Das Bild zeigt Pakete (Karton-Verpackungen), die von einem Logisitkmitarbeitenden in einer Lagerhalle von einem Ort zum anderen geschoben werden. Es sind Verpackungen, die künftig von der PPWR (PPWR Konformitätserklärung/ EU-Verpackungsverordnung) betroffen sind.
23.02.2026

PPWR Konformitäts­erklärung: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmen

Die PPWR bringt umfassende Anforderungen für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur PPWR-Konformitätserklärung und zeigen, welche Pflichten für Unternehmen ab Sommer 2026 gelten.

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – auch bekannt als neue EU-Verpackungsverordnung oder PPWR Konformitätserklärung – bringt umfassende Anforderungen für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. Sie betrifft Design, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sowie die Reduktion von Verpackungsabfällen. Definiert werden die Rollen und Pflichten der PPWR in der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

In diesem Beitrag finden Sie die Antworten zu den wichtigsten PPWR-Fragen und erfahren, welche Pflichten ab 2026 für Sie gelten.

1. Was ist die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal. Als einheitliches, direkt geltendes Rahmenwerk ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, in der EU die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz zu erhöhen und die bisherigen Vorschriften EU-weit zu harmonisieren.

2. Was ist die PPWR-Konformitätserklärung?

Die PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist der verpflichtende Nachweis, dass eine Verpackung die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllt. Erzeuger müssen sie ab dem 12. August 2026 auf Basis eines Konformitätsbewertungsverfahrens ausstellen und in der technischen Dokumentation vorhalten. In diesem Artikel beantworten wir die 15 wichtigsten Fragen zur PPWR – von den betroffenen Rollen über konkrete Pflichten bis zu Strafen.

3. Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist am 11.02.2025 in Kraft getreten, gilt ab dem 12.08.2026 in der Anwendung und wird bis 2040 schrittweise ausgeweitet – mit wichtigen Meilensteinen in den Jahren 2028 und 2030.

4. Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen und verpackten Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Ab dem 12. August 2026 dürfen Waren in Verpackungen, die der Verordnung nicht entsprechen, in der EU nicht mehr vermarktet werden. Für Verpackungen gefährlicher Güter, Medizinprodukte, kontaktkritischer Lebensmittel und innovative Verpackungen gelten Ausnahmen und Sonderregelungen, die dort Flexibilität bieten, wo Sicherheits- oder Innovationsaspekte dies rechtfertigen.

Bleibt die Frage nach der konkreten Rolle in der PPWR: Die PPWR hat einen enorm breiten Anwendungsbereich. Deshalb betrifft sie zahlreiche Unternehmen, darunter:

  • Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
  • Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten
  • Distributoren, Importeure und Fulfillment-Dienstleister
  • Markeninhaber, die verpackte Waren auf dem EU‑Markt in Verkehr bringen
  • Nicht-EU-Lieferanten, die Produkte oder Verpackungen für die EU liefern

Folgende Sektoren sind besonders betroffen:

  • FMCG / Konsumgüter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Getränke, Körperpflege)
  • Einzelhandel, E‑Commerce und Online-Marktplätze
  • Verpackungsherstellung
  • Logistik, Fulfillment und Transportverpackungen
  • Textilien, Bekleidung und Schuhe (Aspekte der Verpackung)
  • Gastronomie, Bewirtung und Take-away (HORECA)

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5. Welche Rollen definiert die PPWR/ EU Verpackungsverordnung?

Die PPWR legt klare Verpflichtungen für jeden Wirtschaftsakteur entlang der Lieferkette fest und unterscheidet grundsätzlich zwischen Erzeugern, Importeuren, Vertreibern und Lieferanten.

 

Rolle Definition Zusätzliche Pflicht
Erzeuger Eine natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder ein verpacktes Produkt fertigt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder fertigen lässt. (Bedeutet Verpackungshersteller oder Unternehmen wie Amazon). Konformitätsbewertung, DoC, techn. Doku
Lieferant Jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder Verpackungsmaterialien an einen Erzeuger liefert. EPR: Sammlung & Recycling
Importeur Jede natürliche oder juristische Person in der EU, die Verpackungen aus einem Nicht‑EU‑Land auf den EU‑Markt bringt. Prüfpflichten
Vertreiber Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette (außer Erzeuger/Importeur), die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt bereitstellt. Prüf-/Kennzeichnungspflichten

PPWR Konformitätserklärung: To Dos in der Lieferkette

Wer ist von der PPWR betroffen – und was ist bis wann zu tun? Unsere kompakte Checkliste hilft Ihnen, die PPWR strukturiert einzuordnen und die richtigen nächsten Schritte abzuleiten.

6. Was bedeutet die PPWR-Rolle „Producer” bzw. „Hersteller” und was ist der Unterschied zum Erzeuger?

Diese Frage taucht bei der PPWR besonders häufig auf. Als Hersteller gelten alle Erzeuger, Importeure oder Vertreiber – unabhängig vom Sitz –, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat auf den Markt bringen. Sie haben dann noch zusätzliche Pflichten, z.B. die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Sammlung und Recycling. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem „Erzeuger”. Der Erzeuger ist eine der Rollen, die unter den Sammelbegriff „Hersteller” fallen. Auch im Englischen besteht Verwechslungsgefahr: Hier wird der Hersteller übrigens Producer genannt und der Erzeuger Manufacturer.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es in einer Verpackungswertschöpfungskette nur einen Erzeuger gibt, aber durchaus mehrere Hersteller geben kann (hier ist pro Mitgliedsstaat zu prüfen, ob man Erstinverkehrbringer ist).

7. Was bedeutet “Erweiterte Herstellerverantwortung” im Kontext der PPWR Konformitätserklärung?

Ein wichtiger Bestandteil der PPWR ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, auch als Extended Producer Responsibility oder kurz EPR bekannt. Die EPR-Compliance verpflichtet Hersteller nicht nur zur Verantwortung für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung der damit verbundenen Verpackungen.

Ein Beispiel: Online-Händler aus Deutschland, die Waren nach Österreich an einen Endkunden verkaufen, sind verpflichtet, dort einen Bevollmächtigen zu ernennen, um sich im nationalen Herstellerregister zu registrieren und entsprechende Gebühren zu bezahlen.

8. Wie verändern sich mit der PPWR die EPR-Gebühren?

Ab 18 Monate nach Veröffentlichung der EU-Kriterien werden die EPR-Gebühren nach der Umweltfreundlichkeit der Verpackung gestaffelt (=modulierte Gebühren). Sie sind dann z. B. günstiger, wenn die Recyclingfähigkeit höher ist.

9. Welche Pflichten bringt die PPWR für Unternehmen mit sich?

Die PPWR führt umfassende Nachhaltigkeits- und Informationspflichten für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Sie betreffen sowohl das Design und die Materialwahl von Verpackungen als auch Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung.

Zu den zentralen Pflichten, die je nach Rolle variieren, gehören:

1. PPWR Konformitätserklärung & chemische Sicherheit (ab 2026)

  • Einhaltung von Grenzwerten für besorgniserregende Stoffe (z. B. PFAS, Schwermetalle), insbesondere bei Lebensmittelkontakt
  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
  • Erstellung technischer Dokumentationen
  • Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC)

2. Kennzeichnung & Transparenz (ab 2028 ff.)

  • Harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung
  • Angaben zu Kompostierbarkeit, Rücknahme- oder Pfandsystemen
  • Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen
  • Bereitstellung von Informationen gegenüber Behörden und Marktüberwachung
  • Registrierung und Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

3. Design- und Nachhaltigkeitsanforderungen (schrittweise bis 2040)

  • Minimierung von Gewicht, Volumen und Leerraum (max. 50 % bei Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 2030)
  • Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen
  • Vorgaben zur Recyclingfähigkeit (mind. 70 % ab 2030, 80 % ab 2038)
  • Design for Recycling (werkstoffliches Recycling ermöglichen)
  • Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen (10–35 % ab 2030, bis zu 65 % ab 2040)
  • Erfüllung verbindlicher Wiederverwendungsquoten
  • Industrielle Recyclingfähigkeit im großen Maßstab (ab 2035)

4. Spezifische Vorgaben für bestimmte Verpackungen

  • Kompostierbarkeit bestimmter Anwendungen (z. B. Tee- oder Obstetiketten)
  • Wiederverwendungsangebote im Take-away-Bereich
  • Nutzung eigener Behälter ermöglichen

10. Welche Anforderungen gelten durch die PPWR ab 2026 konkret?

Wenn Sie Erzeuger der Verpackungen bzw. der verpackten Produkte sind:

  • müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen sowie die technischen Dokumentation und Konformitätserklärung erstellen,
  • dürfen Sie keine besorgniserregenden Stoffen in Verpackungsmaterial (PFAS, Schwermetalle) verwenden und
  • haben Sie eine allgemeine Kennzeichnungspflicht.

Wenn sie nachgelagert von einem Erzeuger bzw. von Ihren Lieferanten Verpackungen oder verpackte Produkte einkaufen, dann haben Sie Prüfpflichten u.a. hinsichtlich der Konformität der Verpackungen und der Kennzeichnungspflichten.

11. Welche Vorgaben gibt es in der PPWR hinsichtlich Leerraum und Überverpackung?

Ab dem 01.01.2030 dürfen Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % Leerraum aufweisen, wobei auch Füllmaterial als Leerraum gilt. Das Gewicht bzw. Volumen der Verpackung muss dann auf das Nötige reduziert sein und kosmetische Tricks (z. B. Doppelwände, falsche Böden) sind bis auf wenige Ausnahmen verboten.

12. Welche Auswirkungen hat die PPWR Konformitätserklärung auf die Lieferkette?

Die PPWR erhöht die Datenanforderungen an Lieferanten und Verpackungshersteller entlang der gesamten Verpackungslieferkette, verlangt klare Verantwortlichkeiten in der Verpackungswertschöpfungskette und führt zu einem höheren Abstimmungsaufwand zwischen Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und Lieferanten. Gleichzeitig steigen die Risiken durch unvollständige oder veraltete Lieferantendaten, weshalb Transparenz und eine digitale, jederzeit verfügbare Datenbasis an Bedeutung gewinnen.

13. Wie sollten sich Unternehmen jetzt auf die PPWR vorbereiten?

Unternehmen sollten frühzeitig Transparenz über betroffene Verpackungen und Lieferanten schaffen, bestehende Daten und Nachweise prüfen sowie klare Prozesse für Datenerhebung und -pflege definieren. Entscheidend ist zudem, Lieferanten rechtzeitig einzubinden und digitale Strukturen aufzubauen, um die Anforderungen skalierbar und revisionssicher zu erfüllen.

Unsere Herangehensweise bei der Erstellung der PPWR Konformitätserklärung:

  1. PPWR-Readiness der Lieferkette feststellen
  2. Lieferanten sensibilisieren und schulen – ohne Mehraufwand
  3. Verpackungsdaten automatisiert einholen und auswerten
  4. Optionale Beratung zur strategischen und operativen Umsetzung

Mit Software und Beratung zur PPWR-Compliance

Erfassen Sie technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen Ihrer Lieferanten strukturiert und standardisiert mit unserem PPWR-Modul. Gerne begleiten wir Sie bei Fragen zur PPWR Konformitätserklärung auch beratend hin zur Compliance!

14. Wie hängt die PPWR mit anderen ESG-Anforderungen zusammen?

Dekarbonisierung der Lieferkette

Die PPWR fördert recyclingfähige und materialeffiziente Verpackungen, wodurch der Einsatz von Primärrohstoffen sinkt und energieintensive Produktionsschritte reduziert werden – ein direkter Hebel zur Reduktion von Scope-3-Emissionen.

REACH / RoHS

Die PPWR baut auf bestehenden Chemikalienregulierungen auf und konkretisiert Stoffanforderungen für Verpackungen, etwa durch Grenzwerte für PFAS und Schwermetalle, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken systematisch zu reduzieren.

ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft

Die PPWR operationalisiert die Anforderungen des ESRS E5, indem sie verbindliche Kriterien zur Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Wiederverwertbarkeit von Verpackungen definiert und damit belastbare ESG-Kennzahlen ermöglicht.

EUDR – Rückverfolgbarkeit

Wie die EUDR verlangt auch die PPWR eine transparente Rückverfolgbarkeit von Materialien und Lieferanten, um regulatorische Konformität entlang der Lieferkette nachweisen zu können.

Digital Product Passport (DPP)

Die PPWR Konformitätserklärung liefert zentrale Datenpunkte für den Digital Product Passport, insbesondere zu Materialzusammensetzung, Stoffen, Recyclingfähigkeit und Konformität, und schafft damit die Grundlage für eine digitale, standardisierte Produkt- und Verpackungstransparenz.

15. Warum sollten Unternehmen die PPWR frühzeitig umsetzen?

Unternehmen sollten die PPWR frühzeitig umsetzen, um Compliance-, Haftungs- und Marktzugangsrisiken zu senken und kurzfristige Umsetzungs- sowie Lieferkettenengpässe zu vermeiden. Wer jetzt handelt, baut belastbare Datenstrukturen statt manueller Ad-hoc-Lösungen auf und positioniert sich besser gegenüber Kunden, Handel und Behörden. Gleichzeitig lässt sich die PPWR als Hebel für effiziente, nachhaltige Verpackungsstrategien nutzen, während notwendige Anpassungen in Forschung und Entwicklung ausreichend Zeit für Planung, Tests und Skalierung erhalten.

16. Welche Strafen sind bei PPWR-Verstößen zu beachten?

In Deutschland muss für fehlende Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen, Registrierungen, Lizenzierungen oder falschen Angaben mit bis zu 200.000 Euro Strafe gerechnet werden. Zusätzlich können auch Vertriebsverbote verhängt werden. Die ganz konkreten Strafen für einzelne PPWR-Pflichten werden noch durch weitere Rechtsakte festgelegt.

PPWR Konformitätserklärung unkompliziert umsetzen

Wir hoffen, nun einige Ihrer Fragen zur PPWR beantwortet zu haben, denn: Ab 2026 wird PPWR-Compliance zur operativen Realität – manuelle Excel-Listen reichen dafür nicht mehr aus. Mit der im Supply Chain Hub integrierten PPWR Software von VERSO digitalisieren Sie Datenerhebung, Lieferantenkommunikation und Nachweisführung zur PPWR Konformitätserklärung zentral und automatisiert auf einer Plattform.

Sie wollen Ihre konkreten Pflichten herausfinden? Machen Sie den PPWR-Check! 3 Minuten und ein paar Klicks später wissen Sie, was auf Sie zukommt und erhalten obendrauf noch eine praktische Checkliste zum Starten!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Bild von einem Cyber-Angriff mit Computer und Code.
04.02.2026

Was bedeutet die Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 für die Lieferkette?

NIS-2 verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit – erstmals steht die gesamte Lieferkette im Fokus, von Ihren Dienstleistern bis zu Cloud-Providern. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie Schritt für Schritt ein wirksames Risikomanagement für Ihre Lieferkette und NIS-2-Compliance aufbauen.

Was ist die NIS-2-Richtlinie und was bedeutet sie für die Lieferkette?

Mit der NIS‑2-Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an die Cyber-Resilienz von Unternehmen. Im Fokus steht dabei nicht nur die eigene IT, sondern die gesamte Lieferkette: Dienstleister, Zulieferer und IT- oder Cloud-Provider werden zunehmend zum Einfallstor für Angriffe. Unternehmen müssen daher ihre Abhängigkeiten kennen, Risiken systematisch bewerten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen auch bei Partnern und Dienstleistern umsetzen. Die Lieferkette wird so zu einem zentralen Hebel für die Einhaltung der Richtlinie und für die digitale Resilienz des Unternehmens.

Welche Einrichtungen und Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?

Betroffen sind nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern zahlreiche sogenannte „besonders wichtige” und „wichtige” Einrichtungen – darunter viele Unternehmen aus Industrie, Produktion, IT, Logistik, Energie, Gesundheit und digitalen Diensten ab 50 Mitarbeitenden bzw. ab 10 Mio. Euro Umsatz. Die „besonders wichtigen” Einrichtungen, in der Tabelle dargestellt, haben die strengsten Anforderungen umzusetzen.

Besonders wichtige Einrichtungen Einrichtungen / Beispiele
Energie Strom, Gas, Öl, Fernwärme/-kälte, Wasserversorgung, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
Transport & Logistik Luft-, Schienen-, Straßen- und Schifffahrtsverkehr, inklusive Reedereien und Hafenbetreibern
Finanzwesen Banken, Handelsplattformen, Marktinfrastrukturen, Versicherungen
Gesundheitswesen Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen, Medizintechnik
Wasserversorgung Trink- und Abwasserwirtschaft
Digitale Infrastruktur DNS-Dienste, Betreiber von Top-Level-Domains
Öffentliche Verwaltung Behörden und andere staatliche Einrichtungen

Die „wichtigen” Einrichtungen haben zwar – je nach Größe und Branche – nicht ganz so weitreichende Pflichten und werden nicht per se als kritisch eingestuft, dennoch müssen sie NIS-konform handeln. Dazu zählen:

  • Lebensmittelproduktion
  • Post- und Kurierdienste
  • Chemische Industrie
  • Fertigungsindustrie
  • Digitale Dienste
  • Forschungseinrichtungen
  • Abfallwirtschaft

Ab wann gilt die NIS-2 für Unternehmen und ihre Lieferketten?

Alle EU-Staaten hätten die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen müssen, doch viele, darunter Deutschland, haben die Frist verpasst. In Deutschland gilt NIS-2 daher erst seit Dezember 2025 als Gesetz.

Ob in einem Land früher oder später, Fakt ist: Unternehmen in der EU müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen und in der Lieferkette nun an NIS-2 anpassen. Dabei gilt es aufzupassen: NIS-2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als die Vorgänger-Richtlinie NIS-1. In Deutschland fallen mit der rund 30.000 Organisationen unter NIS-2, von NIS-2 waren weniger als 2.000 betroffen.

Der Unterschied zwischen NIS-2 und ISO-27001

Im Unterschied zu etablierten Informationssicherheitsstandards wie der ISO/IEC 27001 geht NIS-2 deutlich weiter: Im Fokus steht nicht nur die Absicherung der eigenen IT, sondern ein ganzheitliches Risikomanagement, das das gesamte Unternehmensumfeld inklusive der Lieferkette einbezieht.

Aspekt ISO 27001 NIS-2
Regulatorischer Status Internationaler Standard (freiwillig) EU-Richtlinie (verpflichtend)
Anwendungsbereich Branchenunabhängig, für Organisationen jeder Größe Bestimmte Sektoren und Unternehmen
Zielsetzung Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) Erhöhung des Cyber-Sicherheitsniveaus kritischer und wichtiger Infrastrukturen in der EU
Informationsschutz Schutz aller Informationsarten (digital, physisch, Cloud) Fokus auf IT-, OT- und Netzwerksicherheit mit kritischer Bedeutung
Risikomanagement Systematisches Informationssicherheits-Risikomanagement Erweiterte und tiefere Anforderungen an Cyber- und Informationssicherheits-Risiken
Asset Management Bestandteil des ISMS Deutlich ausgeweitet und explizit gefordert
Supply-Chain- & Beschaffungssicherheit Grundsätzlich adressiert Explizite und zentrale Anforderung (Lieferanten & Partner)
Awareness & Schulungen Mitarbeiterschulungen empfohlen Schulungen vorgesehen, v. a. für Geschäftsführung und Vorstand verpflichtend
Management-Einbindung Verantwortung definiert, aber begrenzte persönliche Haftung Starke Einbindung des Top-Managements inkl. persönlicher Haftung
Abdeckungsgrad Deckt ca. 70 % der NIS-2-Anforderungen ab Geht deutlich über ISO 27001 hinaus

Was fordert NIS-2 von Unternehmen und Lieferketten?

Die NIS-2-Richtlinie hebt Cybersicherheit auf ein neues Niveau – organisatorisch, technisch und strategisch. Im Kern lassen sich die Anforderungen in drei zentrale Handlungsfelder gliedern:

1. Systematisches Risikomanagement etablieren: Einsatz technischer Schutzmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), dokumentierte Kryptographierichtlinien, etablierte Incident-Response- und Notfallpläne, regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden

2. Klare Verantwortlichkeiten auf Führungsebene: Aktive Mitgestaltung und Freigabe der Cybersecurity-Maßnahmen, verpflichtende Weiterbildungen, persönliche Haftung bei groben Pflichtverletzungen

3. Verbindliche Meldepflichten & Business Continuity: Frühwarnmeldung innerhalb von 24 Stunden bei schwerwiegenden Vorfällen, detaillierter Bericht nach 72 Stunden mit Ursachenanalyse und ersten Gegenmaßnahmen, Abschlussbericht innerhalb eines Monats inklusive langfristiger Präventionsmaßnahmen

Anforderungen von NIS-2 ans Lieferkettenmanagement

Besonders relevant ist bei der NIS-2, dass die Anforderungen bis in die Lieferkette hineinreichen. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen können, welche Lieferanten und Dienstleister Zugriff auf Systeme, Daten oder kritische Prozesse haben – und wie die damit verbundenen Risiken gesteuert werden. Das betrifft insbesondere IT- und Cloud-Dienstleister, Softwareanbieter, externe Dienstleister mit System- oder Datenzugriff und Lieferanten mit digital angebundenen Prozessen.

Die konkreten Anforderungen an das Lieferkettenmanagement:

Risikomanagement für Drittparteien

Unternehmen müssen Risiken identifizieren, die sich aus der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern ergeben – insbesondere dort, wo externe Partner Zugriff auf Systeme, Daten oder kritische Prozesse haben.

  • Beispiel: Ein externer IT-Dienstleister hat Remote-Zugriff auf produktive Systeme oder administriert Cloud-Infrastrukturen. Unternehmen müssen bewerten, welche Auswirkungen ein Ausfall, ein Sicherheitsvorfall oder unzureichende Schutzmaßnahmen bei diesem Dienstleister hätten.

Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen bei Lieferanten

Es reicht nicht aus, sich auf vertragliche Zusicherungen zu verlassen. Unternehmen müssen nachvollziehen können, welche Sicherheitsmaßnahmen bei relevanten Lieferanten tatsächlich bestehen und ob diese zum eigenen Risikoprofil passen.

  • Beispiel: Ein Softwareanbieter bestätigt „angemessene Sicherheitsmaßnahmen“. NIS-2-konform ist erst dann, wenn klar ist, ob z. B. Zugriffskontrollen, Patch-Management, Incident-Response-Prozesse oder Zertifizierungen vorhanden sind – und wie aktuell diese sind.

Dokumentation und Nachweisfähigkeit

Bewertungen, Entscheidungen und Maßnahmen müssen strukturiert dokumentiert sein. Im Prüfungs- oder Vorfallsfall zählt nicht nur, was umgesetzt wurde, sondern dass Risiken systematisch bewertet, Entscheidungen begründet und Maßnahmen nachvollziehbar festgehalten wurden.

  • Beispiel: Warum ein bestimmter Lieferant als „vertretbares Risiko“ eingestuft wurde – oder warum zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind – muss auch Monate später noch transparent erklärbar sein.

Regelmäßige Überprüfung statt einmaliger Abfragen

NIS-2 versteht Cyber-Sicherheit als laufenden Prozess. Informationen aus der Lieferkette dürfen daher nicht einmalig erhoben werden, sondern müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

  • Beispiel: Bei Vertragsverlängerungen, neuen Systemzugriffen, geänderten Leistungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen muss die Risikobewertung angepasst werden – nicht erst beim nächsten Audit.

