Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

Weiterbildungs-Tipp: Der neue ESG-Kurs „Fit for Sustainability”

Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability”. Aktuell läuft noch die Early-Bird-Phase – melden sich hier für einen 25 % Gutschein an!

4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

Klingt gut? Sichern Sie sich hier den 25 % Early-Bird-Rabatt – einlösbar, sobald der Kurs buchbar ist:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
08.05.2024

ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

  • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
  • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
  • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
  • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
  • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

Aufbau von ESG-Knowhow:
Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

Andere ESG-Pflichten

Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

  • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

  • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

  • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
  • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
  • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

  • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
  • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
  • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

  • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
  • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

5. Bleiben Sie am Ball

  • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
  • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

CO2-Bilanz, Klimaziele, Net-Zero: Hinter all diesen Begriffen steckt die Dekarbonisierungsstrategie bzw. die Klimastrategie von Unternehmen. Die ganzheitliche Erarbeitung einer solchen Strategie hat viele Vorteile. Welche Chancen dahinter stecken, lesen Sie hier.
08.04.2024

5 Vorteile einer Dekarbonisierungsstrategie: Warum sie für Unternehmen wichtig ist

CO2-Bilanz, Klimaziele, Net-Zero: Hinter all diesen Begriffen steckt die Dekarbonisierungsstrategie bzw. die Klimastrategie von Unternehmen. Die ganzheitliche Erarbeitung einer solchen Strategie hat viele Vorteile. Welche Chancen dahinter stecken, lesen Sie hier.

Trotz Pariser Klimaabkommens, Green Deal und nationalen Gesetzen: Die Menge der Treibhausgase (THG) in der Atmosphäre steigt weiter an. Und die Industrie hat an diesen Emissionen nach der Energiewirtschaft den zweitgrößten Anteil. Deshalb steigt der Druck auf Unternehmen, sich auf ihre Umweltperformance zu konzentrieren, in Klimaschutz zu investieren und ihren THG-Ausstoß zu reduzieren, immer weiter an.
Womöglich stehen Sie bereits jetzt vor Anforderungen wie der CO2-Bilanz, der Erfüllung von Klimazielen oder neuerdings auch einem Klima-Übergangsplan, der von der CSRD gefordert wird. All diese Themen sind Teil der ganzheitlichen Klimastrategie, um die es hier gehen soll.

Laut Umweltbundesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland die meisten Treibhausgasemissionen (CO2e) in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ausgestoßen.

Was ist eine Dekarbonisierungsstrategie?

Eine Dekarbonisierungsstrategie kann man sich wie einen Kreislauf vorstellen: Sie umfasst sechs Schritte, die Sie nach der Reihe durchlaufen. Nach dem sechsten Schritt beginnen Sie wieder bei Nummer eins. Mit jedem Durchlauf beschäftigen Sie sich detaillierter mit Ihren Herausforderungen und optimieren Ihre Prozesse immer weiter. Sie können Ihre Ziele managen, Maßnahmen anpassen, Emissionen immer weiter reduzieren – und kommen so Ihrem Ziel Net-Zero immer näher.

Das sind die 6 Schritte der Dekarbonisierungsstrategie:

  1. Erarbeitung und Anerkennung von Herausforderungen
  2. Erstellung einer Treibhausgasbilanz zur Ermittlung des Status quo
  3. Definition von messbaren Klimazielen und -maßnahmen
  4. Reduzierung der THG-Emissionen so weit wie möglich
  5. Ausgleich von Restemissionen durch zertifizierte Projekte von z.B. Climate Grid
  6. Transparente Kommunikation von Erfolgen und Verbesserungspotenzialen

Bevor Sie den Prozess das erste Mal durchlaufen, empfehlen wir Ihnen, ein Daten- und Prozessmanagementtool wie z.B. den Climate Hub von VERSO im Unternehmen einzuführen. Wichtig für den Dekarbonisierungsplan: Die Software sollte nicht nur die Berechnung der Klimabilanz abdecken, sondern auch ein richtiges Klimamanagement inklusive KPI-Tracking, Zielverfolgung, Erstellung von Maßnahmen sowie interne und externe Kollaborationsmöglichkeiten ermöglichen.

Die 5 Vorteile einer Dekarbonisierungsstrategie

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat im Jahr 2023 deutsche KMU, die unter die neue CSRD fallen werden, nach deren Status quo hinsichtlich Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung befragt: 52 % arbeiten aktuell an einer Klimastrategie, 40 % haben bereits eine konkrete Strategie ausformuliert, 9 % sehen dafür noch keinen Bedarf. Wir haben hier fünf Vorteile zusammengetragen, die eine Klimastrategie für ihr Unternehmen mit sich bringt:

 

1. Auf regulatorischen Druck vorbereitet sein

In Deutschland und der EU fordern insbesondere die Gesetze, die aus dem europäischen Green Deal heraus entstehen, Unternehmen zur Dekarbonisierung und zu einem umweltbewussteren Wirtschaften auf. Beispiele für gesetzliche Anforderungen:

  • Allein mit dem Berichtsstandard ESRS E1 der CSRD wird schon ein ganzer Klima-Übergangsplan gefordert – zusätzlich zur CO2-Bilanz und Offenlegung von konkreten Klimazielen.
  • Mit der CSRD hängt auch die EU-Taxonomie zusammen, bei der Unternehmen nach strengen Kriterien offenlegen müssen, wie nachhaltig Ihre Wirt­schafts­tätigkeiten sind.
  • Für Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, wird der CBAM interessant: Denn der CO2-Grenzausgleichsmechanismus wird Unternehmen, die emissionsintensive Waren einführen, künftig dazu verpflichten, Zertifikate zur Kompensation der ausgestoßenen Emissionen zu erwerben.

