Ein Mann führt einen anderen durch eine Fabrikhalle. Symbolbild für Lieferantenbeziehungen. Darauf der Text: Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Best Practices im Supplier Management
20.12.2024

Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Best Practices im Supplier Management

Supplier Management ist der Schlüssel zur ESG-Compliance. Lesen Sie, wie Sie gezielt Ihre Lieferantenbeziehungen stärken.

Ihre Lieferkette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Doch wie sorgen Sie dafür, dass Sie sich bei der Nachhaltigen Transformation Ihrer Supply Chain auf die Lieferanten verlassen können? Supplier Management ist der Schlüssel – dieser Beitrag zeigt, wie Sie Transparenz schaffen, Risiken minimieren und Ihre Lieferantenbeziehungen mit dem VERSO Supply Chain Hub strategisch stärken.

Warum Lieferanten Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sein sollten

Nachhaltige Lieferketten sind Teamwork. Wer hier vorankommen will, muss eng mit den Lieferanten zusammenarbeiten. Zwei Gründe sprechen besonders dafür.

Lieferkettentransparenz braucht Zusammenarbeit

Die CSRD verlangt Unternehmen umfassende Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Ohne die aktive Zusammenarbeit mit Lieferanten ist es nahezu unmöglich, entsprechende Prozesse zu schaffen und die notwendigen Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance zu erhalten..

Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied

Zweiter Aspekt: Soll ihre gesamte Lieferkette nachhaltig werden, muss auch jeder Teil dieser Lieferkette nachhaltig sein. Klingt erst einmal völlig logisch. In der Praxis bedeutet das: Nachhaltigkeit sollten Sie nicht nur top-down vorgeben, und hoffen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Sehen Sie es vielmehr als Projekt, an dem Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten arbeiten. Das heißt z.B. auch, dass einige Lieferanten bei der Nachhaltigen Transformation stark entwickelt werden müssen. Denn nur wenn Sie im Rahmen des Supplier Managements jedes Glied ihrer Kette stärken, ist die Resilienz wirklich gegeben.

Herausforderungen im Supplier Management

Ein effektives Supplier Management zu etablieren, ist einfacher gesagt als getan. Unternehmen stehen häufig vor Problemen wie schlechter Datenqualität, komplexen Anforderungen und mangelnden Prozessen. Doch mit den richtigen Ansätzen lassen sich diese Herausforderungen bewältigen.

Lückenhafte Daten und fehlende Transparenz

Ein häufiges Problem im Lieferantenmanagement ist der Mangel an belastbaren Daten. Häufig fehlen präzise Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance. Einmal jährlich Daten abzufragen, reicht jedoch nicht aus. Besser ist es, Ihre Lieferanten und deren ESG-Compliance kontinuierlich zu monitoren.

Komplexität geht über Nachhaltigkeit hinaus

Supplier Management umfasst mehr als nur das Diktieren von Nachhaltigkeitszielen. Unternehmen müssen Zertifikate verwalten, Risiken überwachen und bewerten, Sanktionen beachten und, und, und. Nachhaltigkeit darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss in eine umfassende Lieferantenbewertung integriert werden.

Ungünstige Lieferantenauswahl und mangelnde Entwicklung

Die Auswahl und Entwicklung von Lieferanten ist ein weiterer kritischer Punkt. Häufig fehlen klare Prozesse zur Bewertung und Weiterentwicklung. Zudem werden Lieferanten oft nur während Audits überprüft. Die Entwicklung von Lieferanten hin zu mehr Nachhaltigkeit erfordert Zeit und gezielte Maßnahmen. Daten sollten nicht nur erfasst, sondern zwischen Audits aktiv genutzt werden, um Fortschritte anzustoßen. Gleichzeitig bleiben Kommunikation und Dokumentation Schlüsselfaktoren – insbesondere bei der Lieferantennominierung.

Klare Kommunikation und Partnerschaft

Transparenz und eine offene Kommunikation sind essenziell. Setzen Sie auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Legen Sie Ihren Gespräche Daten zugrunde, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Vor-Ort-Besuche und gezielte Audits schaffen eine Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit und individuelle Verbesserungen.

Nachhaltige Lieferketten funktionieren nicht auf Knopfdruck

„Nachhaltige Beschaffung lässt sich nicht nebenbei umsetzen. Der Weg dorthin erfordert neue Strukturen und bindet kontinuierlich Ressourcen“, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen im Interview zu nachhaltigen Lieferketten. Das Problem: Viele Unternehmen schieben Nachhaltigkeit so lange wie möglich auf – und stehen dann kurz vor der Frist unter massivem Druck.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Außerdem bekommen Sie praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

Unsere Tipps für starkes Supplier Management

Wie meistern Sie diese Herausforderungen nun aber und schaffen das Fundament für starke Lieferantenbeziehungen? Hier sind unsere Top-Tipps für zielführendes Supplier Management – und wie es mit dem VERSO Supply Chain Hub gelingt.

Von Anfang an auf zuverlässige Lieferanten setzen

  • Etablieren Sie klare Standards für die Lieferantennominierung, z. B. Nachhaltigkeitskriterien und finanzielle Stabilität.
  • Überwachen Sie Ihre Kriterien im VERSO Supply Chain Hub kontinuierlich.

Klar kommunizieren und die Partnerschaft fördern

  • Führen Sie Gespräche datenbasiert und setzen Sie auf transparente Kommunikation.
  • Fördern Sie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durch regelmäßige Audits und Vor-Ort-Besuche.

Verbindliche Standards und Beschaffungspolicies etablieren

  • Entwickeln Sie – wenn noch nicht getan – verbindliche Beschaffungspolicies inkl. Nachhaltigkeitsziele, Compliance-Vorgaben und Qualitätsanforderungen. Lassen Sie diese nicht nur unterschreiben, sondern prüfen Sie sie konkret nach.
  • Überwachen Sie Einhaltung und Abweichungen mit dem VERSO Supply Chain Hub.

Lieferanten-Entwicklung aktiv fördern

  • Fördern Sie Lieferanten durch Schulungen und gemeinsame Projekte.
  • Setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie als festen Punkt auf die Agenda in Lieferantengesprächen.
  • Nutzen Sie Monitoring-Tools, um Fortschritte zu dokumentieren und sich das Commitment Ihrer Lieferanten einzuholen.

Daten kontinuierlich einholen

  • Erheben Sie die nötigen Daten nicht nur punktuell, sondern monitoren Sie kontinuierlich.
  • Machen Sie Ihren Lieferanten die Datenübertragung dabei so einfach wie möglich – z.b. mit standardisierten Abfragen im VERSO Supply Chain Hub.

Gezielt Tools im Supplier Management einsetzen

  • Machen Sie es sich nicht unnötig kompliziert – eine digitale Plattform erleichtert Ihnen das Datenmanagement, Monitoring und die Risikoüberwachung um ein Vielfaches.
  • Der VERSO Supply Chain Hub bietet zahlreiche Funktionen, die speziell auf Supplier Relationship Management (SRM) zugeschnitten sind.

CSRD: 10 Tipps zur Datensammlung

So sammeln Sie strategisch alle wichtigen Daten für den CSRD-Bericht.