Wie Unternehmen NIS-2-Compliance (auch in der Lieferkette) sicherstellen

NIS-2 kann auf den ersten Blick komplex wirken, doch mit einem klaren Fahrplan lassen sich die Anforderungen systematisch umsetzen. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten – von der Risikobewertung bis zur Audit-Vorbereitung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die NIS-2-Compliance – welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten – von der Risikobewertung bis zur Audit-Vorbereitung.

1. NIS-2-Betroffenheit klären

Zu Beginn sollte geprüft werden, ob Ihr Unternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen ist. Auch wer Teil der Lieferkette ist, kann unter die Vorgaben fallen.

2. Gap-Analyse durchführen

Überprüfen Sie insbesondere Risikomanagement und Incident Response: Gibt es klare Prozesse zur Erkennung und Meldung von Vorfällen? Sind Zugriffsrechte, Verschlüsselung und MFA umgesetzt? Wie gut sind Ihre Dienstleister abgesichert, und sind Notfall- sowie Wiederanlaufpläne aktuell?

3. Risikomanagement-Strategie entwickeln

Ein wirksames Risikomanagement bildet die Basis jeder NIS-2-Strategie.
Kernbausteine sind:

  • regelmäßige Risikobewertungen zur frühzeitigen Identifikation von Schwachstellen
  • starke Zugangskontrollen (inkl. MFA)
  • Verschlüsselung
  • konsequentes Patch-Management
  • regelmäßige Penetrationstests
  • strukturierten Incident-Response-Plan und Meldeprozess etablieren

Wer diese Maßnahmen proaktiv umsetzt, reduziert Risiken nachhaltig und stärkt die Cybersicherheit im gesamten Unternehmen.

4. Governance und Verantwortlichkeiten klären und stärken

Cybersecurity wird durch NIS-2 klar zur Führungsaufgabe. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung, Sicherheitsrichtlinien aktiv zu gestalten, zu verabschieden und regelmäßig zu überprüfen.

Zentrale Elemente dabei sind:

  • verpflichtende Schulungen für Führungskräfte
  • eindeutig geregelte Zuständigkeiten (z. B. ein benannter Security-Beauftragter)
  • ein systematisches Review der gesamten Sicherheitsstrategie
  • eine laufend gepflegte und vollständige Sicherheitsdokumentation

So sorgt eine starke Governance nicht nur für weniger Sicherheitsrisiken, sondern verringert zugleich persönliche Haftungsrisiken für das Management.

5. Lieferkette absichern

Drittanbieter und Dienstleister entwickeln sich zunehmend zu einem zentralen Cyber-Risikofaktor – und stehen mit NIS-2 ebenfalls klar in der Verantwortung.

Um Ihre Lieferkette abzusichern, sollten Sie insbesondere:

  • Sicherheitsniveau und Schutzmaßnahmen Ihrer Dienstleister systematisch prüfen
  • NIS-2- und Compliance-Anforderungen verbindlich in Verträgen verankern
  • Laufende Monitoring- und Kontrollmechanismen etablieren, um Risiken frühzeitig zu erkennen

So wird die Lieferkette zu einem wirksamen Schutzschild: Ihr Unternehmen reduziert sowohl die reale Angriffsfläche als auch das regulatorische Risiko.

Fazit: NIS-2 beginnt nicht in der IT, sondern in der Lieferkette

NIS-2 macht deutlich: Cyber-Risiken lassen sich nicht isoliert in der IT steuern. Entscheidend ist Transparenz in der Lieferkette, einheitliche Bewertungen und die Fähigkeit, Risiken laufend zu überwachen und nachzuweisen. Genau hier scheitern viele Unternehmen an manuellen Prozessen und fehlender Struktur.

Mit dem VERSO Supply Chain Hub lassen sich die NIS-2-Richtlinie und Cyber-Sicherheit in der Lieferkette zentral abbilden: von strukturierten Risikoabfragen bei Lieferanten über eine einheitliche Bewertung von Drittparteien bis hin zur laufenden Aktualisierung und zentralen Dokumentation aller Nachweise. So wird NIS-2 in der Lieferkette nicht nur regelkonform, sondern auch praktikabel und skalierbar umgesetzt.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Product Carbon Footprint automatisieren
18.11.2025

PCF-Automatisierung in 6 Schritten

Die Berechnung eines Product Carbon Footprints (PCF), wird für viele Unternehmen immer wichtiger. Automatisierung kann hier ein echter Gamechanger sein. Mit diesen 6 Schritten kommen Sie sinnvoll von der manuellen PCF-Erhebung hin zur Vollautomatisierung des Prozesses.

Die Berechnung der Produktemissionen, also ein Product Carbon Footprint (PCF), wird für viele Unternehmen immer wichtiger. Bei einer großen Produktvielfalt ist das schnell eine Mammutaufgabe.

Automatisierung kann hier ein echter Gamechanger sein. Um die Automatisierungspotenziale für Ihr Unternehmen heben zu können, lohnt es sich, den gesamten PCF-Prozess in kleine, nachvollziehbare Schritte aufzuteilen. Mit diesen 6 Schritten kommen Sie sinnvoll von der manuellen PCF-Erhebung hin zur Vollautomatisierung des Prozesses.

1. Grundlagen klären: Was, an wen und nach welchem Standard wird berichtet?

Bevor es an die praktische Umsetzung geht, sollten Sie einige zentrale Fragen beantworten können:

  • An wen werden die PCF-Daten berichtet – Kunden, Behörden, interne Stakeholder?
  • Wie sollen sie präsentiert werden – als Report, digitale Schnittstelle oder Auditergebnis?
  • Nach welchen Standards soll berichtet werden – GHG Protocol, ISO 14067 oder andere Normen?

Diese Fragen definieren den methodischen Rahmen: Sie bestimmen, wie tief die Berechnung gehen muss (z. B. Cradle-to-Gate oder Cradle-to-Grave) und welche Systemgrenzen gelten.

2. Die eigene Rolle in der Wertschöpfungskette verstehen

Die Position im Wertschöpfungsnetzwerk entscheidet darüber, welche Daten relevant sind:

  • Wer nur an einen einzelnen Kunden liefert, braucht meist standardisierte Weitergabedaten.
  • Wer am Ende der Lieferkette steht, muss Informationen für Endprodukte und -kunden aufbereiten.
  • Zwischenlieferanten benötigen wiederum beides: Datenaufnahme und Datenweitergabe.

Diese Einordnung hilft, die passenden Schnittstellen zu identifizieren – und später zu automatisieren.

3. Ohne Datenqualität keine Automatisierung

Automatisierung steht und fällt mit der Datenbasis. Unternehmen müssen sich fragen:

  • Woher stammen die Daten – ERP-System, Produktionsdaten, Lieferanteninformationen?
  • Wie können sie produktbezogen und nutzbar strukturiert werden?
  • Und wie lässt sich sicherstellen, dass sie vollständig, konsistent und aktuell sind?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lohnt sich der Schritt zur technischen Automatisierung. Sonst vervielfachen sich Fehler, anstatt sich zu verringern.

4. Von Datenbanken zu Faktoren direkt aus der Lieferkette: Emissionen richtig bewerten

Für den Product Carbon Footprint natürlich der zentrale Schritt: Materialdaten mit Emissionen zu verknüpfen. Dafür gibt es zwei Wege:

  1. Emissionsfaktoren aus Datenbanken – einfach zugänglich, aber nur Richtwerte und Durchschnittsdaten.
  2. Faktoren basierend auf Daten aus der eigenen Lieferkette – aufwendiger, aber deutlich präziser.

Kurzfristig arbeiten viele Unternehmen mit Datenbanken. Hierfür gibt es auch schon viele zuverlässige Quellen mit Filtermöglichkeiten, um einen möglichst präzisen Faktor zu finden. Wir bei VERSO bieten Ihnen beispielsweise Zugang zu rund 50 Datenbanken mit über 200.000 Emissionsfaktoren.

Langfristig führt jedoch kein Weg an Daten aus Lieferketten vorbei, um echte Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. Sie sollten also versuchen, möglichst schnell Emissionsdaten bzw. eigene PCFs von Ihren Lieferanten einzufordern. Das können Sie auch über den VERSO Supply Chain Hub tun. Anschließen übertragen Sie die Daten direkt im VERSO Climate Hub in Ihren PCF.

5. Schritt für Schritt automatisieren – statt zu schnell schießen

Eine Automatisierung des PCF-Prozesses sollte definitiv das Ziel sein. Häufig beginnen Unternehmen aber bereits mit der Automatisierung, bevor die richtigen Grundlagen dafür geschaffen wurden. Oft werden dann einfach nur Materialdaten mit Emissionsfaktoren verknüpft – das spart vielleicht Zeit, liefert aber keine belastbaren Ergebnisse.

Der bessere Weg: zunächst eine tragfähige Methodik aufbauen, Prozesse modular gestalten und Stück für Stück automatisieren. Ein Baukastensystem hilft, um mit wenigen, aber sauber definierten Prozessen zu beginnen. So lassen sich Regeln und Berechnungslogiken später auf andere Produkte übertragen.

6. Von der Teil- zur Vollautomatisierung

Wenn Methodik und Datenqualität stimmen, kann die Automatisierung Schritt für Schritt wachsen:

  • Automatische Datentransfers zwischen internen Systemen (ERP) und PCF-Software
  • Intelligente und automatisierte Zuordnung von Emissionsfaktoren zu Materialien
  • Vollautomatisierte Berechnungsprozesse
  • Automatische Verwaltung und Aktualisierung von Emissionsfaktoren

Das Ziel: eine durchgängige, valide PCF-Berechnung – ohne manuelle Eingriffe.
So können sich Teams wieder auf das Wesentliche konzentrieren: Emissionen reduzieren, Maßnahmen umsetzen, Produkte verbessern.

Fazit: Automatisierung mit Plan

Automatisierung im PCF gelingt, wenn man zuerst Methodik und Datenqualität sichert. Klare Ziele, Rollen und Standards, strukturierte Datenquellen und schrittweise Automatisierung führen zu belastbaren Ergebnissen bei geringerem Aufwand. Ein modulares Vorgehen fördert Automatisierung, Transparenz und Vergleichbarkeit – bis zur durchgängigen PCF-Berechnung ohne manuelle Eingriffe.

Wir unterstützen Sie dabei gerne mit Software und Beratung.

Leitfaden: In 7 Schritten den PCF berechnen

In 7 Schritten die Emissionen Ihrer Produkte ermitteln: Dieser Leitfaden führt Sie verständlich durch die PCF-Berechnung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

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Corporate Carbon Footprint berechnen und reduzieren
26.06.2025

Wie berechnet man den Corporate Carbon Footprint (CCF)?

Wie hoch sind die CO₂-Emissionen Ihres Unternehmens und wie lässt sich der Corporate Carbon Footprint zuverlässig berechnen? In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der CCF wichtig ist, welche Daten Sie benötigen und wie Sie systematisch vorgehen.

Einführung und Inhalte im Überblick

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) beschreibt die gesamten Treibhausgasemissionen, die ein Unternehmen direkt und indirekt verursacht – von der Heizung im Büro bis zur globalen Lieferkette. Er wird entlang der Scopes 1, 2 und 3 nach dem Greenhouse Gas Protocol erfasst. Besonders Scope 3 ist entscheidend, da hier oft über 70 % der Emissionen entstehen. Die Berechnung des CCF ist Voraussetzung für wirksame Klimaziele, Reduktionsmaßnahmen und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation. Für viele Unternehmen wird sie zunehmend zur Pflicht – sei es durch Gesetzgebung, Marktanforderungen oder Kunden.

Inhalte:

Warum der Corporate Carbon Footprint jetzt wichtig ist

Der Druck auf Unternehmen, ihre Emissionen zu kennen und zu senken, wächst – nicht nur durch gesetzliche Vorgaben wie das EU-Klimagesetz, der CBAM oder die CSRD. Immer mehr Unternehmen müssen Klimadaten liefern – sei es in Ausschreibungen, in Lieferketten oder für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte.

Gerade für den Mittelstand wird der Corporate Carbon Footprint zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Wer seine Klimabilanz kennt, kann gezielt Maßnahmen ableiten, Risiken reduzieren und sich im Markt nachhaltig positionieren.

