Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

Weiterbildungs-Tipp: Der neue ESG-Kurs „Fit for Sustainability“

Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability“. Aktuell läuft noch die Early-Bird-Phase – melden sich hier für einen 25 % Gutschein an!

4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

Klingt gut? Sichern Sie sich hier den 25 % Early-Bird-Rabatt – einlösbar, sobald der Kurs buchbar ist:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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Es lohnt sich für Unternehmen, wenn sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.
30.04.2024

Leitfaden: Wie entwickle ich eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie für mein Unternehmen?

Eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, macht Unternehmen zukunftsfähig und sichert Wettbewerbsvorteile. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen langfristigen Zukunftsplan mit sozialen und ökologischen Praktiken erstellen.

Eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln ist essenziell, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Der entscheidende Punkt ist dabei: Auf Basis der Strategie können Sie die wesentlichen Themen gezielt und strukturiert angehen. Also, negative Auswirkungen minimieren, positive Entwicklungen vorantreiben, Risiken reduzieren und Chancen ergreifen.

Daraus resultieren 5 klare Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Wettbewerbsvorteile
  • Strategische Planung
  • Besseres Image
  • Höhere Kundenbindung
  • Höhere Attraktivität für Talente

Etwas ausführlicher stellen wir Ihnen diese Vorteile im Blogbeitrag „5 Gründe für eine Nachhaltigkeitsstrategie“ vor. Jetzt wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie Schritt für Schritt eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Wir wollen tiefer in die Entwicklung einer solchen Roadmap für die Nachhaltige Transformation Ihres Unternehmens eintauchen.

Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Prozess. Wir betrachten, wie Sie

  • wesentliche Themen identifizieren,
  • passende Maßnahmen und Ziele definieren
  • und schlussendlich zu einer wirksamen Strategie kommen.

Dadurch legen Sie einen ganzheitlichen Fokus auf ESG-Themen und die Umsetzung von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten.

Wie entwickle ich eine Nachhaltigkeitsstrategie für mein Unternehmen?

„Konkrete Ziele und KPIs fehlen” – das ist eines der größten Hemmnisse für die Nachhaltige Transformation in Unternehmen, wie der Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung zeigt. Auch der Mangel an Ressourcen – monetär wie personell – spielt eine große Rolle.

Eine Nachhaltigkeitsstrategie bringt hier die Lösung. Sie beinhaltet nämlich konkrete Ziele und Kennzahlen, um den Fortschritt zu überwachen. Und sie legt den Fokus auf die wichtigsten Themen, sodass personelle Ressourcen effizient eingesetzt werden können. Bei der Entwicklung einer wirksamen ESG-Strategie gibt es aber noch weitere wichtige Schritte, die wir uns jetzt genauer ansehen wollen.

 

1. Status quo und wesentliche Themen

Um zu wissen, wo Sie hin wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wo Sie stehen. So ist das auch, wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Den Ist-Zustand Ihres Unternehmens ermitteln Sie anhand einer Status-quo-Analyse. Diese stellt sozusagen Ihre erste Datensammlung im ESG-Bereich dar und sollte daher entsprechend gründlich ablaufen. Die Daten und Informationen bilden die Grundlage für Ihre künftigen Nachhaltigkeitsbemühungen.

Bei der Ermittlung des Status quo spielen unter anderem diese Themen eine Rolle:

Nachhaltigkeitsstrategie entwicklen: Wichtige Fragen, um den Status quo Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit zu ermitteln, und wo Sie die Antworten finden.

Beim ersten Mal ist die Status-quo-Analyse meist mit einem größeren Aufwand verbunden. Zahlreiche Abteilungen müssen eingebunden werden. Teilweise liegen die Daten nicht in der geforderten Form vor oder wurden bislang nicht erhoben. Der VERSO ESG Hub vereinfacht und optimiert das Datenmanagement, da er auf die ESG-Anforderungen von Standards wie ESRS, GRI und DNK abgestimmt ist.

Die Analyse des Ist-Zustands dient als Basis für die folgende Wesentlichkeitsanalyse. Dabei ermitteln Sie, welche Nachhaltigkeitsthemen am wichtigsten sind und wo die größten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) liegen. Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlichen, müssen Sie hier eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Für einen DNK-Bericht reicht auch eine einfache Wesentlichkeitsanalyse. Beide Vorgehen sind mit einem gewissen Aufwand versehen – die VERSO Sustainability Expert:innen stehen daher bereit, um Sie zu unterstützen.

Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse sind Ihre Handlungsfelder sowie die konkreten IROs.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

2. SMARTe Ziele und geeignete Maßnahmen festlegen

Auf Basis der wesentlichen Themen definieren Sie Ziele und KPIs für die Kontrolle sowie passende Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Sie stehen sozusagen im Zentrum, wenn Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.

Stützen Sie sich bei der Zieldefinition auf wissenschaftsbasierte Hilfestellungen. Orientieren Sie sich beispielsweise am GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) oder an Vorhaben im Rahmen des Pariser Klimaabkommens. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi).

Achten Sie darauf, dass Sie sich SMARTe Ziele setzen. Die Methode stammt aus dem Projektmanagement. SMART ist das Akronym für Specific, Measurable, Achievable, Reasonable, Time-bound.

Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: Setzen Sie sich SMARTe Ziele. SMART steht für spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und terminiert.

Die Ziele im Bereich Sustainability sollten dabei nicht losgelöst von den Unternehmenszielen sein. Schnell kann es sonst zu Zielkonflikten kommen. Vielmehr bietet es sich an, Ihre ESG-Ziele in die Gesamtstrategie einzubinden.

Nach den Zielen geht das Kopfzerbrechen weiter – nun geht es nämlich darum, mit welchen Maßnahmen Sie diese Ziele erreichen wollen. Binden Sie dabei Ihre Mitarbeitenden ein, aber auch andere Stakeholder bzw. Expert:innen. Diese erkennen Lösungen eher, da sie von den Problemen direkter betroffen sind.

Achten Sie darauf, dass nicht alle Maßnahmen unternehmensweit umgesetzt werden können. Bei einigen ist es sinnvoll, sie im gesamten Unternehmen zu implementieren. Andere Maßnahmen sind allerdings spezifischer und eignen sich nur für eine bestimmte Abteilung. Solche Maßnahmen sollten Sie direkt mit den betroffenen Mitarbeitenden formulieren.

 

3. Unternehmensweit ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit schaffen

Nachhaltigkeit ist ein unternehmensweites Teamprojekt. Sämtliche Abteilungen werden benötigt, um zum Beispiel Maßnahmen umzusetzen, neue Ziele zu definieren und Daten für das ESG-Reporting bereitzustellen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, ein gemeinsames Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schaffen. Das sollten Sie am besten schon aufbauen, wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.

Mit einer Vision und Mission für den Nachhaltigkeitsbereich können Sie dem Thema die nötige Bedeutung geben. Diese Fragen helfen Ihnen bei der Entwicklung eines aussagekräftigen Statements, das Emotionen weckt und Ihre Mitarbeitenden motiviert:

  • Wie ist unsere Vision der Zukunft?
  • Was möchten wir als Unternehmen erreichen?
  • Welche Zukunft sehen wir für unser Unternehmen?
  • Welche Werte haben wir als Unternehmen?

Um Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen die nötige Bedeutung zu verleihen, sollten Sie es nicht als separate Strategie sehen. Binden Sie das Thema vielmehr in die Gesamtstrategie ein. Dadurch können Sie die Ambition, Ihr Unternehmen in eine nachhaltigere Zukunft zu führen, in allen Unternehmensbereichen und -prozessen verankern.

Und ganz wichtig: Reden Sie über die Ambitionen Ihres Unternehmens. Holen Sie alle mit ins Boot. Kommunizieren Sie die Vision und Mission. Erklären Sie, was Sie antreibt und was Sie erreichen wollen. Dadurch schaffen Sie ein gemeinschaftliches Bewusstsein für Sustainability.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Neue Pflichten für alle, die mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben: Die Anti-Greenwashing-Richtlinie setzt Schranken. Was Sie jetzt wissen sollten.

