu den Überlastungstagen gehen auf das Konzept des Ökologischen Fußabdrucks zurück. Er bezeichnet die biologisch produktive Fläche auf der Erde, die notwendig ist, um den Lebensstil und Lebensstandard eines Menschen zu ermöglichen. Oder ganz kurz gesagt, dokumentiert er, wie viel Natur wir haben, und wie viel wir brauchen.

    Der Earth Overshoot Day wird von der Footprint Data Foundation, der York University und dem Global Footprint Network berechnet.

    Warum ist Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen wichtig?

    Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigen wir anhand von Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2024.

    Earth Overshoot Day immer früher

    Es ist keine große Überraschung: Der Earth Overshoot Day ist immer früher, in den vergangenen 50 Jahren ist er stetig nach vorne gerückt. Seit den 2010ern hat er sich allerdings um den Anfang August eingependelt.

    Der Earth Overshoot Day, auf deutsch auch Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag genannt, fällt 2024 auf den 1. August. Der Tag zeigt, wann wir Menschen alle natürlichen Ressourcen, die uns für dieses Jahr zur Verfügung stehen, aufgebraucht haben. Er ist seit 1971 kontinuierlich früher. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

    Los ging’s 1971: Der erste Erdüberlastungstag kam sozusagen als beunruhigendes Weihnachtsgeschenk unter den Christbaum. Er fiel auf den 25. Dezember, aber immerhin: Wir waren damals noch fast im Soll.

    Doch der Ressourcenverbrauch nahm kontinuierlich an Fahrt auf und damit auch der Earth Overshoot Day. Schon 1974 rückte er in den November vor, ab 1987 in den Oktober und 1999 lag er erstmals im September. Seit 2005 befindet sich der Erdüberlastungstag im August und nähert sich unaufhörlich dem Juli.

    2018 und 2022 war der Welterschöpfungstag bereits am 1. August, das früheste Datum bisher. Jedes Mal ist er im darauffolgenden Jahr wieder etwas später gewesen. 2024 fällt er bereits zum dritten Mal auf den 1. August.

    Einen bemerkenswerten Einschnitt der Statistik stellt die Corona-Pandemie und explizit das Jahr 2020 dar. Weltweite Lockdowns und Beschränkungen, der Rückgang von Produktion und des Verkehrs waren für Menschen und Wirtschaft einschneidend. Aber es sanken auch Energie- und Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß deutlich und der Erdüberlastungstag rutschte zurück auf den 16. August. Der Effekt hielt aber nicht lange an und war schon im Jahr darauf nicht mehr stark zu spüren.

    Wenn Sie die Entwicklung des Earth Overshoot Days aufmerksam verfolgen, sind Ihnen sicher die Schwankungen aufgefallen. Ab und zu liegt der Tag später als im Vorjahr oder er wird nachträglich angepasst. Dies kann auch mit Optimierungen beim Ressourcenverbrauch zusammenhängen. Die Gründe sind aber meist genauere Berechnungsmethoden und verbesserte Datensätze.

    CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

    Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD, die Corporate Sustainability Reporting Directive. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

    Overshoot Day für Deutschland

    Nur für Deutschland berechnet, ist der Overshoot Day sogar noch deutlich früher. 2024 ist er schon auf den 2. Mai gefallen. Das heißt: Wenn jedes Land Ressourcen konsumieren würde wie wir in Deutschland, wäre bereits an diesem Tag alles aufgebraucht, was der Planet bieten und regenerieren kann. Anders gesagt: Wenn alle so leben würden wie wir, bräuchte es 3 Erden.

    Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich beim deutschen Überlastungstag nicht viel getan. Er liegt kontinuierlich Anfang Mai – ausgenommen der Ausreißer 2020 wegen Corona. Wir haben uns in Deutschland also nicht verschlechtert, aber auch nicht wirklich verbessert.

    Der Country Overshoot Day für Deutschland ist 2024 auf den 2. Mai gefallen. Würden alle Menschen auf der so leben wie wir in Deutschland, wären an diesem Tag alle natürlichen Ressourcen, die uns eigentlich zur Verfügung stehen, aufgebraucht. Das bedeutet: Wir bräuchten drei Erden. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

    Zum Vergleich lohnt sich aber auch ein Blick auf andere Länder. Die drei frühesten Country Overshoot Days 2024 waren in:

    • Katar: 11. Februar
    • Luxemburg; 20. Februar
    • Vereinigte Arabische Emirate: 4. März

    Die drei Länder, bei denen der jeweilige Country Overshoot Day für das späteste Datum berechnet wurde, sind:

    • Guinea: 27. Dezember
    • Moldau: 28. Dezember
    • Kirgisistan: 30. Dezember

    Und zum Abschluss des Vergleichs noch ein Blick auf drei G12-Staaten:

    • USA: 14. März
    • Frankreich: 7. Mai
    • China: 1. Juni

     

    Was der Earth Overshoot Day für Ihr Unternehmen bedeutet

    Der Earth Overshoot Day ist zunächst einmal ein Weckruf an die Menschheit. Die Initiatoren wollen zeigen, dass unser Handeln zu unangenehmen Folgen führen kann. Und diese Folgen werden auch Unternehmen zu spüren bekommen bzw. sie tun es bereits.

