Nachhaltig wirtschaftendes mittelständisches Unternehmen
23.04.2025

Nachhaltig wirtschaften: Der Business Case für den Mittelstand

Stakeholder, ESG-Pflichten oder einfach Überzeugung – aus vielen Gründen steht das Thema Nachhaltigkeit bei Unternehmen auf der Agenda. Egal, ob Pflicht oder freiwillig: Nachhaltigkeit darf nicht nur versprochen, sondern muss umgesetzt werden. Dieser Artikel zeigt, warum nachhaltiges Wirtschaften für alle Unternehmen – vom Mittelstand bis zum Konzern – wichtig ist.

Warum ist nachhaltiges Wirtschaften für den Mittelstand wichtig?

Nachhaltigkeit schafft Transparenz in der Lieferkette

Nachhaltiges Wirtschaften wird für den Mittelstand zur Voraussetzung, um langfristig lieferfähig und wettbewerbsfähig zu bleiben – denn große Unternehmen erwarten heute volle Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.

Viele Mittelständer liefern Produkte oder Materialien an größere Unternehmen, die unter gesetzliche Vorgaben wie LkSG, CSRD, EUDR etc. fallen. Diese sind oftmals auch an branchenspezifische Leitlinien gebunden, die Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette einfordern.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie als Zulieferer von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt:

  • Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren.
  • Nachweise müssen nicht nur Lieferanten erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Nachhaltigkeit als Faktor für Finanzierungen

Nachhaltiges Wirtschaften verbessert nicht nur das ESG-Rating, sondern schafft auch Zugang zu besseren Finanzierungskonditionen – ob bei Krediten, Investitionen oder Versicherungen.

Mittelständische Unternehmen, die Kapital von Investor:innen oder einen Kredit von der Bank erhalten wollen, sollten auf ESG-Anfragen vorbereitet sein. In der Praxis beeinflusst das ESG-Rating direkt die Kreditkonditionen – je besser das Rating, desto günstiger der Kredit.

Auch Investor:innen beziehen ESG-Kriterien zunehmend in Ratings und M&A-Entscheidungen ein. Spätestens bei Transaktionen oder Investitionsentscheidungen werden von Ihnen belastbare Nachhaltigkeitskennzahlen erwartet.

Darüber hinaus benötigen auch (Rück-)Versicherer ESG-Informationen von ihren Kunden. Nachhaltigkeitsrisiken fließen zunehmend in die Risikobewertung bei Vertragsabschlüssen ein, was sich direkt auf Versicherungsprämien und -leistungen auswirken kann.

Nachhaltigkeitserwartungen von Kunden und Geschäftspartnern

Wer heute mitreden, mitarbeiten oder mitbieten will, braucht eine klare Nachhaltigkeitsposition – denn ESG-Kriterien entscheiden immer häufiger über Partnerschaften und Auftragsvergaben.

Bei Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen und ESG-Informationen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens zeigen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht „mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch bei anderen Qualitätsstandards, wie Fairtrade, Bio-Zertifizierungen, Arbeitgeberrankings oder ISO-Normen, spielt Nachhaltigkeit eine große Rolle: Hier wird ebenfalls nach Nachhaltigkeit gefragt.

Schutz vor Greenwashing-Vorwürfen

Sich einfach mal als „grün” zu bezeichnen – das ist Schnee von gestern. Mit der Green Claims Directive und der EmpCo-Richtline schreibt die EU konkret vor, was Greenwashing ist und was nicht.

  • Bald müssen Unternehmen die Richtigkeit ihrer Umweltaussagen wissenschaftlich überprüft nachweisen. Wird das nicht gemacht, drohen ihnen nicht wie bisher nur Imageschäden, sondern auch tatsächliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Sie betreiben bestimmt nicht absichtlich Greenwashing – aber unbewusst passiert das schnell mal: Denn viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Das passiert vor allem dann, wenn im Unternehmen die Nachhaltigkeitsdaten nicht transparent sind.

Mit einer Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie gelingt eine transparente Nachhaltigkeitskommunikation: Durch die zahlenbasierte Strategie, das KPI-Tracking und die CO2-Bilanz können Sie nachvollziehbar Zahlen, Fakten und Ziele kommunizieren.

Verbessertes Risikomanagement und Resilienz

Eine gute Nachhaltigkeitsstrategie hilft Ihnen, ökologische und soziale Risiken frühzeitig zu erkennen – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Grundlage dafür ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Ihr bestehendes Risikomanagement um eine ganzheitliche ESG-Perspektive ergänzt – inklusive Chancenbetrachtung.

So lassen sich Risiken gezielt bewerten, Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung ableiten und deren Wirkung im ESG-Management systematisch kontrollieren. Das macht Ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Klimafolgen, geopolitischen Veränderungen oder Ressourcenengpässen – und kann gleichzeitig Kosten sparen und zukünftige Verluste verhindern.

Effiziente Ressourcennutzung und optimierte Prozesse

Ein durchdachtes Nachhaltigkeitsmanagement hilft Ihnen, Ressourcen effizienter einzusetzen. Es treibt Prozessoptimierungen und Innovationen voran – zum Beispiel durch energiesparende Maschinen oder die Wiederverwertung von Produktionsabfällen. Das spart Rohstoffe, senkt Kosten und schont die Umwelt.

Mit gutem ESG-Management reduzieren Sie nicht nur Abfall und Energieverbrauch, sondern gewinnen auch Zeit: Sie konzentrieren sich auf die wirklich wichtigen Themen – und können diese gezielt voranbringen. Ein klarer Pluspunkt für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Ganzheitliche Unternehmensstrategie und Zukunftsfähigkeit

Einzelne Maßnahmen bringen wenig, wenn der strategische Zusammenhang fehlt. Eine Nachhaltigkeitsstrategie schafft den nötigen Gesamtblick: Alle Maßnahmen sind Teil eines übergeordneten Plans – statt isolierter Einzelinitiativen.

Die Grundlage dafür ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, mit der Sie die wichtigsten Themen identifizieren. Daraus entsteht eine langfristige, systematische Strategie – idealerweise als integrierter Teil Ihrer Unternehmensstrategie. So wird Nachhaltigkeit zur Chefsache und gezielt gesteuert, gemessen und kommuniziert – etwa mit einer passenden Softwarelösung wie dem VERSO ESG Hub.

Wie verankern Sie Nachhaltigkeit im Unternehmen?

Damit nachhaltiges Wirtschaften mehr ist als nur ein gutes Vorhaben, muss es tief im Unternehmen verankert werden. Das gelingt mit den folgenden Bausteinen, die zeigen, wie Unternehmen aus dem Mittelstand strukturiert und wirkungsvoll ins Handeln kommen.

1. Status quo und wesentliche Themen

Bevor Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, braucht es eine fundierte Status-quo-Analyse als Grundlage – sie schafft Transparenz über Daten, Prozesse und Herausforderungen im Unternehmen. Darauf aufbauend zeigt die Wesentlichkeitsanalyse, welche ESG-Themen wirklich wesentlich sind und wo die größten Auswirkungen, Risiken und Chancen liegen.

2. SMARTe Ziele und geeignete Maßnahmen festlegen

Ziele bilden das Herzstück jeder Nachhaltigkeitsstrategie und sollten wissenschaftlich fundiert, SMART formuliert und eng mit der Unternehmensstrategie verknüpft sein, um Zielkonflikte zu vermeiden. Entscheidend für die Umsetzung ist die Entwicklung passender Maßnahmen – idealerweise gemeinsam mit Mitarbeitenden und relevanten Stakeholdern, die praxisnahe Lösungen beitragen können.

3. Unternehmensweit ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit schaffen

Nachhaltigkeit ist ein unternehmensweites Teamprojekt – und genau deshalb braucht es ein gemeinsames Bewusstsein und eine klare Ausrichtung. Schon bei der Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sollten Sie Vision, Mission und Werte definieren, um Orientierung zu geben, Mitarbeitende zu motivieren und das Thema wirksam in der Gesamtstrategie zu verankern. Wer transparent über Ambitionen spricht und interne Kommunikation gezielt nutzt, legt den Grundstein für gelebte Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen.

4. Es geht in die Umsetzung: Kontrolle ist das A und O

Nach der Strategie beginnt die eigentliche Arbeit: Die Umsetzung von ESG-Maßnahmen ist ein langfristiger Prozess, der kontinuierliche Anpassung und Ausdauer erfordert. Um den Überblick zu behalten und flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können, braucht es ein strukturiertes ESG-Management, regelmäßiges Monitoring sowie transparente Kommunikation – intern wie extern. Nur so bleiben Fortschritte sichtbar, Stakeholder eingebunden und die Motivation im Unternehmen erhalten.

Starten Sie mit VERSO

Jetzt geht es darum, vom Planen ins Handeln zu kommen. Wir unterstützen Sie dabei – mit passenden Softwarelösungen und Services entlang Ihrer gesamten Nachhaltigkeitsreise: vom ersten Bericht über die Zieldefinition bis hin zum Tracking konkreter Maßnahmen. Schritt für Schritt schaffen Sie so die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften in Ihrem Unternehmen.

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Ein Arbeiter beim Schweißen als Symbolbild für ESRS S1 und S2. Darauf steht: CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2.
16.01.2025

CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2

Die ESRS-Standards in Bezug auf Arbeitskräfte, ESRS S1 und S2, gehören zu den anspruchsvollsten im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD. S1 betrifft die eigenen Mitarbeitenden und ist sehr umfangreich. S2 bezieht sich auf die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Standards wichtig sind, welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden und wie Sie die erforderlichen Daten sammeln.