Supplier Management als Schlüssel zur ESG-Compliance

Ein starkes Supplier Management ist der Grundstein für nachhaltige und resiliente Lieferketten. Klare Prozesse, transparente Kommunikation und der gezielte Einsatz des VERSO Supply Chain Hub ermöglichen es Unternehmen, nicht nur regulatorische Anforderungen wie die CSRD zu erfüllen, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Gehen Sie von der Theorie doch am besten gleich zur Praxis über und erfahren Sie in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo, wie VERSO Ihr Supplier Management zukunftssicher macht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ein Stapel Bewehrungsstahl-Stangen, als Symbolbild für den CBAM
31.10.2024

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil der EU-Klimastrategie und zielt darauf ab, CO2-Emissionen auch über die EU hinaus zu bepreisen. Der CBAM bringt neue Herausforderungen für den Einkauf und die Lieferkette. Lesen Sie in diesem Beitrag, was mit dem CBAM auf Sie zukommt und wie Sie ihn meistern!

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 1. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet.

Der CBAM soll …

  • bestehende Maßnahmen zur Emissionsminderung stärken,
  • Unternehmen anregen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren statt zu verlagern, und
  • Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren, vor kostenbedingten Wettbewerbsnachteilen schützen

Welche Waren und Unternehmen betrifft der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die besonders emissionsintensive Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren. Unter den CBAM fällt:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom
Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Anhang I der CBAM-Verordnung listet im Detail die betroffenen KN-Codes auf – einfacher finden Sie diese aber auch in unserem kompakten CBAM-Factsheet.

Die wichtigsten Fakten zum CBAM

Von betroffenen HS-Codes bis Fristen: Unser Factsheet sammelt alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden. Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigten Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren

Wie funktioniert der CBAM?

CBAM-Verordnung: Zeitplan

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 1. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten und muss quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren erstellen.

Hier ein kurzer Überblick zum Zeitplan vom CBAM und den entsprechenden Anforderungen:

  • 17.08.2023: Veröffentlichung der CBAM-Durchführungsverordnung
  • 01.10.2023: Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase mit quartalsweiser Berichtspflicht zu importierten CBAM-Waren
  • 01.01.2024: Beginn der Berichtspflicht
  • 01.07.2024: Pflicht zum Erfassen spezifischer Emissionsdaten
  • 01.01.2025: Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder:innen
  • 01.01.2026: Beginn von Implementierungsphase und Zertifikatehandel
Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

Das gehört in den CBAM-Bericht

Ab 01.10.2023 – Quartalsbericht, einzureichen bis 1 Monat nach Quartalsende

  • Stammdaten Ihres Unternehmens
  • CBAM-Accountnummer
  • Anzahl und Art importierter Waren
  • CBAM-relevante Treibhausgasemissionen (spezifisch, keine Standardwerte!)
  • CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland

Ab 31.05.2026 – jährliche CBAM-Erklärung zum vorangegangenen Kalenderjahr, ab 2026

  • Gesamtmenge importierter Waren
  • Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe
  • Gesamtanzahl der CBAM-Zertifikate, die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Emissions-Ausgleichspflicht und CBAM-Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu über Zertifikate auszugleichen. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent Ihrer importierten CBAM-Produkte auszugleichen. Den nötigen Ausgleich und die entsprechende Menge an Zertifikaten müssen Sie dabei selbst ermitteln.

CBAM-Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Leitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Nicht nur der CBAM verlang nachhaltiges Handeln entlang der Lieferkette. Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden, was die zahlreichen ESG-Regularien für den Einkauf bedeuten und holen Sie sich Tipps zur Umsetzung.

FAQ zum CBAM

Wo reiche ich meine CBAM-Berichte ein?

Berichtspflichtige Anmelder reichen ihre Berichte vorerst im CBAM-Übergangsregister ein. Sie erreichen das Register über das Zoll-Portal.

Sieht der CBAM Sanktionen vor?

Ja. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Gibt es Schwellenwerte beim Import von CBAM-Produkten?

Ja. Die Berichtspflicht greift erst für Importe ab 150 Euro Zollwert pro Sendung. Abgesehen davon gilt der CBAM unabhängig.

Darf ich im CBAM-Bericht noch Standardwerte nutzen?

CBAM-meldepflichtige Unternehmen dürfen seit dem 31.07.2024 eigentlich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen. Fehlen Ihnen die Echtdaten noch immer – z.B., weil Ihre Lieferanten diese nicht bereitstellen – erlaubt die Deutsche Emissionshandelsstelle Standardwerte unter Umständen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Bilden Sie Ihr Vorgehen beim Ermitteln der Echtdaten ab
  • Belegen Sie Ihre Bemühungen bzw. begründen Sie nachvollziehbar, dass Sie „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternommen haben
  • Nutzen Sie dazu das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister
  • Im abgegebenen Bericht darf es ansonsten keine Unstimmigkeiten geben – also genau hinschauen!

Wie setze ich den CBAM am besten um?

Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten an.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos und bereiten Ihre Lieferkette optimal auf kommende CBAM-Anforderungen vor: Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert – inklusive Nachweis Ihrer Bemühungen.

Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Update LkSG und CSDDD - die wichtigsten Änderungen
10.10.2024

Update zu LkSG und CSDDD: Die wichtigsten Änderungen

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD stellt im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz LkSG neue Anforderungen an Unternehmen. Um die europäische Regelung mit den nationalen Vorschriften in Einklang zu bringen, sind Anpassungen unvermeidlich. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie vorbereitet sein sollten, und geben Ihnen Handlungsempfehlungen.

Einführung in die CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Unternehmen in der EU müssen entlang ihrer gesamten Lieferkette potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren – insbesondere bei Hochrisiko-Lieferanten. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht die CSDDD noch weiter und umfasst zusätzliche soziale und ökologische Aspekte, die bisher nicht im Fokus standen.

Inhalt dieses Blogbeitrags:

  • Vergleich zwischen CSDDD und LkSG
  • Geplante Anpassungen des LkSG in Deutschland
  • Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Vergleich zwischen LkSG und CSDDD

Obwohl das deutsche LkSG und die europäische CSDDD ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede in ihren Anforderungen.

Zunächst betrifft das die Reichweite der Due-Diligence-Verpflichtungen. Beide Regularien verwenden einen risikobasierten Ansatz. Während das LkSG aber vor allem auf direkte Lieferanten fokussiert ist, fordert die CSDDD eine Betrachtung der gesamten Lieferkette. Bei Hochrisiko-Lieferanten bedarf es einer vertieften Analyse.

Außerdem deckt die CSDDD einen breiteren Bereich an Themen ab. Die europäische Richtlinie umfasst neben den 13 aus dem LkSG bekannten Risikokategorien zusätzliche soziale und ökologische Themen.

Unterschiede gibt es auch beim Geltungsbereich:

LkSG

  • Seit 2024: Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten

CSDDD

  • EU-Unternehmen
    • Ab 2027: mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1500 Millionen Euro
    • Ab 2028: mit mehr als 3000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 900 Millionen Euro
    • Ab 2029: mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen:
    • mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU generiert
Geltungsbereich LkSG und CSDDD

Schließlich sieht die CSDDD auch zivilrechtliche Haftungen vor, die im LkSG nicht enthalten sind. Betroffenen Unternehmen drohen also rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. 

Die CSDDD und die Anpassung des LkSG

Da die Anforderungen der CSDDD über die des LkSG hinausgehen, ist eine Anpassung des deutschen Gesetzes unvermeidlich. Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative angekündigt, das Lieferkettengesetz möglichst bürokratiearm an die neuen europäischen Regelungen anzupassen. Wie genau diese Anpassungen aussehen werden, ist allerdings noch offen.