    Ein Beispiel sind extreme Wetterereignisse wie Dürren oder Hochwasser, die durch den Klimawandel häufiger und intensiver auftreten. Sie zeigen, wie anfällig die globalen Lieferketten sind. Folgen sind oftmals Ernteausfälle, Rohstoffmangel oder blockierte Transportwege. All das führt heute schon zu Engpässen bei der Versorgung und der Produktion – und die Tendenz ist aktuell eher steigend als sinkend.

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen

    Der Ressourcenverbrauch betrifft uns alle. Auch als Privatperson können wir etwas bewirken. Der WWF nennt für den Endkonsumenten verschiedene Möglichkeiten, um nachhaltiger zu leben und so das Datum des Welterschöpfungstages nach hinten zu schieben. „Kauf grün, verbrauche weniger und iss weniger Fleisch“, ist die knappe, aber wirksame Empfehlung für Privatmenschen.

    Einer der größten Hebel zur weltweiten Einsparung von Ressourcen ist aber die Wirtschaft. Wer jetzt denkt, Nachhaltigkeit ist nur etwas für das gute Gewissen oder regulatorische Berichtspflichten, der irrt sich: Denn nachhaltiges Wirtschaften bringt Business Value, schafft Wettbewerbsvorteile und stärkt die Zukunftsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen. Durch viele Maßnahmen sparen Sie bares Geld.

    Diese drei Tipps helfen Ihnen, einem nachhaltigen Ressourcenmanagement näher zu kommen:

     

    Die drei großen R – Reduce, Reuse, Recycle

    Eine der effektivsten Methoden, um ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in einem Unternehmen zu etablieren, ist die Kreislaufwirtschaft. Sie beginnt mit den großen drei R: Reduce, Reuse, Recycle. Es geht darum, den Einsatz von Ressourcen und Materialien zu reduzieren, Produkte wiederzuverwenden und die Materialien eines Produkts in einem anderen Produkt erneut zu nutzen.

    Ein Ansatz ist ein internes Recyclingverfahren, bei dem Produktionsabfälle gesammelt, aufbereitet und wiederverwendet werden. Dadurch können der Ausschuss und somit der Rohstoffbedarf signifikant gesenkt werden. Außerdem können bereits beim Lieferanten recycelte oder biobasierte Materialien bestellt werden.

    Auch beim Versand ist eine Einsparung von Ressourcen möglich. Beispielsweise bei der Verpackung, die wiederverwendet werden kann. Aber auch beim Transport an sich. Hier gibt es spezielle Pooling-Systeme für Gitterboxen und Europaletten – sozusagen eine Mehrwegsystem für Ladungsträger. Außerdem sollten Leerfahrten mit dem Lkw vermieden werden.

    Aber auch im Büro kann ganz einfach gespart werden. Beispielsweise beim Wasser- oder Energieverbrauch. Durch wiederbefüllbare Druckerpatronen entsteht weniger Müll. Oder Sie stellen komplett auf ein papierloses Büro um.

    Die drei großen R sind übrigens nur der Anfang: Die Circular Economy geht noch einen großen Schritt weiter und setzt auf die 10 R. Das Konzept und viele weitere interessante Fakten zur Kreislaufwirtschaft erhalten Sie in diesem Blogbeitrag “Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann“.

     

    Energie sparen und effizienter einsetzen

    Energie ist eine wichtige Ressource für jedes Unternehmen – deswegen liegt es auch auf der Hand, hier anzusetzen. Die Palette an Maßnahmen, um Energie zu sparen und effizient zu nutzen, ist sehr breit. Los geht’s schon bei offensichtlichen und einfachen Schritten:

    • LED- statt Halogen-Lampen verwenden
    • Bewegungsmelder für die Beleuchtung installieren
    • Helligkeit von Bildschirmen herunterregulieren
    • Laptops statt Desktop-Rechner nutzen

    Auch hier sollten Sie systematisch vorgehen – hilfreich ist beispielsweise ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Einzelne Maßnahmen können zwar zu Einsparungen führen, aber auch an anderen Stellen zu Problemen. Betrachten Sie daher das große Ganze und machen Sie sich auf die Suche nach Energiefressern. Klimaanlage, Heizung und Lüftung bieten oft Möglichkeiten zur Optimierung. Wichtig: Prüfen Sie auch, ob es für den Austausch eine staatliche Förderung gibt.

    Oder haben Sie schon einmal an das Hosting Ihrer Website gedacht? Mit Tools wie dem Website Carbon Calculator berechnen Sie im Handumdrehen den CO2-Fußabdruck Ihrer Unternehmensseite. Im Blogbeitrag “So kommunizieren Sie Ihre Nachhaltigkeit auf der Website” geben wir unter Punkt 6 einfache Tipps, um Ihre Website ohne Design- oder Coding-Kenntnisse nachhaltiger zu machen.