Spätestens dann, wenn Ihr Unternehmen von diesen Regularien betroffen ist, sollten Sie einen Plan zur Dekarbonisierung in petto haben – ansonsten sind rechtliche Konsequenzen möglich.

Es bringt aber auch Vorteile, das Projekt schon gestartet zu haben, bevor das Gesetz greift. Dann können Sie schon bei der Zielsetzung auf Grenzwerte und Risiken achten, bei der Datenerhebung bereits die für die Gesetzeskonformität notwendigen Daten sammeln und die jeweiligen Offenlegungsanforderungen in der richtigen Form bereithalten. Das spart Ihnen Stress und Sie werden nicht von Anforderungen überrascht, die Sie nicht erfüllen können.

 

2. Gefahr von Greenwashing-Vorwürfen bannen

Sich einfach mal als „grün” zu bezeichnen – das ist Schnee von gestern. Mit der Green Claims Directive schreibt die EU konkret vor, was Greenwashing ist und was nicht. Bald müssen Unternehmen die Richtigkeit ihrer Umweltaussagen wissenschaftlich überprüft nachweisen. Wird das nicht gemacht, drohen ihnen nicht wie bisher nur Imageschäden, sondern auch tatsächliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Sie betreiben bestimmt nicht absichtlich Greenwashing – aber unbewusst passiert das schnell: Denn viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Das passiert vor allem dann, wenn im Unternehmen die Nachhaltigkeitsdaten nicht transparent sind.

Mit einer Klimastrategie kann transparente Nachhaltigkeitskommunikation aber gelingen: Durch die zahlenbasierte Strategie, das KPI-Tracking und die CO2-Bilanz können Sie nachvollziehbar Zahlen, Fakten und Ziele kommunizieren.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

3. Risiken und Potenziale von Klimathemen identifizieren

Eine Dekarbonisierungsstrategie kann einen bedeutenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens leisten. Durch ihn werden Risiken und Potenziale aufgedeckt.

Risiken

Durch die detaillierte Datenerhebung erkennen Sie Risiken, die im täglichen Geschäft oft unbemerkt bleiben. Wie viel Strom verbrauchen wir tatsächlich? Welche Bottlenecks führen in unserer Produktion zu einem erhöhten CO2-Verbrauch? Sie erhalten Zahlen und Vergleichswerte über Bereiche, worüber oft vorher wenig Klarheit herrschte. Die Ermittlung von Klima-Risiken macht Ihr gesamtes Risikomanagement aussagekräftiger. Es hilft Ihnen, sicherer zu planen und Kosten richtig einzukalkulieren.

Potenziale

Zudem werden Ihre Potenziale sichtbar, wie beispielsweise das Umweltengagement Ihrer Lieferanten, Energieeinsparungen oder die Nutzung von erneuerbaren Energien. Sie können Fortschritte messen und sehen, welche Maßnahmen sich vielleicht weniger als gedacht auswirken und wo Sie hingegen tatsächlich etwas bewegen können. Schlussendlich können Sie so auch Kosten sparen und Ihre Effizienz steigern.

 

4. Vorteile bei Stakeholdern für Kredite, Investitionen und Ausschreibungen

Haben Sie einen Dekarbonisierungsplan parat, machen Sie sich bei Ihren Stakeholdern beliebt. Denn die fragen immer öfter konkret nach dem Engagement eines Unternehmens im Bereich Klimaschutz. Welche Stakeholder sind da besonders gemeint?

  • Geschäftspartner bei Ausschreibungen: Auch andere Unternehmen – insbesondere OEMs – sind von gesetzlichen ESG-Anforderungen betroffen. Demnach wollen sie natürlich kein Zusatzrisiko eingehen und achten bei Ausschreibungen auch auf ESG-Kriterien. Haben Sie hier schon einen handfesten Dekarbonisierungsplan vorzuweisen, rückt Sie das in eine bessere Position im Ausschreibungsprozess.
  • Banken bei Krediten: Banken stehen ebenso vor ESG-Anforderungen. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Kreditkosten auch von Ihrem ESG-Rating abhängen: Besseres Rating, günstigerer Kredit. Und auf das Rating zahlt natürlich Ihre Strategie ein.
  • Investor:innen: Gleiches gilt hier – Investor:innen beziehen in ihre Investment-Ratings auch ESG-Kriterien ein. Mit einer Strategie zur Dekarbonisierung kann schon einiges auf der Liste abgehakt werden. Und nicht zu vergessen: Die Strategie gibt Investor:innen Einblicke in die Potenziale und Handlungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens. Sie können authentisch zeigen, wie Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens in Einklang mit der Umwelt sicherstellen wollen.
  • Kund:innen: 79 % der Konsument:innen ändern ihr Kaufverhalten aufgrund von Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit (Studie von Capgemini). Das bedeutet: Sie haben Wettbewerbsvorteile, wenn Sie transparent machen können, wie sich Ihr Unternehmen für Klimaschutz und Dekarbonisierung einsetzt. Konsument:innen schauen mittlerweile genau auf Nachhaltigkeitskommunikation und sind bei allgemeinen Nachhaltigkeitsclaims rasch misstrauisch. Sie punkten mit Ihrer Klimastrategie, denn Sie können Ihre Kommunikation auch mit Zahlen untermauern und transparent Ihre Verbesserungspotenziale und Strategie zeigen.