ESRS S1 und S2 – die Standards zu den Arbeitskräften

Die ESRS S1 und S2 nehmen im CSRD-Bericht eine bedeutende Rolle ein. Sie behandeln die Arbeitskräfte des Unternehmens (S1) und die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2). Dabei geht es unter anderem um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte von Mitarbeitenden, Vielfalt und Inklusion, aber auch Kinder- und Zwangsarbeit.

Allein der Standard S1 ist im CSRD-Bericht ähnlich umfassend wie die Offenlegungspflichten im Bereich Klimaschutz. Hierzu haben wir ebenfalls Tipps zum Reporting nach ESRS E1.

Welche Angabepflichten und Datenpunkte konkret für Ihren CSRD-Bericht wesentlich sind, entscheidet sich auch bei S1 und S2 anhand der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden betrachten wir die beiden Standards und die Angabepflichten dennoch in ihrer Gesamtheit, auch wenn Sie am Ende vielleicht nicht zu allen Datenpunkten berichtspflichtig sind.

Was sind die ESRS S1 und S2 und warum sind sie wichtig?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

Aus der emotionalen Perspektive: Es geht in beiden Standards um Menschen – und das macht sie doch schon automatisch wichtig. In ihrem CSRD-Bericht sollen Sie Ihre Ambitionen, Ziele und Maßnahmen zu einem sicheren und guten Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden und jenen in der Wertschöpfungskette zeigen.

Aus technischer Sicht sollen ESRS S1 und S2 aufzeigen,

  • wie sich Ihr Unternehmen auf die Beschäftigten auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ergriffen hat, um Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu verbessern, und welche Ergebnisse diese Maßnahmen erzielt haben.
  • welche Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten bestehen und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • wie sich die wichtigsten Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten finanziell auswirken können.

Bei S1 beziehen sich diese Angaben jeweils auf die eigenen Mitarbeitenden, bei S2 sind die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette gemeint.

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Welche konkreten Anforderungen stellen ESRS S1 und S2 an Unternehmen?

Nach dem allgemeinen Blick werden wir etwas konkreter und schauen tiefer in die Standards. Und hier erkennen wir schnell, dass S1 und S2 dem typischen Aufbau der ESRS folgen. Das bedeutet: Zunächst müssen Angaben zu Strategie sowie zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (abgekürzt IRO für Impact, Risk and Opportunity) gemacht werden.

Unternehmen sollen ihre strategischen Ansätze beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Diversität und Chancengleichheit darlegen. Diese Konzepte, wie sie in der deutschen Fassung der ESRS genannt werden, sind oft in der Unternehmensstrategie, den detaillierteren Strategieplänen, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien zu finden.

Die ESRS fordern darüber hinaus Angaben dazu, wie die Beschäftigten eingebunden werden und Fragen an das Management stellen, aber auch Kritik äußern können. Auch nach Beschwerdemechanismen wird gefragt.

Und natürlich sollen Unternehmen angeben, welche Ziele und Maßnahmen sie sich in Bezug auf die Beschäftigten gesteckt haben.

Nach diesen eher allgemeineren Angaben geht es um konkrete Zahlen. Während bei S2 lediglich die Ziele genannt werden müssen, werden bei S1 sehr viele Daten zu den Beschäftigten abgefragt (S1-6 bis S1-17). Ein Auszug als kleiner Vorgeschmack:

  • Geschlecht und Alter der Mitarbeitenden
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Menschen mit Behinderungen
  • Mitarbeiterfluktuation
  • Unfälle am Arbeitsplatz
  • Vielfalt in der Führungsebene
  • Und viele weitere

Über welche Angabepflichten und Datenpunkte Sie tatsächlich berichten müssen, ist von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.

In den ersten Jahren Ihrer Berichtspflicht gibt es aber noch einen zweiten Aspekt, warum Sie Angaben zunächst einmal weglassen können – die Phase-in-Regelungen der ESRS. Bei den Standards S1 und S2 gibt es Übergangsfristen, die einzelne Unternehmen wahrnehmen können. Es ist aber trotzdem anzugeben, ob die Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich eingestuft worden sind. Hier finden Sie einen Überblick über alle Phase-in-Regelungen der ESRS.

Wie können Unternehmen die erforderlichen Daten sammeln?

Nehmen wir nun an: Sie haben die wesentlichen Themen ermittelt. Und Sie haben entschieden, welche Datenpunkte Sie aufgrund der Phase-in-Regelung auslassen. Damit startet die Datensammlung. Ein Prozess, den Sie mit ein paar Tipps und Hilfestellungen gut meistern.

Die Kennzahlen stecken in den Standards S1-6 bis S1-17. Der VERSO ESG Hub erleichtert Ihnen hier die Arbeit. In unserer Software sind Leitfäden und Erklärungen zu den einzelnen Standards hinterlegt. Schauen Sie sich hier genau die Angabepflichten an. Dann erkennen Sie schnell, wo Sie die entsprechenden Daten erhalten können.

Die erste Anlaufstelle ist bei S1 die HR-Abteilung. Sprechen Sie die Kolleg:innen frühestmöglich an und legen Sie eine Ansprechperson fest. Mit dieser können Sie im ESG Hub Schritt für Schritt durch die Angabepflichten gehen und geeignete Prozesse für die Datensammlung etablieren. Durch die Arbeit in der VERSO-Software stellen Sie sicher, dass auch tatsächlich die wesentlichen Daten gesammelt werden. Zudem können dort Verantwortlichkeiten festgelegt und die Daten direkt eingetragen werden.

In einem ausführlichen Blogbeitrag erhalten Sie weitere Tipps für die Datensammlung.

Ähnlich läuft es bei S2 ab. Nur, dass es deutlich weniger Kennzahlen sind und die Daten aus der Wertschöpfungskette stammen, was meist arbeitsintensiver ist. Um dies zu erleichtern und Transparenz in der Lieferkette zu schaffen, haben wir den VERSO Supply Chain Hub entwickelt. Von dort überführen Sie die Daten direkt in den VERSO ESG Hub und erstellen Ihren CSRD-konformen Bericht.

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Zum Abschluss: Die Angabepflichten im Überblick

Die Angabepflichten des ESRS S1

Der Standard S1 ist sehr umfangreich. Er umfasst 17 Angabepflichten, allerdings sind nicht alle bereits im ersten Jahr bzw. für alle Unternehmen von Bedeutung. Dies hängt mit den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit den bereits erwähnten Übergangsfristen zusammen.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
  • S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
  • S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
  • S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
  • S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
  • S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
  • S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
  • S1-9 – Diversitätskennzahlen
  • S1-10 – Angemessene Entlohnung
  • S1-11 – Soziale Absicherung
  • S1-12 – Menschen mit Behinderungen
  • S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
  • S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
  • S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

Die Angabepflichten des ESRS S2

Im Gegensatz zu S1 ist der Standard S2 geradezu schlank. Er umfasst lediglich 5 Angabepflichten. Zu welchen berichtet werden muss, hängt hier ebenfalls von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, und den Übergangsfristen ab.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
  • S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
  • S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
  • S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Datensammlung im VERSO ESG Hub kennen lernen

Um die Angabepflichten von ESRS S1 und S2 zu erfüllen, müssen Sie also eine Menge Daten sammeln. Gerade zu den eigenen Beschäftigten werden zahlreiche Kennzahlen abgefragt. Aufgrund des Umfangs geht schnell der Überblick verloren. Der VERSO ESG Hub ist hier ihr verlässlicher Partner, in dem Sie alle relevanten Daten sammeln und für den CSRD-Bericht nutzen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie eine kostenlose Demo.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Phase-in-Regelung ESRS
02.12.2024

Phase-in-Regelungen der ESRS: Alles über die Übergangsfristen beim CSRD-Bericht

Unternehmen, die einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erhalten mit den Phase-in-Regelungen der ESRS eine gewisse Entlastung. Die Übergangsfristen ermöglichen es, bestimmte Themen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Phase-in-Regelungen und Deadlines es gibt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Grundlage für einen rechtskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Das Rahmenwerk bringt allerdings eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mit sich. Unternehmen müssen umfassende qualitative und quantitative Daten zu ihren wesentlichen Themen und Datenpunkten liefern. Der Weg zum CSRD-Bericht ist nicht einfach!

Um berichtspflichtige Unternehmen etwas zu entlasten, bieten die ESRS die sogenannten Phase-in-Regelungen. Die Übergangsfristen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Themen erst später oder in vereinfachter Form zu bearbeiten, auch wenn sie diese als wesentlich identifiziert haben.

Warum gibt es in den ESRS die Phase-in-Regelungen?

Schlicht und einfach: Bei vielen Unternehmen sind die Daten für einige Datenpunkte einfach noch nicht vorhanden. Da die Datensammlung hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind in den ESRS die Phase-in-Regelungen integriert worden.

Die Übergangsfristen sollen den Start in die Berichterstattung etwas erleichtern. In dieser „Eingewöhnungszeit” können Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren ihrer verpflichtenden Berichterstattung spezielle Offenlegungspflichten auslassen. Durch die Übergangsfristen erhalten Sie die Möglichkeit, die Prozesse für Datensammlung und CSRD-Berichterstattung schrittweise aufzubauen.

Unser Tipp lautet: Fangen Sie mit dem Prozess der Berichterstellung so früh wie möglich an! Und zwar, bevor Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist!