Ein zentrales Thema ist der Geltungsbereich, da in Deutschland aktuell mehr Unternehmen vom LkSG betroffen sind als in der CSDDD vorgesehen. Es wurde diskutiert, ob die deutsche Regierung den Anwendungsbereich des LkSG ändern kann. Jedoch hindert der Wortlaut der CSDDD die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich daran, den Geltungsbereich bestehender nationaler Gesetze zu verringern. Wie die Bundesregierung mit diesem Konflikt umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Die Bundesregierung plant zudem ein Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen, das Unternehmen entlasten und ihnen bei der praktischen Umsetzung des LkSG helfen soll. Dieses Programm, das im September 2024 eingeführt wurde, enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) operationalisiert werden können, um eine praxisnahe Anwendung der Vorgaben zu ermöglichen.

Eine weitere Anpassung, die bereits konkret geplant ist, betrifft die Berichtspflichten. Um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden, sollen Unternehmen, die sowohl unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch unter das LkSG fallen, ein Wahlrecht erhalten. Sie können entweder den CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht oder den BAFA-Fragebogen für das LkSG nutzen. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den beiden Berichtsanforderungen: Der CSRD-Bericht deckt nicht alle Details ab, die im BAFA-Fragebogen verlangt werden. Unternehmen, die sich für den CSRD-Bericht entscheiden, sollten daher auf mögliche Nachfragen des BAFA vorbereitet sein und eine umfassende Dokumentation ihrer Sorgfaltspflichten intern sicherstellen.

Umsetzung des LkSG: Empfehlungen für Unternehmen

Was bedeuten die Anpassungen des deutschen LkSG für Sie und Ihr Unternehmen. Wir haben Handlungsempfehlungen zusammengestellt:

1. Informiert bleiben

Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich stetig weiter. Es ist wichtig, dass Sie über Neuerungen im Rahmen des LkSG und der CSDDD informiert bleiben, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können. Dazu bietet sich unser VERSO-Blog an und folgen Sie uns auf LinkedIn.

2. Bestehende Prozesse fortsetzen

Auch wenn einige Anpassungen des LkSG noch in der Diskussion sind, sollten Sie Ihre bisherigen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette fortsetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie auf zukünftige Anforderungen vorbereitet sind.

3. Sorgfaltspflichten etablieren

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt es sich, wirksame Sorgfaltspflichten zu etablieren. Diese helfen Ihnen, resilientere Lieferketten aufzubauen, eng mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten und langfristig die soziale Akzeptanz für Ihr Handeln zu sichern. Zudem stärken Sie Ihre Marke und tragen positiv zum Schutz von Menschen und der Umwelt bei.

4. CSRD beachten

Fällt Ihr Unternehmen unter die CSRD, müssen Sie – unabhängig von den Änderungen des LkSG – eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berichterstattung diese Anforderungen erfüllt und Sie ausreichend Daten zur Verfügung haben, um transparent und umfassend zu berichten.

Unterstützung durch VERSO bei der Umsetzung von LkSG, CSDDD und CSRD

Die Umsetzung von LkSG und CSDDD stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Der VERSO Supply Chain Hub bietet eine umfassende Lösung, um diese Anforderungen effizient zu bewältigen. Die Plattform ermöglicht eine automatisierte Risikoanalyse der gesamten Lieferantenbasis, unterstützt das Einholen von Self-Assessments und sorgt für die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen können damit sowohl den Vorgaben des LkSG als auch der CSDDD nachkommen. Mit dem ESG Hub bietet VERSO darüber hinaus die Möglichkeit, CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

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EUDR umsetzen, Entwaldung verhindern
07.10.2024

EUDR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Lieferketten-Compliance. Die EUDR zielt darauf ab, den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng zu regulieren. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen und wie können sie sich darauf vorbereiten?

Die EUDR kurz erklärt

Die EUDR (EU Deforestation Regulation) hat das Ziel, die Abholzung von Wäldern weltweit zu verringern. Mit der Verordnung ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Die umfangreichen Anforderungen der EUDR haben Klaus Wiesen (Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO) und Louis Warnking (Rechtsanwalt bei Taylor Wessing und Experte für Lieferketten-Compliance) im Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen” erläutert.

Folgende Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden, sind betroffen: Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rind und Soja. Die EU-Verordnung soll ab 30.12.2025 für erste Unternehmen Anwendung finden.

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen und die nationalen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes einhalten. Ein zentraler Bestandteil der EUDR ist die Sorgfaltserklärung, die Informationen über die Lieferkette enthält und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.

On-demand-Webinar zur EUDR

Im Webinar erhalten Sie alle Informationen rund um die EUDR und die rechtlichen Pflichten. Außerdem geben Ihnen erfahrene Lieferketten-Experten wichtige Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung.

Wie Unternehmen die EUDR umsetzen

Mit der EUDR kommen umfassende Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu, um sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Unternehmen müssen in der Lage sein, den gesamten Weg eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Beschaffung von Geolokalisierungsdaten dar, die bis zum Erzeugergrundstück zurückverfolgt werden müssen.

„Das heißt, man muss sich im Zweifel bis an den Anfang der Lieferkette durchfragen, um festzustellen, von welchem Grundstück stammt mein Holz, das ich jetzt hier am Ende in meinem angefertigten Holzstuhl verwende”, erklärte Louis Warnking im Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen”. Unternehmen müssen für jedes relevante Produkt Nachweise erbringen, dass es nicht auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31.12.2020 abgeholzt wurden.

Die EUDR fordert von betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten und Angaben. „Angesichts der doch enormen Komplexität, muss man sagen: Dieses Gesetz schreit nach einer Umsetzung per Software. Beim LkSG gilt das natürlich schon, aber bei der EUDR gilt das noch mehr, da eine Umsetzung ohne Software nahezu nicht möglich ist, wenn man es in irgendeiner Weise pragmatisch halten möchte”, sagte Klaus Wiesen im EUDR-Webinar.

EUDR: Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Wichtig sind hier unter anderem Transparenz in der Lieferkette, die Identifizierung der betroffenen Rohstoffe und die Zusammenarbeit mit Lieferanten.  

Detaillierte Informationen und praxisnahe Tipps zur Umsetzung der EUDR erhalten Sie in unserem On-demand-Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen”. Darin erhalten Sie alle Infos über die konkreten Anforderungen der EUDR und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 
** Die im Webinar genannten Daten zum Anwendungsstart haben sich nachträglich verändert. Der Anwendungsstart wurde um ein Jahr, auf den 30.12.2025, verschoben.

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Radfahrerin prüft etwas an ihrem Fahrrad. Symbolbild ESG-Compliance in der Lieferkette der Fahrradbranche
09.09.2024

Compliance in der Lieferkette: Wie die Fahrradbranche die Aufgabe meistert

Die regulatorischen Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit nehmen zu und Compliance in der Lieferkette wird immer wichtiger. Wie Unternehmen die ESG-Vorgaben für die Supply Chain erfüllen und wie VERSO speziell die Fahrradbranche bei dieser Aufgabe unterstützt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Die Wirtschaft ist im tiefgreifenden Wandel. Immer mehr Unternehmen integrieren Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle. Auch in der Fahrradbranche gewinnt dieses Thema an Bedeutung – besonders in Bezug auf die Lieferkette, da hier die größten Risiken und der größte Impact der Fahrradhersteller sind. 

Zwei Faktoren spielen eine wesentliche Rolle. Zum einen starten viele Unternehmen nachhaltige Initiativen, um ihre Umweltbilanz zu verbessern. Dadurch generieren sie Business Value und Wettbewerbsvorteile.  

Zum anderen wächst der regulatorische Druck – unter anderem durch die Berichtspflicht CSRD, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM oder die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten EUDR. Compliance mit Nachhaltigkeitsanforderungen wird zur Pflicht. 