5. Liefer- und Geschäftsbeziehungen stärken

Unternehmen, mit denen Sie eine Geschäfts- oder Lieferbeziehung haben, sind womöglich auch von der CSRD oder dem deutschen Lieferkettengesetz, dem LkSG, betroffen. Sie brauchen nun ESG-Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette – inklusive Klima- und CO2-Daten. Mit Ihrer Klimastrategie sind Sie schon auf die Fragebögen Ihrer Geschäftspartner vorbereitet. Haben Sie nichts vorzuweisen, stehen Geschäftsbeziehungen womöglich auf der Kippe.

So unterstützt Sie VERSO bei Ihrer Dekarbonisierungsstrategie

Wenn Sie die Dekarbonisierung strategisch angehen wollen, unterstützen wir Sie gerne: Der VERSO Climate Hub, kombiniert mit dem VERSO ESG Hub, ermöglicht Ihnen ganzheitliches Klimamanagement. Darüber hinaus begleiten wir Sie gerne mit unserem Consulting-Team: Vor allem im ersten Jahr der Bilanzierung bzw. bei der Strategieerstellung treten viele Fragen auf und es braucht etwas Zeit, sich in das Thema einzufinden. Wir begleiten Sie bei der Integration der Prozesse in Ihrem Unternehmen, bei der korrekten Erstellung der ersten CO2-Bilanz sowie bei der Erarbeitung von sinnvollen Zielen, Maßnahmen und Strategien zur Reduzierung Ihrer Emissionen.

Mit dieser Begleitung befähigen wir Sie, anschließend in Eigenverantwortung Ihre Klimastrategie umzusetzen. Das klingt nach dem, was Sie suchen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
25.03.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

Was wird mit der CSRD gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Informationen zu Umwelt
  3. Informationen zu Sozialem
  4. Informationen zu Governance

Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Die 4 Säulen der Themenstandards:

Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

  • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
  • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
  • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

Fazit

Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
15.01.2024

CSRD-Herausforderungen meistern: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in sieben Schritten

Unternehmen, die von der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) betroffen sind, müssen relevante Themen für ihren Nachhaltigkeitsbericht mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren. Dabei ermitteln sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen und wie sich ihre Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Das Konzept haben wir bereits in diesem Blogartikel beleuchtet. Jetzt wollen wir in die Praxis kommen ­– mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

In 7 Schritten durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

1. Verständnis für doppelte Wesentlichkeit schaffen

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse läuft in jedem Unternehmen ein wenig anders ab. Je nach fachlicher Expertise im Unternehmen sollten externe Nachhaltigkeits- und ESG-Berater:innen hinzugezogen werden. Eine qualitativ hochwertige Analyse ist wichtig, denn sie bildet die Basis für die Nachhaltigkeitsberichte der kommenden Jahre. Hilfreich ist die Prozessbegleitung durch ESG-Expert:innen auch deshalb, weil künftig Wirtschaftsprüfer den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse überprüfen werden.

Zunächst ist es für Sie und Ihr Nachhaltigkeitsteam aber wichtig, sich mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit tiefergehend auseinanderzusetzen. Hier einige Fragen, die in dieser ersten Phase hilfreich sind:

  • Sind wir mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit vertraut? Haben alle im Team verstanden, welche Aspekte (Finanzielle und Auswirkungs-Wesentlichkeit; Auswirkungen, Risiken und Chancen) beachtet werden müssen?
  • Wie sind die Rahmenbedingungen unseres Unternehmens, welche Themen sind aufgrund des Umfelds, der Branche und Produkte schon von vornherein relevant?
  • Welche vor- und nachgelagerten Wirtschaftsaktivitäten von der Rohstoffgewinnung über den Verbrauch bis zur Entsorgung sind Bestandteil der Wertschöpfungskette?
  • Verstehen wir alle, wie der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aussehen sollte, was unser Ziel ist, wie wir vorgehen werden?
  • Was sind wichtige Anspruchsgruppen (z.B. Betroffene von Auswirkungen; Gruppen mit Informationsinteresse), mit denen wir zusammenarbeiten und an die wir uns wenden?
  • Haben wir das Managementteam mit an Bord geholt und ausreichend informiert? Können wir auf deren Commitment zählen?

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

2. Roadmap für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstellen

Sind alle mit dem Thema vertraut und haben einen Überblick erhalten, dann geht es an die konkrete Planung des Projekts. In drei Themenbereichen sollten grundlegende Entscheidungen getroffen werden:

Verantwortlichkeiten: Klären Sie, wer aus Ihrem Team wofür verantwortlich ist. Überlegen Sie auch, für welche Aufgaben externe ESG-Berater:innen hinzugezogen werden sollten.

Zeit- und Ressourcenplan: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit braucht Zeit. Erstellen Sie einen Zeitplan und überlegen Sie genau, welche personellen und monetären Ressourcen Sie benötigen. Planen Sie so, dass Sie mit allen wichtigen Stakeholdern sprechen, das Management in den Prozess miteinbeziehen und am Ende auch die Ergebnisse gut abstimmen können. Denken Sie all das im Kontext des Nachhaltigkeitsberichts: Haben Sie bei der Berichterstellung die doppelte Wesentlichkeitsanalyse schon mitbedacht oder braucht es noch eine Anpassung des Projektplans?