Was ist der Corporate Carbon Footprint?

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) beschreibt die gesamten Treibhausgasemissionen, die ein Unternehmen direkt und indirekt verursacht – von der Energie im Büro bis hin zur gesamten Lieferkette.

Der CCF zeigt, wie viel CO₂ und andere Treibhausgase ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausstößt. Dabei werden sämtliche Emissionen beispielsweise nach dem international anerkannten GHG Protocol entlang der sogenannten Scopes 1 (Direkte Emissionen), 2 (Indirekte Emissionen durch zugekaufte Energie) und 3 (Weitere indirekte Emissionen) berücksichtigt.

Die drei Scopes zur Berechnung der Klimabilanz (CCF) nach GHG Protocol

Praxisleitfaden: In 7 Schritten zum PCF

Sie möchten wissen, wie Sie die Emissionen Ihrer Produkte fundiert berechnen können – und was es dafür wirklich braucht? Dieser Leitfaden führt Sie verständlich durch die PCF-Berechnung.

Was ist der Unterschied zum Product Carbon Footprint (PCF)?

Während der CCF den gesamten Fußabdruck eines Unternehmens betrachtet, bezieht sich der Product Carbon Footprint (PCF) auf ein einzelnes Produkt. Hier wird analysiert, wie viele Emissionen im gesamtem Lebenszyklus eines Produkts entstehen – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Transport bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Beide Konzepte ergänzen sich – und sind zentrale Bausteine für glaubwürdigen Klimaschutz in Unternehmen.

 

Aspekt Corporate Carbon Footprint (CCF) Product Carbon Footprint (PCF)
Definition Gesamte Treibhausgasemissionen eines Unternehmens Treibhausgasemissionen eines einzelnen Produkts über den gesamten Lebenszyklus
Systemgrenze Alle Aktivitäten des Unternehmens (Betrieb, Fuhrpark, Lieferkette etc.) Der komplette Produktlebenszyklus (Rohstoffe, Produktion, Nutzung, Entsorgung)
Zielsetzung Überblick über die Emissionen des gesamten Unternehmens, Steuerung von Klimazielen und Reduktionsmaßnahmen Ermittlung der Umweltauswirkungen eines Produkts, Grundlage für ökologische Produktgestaltung und Lieferkettenanforderungen
Relevanz Grundlage für Klimastrategie, Klimabilanz, CSRD-Bericht, Klimaziele Relevant für Kundenanforderungen, Ökodesign, Produktentwicklung, Lieferantenbewertungen
Datenquellen Energiedaten, Geschäftsreisen, Fuhrpark, Einkauf, Produktionsprozesse, Zulieferer, Vertrieb Material- und Prozessdaten, Lieferantendaten, Nutzungsszenarien, Entsorgungswege
Scopes Scope 1, 2 und 3 gemäß GHG Protocol Scopes nicht anwendbar; Betrachtung entlang des Produktlebenszyklus (z. B. cradle-to-gate, cradle-to-grave)
Adressaten Geschäftsführung, Investoren, Banken, Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit Kunden, Einkauf, Produktentwicklung, Lieferanten, Endverbraucher

 

Schritt für Schritt zum belastbaren PCF

Sie möchten wissen, wie Sie die Emissionen Ihrer Produkte fundiert berechnen können – und was es dafür wirklich braucht? All das erfahren Sie im Praxisleitfaden PCF.

Warum ist der Scope 3 so wichtig?

Viele Unternehmen beginnen mit Scope 1 und 2 – und das ist auch oft sinnvoll. Denn hier sind die Daten meist leichter verfügbar: Energieverbräuche, Fahrzeugflotten oder Heizsysteme lassen sich intern gut erfassen.

Scope 3 ist dagegen komplexer – und gleichzeitig entscheidend. Warum? Weil hier alles erfasst wird, was außerhalb des direkten Unternehmensbereichs passiert. Und das ist in der Regel die große Masse der Emissionen: Scope-3-Emissionen machen bei vielen Unternehmen mehr als 70 % des gesamten CO₂-Fußabdrucks aus – in einigen Branchen sogar bis zu 95 %.

Trotz der Herausforderungen ist es entscheidend, alle drei Scopes zu bilanzieren, um ein realistisches Bild zu erhalten. Wer Scope 3 ignoriert, unterschätzt oft gravierend den eigenen Klimaeinfluss – und verpasst zugleich Chancen.

Denn: Gerade in Scope 3 können sich überraschend einfache Hebel zur Reduktion verbergen – z. B. durch neue Lieferantenauswahl, geänderte Logistikketten oder bessere Produktgestaltung. Diese Potenziale lassen sich nur erkennen, wenn Scope 3 systematisch mitbetrachtet wird.

Unser Tipp: Auch wenn Sie noch nicht alle Daten genau parat haben, so liefern Ihnen auch Näherungen wertvolle Erkenntnisse – und sind besser als Nichtstun.

Für welche Unternehmen ist Scope 3 besonders relevant?

Scope 3 betrifft grundsätzlich alle Unternehmen – auch den Mittelstand. Warum?

Viele mittelständische Betriebe haben:

  • komplexe oder globale Lieferketten,
  • Zulieferprodukte, die sie nicht selbst herstellen,
  • Transport- und Logistikstrukturen, auf die sie nur begrenzt direkten Einfluss haben.

All diese Emissionen fallen in Scope 3. Für diese Unternehmen heißt das: Selbst wenn der eigene Betrieb energieeffizient ist, liegt der Großteil der Emissionen möglicherweise in vor- oder nachgelagerten Prozessen – also dort, wo es besonders wichtig wird, Einblick und Einfluss zu gewinnen.

Wie berechnet man den Corporate Carbon Footprint?

Die Berechnung des Corporate Carbon Footprints (CCF) erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten. Ziel ist es, eine belastbare und plausible CO₂-Bilanz des Unternehmens zu erstellen, die als Grundlage für Managemententscheidungen, Reduktionsmaßnahmen und externe Berichterstattung dient.

1. Scope Screening: Definition der Systemgrenzen

  • Festlegung der systematischen, organisatorischen und systemischen Grenzen gemäß des GHG Protocol.
  • Entscheidung, welche Emissionskategorien (Scopes 1, 2, 3) und Unterkategorien einbezogen werden.
  • Bestimmung des Konsolidierungskreises: Welche Standorte, Gesellschaften und Unternehmensgrößen werden betrachtet?

2. Verantwortlichkeiten und Projektorganisation

  • Festlegen, wer intern für die Datensammlung und -aufbereitung verantwortlich ist.
  • Abstimmung der Vorgehensweise, der Zuständigkeiten und des Zeitplans.
  • Gemeinsames Kickoff-Meeting mit allen relevanten Fachbereichen.

3. Datenerhebung in den Fachabteilungen

  • Sammlung relevanter Aktivitätsdaten aus den beteiligten Abteilungen.
  • Schließen von Datenlücken durch Hochrechnungen und fundierte Annahmen.
  • Prüfung, ob bereits belastbare Emissionsfaktoren vorliegen bzw. ergänzt werden müssen.
  • Erhebung spezifischer Daten z. B. zum Pendelverhalten der Mitarbeitenden sowie gezielte Anfragen an Lieferanten zur Erfassung vorgelagerter Emissionen.

4. Plausibilisierung der Daten

  • Überprüfung und Validierung der erhobenen Daten, idealerweise unter Einbindung externer Expert:innen zur Qualitätssicherung.

5. Auswertung und Interpretation der Ergebnisse

  • Gemeinsame Analyse der Ergebnisse mit dem Unternehmen.
  • Identifikation von Emissions-Hotspots und Priorisierungsfeldern.
  • Diskussion, ob weitere Daten vertieft erhoben werden müssen (z. B. ergänzende Lieferantenanfragen).
  • Ableitung von nächsten Schritten für Reduktionsstrategien, Maßnahmenplanung oder auch Optimierungen in der Datenbasis.

Was passiert nach der CO2-Bilanz?

Die CO₂-Bilanz ist ein zentraler Bestandteil jeder Dekarbonisierungsstrategie – aber eben nur der Anfang. Mit der Berechnung allein ist es nicht getan. Erst darauf aufbauend lassen sich die nächsten Schritte gezielt angehen:

  • Messbare Klimaziele und -maßnahmen definieren
  • Treibhausgasemissionen (THG) wirksam reduzieren
  • Unvermeidbare Emissionen verantwortungsvoll ausgleichen
  • Erfolge und Potenziale transparent kommunizieren

Wir unterstützen Sie – mit Software und Expertise

Ob Corporate oder Product Carbon Footprint oder die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie: Wir begleiten Sie genau dort, wo Sie Unterstützung brauchen.

Mit unserer Climate Software können sowohl Klimaprofis als auch Einsteiger:innen arbeiten. Die Daten lassen sich so aufbereiten, wie Sie sie benötigen – sei es für Ihre Berichterstattung, für die interne Steuerung oder für externe Anforderungen in der Kommunikation oder Compliance.

Und wenn Sie zusätzliches Sparring oder punktuelle Begleitung wünschen, sind unsere Climate Expert:innen gerne für Sie da. Denn klar ist: Nur wer die eigenen Emissionen wirklich versteht, kann wirksam handeln.

Fragen und Antworten zum Corporate Carbon Footprint (CCF)

Alles Wichtige rund um Berechnung, Abgrenzung und Reporting Ihrer Unternehmensemissionen.

Was ist der Unterschied zwischen Corporate und Product Carbon Footprint?

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) zeigt, wie viel CO₂ ein Unternehmen insgesamt verursacht – also von der Heizung im Büro bis zur Lieferkette. Der Product Carbon Footprint (PCF) schaut sich ein einzelnes Produkt an: vom Rohstoff bis zur Entsorgung. Grob gesagt: CCF = Unternehmensblick, PCF = Produktblick.

Wie oft sollte der CO₂-Fußabdruck berechnet werden?

Mindestens einmal im Jahr – am besten im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts. So lassen sich Fortschritte erkennen und Maßnahmen besser steuern. Wer ambitioniert ist, kann auch quartalsweise nachsteuern.

Ist der Corporate Carbon Footprint Pflicht?

Nicht grundsätzlich – aber für viele Unternehmen wird er durch Berichtspflichten wie die CSRD, den CBAM, bestimmte Branchenverpflichtungen oder durch Kundenanforderungen de facto zur Pflicht. Und wer ihn nicht kennt, hat es schwer, glaubwürdig über Klimaziele zu sprechen.

Für welche Unternehmen ist der CCF relevant?

Für alle, die Verantwortung übernehmen und zukunftsfähig wirtschaften wollen. Besonders relevant wird es, wenn Investor:innen, Kund:innen oder Regulierungen Transparenz fordern – und das kommt immer häufiger vor.

Wie genau sind die Ergebnisse?

Grundsätzlich kann die Berechnung nur so genau sein, wie die Daten, denen sie zugrunde liegt. Bei Scope 1 und 2 ist die Datenlage meist solide, bei Scope 3 wird es komplexer. Wichtig ist: Auch Näherungen liefern wertvolle Erkenntnisse – und sind besser als Nichtstun.

Reicht auch eine Berechnung von Scope 1 und 2?

Für den Anfang: ja. Für ein vollständiges Bild: nein. In vielen Unternehmen steckt der Großteil der Emissionen in Scope 3 – zum Beispiel in der Lieferkette. Wer da nicht hinschaut, verpasst wichtige Hebel.

Was ist das Greenhouse Gas Protocol?