Dadurch können Sie wichtige Strukturen und Prozesse etablieren und optimieren, bevor die Zeit knapp wird oder es sogar schon zu spät ist. Dann sind Sie vorbereitet, wenn es an die verpflichtende Berichterstattung geht bzw. wenn die Übergangsfristen enden und sie alle Daten zu wesentlichen Themen liefern müssen.

CSRD-Compliance leicht gemacht

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Welche Phase-in-Regelungen gibt es bei den ESRS?

Die ESRS bieten Unternehmen zahlreiche Phase-in-Regelungen an. Sie sind in Anlage C der ESRS 1 aufgelistet. Die Reichweite ist dabei sehr unterschiedlich: Teilweise beziehen sie sich auf lediglich einige Datenpunkte, dann wieder auf alle Angabepflichten eines Standards.

Bei der Nutzung des VERSO ESG Hub werden Ihnen die spezifischen Phase-in-Regelungen der einzelnen Standards direkt angezeigt. Sie sehen somit auf den ersten Blick, ob sie einen Standard auslassen können oder direkt dazu berichten müssen.

In dieser Liste finden Sie die schrittweise eingeführten Angabepflichten. Das Datum des Inkrafttretens bezieht sich jeweils auf die verpflichtende Berichterstattung.

ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Datenpunkte SBM-1, 40 b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wesentlichen ESRS-Sektoren) und SBM-1, 40 c (Liste der zusätzlichen relevanten ESRS-Sektoren) müssen erst dann berichtet werden, wenn die delegierten Rechtsakte der entsprechenden Sektorstandards in Kraft treten.
SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Datenpunkt SBM-3, 48 e (erwartete finanzielle Auswirkungen) kann im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS E1 E1-6: Treibhausgas-Bruttoemissionen (Scope 1, 2, 3 und Treibhausgas-Gesamtemissionen) Angaben zu Scope 3 und den Gesamtemissionen können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS E2 E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund durch Umweltverschmutzung bedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend. Eine Ausnahme von dieser zweiten Erleichterung bildet der Datenpunkt E2, 40 b zu den Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Einlagen getätigt wurden.
ESRS E3 E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E4 E4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E5 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betreffenden Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS S1 S1: Alle Angabepflichten Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
S1-7: Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Angabepflicht in Bezug auf die eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder kann im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-11: Soziale Absicherung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-12: Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-13: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-14: Gesundheitsschutz und Sicherheit Angaben zu den Datenpunkten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem kann die Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte ausgelassen werden.
S1-15: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
ESRS S2 S2: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S3 S3: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S4 S4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.

Bei E4, S1, S2, S3 und S4 gibt es allerdings Folgendes zu beachten: Unter den in der Tabelle genannten Voraussetzungen können die Angabepflichten des Standards ausgelassen werden. Wenn allerdings eines oder mehrere dieser Themen als wesentlich eingestuft wurde, müssen dennoch die verkürzten Angabepflichten zu dem jeweiligen Thema im allgemeinen Abschnitt ESRS 2 gemacht werden.

Phase-in-Regelungen: Der Schlüssel zur erfolgreichen ESRS-Berichterstattung

Die Phase-in-Regelungen der ESRS sind eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmen, die sich auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten. Sie sollten allerdings keinen Freifahrtschein darstellen, sondern eine strategische Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um interne Prozesse aufzubauen und die Datenbasis für zukünftige Berichte zu schaffen. Je früher Sie damit beginnen, umso besser sind Sie auf die volle Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet.

Die Berichterstattung nach den ESRS ist zwar anspruchsvoll, aber gleichzeitig eine Chance, nachhaltige Geschäftspraktiken tief im Unternehmen zu verankern. Langfristig zahlt sich dies nicht nur durch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus, sondern es schafft wertvolle Chancen für Ihr Business. In einem Blogbeitrag zeigen wir 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen.

Den VERSO ESG Hub gleich kennen lernen

Der VERSO ESG Hub erleichtert und beschleunigt den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstellung. Sie wollen die Softwarelösung gleich kennen lernen? Dann vereinbaren Sie direkt einen Demo-Termin.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

ESRS-Checkliste: Wesentliche Datenpunkte effizient festlegen

Die Wesentlichkeitsanalyse ist abgeschlossen. Welche Angabepflichten und Datenpunkte nun relevant sind, hängt von Ihrer individuellen Wesentlichkeitsentscheidung ab. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards gerecht werden, ohne unnötige Komplexität.

Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

 

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  • einen Überblick über den Aufbau der ESRS,
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Bevor es weitergeht

Die Inhalte auf dieser Website entstehen durch die Arbeit von Menschen, die mit Herzblut und Sorgfalt tief in die ESG-Welt eintauchen. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und praxisnahe Tipps zu geben.

Damit unsere Arbeit nicht kopiert oder als KI-Trainingsmaterial verwendet wird, bitten wir Sie bei besonders umfangreichen und detaillierten Inhalten wie diesem, uns Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Den Artikel erhalten Sie dann als PDF direkt in Ihr Postfach.

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
27.11.2024

CSRD-Herausforderungen meistern: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in sieben Schritten

Welche Themen sind für den CSRD-Bericht relevant? Die Antwort liefert die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. In diesem Beitrag lernen Sie, wie Sie die Analyse mit Unterstützung unserer KI-basierten Softwarelösung Schritt für Schritt effizient meistern.

In 7 Schritten durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

1. Verständnis für doppelte Wesentlichkeit schaffen

Bei der Analyse der doppelten Wesentlichkeit ermitteln Sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf Ihr Unternehmen und wie sich dessen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Das Konzept haben wir bereits in diesem Blogartikel beleuchtet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet den Start und die Basis für Ihre Nachhaltigkeitsberichte der kommenden Jahre. Ein qualitativ hochwertiger Prozess und ein fundiertes Ergebnis sind also ein Muss. Zudem werden künftig Wirtschaftsprüfer den Ablauf der Wesentlichkeitsanalyse sowie den fertigen CSRD-Bericht prüfen.

Es lohnt es sich daher, die Analyse in einem von Wirtschaftsprüfern anerkannten Tool zu durchlaufen. Die KI-gestützte Softwarelösung für die doppelte Wesentlichkeit von VERSO führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess; der Wirtschaftsprüfer kann direkt im Tool prüfen.

Zunächst ist es für Sie und Ihr Nachhaltigkeitsteam wichtig, sich mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit tiefergehend auseinanderzusetzen. Hier einige Fragen, die in dieser ersten Phase hilfreich sind:

  • Sind wir mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit vertraut? Haben alle im Team verstanden, welche Perspektiven (Finanzielle und Auswirkungs-Wesentlichkeit; Auswirkungen, Risiken und Chancen) beachtet werden müssen?
  • Wie sind die Rahmenbedingungen unseres Unternehmens, welche Themen könnten aufgrund des Umfelds, der Branche und Produkte von vornherein relevant sein?
  • Welche vor- und nachgelagerten Wirtschaftsaktivitäten von der Rohstoffgewinnung über den Verbrauch bis zur Entsorgung sind Bestandteil der Wertschöpfungskette?
  • Verstehen wir alle, wie der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aussehen sollte, was unser Ziel ist, wie wir vorgehen werden?
  • Was sind wichtige Stakeholder (z.B. Betroffene von Auswirkungen; Gruppen mit Informationsinteresse), mit denen wir zusammenarbeiten und an die wir uns wenden?
  • Haben wir das Managementteam mit an Bord geholt und ausreichend informiert? Können wir auf deren Commitment zählen?

Webinar: Nachhaltigkeit in produzierenden Unternehmen: Wirksame Prozesse & Maßnahmen

Wie binden Sie Nachhaltigkeit konkret in Fertigungsprozesse ein und finden die richtigen Hebel für eine nachhaltige Transformation? Ein Webinar für alle, die Nachhaltigkeit im Unternehmen gezielt voranbringen und umsetzbar gestalten wollen.

20.05.2025 – 11 Uhr

2. Roadmap für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstellen

Sind alle mit dem Thema vertraut und haben einen Überblick erhalten, dann geht es an die konkrete Planung der Analyse. In drei Themenbereichen sollten grundlegende Entscheidungen getroffen werden:

Verantwortlichkeiten: Klären Sie, wer aus Ihrem Team wofür verantwortlich ist. In der VERSO-Software können Sie diese Verantwortlichkeiten hinterlegen. So können Sie unterschiedlich tiefgreifende Rechte vergeben und jederzeit nachvollziehen, wer an welchen Themen arbeitet.

Zeit- und Ressourcenplan: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit braucht Zeit. Erstellen Sie einen Zeitplan und überlegen Sie, welche personellen und monetären Ressourcen Sie benötigen. Planen Sie so, dass Sie mit allen betroffenen Stakeholdern sprechen, das Management in den Prozess miteinbeziehen und am Ende auch die Ergebnisse gut abstimmen können. Denken Sie all das im Kontext des Nachhaltigkeitsberichts: Haben Sie bei der Berichterstellung die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mitbedacht oder braucht es eine Anpassung des Projektplans?

Quellen und Stakeholdern: Überlegen Sie, durch welche Methoden und mit welchen Stakeholdern und Kolleg:innen Sie die Wesentlichkeitsanalyse durchführen wollen. Ansatzpunkte für mögliche relevante Themen geben Ihnen die ESRS und andere Rahmenwerke sowie Branchenstandards und Erkenntnisse aus dem Unternehmensumfeld.

Einblick in das KI-gestützte Modul zur Wesentlichkeitsanalyse von VERSO

Wir bei VERSO haben schon viele Kunden über den gesamten Prozess hinweg unterstützt – von der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zum Reporting. Dazu gehört beispielsweise die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), die auch die KI-gestützte VERSO-Software nutzt.

3. Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt der ESRS ist dann wesentlich und berichtspflichtig, wenn die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) als wesentlich erachtet werden. Ein Beispiel: Ist die Verschmutzung des Abwassers durch verwendete Substanzen eine wesentliche Auswirkung, muss zu den Datenpunkten im dazu vorliegenden Standard E2 „Umweltverschmutzung” darüber berichtet werden.

Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in der VERSO Software

Aber wie kommen Sie nun zu den IROs?

Die IROs können sich aus unterschiedlichsten Quellen ergeben, wie beispielsweise durch Branchen- oder Unternehmensspezifika und Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdergruppen. Hierbei ist ein Sparring mit den VERSO-Consultants hilfreich. Zusätzlich können Ihnen interne Daten aus Hinweisgebersystemen, Arbeitsschutzinformationen oder Diskriminierungsfällen Aufschlüsse zu relevanten ESG-Themen in Ihrem Unternehmen geben.

VERSO erleichtert Ihnen die Ermittlung der IROs: Basierend auf Ihren Angaben zu Unternehmenstätigkeiten, NACE-Codes, Standorten, Branchen etc. schlägt Ihnen unser KI-Modul mögliche wesentliche Themen vor. So starten Sie nicht mit einem leeren Blatt Papier. Sie können direkt mit einzelnen Auswirkungen beginnen und diese den jeweiligen Themen zuordnen.

Wer sich ein wenig im Thema auskennt, hat es bemerkt: Unser KI-gestütztes Modul für die Wesentlichkeitsanalyse verfolgt bei der IRO-Identifizierung den „Bottom-Up-Ansatz“. Hierbei ermitteln und bewerten Sie zuerst die IROs, sodass sich daraus am Ende die wesentlichen Themen der ESRS ergeben.

Sie könnten es auch andersherum machen – hier fallen nach unserer Erfahrung aber oft wichtige Themen durchs Raster.

Der Bottom-Up-Ansatz im Detail:

  • ​​Identifizieren Sie alle tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, die Ihr Unternehmen oder Ihre Wirtschaftsaktivitäten in der gesamten Wertschöpfungskette auf Stakeholder haben oder haben könnten (Impact Materiality bzw. Inside-Out-Perspektive).
  • Definieren Sie, welche finanziellen Chancen und Risiken sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen ergeben könnten (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive). Hierbei können Sie auf den Ergebnissen des Impact-Assessments aufbauen.
  • Schärfen Sie die IROs, damit sie so konkret wie möglich werden. Ihre gesammelten Auswirkungen haben Sie übersichtlich im VERSO-Modul aufgelistet. Für einen CSRD-konformen ESRS-Bericht müssen Sie auch die Informationen und Interessen Ihrer Stakeholder angeben. Sie müssen grob beschreiben, auf welche Ihrer wesentlichen IROs die Stakeholder Einfluss haben bzw. Auswirkungen erfahren. Auch hier spart Ihnen das Wesentlichkeitsmodul von VERSO bereits Zeit: Sie können bei der Angabe der wesentlichen Themen die betroffenen Stakeholder hinterlegen sowie diese Gruppen und ihre Auswirkungen auch näher beschreiben.

Lernen Sie unser Modul zur Wesentlichkeitsanalyse kennen

Sie möchten unsere KI-gestützte Softwarelösung für die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ausprobieren? Dann vereinbaren Sie gleich eine Demo für den VERSO ESG Hub und wir beantworten Ihre Fragen!

4. Abstimmung und Schärfung der IROs mit dem Management

Nun ist es Zeit, die vorläufigen Ergebnisse mit dem Management Ihres Unternehmens abzustimmen. Die Führungsebene hat eine andere Sicht auf das Unternehmen und kennt auch andere Perspektiven, wie die von Investor:innen. Und schließlich sollte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vom ganzen Unternehmen mitgetragen werden und Basis für die Strategieentwicklung sein – dazu muss das Management an Bord sein.

Am besten stellen Sie die Ergebnisse direkt in unserer Software dem Management vor. Die Daten sind im Modul übersichtlich aufbereitet, lassen sich aber natürlich auch im gewünschten Format exportieren und in Präsentationen einbauen.

5. Festlegung der wesentlichen Themen

Um die IROs CSRD-konform als wesentlich einzustufen, müssen diese nach den Kriterien der ESRS bewertet werden. Unter anderem bewerten Sie die IROs nach

  • Ausmaß,
  • Umfang,
  • Unabänderlichkeit und
  • Eintrittswahrscheinlichkeit.

Aufgepasst: Je nach Art bzw. Kategorie der IROs (z.B. tatsächliche oder potenzielle Auswirkung) sind andere Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen. In der VERSO-Software finden Sie diese Kategorien bereits hinterlegt. Sie können diese für Ihre IROs auswählen sowie Umfang, Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit mit wenigen Klicks bewerten. Auch geeignete Schwellenwerte sind bereits in der Softwarelösung hinterlegt. Sie helfen Ihnen dabei, die tatsächlich wesentlichen IROs für Ihren Nachhaltigkeitsbericht festzulegen. Die Software berechnet automatisch den Schweregrad des jeweiligen IROs. Am Ende sehen Sie auf einen Blick, welche IROs als wesentlich eingestuft werden.

Festlegung und Bewertung der wesentlichen IROs im VERSO Tool

Die identifizierten IROs ordnen Sie ganz bequem im Modul den ESRS-konformen Unterthemen zu. Daraus ergeben sich die für Ihren Bericht relevanten Themen. Die IROs, die zu keinem der vorgegebenen Themen passen, können Sie selbstverständlich trotzdem aufnehmen und eigenen Themen in der Software zuordnen.

Zur Überprüfung, ob sie auch alle Themen bewertet und zugeordnet haben, gibt es im VERSO Modul auch eine Vollständigkeitsprüfung. Sie sehen dort jene ESRS-Themen und Unterthemen, zu denen Sie keine IROs eingetragen haben. Wenn Ihnen ein solches Thema doch wesentlich erscheint, können Sie in den IROs nachschärfen. So rutscht Ihnen kein IRO durch. Themen, zu denen Sie keine wesentlichen IROs identifiziert haben, fallen aus der Berichtspflicht heraus.

Am Ende haben Sie alle Themen, die entweder aus finanzieller oder aus Auswirkungs-Perspektive als wesentlich bewertet wurden. Die Ergebnisse können Sie grafisch in einer Wesentlichkeitsmatrix oder auch in einer klassischen Tabelle darstellen. Laut CSRD ist eine grafische Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse nicht verpflichtend. ​​​​​​​​

Und damit war es das erstmal mit der Analyse an sich: Mit unserer Software können Sie im letzten Schritt Ihre Angaben speichern und zur Bearbeitung sperren. Dann kann der Wirtschaftsprüfer direkt im Modul Ihre Analyse prüfen. Dieser letzte Schritt ist immens wichtig, damit Sie garantieren können, den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse CSRD-konform durchgeführt und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft zu haben. Mit unserer Software haben Sie durch vorangegangene Prüfung von IDW Sustainability Auditors einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich die Gewissheit, dass Sie Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse ESRS-konform und prüfungssicher gemäß den Anforderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchführen.

Ist die Wesentlichkeitsanalyse abgeschlossen, werden die wesentlichen Themen, Standards und Datenpunkte ins Reporting-Modul des VERSO ESG Hub übertragen, damit Sie direkt mit der Berichterstattung weitermachen können.

6. Definition von Maßnahmen

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse steht nicht für sich selbst: Die wesentlichen IROs dienen Ihnen als Basis für Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Dieser zeigt den Status quo und mit den Jahren auch die Entwicklung Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit an. Darüber hinaus ist die Wesentlichkeitsanalyse die Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie, in der Sie Ziele und Maßnahmen definieren. Übrigens: Für die Definition von Zielen und Maßnahmen liefern Ihnen die ESRS bereits wertvollen Input. Und wie Sie konkret an den CSRD-Bericht herantreten, lesen Sie im CSRD-Praxisleitfaden.

7. Dranbleiben, adaptieren, wiederholen

Ein abschließender Tipp von uns: Sehen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht als einmaliges Projekt an, sondern als Analyse-Werkzeug, das Sie in Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit begleiten wird. Bei signifikanten Änderungen im Unternehmen werden Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wiederholen müssen. Üblicherweise überarbeiten Sie einzelne Teile und passen die Analyse jährlich an. Damit bleiben die wesentlichen IROs aktuell und die Entwicklungen Ihres Unternehmens werden messbar.

Die KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse direkt kennen lernen

Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ist die Basis Ihres CSRD-Berichts. Wir erleichtern und beschleunigen diesen Prozess für Sie: Mit unserer KI-gestützten Softwarelösung für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse können Sie sich sicher sein, dass Ihre Analyse CSRD-konform ist. Probieren Sie es selbst aus und buchen Sie eine Demo, bei der wir Ihnen alle Funktionen zeigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
19.11.2024

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mit der neuen Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

In unserem Factsheet zur CSRD finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und was Ihre nächsten Schritte sind.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Gerade der erste CSRD-Bericht ist eine große Herausforderung, denn die EU-Richtlinie bringt zahlreiche Vorgaben und Neuerungen mit sich. Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen.

Da können wir helfen: Mit dem VERSO ESG Hub können Sie ganz unkompliziert Ihren Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Damit Sie wissen, wie das geht, haben wir einen praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt. Und für CSRD-Neulinge haben wir einen 10-Schritte-Guide für Ihren CSRD-Bericht erstellt und teilen unsere Tipps für die Datensammlung mit Ihnen. Und auch hinsichtlich Software können Sie bei der CSRD auf VERSO zählen: Mit der CSRD-Suite haben Sie dafür ein Rundum-Sorglos-Paket.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger?