Quellen und Ansprechpartner:innen: Überlegen Sie, durch welche Methoden und mit welchen Ansprechpartner:innen Sie die Wesentlichkeitsanalyse durchführen wollen. Ansatzpunkte für mögliche relevante Themen geben Ihnen die ESRS und andere Rahmenwerke sowie Branchenstandards und Erkenntnisse aus dem Unternehmensumfeld.

3. Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt der ESRS ist dann wesentlich und berichtspflichtig, wenn die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (Impact, Risk and Opportunity – IROs) als wesentlich erachtet werden. Ein Beispiel: Ist die Verschmutzung des Abwassers durch verwendete Substanzen eine wesentliche Auswirkung, muss zu den Datenpunkten im dazu passenden Standard E2 “Verschmutzung” berichtet werden. Es ist sinnvoll, zuerst die IROs zu identifizieren und zu bewerten, sodass sich daraus am Ende die wesentlichen Themen der ESRS ergeben.

Der Bottom-Up-Ansatz im Detail:

  • Identifizieren Sie alle tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen, die Ihr Unternehmen oder Wirtschaftsaktivitäten in der Wertschöpfungskette auf Stakeholder haben oder haben könnten (Impact Materiality bzw. Inside-Out-Perspektive).
  • Definieren Sie außerdem, welche finanziellen Chancen und Risiken sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen ergeben könnten (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive). Hierbei können Sie auch auf den Ergebnissen des Impact-Assessments aufbauen.
  • Schärfen Sie die IROs, damit sie so konkret wie möglich werden.

Aber wie kommen Sie nun zu den IROs?

Die IROs können sich aus unterschiedlichsten Quellen ergeben, wie beispielsweise durch Branchen- oder Unternehmensspezifika und Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdergruppen. Hierbei ist ein Sparring mit einem externen ESG-Berater:innen hilfreich. Zusätzlich können Ihnen auch interne Daten aus Hinweisgebersystemen, Arbeitsschutzinformationen oder Diskriminierungsfällen Aufschlüsse zu relevanten ESG-Themen in Ihrem Unternehmen geben.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

4. Abstimmung und Schärfung der IROs mit dem Management

Stimmen Sie die vorläufigen Ergebnisse mit dem Management Ihres Unternehmens ab. Die Führungsebene hat eine andere Sicht auf das Unternehmen und kennt auch andere Perspektiven, wie die von Investor:innen, der Mitbewerber oder Kunden. Und schließlich sollte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse am Ende auch vom ganzen Unternehmen mitgetragen werden und Basis für die Strategieentwicklung sein – dazu muss auch das Management an Bord sein.

5. Festlegung der wesentlichen Themen

Um die IROs CSRD-konform als wesentlich einzustufen, müssen diese nach den Kriterien der ESRS bewertet werden. Unter anderem bewerten Sie die IROs nach

  • Ausmaß,
  • Umfang,
  • Unabänderlichkeit und
  • Eintrittswahrscheinlichkeit.

Aufgepasst: Je nach Art bzw. Kategorie des IROs (z.B. negative Auswirkung oder potenzielle Auswirkung) sind andere Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen.

Im Zuge der Bewertung definieren Sie auch für Ihr Unternehmen geeignete Schwellenwerte. Sie helfen Ihnen dabei, die tatsächlich wesentlichen IROs für Ihren Nachhaltigkeitsbericht festzulegen. Denn welche Standards der ESRS für Ihren Bericht obligatorisch sind, hängt davon ab, ob Sie dazu wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert haben. Themen, zu denen Sie keine wesentlichen IROs identifiziert haben, fallen aus der Berichtspflicht heraus.

Am Ende haben Sie nun alle Themen, die entweder aus finanzieller oder Auswirkungs-Perspektive als wesentlich bewertet wurden. Die Ergebnisse können Sie grafisch in einer Wesentlichkeitsmatrix oder auch in einer klassischen Tabelle darstellen. Laut CSRD ist eine grafische Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse nicht verpflichtend.

Wesentlichkeitsmatrix, finanzielle Wesentlichkeit, Wirkungsmaterialität, Double Materiality

6. Definition von Maßnahmen

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse steht nicht für sich selbst: Die wesentlichen IROs dienen Ihnen zunächst als Basis für Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Dieser zeigt den Status quo und mit den Jahren auch die Entwicklung Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit. Darüber hinaus ist die Wesentlichkeitsanalyse die Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie, in der Sie Ziele und Maßnahmen definieren. Übrigens: Für die Definition von Zielen und Maßnahmen liefern Ihnen die ESRS bereits wertvollen Input.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

7. Dranbleiben, adaptieren, wiederholen

Ein abschließender Tipp von uns: Sehen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht als einmaliges Projekt an, sondern als Tool, das Sie in Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit begleiten wird. Bei signifikanten Änderungen im Unternehmen werden Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse komplett wiederholen müssen. Üblicherweise überarbeiten Sie einzelne Teile und passen die Analyse jährlich an. Damit bleiben die wesentlichen IROs aktuell und die Entwicklungen Ihres Unternehmens werden messbar.