    Eine weitere Möglichkeit zur Energieeinsparung: Ihr Unternehmen kann selbst zum Stromproduzenten werden. Fotovoltaikanlagen passen nicht nur auf Gebäudedächer, sondern auch über Parkplätze. So gewinnen Sie nicht nur Ökostrom und decken einen Teil Ihres Energiebedarfs ab, sondern schaffen auch einen Schattenspender. Außerdem können Sie sich an lokalen Windparks beteiligen.

     

    Mitarbeitende sensibilisieren und schulen

    Die Mitarbeitenden sind der Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Das bezieht sich nicht nur auf den rein finanziellen Erfolg, sondern auch auf das Umsetzen von ESG-Initiativen. Deshalb ist es wichtig, das gesamte Team für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen. Dadurch wird Nachhaltigkeit fest in der Unternehmenskultur verankert.

    Bei Workshops sollten Sie auf Mülltrennung und -vermeidung hinweisen sowie Wasser- und Energiespartipps geben. Wenn alle oder zumindest viele ihr Verhalten ein bisschen anpassen, kann schon viel erreicht werden. Eine Frage, die sich zum Beispiel jede und jeder stellen sollte: Muss ich diese Unterlage wirklich ausdrucken oder reicht sie in digitaler Form?

    Ein großer Hebel ist der Verkehrssektor. Steigen Sie bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands auf öffentliche Verkehrsmittel um. Gleichzeitig kann Ihr Unternehmen umweltfreundliches Verhalten belohnen – beispielsweise durch Leihräder oder einen Zuschuss für den ÖPNV.

     

    Tut Ihr Unternehmen genug in Sachen Nachhaltigkeit? So finden Sie es heraus

    Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein gutes Messinstrument für Unternehmen in Sachen ESG und der Umsetzung. Dadurch ermitteln Sie den Status quo bzw. sehen Ihre Entwicklung über die Jahre hinweg. Auf dieser Basis können Sie Maßnahmen und Ziele entwickeln oder anpassen. Durch die Berichtspflicht CSRD kann es sogar sein, dass Ihr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet ist.

    VERSO unterstützt Sie ganzheitlich bei dieser Aufgabe. Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Im Climate Hub wird zusätzlich der Corporate Carbon Footprint berechnet. Und die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg.

    Wollen Sie sich selbst noch mehr Wissen über ESG und Sustainability aneignen? Dann lohnt sich ein Besuch unserer VERSO Academy. In den Onlinekursen erfahren Sie und Ihre Kolleg:innen alles rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen – jetzt brandneu mit einem Kurs für Fach- und Führungskräfte.

     

     

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!

    Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
    09.07.2024

    Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

    ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

    Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

    Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

    Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

    Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

    Weiterbildungs-Tipp: Der neue ESG-Kurs „Fit for Sustainability“

    Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability“. Aktuell läuft noch die Early-Bird-Phase – melden sich hier für einen 25 % Gutschein an!

    4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

    1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

    Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

    Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

    2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

    Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

    Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

    3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

    Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

    Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

    4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

    Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

    Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

    Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

    Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

    Klingt gut? Sichern Sie sich hier den 25 % Early-Bird-Rabatt – einlösbar, sobald der Kurs buchbar ist:

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!

    Foto eines Pflanzensprosses, der sich spiralenförmig entrollt
    10.06.2024

    Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen?

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen? Wir haben für Sie einen kleinen Einblick mit den wichtigsten Themen zusammengestellt. Einen wirklich kleinen. Denn das Ganze ist so verzweigt und umfassend, dass wir darüber wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben könnten

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das?

    Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das? 

    Fangen wir ganz klassisch mit einer Definition an. Denn – Spoiler – die Begriffe Kreislaufwirtschaft” und Circular Economy” werden zwar oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber streng genommen.

    Circular Economy 

    Circular Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, in dem Ressourcen bzw. Produkte innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs so lange wie möglich genutzt werden. Haben sie ihre besten Zeiten hinter sich, werden sie nicht einfach entsorgt, sondern dem Kreislauf zurückgeführt – also wieder nutzbar gemacht.   

    Referenzpunkt ist die ISO 59004:2024. Sie beschreibt grundlegende Prinzipien und Konzepte der Circular Economy, aber bietet auch Hilfestellungen zur Implementierung im Unternehmen. Circular Economy wird hier definiert als:  

    „Wirtschaftssystem, das einen systemischen Ansatz verfolgt, um den Kreislauf der Ressourcen aufrechtzuerhalten, indem es ihren Wert zurückgewinnt, bewahrt oder steigert und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ 

    Etwas klarer und direkter definiert es der WWF 

    Circular Economy [ist] ein regeneratives System, angetrieben durch erneuerbare Energien, welches das derzeitige lineare Industriemodell Nehmen – herstellen – entsorgen ersetzt. Materialien werden stattdessen in der Wirtschaft erhalten, Produkte werden gemeinsam genutzt, während Abfälle und negative Auswirkungen vermieden werden. CE schafft positive Effekte und Vorteile für Umwelt und Gesellschaft und funktioniert innerhalb der planetarischen Grenzen. Sie wird ermöglicht durch eine Neubetrachtung des derzeitigen Wachstums- und Konsumverständnisses.” 