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften wie die Green Claims Directive

Webinar: Nachhaltigkeit in produzierenden Unternehmen: Wirksame Prozesse & Maßnahmen

Wie binden Sie Nachhaltigkeit konkret in Fertigungsprozesse ein und finden die richtigen Hebel für eine nachhaltige Transformation? Ein Webinar für alle, die Nachhaltigkeit im Unternehmen gezielt voranbringen und umsetzbar gestalten wollen.

20.05.2025 – 11 Uhr

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Nachhaltigkeitsmanager:innen sind gefragt – so sieht der Beruf aus
15.11.2024

Trend-Job Nachhaltigkeitsmanager:in: Skills, Aufgaben und Weiterbildung

Wir nehmen die aufstrebende Berufsgruppe mal genauer unter die Lupe. Was sind die Aufgaben von Nachhaltigkeitsmanager:innen, welche Aus- und Weiterbildungen gibt es, wie sieht der Berufsalltag aus?

Was zeichnet Nachhaltigkeitsmanager:innen aus?

Nachhaltigkeitsmanager:innen, auch CSR-Manager:innen, Sustainability-Manager:innen oder ESG-Manager:innen genannt, engagieren sich meist leidenschaftlich für das Thema Nachhaltigkeit und haben sich höheren Zielen verschrieben: eine gerechtere Welt, Umwelt- und Klimaschutz. Sie leben Nachhaltigkeit vor und motivieren ihre Kolleg:innen für ökologische und soziale Themen. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeitsmanager:innen mit den umfassenden ESG-Regularien konfrontiert. Sie fungieren als Business-Strategen und Querschnittstellen im Unternehmen, um es durch die Nachhaltige Transformation zu führen.

Warum sind Nachhaltigkeitsmanager:innen wichtig?

In über 14 Jahren Erfahrung im Sustainability Management haben wir bei VERSO gelernt: Die Nachhaltige Transformation eines Unternehmens lässt sich nur durch eine wirksame Strategie und klare Verantwortlichkeiten erreichen. Warum? Nachhaltigkeit betrifft alle Unternehmensbereiche. Deswegen wird jemand benötigt, bei dem alle Fäden zusammenlaufen.

Diese Schnittstellenfunktion übernehmen Nachhaltigkeitsmanager:innen. Sie analysieren Geschäftsprozesse, implementieren nachhaltiges Wirtschaften und Aspekte wie Umweltschutz, Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Sie tragen dazu bei, dass sich gerade mittelständische Unternehmen dadurch massiv vom Wettbewerb differenzieren. Und seit einigen Jahren sorgen sie nun auch dafür, in Unternehmen die ESG-Compliance sicherzustellen. Was bedeutet das? Nachhaltigkeitsmanager:innen sind für die Einhaltung der CSRD verantwortlich und auch bei weiteren Regularien wie EUDR, CBAM, CSDDD und LkSG mindestens unterstützend eingebunden. Und sie kümmern sich um die Erstellung inklusive Datensammlung für einen Nachhaltigkeitsbericht – bei vielen Unternehmen mittlerweile nach der komplexen CSRD. Damit sind sie maßgeblich für die Zukunftsfähigkeit – sowohl aus nachhaltiger als auch aus unternehmerischer Perspektive – von Unternehmen mitverantwortlich.

Wie verändert sich der Beruf?

Oft müssen Nachhaltigkeitsmanager:innen eine One-Man-Show oder One-Woman-Show abliefern. Das verändert sich nun langsam: Mit den bekannten Regularien CSRD, EUDR, CSDDD, CBAM, aber auch den vielen anderen Aufgaben im Bereich ESG wird es für Unternehmen immer wichtiger, ein starkes Nachhaltigkeitsteam aufzubauen: Ein Team, das sich mit voller Kraft darum kümmert, den negativen Impact des Unternehmens weitgehend zu minimieren, Nachhaltigkeitsaktionen durchzuführen und das Unternehmen langfristig nachhaltig aufzustellen. Denn nur so werden Unternehmen langfristig bestehen können. Und zwar nicht nur bestehen: Wer sich der Nachhaltigkeit ernsthaft annimmt, kann daraus auch echten Business Value generieren – mehr dazu im Blogbeitrag zu den Chancen der CSRD.

Mit den neuen und komplexen ESG-Vorgaben haben sich auch der Aufgabenbereich und die notwendigen Skills der Nachhaltigkeitsmanager:innen verändert. Ging es früher noch stark um die interne Kommunikation, das Antreiben von Nachhaltigkeitsideen und um das Berichtschreiben als Kommunikationsmittel, finden sich ESG-Manager:innen heute oft in komplizierten Gesetzestexten, Compliance-Anforderungen und in der Datensammlung wieder. Damit hier trotzdem Zeit für das Umsetzen von Nachhaltigkeitsmaßnahmen bleibt, lohnt sich die Investition in eine ESG-Software wie VERSO. Jedenfalls wird von Nachhaltigkeitsmanager:innen mittlerweile ein sehr breites Set an Hard und Soft Skills verlangt.

Welche Skills brauchen Nachhaltigkeitsmanager:innen?

Zunächst zu den sogenannten „Hard Skills” – also jenen erlernbaren, technischen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen, die gefragt sind. Nachfolgend eine Auswahl einiger Fähigkeiten, die besonders in Anbetracht der ESG-Regulatorik wichtig werden:

  • Kenntnisse in Nachhaltigkeitsberichterstattung (z. B. CSRD, GRI, ESRS)
  • Verständnis von Regulierungen/Gesetzestexten (z. B. LkSG, CSDDD, EUDR)
  • Datenanalyse und -management (z. B. zur Messung von CO2-Emissionen, Energieverbrauch)
  • Verständnis über Wertschöpfung und wirtschaftliches Handeln
  • Projektmanagement (Planung, Durchführung und Überwachung von Nachhaltigkeitsprojekten)
  • Lieferkettenmanagement (Bewertung von Umweltauswirkungen, Lieferantenauswahl)
  • Grundlagen von Umweltwissenschaften, Nachhaltigkeitskonzepten und ökologischem Fußabdruck

Hard Skills lassen sich gut erlernen, auch Weiterbildungen wie die VERSO Academy können hier unterstützen. Und bei Skills wie Datensammlung, Klimabilanz, Lieferkettenmanagement ist Software ein guter Unterstützer. Neben diesen erlernbaren Fähigkeiten brauchen Nachhaltigkeitsmanager:innen auch besondere zwischenmenschliche Fähigkeiten, sogenannte „Soft Skills”. Unter anderen helfen diese Fähigkeiten dabei, Nachhaltigkeit in Unternehmen wirksam umzusetzen:

  • Empathie und soziale Verantwortung (Verständnis für soziale und ethische Auswirkungen)
  • Kommunikationsfähigkeit (überzeugende Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern)
  • Change Management (Unternehmen durch die nachhaltige Transformation führen)
  • Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit (komplexe Herausforderungen lösen)
  • Verhandlungsgeschick (mit Lieferanten, Partnern oder Vorgesetzten verhandeln)
  • Teamfähigkeit und Führungskompetenz (Leitung von Teams, Zusammenarbeit über Abteilungen hinweg)
  • Kritisches und strategisches Denken (Langfristige Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln)
  • Flexibilität und Lernbereitschaft (auf sich ändernde Regulierungen, Erkenntnisse und Marktanforderungen reagieren)

Was sind die Aufgaben von Nachhaltigkeitsmanager:innen?

Nachhaltigkeitsmanager:innen haben keinen festen Arbeitsalltag. Meist jonglieren sie zwischen Datensammlung, Koordination und Schreiben für den ESG-Bericht und dem kreativen und strategischen Ausarbeiten von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Zu den Aufgaben der ESG-Manager:innen zählen:

  • Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln
  • Nachhaltigkeits-relevante Daten sammeln (insbesondere für den CSRD-Bericht)
  • Ziele und Maßnahmen festlegen und umsetzen sowie die Zielerreichung anhand von Kennzahlen kontrollieren
  • Erwartungen und Input von internen und externen Stakeholdern einholen
  • Lieferkette überprüfen
  • Nachhaltigkeitsbericht erstellen
  • Nachhaltigkeitsthemen intern und extern kommunizieren (v.a. mit Marketing und der Management-Ebene)
  • Greenwashing verhindern
  • Alle Geschäftsbereiche beim Thema Nachhaltigkeit beraten
  • Nachhaltigkeit vorleben sowie Mitarbeitende schulen und zum Nachahmen motivieren

Wie viel Gehalt bekommen Nachhaltigkeitsmanager:innen?

Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegt das Gehalt von Nachhaltigkeitsmanager:innen zwischen 5.000 € und 7.100 €. Das mittlere monatliche Vollzeit Bruttogehalt in Deutschland liegt bei 6.628 €. Das Gehalt kann aber stark variieren – es hängt insbesondere von der Unternehmensgröße, aber auch von Berufserfahrung und dem Bundesland ab. Die Nachhaltige Transformation im Unternehmen zu beschleunigen, muss also nicht bedeuten, um ein gutes Gehalt hart kämpfen zu müssen – ganz im Gegenteil: Der Trend wird sich noch verstärken, denn die Nachfrage ist enorm hoch, während das Angebot an qualifizierten Nachhaltigkeitsexpert:innen knapp ist.

Wie wird man Nachhaltigkeitsmanager:in – was ist ihre Ausbildung?