Unterstützung bei der Wesentlichkeitsanalyse? Wir haben die Expert:innen für Sie

Wenn Sie das Gefühl haben, fachliche und beratende Unterstützung würde Sie bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse voranbringen, sind wir gerne für Sie da. Wir haben bereits viele Kunden durch diesen umfassenden Prozess begleitet und freuen uns, auch Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise begleiten zu dürfen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
23.10.2023

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den kommenden Jahren werden durch die neue Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

Kurz zu den Fakten:

  • Aktuell sind in Deutschland rund 500 Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Mit der CSRD werden es in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen sein. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

In unserem Blogbeitrag „EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten” finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen. Wir haben daher 5 Tipps für Ihren ersten Bericht.

Unternehmen, die erstmals vor der Aufgabe des Nachhaltigkeitsberichts stehen, fragen sich oft: Wo soll ich anfangen und wie gestalte ich den Prozess am effizientesten? Wir haben dafür den praxisorientierten Leitfaden “In 7 Schritten zum CSR-Bericht” erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS” zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger? 

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Greenwashing-Fallen
09.10.2023

Die fünf größten Greenwashing-Fallen und wie man sie vermeidet

100% nachhaltig, klimaneutral oder Bio-Plastik – was auf einem Produkt steht, muss nicht immer stimmen. Es gibt unzählige Greenwashing-Beispiele, von denen wir alle schon gehört haben. Oft passiert Greenwashing unbewusst. Die Liste an Stolpersteinen ist lang. Welche das sind und wie Sie diese vermeiden – das erfahren Sie in diesem Artikel über die fünf häufigsten Fallen.

1. Unübersichtliche Datenlage und undurchsichtige Nachhaltigkeitsberichte

Daten sind die Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Damit können Sie Ihre Nachhaltigkeitsambitionen dokumentieren und unterstreichen. Wichtig dabei: Sie müssen genau, vollständig und prüfungssicher sein. Denn: Im Rahmen der CSRD müssen Nachhaltigkeitsberichte von einem externen Gutachter geprüft werden.

Am besten pflegen Sie Ihre Daten übersichtlich in einem spezialisierten Tool, wir haben dafür extra den VERSO ESG Hub entwickelt. Dadurch fällt es Ihnen leichter,

  • die Daten auf Richtigkeit zu prüfen,
  • die Kennzahlen richtig zu interpretieren,
  • den tatsächlichen Status quo schnell zu erkennen und
  • die Entwicklung Ihres Unternehmens zu überblicken.

So sind Sie vorbereitet auf eine aktive Kommunikation frei von Greenwashing und können kritische Fragen souverän und datenbasiert beantworten.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

2. Scope 1, 2, 3 – alle mit dabei?

Wenn Sie eine Klimabilanz erstellen, ist es bereits eine große Herausforderung, alle relevanten Daten im eigenen Unternehmen zusammenzubekommen. Noch anstrengender wird es aber teilweise, wenn Sie für den CO2-Fußbadruck die Klima-Daten von anderen Unternehmen benötigen. Denn: Nicht nur die Emissionen, die ein Unternehmen selbst ausstößt, müssen berücksichtigt werden, sondern auch die in der Wertschöpfungskette!

Viele Unternehmen erheben bei ihrer ersten Klimabilanz “nur” die Emissionen in Scope 1 und 2. Darunter fallen beispielsweise direkte Emissionen durch fossile Brennstoffe wie Gas und Heizöl oder den eigenen Fuhrpark (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus der Erzeugung von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kühlung (Scope 2). Um eine Aussage über Ihren tatsächlichen Treibhausgasausstoß zu machen, benötigen Sie aber auch die Angaben aus Scope 3. Diese umfassen alle vor- und nachgelagerten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens (eingekaufte Waren oder Rohstoffe, Dienstreisen und Transporte).

 

Wussten Sie, dass der größte Teil der CO2-Emissionen aus Scope 3 stammt?

Scope 3 zu erfassen, ist um einiges mühsamer als nur Scope 1 und 2, denn Sie brauchen zahlreiche Daten von anderen Unternehmen. Dennoch sollten Sie so bald wie möglich auch diesen Bereich in Ihre Berichterstattung mit aufnehmen. Hier hilft es, in den Dialog mit Stakeholdern zu gehen und sich digitale Hilfe zu holen. Mit dem VERSO Supply Chain Hub erhalten Sie einen Überblick über die Emissionen in Ihrer Lieferkette. So bannen Sie die Gefahr, durch fehlende Daten Falschaussagen hinsichtlich Ihrer Nachhaltigkeit zu tätigen.

Wie errechne ich eine vollständige CO2-Bilanz?

Nicht nur die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, sondern allein die CO2-Bilanz eines Unternehmens sind für Nachhaltigkeitsmanager:innen eine wichtige Aufgabe. Mit unserer Climate Software erfassen Sie rasch und übersichtlich Scope 1, 2 und 3 für Ihre Berichterstattung!

3. Übertreiben Sie nicht, bleiben Sie bei den Fakten!

Ein unbedachtes Wort ist schnell ausgesprochen, man hat die Daten nicht mehr ganz genau im Kopf oder fügt in aller Euphorie Superlative und übertriebene Aussagen hinzu. Viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Seien Sie vorsichtig, was Sie nach außen tragen!