    Einen hilfreichen Überblick über alle relevanten Normen mit Bezug zur Circular Economy finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN). 

    Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist in diesem Kontext außerdem noch ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) wichtig. 

    Die ESRS im Überblick

    Wie sind die ESRS aufgebaut, welche Angaben werden gefordert und wie funktioniert das mit der Doppelten Wesentlichkeit? Unser Whitepaper erklärt’s verständlich!

    Kreislaufwirtschaft 

    Kreislaufwirtschaft heißt zwar in der Theorie genau dasselbe. In Deutschland meint Kreislaufwirtschaft aber eigentlich nur das Vermeiden von Abfällen: Kreislaufwirtschaft im Sinne [des Kreislaufwirtschaftsgesetzes] sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

    Sprechen wir hierzulande von Circular Economy, wäre also der Begriff „zirkuläres Wirtschaften” richtig. Schließlich machen wir uns das Leben gerne mal mit sperrigen Begriffen schwer.  

    Wird jedoch auf EU-Ebene (z.B. auf der Website von EU-Kommission oder EU-Parlament) von „Kreislaufwirtschaft” gesprochen, ist immer Circular Economy im eigentlichen Sinne gemeint. 

    Warum brauchen wir Circular Economy?

    Der weltweite Rohstoffverbrauch hat sich seit 1970 verdreifacht. Wir leben und wirtschaften, als hätten wir unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung. Der Earth Overshoot Day – der Tag, an dem global alle Ressourcen für das Jahr aufgebraucht sind – findet immer früher statt.

    Was nicht mehr gebraucht wird, wird entsorgt und durch etwas Neues ersetzt. Und dann verschwindet es zwar für uns von der Bildfläche. Aber es kommt woanders wieder an. Europa exportiert täglich rund 3.000.000 Kilogramm Plastikmüll in Länder des Globalen Südens. Mitunter wird das als „Müll-Kolonialismus” bezeichnet. Und beim Plastik hört es nicht auf. Wachsende Altkleiderberge, Schrott, Batterien, Reifen – unser Müll stapelt sich in anderen Teilen der Welt. 

    On top kommt der Abbau immer neuer Ressourcen für Produkte, die weltweit im Überfluss produziert werden. Viel zu oft gehen Abbau und Produktion mit Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten einher. 

    Letzteres soll die CSRD sowie Lieferkettenrichtlinien wie LkSG, CSDDD, CBAM und EUDR zwar schrittweise verhindern. Eigentlich bräuchten wir jedoch ein neues Wirtschaftssystem, das die zugrundeliegenden Probleme an der Wurzel anpackt. 

    Vorhang auf für Circular Economy.  

    Linear Economy vs. Recycling Economy vs. Circular Economy – von den 3 R zu den 10 R

    Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist eine Einbahnstraße. Es wird deshalb auch als „Linearwirtschaft” bezeichnet. Zwar gibt es schon erste Ansätze, dem hohen Rohstoffkonsum und der Wegwerfmentalität etwas entgegenzusetzen. Der Fokus liegt dabei aktuell vor allem auf den sogenannten 3 R: 

    • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
    • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
    • Recycle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 

    Daraus entsteht die Recycling Economy. Recyling bringt aber nur einen kleinen Dämpfer. Am Ende stapelt sich noch immer viel zu viel Abfall auf Müllbergen. Nur 7,2 Prozent unserer Materialien werden nach dem Gebrauch wiederverwendet. 

    Illustration, die Linear Economy, Recycling Economy und Circular Economy gegenüberstellt. Linear Economy führt direkt zur Mülltonne, bei Recycling Economy ist noch ein kleiner Umweg drin und bei Circular Economy dreht sich der Produktlebenszyklus im Kreis; es landet nichts im Müll

    Circular Economy geht einen großen Schritt weiter und setzt auf 10 R: 

    • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
    • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
    • Recyle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 
    • Refuse Mittels Produktoptimierungen oder -innovationen und den Verzicht auf Produkte Überkonsum vermeiden 
    • Rethink – Produktnutzung und Herstellungsprozesse überdenken 
    • Repair – Reparatur und Wartung defekter/beschädigter Produkte 
    • Refurbish – Wiederaufbereitung ausrangierter Produkte, sodass sie weiterhin nutzbar sind 
    • Remanufacture – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit gleicher Funktion 
    • Repurpose – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit anderer Funktion 
    • Recover – Verbrennen von Materialien mit Energierückgewinnung  
    Tabelle mit den 10 R der Circular Economy

    Die Europäische Kommission führt zusätzlich recht ähnliche 7 Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf: 

    1. Nachhaltige Lieferketten
    2. Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen 
    3. Industrielle und territoriale Ökologie, also Zusammenarbeit und Austausch zwischen Unternehmen 
    4. Funktionale Wirtschaftsorganisation; d.h. den Nutzen von Produkten mit anderen teilen, statt eigene Produkte zu besitzen 
    5. Verantwortungsvoller Konsum 
    6. Produktnutzungsdauer verlängern 
    7. Recyclen 

    So viel zur Theorie. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie soll das Ganze in der Praxis aussehen? Schließlich muss sich einiges ändern, damit Circular Economy zur Realität wird. Wir brauchen neue Prozesse und langlebigere, vollständig rückführbare Materialien. Von einem Mindset-Wechsel ganz zu schweigen.  