Um Nachhaltigkeitsmanager:in zu werden, benötigt man in der Regel ein Studium in einem Bereich wie Nachhaltigkeitsmanagement, Umweltwissenschaften oder Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt CSR. Aber auch der Quereinstieg ist sehr gut möglich. Viele ESG-Manager:innen kommen auch aus der Kommunikationsbranche oder einer anderen Fachabteilung. Mit einer Weiterbildung im Nachhaltigkeitsmanagement können sie dann oft direkt ins Nachhaltigkeitsteam eines Unternehmens einsteigen.

Eine dieser Weiterbildungen ist der Onlinekurs „ESG-Management in der Praxis” der VERSO Academy. Dort lernen Sie den gesamten Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements kennen. Die Themen der Weiterbildung gehen von Wesentlichkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsstrategie über Klimabilanzierung, Umweltmanagement und Lieferkette bis hin zu Berichterstattung und Kommunikation. Unsere ESG-Experten geben Ihnen Praxisbeispiele und im digitalen Workbook können Sie Ihr neues Wissen testen.

Aus- und Weiterbildungen für Nachhaltigkeitsmanagement

Sie wollen selbst Nachhaltigkeitsmanager:in werden und die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranbringen? Dann melden Sie sich für den nächsten Kurs an – wir freuen uns auf Sie!

Welche Weiterbildungen sind für Nachhaltigkeitsmanager:innen wichtig?

Mit den neuen Regularien und Entwicklungen im ESG-Bereich ist es für Nachhaltigkeitsmanager:innen besonders wichtig, dass sie sich stetig weiterbilden. Ansonsten wachsen Ihnen schnell Themen wie CSRD, EU-Taxonomie oder LkSG über den Kopf. Hier lohnt es sich, in den konkreten Themenfeldern Webinare zu besuchen und vertiefende Weiterbildungen zu absolvieren.

Unsere Empfehlung: Der große CSRD-Praxiskurs der VERSO Academy. In sechs Modulen lernen Sie hier alles, was Sie zur Umsetzung der CSRD wissen müssen.

Außerdem können wir Ihnen auch kürzere Webinare wie jenes zur EUDR empfehlen.

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CSRD-Bericht 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung
04.11.2024

CSRD: 10 wertvolle Tipps zur effizienten Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. Prozesse und Zuständigkeiten sind oft noch nicht etabliert, außerdem müssen die Daten den regulatorischen Anforderungen entsprechen. In diesem Beitrag erhalten Sie 10 wertvolle Tipps für eine effiziente Datensammlung.

Der Berichterstattung nach CSRD mit ihren ESRS-Standards ist komplex. Das haben Sie sicher schon gehört oder erleben es vielleicht gerade selbst. Und diese Komplexität zeigt sich besonders bei der Datensammlung für den Nachhaltigkeitsbericht. Da stellen sich schnell einige Fragen:

Welche Daten brauchen wir? Wie detailliert müssen sie sein? Wer liefert die Daten? Wer  stellt sicher, dass sie korrekt sind? Usw.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine perfekte Adresse, um alle Fragen rund um die Datensammlung zu beantworten. Die Organisation hat die ESRS entwickelt, die Form und Inhalt eines CSRD-Berichts vorgeben. Und in ihren Leitlinien hat sie mehrfach betont, wie wichtig eine umfassende und strukturierte Datensammlung ist.

Um alle wesentlichen Informationen zusammenzutragen, bedarf es einer durchdachten Planung, klarer Prozesse und einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens. Die folgenden 10 Tipps helfen Ihnen, eine effiziente Datensammlung zu etablieren und das Erstellen eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts zu optimieren.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

1. Frühzeitig starten: Prozesse aufsetzen und Engpässe vermeiden

Der erste Tipp ist sehr naheliegend, dennoch wird er oft vergessen: Fangen Sie so früh wie möglich an!  

Bevor es an die verpflichtende Berichterstattung nach CSRD geht, ist es nämlich wichtig, effiziente Prozesse aufzusetzen. Gut definierte und erprobte Abläufe führen zu einer schnelleren Datensammlung und verringern das Risiko von Fehlern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Prozesse stellt sicher, dass sie auch bei steigenden Anforderungen bestehen. Wer also frühzeitig in saubere Prozesse investiert, kann langfristig deutlich effizienter und schneller den regulatorischen Pflichten nachkommen. 

Ihnen muss zudem bewusst sein: Die Datensammlung ist ein echter Zeitfresser. Oft wird unterschätzt, wie lange es dauert, die wesentlichen Informationen abzufragen. Sie dürfen nicht vergessen: Für viele Abteilungen in Ihrem Unternehmen kommt Ihre Anfrage on top zu den eigentlichen Aufgaben. Auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten sollten Sie etwas Zeit für die Antworten einplanen. 

Vor allem wenn es um komplexe Datensätze wie die Klimabilanz geht, sind verschiedene Quellen und Abteilungen involviert. Während Verbrauchsdaten meist schnell verfügbar sind, dauert es deutlich länger, eine Pendlerumfrage durchzuführen oder standortübergreifende Informationen zu sammeln. Auch die Angaben zum Standard ESRS S1 (Arbeitskräfte des eigenen Unternehmens) benötigen meist mehr Zeit, da hier sehr viele quantitative Daten abgefragt werden.  

Ein weiterer Tipp hierzu: Berechnen Sie die Deadline von hinten”! Legen Sie zunächst fest, wann der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen soll – im Falle der CSRD also zusammen mit dem Lagebericht. Denn geht es über die einzelnen Schritte, wie Texterstellung, Datensammlung und Analyse der doppelten Wesentlichkeit, bis zum Anfang. Planen Sie noch etwas Puffer pro Aufgabe ein und dann wissen Sie, wann Sie spätestens beginnen sollten.  

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die Berichterstattung nach CSRD und die ESRS.

2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Der Grundstein für Ihren CSRD-Bericht

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Mit ihr finden Sie heraus, welche Auswirkungen Ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Chancen und Risiken durch äußere Aspekte für Ihr Unternehmen bestehen. Diese Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs) definieren, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die Grundlage für Ihre Datensammlung, Ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und Ihr ESG-Management. Deswegen sollten Sie hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fehler können zu fehlenden oder ungenauen Daten führen. Eine Analyse mit Substanz leitet Sie hingegen zielstrebig durch die Berichterstattung.

Eine wertvolle Unterstützung inklusive Zeitersparnis bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bietet unsere KI-gestützte Softwarelösung.

3. Gap-Analyse: Datenlücken identifizieren und schließen

Hat Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Basiert dieser auf einem Standard wie GRI oder DNK? Dann haben Sie hier schon eine gute Vorlage, die Sie mit den CSRD-Vorgaben vergleichen können.

Führen Sie eine Gap-Analyse durch und finden Sie heraus, welche Daten Sie in den Vorjahren berichtet haben, ob sie mit den ESRS-Formeln übereinstimmen und welche Daten noch fehlen. So ermitteln Sie, welche Prozesse bereits bestehen und welche Datenerhebungen noch etabliert oder angepasst werden müssen.

Sie können eine Gap-Analyse allerdings auch ohne vorherigen Bericht durchführen. Dabei prüfen Sie zunächst, welche Daten Ihnen bereits vorliegen, und ermitteln im Anschluss, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

4. Datenquellen identifizieren und Verantwortlichkeiten festlegen

Bei der Datensammlung ist nicht nur wichtig, welche Informationen nach CSRD benötigt werden, sondern auch, wer bzw. welche Abteilung diese liefern kann. Bauen Sie daher Prozesse und Kommunikationswege auf und definieren Sie Verantwortlichkeiten. Dadurch schaffen Sie Klarheiten, vermeiden Verzögerungen und stellen sicher, dass die Datensammlung auch in Zukunft effizient und reibungslos verläuft 

5. Teamwork und ein gemeinsames Bewusstsein fördern

Die Berichterstattung nach CSRD ist eine Teamaufgabe. Wie Sie an den vorherigen Punkten gesehen haben, sind viele Abteilungen involviert – Teamwork ist also Pflicht!

Bei der Berichterstellung sind Sie in enger Abstimmung mit HR, IT, Finanzabteilung, Einkauf, Risikomanagement und anderen Abteilungen. Fördern Sie eine gute und effiziente Zusammenarbeit. Im VERSO ESG Hub können Sie beispielsweise für jedes Thema Zuständigkeiten festlegen. Jedes Jahr, wenn die Datensammlung wieder losgeht, kann jeder Verantwortliche seine Daten direkt ins Tool eintragen.

Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen zudem das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Binden Sie andere Abteilungen ein und informieren Sie alle Beteiligten über die neuesten Anforderungen.

Kurs: Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Sie müssen noch Kolleg:innen zum Thema „Nachhaltigkeit im Unternehmen“ abholen? Im Kurs „Fit for Sustainability“ lernen Sie alles Wichtige, damit alle ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit haben.

6. Fokus setzen und Prioritäten definieren

Legen Sie den Fokus auf wesentliche Themen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gibt Ihnen hier den Weg vor. Beachten Sie: Der Bericht soll sich auf Ihre Bemühungen im Bereich Ihrer wesentlichen Themen konzentrieren und die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Um sich den Start in die Berichterstattung etwas zu erleichtern, sollten Sie auf freiwillige Datenpunkte zunächst verzichten.

Außerdem sollten Sie Übergangsfristen nutzen, die zur Entlastung der Unternehmen eingeführt wurden. Sie müssen nicht gleich am Anfang über alle wesentlichen Themen berichten. Stattdessen gibt es Themen, bei denen Ihnen eine Eingewöhnungszeit gewährt wird. Nutzen Sie die Phase-in-Regelungen, die sich über viele Standards erstrecken. Sie ermöglichen es Ihnen, die Angaben in den ersten Jahren noch auszulassen bzw. befreien kleinere Unternehmen zunächst von Angabepflichten.

