Simplified ESRS: Was sich ändert und was Unternehmen jetzt tun sollten
Die neuen Simplified ESRS sollen das Set 1 der ESRS ersetzen. Damit werden das die neuen Standards der CSRD-Berichtspflicht. Im Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige zu den vereinfachten Standards für Nachhaltigkeitsberichte.
Die Simplified ESRS
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sollen einfacher werden, aber nicht unwichtiger. Mit den geplanten Simplified ESRS, auch Amended ESRS oder ESRS Set 2 genannt, verschiebt sich der Fokus: weg von maximaler Detailtiefe, hin zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die wesentliche Themen klarer, stimmiger und praxisnäher darstellt. Für Unternehmen stellt sich damit nicht nur die Frage, was künftig wegfällt. Wichtiger ist, worauf es in der Berichterstattung tatsächlich ankommt.
Die geplanten Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der EU. Ziel ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu verschlanken, ohne die Grundlogik der ESRS aufzugeben. Für Unternehmen heißt das: weniger Pflichtangaben, aber weiter ein klarer Fokus auf wesentliche Informationen, nachvollziehbare Offenlegungen und eine belastbare Darstellung der eigenen Nachhaltigkeitsthemen.
Auf einen Blick: Was die Simplified ESRS jetzt für Sie bedeuten
Schon tief in ESRS drin? → Bestehende Datenpunkte auf die Simplified ESRS mappen, statt neu zu starten.
Gerade erst am Anfang? → Früh klären, ob VSME, Simplified ESRS oder ein anderer Berichtsrahmen besser passt, und die Datensammlung dann direkt entlang dieser Logik aufsetzen.
Nicht mehr im Scope? → Prüfen, welche Form freiwilliger Berichterstattung strategisch sinnvoll ist.
Noch Zeit bis 2028? → Die zusätzliche Zeit nutzen, um Wesentlichkeit, Datenarchitektur und Verantwortlichkeiten sauber an den Simplified ESRS auszurichten.
Wo stehen die Simplified ESRS aktuell und was ist als Nächstes zu erwarten?
Die Simplified ESRS sind noch nicht final verabschiedet. Bislang liegt die technische Empfehlung der EFRAG an die Europäische Kommission vor. Die finale Fassung des künftigen ESRS Set 2 muss erst noch von der Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen werden.
Da die EU plant, den Entwurf der EFRAG genau so zu übernehmen, ist die Richtung schon jetzt klar: weniger Datenpunkte, weniger Redundanzen, mehr Fokus auf wesentliche Informationen und eine stärker prinzipienbasierte Berichterstattung.
Für Unternehmen ist der Entwurfsstatus deshalb kein Grund, abzuwarten. Wer die Logik der Simplified ESRS jetzt versteht, kann Berichtsprozesse schon heute gezielter auf Relevanz, Kohärenz und eine praktikable Datennutzung ausrichten.
Was ist neu bei den Simplified ESRS und was bleibt gleich?
Die geplanten Simplified ESRS sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung schlanker und verständlicher machen. Im Kern geht es darum, den Fokus stärker auf entscheidungsrelevante Informationen zu legen und Unternehmen dort zu entlasten, wo die bisherigen Anforderungen sehr umfangreich, redundant oder schwer praktikabel waren.
Was ist neu?
Fokus auf wesentliche Informationen
Künftig sollen nur noch wesentliche Datenpunkte offengelegt werden. Ziel ist ein Nachhaltigkeitsbericht, der klarer wird und sich weniger daran orientiert, möglichst jede einzelne Anforderung formal abzuhaken.
Deutlich weniger Datenpunkte
Laut EFRAG sollen die verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig entfallen freiwillige Angaben. Es geht also nicht nur um weniger Umfang, sondern auch um eine stärkere Konzentration auf das, was für Adressaten und Entscheidungen wirklich relevant ist.
Kürzere und verständlichere Standards
Die Standards sollen gestrafft werden. Redundante Inhalte werden gekürzt, Doppelungen zwischen ESRS 2 und den Themenstandards reduziert. Das soll die Lesbarkeit verbessern und die Anwendung der Standards in der Praxis vereinfachen.
Mehr prinzipienbasierte narrative Berichterstattung
Zentrale Steuerungsthemen wie SBM-3, IRO-1 sowie Policies, Actions and Targets werden stärker gebündelt. Gleichzeitig soll die Darstellung flexibler werden. Der Bericht soll dadurch weniger wie eine Checkliste und stärker wie ein schlüssiges Gesamtbild funktionieren.
