CSRD und Lieferkette - Was der Einkauf beachten muss
17.06.2024

CSRD und Lieferkette: Was der Einkauf beachten muss

Die CSRD mit ihren ESRS-Standards macht nicht nur viel Arbeit, sie hat auch große Auswirkungen auf Unternehmen: Sie müssen nämlich umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur Ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Lesen Sie hier, was der Einkauf beachten muss und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Seit Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für die ersten Unternehmen, nach und nach kommen weitere hinzu. Schlussendlich werden rund 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtet sein, einen Bericht mit umfassenden Angaben zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Mit der CSRD wurden auch die ESRS, die European Sustainability Reporting Standards, eingeführt. Sie geben in der EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes vor – also, vereinfacht gesagt: Welche ESG-Angaben gefordert sind und in welcher Form berichtet werden muss. Wichtig ist dabei: Die Berichtspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir die vorgelagerte Wertschöpfungskette – also die Lieferkette. Und hier könnten CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schnell ins Schwitzen geraten: Sie benötigen zahlreiche Angaben von ihren Lieferanten und die Datenlage ist oft mangelhaft – das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung hervor.

Mit VERSO meistern Sie diese Herausforderung. Unser Supply Chain Hub schafft Transparenz in der Lieferkette und ermöglicht es Ihnen, Risiken zu analysieren, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und Reportingpflichten nachzukommen. Genau auf diese Angabepflichten im Rahmen der CSRD sowie die Auswirkungen auf den Einkauf schauen wir uns nun genauer an.

LkSG rechtssicher umsetzen

Unsere Webinare gibt’s auch on demand: In dieser Folge erfahren Sie, wie Unternehmen das Lieferkettengesetz rechtssicher umsetzen und die BAFA-Anforderungen pragmatisch erfüllen – mit praktischen Learnings für den Mittelstand.

CSRD und Lieferkette: Was muss berichtet werden?

Die CSRD verlangt Unternehmen einiges ab: Die ESRS umfassen rund 1150 Datenpunkte und über 100 davon beziehen sich auf die Lieferkette. Deswegen ist der Einkauf ein wichtiger Mitstreiter im Berichtsprozess. Um welche Angaben es sich handelt, kann man grob so zusammenfassen: Der ESG-Bericht muss Informationen über ökologische und soziale IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) in der Lieferkette sowie Maßnahmen mit Bezug zu den IROs enthalten. Wenn Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist, werden Sie vermutlich einige Angabepflichten wiedererkennen und können Synergien realisieren: Einige BAFA-Anforderungen überschneiden sich nämlich mit den ESRS.

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Aber was bedeutet das im Detail? Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns einige ESRS-Standards etwas genauer an und klären, welchen Bezug sie zur Lieferkette haben.

 

ESRS E1 – der Klimaschutz-Standard

Der Name verrät es schon: Beim ESRS E1 geht es um den Klimaschutz – und zwar in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette. Ihr Unternehmen muss demnach nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen offenlegen, sondern auch den CO2-Ausstoß in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – also in Scope 3. Übrigens: Bei der überwiegenden Anzahl an Unternehmen fallen in dieser Kategorie die meisten Emissionen an. E1 erfordert auch, dass sich Unternehmen Klimaziele setzen. Hierfür ist Transparenz über die Ziele und Maßnahmen der eigenen Lieferanten ganz entscheidend.

 

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im ESRS E5 nimmt die Lieferkette natürlich eine wichtige Funktion ein, da hier viele Ressourcen gewonnen bzw. verarbeitet werden. Die CSRD fragt beispielsweise nach:

  • Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens
  • Ressourcennutzung
  • Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Kooperation oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien

 

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Es steckt sozusagen schon im Namen, dass sich der ESRS S2 auch auf die Lieferkette bezieht und Offenlegungspflichten mit sich bringt. Hier geht es der CSRD unter anderem darum, wie Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeuten: Wie stellen Sie die Einhaltung der Menschrechte, Arbeitsnormen und guter Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sicher? sicher. Die CSRD verlangt damit nicht viel anderes als auch das LkSG.

Zudem sollen Sie zeigen, ob es auch für Arbeiter:innen in der Lieferkette ein Beschwerdemanagement oder Whistleblower-System gibt, wie Sie Beschwerden behandeln und angesprochene Probleme beheben.

 

ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Der ESRS S3 behandelt die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung Ihres Unternehmens sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf “betroffene Gemeinschaften” hat. Damit sind Personen und Gruppen gemeint, die in demselben Gebiet wie ein Unternehmen leben oder arbeiten. Explizit sind in dem Standard auch Auswirkungen auf indigene Völker gemeint. Beeinträchtigungen können beispielsweise durch Lkw-Transporte, Gewinnung von Rohstoffen oder umstrittene Landnutzungen entstehen.

 

ESRS G1 – Unternehmenspolitik

In Bezug auf die Lieferkette muss Ihr Unternehmen zum ESRS G1 folgendes offenlegen:

  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen
  • Strategien zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung, darunter fallen auch Schulungen für Lieferanten

In ihrem CSRD-Bericht müssen Sie allerdings nicht zu jedem Standard Angaben machen. Dies hängt davon ab, ob ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich ist. VERSO bietet Ihnen hier eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse an. In unserem Whitepaper “Alle Informationen zu den ESRS” erhalten Sie außerdem weitere detaillierte Informationen zu den europäischen Standards, insbesondere zu den Übergangsfristen.