7. Aus Fehlern lernen: Der erste Bericht muss nicht perfekt sein

Der erste Bericht muss nicht perfekt sein – das müssen Sie verstehen und akzeptieren. Zunächst geht es darum, im Rahmen der CSRD eine effiziente Datensammlung zu etablieren sowie Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Versuchen Sie nicht, auf Biegen und Brechen über Konzepte und Maßnahmen zu schreiben, die Sie noch nicht eingeführt haben. Setzen sie sich stattdessen ein Ziel, wann Sie die entsprechenden Daten veröffentlichen wollen – und kommunizieren Sie das offen in Ihrem Bericht.

8. Granularität der Daten sicherstellen

Achten Sie auf die richtige Granularität Ihrer Daten, um die erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Daten sollten so detailliert wie möglich erfasst werden, um präzise Analysen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Statt allgemeiner Angaben zu Treibhausgasemissionen oder Energieverbräuchen ist es notwendig, Daten bis auf die Ebene einzelner Geschäftsbereiche, Produktionsprozesse oder Standorte zu erheben. Zu stark aggregierte Informationen können dazu führen, dass wichtige Details übersehen werden.

Um Ihre Ziele zu definieren, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gegebenenfalls Workshops durchführen. Dabei sollte im Vordergrund stehen, was für Ihr Unternehmen langfristig realistisch und sinnvoll ist. Wählen Sie ihre Ziele und Maßnahmen bewusst aus und vermeiden Sie, diese zu häufig anzupassen. Dies gewährleistet eine nachhaltige und konsistente Berichterstattung.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

9. Qualitätssicherung: Daten auf Verlässlichkeit prüfen

Eine hohe Datenqualität ist der Schlüssel für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Es ist daher wichtig, dass Sie interne Kontrollsysteme einrichten, die ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung funktionieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die ESG-Daten genau, vollständig und zuverlässig sind. Besonders im Hinblick auf die externe Prüfung, die im Rahmen des CSRD erforderlich sind, spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle.

Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, sollten Sie sich gut vorbereiten und die Angaben in den Standards genau lesen. Dort finden Sie die Application Requirements (AR, Anwendungsanforderungen) mit detaillierten Anweisungen. Sie spezifizieren, wie bestimmte Informationen offengelegt oder gemessen werden müssen.

10. Technologie nutzen: Digitale Tools optimieren die Datensammlung

Eine manuelle Datensammlung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Excel-Tabellen werden schnell unübersichtlich – insbesondere bei der CSRD mit über 1000 Datenpunkten. Da scrollen Sie viel und lange zwischen den einzelnen Datenpunkten hin und her. Eine Sache, die Nerven kostet und die Sie sich sparen sollten.

Ein softwaregestütztes Reporting ist einfacher, effektiver und datenbasierter. Und das schreiben wir nicht nur aus unserer Erfahrung heraus, sondern darauf weist auch die EFRAG hin.

Digitale Tools, speziell mit KI-Unterstützung, unterstützen Sie dabei, Prozesse zu standardisieren, und gewährleisten, dass alle wesentlichen Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden.

 

Effektive Datensammlung: So unterstützt Sie VERSO

VERSO vereinfacht und beschleunigt Ihren gesamten Berichtsprozess – von der Analyse der doppelten Wesentlichkeit über die Datensammlung bis zur Berichterstellung. Die wesentlichen Themen ermitteln Sie mithilfe unserer KI-gestützten Softwarelösung. Im VERSO ESG Hub sammeln Sie alle wesentlichen Daten und erstellen direkt im Tool einen CSRD-konformen Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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So finden Sie die richtigen Projekte zur CO2-Kompensation – ohne Greenwashing
16.10.2024

CO₂-Kompensation – so klappt es ohne Greenwashing

Wohin mit den unvermeidbaren Treibhausgasemissionen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die CO₂-Kompensation angehen – mit wirksamen Projekten und ohne Greenwashing.

Ihre CO₂-Bilanz und Klimastrategie sind ausgearbeitet und Sie reduzieren bereits die ersten Treibhausgasemissionen. Doch da wird langsam absehbar: Trotz aller Bemühungen werden Ihnen gewisse Restemissionen übrigbleiben! Wohin mit den unvermeidbaren Emissionen? Wenn Sie auch vor dieser Frage stehen, sind Sie in diesem Artikel richtig. Denn klar, CO₂-Kompensation ist die naheliegende Lösung. Aber…

Achtung – CO₂-Ausgleich ist ein zweischneidiges Schwert

CO₂-Kompensation ist schon lange ein Streitthema. Durchaus zurecht, denn die Situation am Kohlenstoffmarkt ist tatsächlich nicht so rosig:

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market) wird aktuell weder durch eine staatliche Aufsicht noch durch einen verbindlichen Rechtsrahmen reguliert. Statt rechtlich verbindlicher Kriterien zur Validierung von CO₂-Ausgleich gibt es nur eine Reihe privater Standards und Register mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Das macht die Marktstruktur undurchsichtig und führt zu großen Qualitätsunterschieden innerhalb der Klimaschutzprojekte, die den sogenannten CO₂-Gutschriften zugrunde liegen.

Ein Beispiel: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits mehrfach erfolgreich gegen die Kompensation durch Waldprojekte und Wiederaufforstung geklagt. Die Gründe: Die veranschlagte Waldfläche konnte die ausgestoßene CO₂-Menge gar nicht ausgleichen oder das Projekt lief nicht lang genug, um mit der Lebensdauer von CO₂ in der Atmosphäre mitzuhalten.

Damit stehen Sie vor zwei Problemen:

  1. Sie können sich bei der Qualitätssicherung nicht ausschließlich auf die Angaben von Standards und Registern verlassen
  2. Gleichzeitig wird von Ihrem Unternehmen ein wahrheitsgetreues Reporting erwartet, denn Greenwashing wird sanktioniert.

Eigentlich müssten Sie die zertifizierten Projekte nun nochmal selbst unter die Lupe nehmen. Sie können sich vorstellen: Das wird aufwendig.

Wie Sie effizient seriöse Projekte zur CO₂-Kompensation auswählen, zeigen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner ClimateGrid.

Leitfaden zur Dekarbonisierungsstrategie

Bei der Umsetzung von Klimazielen, Übergangsplänen und CO₂-Bilanzen ist eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie bzw. Klimastrategie mehr als hilfreich. Mit diesem Leitfaden können Sie direkt loslegen!

6 Faktoren für die Auswahl seriöser Projekte für die CO₂-Kompensation

1. Impact

Die Projekte sollten messbare positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, die nach Möglichkeit über die reine Reduktion von CO₂-Emissionen hinausgehen. Das umfasst den Schutz der Biodiversität, aber auch die Verbesserung von Luft- und Wasserqualität sowie die Wiederherstellung und den Erhalt von Ökosystemen (Co-Benefits).

Ein starker Umweltimpact bedeutet, dass das gewählte Projekt einen ganzheitlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet.

2. Methodologie und Verifizierung

Die Projekte sollten auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden sowie Standards basieren. Außerdem sollten sie regelmäßig durch unabhängige Dritte überprüft werden, um die Zuverlässigkeit der in Anspruch genommenen Emissionsminderungen sicherzustellen.

3. Dauerhaftigkeit und Monitoring

Es ist wichtig, dass Projekte über die gesamte Laufzeit hinweg überwacht werden, damit die Emissionen auch wirklich dauerhaft reduziert werden. Regelmäßiges Monitoring und Berichterstattung helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das sichert die langfristige Wirkung des Projekts.

4. Zusätzlichkeit

Projekte gelten als zusätzlich, wenn sie ohne die erwarteten Einnahmen aus dem Erlös von Emissionszertifikaten nicht durchgeführt worden wären. Dies erfordert eine genauere Analyse und Bewertung des Ausgangsszenarios (Projekt-Baseline).

5. Doppelzählung

Beim Projekt Ihrer Wahl muss garantiert sein, dass die Emissionsreduktionen nicht mehrfach verkauft oder von verschiedenen Parteien beansprucht werden. Dies schützt die Integrität des Kohlenstoffmarkts.

6. Einbettung in die Klimastrategie

Die CO₂-Kompensation sollte wirklich nur dann eine Option darstellen, wenn Sie sämtliche Potenziale zur Emissionsminderung im Rahmen Ihrer Klimastrategie bereits ausgeschöpft haben. Ein seriöses Projekt sollte Teil einer umfassenden Klimastrategie sein und keinesfalls isoliert betrachtet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag zu Ihren Gesamtklimazielen leisten und nicht nur für „Greenwashing“ genutzt werden.

Green Claims Directive im Überblick

Achtung vor Greenwashing: Die EU will nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeitsversprechen vorgeben, um Ehrlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Verschaffen Sie sich einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

Was Sie sich aus diesem Artikel mitnehmen sollten

Wenn Sie Emissionen ausgleichen wollen, sollten Siealso auf keinen Fall das erstbeste Ausgleichsprojekt wählen. Wählen Sie mit unseren Tipps gezielt ein Projekt mit wirklichem Impact aus!

Und denken Sie daran:

Klimaneutralität gelingt nur mit enger Abstimmung zwischen CO₂-Bilanz, Dekarbonisierungsstrategie, Greenwashing-Awareness sowie seriösen Klima- und Umweltschutzprojekten zum Ausgleich Ihrer unvermeidbaren Restemissionen.