CSRD, EUDR und CBAM: Neue Vorgaben für Compliance in der Lieferkette

Im Nachhaltigkeitsbereich gibt es zahlreiche neue Vorgaben, die auch die Fahrradbranche betreffen. Eine große Rolle spielt die CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen dabei umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Was genau gefordert wird, haben wir im Blogbeitrag „CSRD und die Lieferkette” zusammengefasst.

Die Branche sieht sich aber auch mit neuen Pflichten konfrontiert, die aus der Verwendung bestimmter Rohstoffe entstehen. So fallen die Unternehmen unter die EUDR, da für die Fahrradreifen Kautschuk verwendet wird. Durch die Verwendung von CO2-intensiven Materialien wie Aluminium oder Stahl können Unternehmen auch vom CBAM betroffen sein. Beide Regularien bringen eine Bewertung bestimmter Rohstoffe sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht mit.

Wer hier Transparenz schafft und damit aufgedeckte Risiken angeht, hat die Grundlage geschaffen, um nahezu alle Anforderungen sowie Compliance in der Lieferkette zu erfüllen.

Compliance in der Lieferkette: Herausforderung durch komplexe Supply Chain

Radfahren ist – neben dem Zufußgehen – die umweltfreundlichste Fortbewegungsart: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend. Das bezieht sich jedoch lediglich auf das Treten in die Pedale. Bei der Herstellung von Fahrrädern, insbesondere von E-Bikes, sieht die Bilanz etwas anders aus.  

Neben Emissionsausstößen – unter anderem durch CO2-intensive Materialien – spielt auch das Verwenden von Risikomaterialien eine Rolle. „Rohstoffe für Motoren, Elektronik und Batterie gehen mit großen Nachhaltigkeitsrisiken einher”, erklärt Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO. Außerdem gibt es in der Fahrradbranche oft komplexe Lieferketten. Umso wichtiger ist es, Transparenz in Bezug auf diese Themen zu schaffen und Risiken zu reduzieren. 

Die Komplexität der Lieferkette ergibt sich aus der Vielzahl an Akteuren, die in die Herstellung der zahlreichen Komponenten eines Fahrrads oder E-Bikes eingebunden sind. Diese Akteure sind international verteilt, was unterschiedliche Rahmenbedingungen und weite Transportwege mit sich bringt.  

Im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad bringen E-Bikes zusätzliche Herausforderungen mit. Neue Technologien und Rohstoffe für Antrieb und Akku sind in der Produktion relevant geworden. Hier konkurrieren die Fahrradhersteller mit Branchen wie dem IT-Bereich, mit denen sie bisher kaum Berührungspunkte hatten.  

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden gefordert

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche Angaben auch zur Lieferkette zu machen. Lesen Sie, welche Angaben gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Die wachsende Bedeutung von Transparenz und Datenmanagement

„Transparenz in der Lieferkette ist der Schlüssel, um aktuellen und zukünftigen Regularien gerecht zu werden“, betont Klaus Wiesen. Viele VERSO-Kunden haben freiwillig entsprechende Prozesse etabliert, bevor sie von Regularien wie dem Lieferkettengesetz LkSG dazu verpflichtet werden.  

Riese & Müller ist ein Vorreiter der Fahrradbranche und will bis 2025 das nachhaltigste Unternehmen der E-Bike-Branche sein. Mit dem VERSO Supply Chain Hub schafft das Unternehmen die nötige Transparenz in der Lieferkette und fördert seine Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Außerdem verbessert Riese & Müller das Risikomanagement und das Lieferketten-Mapping, um Compliance in der Lieferkette zu gewährleisten.  

So weit sind allerdings nicht alle Unternehmen in der Fahrradbranche. Ein zentrales Problem ist das Sammeln und Verwalten von Daten entlang der Lieferkette. Insbesondere kleinere Hersteller haben Nachholbedarf.  

„Viele Unternehmen haben kaum strukturiert Daten gesammelt, was sie nun vor erhebliche Herausforderungen stellt, wenn sie den Anforderungen von CSRD, CBAM, EUDR und anderen Regularien gerecht werden wollen“, sagt Klaus Wiesen. Hier setzt VERSO an und bietet Lösungen, um Unternehmen bei der Neuausrichtung ihrer Prozesse und der Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen. 

Compliance in der Lieferkette: Vom Netzwerk profitieren

VERSO ist in der Fahrradbranche die führende Plattform für Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Zu den Kunden zählen neben deutschen Unternehmen wie Riese & Müller auch internationale Hersteller – beispielsweise aus den Niederlanden, der Schweiz und den USA.  

„Da es in der Fahrradbranche große Überschneidungen bei der Lieferantenbasis gibt, profitieren unsere Kunden von den geschaffenen Netzwerken, die in unserer Software hinterlegt sind“, erklärt Klaus Wiesen. Auch Lerneffekte aus vorherigen Projekten kommen allen Kunden zugute. VERSO integriert neue Regularien frühzeitig in seine Software, um auch künftig die Compliance in der Lieferkette sicherzustellen.  

EUDR: Alles, was Sie wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern. In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Compliance in der Lieferkette als Chancen für die Fahrradbranche

Die Regularien sind nicht nur mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Sie eröffnen den Unternehmen auch neue Chancen.  

Ein Beispiel ist das Risikomanagement. Die Unternehmen in der Fahrradindustrie haben in der Vergangenheit besonders stark unter Lieferengpässen gelitten. Resilienz in der Supply Chain ist daher zu einem wichtigen Thema geworden. Durch die Identifizierung von Risiken (z.B. politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Menschenrechtsverletzungen) kann ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen dieser Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Dies sorgt für robuste Lieferketten.  

Die Kunden der Fahrradhersteller legen oft großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wer die Compliance-Vorgaben erfüllt, zeigt, dass sein Unternehmen Verantwortung für ethische und umweltfreundliche Standards in der Lieferkette übernimmt. Das schafft Vertrauen, gibt einen Wettbewerbsvorteil und trägt langfristig zum Erfolg und guten Ruf der Marke bei. 

Auch das Vermeiden von Reputationsschäden und Strafen spielt eine Rolle. Unternehmen, die regulatorischen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen haben wir im Blogbeitrag Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit” zusammengefasst.  

Ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement bei VERSO

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Regularien vorbereiten. Mit der Expertise unter anderem in der Fahrradbranche ist VERSO der ideale Partner. „Mit dem VERSO Supply Chain Hub unterstützen wir unsere Kunden seit Jahren bei der Transparenz in der Lieferkette und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Unsere Softwarelösung ermöglicht eine optimierte Vorbereitung auf aktuelle und zukünftige Regularien”, betont Klaus Wiesen.  

Die Lieferkette birgt in der Fahrradbranche die größten Risiken und den größten Impact. Aber gerade mit Blick auf die CSRD ist eine ganzheitliche Betrachtung eines Unternehmens notwendig. Gemeint sind die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie die eigene Geschäftstätigkeit. VERSO bietet hier eine All-in-one-Lösung an.  

Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Mit dem Climate Hub wird der Corporate Carbon Footprint berechnet und eine Klimastrategie abgebildet. Die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg. Und zusätzliches Know-how über Nachhaltigkeit können Sie sich in der VERSO Academy aneignen.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Moosbewachsene Baumwurzeln als Symbolbild für die EUDR
13.08.2024

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EUDR

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern, um Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Was ist die EUDR?

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten trotzdem noch mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Schon bald ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

On-demand-Webinar zur EUDR

Im Webinar erhalten Sie alle Informationen rund um die EUDR und die rechtlichen Pflichten. Erfahrene Lieferketten-Experten geben Ihnen außerdem wichtige Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR soll ab 30.12.2025 für erste Unternehmen Anwendung finden. Der Geltungsbereich wird dann ähnlich wie bei CSRD und CSDDD schrittweise ausgeweitet.