Entlastung bei Daten aus der Wertschöpfungskette
Künftig soll es keine ausdrückliche Präferenz mehr für Primärdaten geben. Auch Schätzungen und Sekundärdaten sollen zulässig sein, wenn belastbare Primärdaten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar sind.
Vereinfachte Materialitätsbeurteilung und klarere Offenlegungslogik
Auch die Logik der Offenlegungen wird fokussierter. Unternehmen sollen klarer zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Informationen unterscheiden können. Das betrifft auch die Frage, welche verpflichtenden Offenlegungen tatsächlich erforderlich sind und wo narrative Einordnung wichtiger ist als Vollständigkeit um ihrer selbst willen.
Was bleibt gleich?
Trotz der Vereinfachung bleibt die Grundlogik der ESRS erhalten. Das ESRS Set 1 wird nicht neu erfunden, sondern vor allem verdichtet, fokussiert und in Form der Simplified ESRS weiterentwickelt. Auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, kurz DMA) bleibt ein zentraler Ausgangspunkt der Berichterstattung. Die folgenden drei Punkte sind auch im neuen Set 2 zentral:
Die doppelte Wesentlichkeit bleibt Pflicht.
Unternehmen müssen also weiterhin systematisch prüfen, welche Nachhaltigkeitsthemen wesentlich sind, sowohl aus Impact-Sicht als auch aus finanzieller Sicht. Neu ist eher, dass die Anwendung praktikabler werden soll: EFRAG spricht von klarerer Guidance, weniger Dokumentationsaufwand und stärkerer Ausrichtung auf wirklich entscheidungsrelevante Informationen.
Die 12 Themenstandards bleiben strukturell bestehen.
Die Simplified ESRS bauen weiterhin auf derselben Architektur auf: ESRS 1 und ESRS 2 sowie die bekannten Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bleiben erhalten. Für Unternehmen heißt das: Bestehende Strukturen, Zuständigkeiten und Mapping-Logiken können grundsätzlich weiterverwendet werden, nur die Tiefe und Menge der geforderten Angaben wird an vielen Stellen reduziert.
Das Ziel bleibt eine nachvollziehbare Darstellung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen.
Auch mit vereinfachten Anforderungen sollen Unternehmen nicht einfach Datenpunkte abhaken, sondern verständlich darlegen, welche wesentlichen Themen sie identifiziert haben und wie sie diese steuern. EFRAG betont hier einen stärkeren Fokus auf Relevanz, Fair Presentation und eine weniger rein compliancegetriebene Berichterstattung. Unternehmen müssen also weiter eine in sich schlüssige Story zu ihren wesentlichen Themen liefern.
Fair Presentation: Warum der ESRS-Bericht weniger Checkliste und mehr Gesamtbild sein soll
Ein zentraler Punkt des ESRS Set 2 ist, dass sie nicht nur einzelne Anforderungen kürzen, sondern auch die Logik der Berichterstattung verschieben. Das zeigt sich besonders am Prinzip der Fair Presentation.
Was bedeutet Fair Presentation?
Ein Bericht soll nicht nur formal vollständig wirken. Er soll ein stimmiges, ausgewogenes und verständliches Gesamtbild der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens vermitteln.
Es reicht also nicht mehr, einzelne Disclosure Requirements einfach abzuarbeiten. Entscheidend ist, ob der Bericht insgesamt nachvollziehbar macht,
- welche Themen wesentlich sind
- warum sie wesentlich sind
- wie das Unternehmen damit umgeht
Was ändert sich dadurch in der Praxis?
Mit den Simplified ESRS rücken drei Dinge stärker in den Vordergrund:
- Relevanz statt maximaler Detailtiefe
- Kohärenz statt isolierter Einzelangaben
- Verständlichkeit statt überladener Berichte
Fair Presentation beschreibt damit ziemlich genau, woran gute Berichterstattung künftig stärker gemessen wird: nicht nur an der Menge der Informationen, sondern an ihrer Aussagekraft.
Undue Cost or Effort: Mehr Pragmatismus bei der Datenerhebung
Mit dem Prinzip Undue Cost or Effort sollen Unternehmen dort entlastet werden, wo sich Daten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erheben lassen.
Wo liegt die praktische Entlastung?
Besonders relevant ist das bei Daten, die schwer verfügbar sind, etwa in der Wertschöpfungskette oder bei Informationen, die sich kurzfristig nicht belastbar erheben lassen.