Das GHG Protocol ist der weltweite Standard für die CO₂-Bilanzierung von Unternehmen. Es definiert, was zu Scope 1, 2 und 3 gehört – und sorgt dafür, dass Bilanzen vergleichbar und nachvollziehbar sind.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Nachhaltig wirtschaftendes mittelständisches Unternehmen
23.04.2025

Nachhaltig wirtschaften: Der Business Case für den Mittelstand

Stakeholder, ESG-Pflichten oder einfach Überzeugung – aus vielen Gründen steht das Thema Nachhaltigkeit bei Unternehmen auf der Agenda. Egal, ob Pflicht oder freiwillig: Nachhaltigkeit darf nicht nur versprochen, sondern muss umgesetzt werden. Dieser Artikel zeigt, warum nachhaltiges Wirtschaften für alle Unternehmen – vom Mittelstand bis zum Konzern – wichtig ist.

Warum ist nachhaltiges Wirtschaften für den Mittelstand wichtig?

Nachhaltigkeit schafft Transparenz in der Lieferkette

Nachhaltiges Wirtschaften wird für den Mittelstand zur Voraussetzung, um langfristig lieferfähig und wettbewerbsfähig zu bleiben – denn große Unternehmen erwarten heute volle Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.

Viele Mittelständer liefern Produkte oder Materialien an größere Unternehmen, die unter gesetzliche Vorgaben wie LkSG, CSRD, EUDR etc. fallen. Diese sind oftmals auch an branchenspezifische Leitlinien gebunden, die Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette einfordern.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie als Zulieferer von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt:

  • Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren.
  • Nachweise müssen nicht nur Lieferanten erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Nachhaltigkeit als Faktor für Finanzierungen

Nachhaltiges Wirtschaften verbessert nicht nur das ESG-Rating, sondern schafft auch Zugang zu besseren Finanzierungskonditionen – ob bei Krediten, Investitionen oder Versicherungen.

Mittelständische Unternehmen, die Kapital von Investor:innen oder einen Kredit von der Bank erhalten wollen, sollten auf ESG-Anfragen vorbereitet sein. In der Praxis beeinflusst das ESG-Rating direkt die Kreditkonditionen – je besser das Rating, desto günstiger der Kredit.

Auch Investor:innen beziehen ESG-Kriterien zunehmend in Ratings und M&A-Entscheidungen ein. Spätestens bei Transaktionen oder Investitionsentscheidungen werden von Ihnen belastbare Nachhaltigkeitskennzahlen erwartet.

Darüber hinaus benötigen auch (Rück-)Versicherer ESG-Informationen von ihren Kunden. Nachhaltigkeitsrisiken fließen zunehmend in die Risikobewertung bei Vertragsabschlüssen ein, was sich direkt auf Versicherungsprämien und -leistungen auswirken kann.

Nachhaltigkeitserwartungen von Kunden und Geschäftspartnern

Wer heute mitreden, mitarbeiten oder mitbieten will, braucht eine klare Nachhaltigkeitsposition – denn ESG-Kriterien entscheiden immer häufiger über Partnerschaften und Auftragsvergaben.

Bei Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen und ESG-Informationen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens zeigen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht „mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch bei anderen Qualitätsstandards, wie Fairtrade, Bio-Zertifizierungen, Arbeitgeberrankings oder ISO-Normen, spielt Nachhaltigkeit eine große Rolle: Hier wird ebenfalls nach Nachhaltigkeit gefragt.

Schutz vor Greenwashing-Vorwürfen

Sich einfach mal als „grün” zu bezeichnen – das ist Schnee von gestern. Mit der Green Claims Directive und der EmpCo-Richtline schreibt die EU konkret vor, was Greenwashing ist und was nicht.

  • Bald müssen Unternehmen die Richtigkeit ihrer Umweltaussagen wissenschaftlich überprüft nachweisen. Wird das nicht gemacht, drohen ihnen nicht wie bisher nur Imageschäden, sondern auch tatsächliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Sie betreiben bestimmt nicht absichtlich Greenwashing – aber unbewusst passiert das schnell mal: Denn viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Das passiert vor allem dann, wenn im Unternehmen die Nachhaltigkeitsdaten nicht transparent sind.

Mit einer Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie gelingt eine transparente Nachhaltigkeitskommunikation: Durch die zahlenbasierte Strategie, das KPI-Tracking und die CO2-Bilanz können Sie nachvollziehbar Zahlen, Fakten und Ziele kommunizieren.

Verbessertes Risikomanagement und Resilienz

Eine gute Nachhaltigkeitsstrategie hilft Ihnen, ökologische und soziale Risiken frühzeitig zu erkennen – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Grundlage dafür ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Ihr bestehendes Risikomanagement um eine ganzheitliche ESG-Perspektive ergänzt – inklusive Chancenbetrachtung.

So lassen sich Risiken gezielt bewerten, Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung ableiten und deren Wirkung im ESG-Management systematisch kontrollieren. Das macht Ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Klimafolgen, geopolitischen Veränderungen oder Ressourcenengpässen – und kann gleichzeitig Kosten sparen und zukünftige Verluste verhindern.

Effiziente Ressourcennutzung und optimierte Prozesse

Ein durchdachtes Nachhaltigkeitsmanagement hilft Ihnen, Ressourcen effizienter einzusetzen. Es treibt Prozessoptimierungen und Innovationen voran – zum Beispiel durch energiesparende Maschinen oder die Wiederverwertung von Produktionsabfällen. Das spart Rohstoffe, senkt Kosten und schont die Umwelt.

Mit gutem ESG-Management reduzieren Sie nicht nur Abfall und Energieverbrauch, sondern gewinnen auch Zeit: Sie konzentrieren sich auf die wirklich wichtigen Themen – und können diese gezielt voranbringen. Ein klarer Pluspunkt für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Ganzheitliche Unternehmensstrategie und Zukunftsfähigkeit

Einzelne Maßnahmen bringen wenig, wenn der strategische Zusammenhang fehlt. Eine Nachhaltigkeitsstrategie schafft den nötigen Gesamtblick: Alle Maßnahmen sind Teil eines übergeordneten Plans – statt isolierter Einzelinitiativen.

Die Grundlage dafür ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, mit der Sie die wichtigsten Themen identifizieren. Daraus entsteht eine langfristige, systematische Strategie – idealerweise als integrierter Teil Ihrer Unternehmensstrategie. So wird Nachhaltigkeit zur Chefsache und gezielt gesteuert, gemessen und kommuniziert – etwa mit einer passenden Softwarelösung wie dem VERSO ESG Hub.

Wie verankern Sie Nachhaltigkeit im Unternehmen?

Damit nachhaltiges Wirtschaften mehr ist als nur ein gutes Vorhaben, muss es tief im Unternehmen verankert werden. Das gelingt mit den folgenden Bausteinen, die zeigen, wie Unternehmen aus dem Mittelstand strukturiert und wirkungsvoll ins Handeln kommen.

1. Status quo und wesentliche Themen

Bevor Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, braucht es eine fundierte Status-quo-Analyse als Grundlage – sie schafft Transparenz über Daten, Prozesse und Herausforderungen im Unternehmen. Darauf aufbauend zeigt die Wesentlichkeitsanalyse, welche ESG-Themen wirklich wesentlich sind und wo die größten Auswirkungen, Risiken und Chancen liegen.

2. SMARTe Ziele und geeignete Maßnahmen festlegen

Ziele bilden das Herzstück jeder Nachhaltigkeitsstrategie und sollten wissenschaftlich fundiert, SMART formuliert und eng mit der Unternehmensstrategie verknüpft sein, um Zielkonflikte zu vermeiden. Entscheidend für die Umsetzung ist die Entwicklung passender Maßnahmen – idealerweise gemeinsam mit Mitarbeitenden und relevanten Stakeholdern, die praxisnahe Lösungen beitragen können.

3. Unternehmensweit ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit schaffen

Nachhaltigkeit ist ein unternehmensweites Teamprojekt – und genau deshalb braucht es ein gemeinsames Bewusstsein und eine klare Ausrichtung. Schon bei der Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sollten Sie Vision, Mission und Werte definieren, um Orientierung zu geben, Mitarbeitende zu motivieren und das Thema wirksam in der Gesamtstrategie zu verankern. Wer transparent über Ambitionen spricht und interne Kommunikation gezielt nutzt, legt den Grundstein für gelebte Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen.

4. Es geht in die Umsetzung: Kontrolle ist das A und O

Nach der Strategie beginnt die eigentliche Arbeit: Die Umsetzung von ESG-Maßnahmen ist ein langfristiger Prozess, der kontinuierliche Anpassung und Ausdauer erfordert. Um den Überblick zu behalten und flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können, braucht es ein strukturiertes ESG-Management, regelmäßiges Monitoring sowie transparente Kommunikation – intern wie extern. Nur so bleiben Fortschritte sichtbar, Stakeholder eingebunden und die Motivation im Unternehmen erhalten.

Starten Sie mit VERSO

Jetzt geht es darum, vom Planen ins Handeln zu kommen. Wir unterstützen Sie dabei – mit passenden Softwarelösungen und Services entlang Ihrer gesamten Nachhaltigkeitsreise: vom ersten Bericht über die Zieldefinition bis hin zum Tracking konkreter Maßnahmen. Schritt für Schritt schaffen Sie so die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften in Ihrem Unternehmen.

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

ESRS-Checkliste: Wesentliche Datenpunkte effizient festlegen

Die Wesentlichkeitsanalyse ist abgeschlossen. Welche Angabepflichten und Datenpunkte nun relevant sind, hängt von Ihrer individuellen Wesentlichkeitsentscheidung ab. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards gerecht werden, ohne unnötige Komplexität.

Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss. Mit der Analyse ermitteln Sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive) und wie sich ihre Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken (Impact Materiality bzw. Inside- Out-Perspektive).

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit KI

Nachhaltigkeit ist komplex in der Umsetzung – das Reporting sollte es nicht auch noch sein. Unsere KI-gestützte Softwarelösung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse erleichtert und beschleunigt den aufwändigen Prozess erheblich. In dem Modul, das direkt in den VERSO ESG Hub integriert ist, ermitteln Sie die wesentlichen Themen, verwalten die Ergebnisse und legen damit die Grundlage für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht.

Aufbau eines ESRS-Berichts: Wie gliedert sich der CSRD-Bericht?

Die ESRS geben einen grundsätzlichen Aufbau für die Nachhaltigkeitserklärung vor. Demnach gliedert sich der Bericht in die folgenden vier Kapitel:

  1. Allgemeine Angaben
  2. Umweltangaben
  3. Soziale Angaben
  4. Governance-Angaben

Die Allgemeinen Angaben aus den übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 sind für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich (d. h. sektorunabhängig) verpflichtend. Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.

Der Aufbau des ESRS-Berichts nach einzelnen Standards

Steigen wir also in den Aufbau des ESRS-Berichts ein. Dafür blicken wir etwas tiefer in die einzelnen Standards.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS2

Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Bei ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas „zu tun” für Unternehmen. Allerdings geht es hier um die Rahmenbedingungen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht: Wie soll er aussehen? Was muss enthalten sein? Wie ist der Bericht aufgebaut? Zu all diesen Fragen und vielen weiteren finden Sie in den ESRS 1 die Antworten. Daher ist es sehr wichtig, dass das Nachhaltigkeitsteam diesen Teil genau durcharbeitet und versteht. Dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Als nächstes stehen die Themenstandards aus Umwelt, Sozialem und Governance an. Während Sie sich durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Text.

Für eine strukturierte Arbeit sollten Sie sich frühzeitig mit den ESRS vertraut machen. Grundsätzlich folgen alle Standards einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern (siehe Grafik).

Grafik zum Aufbau der ESRS-Themenstandards mit den vier Säulen allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau des ESRS-Berichts. Je nach Themenstandard (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, S4 und G1) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt.

Umweltangaben

Bei den fünf Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens (siehe Bild) aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und  Ökosystemveränderungen einfließen.

Soziale Angaben

Bei den Sozialstandards sticht vor allem der Standard S1 heraus. Er ist sehr umfangreich und bezieht sich auf die „Arbeitskräfte des Unternehmens”. Vereinfacht gesagt müssen Sie Angaben zu Arbeitsumfeld und -sicherheit sowie zur Einbindung Ihrer Mitarbeitenden machen. Die drei weiteren Standards weiten den Blick nach außen – auf die „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette”, auf von ihrer Tätigkeit „betroffene Gemeinschaften” sowie auf „Verbraucher und Endnutzer”.