Ab 30.12.2025: Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • > 50 Mitarbeitende
  • > 10 Mio. € Umsatz
  • > 5 Mio. € Bilanzsumme

Ab 30.06.2026: Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • < 50 Mitarbeitende
  • < 10 Mio. € Umsatz
  • < 5 Mio. € Bilanzsumme
Infografik: Fristen der EUDR

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EUDR ist produktbasiert. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte oder Rohstoffe handelt, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen. Betroffene Unternehmen werden unterschieden nach:

  • Marktteilnehmer: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse erstmalig in den Unionsmarkt importieren oder von dort exportieren
  • Händler: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt bereitstellen

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Ihr Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen an nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten. Inklusive Praxistipps und Checkliste.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Infografik: Diese Waren betrifft die EUDR

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit:Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt bei der EUDR einige Ausnahmen:

  • 100-prozentige Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukte

Ausgenommen von der EUDR sind außerdem Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden. Das gilt jedoch nicht für Holz-Produkte, da diese bislang unter die EUTR fielen.

Welche Anforderungen stellt die EUDR an mein Unternehmen?

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen („Marktteilnehmer“), müssen nach der neuen Entwaldungsverordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben. Auf die Referenznummern der Sorgfaltserklärung können sich dann u.U. die Händler berufen, die die Rohstoffe oder Waren nachgelagert auf dem Unionsmarkt handeln bzw. weiterverarbeiten.

Fehlt die Sorgfaltserklärung, müssen die Händler sie natürlich selbst bereitstellen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren. Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.

Da die Entwaldungsrichtlinie außerdem Händler und Marktteilnehmer noch nach „KMU“ und „Nicht-KMU“ unterscheidet, gibt es auch hier noch eine Abstufung: KMU (nach der EU-Richtlinie) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Achtung: Für die Kategorisierung des Pflichtenumfangs zieht die EUDR andere Werte heran! Nicht-KMU sind demnach Unternehmen, die zwei dieser drei Schwellenwerte überschreiten:

  • > 250 Mitarbeitende
  • > 50 Mio. € Jahresumsatz
  • > 25 Mio. € Bilanzsumme

Prüfen Sie also genau, in welche Kategorien Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten damit konkret auf Sie zukommen.

Die Anforderungen der EUDR – Schritt für Schritt

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Außerdem verlangt die EUDR eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. So soll sichergestellt werden, dass auf dem jeweiligen Grundstück wirklich keine Entwaldung mehr stattgefunden hat. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

2. Risikobewertung durchführen

Ziel ist eine Bewertung des Entwaldungsrisikos neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land, die politische/soziale Lage oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Die EU stellt dafür ein Benchmarking-System bereit, das Erzeugerländer nach Risikoklassen kategorisiert. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Außer „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Wie setze ich die EUDR am besten um?

Mit VERSO. Unser Supply Chain Hub bietet Ihnen einen lückenlosen End-to-End-Prozess für sämtlich EUDR-Anforderungen – von der Risikoidentifizierung bis hin zum Erstellen Ihres CSRD-Berichts im ESG Hub.

Erfahren Sie mehr:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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CSRD und Lieferkette - Was der Einkauf beachten muss
17.06.2024

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden vom Einkauf gefordert

Die CSRD mit ihren ESRS-Standards macht nicht nur viel Arbeit, sie hat auch große Auswirkungen auf Unternehmen: Sie müssen nämlich umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur Ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Lesen Sie hier, welche Angaben vom Einkauf gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Seit Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für die ersten Unternehmen, nach und nach kommen weitere hinzu. Schlussendlich werden rund 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtet sein, einen Bericht mit umfassenden Angaben zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Mit der CSRD wurden auch die ESRS, die European Sustainability Reporting Standards, eingeführt. Sie geben in der EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes vor – also, vereinfacht gesagt: Welche ESG-Angaben gefordert sind und in welcher Form berichtet werden muss. Wichtig ist dabei: Die Berichtspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir die vorgelagerte Wertschöpfungskette – also die Lieferkette. Und hier könnten CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schnell ins Schwitzen geraten: Sie benötigen zahlreiche Angaben von ihren Lieferanten und die Datenlage ist oft mangelhaft – das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung hervor.

Mit VERSO meistern Sie diese Herausforderung. Unser Supply Chain Hub schafft Transparenz in der Lieferkette und ermöglicht es Ihnen, Risiken zu analysieren, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und Reportingpflichten nachzukommen. Genau auf diese Angabepflichten im Rahmen der CSRD sowie die Auswirkungen auf den Einkauf schauen wir uns nun genauer an.

LkSG rechtssicher umsetzen

Unsere Webinare gibt’s auch on demand: In dieser Folge erfahren Sie, wie Unternehmen das Lieferkettengesetz rechtssicher umsetzen und die BAFA-Anforderungen pragmatisch erfüllen – mit praktischen Learnings für den Mittelstand.

CSRD und Lieferkette: Welche Angaben werden gefordert?

Die CSRD verlangt Unternehmen einiges ab: Die ESRS umfassen rund 1150 Datenpunkte und über 100 davon beziehen sich auf die Lieferkette. Deswegen ist der Einkauf ein wichtiger Mitstreiter im Berichtsprozess. Aber welche Angaben werden vom Einkauf gefordert? Der ESG-Bericht muss Informationen über ökologische und soziale IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) in der Lieferkette sowie Maßnahmen mit Bezug zu den IROs enthalten. So kann es grob zusammengefasst werden. Wenn Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist, werden Sie vermutlich einige Angabepflichten wiedererkennen und können Synergien realisieren: Einige BAFA-Anforderungen überschneiden sich nämlich mit den ESRS.

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Aber was bedeutet das im Detail? Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns einige ESRS-Standards etwas genauer an und klären, welchen Bezug sie zur Lieferkette haben.

ESRS E1 – der Klimaschutz-Standard

Der Name verrät es schon: Beim ESRS E1 geht es um den Klimaschutz – und zwar in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette. Ihr Unternehmen muss demnach nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen offenlegen, sondern auch den CO2-Ausstoß in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – also in Scope 3. Übrigens: Bei der überwiegenden Anzahl an Unternehmen fallen in dieser Kategorie die meisten Emissionen an. E1 erfordert auch, dass sich Unternehmen Klimaziele setzen. Hierfür ist Transparenz über die Ziele und Maßnahmen der eigenen Lieferanten ganz entscheidend.

ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Auch beim Schutz von Wasser und dem Meer spielt die Lieferkette eine wichtige Rolle. Ihr Unternehmen muss beispielsweise angeben, welche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen bestehen – und dabei die Wertschöpfungskette miteinbeziehen. Auch mögliche Ziele in diesem Bereich können im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden.

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

In diesem Standard werden zahlreiche Angaben gefordert. So wird danach gefragt, wie die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell eines Unternehmens berücksichtigt werden – auch in Bezug auf die Lieferkette. Außerdem geht es um Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich sowie geplante Maßnahmen und die gesetzten Ziele.

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im ESRS E5 nimmt die Lieferkette natürlich eine wichtige Funktion ein, da hier viele Ressourcen gewonnen bzw. verarbeitet werden. Die CSRD fragt beispielsweise nach:

  • Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens
  • Ressourcennutzung
  • Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Kooperation oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien

 

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Es steckt sozusagen schon im Namen, dass sich der ESRS S2 auch auf die Lieferkette bezieht und Offenlegungspflichten mit sich bringt. Hier geht es der CSRD unter anderem darum, wie Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeuten: Wie stellen Sie die Einhaltung der Menschrechte, Arbeitsnormen und guter Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sicher? sicher. Die CSRD verlangt damit nicht viel anderes als auch das LkSG.