    Circular Economy in der Praxis 

    Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 

    Im Rahmen des Green Deal hat die EU 2020 den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft” angekündigt, mit dem bis 2050 eine „kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige und schadstofffreie Kreislaufwirtschaft” erreicht werden soll. Erste Maßnahmen wie die Ausweitung von Ökodesign-Vorschriften, das Recht auf Reparatur oder die Green-Claims-Richtlinie sind bereits in Kraft.  

    Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

    Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

    An den Aktionsplan der EU lehnt sich die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)” an. Die soll zukünftig eine Rahmenstrategie für Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung einer Circular Economy in Deutschland schaffen. Die Bundesregierung arbeitet hier eng mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.  

    Die übergeordneten Ziele der NKWS sind: 

    • Klimaschutz 
    • Schutz der Biodiversität 
    • Reduzieren des Artensterbens und der Umweltverschmutzung 
    • Rohstoffversorgung sichern 
    • THG-Emissionen senken 

    Modell Deutschland Circular Economy 

    Weil die NKWS aktuell noch in Arbeit ist, hat WWF Deutschland gemeinsam mit dem Öko-Institut, dem Fraunhofer ISI und der FU Berlin einen Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland entwickelt – das „Modell Deutschland Circular Economy (MDCE)”. In diesem umfassenden Paper wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen, politischen Strategien, Zielen und Instrumenten eine Circular Economy bis 2045 gelingen könnte.

    Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick. 

    Die Vorteile einer Circular Economy im Vergleich zu Business as usual

    • Bei 29 von 36 kritischen Rohstoffen entspannt sich die Versorgungslage, bei 9 Rohstoffen könnten mehr als 50 Prozent des Bedarfs von Deutschland reduziert oder gedeckt werden 
    • Eine CO₂-Äquivalent-Einsparung von bis zu 26 Prozent (186 Mio. Tonnen) ist möglich 
    • Wir benötigen 27 Prozent weniger Rohstoffe (179 Mio. Tonnen), der Gesamtmaterialverbrauch sinkt um 26 Prozent (329 Mio. Tonnen) 
    • Wir brauchen 30 Prozent weniger Land (8,5 Mio. Hektar) 
    • Mit dem MDCE-Szenario ließen sich außerdem auch schwer vermeidbare Emissionen reduzieren 
    • Die modellierte Circular Economy würde 26 Prozent (147 Mrd. Euro) der Klimaschadenkosten durch direkte Emissionen vermeiden – bei indirekten Emissionen 10,7 Mrd. Euro 

    Was die Circular Economy aktuell behindert

    • Das Abwälzen von Umweltkosten (Externalisierung) 
    • Fehlende Infrastrukturen für zirkuläre Produkte und Prozesse 
    • Fehlende Investitionen (u. a. in Forschung und Entwicklung) für eine zirkuläre Wirtschaft 
    • Fehlende Transparenz in Bezug auf die Informations- und Datenweitergabe in den Wertschöpfungsketten 
    • Langfristige Pfadabhängigkeiten durch Investitionen in linearen Technologien 
    • Fehlende gemeinsame Standards für zirkuläre Produkte 

    5 Schlüsselstrategien zur Umsetzung einer Circular Economy

    1. Ressourcenströme verringern 
    2. Materialien substituieren 
    3. Ressourcenflüsse verlangsamen 
    4. Produktnutzungen intensivieren 
    5. Ressourcenkreisläufe hochwertig schließen 

    Verbraucher:innen, Unternehmen und Politik tragen Verantwortung gemeinsam

    Circular Economy muss aus zwei Perspektiven gedacht werden: 

    1. Verhaltensbasierte Lösungen – nachhaltige Gestaltung des Konsums 
    2. Technologiebasierte Lösungen – technisch und produktionsseitig 

    Das Paper betont, dass die nötigen Verhaltensänderungen nicht allein bei Verbraucher:innen liegen. Für beide Lösungsansätze brauche es politischen und unternehmerischen Handlungsbedarf, der weit über Informationsinstrumente hinausgeht und durch ordnungsrechtliche und marktbasierte Instrumente gesteuert werden sollte. 