4. Es geht in die Umsetzung: Kontrolle ist das A und O

Die Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ist abgeschlossen – nun geht es an die Umsetzung. Das ESG-Management sollten Sie als Prozess verstehen. Es zieht sich über viele Jahre, bis Sie Ihre mittel- und langfristigen Ziele erreichen. Ein langer Atmen ist vonnöten. Vermutlich müssen Sie sogar Ihre Maßnahmen und Ziele anpassen, weil es mit der Zeit neue Erkenntnisse und Entwicklungen (Regularien, Produkte, Geschäftsmodelle) gibt.

Durch das stetige Überprüfen und Messen Ihrer Maßnahmen anhand geeigneter KPIs, behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren Fortschritt und den gesamten Prozess. Abweichungen vom Ziel fallen frühzeitig auf und Sie können nachjustieren. Ein Tool wie der VERSO ESG Hub ist optimal auch auf diese Herausforderung eingestellt und vereinfacht Ihr Nachhaltigkeitsmanagement enorm.

Auch bei der Umsetzung ist Transparenz ein wichtiger Faktor, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit unter den Stakeholdern und speziell den Mitarbeitenden weiter zu stärken. Die Motivation sinkt schnell, wenn man nur zum Start eingebunden wird, danach aber nichts mehr von dem Thema hört. Daher gehört es auch dazu, offen über die bisherigen Ergebnisse zu sprechen – negativ wie positiv. Das fördert das Vertrauen und das Verständnis, steigert die Motivation und erleichtert die Zusammenarbeit.

 

Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: VERSO unterstützt Sie!

VERSO unterstützt Sie mit Expertise und Software bei der strategischen Umsetzung von Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen. Unsere VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie auf dem gesamten Prozess – von der Bestandsaufnahme, über die Wesentlichkeitsanalyse bis hin zu Nachhaltigkeitsmanagement und Reporting. Der VERSO ESG Hub bietet Ihnen eine umfassende Lösung für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement. Und wenn Sie sich noch weiteres Wissen aneignen wollen, können Sie sich in der VERSO Academy fortbilden.

So setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie eigenständig um – aber erhalten trotzdem verlässliche Unterstützung. Klingt das nach dem, wonach Sie suchen? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
25.03.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

Was wird mit der CSRD gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Informationen zu Umwelt
  3. Informationen zu Sozialem
  4. Informationen zu Governance

Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Die 4 Säulen der Themenstandards:

Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

  • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
  • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
  • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

Fazit

Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

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Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
23.10.2023

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den kommenden Jahren werden durch die neue Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

Kurz zu den Fakten:

  • Aktuell sind in Deutschland rund 500 Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Mit der CSRD werden es in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen sein. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

In unserem Blogbeitrag „EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten“ finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen. Wir haben daher 5 Tipps für Ihren ersten Bericht.

Unternehmen, die erstmals vor der Aufgabe des Nachhaltigkeitsberichts stehen, fragen sich oft: Wo soll ich anfangen und wie gestalte ich den Prozess am effizientesten? Wir haben dafür den praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger? 

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Kompass als Symbolbild: CSRD-Berichtspflicht
11.11.2022

EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten

Die CSRD ist da. Dieser Beitrag liefert Hintergründe und Tipps, um die Umsetzung zu meistern.

EU veröffentlicht neue Berichtspflicht CSRD

Das Europäische Parlament hat am 10. November einer neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Das Gremium nahm die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember wurde die neue Berichtspflicht CSRD schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt.

 

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive müssen in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Europaweit sind etwa 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.

Die Entwicklung zur neuen Richtlinie CSRD

Die Situation vor der CSRD: Im März 2017 hat der Bundestag das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch: Non-Financial Reporting Directive, NFRD) umgesetzt. Durch dieses Gesetz waren rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Im Rahmen ihres Green Deals will die EU das Thema Sustainability allerdings noch stärker in der Wirtschaft verankern. Deswegen erhält die bisherige Regelung durch die CSRD ein umfangreiches Update. Durch die neue Richtlinie wird die bisherige Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Das neue Reporting nach CSRD bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich, durch die der Nachhaltigkeitsbericht deutlich aufgewertet wird. Mit der Erstellung entsteht für berichtspflichtige Unternehmen eine ganz neue Herausforderung. Die CSRD beinhaltet unter anderem auch die Form der Veröffentlichung und nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken für das Management und den Aufsichtsrat.