Vier Tipps, wie Sie glaubwürdige und korrekte Inhalte kreieren:

Keine Silos,

4. Wer sich die Rosinen herauspickt, wirkt unglaubwürdig

Gerade weil es so viele Beispiele für Greenwashing gibt, prüfen Stakeholder immer genauer die Aussagen zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Damit Stakeholder die Kommunikation rund um das Thema für glaubhaft und wirksam einstufen, müssen Unternehmen transparent kommunizieren. Vom sogenannten “Cherry Picking” (zu deutsch: Rosinen picken), also dem Kommunizieren von wenigen positiven Ergebnissen oder Aktivitäten, raten wir Ihnen ab! Schnell wird eine kleine positive Initiative unnatürlich groß aufgebläht. Ganzheitlichkeit ist hier das Stichwort: Sprechen Sie auch über den Handlungsbedarf, den Ihre Organisation noch hat, teilen Sie Ihre Ambitionen und Ziele, kommunizieren Sie Herausforderungen, die Sie als Unternehmen noch zu meistern haben.

Damit zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen Nachhaltigkeit nicht als einmaliges Projekt behandelt, sondern ernsthafte und ganzheitlich wirksame Veränderungen anstrebt.

5. Aktivitäten fehlt der Bezug zum Unternehmen oder Produkt

Aktivitäten, über die Sie kommunizieren, müssen zu Ihrem Unternehmen, den Produkten und der Unternehmensgröße passen. Der Kauf eines ersten E-Autos bei insgesamt 500 Diesel-Fahrzeugen im Fuhrpark wird eher Kritik als Beifall einbringen.

Passen Ihre Aktivitäten aber in den Unternehmenskontext, wird die Ernsthaftigkeit Ihrer Ambitionen nachvollziehbar für externe Stakeholder. Und: Ihre Mitarbeitenden identifizieren sich auch damit und sind für ein Engagement zu begeistern.

Hier ist eine Wesentlichkeitsanalyse hilfreich: Damit identifizieren Sie die Themenfelder, in denen das Unternehmen hohe negative oder positive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat oder die aus finanzieller Sicht relevant sein könnten. Mit den Erkenntnissen daraus können dann die Themen angegangen werden, die wirklich etwas bewegen.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Tipps für Greenwashing-Phrasen, die Sie vermeiden sollten:

Es gibt gewisse Phrasen, da weiß man schon beim Lesen: Hier steckt nichts oder nur wenig dahinter. Die EU-Kommission und der Europäische Rat führen in ihrem Vorschlag zur Green Claims Richtlinie einige solcher Ausdrücke auf. Hier eine daraus zusammengefasste Liste mit Greenwashing-Phrasen, auf die Sie in Ihrer Kommunikation verzichten sollten:

Greenwashing-Aussagen

Angst vor Greenwashing? Bitte kein „grünes Schweigen“!

Angst vor Greenwashing sollten Sie jetzt nicht mehr haben. Was wir beobachten: Weil Unternehmen sehen, wie leicht Nachhaltigkeitskommunikation zu Greenwashing werden kann und wie sehr das dem Unternehmen schaden kann, sprechen sie erst gar nicht über ihre Aktivitäten. Ein Domino-Effekt: Wenn kein Unternehmen über Nachhaltigkeit kommuniziert, denkt jeder, dass die anderen nichts machen, und unternimmt deswegen selbst weniger, als er eigentlich könnte. Diese Schweigespirale verlangsamt die Nachhaltige Transformation von Unternehmen und damit der gesamten Wirtschaft.

Mit diesem Überblick wollen wir das Gegenteil erreichen: Wir hoffen, Sie damit ermutigt zu haben, transparent und wirksam über Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -aktivitäten zu kommunizieren.

Greenwashing vermeiden? VERSO unterstützt Sie!

Wenn Sie bei der Kommunikation und Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne: Mit unserer ESG-Software sammeln Sie alle relevanten Daten und berichten CSRD-konform. Außerdem stehen wir Ihnen beratend auf Ihrer Reise zur Nachhaltigen Transformation zur Seite. In der VERSO Academy können Sie sich zusätzlich zu CSR-Spezialist:innen weiterbilden.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Dominosteine, die beim Fallen gestoppt werden – Symbolbild für 5 Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit echtem Impact
24.05.2023

5 Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit echtem Impact

5 ESG-Maßnahmen mit echtem Impact

Dass Nachhaltigkeit kein Trend mehr, sondern eine Notwendigkeit ist, haben viele Unternehmen bereits erkannt. Kunden, Investoren und andere Stakeholder erwarten von Unternehmen, dass sie ihre Mitarbeitenden fair behandeln und ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Kurz gesagt: ESG-Themen im Unternehmen umsetzen.

Anstatt Sustainability als aufrichtige Aufgabe zu betrachten, verstehen einige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen jedoch leider vorrangig als ein “grünes” Marketing. Dabei birgt besonders der kritikbehaftete Kauf von CO2-Zertifikaten zur Minimierung des eigenen CO2-Fußabdrucks die Gefahr des Greenwashings.