Künftig soll es hier mehr Spielraum geben für:
- Schätzungen
- Sekundärdaten
- einen pragmatischeren Umgang mit Datenlücken
Gerade für Unternehmen, die belastbare ESG-Datenstrukturen erst aufbauen, ist das eine spürbare Erleichterung.
Was bedeutet das nicht?
Undue Cost or Effort ist kein Freifahrtschein, um Informationen einfach wegzulassen.
Unternehmen können sich also nicht pauschal darauf berufen, dass Datenerhebung schwierig oder teuer ist. Entscheidend bleibt, dass Annahmen, Methoden und Vorgehensweisen nachvollziehbar sind.
Darauf kommt es an:
- Entscheidungen sollten begründbar sein
- Schätzungen sollten plausibel sein
- Datenlücken sollten eingeordnet und nicht versteckt werden
- der Bericht sollte trotz Vereinfachung ein belastbares Gesamtbild vermitteln
Das Prinzip steht damit für einen realistischeren Umgang mit Datenerhebung. Nicht Perfektion um jeden Preis steht im Mittelpunkt, sondern ein Vorgehen, das praktikabel und zugleich nachvollziehbar bleibt.
Weniger Datenpunkte, aber nicht automatisch weniger Anspruch
Die Reduktion der Datenpunkte ist eine klare Entlastung. Laut EFRAG sollen die verpflichtenden Datenpunkte, die bei Wesentlichkeit offenzulegen sind, um rund 61 Prozent sinken. Gleichzeitig entfallen die freiwilligen Angaben.
Was wurde in den Simplified ESRS konkret reduziert?
Die Vereinfachung betrifft vor allem die Menge an Angaben, die Unternehmen bislang zusätzlich erheben, dokumentieren und konsistent aufbereiten mussten. Gleichzeitig sollen die Standards insgesamt kürzer, klarer und stärker prinzipienbasiert werden. Dazu kommen weniger Doppelungen, mehr Flexibilität bei narrativen Angaben und eine vereinfachte Materialitätsbeurteilung.
Die Reduktion um rund 61 Prozent bedeutet aber nicht, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung pauschal um 61 Prozent einfacher wird. Und sie bedeutet auch nicht, dass Unternehmen nur noch einen stark verkürzten Bericht erstellen müssen.
Denn auch mit weniger Pflichtangaben bleibt die zentrale Aufgabe bestehen: Unternehmen müssen im ESG-Bericht nachvollziehbar darstellen, welche Themen wesentlich sind, welche Informationen dafür relevant sind und wie daraus ein schlüssiger Bericht entsteht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der Aufwand verschiebt sich damit teilweise:
- weg von reiner Datensammlung
- hin zu Priorisierung, Einordnung und klarer Darstellung
Die eigentliche Vereinfachung liegt also nicht darin, dass alles leicht wird. Sie liegt darin, dass der Fokus klarer wird.
VSME oder Simplified ESRS: Entscheidungshilfe für den Mittelstand
Mit den Simplified ESRS wird die Frage relevanter, welcher Rahmen für Unternehmen, die derzeit nicht berichtspflichtig sind oder freiwillig berichten wollen, sinnvoll ist. Der VSME ist dabei nicht automatisch die bessere Wahl, nur weil er schlanker ist. Entscheidend ist, wofür die Berichterstattung gedacht ist: für einen pragmatischen Einstieg oder für eine freiwillige Berichterstattung mit stärkerer Anschlussfähigkeit an die ESRS-Logik.
Bewerten Sie die folgenden Aussagen für sich. Je öfter Sie bei einer Aussage mit „Ja“ antworten, desto eher passt der jeweilige Standard.
Der VSME passt eher, wenn …
- Sie mit möglichst geringem Aufwand in die freiwillige Berichterstattung einsteigen möchten.
- Sie einen pragmatischen Rahmen brauchen, ohne sich sofort tief in die ESRS-Systematik einzuarbeiten.
- Ihre Berichterstattung vor allem einen ersten Überblick geben und noch nicht alle strategischen Steuerungsfragen abbilden soll.
- Sie bei Daten, Prozessen und Verantwortlichkeiten noch am Anfang stehen.
- Sie zunächst eine solide Grundlage schaffen wollen, bevor Sie Reporting und Management weiter ausbauen.
Die Simplified ESRS passen eher, wenn …
- Sie freiwillig schon näher an der künftigen ESRS-Logik berichten möchten.
- Sie Nachhaltigkeit nicht nur dokumentieren, sondern auch stärker steuern und strategisch nutzen wollen.