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

CSRD und Lieferkette: Chancen und Risiken für den Einkauf

Die CSRD ist eine große Herausforderung – das darf man nicht verschweigen und das wollen wir auch nicht. Mit ihren fast 1200 Datenpunkten ist die Berichterstattung nach ESRS eine Mammutaufgabe. Sie ist komplex und ressourcenintensiv. Aber mit dem richtigen Support schaffen Sie das – wir begleiten Sie gerne bei der Nachhaltigen Transformation. Außerdem steht am Ende der CSRD nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch, dass sich Ihr Unternehmen systematisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, eröffnen sich große Chancen.

Durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung werden Chancen und Risiken in der Lieferkette besser sichtbar. Das ermöglicht es Ihrem Unternehmen, gezielt auf diese einzugehen. Nachhaltigkeitsanforderungen können Innovationen anstoßen, wie beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Optimierung von Logistikprozessen.

Außerdem berichten uns viele Kunden, dass sie ihre Lieferanten durch den Berichtsprozess noch besser kennen gelernt haben. Die erhöhte Transparenz sorgt für bessere und nachhaltigere Lieferkettenpraktiken. Durch die enge Zusammenarbeit stärken Sie langfristige Partnerschaften und verbessern somit die Stabilität und Effizienz der Lieferkette.

Der Berichtsprozess fördert die digitale Entwicklung. Eine auf die Anforderungen von CSRD, LkSG und CBAM spezialisierte Software hilft bei der Überwachung der Lieferkette und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Sie kann die notwendigen großen Datenmengen sammeln und aufbereiten.

Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

In unserem Whitepaper erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes (LkSG) durch Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig umsetzen.

Wie beeinflusst die CSRD den Einkauf und die Lieferkette?

Die CSRD hat große Auswirkungen auf den Einkauf und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Ihr Unternehmen muss detaillierte Informationen sammeln und bereitstellen sowie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies beinhaltet eine neue Bewertung im Einkaufsprozess, um sicherzustellen, dass die Lieferanten den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Sie müssen also noch sorgfältiger prüfen, mit wem Ihr Unternehmen Geschäfte macht.

Auch beim Thema Klimawandel ist Teamarbeit gefragt. Die klimatischen Veränderungen und Extremwetter werden uns alle treffen. Deswegen müssen wir auch gemeinsam handeln, um den Klimawandel zu verlangsamen und die Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht an den Toren des eigenen Unternehmens aufhören: Gemeinsam mit Ihren Lieferanten können Sie Initiativen umsetzen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette finden Sie im Blogbeitrag “Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?”.

 

So unterstützt Sie VERSO bei der Umsetzung der CSRD

VERSO bietet Ihnen das All-in-one-Paket für die Umsetzung der CSRD. Mit der EU-Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette berichten müssen. Der VERSO Supply Chain Hub unterstützt den Einkauf dabei, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu monitoren und die erforderlichen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

Mit weiteren Softwarelösungen und Beratungen runden wir das Paket für die Umsetzung Ihrer CSRD-Pflichten ab. Mit VERSO führen Sie eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse durch. Im ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Der Climate Hub unterstützt Sie bei Klimabilanz und Dekarbonisierungsstrategie. Und in der VERSO Academy eignen Sie sich das nötige Wissen zu CSRD und ESRS an.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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LKW auf einer Landstraße als Symbolbild für die Lieferkette
28.03.2024

Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?

Schauen wir uns in diesem Blogbeitrag aus zwei Perspektiven an, warum auch Klimaschutz in der Lieferkette eine hohe Priorität hat. Außerdem finden Sie konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette.

LkSG und CSDDD – wer diese Begriffe hört, denkt wohl als erstes an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, wie faire Arbeitsbedingungen und Schutz vor Sklaverei. Klimaschutz? Kommt vielleicht erst im zweiten Gedanken. Dabei darf er bei der Nachhaltigen Transformation von Lieferketten auf keinen Fall zu kurz kommen. Schließlich entsteht genau hier der Großteil der Emissionen eines Unternehmens. Und das hat Folgen.

Schauen wir uns in diesem Blogbeitrag aus zwei Perspektiven an, warum auch Klimaschutz in der Lieferkette eine hohe Priorität hat. Außerdem finden Sie weiterführend konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette.

Klimaschutz in der Lieferkette – weil er gesetzlich vorgeschrieben ist

Der erste Grund ist ziemlich banal: Klimaschutz muss mitgedacht werden, weil er bestimmten Unternehmen per Gesetz ganz einfach vorgeschrieben wird.

Grundlage für aktuelle Nachhaltigkeits-Gesetzgebunden ist das Pariser Klimaabkommen. Mit diesem Abkommen verpflichten sich knapp 200 Staaten u.a. zum globalen 1,5°-Ziel und dem Reduzieren von Emissionen.

Aus dem Pariser Klimaabkommen leitet sich der Europäische Green Deal ab – eine Strategie, mit der die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Zu dessen Umsetzung wurde eine ganze Bandbreite an Strategien geplant.

Wichtig für den Einkauf sind hier v.a. das deutsche Klimaschutzgesetz (THG-Neutralität bis 2045), die EUDR (entwaldungsfreie Lieferketten), die CSDDD (EU-Lieferkettengesetz) sowie die CSRD (Nachhaltigkeitsreporting).