Zudem werden auf EU-Ebene erstmals verbindliche Berichtsstandards eingeführt, die die Berichterstattung inhaltlich umfangreicher und anspruchsvoller machen. Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur CSRD erhalten Sie auch in unserem Factsheet.

Was ist der Zweck des neuen Reportings nach CSRD?

Die EU will Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erhöhen. Investoren, Arbeiternehmer:innen und Kund:innen erhalten dadurch mehr Informationen über soziale und ökologische Aspekte eines Unternehmens. Sehen Sie die Berichterstattung deswegen nicht als nötiges Übel an, sondern als Möglichkeit, zum Beispiel ihre positive Entwicklung beim CO2-Ausstoß zu zeigen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erreichen.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Drei Tipps, um die CSRD zu meistern

1. Beginnen Sie JETZT

Warten Sie mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht, bis es zu spät ist. Sorgen Sie bereits jetzt dafür, dass Sie eine gute Datengrundlage für den Nachhaltigkeitsbericht haben. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise eingeführt. Berichtet wird dann immer auf der Datengrundlage aus dem Vorjahr. Wer also länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben.

 

2. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie

Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig von Stakeholdern stärker wahrgenommen, weil er zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Integrieren Sie deswegen Ihre ESG-Strategie in ihre Unternehmensstrategie. Dadurch werden Zielkonflikte vermieden. Außerdem fließen Nachhaltigkeitkeitsaspekte ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung ein, was zu positiven Synergieeffekten führt.

 

3. Schaffen Sie einen zentralen Punkt für Ihre Daten

Die Grundlage eines Nachhaltigkeitsberichts sind valide und verfügbare Daten. Legen sie deswegen frühzeitig fest, welche Daten Sie erheben möchten. Sammeln Sie alle Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Zuständigkeiten an einem Ort, um damit effektiv arbeiten und berichten zu können. Hilfreich sind dabei spezielle Tools – z.B. der VERSO ESG Hub. Bedenken Sie immer: Ohne gut strukturierte ESG-Daten gibt es auch kein wirksames Sustainability Management und somit keine Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen. Außerdem jedes Unternehmen mit zwei von drei folgenden Eigenschaften:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und
  • einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.

Nach der aktuell gültigen Berichtspflicht CSR-RUG müssen nur kapitelmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Durch die neue Regelung wird diese Zahl massiv ausgeweitet.

Außerdem können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will.

Grafik: wer ist nach CSRD berichtspflichtig: Nicht kapitalorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Umsatzerlöse, mehr als 45 Millionen Euro Bilanzsumme. Börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen), Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sind alle von der Berichtspflichg CSRD betroffen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

VERSO unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gerne begleiten wir auch Sie und Ihr Unternehmen über den gesamten Prozess hinweg – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung des ESG-Berichts.

Mit unserer ESG-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Unsere Sustainability Expert:innen stehen Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Wander-Wegweiser als Symbolbild für den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeits-Standards
10.08.2022

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Standards gibt es?

Durch die neue Berichtspflicht CSRD sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Was ist der richtige Standard für Ihren CSR-Bericht? Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Standards vor. Außerdem finden Sie am Ende dieses Blogposts ein Factsheet, in dem Sie sehen, welcher Standard sich für welche Unternehmen eignet.

UN Global Compact: Für den Einstieg geeignet, nur Minimalanforderungen

Der United Nations Global Compact, kurz UNGC, wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan von Georg Kell gegründet. Ziel war und ist eine gerechte, umwelt- und sozialverträgliche Ausgestaltung der Globalisierung. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Über 19.000 Unternehmen und Organisationen haben ihn unterzeichnet – davon sind mehr als 800 in Deutschland.

Das Rahmenwerk formuliert zehn soziale und ökologische Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen bekennen. Darüber hinaus basiert der UN Global Compact auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

SFDR – der Standard für den Finanzsektor

Die EU hat die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt – betroffen sind allerdings auch einige Unternehmen. Wie, verrät Ihnen unser Factsheet.

DNK: Guter Einstieg, gut anwendbar, für deutschsprachigen Raum

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist im Jahr 2011 eingeführt worden. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit informieren und somit eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Etwa 800 Unternehmen haben inzwischen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.