Zudem sollen Sie zeigen, ob es auch für Arbeiter:innen in der Lieferkette ein Beschwerdemanagement oder Whistleblower-System gibt, wie Sie Beschwerden behandeln und angesprochene Probleme beheben.

 

ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Der ESRS S3 behandelt die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung Ihres Unternehmens sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf “betroffene Gemeinschaften” hat. Damit sind Personen und Gruppen gemeint, die in demselben Gebiet wie ein Unternehmen leben oder arbeiten. Explizit sind in dem Standard auch Auswirkungen auf indigene Völker gemeint. Beeinträchtigungen können beispielsweise durch Lkw-Transporte, Gewinnung von Rohstoffen oder umstrittene Landnutzungen entstehen.

 

ESRS G1 – Unternehmenspolitik

In Bezug auf die Lieferkette muss Ihr Unternehmen zum ESRS G1 folgendes offenlegen:

  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen
  • Strategien zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung, darunter fallen auch Schulungen für Lieferanten

In ihrem CSRD-Bericht müssen Sie allerdings nicht zu jedem Standard Angaben machen. Dies hängt davon ab, ob ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich ist. VERSO bietet Ihnen hier eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse an. In unserem Whitepaper “Alle Informationen zu den ESRS” erhalten Sie außerdem weitere detaillierte Informationen zu den europäischen Standards, insbesondere zu den Übergangsfristen.

CSRD und Lieferkette: Chancen und Risiken für den Einkauf

Die CSRD ist eine große Herausforderung – das darf man nicht verschweigen und das wollen wir auch nicht. Mit ihren fast 1200 Datenpunkten ist die Berichterstattung nach ESRS eine Mammutaufgabe. Sie ist komplex und ressourcenintensiv. Aber mit dem richtigen Support schaffen Sie das – wir begleiten Sie gerne bei der Nachhaltigen Transformation. Außerdem steht am Ende der CSRD nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch, dass sich Ihr Unternehmen systematisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, eröffnen sich große Chancen.

Durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung werden Chancen und Risiken in der Lieferkette besser sichtbar. Das ermöglicht es Ihrem Unternehmen, gezielt auf diese einzugehen. Nachhaltigkeitsanforderungen können Innovationen anstoßen, wie beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Optimierung von Logistikprozessen.

Außerdem berichten uns viele Kunden, dass sie ihre Lieferanten durch den Berichtsprozess noch besser kennen gelernt haben. Die erhöhte Transparenz sorgt für bessere und nachhaltigere Lieferkettenpraktiken. Durch die enge Zusammenarbeit stärken Sie langfristige Partnerschaften und verbessern somit die Stabilität und Effizienz der Lieferkette.

Der Berichtsprozess fördert die digitale Entwicklung. Eine auf die Anforderungen von CSRD, LkSG und CBAM spezialisierte Software hilft bei der Überwachung der Lieferkette und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Sie kann die notwendigen großen Datenmengen sammeln und aufbereiten.

6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Lesen Sie mehr!

Wie beeinflusst die CSRD den Einkauf und die Lieferkette?

Die CSRD hat große Auswirkungen auf den Einkauf und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Ihr Unternehmen muss detaillierte Informationen sammeln und bereitstellen sowie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies beinhaltet eine neue Bewertung im Einkaufsprozess, um sicherzustellen, dass die Lieferanten den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Sie müssen also noch sorgfältiger prüfen, mit wem Ihr Unternehmen Geschäfte macht.

Auch beim Thema Klimawandel ist Teamarbeit gefragt. Die klimatischen Veränderungen und Extremwetter werden uns alle treffen. Deswegen müssen wir auch gemeinsam handeln, um den Klimawandel zu verlangsamen und die Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht an den Toren des eigenen Unternehmens aufhören: Gemeinsam mit Ihren Lieferanten können Sie Initiativen umsetzen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette finden Sie im Blogbeitrag “Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?”.

 

So unterstützt Sie VERSO bei der Umsetzung der CSRD

VERSO bietet Ihnen das All-in-one-Paket für die Umsetzung der CSRD. Mit der EU-Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette berichten müssen. Der VERSO Supply Chain Hub unterstützt den Einkauf dabei, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu monitoren und die erforderlichen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

Mit weiteren Softwarelösungen und Beratungen runden wir das Paket für die Umsetzung Ihrer CSRD-Pflichten ab. Mit VERSO führen Sie eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse durch. Im ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Der Climate Hub unterstützt Sie bei Klimabilanz und Dekarbonisierungsstrategie. Und in der VERSO Academy eignen Sie sich das nötige Wissen zu CSRD und ESRS an.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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LKW auf einer Landstraße als Symbolbild für die Lieferkette
28.03.2024

Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?

Schauen wir uns in diesem Blogbeitrag aus zwei Perspektiven an, warum auch Klimaschutz in der Lieferkette eine hohe Priorität hat. Außerdem finden Sie konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette.

LkSG und CSDDD – wer diese Begriffe hört, denkt wohl als erstes an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, wie faire Arbeitsbedingungen und Schutz vor Sklaverei. Klimaschutz? Kommt vielleicht erst im zweiten Gedanken. Dabei darf er bei der Nachhaltigen Transformation von Lieferketten auf keinen Fall zu kurz kommen. Schließlich entsteht genau hier der Großteil der Emissionen eines Unternehmens. Und das hat Folgen.

Schauen wir uns in diesem Blogbeitrag aus zwei Perspektiven an, warum auch Klimaschutz in der Lieferkette eine hohe Priorität hat. Außerdem finden Sie weiterführend konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette.

Klimaschutz in der Lieferkette – weil er gesetzlich vorgeschrieben ist

Der erste Grund ist ziemlich banal: Klimaschutz muss mitgedacht werden, weil er bestimmten Unternehmen per Gesetz ganz einfach vorgeschrieben wird.

Grundlage für aktuelle Nachhaltigkeits-Gesetzgebunden ist das Pariser Klimaabkommen. Mit diesem Abkommen verpflichten sich knapp 200 Staaten u.a. zum globalen 1,5°-Ziel und dem Reduzieren von Emissionen.

Aus dem Pariser Klimaabkommen leitet sich der Europäische Green Deal ab – eine Strategie, mit der die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Zu dessen Umsetzung wurde eine ganze Bandbreite an Strategien geplant.

Wichtig für den Einkauf sind hier v.a. das deutsche Klimaschutzgesetz (THG-Neutralität bis 2045), die EUDR (entwaldungsfreie Lieferketten), die CSDDD (EU-Lieferkettengesetz) sowie die CSRD (Nachhaltigkeitsreporting).

Hinzu kommt das „Fit for 55“-Paket, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 % gesenkt werden sollen. Daraus ergeben sich u.a. der CBAM (CO2-Steuer) sowie eine Reform des EU-Emissionshandels.

Zusätzlich gibt es in Deutschland mit dem LkSG ein eigenes Lieferkettengesetz, das auf Basis des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt wurde.