Hinzu kommt das „Fit for 55“-Paket, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 % gesenkt werden sollen. Daraus ergeben sich u.a. der CBAM (CO2-Steuer) sowie eine Reform des EU-Emissionshandels.

Zusätzlich gibt es in Deutschland mit dem LkSG ein eigenes Lieferkettengesetz, das auf Basis des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt wurde.

Darstellung: Auf dem Pariser Klimaabkommen bauen die meisten der aktuellen Nachhaltigkeitsgesetze und -regularien auf

All diese Richtlinien verpflichten Unternehmen direkt und indirekt dazu, Klimaschutz in ihren Lieferketten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen. So wird im Entwurfspapier der CSDDD – in Bezug auf die CSRD-Klimapflichten – etwa ausdrücklich gefordert,

„dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen und dem Ziel der Klimaneutralität gemäß [dem EU-Klimagesetz], einschließlich [der Ziele] für Klimaneutralität […] vereinbar sind.“ (CSDDD-Entwurf vom 15.3.2024 , Art. 15)

So weit die trockene Gesetzes-Perspektive. Wie wir aber schon im ESG Briefing geschrieben haben, sind wir bei VERSO überzeugt: Wer sich nicht ganzheitlich mit dem Thema Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzt, wird durch die Anforderungen nur bürokratischen Aufwand ohne Mehrwert haben.

Also schauen wir uns doch jetzt einmal an, warum Klimaschutz in der Lieferkette auch über gesetzliche Verpflichtungen hinaus ungeheuer wichtig ist!

Klimaschutz in der Lieferkette – weil er Unternehmen zukunftssicher macht

Der Klimawandel birgt Risiken für Lieferketten

Die Lieferkette ist das Rückgrat eines jeden Unternehmens. Aber: Sie ist auch eine der größten Quellen für Treibhausgasemissionen. Je nach Branche entstehen allein hier bis zu 80 % der Gesamtemissionen eines Unternehmens. Mittlerweile sollte jedem bekannt sein, dass Treibhausgasemissionen – v.a. CO2 – den Klimawandel befeuern. Und das hat Konsequenzen für die Lieferkette.

Denn mit der Erderwärmung werden Stürme, Starkregen, Überschwemmungen, aber auch Hitzewellen mit Dürren und Bränden weltweit immer häufiger. Diese Extremwetterereignisse können Produktionsstätten und Transportwege beschädigen, blockieren oder ganz zerstören. In der Folge kommt es zu Lieferverzögerungen und Produktions- und Ernteausfällen mit erheblichen finanziellen Verlusten und Frust bei Kunden.

Auf der anderen Seite steht die global wachsende Nachfrage nach Rohstoffen und Materialien aller Art. Dabei geht es nicht nur um seltene Erden oder wichtige Metalle, sondern auch um ganz grundlegende Dinge wie Trinkwasser und Nahrung. Und wo Ressourcen knapp werden, lassen Konflikte, Spannungen oder gar Kriege nicht lange auf sich warten.

Dass das einerseits für die Menschen vor Ort, andererseits aber auch für Ihre Lieferkette ein echtes Problem ist, ist sonnenklar.

Es liegt also ganz im Interesse des Einkaufs, mit Klimaschutzmaßnahmen entlang der Lieferkette am Eindämmen des Klimawandels mitzuwirken.

Lieferkettenresilienz mit VERSO

Transparenz gewinnen, Abhängigkeiten reduzieren, aktuelle Krisen im Blick behalten: Erfahren Sie, wie Sie mit dem VERSO Supply Chain Hub gezielt Ihre Lieferkette stärken!

Kunden und Verbraucher:innen fordern Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit – und damit auch der Klimaschutz – nimmt für Investor:innen, Kund:innen und Verbraucher:innen einen wachsenden Stellenwert bei Kaufentscheidungen ein:

So gaben 79 % der befragten Konsument:innen einer Capgemini-Studie an, dass sie im Sinne der Nachhaltigkeit ihr Kaufverhalten ändern. 66 % antworteten sogar, dass sie bei der Auswahl von Produkten und Services gezielt auf Umweltfreundlichkeit achten.

Nachhaltige, klimafreundliche Produkte werden also a) zum Wettbewerbsvorteil. Aber aufgepasst: Wo Klimaschutz draufsteht, muss auch wirklich Klimaschutz drin sein! Mit der Green Claims Directive führen falsche oder schwammige Umweltversprechen (Greenwashing) zu teuren Bußgeldern. Vom Reputationsverlust für Ihr Unternehmen ganz zu schweigen.

Und auch wenn die CSDDD nun KMU nicht mehr direkt betrifft und Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht ohne Weiteres an ihre Zulieferbetriebe weiterreichen dürfen: Die Business Development Bank of Canada ermittelte, dass 92 % der großen Unternehmen klare ESG-Informationen von ihren Zulieferern einfordern werden. ESG-Commitment wird daher auch b) zum Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe.

Maßnahmen für Klimaschutz in der Supply Chain

Zusammenfassend können wir also festhalten: Klimaschutz in der Lieferkette muss einerseits sein, weil er in verschiedenen Ausprägungen einfach gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch Chancen!