Effektiver sind Maßnahmen, die Emissionen minimieren oder verhindern, anstatt sie im Nachhinein zu kompensieren. In diesem Blogartikel stellen wir Ihnen fünf ESG-Maßnahmen vor, die einen echten Impact haben – für Ihre Nachhaltigkeit und Ihr Unternehmen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

Gestalten Sie Ihren Geschäftsbetrieb energieeffizient

Setzen Sie auf Energieeffizienz, um Ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Beginnen Sie mit der Entwicklung eines Energiekonzepts: Untersuchen Sie bestehende Beleuchtungs-, Heizungs- und Kühlsysteme in Ihrem Gebäude und achten Sie auf Energieeffizienz-Labels bei der Auswahl von IT-Hardware und anderen Geräten. Auch bei externen Rechenzentren, die z.B. Ihre Software oder Website hosten, können Sie einiges an Emissionen sparen, indem Sie sich für energieeffiziente Anbieter entscheiden.

Ergreifen Sie einen Kreislaufwirtschaft-Ansatz

Gestalten Sie Ihre Produkte so, dass sie langlebig sind, repariert und am Ende ihres Lebenszyklus recycelt werden können. Sie können Recycling-Programme für Ihre Produkte einführen und Ihre Kunden über den gesamten Produktlebenszyklus informieren. Die Produktanleitung kann auch Anweisungen zur Reparatur und alternative Wiederverwendungsmöglichkeiten beinhalten, um die Wegwerfmentalität zu begrenzen.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Investieren Sie in die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden

Nachhaltigkeit ist ein vielschichtiges Thema, das oft mit dem Klimaschutz in Verbindung gebracht wird. Dabei dürfen wir jedoch nicht den sozialen Aspekt vernachlässigen. Eine wichtige Komponente der Nachhaltigkeit liegt in der Zufriedenheit der Belegschaft, denn fair behandelte, zufriedene Mitarbeitende bleiben länger im Unternehmen und sind motivierter.

Bieten Sie faire Entlohnung, attraktive Mitarbeiterbenefits und Möglichkeiten zur Weiterbildung. Eine gesunde Work-Life-Balance, gute Fehlerkultur und Mitbestimmungsmöglichkeiten helfen dabei, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und lassen Ihre Mitarbeitende ihr volles Potenzial entfalten. Um eine vielfältige und inklusive Belegschaft aufzubauen, sollten  Diversität und Inklusion zum Selbstverständnis Ihres Unternehmens gehören und Teil des  Einstellungsprozesses sein.

Optimieren Sie Ihre Lieferkette

Die Lieferkette ist für viele Unternehmen eine Black Box. Dabei ist eine nachhaltige Lieferkette entscheidend, um Ihre unternehmerischen ESG-Ziele zu erreichen. Wählen Sie verantwortungsvolle Lieferanten und Partner, die hohe ethische und nachhaltige Standards einhalten. Wenn möglich, bevorzugen Sie regionale Lieferanten, um Transportwege zu reduzieren und die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Aufgrund oftmals global vernetzter Lieferketten ist das keine leichte Aufgabe. Mit dem VERSO Supply Chain Hub schaffen Sie Transparenz in Ihrer Lieferkette.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für ESG-Berichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Zeigen Sie Transparenz und Verantwortlichkeit

Sprechen Sie offen über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen, setzen Sie sich konkrete, ambitionierte Ziele und bleiben Sie offen für kontinuierliche Verbesserungen. Es ist wichtig, Ihren Worten Taten folgen zu lassen sowie die Ergebnisse transparent zu kommunizieren.

Veröffentlichen Sie mit Hilfe eines regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichts Ihre ESG-Daten, -Ziele und -Maßnahmen, um Ihre Stakeholder informiert zu halten und Ihre Fortschritte zu dokumentieren.

 

Unser Fazit: Jeder Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings erfordert echte Nachhaltigkeit ein umfassendes Umdenken und die Integration nachhaltiger Prinzipien in alle Aspekte des Unternehmens.

Denken Sie daran, dass Nachhaltigkeit ein kontinuierlicher Prozess ist und nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Strategie zu evaluieren sowie kontinuierlich zu verbessern.

Das VERSO-Team unterstützt Sie gerne auf Ihrem Weg zur Nachhaltigkeit mit unserer ESG-Software sowie mit einer Beratung durch unsere Sustainability Expert:innen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Mountainbiker in einem Bergwald – Symbolbild für Nachhaltigkeit in der Lieferkette des Reifenherstellers Schwalbe
26.04.2023

Verantwortung ganzheitlich angehen – Interview mit Felix Jahn von Schwalbe

Seit der Gründung von Schwalbe 1922 steht das familiengeführte Unternehmen Schwalbe für Innovation, Qualität und Verantwortung. Im Interview mit Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe, erfahren Sie, was die ökologische und soziale Verantwortung bei Schwalbe ausmacht und wie VERSO Schwalbe unterstützt, um nachhaltigere Lieferketten zu erreichen.

7 Fragen an Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe

1. Was zeichnet Verantwortung bei Schwalbe aus?

Unsere Vision ist es, voranzugehen in der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Wir leisten Pionierarbeit durch Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und übernehmen Verantwortung für die nächsten Generationen. So nehmen wir beispielsweise unsere gebrauchten Produkte über den Fachhandel zurück und verwerten diese wieder in der Produktion von neuen Schläuchen und Reifen. Den ersten Reifen, der unter anderem aus dem Rezyklat des Reifenrecycling-Prozesses produziert wird, werden wir dieses Jahr auf der Eurobike vorstellen.