Darstellung: Auf dem Pariser Klimaabkommen bauen die meisten der aktuellen Nachhaltigkeitsgesetze und -regularien auf

All diese Richtlinien verpflichten Unternehmen direkt und indirekt dazu, Klimaschutz in ihren Lieferketten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen. So wird im Entwurfspapier der CSDDD – in Bezug auf die CSRD-Klimapflichten – etwa ausdrücklich gefordert,

„dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen und dem Ziel der Klimaneutralität gemäß [dem EU-Klimagesetz], einschließlich [der Ziele] für Klimaneutralität […] vereinbar sind.“ (CSDDD-Entwurf vom 15.3.2024 , Art. 15)

So weit die trockene Gesetzes-Perspektive. Wie wir aber schon im ESG Briefing geschrieben haben, sind wir bei VERSO überzeugt: Wer sich nicht ganzheitlich mit dem Thema Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzt, wird durch die Anforderungen nur bürokratischen Aufwand ohne Mehrwert haben.

Also schauen wir uns doch jetzt einmal an, warum Klimaschutz in der Lieferkette auch über gesetzliche Verpflichtungen hinaus ungeheuer wichtig ist!

Klimaschutz in der Lieferkette – weil er Unternehmen zukunftssicher macht

Der Klimawandel birgt Risiken für Lieferketten

Die Lieferkette ist das Rückgrat eines jeden Unternehmens. Aber: Sie ist auch eine der größten Quellen für Treibhausgasemissionen. Je nach Branche entstehen allein hier bis zu 80 % der Gesamtemissionen eines Unternehmens. Mittlerweile sollte jedem bekannt sein, dass Treibhausgasemissionen – v.a. CO2 – den Klimawandel befeuern. Und das hat Konsequenzen für die Lieferkette.

Denn mit der Erderwärmung werden Stürme, Starkregen, Überschwemmungen, aber auch Hitzewellen mit Dürren und Bränden weltweit immer häufiger. Diese Extremwetterereignisse können Produktionsstätten und Transportwege beschädigen, blockieren oder ganz zerstören. In der Folge kommt es zu Lieferverzögerungen und Produktions- und Ernteausfällen mit erheblichen finanziellen Verlusten und Frust bei Kunden.

Auf der anderen Seite steht die global wachsende Nachfrage nach Rohstoffen und Materialien aller Art. Dabei geht es nicht nur um seltene Erden oder wichtige Metalle, sondern auch um ganz grundlegende Dinge wie Trinkwasser und Nahrung. Und wo Ressourcen knapp werden, lassen Konflikte, Spannungen oder gar Kriege nicht lange auf sich warten.

Dass das einerseits für die Menschen vor Ort, andererseits aber auch für Ihre Lieferkette ein echtes Problem ist, ist sonnenklar.

Es liegt also ganz im Interesse des Einkaufs, mit Klimaschutzmaßnahmen entlang der Lieferkette am Eindämmen des Klimawandels mitzuwirken.

Lieferkettenresilienz mit VERSO

Transparenz gewinnen, Abhängigkeiten reduzieren, aktuelle Krisen im Blick behalten: Erfahren Sie, wie Sie mit dem VERSO Supply Chain Hub gezielt Ihre Lieferkette stärken!

Kunden und Verbraucher:innen fordern Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit – und damit auch der Klimaschutz – nimmt für Investor:innen, Kund:innen und Verbraucher:innen einen wachsenden Stellenwert bei Kaufentscheidungen ein:

So gaben 79 % der befragten Konsument:innen einer Capgemini-Studie an, dass sie im Sinne der Nachhaltigkeit ihr Kaufverhalten ändern. 66 % antworteten sogar, dass sie bei der Auswahl von Produkten und Services gezielt auf Umweltfreundlichkeit achten.

Nachhaltige, klimafreundliche Produkte werden also a) zum Wettbewerbsvorteil. Aber aufgepasst: Wo Klimaschutz draufsteht, muss auch wirklich Klimaschutz drin sein! Mit der Green Claims Directive führen falsche oder schwammige Umweltversprechen (Greenwashing) zu teuren Bußgeldern. Vom Reputationsverlust für Ihr Unternehmen ganz zu schweigen.

Und auch wenn die CSDDD nun KMU nicht mehr direkt betrifft und Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht ohne Weiteres an ihre Zulieferbetriebe weiterreichen dürfen: Die Business Development Bank of Canada ermittelte, dass 92 % der großen Unternehmen klare ESG-Informationen von ihren Zulieferern einfordern werden. ESG-Commitment wird daher auch b) zum Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe.

Maßnahmen für Klimaschutz in der Supply Chain

Zusammenfassend können wir also festhalten: Klimaschutz in der Lieferkette muss einerseits sein, weil er in verschiedenen Ausprägungen einfach gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch Chancen!

Wenn Sie jetzt mit der Dekarbonisierung Ihrer Supply Chain beginnen, machen Sie diese resilienter gegen Klimawandel-Risiken und deren Auswirkungen. Gleichzeitig werden Sie den wachsenden Nachhaltigkeits-Ansprüchen von Kund:innen und Konsument:innen gerecht. Und Sie schützen sich vor steigenden Kosten, die etwa mit der CO2-Bepreisung einhergehen, die der CBAM auf Importe legt.

Daher sind es die Herausforderungen, die mit der Nachhaltigen Transformation der Lieferkette einhergehen, mehr als wert. Finden Sie nicht auch?

Zu guter Letzt bleibt jetzt nur noch eine Frage offen: Was bedeutet Klimaschutz in der Lieferkette für die Praxis? Konkrete Tipps zur Emissionsminderung in der Lieferkette gibt’s in unserem Beitrag „Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain”. Gleich weiterlesen!

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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LKW-Fahrer als Symbolbild für die Lieferkette
04.03.2024

Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain

Ca. 80 % der Gesamtemissionen entstehen entlang der Lieferkette – der Weg zur Net Zero braucht daher auch klare Klimaziele für die Lieferkette. Aber Ziele allein sind nicht alles. Wie Sie diese auch umsetzen, lesen Sie hier.

Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren deutlich gespürt, dass ihre Lieferketten krisenanfällig sind. Immer mehr Unternehmen verschrieben sich daraufhin einer Nachhaltigen Transformation ihres Geschäftsmodells. Schon bald kam außerdem „von ganz oben“ der Push zum Nachhaltigen Wirtschaften: Mit dem Europäischen Green Deal gibt die EU das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vor.

Transparenz über den eigenen Tellerrand hinaus

Eine der Säulen des Green Deal ist die CSRD, die Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Heißt: Unternehmen müssen detaillierte Daten zum Status quo, ihren Zielen und ihren Maßnahmen in Sachen Nachhaltigkeit offenlegen. Mit den ESRS wurde dafür eigens ein Regelwerk eingeführt, das diese Daten gezielt abfragt. Doch für lückenlose Nachhaltigkeitsberichte braucht es vor allem eins: 100-prozentige Transparenz. Und zwar weit über den eigenen Tellerrand hinaus.

Allein schon LkSG, EUDR und CBAM verlangen von Unternehmen Lieferkettentransparenz. Zusätzlich fordert speziell der Standard ESRS E1 („Klimaschutz und Klimawandel“) eine klare Zielsetzung und Strategieplanung sämtlicher Emissionen, die mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehen – bis in Scope 3 hinein.

Überblick zu den einzelnen Scopes: Scope 1 umfasst direkte Emissionen eines Unternehmens, Scope 2 umfasst indirekte Emissionen eines Unternehmens und Scope 3 umfasst alle Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen.

Mit durchschnittlich 80 % der Gesamtemissionen entsteht der Großteil der Emissionen eines Unternehmens entlang der Lieferkette. Scope-3-Emissionen haben in der CO2-Bilanz den größten Impact.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Ihr Unternehmen benötigt also eindeutige Antworten, wie es um die Emissionen entlang der Supply Chain steht – und wie Sie Ihre Lieferkette gezielt dekarbonisieren können.