Wenn Sie jetzt mit der Dekarbonisierung Ihrer Supply Chain beginnen, machen Sie diese resilienter gegen Klimawandel-Risiken und deren Auswirkungen. Gleichzeitig werden Sie den wachsenden Nachhaltigkeits-Ansprüchen von Kund:innen und Konsument:innen gerecht. Und Sie schützen sich vor steigenden Kosten, die etwa mit der CO2-Bepreisung einhergehen, die der CBAM auf Importe legt.

Daher sind es die Herausforderungen, die mit der Nachhaltigen Transformation der Lieferkette einhergehen, mehr als wert. Finden Sie nicht auch?

Zu guter Letzt bleibt jetzt nur noch eine Frage offen: Was bedeutet Klimaschutz in der Lieferkette für die Praxis? Konkrete Tipps zur Emissionsminderung in der Lieferkette gibt’s in unserem Beitrag „Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain”. Gleich weiterlesen!

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Aufgerollte Stahlbleche als Symbolbild für die Dekarbonisierung der Lieferkette
04.03.2024

Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain

Ca. 80 % der Gesamtemissionen entstehen entlang der Lieferkette – der Weg zur Net Zero braucht daher auch klare Klimaziele für die Lieferkette. Aber Ziele allein sind nicht alles. Wie Sie diese auch umsetzen, lesen Sie hier.

Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren deutlich gespürt, dass ihre Lieferketten krisenanfällig sind. Immer mehr Unternehmen verschrieben sich daraufhin einer Nachhaltigen Transformation ihres Geschäftsmodells. Schon bald kam außerdem „von ganz oben“ der Push zum Nachhaltigen Wirtschaften: Mit dem Europäischen Green Deal gibt die EU das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vor.

Transparenz über den eigenen Tellerrand hinaus

Eine der Säulen des Green Deal ist die CSRD, die Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Heißt: Unternehmen müssen detaillierte Daten zum Status quo, ihren Zielen und ihren Maßnahmen in Sachen Nachhaltigkeit offenlegen. Mit den ESRS wurde dafür eigens ein Regelwerk eingeführt, das diese Daten gezielt abfragt. Doch für lückenlose Nachhaltigkeitsberichte braucht es vor allem eins: 100-prozentige Transparenz. Und zwar weit über den eigenen Tellerrand hinaus.

Allein schon LkSG, EUDR und CBAM verlangen von Unternehmen Lieferkettentransparenz. Zusätzlich fordert speziell der Standard ESRS E1 („Klimaschutz und Klimawandel“) eine klare Zielsetzung und Strategieplanung sämtlicher Emissionen, die mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehen – bis in Scope 3 hinein.

Überblick zu den einzelnen Scopes: Scope 1 umfasst direkte Emissionen eines Unternehmens, Scope 2 umfasst indirekte Emissionen eines Unternehmens und Scope 3 umfasst alle Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen.

Mit durchschnittlich 80 % der Gesamtemissionen entsteht der Großteil der Emissionen eines Unternehmens entlang der Lieferkette. Scope-3-Emissionen haben in der CO2-Bilanz den größten Impact.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Ihr Unternehmen benötigt also eindeutige Antworten, wie es um die Emissionen entlang der Supply Chain steht – und wie Sie Ihre Lieferkette gezielt dekarbonisieren können.

Haben Ihre Lieferanten ihre Emissionen im Blick, oder ist es ihnen egal? Können sie Ihnen Daten dazu liefern? Und wenn nicht – haben sie zumindest vor, die benötigten Daten zukünftig bereitzustellen? Können Sie sie dazu bewegen, gemeinsam mit Ihrem Unternehmen Nachhaltigkeit voranzutreiben?

Fragen über Fragen. Wie Sie an Antworten kommen, schauen wir uns jetzt an.

4 Schritte zur Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette

Schritt 1: Scope-3-Emissionen abschätzen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Lieferanten und stellen Sie sich eine Liste der Ausgaben und Warengruppen zusammen. Daraus können Sie Lieferanten-Emissionen abschätzen. Fehlen Ihnen genaue Daten, können Sie dafür zunächst auf Durchschnittsdaten der Branche zurückgreifen. Präzisieren Sie die Verteilung, sobald Ihnen Primärdaten der Lieferanten zur Verfügung stehen.

Schritt 2: Scope-3-Hotspots erfassen und Klimareifegrad der Lieferanten bewerten

Kategorisieren Sie Ihre Lieferanten dann nach ihrem Klimareifegrad. Supply-Chain-Tools wie der VERSO Supply Chain Hub ermöglichen das über direkte Anfragen.

  • Kein Reifegrad vorhanden: Dekarbonisierungsstrategie oder -maßnahmen fehlen gänzlich.
  • Geringer Reifegrad: Erste Schritte zur CO2-Reduktion wurden unternommen, aber noch kein systematisches Vorgehen.
  • Fortgeschrittener Reifegrad: Konkrete Reduktionsmaßnahmen werden umgesetzt, sind aber noch nicht in den Geschäftsprozessen verankert.
  • Hoher Reifegrad: Der Lieferant setzt die Dekarbonisierung systematisch um, Reduktionsmaßnahmen sind fest in die Unternehmensstrategie integriert.
  • Sehr hoher Reifegrad: Nachhaltigkeit steht schon lange auf der Agenda. Mit innovativen Herangehensweisen und hohen Standards geht der Lieferant als Paradebeispiel voran.