    10 politische Leitprinzipien für das Gelingen der Circular Economy

    1. Absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs priorisieren 
    2. Verbindliche Ressourcenziele nach dem Vorbild von Klimazielen festlegen  
    3. Den durch Circular Economy ausgelösten Strukturwandel mit konkreten politischen Instrumenten gestalten  
    4. In gesellschaftlichen Allianzen Überzeugung für eine umfassende CE schaffen 
    5. Bildung und Wissensvermittlung als Schlüssel für die Transformation begreifen 
    6. Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen setzen 
    7. Vorbildfunktion des Staates in der Beschaffung ausbauen 
    8. Regionale Wertschöpfungsketten in Deutschland stärken 
    9. Finanzierung sowie Forschung & Entwicklung für die Transformation in eine Circular Economy bereitstellen 
    10. Internationale Verantwortung Deutschlands stärker wahrnehmen 

    Fazit: Es liegt noch viel vor uns! 

    Mit Blick auf unser aktuelles Wirtschaftsmodell und den MDCE-Entwurf wird klar: Für eine wirklich Nachhaltige Transformation liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Gelingen kann das nur, wenn wir alle – Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch die Politik – Hand in Hand arbeiten. Fangen wir an! 

    Zum Weiterlesen: 

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!

    Gruppe verschiedenster Menschen bei einer Bürofeier
    27.05.2024

    Diversity in Unternehmen: Warum und wie?

    Am Wörtchen „Diversity“ kommt heutzutage kein Unternehmen mehr vorbei. Aber: Diversity ist weit mehr, als in der Stellenausschreibung „m/w/d“ zu ergänzen. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum Diversity im Unternehmen so wichtig ist, was es konkret bringt und was Sie tun können, um Vielfalt in Ihrem Unternehmen gezielt zu fördern.

    Warum braucht es Diversity in Unternehmen?

    Jeder Mensch ist anders

    Definieren wir am besten zuerst einmal, was „Diversity“ überhaupt bedeutet. Denn – Spoiler – Diversity ist mehr als sexuelle Orientierung und Hautfarbe. Genauer gesagt gibt es ganze sieben Vielfaltsdimensionen. Das sind nahezu unveränderbare Eigenschaften, die jede Person hat. Schließlich hat jeder von uns eine unterschiedliche Persönlichkeit und eine unterschiedliche Geschichte:

    1. Alter
    2. Ethnische Herkunft & Nationalität
    3. Geschlecht & geschlechtliche Identität
    4. Körperliche & geistige Fähigkeiten
    5. Religion & Weltanschauung
    6. Sexuelle Orientierung
    7. Soziale Herkunft

    Laut der Charta der Vielfalt haben diese sieben Diversity-Dimensionen übrigens den größten Einfluss darauf, ob wir uns in der Gesellschaft gut aufgenommen oder ausgegrenzt fühlen. Dass sich niemand ausgeschlossen fühlen soll, regeln in der Theorie schon Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wichtig ist Diversity für viele Unternehmen übrigens auch im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

    Diversity im Unternehmen wird im ESG-Report abgefragt

    Allen ESG-Regularien voran fordern die ESRS – das Reporting-Rahmenwerk der CSRD – seit 2024 eine Offenlegung der Diversity-Strategie. Speziell ESRS S1 fragt ab, wie Ihr Unternehmen Inclusion und Diversity lebt bzw. fördert.

    Diversity war aber schon vorher ein ESG-Reporting-Kriterium.

    Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, kurz DNK, unterstreicht die Bedeutung von Vielfalt und hat sie in seine 20 Kriterien für den Berichtsinhalt aufgenommen. Unternehmen müssen angeben, wie sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einhalten. Zudem sollen sie zeigen, wie sie sich darüber hinaus für Chancengleichheit einsetzen, alle angemessen bezahlen, Diskriminierung vermeiden und einen positiven Beitrag zur Integration von Minderheiten leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

    Natürlich befasst sich auch der weltweit anerkannte Berichtsstand der Global Reporting Initiative (GRI) mit dem Thema Vielfalt. Im Fokus steht hier vor allem der GRI 405. Hier berichten Sie u.a. über die Verteilung von Geschlecht, Alter oder den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeitenden und Management. Hinzu kommt der GRI 406, der sich auf Diskriminierungsvorfälle bezieht und abfragt, wie Ihr Unternehmen diese untersucht bzw. verhindert.

    Entscheidungshilfe: Welche ESRS-Datenpunkte sind relevant?

    Filtern Sie mit unserer ESRS-Checkliste die für Ihren Nachhaltigkeitsbericht relevanten Angabepflichten und Datenpunkte.

    Diversity im Unternehmen als Querschnitt der Gesellschaft

    Darüber hinaus zeigen die Diversity-Dimensionen, wie unterschiedlich wir eigentlich alle sind. Zoomen wir auf Deutschland hinaus, ergibt sich ein unglaublich vielfältiges Gesellschaftsbild. Jetzt eine Frage an Sie: Ist es mit diesem Bild vor Augen realitätsnah, wenn das Unternehmen zu 80 % aus weißen, 30- bis 50-jährigen, christlichen oder atheistischen, heterosexuellen Männern besteht? Oder wäre es nicht umgekehrt viel besser, wenn ein Unternehmen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt?