Der Standard umfasst 20 Kriterien, zu denen berichtet werden muss. Sie sind in die Themenbereiche Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelange, Gesellschaft unterteilt. Bei der Berichterstattung können Unternehmen entweder das Leistungsindikatorenset nach GRI (Global Reporting Initiative) oder nach EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societes) auswählen.

GRI: International am etabliertesten, hoher Aufwand

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Stiftung, die 1997 gegründet wurde. Die Leitlinien der GRI gelten weltweit als der wichtigste Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Das Ziel der globalen Standards ist es, Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Anforderungen besser vergleichbar zu machen. In einem Dialogprozess mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Richtlinien kontinuierlich weiterentwickelt.

Unternehmen, die nach den GRI-Standards ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen umfangreiche Angaben zum Unternehmen, zum Managementansatz sowie zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards machen.

Die Global Reporting Initiative hat inzwischen ihre Standards ein weiteres Mal aktualisiert. Die aktuellen Neuerungen gelten für alle Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht werden. Alle Infos zu den Änderungen finden Sie im Factsheet „Neue GRI-Standards ab 2023“.

SDG: Rahmenwerk mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Bestandteil sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen: Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Die globalen Ziele sollen bis 2030 von allen Staaten erreicht werden, um die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer zu gestalten.

Das SDG-Rahmenwerk dient als Orientierung für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten wollen. Um die Implementierung der 17 Sustainable Development Goals und der Unterziele in die Lieferketten zu erreichen, stehen Richtlinien wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung. Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen SDGs vor.

ISSB: globaler Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, in der Entwicklung

Die International Financial Reporting Standards Foundation entwickelt aktuell globale Standards für den Nachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Dazu gründete die gemeinnützige IFRS-Stiftung das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt. Der künftige Standard hat großes Potenzial das international führende Framework zu werden.

Ziel des ISSB ist es, Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente und vergleichbare Berichterstattung im Bereich der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festzulegen. Unternehmen sollen beispielsweise angeben, mit welchen Kennzahlen sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen und überwachen und mit welcher Strategie sie diese bewältigen wollen.

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ESRS: europaweit einheitlicher Standard, wird im Zuge der CSRD entwickelt

Im Zuge der neuen Berichtspflicht CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, wird auch ein einheitlichen Standard eingeführt. Die Berichte sollen dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit wächst allerdings auch der Aufwand.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist damit beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Alle Informationen zu den ESRS gibt es in unserem Factsheet. 

ISO 14001: guter Standard für Umwelt-Management

Die ISO 14001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme, der 1996 veröffentlicht wurde. Ziel der internationalen Norm ist es, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern und Umweltziele erreichen. Weltweit sind etwa 300.000 Unternehmen nach ISO 14001 zertifiziert – davon sind rund 8000 aus Deutschland.

Das Umweltmanagementsystem basiert auf vier Säulen: der Planung von Umweltzielen, der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, der Kontrolle und der Verbesserung.

ISO 26000: Leitfaden für gesellschaftlich verantwortliches Handeln

Die ISO 26000 wurde im Jahr 2010 herausgegeben und ist ein Leitfaden, der gesellschaftlich verantwortliches Handeln definiert. Da bei der Norm keine Zertifizierung vorgesehen ist, ist er nicht so weit verbreitet wie beispielsweise die ISO 14001.

Der Standard formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen zu Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Dazu gehören die Themen Umwelt, Menschen-, Arbeitnehmer- und Kundenrechte sowie Gesellschaft.

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Praxisorientierte Informationen zu den verschiedenen Standards erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy – ein 12-wöchiger Onlinekurs zur Weiterbildung als CSR-Manager:in.

EMAS: aufwändigerer Standard für Umwelt-Management

Das Eco-Management und Audit Scheme, kurz EMAS, wurde von der Europäischen Union entwickelt und 1995 in Deutschland eingeführt. Es ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen. In Europa sind rund 4000 Organisationen nach EMAS registriert – über 1100 davon sind aus Deutschland.

Unternehmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele offenlegen. In diesen Prozess sind die Beschäftigten mit einzubeziehen. Das EMAS deckt die Inhalte der ISO 14001 ab und geht noch darüber hinaus.