Anhaltspunkte hierfür sind bspw. die Rohstoffherkunft, Energie- und Ressourceneffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien in Produktion und Transport oder verifizierte (!) CO2-Kompensationsprojekte. Ein weiterer Pluspunkt wäre bspw. das freiwillige Bereitstellen eines Nachhaltigkeitsberichts.

Sie wissen nun, wie hoch die Emissionslast pro Lieferant/Produkt ist und wie ernst Ihre Lieferanten das Thema Nachhaltigkeit schon nehmen. Das verschafft Ihnen einen Überblick, welche Lieferanten besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, wenn Sie später die Strategie zum Erreichen Ihrer Dekarbonisierungsziele implementieren.

Schritt 3: Klimaziele festlegen, Lieferanten onboarden

Legen Sie klare, wissenschaftsbasierte Klimaziele für Ihre Lieferkette fest, die mit den Ergebnissen der Klimaforschung übereinstimmen und das Pariser Klimaabkommen (Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 °C) unterstützen. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi).

Dann geht es an die eigentliche Dekarbonisierung der Lieferkette. Die SBTi empfiehlt hierzu folgendes Vorgehen:

  1. Kommunikation
  2. Zusammenarbeit
  3. Unterstützung
  4. Überwachung
  5. Verstärkung

Informieren Sie nun also Ihre Lieferanten über Ihre Klimaziele für die Lieferkette und motivieren Sie sie zur Zusammenarbeit.

Unser Tipp: Erhöhen Sie die Chance auf eine gute Zusammenarbeit, indem Sie Ihre Supplier von Anfang an in die Zielsetzung einbeziehen. Net Zero ist Teamwork!

Schritt 4: Klimastrategie implementieren

Langfristig erreichen Sie Ihre Klimaziele in der Lieferkette nur, wenn Sie dann auch weiterhin im engen Austausch bleiben und ihre Lieferanten bei der Umsetzung der Ziele unterstützen.

Das könnte z.B. so aussehen:

  • Spezifische Maßnahmen durchsetzen – Walmart hat seine Lieferanten etwa beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt, was dazu beitrug, dass der Konzern seine Supply-Chain-Emissionsziele 6 Jahre früher als geplant erreichte.
  • Mit Wissen oder Ressourcen supporten – steigern Sie bspw. durch Schulungen das Nachhaltigkeits-Know-how und somit auch den Klimareifegrad Ihrer Lieferanten.
  • Wettbewerb unter den Lieferanten anregen – 2024 werden laut einer BDC-Studie 92 % der Unternehmen ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen; in den kommenden 5 Jahren werden sie außerdem die Anzahl der Kriterien erhöhen, zu denen Lieferanten berichten müssen.

Helfen Sie Ihren Lieferanten auch, Prozesse zu optimieren oder gar komplett neue Wege zu gehen. Überprüfen Sie kontinuierlich den Fortschritt und machen Sie die Klimaziele zum festen Punkt auf der Agenda Ihrer Lieferantengespräche.

Denn echte Nachhaltigkeit braucht einerseits Transparenz und Ehrlichkeit. Aber sie braucht auch Konsequenz. Geben Sie Ihren Lieferanten also auch zu verstehen: Wer nicht mitmacht, fliegt über kurz oder lang raus. Besonders Lieferanten mit geringem Reifegrad werden nicht von heute auf morgen umsteigen können. Dennoch sollten sie langfristig den Willen zeigen, Produktion und Transport nachhaltig zu gestalten. Schließlich hilft das nicht nur dem Klima – sondern auch der eigenen Unternehmensresilienz.

Wie kann ich die Klimaziele für meine Lieferkette möglichst einfach erreichen?

Je komplexer Ihre Lieferkette ist, desto schwieriger ist es auch, alle notwendigen Daten zu sammeln, den Status quo zu ermitteln und den Fortschritt zu überwachen. In Gesprächen zeigt sich unseren Supply-Chain-Consultants immer wieder: Fehlende Ressourcen und umherfliegende, lückenhafte Daten machen dem Einkauf das Leben schwer.

Wie erreichen Sie Ihre Klimaziele in der Lieferkette also möglichst einfach und automatisiert? Mit den richtigen Tools! Die Kombination von VERSO Climate Hub und VERSO Supply Chain Hub hilft Ihnen beim strategischen Management Ihrer Klimaziele nach SBTi oder ESRS:

  • Der VERSO Climate Hub vereinfacht Ihnen die Berechnung Ihres CO2-Fußabdrucks unter Berücksichtigung der einzelnen Scopes.
  • Mit dem VERSO Supply Chain Hub können Sie den Klimaschutz-Reifegrad Ihrer Lieferanten automatisiert abfragen und spezifische CO2-Fußabdrücke einholen. Diese wiederum helfen Ihnen, Ihre Klimastrategie im Climate Hub zu verfeinern und Einsparungen transparent zu machen.
  • Mit der Reporting-Funktion erstellen Sie anschließend im Handumdrehen qualifizierte Berichte gemäß GRI/CSRD für das CDP oder die SBTi.
Übersicht: So gelingt die Lieferketten-Dekarbonisierung mit den Tools von VERSO. VERSO deckt die Scope-3-Priorisierung, die Klimadatenerfassung, die Maßnahmen und das Klimareporting für die Lieferkette ab.

Schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Ihr Unternehmen seine Net-Zero-Ziele erreicht!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Gerodeter Regenwald – die EUDR soll die weltweite Entwaldung eindämmen
21.11.2023

Wirtschaft ohne Waldrodung: Was mit der EUDR auf Unternehmen zukommt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern und so Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der EU, die neuen Sorgfaltspflichten und die Folgen für Ihre Lieferkette.

Was ist die EUDR?

Der Kaffee am Morgen, Auto- und Fahrradreifen für den Weg zur Arbeit, ein gutes Buch am Abend und zwischendurch ein Stück Schokolade: um Menschen diese Annehmlichkeiten zur Verfügung zu stellen, kommen Unternehmen in der EU und der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) um Importe nicht herum.

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR einen ersten Riegel vorgeschoben. Deren Standards und Durchsetzung wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Ab Dezember 2024 schließt der Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Ersteinführung aller Waren aus, für die seit 2020 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Jetzt wird es etwas kompliziert. Um von der EUDR betroffene Unternehmen zu benennen, müssen wir die Sache nämlich aus zwei Perspektiven angehen.

Betroffene Waren

Anders als z.B. die CSRD richtet sich die EUDR nicht nach Mitarbeitenden- oder Umsatzzahlen. Die EU-Entwaldungsverordnung ist stattdessen produktbasiert und betrifft vorerst:

  • Holz und Papier
  • Palmöl
  • Kaffee und Kakao
  • Rind und Soja
  • Kautschuk

Ausgenommen sind 100-prozentige Recyling-Produkte und Bambus-Produkte.

Ab Dezember 2024 sind Import/Export dieser Rohstoffe sowie daraus hergestellter Folgeprodukte (Schokolade, Leder, Brennholz, Sojamehl, Bücher, …) vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Außer, diese Bedingungen sind erfüllt:

  • Entwaldungsfreiheit: Seit 2020 wurde für die Erzeugung kein natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt – auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt.
  • Erzeugung im Einklang mit den Umweltrechten des Ursprungslands und Menschenrechten: Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltspflichten wurden gewahrt: Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt – es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.
Diese Waren bzw. Rohstoffe betrifft die EUDR: Holz und Papier, Palmöl, Kaffee und Kakao, Rind und Soja, Kautschuk.

Betroffene Unternehmen

In erster Linie richtet sich die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten an alle Produzenten/Hersteller und Verarbeiter, die die genannten Produkte in den europäischen Markt einführen oder von dort exportieren wollen.

Gleichzeitig nimmt die EUDR aber auch Großunternehmen ins Visier, die diese Waren oder Rohstoffe zwar nicht importieren, aber innerhalb der EU verkaufen. Das schließt beispielsweise auch große Händler wie dm-drogerie markt, Lidl oder EDEKA ein.

An dieser Stelle finden wir es wichtig zu erwähnen: Auch wenn mit der neuen Verordnung wieder viel auf betroffene Unternehmen und Lieferanten zukommt, so zielt die EUDR doch nicht darauf ab, den Handel einzuschränken und Unternehmen zu schaden. Vielmehr ist sie ein weiterer wichtiger Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und ein wirksamer Anreiz, jetzt noch einmal die eigenen Lieferketten unter die Lupe zu nehmen.

Fragen zur EUDR? VERSO ist für Sie da.

Unsere Supply-Chain-Expert:innen haben ein offenes Ohr für Sie. Schreiben Sie uns einfach – wir helfen Ihnen, die Herausforderungen der EUDR fristgerecht und rechtssicher umzusetzen.

Die neuen Anforderungen im Überblick

Mit der Entwaldungsverordnung kommen also Neuerungen auf betroffene Unternehmen zu. Zum Teil ähnelt die EUDR in dieser Hinsicht den EU-Richtlinien CSDDD und CSRD, zum Teil ist sie deutlich spezifischer.

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen, müssen eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben. Auf diese können sich dann z.B. kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitende berufen, die mit den Produkten handeln.

Vier Schritte stehen jetzt an:

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Neu bei der EUDR ist, dass die Anbaufläche aller Rohstoffe exakt durch Geolokalisierung und – idealerweise – Satellitenbilder offengelegt werden muss, um die Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt blieben.

2. Risikobewertung durchführen

Die Markterlaubnis neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe hängt u.a. vom Entwaldungsrisiko ab. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken minimieren

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Maßnahmen. Kontrollieren Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine Dokumentations- und Berichtspflicht. Überprüfen und dokumentieren Sie jährlich, ob sich etwas an der EUDR-Konformität Ihrer Waren geändert hat und ob Ihre Sorgfaltspflichtenregelung noch aktuell ist.

Außer KMU sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltspflichtenregelungen und ergriffene Maßnahmen verpflichtet.

So setzen Sie die EUDR um: 4 Schritte Daten Sammeln, Risikobewertung durchführen, Risiken mindern, Dokumentieren und berichten.

FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung

Ist mein KMU von der EUDR ausgeschlossen?

Auch KMU sind betroffen, sofern sie mit den genannten Rohstoffen bzw. Waren handeln. Für KMU sieht die EUDR jedoch eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 25.06.2025 vor.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen

Wie will die EU die Einhaltung überprüfen?