    Vorteile von Diversity in Unternehmen

    Klar wäre das viel besser. Und dafür gibt es sogar handfeste Belege. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen folgend zusammengestellt. 

    Ein heterogenes Management-Team stärkt die Motivation der Mitarbeitenden, zeigt eine Studie von StepStone und der Handelsblatt Media Group. 77 % der Jobsuchenden bewerben sich laut der Studie auch eher bei Unternehmen, die sich tolerant und vielfältig zeigen. Mal ganz abgesehen davon, dass Ihrem Unternehmen ein viel größerer Talentpool offensteht, wenn Sie beim Recruiting Wert auf Diversity legen.

    Zudem kam heraus, dass 80 % der Befragten Diversity im Management als großen positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sehen. Das liegt u.a. daran, dass durchmischte Teams zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze einbringen. Dadurch werden übrigens auch Entscheidungen bis zu 87 % schneller getroffen – und das nicht nur mit halb so vielen Meetings wie in homogenen Teams, sondern auch mit 60 % besseren Ergebnissen!

    Diversity in Unternehmen gilt darüber hinaus als einer der wichtigsten Treiber des Team-Engagements. Deloitte fand in einer Studie heraus, dass Millennials mit 83 % höherer Wahrscheinlichkeit engagierter arbeiten, wenn das Unternehmen Vielfalt und Inklusion fördert. Kein Wunder, wenn sich keiner der Mitarbeitenden ausgeschlossen fühlt!

    Kurz gesagt: Diversity im Unternehmen macht das Unternehmen attraktiver, steigert die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden – und stärkt so letzten Endes auch die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfältige, integrative Unternehmen schneiden laut einer weiteren Deloitte-Studie bis zu 35 % besser als ihre Wettbewerber ab.

    Klingt gut? Finden wir auch. Ihnen sollte jedoch bewusst sein: Wer die Vorteile von Diversity ausschöpfen will, muss Vielfalt auch gezielt fördern. Hier kommen ein paar Praxis-Tipps von unserem People-Team, damit Ihnen das gelingt!

    7 Tipps für Diversity in Unternehmen

    1. Vielfalt fängt an der Spitze an

    Diversity in Unternehmen fängt schon in den Chefetagen an. Achten Sie darauf, dass das Führungsteam divers aufgestellt ist. Dabei geht es um offensichtliche Kriterien wie Herkunft, Alter oder Geschlecht, aber auch die kognitive Vielfalt spielt eine Rolle. Die Führungsebene sollte darüber hinaus Diversität selbst vorleben. Schulen Sie Ihre Manager:innen, damit sie eine integrative Sprache verwenden und eine diverse Belegschaft fördern.

    2. Gestalten Sie Stellenausschreibungen für alle ansprechend

    Das fängt beim klassischen „m/w/d“- bzw. „all genders“-Hinweis in der Stellenausschreibung an. Binden Sie darüber hinaus auch ein Diversity Statement ein, das noch einmal betont: Hier sind wirklich alle willkommen. Prüfen Sie mit einem Gender Decoder, ob sich Männer und Frauen in Ihrer Stellenausschreibung gleichermaßen angesprochen fühlen – denn bestimmte Wörter sprechen nur das eine Geschlecht an. 

    Interessant zu wissen ist übrigens auch, wie Männer und Frauen Jobausschreibungen lesen. Frauen tendieren eher dazu, alle Kriterien erfüllen zu wollen und bewerben sich häufig nicht, wenn sie ein Kriterium nicht erfüllen. Finden Sie in der Tätigkeitsbeschreibung also die richtige Balance in der Detailliertheit der Aufgabenbeschreibung. Ermutigen Sie Bewerber:innen auch ruhig mit einem gesonderten Hinweis, sich auch dann zu bewerben, wenn sie nicht jeden einzelnen Punkt erfüllen.

    Last but not least: Achten Sie darauf, die Ausschreibung screenreader-gerecht zu schreiben. 

    3. Diversity auch im Recruiting-Prozess leben

    Binden Sie möglichst viele verschiedene Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen in Ihre Recruiting-Prozesse ein. Nicht nur das HR-Team, sondern auch Fachabteilungen oder zukünftige Kolleg:innen und Vorgesetzte. So merken Sie einerseits schneller, wer gut mit dem Team harmoniert und wer gebraucht wird. Andererseits sorgen unterschiedliche Perspektiven für weniger Bias und mehr Offenheit für Vielfalt.

    Apropos Bias: Bieten Sie Recruiting-Beteiligten regelmäßige Recruiting- und Interview-Trainings an. Diese Trainings sollten mögliche Bias (die jeder von uns hat!) aufzeigen und abbauen.

    Geben Sie allen Bewerber:innen eine Chance. Und gehen Sie bei der Auswahl nicht unbedingt danach, wer genau gleich ist wie der Rest. Viel spannender ist, wer das Team gut ergänzen würde. Welche Fähigkeiten, welche Persönlichkeit, welcher Charakter fehlt noch?