Haben Ihre Lieferanten ihre Emissionen im Blick, oder ist es ihnen egal? Können sie Ihnen Daten dazu liefern? Und wenn nicht – haben sie zumindest vor, die benötigten Daten zukünftig bereitzustellen? Können Sie sie dazu bewegen, gemeinsam mit Ihrem Unternehmen Nachhaltigkeit voranzutreiben?

Fragen über Fragen. Wie Sie an Antworten kommen, schauen wir uns jetzt an.

4 Schritte zur Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette

Schritt 1: Scope-3-Emissionen abschätzen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Lieferanten und stellen Sie sich eine Liste der Ausgaben und Warengruppen zusammen. Daraus können Sie Lieferanten-Emissionen abschätzen. Fehlen Ihnen genaue Daten, können Sie dafür zunächst auf Durchschnittsdaten der Branche zurückgreifen. Präzisieren Sie die Verteilung, sobald Ihnen Primärdaten der Lieferanten zur Verfügung stehen.

Schritt 2: Scope-3-Hotspots erfassen und Klimareifegrad der Lieferanten bewerten

Kategorisieren Sie Ihre Lieferanten dann nach ihrem Klimareifegrad. Supply-Chain-Tools wie der VERSO Supply Chain Hub ermöglichen das über direkte Anfragen.

  • Kein Reifegrad vorhanden: Dekarbonisierungsstrategie oder -maßnahmen fehlen gänzlich.
  • Geringer Reifegrad: Erste Schritte zur CO2-Reduktion wurden unternommen, aber noch kein systematisches Vorgehen.
  • Fortgeschrittener Reifegrad: Konkrete Reduktionsmaßnahmen werden umgesetzt, sind aber noch nicht in den Geschäftsprozessen verankert.
  • Hoher Reifegrad: Der Lieferant setzt die Dekarbonisierung systematisch um, Reduktionsmaßnahmen sind fest in die Unternehmensstrategie integriert.
  • Sehr hoher Reifegrad: Nachhaltigkeit steht schon lange auf der Agenda. Mit innovativen Herangehensweisen und hohen Standards geht der Lieferant als Paradebeispiel voran.

Anhaltspunkte hierfür sind bspw. die Rohstoffherkunft, Energie- und Ressourceneffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien in Produktion und Transport oder verifizierte (!) CO2-Kompensationsprojekte. Ein weiterer Pluspunkt wäre bspw. das freiwillige Bereitstellen eines Nachhaltigkeitsberichts.

Sie wissen nun, wie hoch die Emissionslast pro Lieferant/Produkt ist und wie ernst Ihre Lieferanten das Thema Nachhaltigkeit schon nehmen. Das verschafft Ihnen einen Überblick, welche Lieferanten besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, wenn Sie später die Strategie zum Erreichen Ihrer Dekarbonisierungsziele implementieren.

Schritt 3: Klimaziele festlegen, Lieferanten onboarden

Legen Sie klare, wissenschaftsbasierte Klimaziele für Ihre Lieferkette fest, die mit den Ergebnissen der Klimaforschung übereinstimmen und das Pariser Klimaabkommen (Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 °C) unterstützen. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi).

Dann geht es an die eigentliche Dekarbonisierung der Lieferkette. Die SBTi empfiehlt hierzu folgendes Vorgehen:

  1. Kommunikation
  2. Zusammenarbeit
  3. Unterstützung
  4. Überwachung
  5. Verstärkung

Informieren Sie nun also Ihre Lieferanten über Ihre Klimaziele für die Lieferkette und motivieren Sie sie zur Zusammenarbeit.

Unser Tipp: Erhöhen Sie die Chance auf eine gute Zusammenarbeit, indem Sie Ihre Supplier von Anfang an in die Zielsetzung einbeziehen. Net Zero ist Teamwork!

Schritt 4: Klimastrategie implementieren

Langfristig erreichen Sie Ihre Klimaziele in der Lieferkette nur, wenn Sie dann auch weiterhin im engen Austausch bleiben und ihre Lieferanten bei der Umsetzung der Ziele unterstützen.

Das könnte z.B. so aussehen:

  • Spezifische Maßnahmen durchsetzen – Walmart hat seine Lieferanten etwa beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt, was dazu beitrug, dass der Konzern seine Supply-Chain-Emissionsziele 6 Jahre früher als geplant erreichte.
  • Mit Wissen oder Ressourcen supporten – steigern Sie bspw. durch Schulungen das Nachhaltigkeits-Know-how und somit auch den Klimareifegrad Ihrer Lieferanten.
  • Wettbewerb unter den Lieferanten anregen – 2024 werden laut einer BDC-Studie 92 % der Unternehmen ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen; in den kommenden 5 Jahren werden sie außerdem die Anzahl der Kriterien erhöhen, zu denen Lieferanten berichten müssen.

Helfen Sie Ihren Lieferanten auch, Prozesse zu optimieren oder gar komplett neue Wege zu gehen. Überprüfen Sie kontinuierlich den Fortschritt und machen Sie die Klimaziele zum festen Punkt auf der Agenda Ihrer Lieferantengespräche.

Denn echte Nachhaltigkeit braucht einerseits Transparenz und Ehrlichkeit. Aber sie braucht auch Konsequenz. Geben Sie Ihren Lieferanten also auch zu verstehen: Wer nicht mitmacht, fliegt über kurz oder lang raus. Besonders Lieferanten mit geringem Reifegrad werden nicht von heute auf morgen umsteigen können. Dennoch sollten sie langfristig den Willen zeigen, Produktion und Transport nachhaltig zu gestalten. Schließlich hilft das nicht nur dem Klima – sondern auch der eigenen Unternehmensresilienz.

Wie kann ich die Klimaziele für meine Lieferkette möglichst einfach erreichen?

Je komplexer Ihre Lieferkette ist, desto schwieriger ist es auch, alle notwendigen Daten zu sammeln, den Status quo zu ermitteln und den Fortschritt zu überwachen. In Gesprächen zeigt sich unseren Supply-Chain-Consultants immer wieder: Fehlende Ressourcen und umherfliegende, lückenhafte Daten machen dem Einkauf das Leben schwer.

Wie erreichen Sie Ihre Klimaziele in der Lieferkette also möglichst einfach und automatisiert? Mit den richtigen Tools! Die Kombination von VERSO Climate Hub und VERSO Supply Chain Hub hilft Ihnen beim strategischen Management Ihrer Klimaziele nach SBTi oder ESRS:

  • Der VERSO Climate Hub vereinfacht Ihnen die Berechnung Ihres CO2-Fußabdrucks unter Berücksichtigung der einzelnen Scopes.
  • Mit dem VERSO Supply Chain Hub können Sie den Klimaschutz-Reifegrad Ihrer Lieferanten automatisiert abfragen und spezifische CO2-Fußabdrücke einholen. Diese wiederum helfen Ihnen, Ihre Klimastrategie im Climate Hub zu verfeinern und Einsparungen transparent zu machen.
  • Mit der Reporting-Funktion erstellen Sie anschließend im Handumdrehen qualifizierte Berichte gemäß GRI/CSRD für das CDP oder die SBTi.
Übersicht: So gelingt die Lieferketten-Dekarbonisierung mit den Tools von VERSO. VERSO deckt die Scope-3-Priorisierung, die Klimadatenerfassung, die Maßnahmen und das Klimareporting für die Lieferkette ab.

Schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Ihr Unternehmen seine Net-Zero-Ziele erreicht!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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