TCFD: Empfehlungen an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die auf Initiative der G20-Staaten gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hat im Jahr 2017 Empfehlungen für die freiwillige und konsistente Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels erstellt. Die Empfehlungen richten sich an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weltweit haben sich über 1000 Unternehmen zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen und Investoren entscheidungsrelevante Informationen über materielle klimabedingte finanzielle Risiken und Chancen zu geben. Laut den Empfehlungen sollen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele gemacht werden.

Welcher Standard für welches Unternehmen?

Im Factsheet haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welcher Standard sich für welches Unternehmen eignet.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine Herausforderung, nicht alles wird auf Anhieb glatt laufen. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte starten und sich mit den entsprechenden Standards weiterentwickeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Berichterstattung. Mit unserer CSR Management Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

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Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur CSR-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten CSR-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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16.06.2021

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: 5 Tipps fürs ESG-Reporting

Bei Nachhaltigkeit wird zunehmend genauer hingeschaut – der eigene Anspruch, die gesellschaftlichen Erwartungen sowie die gesetzlichen Anforderungen bei den ESG-Themen wachsen rapide. Hier kommen 5 Tipps für glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichte.

Ob verpflichtet oder nicht – Sie tun gut daran, jetzt schon zu starten. Mit diesen 5 Tipps erstellen Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht:

1. Commitment von höchsten Entscheidern einholen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Geschäftsführung das Thema Sustainability als strategisch wichtiges Thema begreift. Einerseits, weil Ihrem Unternehmen schnell Greenwashing vorgeworfen werden kann. Das kann bis zur persönlichen Haftung des Managements führen. Andererseits, weil Ihre Kunden, Ihre Geschäftspartner und Ihre Mitarbeitenden intelligente Wesen sind. Sie bemerken, ob es authentisch ist, was die Geschäftsführung sagt, und ob diese tatsächlich soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit anstrebt.

Sollte Ihre Geschäftsführung nicht mit an Bord sein, haben Sie noch ein zweites Problem, wenn Sie den Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie brauchen sehr viele Menschen im Unternehmen, die Ihnen Daten liefern. Das werden diese häufig nur dann priorisieren, wenn sie wissen, dass es von oben gewollt ist und von den Führungskräften und den Vorständen mitgetragen wird.

Sie sollten nicht vergessen, dass ESG eine Schnittstellenfunktion ist, bei der Sie auf alle wichtigen Abteilungen im Unternehmen zählen können müssen. Holen Sie sich zu Beginn das Commitment für Nachhaltigkeit von der höchsten Entscheiderebene, um eine solide Basis für Ihren ESG-Bericht zu legen.

2. Planen Sie ausreichend Zeit für den Nachhaltigkeitsbericht ein

Wenn es sich um Ihre erste Dokumentation handelt, sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie ausreichend Zeit einplanen. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mit Sicherheit keine Raketenwissenschaft. Doch beim ersten Mal ist das Herangehen noch nicht gelernt, nicht geübt und es wird eine Menge offene Fragen geben. Es kommt darauf an, ob Sie eine Vollzeitstelle als ESG-Manager:in haben und vielleicht sogar Kolleginnen und Kollegen, die Sie unterstützen. Oder ob Sie einen anderen Jobtitel haben und nur etwa 20 Prozent Ihrer Stelle für das Nachhaltigkeitsmanagement gedacht ist. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten, wie Sie zeitliche Ressourcen realistisch einplanen können.

Eine weitere große Herausforderung, die Sie viel Zeit beim Erstellen des ESG-Reporting kosten kann, ist das Daten-Management. Mit den richtigen Tools und der richtigen Datenlage können Sie sich bis zu 90 Prozent Zeit ersparen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

3. Die richtigen ESG-Tools, um Zeit und Kosten zu sparen

Überlegen Sie sich möglichst frühzeitig, welche Werkzeuge, also welche Sustainability Tools, Ihnen optimal bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts helfen können. Hier gibt es normalerweise zwei Lösungen:

Auf der einen Seite sind das gängige Tabellenprogramme, die den Vorteil haben, dass Sie bereits vorhanden sind. Der Nachteil daran ist die hohe Fehleranfälligkeit. Tabellenprogramme können nur sehr begrenzt ESG-wichtige Funktionen ausführen und das Datenmanagement ist meist umständlich. Darüber hinaus benötigen Sie häufig Agenturen für den Bericht beziehungsweise Designer für das Layout. Kosten und Zeitaufwand sind mit Tabellenprogrammen gerade im fortgeschrittenen Verlauf der Berichterstattung nicht zu unterschätzen.