    4. Schaffen Sie Richtlinien zu Diversity

    Wenn Sie mehr Diversity im Unternehmen schaffen, müssen Sie gegebenenfalls Richtlinien und Prozesse anpassen. Das fängt schon, wie eben gesagt, bei der Stellenausschreibung an, die niemanden ausschließen und jeden ansprechen sollte. Andere Möglichkeiten sind:

    • Religiöse Feiertage einräumen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind
    • Kinderbetreuung anbieten oder Kooperationen mit Kitas aufbauen
    • Mehr bezahlte Kinderkrankheitstage anbieten, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben

    5. Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle an

    Remote-Arbeit, Teilzeitmodelle und allgemein flexible Arbeitszeiten ermöglichen z.B. Mitarbeitenden mit Kindern, alles unter einen Hut zu bringen. Aber auch Mitarbeitende mit einem anderen Arbeitsrhythmus profitieren davon. Denn so können sie ihre Arbeitszeit – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – danach richten, wann sie am produktivsten sind. 

    Ein Tipp: Arbeiten Sie mit Kalendern und bestimmten Status-Optionen. Wer einen Blocker im Kalender hat oder laut Status nicht verfügbar ist, sollte dann auch nicht angeschrieben werden oder Aufgaben zugeteilt bekommen.

    6. Schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen

    Gestalten Sie die Arbeitsstätten so, dass sich hier jede:r wohl fühlt und gut arbeiten kann. Dazu gehört z.B.:

    • Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes, aber auch der Toiletten oder der Küche und – klingt offensichtlich, wird aber selten bedacht – des Eingangs zum Unternehmen!
    • Rückzugsorte oder Ruhezonen für ungestörtes Arbeiten
    • Möglichkeiten zur individuellen ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, vor allem am Schreibtisch

    7. Prüfen Sie die Umsetzung von Diversity und haben Sie ein offenes Ohr

    Stellen Sie sicher, dass Diversity im Unternehmen nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag tatsächlich gelebt wird. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden von den Richtlinien und Rechten erfahren. Stellen Sie (anonyme) Umfragen und Feedback-Möglichkeiten zur Verfügung.

    So kann jede:r Verbesserungsvorschläge einreichen, aber auch auf Diskriminierung und Benachteiligung aufmerksam machen. Essenziell dafür ist auch das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz, für das Unternehmen ohnehin ein Hinweisgebersystem einrichten müssen. 

    Denken Sie immer daran: Ihre Angestellten sehen Probleme und Potenziale, von denen Sie vermutlich nichts wissen, weil Sie nicht konkret betroffen sind!

    Diversity in Unternehmen ist ein Prozess – dranbleiben lohnt sich!

    Diversity lässt sich nicht von heute auf morgen und schon gar nicht top-down umsetzen.

    Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Orientieren Sie sich an Best Practices und Beispielen aus anderen Unternehmen, aber passen Sie diese mit Hilfe Ihrer Mitarbeitenden unbedingt an Ihr Unternehmen an.

    Erster Anlaufpunkt sind die Ressourcen der Charta der Vielfalt – z.B. deren Tipps für Diversity Management in Großunternehmen, KMU, dem öffentlichen Sektor und Verbänden. So schaffen Sie mit der Zeit ein Unternehmen, in dem sich alle willkommen fühlen. Wir wünschen viel Erfolg!

     

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!

    Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
    15.05.2024

    Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

    Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

    Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

    Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

    Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

    Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

    Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

    In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

    • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
    • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
    • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

    Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

    Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

    Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

    Zum Weiterlesen:

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    Sanktionen bei LkSG und CSDDD

    CSDDD

    Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

    Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

    Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

    Heißt also:

    • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
    • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
    • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

    LkSG

    Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

    Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

    Zum Weiterlesen:

    Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

    EU-EHS

    Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

    • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

    Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

    CBAM

    Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

    • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
    • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
    • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
    • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

    Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

    Zum Weiterlesen:

    Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

    Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

    Sanktionen bei der EUDR

    Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

    • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
    • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
    • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
    • Vorübergehende Einfuhrverbote
    • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
    • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

    Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

    Zum Weiterlesen:

    Sanktionen bei der Green Claims Directive

    Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

    Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

    • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
    • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
    • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

    Zum Weiterlesen:

    Mit VERSO Budget und Nerven schonen

    Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!

    ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
    08.05.2024

    ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

    Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

    Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

    Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

    Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

    Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

    Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

     

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

    Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

    • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
    • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
    • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
    • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
    • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
    • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

    So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

    Aufbau von ESG-Knowhow:
    Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

    Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
    Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

    Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
    Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

    Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

    Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

    Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

    Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

    Praxisleitfaden LkSG Compliance

    Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

    Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

    Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

    Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

    Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

    Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

    Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

    Andere ESG-Pflichten

    Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

    • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
    • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

    5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

    Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

    1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

    • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
    • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

    2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

    • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
    • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
    • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

    3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

    • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
    • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
    • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

    4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

    • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
    • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

    5. Bleiben Sie am Ball

    • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
    • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

    Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

    Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

    • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
    • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
    • News zu VERSO
    • Sustainability Events uvm.

    Jetzt anmelden!