- Sie bereits mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse arbeiten oder dies vorhaben.
- Ihre Nachhaltigkeitsinformationen auch für Banken, Geschäftspartner oder komplexere Kundenanforderungen belastbar anschlussfähig sein sollen.
- Sie schon heute ein Reporting aufbauen möchten, das langfristig robuster und zukunftsfester ist.
Als Faustregel
Wenn Sie vor allem einfach und ressourcenschonend starten wollen, ist der VSME meist der passendere Einstieg.
Wenn Sie freiwillig schon strukturierter, anschlussfähiger und näher an den ESRS berichten möchten, sprechen mehr Argumente für die Simplified ESRS.
Wie Unternehmen jetzt mit den Simplified ESRS sinnvoll weitermachen
Welche nächsten Schritte sinnvoll sind, hängt vor allem davon ab, wo Ihr Unternehmen aktuell steht. Für die meisten gilt: Es geht jetzt nicht darum, alles neu aufzusetzen. Es geht darum, den bestehenden Kurs gezielt an die Logik der Simplified ESRS anzupassen.
Wenn Sie bereits nach ESRS berichten oder sich intensiv darauf vorbereitet haben
Dann sollten Sie Ihre bisherige Arbeit nicht verwerfen. Sinnvoll ist es,
- bestehende Vorarbeiten weiter zu nutzen
- bisher erhobene ESRS-Datenpunkte auf die Simplified ESRS zu mappen
- zu prüfen, welche Angaben künftig wegfallen, zusammengeführt oder nur noch bei Wesentlichkeit relevant sind
- Inhalte auf Kürzung, Relevanz und Kohärenz zu prüfen
- zu hinterfragen, wo bisher eher Vollständigkeit als Wesentlichkeit dominiert hat
Der nächste Schritt ist hier also kein Neustart, sondern ein Mapping vom bisherigen ESRS-Ansatz auf die Logik der Simplified ESRS.
Wenn Sie gerade erst in die Berichterstattung einsteigen
Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um zu klären, ob VSME, Simplified ESRS oder ein anderer Berichtsrahmen besser passt, und die Datensammlung dann direkt entlang dieser Logik aufsetzen.
Worauf es jetzt ankommt:
- Prozesse von Beginn an materialitätsorientiert aufbauen
- keine unnötig breite Datensammlung anlegen
- die Berichtsstruktur klar und flexibel halten
- früh prüfen, ob eher die Simplified ESRS, ein VSME-orientierter Einstieg oder andere Standards (z.B. GRI) sinnvoll sind
Wer jetzt neu startet, sollte also nicht mehr nach dem Prinzip „erst einmal alles sammeln“ vorgehen, sondern sich früh an einem fokussierteren Rahmen orientieren.
Wenn Sie aus dem CSRD-Scope gefallen sind
Dann sollten Sie Ihre bisherigen Vorarbeiten nicht automatisch stoppen. Jetzt ist vielmehr der richtige Moment, die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung neu einzuordnen:
- Welche ESG-Informationen werden von Kunden, Banken oder Geschäftspartnern weiterhin erwartet?
- Reicht dafür ein schlankerer freiwilliger Ansatz wie der VSME?
- Oder lohnt es sich, freiwillig näher an der ESRS-Logik zu bleiben?
Für diese Unternehmen verschiebt sich der Fokus damit von der reinen Pflichterfüllung hin zur Frage, welche Form freiwilliger Berichterstattung strategisch sinnvoll ist.
Wenn Sie noch bis 2028 Zeit haben
Dann ist Abwarten nicht die beste Lösung. Sinnvoller ist es, die zusätzliche Zeit gezielt zu nutzen, um
- die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sauber aufzusetzen
- die Datenarchitektur früh an der Logik der Simplified ESRS auszurichten
- interne Verantwortlichkeiten und Prozesse klar festzulegen
- nur die Daten systematisch aufzubauen, die für den künftigen Nachhaltigkeitsbericht tatsächlich relevant sind
- die Berichtsstruktur von Anfang an fokussierter und verständlicher anzulegen
Wer hier früh die richtigen Grundlagen schafft, kann später deutlich effizienter berichten und vermeidet unnötigen Aufwand durch eine zu breite oder nicht mehr passende ESG-Datensammlung.
Unterstützung gesucht?
Wenn Sie bei der Vorbereitung auf Ihren nächsten – oder ersten – Nachhaltigkeitsbericht Unterstützung brauchen, unterstützen wir Sie gerne je nach Bedarf mit Software und Beratung!
* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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