Auf der anderen Seite gibt es dedizierte CSR-Management-Lösungen, mit denen Sie all Ihre Daten an einer Stelle gesammelt haben. Diese Tools ersparen Ihnen eine Menge Zeit und Frust bei der Eingabe und Verwaltung der Daten. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir unsere CSR-Software entwickelt haben.

Und auch die Kosten sind mit professioneller ESG-Software deutlich geringer: Teure Agenturen und lange Abstimmungsschleifen fallen so weg und die Kosten liegen komplett in Ihrer Hand. 

4. Know-how aus Weiterbildungen oder von Berater:innen

Um einen Nachhaltigkeitsbericht erfolgreich erstellen zu können, benötigen Sie ein gewisses Sustainablity-Know-how. Es reicht zu Beginn, wenn ein Basiswissen gegeben ist. Sie sollten beispielsweise wissen, welche Rahmenwerke und Standards es gibt. Einen Überblick über die wichtigsten Standards finden Sie in unserem Factsheet.

Wichtig ist aber auch, wie der Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements funktioniert und wo Risiken lauern. Dieses praktische Basiswissen ist jedoch unumgänglich, um einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und Reputationsrisiken zu vermeiden. Um es sich anzueignen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie sich das Wissen über entsprechende Kurse oder Ausbildungen selbst erarbeiten. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kurse von Experten aus der Praxis angeboten werden. Ein Hochschulzertifikat kann hilfreich sein, ist aber bei weitem nicht immer die beste Lösung, wenn es um ESG-Management in der Praxis geht.

Können oder wollen Sie sich das Wissen aktuell nicht selbst aneignen, gibt es zum anderen die Option externer Unterstützung. Achten Sie dringend darauf, dass die Beraterin, der Berater oder die Agentur das Thema wirklich versteht und schon lange in der Praxis umsetzt. Für einen Nachhaltigkeitsbericht reicht es nicht, dass eine Agentur schöne Texte und ansprechende Grafiken erstellen kann. Die sogenannten „Hochglanzbroschüren wirken häufig sogar kontraproduktiv, wenn es um Nachhaltigkeit und Authentizität geht.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

5. ESG-Daten: Sammeln Sie Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit systematisch

Um einen aussagekräftigen ESG-Bericht zu erstellen, ist eines unumgänglich: Ihre Dokumentation muss Fakten und Bemühungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen enthalten! Das heißt: Wenn Sie nichts im Bereich der Themen Umwelt, Sozial und Governance machen, wird es sehr schwierig, einen Bericht authentisch und erfolgreich zu gestalten. Nehmen Sie dies zum Anlass, um ESG-Maßnahmen im Unternehmen zu erkennen und zu sammeln, also Dinge, die Sie oder andere Abteilungen bereits ganz selbstverständlich tun. 

Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, wissen überhaupt nicht, was sie schon alles im Bereich Nachhaltigkeit tun und sind nach einer Bestandsaufnahme positiv überrascht. Um eine solche Bestandsaufnahme zu machen, sprechen Sie am besten mit Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen. Insbesondere die Ressorts Einkauf, Umwelt-Management, Marketing und Kommunikation sowie HR werden Ihnen relevante Informationen liefern können.

Nehmen Sie den Bericht auch zum Anlass, neue Maßnahmen zu initiieren – auf Basis Ihrer Ziele und mit Blick auf die Wesentlichkeit Ihrer Maßnahmen. Wichtig dabei: Achten Sie bei der Datensammlung darauf, dass Sie alle Daten an einem Ort sammeln und aktuell halten!

Fazit

Bereiten Sie sich gut vor und erfüllen Sie diese fünf Punkte, so profitieren Sie sowohl im Prozess der Berichterstellung als auch erheblich in der Qualität des Endergebnisses. Vorbereitung ist, wie so oft im (Arbeits-)Leben, alles – auch beim Nachhaltigkeitsbericht.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

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