Für die Risikobewertung plant die EU ein Risiko-Benchmarking-System für EU- und Nicht-EU-Länder. Länder mit hohem Entwaldungs- bzw. Waldschädigungsrisiko werden stärkere Sorgfaltspflichten erfordern als Länder mit niedrigem Risiko. Waren aus Hochrisikoländern und Wirtschaftsbeteiligte, die mit diesen Waren handeln, werden darüber hinaus verstärkt kontrolliert.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Bei VERSO. Mit dem VERSO Supply Chain Hub decken Sie EUDR-Anforderungen wie Risikoidentifizierung oder Dokumentation ab und gewährleisten die rechtssichere, lückenlose Umsetzung.

Unsere Lieferketten-Expert:innen stehen Ihnen bei jedem Schritt beratend zur Seite.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Containerhafen mit Containerschiff – Der CBAM verschärft den Warenimport in die EU durch eine CO2-Steuer
07.11.2023

Fit für CBAM: Hintergründe, Eckdaten und Anforderungen

Am 01. Oktober 2023 wurde der CBAM – der Carbon Border Adjustment Mechanism – zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen in der EU. Verschaffen Sie sich in diesem Beitrag einen schnellen Überblick, wie der CBAM funktioniert und wie Sie Ihr Unternehmen gezielt auf die neue Vorgabe vorbereiten.

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Die Ziele im Überblick:

  • Allgemeines Stärken der Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Anregen zum Reduzieren statt Verlagern von Emissionen in der Produktion
  • Schutz von in der EU produzierenden Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 01. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet. Vorerst wird Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Diese schauen wir uns gleich genauer an – zunächst aber eine wichtige Frage: Für wen gilt das neue CO2-Grenzausgleichssystem eigentlich?

Für wen gilt der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die die folgenden Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigen Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren.

Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Sie sind betroffen? Das kommt jetzt auf Ihr Unternehmen zu

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 01. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten.

Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen und Zeitplan

Bis Ende der Reportingphase sind Sie dazu angehalten, quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren zu erstellen.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Das gehört in den CBAM-Bericht

Auch wenn das nach viel Arbeit klingt: Halten Sie sich an Ihre Pflichten und prüfen Sie Ihre Lieferketten. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Das gehört in den CBAM-Bericht: Ab 1.10.2023 Quartalsbericht einen Monat nach Quartalsende. Zu berichten sind Stammdaten Ihres Unternehmens, CBAM-Accountnummer, Anzahl und Art importierter Waren, spezifische CBAM-relevante THG-Emissionen, CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland Ab 31.5.2026: CBAM-Erklärung zum Vorjahr (Startjahr 2026) Zu berichten sind Gesamtmenge importierter Waren, Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe, Gesamtzahl der CBAM-Zertifikate die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Ausgleichspflicht und Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu versteuern. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Es obliegt dem Anmeldenden, den nötigen Ausgleich zu berechnen und eine entsprechende Menge Zertifikate zu kaufen. Deren Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent der importierten Waren auszugleichen. Die Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Erfahren Sie im Factsheet kurz und bündig, welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Der CBAM ist da – VERSO hilft

Sie sehen: Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos. Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert. Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

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Mountainbiker in einem Bergwald – Symbolbild für Nachhaltigkeit in der Lieferkette des Reifenherstellers Schwalbe
26.04.2023

Verantwortung ganzheitlich angehen – Interview mit Felix Jahn von Schwalbe

Seit der Gründung von Schwalbe 1922 steht das familiengeführte Unternehmen Schwalbe für Innovation, Qualität und Verantwortung. Im Interview mit Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe, erfahren Sie, was die ökologische und soziale Verantwortung bei Schwalbe ausmacht und wie VERSO Schwalbe unterstützt, um nachhaltigere Lieferketten zu erreichen.

7 Fragen an Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe

1. Was zeichnet Verantwortung bei Schwalbe aus?

Unsere Vision ist es, voranzugehen in der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Wir leisten Pionierarbeit durch Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und übernehmen Verantwortung für die nächsten Generationen. So nehmen wir beispielsweise unsere gebrauchten Produkte über den Fachhandel zurück und verwerten diese wieder in der Produktion von neuen Schläuchen und Reifen. Den ersten Reifen, der unter anderem aus dem Rezyklat des Reifenrecycling-Prozesses produziert wird, werden wir dieses Jahr auf der Eurobike vorstellen.

2. Wie würdest du eure Mission beschreiben, wenn es um das Thema Verantwortung geht?

Wir versuchen, das Thema Verantwortung ganzheitlich anzugehen, deswegen haben wir vier Handlungsfelder für uns definiert: Einmal das Handlungsfeld Produkt – darunter fallen umweltfreundliche Produkte, aber eben auch unsere Kreislaufsysteme. Wir haben das Handlungsfeld Unternehmen; dazu gehört z.B. unser Cradle-to-Cradle Gebäude hier, genauso wie die Förderung unserer Mitarbeitenden oder unser Mobilitätskonzept. Wir haben ein weiteres wichtiges Handlungsfeld – das soziale Engagement. Als familiengeführtes Unternehmen sind wir stark hier in unserer Region verwurzelt, schauen aber auch über den Tellerrand hinaus, da unsere Lieferkette global ist. Und daher ist unser viertes Handlungsfeld eben jene Lieferkette. Da sind wir sehr stolz auf unser Fair Rubber Projekt.