2. Wie würdest du eure Mission beschreiben, wenn es um das Thema Verantwortung geht?

Wir versuchen, das Thema Verantwortung ganzheitlich anzugehen, deswegen haben wir vier Handlungsfelder für uns definiert: Einmal das Handlungsfeld Produkt – darunter fallen umweltfreundliche Produkte, aber eben auch unsere Kreislaufsysteme. Wir haben das Handlungsfeld Unternehmen; dazu gehört z.B. unser Cradle-to-Cradle Gebäude hier, genauso wie die Förderung unserer Mitarbeitenden oder unser Mobilitätskonzept. Wir haben ein weiteres wichtiges Handlungsfeld – das soziale Engagement. Als familiengeführtes Unternehmen sind wir stark hier in unserer Region verwurzelt, schauen aber auch über den Tellerrand hinaus, da unsere Lieferkette global ist. Und daher ist unser viertes Handlungsfeld eben jene Lieferkette. Da sind wir sehr stolz auf unser Fair Rubber Projekt.

3. Welche nächsten Handlungsfelder habt ihr bei Schwalbe im Bereich Nachhaltigkeit definiert?

Die nächsten Jahre werden für uns davon geprägt sein, die Emissionen hier vor Ort, aber auch besonders in unserer globalen Lieferkette stark zu reduzieren. Gleichzeitig versuchen wir, unsere Recyclingsysteme europaweit anbieten zu können und den Einsatz von erneuerbaren und recycelten Materialien kontinuierlich zu erhöhen. Und natürlich möchten wir Transparenz in unserer Lieferkette schaffen.

4. Die Lieferkette ist Teil der 4 Säulen der Verantwortung bei Schwalbe. Was bedeutet Verantwortung mit Blick auf eure Lieferkette?

Wir arbeiten an einer transparenten und nachvollziehbaren Lieferkette, um unsere Stakeholder zu schützen und unseren hohen Standards gerecht zu werden. Wir haben einen strengen Verhaltenskodex, um Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Wir suchen aktiv den Dialog mit unseren Stakeholdern, mit den Partnern in unserer Lieferkette, um zu wissen, was wo geschieht. Ein gutes Beispiel hier ist unser Engagement mit dem Fair Rubber e.V. – das ist der Fairtrade-Verein für Naturkautschuk. Durch die Zusammenarbeit konnten wir in einen engen Austausch mit den Kleinbauern von Naturkautschuk treten, um so ihre Arbeits- und Lebensbedingungen Stück für Stück zu verbessern.

Außerdem sind wir sehr stolz darauf, dass wir seit 50 Jahren mit unserem Produktionspartner, Hung A aus Korea, zusammenarbeiten. Wir produzieren in Indonesien und Vietnam und sind genauestens informiert über die Situation vor Ort und kennen alle Prozesse. Um dieses Selbstverständnis auf unsere Vorlieferanten zu übertragen, arbeiten wir mit VERSO zusammen.

5. Wie seid ihr auf VERSO aufmerksam geworden und wieso habt ihr euch für die VERSO Supply Chain Plattform entschieden?

Wir haben bereits vor zwei Jahren über einen Kunden Kontakt mit VERSO (ehemals sustainabill) aufgenommen und konnten die Plattform so sehr gut kennenlernen. In der Zwischenzeit hat sich VERSO als der Branchenstandard in der Fahrradindustrie etabliert. Deswegen war es für uns ganz klar, wenn wir mit Thema Verantwortung in der Lieferkette wirklich loslegen, dann wird VERSO unser Partner sein.

6. Wie bewertet ihr die VERSO Supply Chain Plattform und welche Funktionen findet ihr besonders nützlich?

Durch VERSO reduzieren wir unseren Arbeitsaufwand enorm, weil die manuelle Dokumentation zum größten Teil wegfällt. Und das hilft uns in der Digitalisierung unserer Green KPIs. Die Plattform ist sehr leicht zu verstehen und intuitiv zu bedienen. Vor allem die Visualisierung der Lieferkette hilft uns, ein Verständnis für unsere Partner aufzubauen. Mit VERSO können wir Daten einfach erfassen und auswerten und noch schneller exportieren. Außerdem ist der VERSO Support jederzeit für uns da und kann uns unterstützen.

Spannend zu erwähnen ist noch, dass wir als Nutzer der VERSO Supply Chain Plattform im Grunde eine Doppelrolle beziehen. Wir sind sowohl registrierter Lieferant auf der Plattform als auch Kunde von VERSO. Anders gesagt: Wir bedienen unsere Kunden auf der Plattform mit unseren Unternehmensdaten und fragen gleichzeitig Unternehmensdaten unserer Lieferanten über die Plattform an, damit wir Einsicht in unsere Lieferkette erhalten.

7. Was plant ihr im Bereich Verantwortung für die Zukunft und welche Rolle spielt dabei die Lieferkette?

Wir erheben und reduzieren unsere Emissionen bereits hier vor Ort, wissen aber sehr wohl, dass der Großteil unserer Emissionen in der Lieferkette entsteht. Deswegen möchten wir in Zukunft noch enger mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um voranzukommen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und unsere Ziele zu erreichen.

In Hinblick auf unsere Lieferkette heißt das auch, dass wir nach der Erhebung unserer Tier-1 Lieferanten auf die relevanten Vorlieferanten eingehen möchten.

Wir gehen Verantwortung ganzheitlich an. Das startet am Beginn der Lieferkette, über die Produktion und Nutzung bis über den Lebenszyklus des Produkts hinaus – so schließt sich der Kreis.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

Abonnieren Sie unsere Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!