Unterstützung bei Ihrem CO₂-Management gesucht?

Wie Sie sehen, ist die Auswahl der richtigen Projekte für Ihre CO₂-Kompensation gar nicht so einfach. Und wer weiß, vielleicht können Sie doch noch an der ein oder anderen Stelle Treibhausgasemissionen reduzieren? Wir schauen uns das gerne mit Ihnen an. Mit Klimaberatung und CO₂-Software begleiten wir Sie durch Ihre Dekarbonisierungsstrategie. Und wenn es dann an die Auswahl der passenden Kompensationsprojekte geht, helfen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner ClimateGrid weiter.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Tipps & Learnings aus der EFRAG-Studie zu den ersten CSRD-Berichten
04.10.2024

EFRAG-Studie: Learnings und Tipps für Ihren CSRD-Bericht 

Die EFRAG hat einige der ersten ESRS-Nachhaltigkeitsberichte analysiert und die Ergebnisse in einer umfassenden Studie veröffentlicht. Hier finden Sie die Learnings aus der Untersuchung und unsere Tipps zur CSRD-Umsetzung.

Im Jahr 2024 haben einige Unternehmen ihren ersten freiwilligen Bericht nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlicht. In einer Studie hat die EFRAG einige dieser ersten ESRS-Berichte analysiert.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine unabhängige Beratungseinrichtung der EU, die die Entwicklung von Berichtsstandards, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, vorantreibt. Sie hat die ESRS, die Standards zur Umsetzung der CSRD, mit entwickelt.

Unternehmen, die sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, erhalten durch die Studie Learnings, Best-Practice-Ansätze und Hilfestellungen. Wir haben uns das umfangreiche Dokument angesehen und für Sie übersichtlich aufbereitet.

In diesem Beitrag erhalten Sie: 

  • Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile
  • Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht
  • Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile

Die EFRAG hat sich die bisherigen Berichte aus vier Perspektiven angesehen:

  • Wie sind die Unternehmen die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse angegangen?
  • Wie wurden die Datenpunkte ausgewählt und wie war die Qualität der Beantwortung?
  • Wie detailliert wurde die Wertschöpfungskette in den Berichten abgebildet?
  • Wie waren die Verantwortlichkeiten im ESG-Berichtsmanagement geregelt?

Für diese vier Perspektiven hat die Organisation unterschiedliche Ansätze beobachtet, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Je nach Erfahrung, Datenlage und Organisation sind unterschiedliche Ansätze für Unternehmen sinnvoll. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Inspirationen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen:

Thema Vorläufig beobachtete Ansätze Vorteile Nachteile
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf Datenerhebungen, ergänzende Einbindung von Stakeholdern und Expert:innen Objektive, evidenzbasierte Bewertung von wesentlichen Themen Qualität und Effizienz können leiden, wenn wenige oder unpräzise Daten vorhanden sind und Expert:innen nicht ausreichend einbezogen werden
Basierend hauptsächlich auf Input von externen Stakeholdern und internen Beteiligten Breitere Spanne von möglicherweise wesentlichen Themen kann den Horizont weiten Themenvielfalt kann überfordern; Bewertungen könnten subjektiv sein
Datenpunkte Bewertung der Wesentlichkeit auf Ebene einzelner Datenpunkte (Bottom-up) Präventives Aussortieren von unwesentlichen Datenpunkten spart Arbeit und verschlankt den Bericht aufs Wesentliche Das Konzept der Wesentlichkeit auf Datenpunktebene (“Ist dieser Datenpunkt für das Unternehmen wesentlich?”) wird selten vollständig verstanden
Nutzung der Phase-in-Optionen (Auslassung von Datenpunkten im ersten oder zweiten Berichtsjahr) Unternehmen können sich besser auf den Aufbau der Datenbasis, die Korrektheit des Berichts und den Aufbau von Prozessen fokussieren Vergleichbarkeit (Basisjahre etc.) nicht konsistent und ggf. irreführend; Sorge vor dem Übersehen von Berichtspflichten
Offenlegung aller Datenpunkte ohne Nutzung der Phase-in-Optionen Sicherstellung, dass keine Berichtspflicht übersehen wird Hoher Aufwand; möglicherweise sind nicht alle Datenpunkte relevant; geringere Datenqualität aufgrund des größeren Berichtsumfangs
Wertschöpfungskette Stark segmentiertes Mapping (z. B. nach Produktionsstufen) Sehr detaillierte Berichterstattung mit einer hohen Transparenz Schwierig, das Gleichgewicht zwischen Aggregation und Granularität zu finden; branchenspezifische Leitlinien wären hilfreich
Grobe Aggregation (z. B. auf Gesamtstufen von Upstream, Downstream und eigenen Operationen Verschlankung des Berichts; ein Überblick ohne Detailtiefe ist für Leser:innen oft ausreichend Kann die Bewertung von IROs auf der richtigen Detailebene einschränken und möglicherweise Nuancen komplexer Wertschöpfungsketten übersehen
Über direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) hinausgehen Hohe Transparenz; vollständige ESRS-Konformität Begrenzte Datenverfügbarkeit, insbesondere für Finanzinstitute; Schwierigkeiten bei der Anwendung über Tier-1-Beziehungen hinaus
Fokus nur auf direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) Daten sind in diesem Bereich eher vorhanden; für einige Unternehmen ist nur Tier 1 wesentlich Nicht konform mit ESRS-Anforderungen; Informationsverzerrungen und unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit indirekten Geschäftsbeziehungen
ESG-Berichtsmanagement Eine Person ist in der Hauptverantwortung; häufig aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Finanzen Es gibt eine klare Ansprechperson im Unternehmen Schulungen sind erforderlich, um den Führungskräften umfassende Kenntnisse im Management von ESG-Inhalten und Datenmanagement zu vermitteln
Gemeinsame Verantwortung zwischen Abteilungen (z. B. Finanzen und Nachhaltigkeit) Eine Aufteilung der Verantwortung wird möglich; Skills können gebündelt werden Erfordert klare Governance und regelmäßige Foren für Updates, Koordination und Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Abteilungen

Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht

Dos:

Strukturieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung klar: Legen Sie klare Verantwortlichkeiten für Berichtsprozesse, Datenlieferung, Überprüfung, Kommunikation etc. fest – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung.

Beziehen Sie interne und externe Expert:innen ein: Führen Sie Workshops und Interviews durch, um fundierten Input – insbesondere für Ihre wesentlichen Themen – zu erhalten.

Kommunizieren Sie Umfang, Ziel und Zweck des Berichts intern und extern: Ein gemeinsames Verständnis zur CSRD-Berichtspflicht fördert eine konsistente Datenqualität und einen einheitlichen, lesbaren Bericht.

Don’ts:

Vermeiden Sie eine zu hohe Aggregation der Daten: Wenn Sie Daten, Prozesse und Beschreibungen zu allgemein oder kurz fassen, können relevante Informationen untergehen.

Keine rein subjektiven Einschätzungen: Greenwashing war gestern – die CSRD fordert Beweise für Ihre Aussagen. Ergänzen Sie qualitative Informationen immer durch datenbasierte Nachweise.

Berichten Sie keine überflüssigen Datenpunkte: Vermeiden Sie es, mehr Datenpunkte als notwendig aufzunehmen, da dies von relevanten Informationen ablenken kann.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

  1. Klar definierte Prozesse etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse für die Datenerhebung und Berichterstattung – nur so können Sie Konsistenz und Zuverlässigkeit sicherstellen.
  2. Die Berichterstattung gut organisieren: Etablieren Sie klare Verantwortlichkeiten und fördern Sie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung der CSRD müssen alle Abteilungen anpacken.
  3. Datengap-Analyse durchführen: Nutzen Sie die EFRAG Implementation Guidance 3. Damit finden Sie Ihre Lücken in der Datenerhebung und können diese schließen.
  4. Lieferkette schon jetzt mitbedenken: Trotz der Übergangsfristen raten wir Ihnen schon jetzt dazu, an der Transparenz Ihrer Lieferketten zu arbeiten – denn Lieferantendaten einzuholen gelingt auch mit einem Top-Tool wie dem Supply Chain Hub nicht von heute auf morgen.
  5. IT-Integration: Trennen Sie sich von den unübersichtlichem Excel-Listen und implementieren Sie eine Software wie den VERSO ESG Hub, der für die Sammlung und Berichterstattung der über 1.000 Datenpunkte gemacht ist.

Überfordert mit der CSRD?

Erfüllen Sie die CSRD-Anforderungen mit Leichtigkeit – mit unserer modularen CSRD Suite.

Fazit

Unser Fazit zur Studie der EFRAG: Es gibt für die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht unterschiedliche Ansätze. Es zeichnet sich aber ab, dass die Anforderungen nur erfüllbar sind, wenn

  • eine hohe Datenqualität vorhanden ist,
  • der Fokus auf den wesentlichen Themen, Angabepflichten und Datenpunkten liegt und
  • die berichtspflichtigen Datenpunkte faktenbasiert und detailliert berichtet werden.

Dazu sind eine zentrale Datenerhebung und klare Kommunikation der Anforderungen essenziell. Es sollten genügend Zeit und Ressourcen für die Wesentlichkeitsanalyse eingeplant werden. Und zum korrekten Reporting ist umfangreiches Wissen (intern und/oder extern) über die einzelnen Anforderungen notwendig.

Sie brauchen hierbei Unterstützung? Bei VERSO gibt es alles aus einer Hand: Software, Consulting und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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