Governance-Angaben

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (G1 Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z. B. das Thema „E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie „Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

 

Fazit: Aufbau eines ESRS-Berichts verstehen und gezielt umsetzen

Der Aufbau eines ESRS-Berichts wirkt auf den ersten Blick komplex: verschiedene Standards, zahlreiche Angabepflichten und unzählige Datenpunkte. Entscheidend ist jedoch: Sie müssen nicht alles berichten, sondern die für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen sauber identifizieren, richtig einordnen und nachvollziehbar dokumentieren.

Wer den Aufbau ESRS-Bericht frühzeitig versteht, schafft eine klare Grundlage für die CSRD-konforme Berichterstattung. Die Struktur der ESRS hilft dabei, den Nachhaltigkeitsbericht systematisch aufzubauen: von den allgemeinen Angaben über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen bis hin zu konkreten Kennzahlen und Zielen.

Für Unternehmen bedeutet das: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, prüfen Sie die relevanten Themenstandards genau und leiten Sie daraus die passenden Angabepflichten und Datenpunkte ab. So vermeiden Sie unnötige Komplexität und erstellen einen Bericht, der nicht nur die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sondern auch intern für mehr Klarheit sorgt.

Alle Infos zum Aufbau des ESRS-Berichts zum Download

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
27.11.2024

Doppelte Wesentlich­keits­analyse nach CSRD: Definition, Beispiel und 7 Schritte

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Schritt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS. Unternehmen bewerten dabei Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Und welche finanziellen Chancen und Risiken entstehen durch Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen? Das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zeigt, welche Themen für den CSRD-Bericht wesentlich sind. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Methode und werden Schritt für Schritt durch den Ablauf geführt.

Was ist das Ziel der doppelten Wesentlichkeitsanalyse?

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden, wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Inside-out und Outside-in: Die zwei Perspektiven der doppelten Wesentlichkeit

Die Inside-out-Perspektive betrachtet, wie sich das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. Die Outside-in-Perspektive betrachtet, wie Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen wirken, zum Beispiel durch Kosten, Risiken, Marktveränderungen oder regulatorische Anforderungen.

Schauen wir uns beides genauer an:

Was ist die Outside-in-Perspektive in der doppelten Wesentlichkeit?

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

 

Was ist die Inside-out-Perspektive?

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

Warum ist die doppelte Wesentlich­keitsanalyse für die CSRD wichtig?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist einer der ersten und wichtigsten Schritte auf dem Weg zum CSRD-Bericht. Sie entscheidet, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen wirklich relevant sind und deshalb nach den ESRS berichtet werden müssen.

Wichtig ist dabei die doppelte Perspektive: Unternehmen betrachten nicht nur, wie sich Nachhaltigkeitsthemen finanziell auf ihr Geschäftsmodell auswirken. Sie bewerten auch, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft hat. Genau daraus ergibt sich, welche Themen wesentlich sind.

Für die CSRD ist das entscheidend, weil der Nachhaltigkeitsbericht nicht einfach alle denkbaren ESG-Themen abdecken soll. Stattdessen soll er sich auf die Themen konzentrieren, die für das Unternehmen und seine Stakeholder tatsächlich relevant sind. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse schafft dafür die Grundlage: Sie hilft, Berichtsinhalte einzugrenzen, Prioritäten zu setzen und die Anforderungen der ESRS nachvollziehbar umzusetzen.

Gleichzeitig liefert sie wichtige Impulse über den Bericht hinaus. Unternehmen erkennen, wo Nachhaltigkeitsrisiken entstehen, welche Chancen sich ergeben und bei welchen Themen Handlungsbedarf besteht. Damit wird die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht nur zur Pflichtübung für die CSRD, sondern zu einem strategischen Werkzeug für Nachhaltigkeitsmanagement, Risikosteuerung und Unternehmensentwicklung.

In 7 Schritten durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

1. Verständnis für doppelte Wesentlichkeit schaffen

Bei der Analyse der doppelten Wesentlichkeit ermitteln Sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf Ihr Unternehmen und wie sich dessen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet den Start und die Basis für Ihre Nachhaltigkeitsberichte der kommenden Jahre. Ein qualitativ hochwertiger Prozess und ein fundiertes Ergebnis sind also ein Muss. Zudem werden künftig Wirtschaftsprüfer den Ablauf der Wesentlichkeitsanalyse sowie den fertigen CSRD-Bericht prüfen.

Es lohnt es sich daher, die Analyse in einem von Wirtschaftsprüfern anerkannten Tool zu durchlaufen. Die KI-gestützte Softwarelösung für die doppelte Wesentlichkeit von VERSO führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess; der Wirtschaftsprüfer kann direkt im Tool prüfen.

Zunächst ist es für Sie und Ihr Nachhaltigkeitsteam wichtig, sich mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit tiefergehend auseinanderzusetzen. Hier einige Fragen, die in dieser ersten Phase hilfreich sind:

  • Sind wir mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit vertraut? Haben alle im Team verstanden, welche Perspektiven (Finanzielle und Auswirkungs-Wesentlichkeit; Auswirkungen, Risiken und Chancen) beachtet werden müssen?
  • Wie sind die Rahmenbedingungen unseres Unternehmens, welche Themen könnten aufgrund des Umfelds, der Branche und Produkte von vornherein relevant sein?
  • Welche vor- und nachgelagerten Wirtschaftsaktivitäten von der Rohstoffgewinnung über den Verbrauch bis zur Entsorgung sind Bestandteil der Wertschöpfungskette?
  • Verstehen wir alle, wie der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aussehen sollte, was unser Ziel ist, wie wir vorgehen werden?
  • Was sind wichtige Stakeholder (z.B. Betroffene von Auswirkungen; Gruppen mit Informationsinteresse), mit denen wir zusammenarbeiten und an die wir uns wenden?
  • Haben wir das Managementteam mit an Bord geholt und ausreichend informiert? Können wir auf deren Commitment zählen?

KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse vom Pionier der Branche

Als Sustainability-Software-Pionier halten wir Ihnen auch beim CSRD-Reporting den Rücken frei: Sparen Sie mit der marktführenden Lösung Zeit, Geld und Nerven bei der Doppelten Wesentlichkeit.

2. Roadmap für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstellen

Sind alle mit dem Thema vertraut und haben einen Überblick erhalten, dann geht es an die konkrete Planung der Analyse. In drei Themenbereichen sollten grundlegende Entscheidungen getroffen werden:

Verantwortlichkeiten: Klären Sie, wer aus Ihrem Team wofür verantwortlich ist. In der VERSO-Software können Sie diese Verantwortlichkeiten hinterlegen. So können Sie unterschiedlich tiefgreifende Rechte vergeben und jederzeit nachvollziehen, wer an welchen Themen arbeitet.

Zeit- und Ressourcenplan: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit braucht Zeit. Erstellen Sie einen Zeitplan und überlegen Sie, welche personellen und monetären Ressourcen Sie benötigen. Planen Sie so, dass Sie mit allen betroffenen Stakeholdern sprechen, das Management in den Prozess miteinbeziehen und am Ende auch die Ergebnisse gut abstimmen können. Denken Sie all das im Kontext des Nachhaltigkeitsberichts: Haben Sie bei der Berichterstellung die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mitbedacht oder braucht es eine Anpassung des Projektplans?

Quellen und Stakeholdern: Überlegen Sie, durch welche Methoden und mit welchen Stakeholdern und Kolleg:innen Sie die Wesentlichkeitsanalyse durchführen wollen. Ansatzpunkte für mögliche relevante Themen geben Ihnen die ESRS und andere Rahmenwerke sowie Branchenstandards und Erkenntnisse aus dem Unternehmensumfeld.

Einblick in das KI-gestützte Modul zur Wesentlichkeitsanalyse von VERSO

Wir bei VERSO haben schon viele Kunden über den gesamten Prozess hinweg unterstützt – von der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zum Reporting. Dazu gehört beispielsweise die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), die auch die KI-gestützte VERSO-Software nutzt.

3. Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt der ESRS ist dann wesentlich und berichtspflichtig, wenn die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) als wesentlich erachtet werden. Ein Beispiel: Ist die Verschmutzung des Abwassers durch verwendete Substanzen eine wesentliche Auswirkung, muss zu den Datenpunkten im dazu vorliegenden Standard E2 „Umweltverschmutzung” darüber berichtet werden.

Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in der VERSO Software

Aber wie kommen Sie nun zu den IROs?

Die IROs können sich aus unterschiedlichsten Quellen ergeben, wie beispielsweise durch Branchen- oder Unternehmensspezifika und Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdergruppen. Hierbei ist ein Sparring mit den VERSO-Consultants hilfreich. Zusätzlich können Ihnen interne Daten aus Hinweisgebersystemen, Arbeitsschutzinformationen oder Diskriminierungsfällen Aufschlüsse zu relevanten ESG-Themen in Ihrem Unternehmen geben.

VERSO erleichtert Ihnen die Ermittlung der IROs: Basierend auf Ihren Angaben zu Unternehmenstätigkeiten, NACE-Codes, Standorten, Branchen etc. schlägt Ihnen unser KI-Modul mögliche wesentliche Themen vor. So starten Sie nicht mit einem leeren Blatt Papier. Sie können direkt mit einzelnen Auswirkungen beginnen und diese den jeweiligen Themen zuordnen.

Wer sich ein wenig im Thema auskennt, hat es bemerkt: Unser KI-gestütztes Modul für die Wesentlichkeitsanalyse verfolgt bei der IRO-Identifizierung den „Bottom-Up-Ansatz“. Hierbei ermitteln und bewerten Sie zuerst die IROs, sodass sich daraus am Ende die wesentlichen Themen der ESRS ergeben.

Sie könnten es auch andersherum machen – hier fallen nach unserer Erfahrung aber oft wichtige Themen durchs Raster.

Der Bottom-Up-Ansatz im Detail:

  • ​​Identifizieren Sie alle tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Wirtschaftsaktivitäten in der gesamten Wertschöpfungskette auf Stakeholder haben oder haben könnten (Impact Materiality bzw. Inside-Out-Perspektive).
  • Definieren Sie, welche finanziellen Chancen und Risiken sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen ergeben könnten (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive). Hierbei können Sie auf den Ergebnissen des Impact-Assessments aufbauen.
  • Schärfen Sie die IROs, damit sie so konkret wie möglich werden. Ihre gesammelten Auswirkungen haben Sie übersichtlich im VERSO-Modul aufgelistet. Für einen CSRD-konformen ESRS-Bericht müssen Sie auch die Informationen und Interessen Ihrer Stakeholder angeben. Sie müssen grob beschreiben, auf welche Ihrer wesentlichen IROs die Stakeholder Einfluss haben bzw. Auswirkungen erfahren. Auch hier spart Ihnen das Wesentlichkeitsmodul von VERSO bereits Zeit: Sie können bei der Angabe der wesentlichen Themen die betroffenen Stakeholder hinterlegen sowie diese Gruppen und ihre Auswirkungen auch näher beschreiben.

Lernen Sie unser Modul zur Wesentlichkeitsanalyse kennen

Sie möchten unsere KI-gestützte Softwarelösung für die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ausprobieren? Dann vereinbaren Sie gleich eine Demo für den VERSO ESG Hub und wir beantworten Ihre Fragen!

4. Abstimmung und Schärfung der IROs mit dem Management

Nun ist es Zeit, die vorläufigen Ergebnisse mit dem Management Ihres Unternehmens abzustimmen. Die Führungsebene hat eine andere Sicht auf das Unternehmen und kennt auch andere Perspektiven, wie die von Investor:innen. Und schließlich sollte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vom ganzen Unternehmen mitgetragen werden und Basis für die Strategieentwicklung sein – dazu muss das Management an Bord sein.