3. Welche nächsten Handlungsfelder habt ihr bei Schwalbe im Bereich Nachhaltigkeit definiert?

Die nächsten Jahre werden für uns davon geprägt sein, die Emissionen hier vor Ort, aber auch besonders in unserer globalen Lieferkette stark zu reduzieren. Gleichzeitig versuchen wir, unsere Recyclingsysteme europaweit anbieten zu können und den Einsatz von erneuerbaren und recycelten Materialien kontinuierlich zu erhöhen. Und natürlich möchten wir Transparenz in unserer Lieferkette schaffen.

4. Die Lieferkette ist Teil der 4 Säulen der Verantwortung bei Schwalbe. Was bedeutet Verantwortung mit Blick auf eure Lieferkette?

Wir arbeiten an einer transparenten und nachvollziehbaren Lieferkette, um unsere Stakeholder zu schützen und unseren hohen Standards gerecht zu werden. Wir haben einen strengen Verhaltenskodex, um Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Wir suchen aktiv den Dialog mit unseren Stakeholdern, mit den Partnern in unserer Lieferkette, um zu wissen, was wo geschieht. Ein gutes Beispiel hier ist unser Engagement mit dem Fair Rubber e.V. – das ist der Fairtrade-Verein für Naturkautschuk. Durch die Zusammenarbeit konnten wir in einen engen Austausch mit den Kleinbauern von Naturkautschuk treten, um so ihre Arbeits- und Lebensbedingungen Stück für Stück zu verbessern.

Außerdem sind wir sehr stolz darauf, dass wir seit 50 Jahren mit unserem Produktionspartner, Hung A aus Korea, zusammenarbeiten. Wir produzieren in Indonesien und Vietnam und sind genauestens informiert über die Situation vor Ort und kennen alle Prozesse. Um dieses Selbstverständnis auf unsere Vorlieferanten zu übertragen, arbeiten wir mit VERSO zusammen.

5. Wie seid ihr auf VERSO aufmerksam geworden und wieso habt ihr euch für die VERSO Supply Chain Plattform entschieden?

Wir haben bereits vor zwei Jahren über einen Kunden Kontakt mit VERSO (ehemals sustainabill) aufgenommen und konnten die Plattform so sehr gut kennenlernen. In der Zwischenzeit hat sich VERSO als der Branchenstandard in der Fahrradindustrie etabliert. Deswegen war es für uns ganz klar, wenn wir mit Thema Verantwortung in der Lieferkette wirklich loslegen, dann wird VERSO unser Partner sein.

6. Wie bewertet ihr die VERSO Supply Chain Plattform und welche Funktionen findet ihr besonders nützlich?

Durch VERSO reduzieren wir unseren Arbeitsaufwand enorm, weil die manuelle Dokumentation zum größten Teil wegfällt. Und das hilft uns in der Digitalisierung unserer Green KPIs. Die Plattform ist sehr leicht zu verstehen und intuitiv zu bedienen. Vor allem die Visualisierung der Lieferkette hilft uns, ein Verständnis für unsere Partner aufzubauen. Mit VERSO können wir Daten einfach erfassen und auswerten und noch schneller exportieren. Außerdem ist der VERSO Support jederzeit für uns da und kann uns unterstützen.

Spannend zu erwähnen ist noch, dass wir als Nutzer der VERSO Supply Chain Plattform im Grunde eine Doppelrolle beziehen. Wir sind sowohl registrierter Lieferant auf der Plattform als auch Kunde von VERSO. Anders gesagt: Wir bedienen unsere Kunden auf der Plattform mit unseren Unternehmensdaten und fragen gleichzeitig Unternehmensdaten unserer Lieferanten über die Plattform an, damit wir Einsicht in unsere Lieferkette erhalten.

7. Was plant ihr im Bereich Verantwortung für die Zukunft und welche Rolle spielt dabei die Lieferkette?

Wir erheben und reduzieren unsere Emissionen bereits hier vor Ort, wissen aber sehr wohl, dass der Großteil unserer Emissionen in der Lieferkette entsteht. Deswegen möchten wir in Zukunft noch enger mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um voranzukommen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und unsere Ziele zu erreichen.

In Hinblick auf unsere Lieferkette heißt das auch, dass wir nach der Erhebung unserer Tier-1 Lieferanten auf die relevanten Vorlieferanten eingehen möchten.

Wir gehen Verantwortung ganzheitlich an. Das startet am Beginn der Lieferkette, über die Produktion und Nutzung bis über den Lebenszyklus des Produkts hinaus – so schließt sich der Kreis.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

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Mann sitzt nachdenklich am Laptop – die Risikoanalyse für das LkSG ist mit vielen Fragen verbunden © Jacob Lund via canva.com
11.01.2023

Kickstart LkSG – Darauf kommt es an

Zum 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzustellen, gilt es, über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

 

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat Ihr Unternehmen weniger als 3.000 und mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und detaillierte Antworten liefert das BMAS.

Praxisleitfaden LkSG-Compliance

So setzen Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und rechtssicher um – in 6 Schritten.

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  3. Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung, die Umkehrbarkeit der Verletzung und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  4. Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen.

Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos:

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit

 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an.

 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und entsprechend der rechtlichen Anforderungen umsetzen.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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