Am besten stellen Sie die Ergebnisse direkt in unserer Software dem Management vor. Die Daten sind im Modul übersichtlich aufbereitet, lassen sich aber natürlich auch im gewünschten Format exportieren und in Präsentationen einbauen.

5. Festlegung der wesentlichen Themen

Um die IROs CSRD-konform als wesentlich einzustufen, müssen diese nach den Kriterien der ESRS bewertet werden. Unter anderem bewerten Sie die IROs nach

  • Ausmaß,
  • Umfang,
  • Unabänderlichkeit und
  • Eintrittswahrscheinlichkeit.

Aufgepasst: Je nach Art bzw. Kategorie der IROs (z.B. tatsächliche oder potenzielle Auswirkung) sind andere Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen. In der VERSO-Software finden Sie diese Kategorien bereits hinterlegt. Sie können diese für Ihre IROs auswählen sowie Umfang, Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit mit wenigen Klicks bewerten. Auch geeignete Schwellenwerte sind bereits in der Softwarelösung hinterlegt. Sie helfen Ihnen dabei, die tatsächlich wesentlichen IROs für Ihren Nachhaltigkeitsbericht festzulegen. Die Software berechnet automatisch den Schweregrad des jeweiligen IROs. Am Ende sehen Sie auf einen Blick, welche IROs als wesentlich eingestuft werden.

Festlegung und Bewertung der wesentlichen IROs im VERSO Tool

Die identifizierten IROs ordnen Sie ganz bequem im Modul den ESRS-konformen Unterthemen zu. Daraus ergeben sich die für Ihren Bericht relevanten Themen. Die IROs, die zu keinem der vorgegebenen Themen passen, können Sie selbstverständlich trotzdem aufnehmen und eigenen Themen in der Software zuordnen.

Zur Überprüfung, ob sie auch alle Themen bewertet und zugeordnet haben, gibt es im VERSO Modul auch eine Vollständigkeitsprüfung. Sie sehen dort jene ESRS-Themen und Unterthemen, zu denen Sie keine IROs eingetragen haben. Wenn Ihnen ein solches Thema doch wesentlich erscheint, können Sie in den IROs nachschärfen. So rutscht Ihnen kein IRO durch. Themen, zu denen Sie keine wesentlichen IROs identifiziert haben, fallen aus der Berichtspflicht heraus.

Am Ende haben Sie alle Themen, die entweder aus finanzieller oder aus Auswirkungs-Perspektive als wesentlich bewertet wurden. Die Ergebnisse können Sie grafisch in einer Wesentlichkeitsmatrix oder auch in einer klassischen Tabelle darstellen. Laut CSRD ist eine grafische Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse nicht verpflichtend. ​​​​​​​​

Und damit war es das erstmal mit der Analyse an sich: Mit unserer Software können Sie im letzten Schritt Ihre Angaben speichern und zur Bearbeitung sperren. Dann kann der Wirtschaftsprüfer direkt im Modul Ihre Analyse prüfen. Dieser letzte Schritt ist immens wichtig, damit Sie garantieren können, den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse CSRD-konform durchgeführt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft zu haben. Mit unserer Software haben Sie durch vorangegangene Prüfung von IDW Sustainability Auditors einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich die Gewissheit, dass Sie Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse ESRS-konform und prüfungssicher gemäß den Anforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchführen.

Ist die Wesentlichkeitsanalyse abgeschlossen, werden die wesentlichen Themen, Standards und Datenpunkte ins Reporting-Modul des VERSO ESG Hub übertragen, damit Sie direkt mit der Berichterstattung weitermachen können.

6. Definition von Maßnahmen

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse steht nicht für sich selbst: Die wesentlichen IROs dienen Ihnen als Basis für Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Dieser zeigt den Status quo und mit den Jahren auch die Entwicklung Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit an. Darüber hinaus ist die Wesentlichkeitsanalyse die Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie, in der Sie Ziele und Maßnahmen definieren. Übrigens: Für die Definition von Zielen und Maßnahmen liefern Ihnen die ESRS bereits wertvollen Input. Und wie Sie konkret an den CSRD-Bericht herantreten, lesen Sie im CSRD-Praxisleitfaden.

7. Dranbleiben, adaptieren, wiederholen

Ein abschließender Tipp von uns: Sehen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht als einmaliges Projekt an, sondern als Analyse-Werkzeug, das Sie in Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit begleiten wird. Bei signifikanten Änderungen im Unternehmen werden Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wiederholen müssen. Üblicherweise überarbeiten Sie einzelne Teile und passen die Analyse jährlich an. Damit bleiben die wesentlichen IROs aktuell und die Entwicklungen Ihres Unternehmens werden messbar.

KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse vom Pionier der Branche

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Beispiel aus der Praxis

Wie Unternehmen sich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in der Praxis nähern, zeigt das Beispiel der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT). DAT ist eine neutrale Dateninstanz der automobilen Wirtschaft und stellt Fahrzeugdaten, Technologien und Services für Werkstätten, Autohäuser, Versicherungen, Banken, Leasinggesellschaften und weitere Akteure der Automobilbranche bereit.

Schon vor der konkreten Vorbereitung auf die CSRD hat DAT Nachhaltigkeit im Unternehmen verankert: Das Unternehmen hat freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht nach DNK veröffentlicht, eine Klimabilanz erstellt und zentrale ESG-Daten im VERSO ESG Hub gesammelt. Diese Schritte zeigen, dass DAT Nachhaltigkeit frühzeitig systematisch angegangen ist. Für die CSRD-Berichterstattung reicht ein bestehender Nachhaltigkeitsbericht allein jedoch nicht aus. Entscheidend ist, nach den ESRS zunächst zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht der doppelten Wesentlichkeit tatsächlich berichtspflichtig sind.

Genau hier setzt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. DAT bereitet sich mit der KI-gestützten Lösung von VERSO auf die CSRD vor und ermittelt dabei strukturiert, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen, kurz IROs, für das Unternehmen wesentlich sind. Die Analyse hilft dabei, den Fokus für die weitere Berichterstattung zu schärfen: Erst wenn klar ist, welche Themen wesentlich sind, lassen sich die passenden Datenpunkte, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen sinnvoll ableiten.

Das Beispiel macht deutlich: Unternehmen starten nicht immer bei null. Viele haben bereits Nachhaltigkeitsberichte, Klimabilanzen oder ESG-Daten aufgebaut. Für die CSRD braucht es trotzdem eine saubere doppelte Wesentlichkeitsanalyse als methodische Grundlage. Sie zeigt, welche Themen wirklich relevant sind und verhindert, dass Unternehmen Daten sammeln oder Maßnahmen priorisieren, ohne vorher die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bestimmt zu haben.

Die KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse direkt kennen lernen

Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ist die Basis Ihres CSRD-Berichts. Wir erleichtern und beschleunigen diesen Prozess für Sie: Mit unserer KI-gestützten Softwarelösung für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse können Sie sich sicher sein, dass Ihre Analyse CSRD-konform ist. Probieren Sie es selbst aus und buchen Sie eine Demo, bei der wir Ihnen alle Funktionen zeigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
19.11.2024

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mit der neuen Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

In unserem Factsheet zur CSRD finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und was Ihre nächsten Schritte sind.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Gerade der erste CSRD-Bericht ist eine große Herausforderung, denn die EU-Richtlinie bringt zahlreiche Vorgaben und Neuerungen mit sich. Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen.

Da können wir helfen: Mit dem VERSO ESG Hub können Sie ganz unkompliziert Ihren Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Damit Sie wissen, wie das geht, haben wir einen praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt. Und für CSRD-Neulinge haben wir einen 10-Schritte-Guide für Ihren CSRD-Bericht erstellt. Und auch hinsichtlich Software können Sie bei der CSRD auf VERSO zählen: Mit der CSRD-Suite haben Sie dafür ein Rundum-Sorglos-Paket.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger?

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften wie die Green Claims Directive

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

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So finden Sie die richtigen Projekte zur CO2-Kompensation – ohne Greenwashing
16.10.2024

CO₂-Kompensation – so klappt es ohne Greenwashing

Wohin mit den unvermeidbaren Treibhausgasemissionen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die CO₂-Kompensation angehen – mit wirksamen Projekten und ohne Greenwashing.

Ihre CO₂-Bilanz und Klimastrategie sind ausgearbeitet und Sie reduzieren bereits die ersten Treibhausgasemissionen. Doch da wird langsam absehbar: Trotz aller Bemühungen werden Ihnen gewisse Restemissionen übrigbleiben! Wohin mit den unvermeidbaren Emissionen? Wenn Sie auch vor dieser Frage stehen, sind Sie in diesem Artikel richtig. Denn klar, CO₂-Kompensation ist die naheliegende Lösung. Aber…

Achtung – CO₂-Ausgleich ist ein zweischneidiges Schwert

CO₂-Kompensation ist schon lange ein Streitthema. Durchaus zurecht, denn die Situation am Kohlenstoffmarkt ist tatsächlich nicht so rosig:

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market) wird aktuell weder durch eine staatliche Aufsicht noch durch einen verbindlichen Rechtsrahmen reguliert. Statt rechtlich verbindlicher Kriterien zur Validierung von CO₂-Ausgleich gibt es nur eine Reihe privater Standards und Register mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Das macht die Marktstruktur undurchsichtig und führt zu großen Qualitätsunterschieden innerhalb der Klimaschutzprojekte, die den sogenannten CO₂-Gutschriften zugrunde liegen.

Ein Beispiel: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits mehrfach erfolgreich gegen die Kompensation durch Waldprojekte und Wiederaufforstung geklagt. Die Gründe: Die veranschlagte Waldfläche konnte die ausgestoßene CO₂-Menge gar nicht ausgleichen oder das Projekt lief nicht lang genug, um mit der Lebensdauer von CO₂ in der Atmosphäre mitzuhalten.

Damit stehen Sie vor zwei Problemen:

  1. Sie können sich bei der Qualitätssicherung nicht ausschließlich auf die Angaben von Standards und Registern verlassen
  2. Gleichzeitig wird von Ihrem Unternehmen ein wahrheitsgetreues Reporting erwartet, denn Greenwashing wird sanktioniert.

Eigentlich müssten Sie die zertifizierten Projekte nun nochmal selbst unter die Lupe nehmen. Sie können sich vorstellen: Das wird aufwendig.

Wie Sie effizient seriöse Projekte zur CO₂-Kompensation auswählen, haben wir Ihnen anhand von 6 Faktoren zusammengefasst.

Leitfaden zur Dekarbonisierungsstrategie

Bei der Umsetzung von Klimazielen, Übergangsplänen und CO₂-Bilanzen ist eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie bzw. Klimastrategie mehr als hilfreich. Mit diesem Leitfaden können Sie direkt loslegen!

6 Faktoren für die Auswahl seriöser Projekte für die CO₂-Kompensation

1. Impact

Die Projekte sollten messbare positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, die nach Möglichkeit über die reine Reduktion von CO₂-Emissionen hinausgehen. Das umfasst den Schutz der Biodiversität, aber auch die Verbesserung von Luft- und Wasserqualität sowie die Wiederherstellung und den Erhalt von Ökosystemen (Co-Benefits).

Ein starker Umweltimpact bedeutet, dass das gewählte Projekt einen ganzheitlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet.

2. Methodologie und Verifizierung

Die Projekte sollten auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden sowie Standards basieren. Außerdem sollten sie regelmäßig durch unabhängige Dritte überprüft werden, um die Zuverlässigkeit der in Anspruch genommenen Emissionsminderungen sicherzustellen.

3. Dauerhaftigkeit und Monitoring

Es ist wichtig, dass Projekte über die gesamte Laufzeit hinweg überwacht werden, damit die Emissionen auch wirklich dauerhaft reduziert werden. Regelmäßiges Monitoring und Berichterstattung helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das sichert die langfristige Wirkung des Projekts.

4. Zusätzlichkeit

Projekte gelten als zusätzlich, wenn sie ohne die erwarteten Einnahmen aus dem Erlös von Emissionszertifikaten nicht durchgeführt worden wären. Dies erfordert eine genauere Analyse und Bewertung des Ausgangsszenarios (Projekt-Baseline).

5. Doppelzählung

Beim Projekt Ihrer Wahl muss garantiert sein, dass die Emissionsreduktionen nicht mehrfach verkauft oder von verschiedenen Parteien beansprucht werden. Dies schützt die Integrität des Kohlenstoffmarkts.

6. Einbettung in die Klimastrategie

Die CO₂-Kompensation sollte wirklich nur dann eine Option darstellen, wenn Sie sämtliche Potenziale zur Emissionsminderung im Rahmen Ihrer Klimastrategie bereits ausgeschöpft haben. Ein seriöses Projekt sollte Teil einer umfassenden Klimastrategie sein und keinesfalls isoliert betrachtet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag zu Ihren Gesamtklimazielen leisten und nicht nur für „Greenwashing“ genutzt werden.

Was Sie sich aus diesem Artikel mitnehmen sollten

Wenn Sie Emissionen ausgleichen wollen, sollten Siealso auf keinen Fall das erstbeste Ausgleichsprojekt wählen. Wählen Sie mit unseren Tipps gezielt ein Projekt mit wirklichem Impact aus!

Und denken Sie daran:

Klimaneutralität gelingt nur mit enger Abstimmung zwischen CO₂-Bilanz, Dekarbonisierungsstrategie, Greenwashing-Awareness sowie seriösen Klima- und Umweltschutzprojekten zum Ausgleich Ihrer unvermeidbaren Restemissionen.

Unterstützung bei Ihrem CO₂-Management gesucht?

Wie Sie sehen, ist die Auswahl der richtigen Projekte für Ihre CO₂-Kompensation gar nicht so einfach. Und wer weiß, vielleicht können Sie doch noch an der ein oder anderen Stelle Treibhausgasemissionen reduzieren? Wir schauen uns das gerne mit Ihnen an. Mit Klimaberatung und CO₂-Software begleiten wir Sie durch Ihre Dekarbonisierungsstrategie.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich enorm viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht.
20.08.2024

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts: So hat er sich entwickelt

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht. Lesen Sie, welche Meilensteine und Treiber den ESG-Bericht geprägt haben und wie sich die Berichte in Tiefe und Qualität entwickelt haben.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 1980-2000: Die Ära der Umweltberichte

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht bis in die 1980er Jahre zurück. Für den Einstieg in diesen Blogartikel gehen wir aber noch etwas weiter zurück. Dadurch erkennen wir, warum das Thema Nachhaltigkeit und ESG plötzlich so populär wurde.

Wir beamen uns sozusagen an den Anfang der 1970er Jahre. Die Welt war geprägt von schnellem Wandel und tiefgreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Der Kalte Krieg dominierte die internationale Politik. Die Ölkrise machte den Menschen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Endlichkeit bewusst. Das wirtschaftliche Wachstum und die Industrialisierung hielten weiter an. Gleichzeitig verschlechterten sich jedoch die Umweltbedingungen beispielsweise durch verschmutzte Luft und Gewässer. 

Genau in dieser Zeit wurde ein Buch veröffentlicht, das weltweite Aufmerksamkeit erhielt. Titel: „Die Grenzen des Wachstums“. Herausgeber: der Club of Rome, eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Ökonomen, Geschäftsleuten und ehemaligen Politikern. Dies war ein Wendepunkt. Der Club of Rome spielt eine zentrale Rolle dabei, dass die Themen Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit erstmals global wahrgenommen wurden.

Aber hier müssen wir direkt etwas bremsen: Es hat sich nicht gleich alles geändert. Erst nach und nach sind dem Bewusstwerden auch Taten gefolgt.

Es gab aber bereits die ersten Vorläufer des Nachhaltigkeitsberichts. In den 80er Jahren veröffentlichen Chemiekonzerne sogenannte Umweltberichte über ihre Aktivitäten im Umweltbereich. Diese waren freiwillig und dienten vor allem der Imageverbesserung, da die Branche starker Kritik ausgesetzt war. In den 90er Jahren folgten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die sich für Umweltthemen engagierten.

Von der Ganzheitlichkeit heutiger Nachhaltigkeitsberichte waren die damaligen Berichte aber noch ein Jahrzehnt weit entfernt. Erst dann setzte sich die Berücksichtigung aller ESG-Aspekte durch – also von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung.

Bevor wir unsere Zeitreise fortsetzen, blicken wir auf ein paar Highlights aus den Jahren der Umweltberichte:

  • 1979: Die erste Weltklimakonferenz unter dem Dach der UN findet in Genf statt.
  • Ende 1980: Viele Chemiekonzerne veröffentlichen Umweltberichte.
  • Anfang 1990: Einige kleine und mittelständische Unternehmen ziehen nach und veröffentlichen ebenso Umweltberichte zu Marketing-Zwecken.
  • 1995: Mit der Einführung der EMAS werden vermehrt Umwelterklärungen erstellt (gleichzusetzen mit Umweltberichten).

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2000-2010: Großkonzerne berichten

Unsere Reise durch die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht mit der Jahrtausendwende weiter. Im Vergleich zu heute war die Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit und ESG überschaubar. Aber es gab wichtige Entwicklungen, die es in den nationalen und internationalen Fokus rückten.

Bereits 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, 2005 trat es in Kraft. Es war das erste internationale Abkommen, das verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte. 2002 beschloss Deutschland, wie auch andere Staaten, eine „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“.

Zusätzlich zum öffentlichen Interesse gaben auch neue Technologien dem Thema Nachhaltigkeit Aufwind. Zur Jahrtausendwende stieg die Windkraft zur wichtigsten aller erneuerbaren Energien auf. Zehn Jahre später wurde sie von der Solarenergie an der Spitze abgelöst. Der gesamte Vormarsch aller erneuerbaren Energien war nicht zu stoppen.

Während das Thema Nachhaltigkeit an sich an Bedeutung gewann, wirkte sich dies noch nicht stark auf die ESG-Berichterstattung aus. Bis 2010 veröffentlichen hauptsächlich große Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht – sie erkannten die steigende Aufmerksamkeit für das Thema.

Zwei Ereignisse sorgten hier jedoch für einen bedeutenden Impuls. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte ihre ersten Leitlinien. Sie gaben Unternehmen einen Rahmen, um über ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berichten. Die Leitlinien wurden über die Jahre zu den GRI-Standards (ab 2016) weiterentwickelt. Außerdem kam das Thema Sustainable Finance auf. Dabei wurden spezielle Indizes mit Unternehmen erstellt, die nachhaltiger handeln.

Bevor die Geschichte der Nachhaltigkeitsberichte richtig an Fahrt aufnimmt, schauen wir noch auf die wichtigsten Meilensteine aus dieser Zeit:

  • 1999: Die GRI-Leitlinien werden veröffentlicht, zeitgleich gewinnt das Thema Sustainable Finance an Bedeutung. Die Ära der Umweltberichte ist damit vorbei und es fließen zunehmend soziale und ökonomische Aspekte in die Nachhaltigkeitsberichte ein.
  • 2000: Die Non-Profit-Organisation Carbon Disclosure Project (CDP) wird gegründet. Sie hat das Ziel, dass u.a. Unternehmen Umweltdaten wie Treibhausgasemissionen sowie Wasserverbrauch veröffentlichen, und verwaltet inzwischen die größte Datenbank dieser Art weltweit.
  • 2003: Mit der EU-Modernisierungs-Richtlinie tritt die erste gesetzliche Berichtspflicht in Europa in Kraft.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2014-2019: Boom an Rahmenwerken

Ab 2010 begann ein regelrechter Boom an Regularien zur ESG-Berichterstattung. Damit einhergehend wurden zahlreiche Berichtsstandards und Rahmenwerke entwickelt, die Unternehmen eine standardisierte Methode zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten boten. Dies führte dazu, dass die Berichte einheitlicher und übersichtlicher wurden und die Transparenz stieg.

In den Standards war eine ganzheitliche Betrachtung von Nachhaltigkeit verankert. Typischerweise ging es im Umweltbereich um CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall. Soziale Aspekte waren etwa Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Gemeinwesen. Unter Governance fielen Themen wie Unternehmensführung und ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen fingen an, ihre Nachhaltigkeitsziele und ihre Fortschritte klarer zu definieren und zu messen.

Viele Unternehmen erkannten, dass nachhaltige Praktiken nicht nur gut für das Image sind. Sie können auch wirtschaftliche Vorteile bringen, wie beispielsweise Kosteneinsparungen, Risikominderung und eine verbesserte Wettbewerbsposition. Welchen Business Value das Thema Nachhaltigkeit erzielen kann, lesen Sie im Blobeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“. 

Auch zum Abschluss dieses Jahrzehnts wollen wir auf ein paar Highlights schauen. Dieses Mal geht es um wichtige Frameworks und Regularien:

  • 2014: Die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung NFRD (Vorgänger der CSRD) und ihr deutsches Umsetzungsgesetz CSR-RUG (folgte 2017) gelten. Damit werden große börsennotierte Unternehmen mit bestimmten Kriterien, wie etwa über 500 Mitarbeitende, berichtspflichtig.
  • 2016: Die Nachhaltigkeitsziele der UN, die 17 SDGs, treten in Kraft und sind seitdem ein beliebtes Rahmenwerk für Berichte.
  • 2017: Das TCFD-Framework wird veröffentlicht. Es stellt gerade für die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen gute Empfehlungen für die Berichterstattung über Auswirkungen des Klimawandels dar.
  • 2018: Ein weiteres Framework: die SASB-Standards. Heute sind sie Teil des ISSB, das Standards zur globalen Vergleichbarkeit schafft.

Übrigens: Wenn Sie einen Überblick über Standards und Frameworks benötigen, schauen Sie sich unser Factsheet dazu an.

CSRD jenseits der Bürokratie: Potenziale und Chancen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist und viele Anforderungen mit sich bringt, verbergen sich in ihr auch wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2019-2024: Die EU und der Green Deal

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts kommt nun langsam zu seinem Ende. Allerdings nur in diesem Blogbeitrag. Auch in den kommenden Jahren wird sich in diesem Bereich sicherlich viel tun. Wir wollen aber nicht spekulieren, sondern uns hier lieber genauer anschauen, was seit 2019 passiert ist.

Die Ausgangslage: Es gab eine Berichtspflicht. Die betraf allerdings nur etwa 500 Unternehmen in Deutschland. Bei den Angaben hatten Unternehmen einige Freiheiten. Kritik gab es vor allem an der schlechten Vergleichbarkeit.

Der neue Ansatz: Die EU wollte mit ihrem Green Deal nicht nur die ESG-Berichterstattung optimieren und vereinheitlichen, sondern die ganze Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Das zentrale Ziel: Europa wird bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent.

Um dieses ehrgeizige Vorhaben umzusetzen, schnürte die EU ein umfangreiches Paket mit Richtlinien und Maßnahmen. Dazu gehörten beispielsweise die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – die CSRD – und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Im Zuge der CSRD-Berichtspflicht wurde sogar erstmals ein einheitliches europäisches Rahmenwerk, die ESRS, entwickelt, das den Unternehmen klare Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Form macht.

Hier ein Überblick über wichtige Regularien der vergangenen Jahre:

  • 2019: Der Green Deal der EU wird beschlossen.
  • 2020: Die EU-Taxonomie gilt und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.
  • 2022: Die CSRD wird beschlossen und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen ab 2024 nach und nach auf zirka 50.000 in Europa bzw. etwa 15.000 in Deutschland.
  • 2023: Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG tritt in Kraft und verlangt von Unternehmen einen Bericht zur Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette.
  • 2024: Das europäische Lieferkettengesetz CSDDD wird beschlossen. Die Berichte sollen zusammen mit dem CSRD-Bericht erfolgen und die Nachhaltigkeitsberichte damit inhaltlich nochmal ausweiten.
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 1980-2000
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2000-2010
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2014-2019
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2019-2024

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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