So finden Sie die richtigen Projekte zur CO2-Kompensation – ohne Greenwashing
16.10.2024

CO₂-Kompensation – so klappt es ohne Greenwashing

Wohin mit den unvermeidbaren Treibhausgasemissionen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die CO₂-Kompensation angehen – mit wirksamen Projekten und ohne Greenwashing.

Ihre CO₂-Bilanz und Klimastrategie sind ausgearbeitet und Sie reduzieren bereits die ersten Treibhausgasemissionen. Doch da wird langsam absehbar: Trotz aller Bemühungen werden Ihnen gewisse Restemissionen übrigbleiben! Wohin mit den unvermeidbaren Emissionen? Wenn Sie auch vor dieser Frage stehen, sind Sie in diesem Artikel richtig. Denn klar, CO₂-Kompensation ist die naheliegende Lösung. Aber…

Achtung – CO₂-Ausgleich ist ein zweischneidiges Schwert

CO₂-Kompensation ist schon lange ein Streitthema. Durchaus zurecht, denn die Situation am Kohlenstoffmarkt ist tatsächlich nicht so rosig:

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market) wird aktuell weder durch eine staatliche Aufsicht noch durch einen verbindlichen Rechtsrahmen reguliert. Statt rechtlich verbindlicher Kriterien zur Validierung von CO₂-Ausgleich gibt es nur eine Reihe privater Standards und Register mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Das macht die Marktstruktur undurchsichtig und führt zu großen Qualitätsunterschieden innerhalb der Klimaschutzprojekte, die den sogenannten CO₂-Gutschriften zugrunde liegen.

Ein Beispiel: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits mehrfach erfolgreich gegen die Kompensation durch Waldprojekte und Wiederaufforstung geklagt. Die Gründe: Die veranschlagte Waldfläche konnte die ausgestoßene CO₂-Menge gar nicht ausgleichen oder das Projekt lief nicht lang genug, um mit der Lebensdauer von CO₂ in der Atmosphäre mitzuhalten.

Damit stehen Sie vor zwei Problemen:

  1. Sie können sich bei der Qualitätssicherung nicht ausschließlich auf die Angaben von Standards und Registern verlassen
  2. Gleichzeitig wird von Ihrem Unternehmen ein wahrheitsgetreues Reporting erwartet, denn Greenwashing wird sanktioniert.

Eigentlich müssten Sie die zertifizierten Projekte nun nochmal selbst unter die Lupe nehmen. Sie können sich vorstellen: Das wird aufwendig.

Wie Sie effizient seriöse Projekte zur CO₂-Kompensation auswählen, zeigen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner ClimateGrid.

Leitfaden zur Dekarbonisierungsstrategie

Bei der Umsetzung von Klimazielen, Übergangsplänen und CO₂-Bilanzen ist eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie bzw. Klimastrategie mehr als hilfreich. Mit diesem Leitfaden können Sie direkt loslegen!

6 Faktoren für die Auswahl seriöser Projekte für die CO₂-Kompensation

1. Impact

Die Projekte sollten messbare positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, die nach Möglichkeit über die reine Reduktion von CO₂-Emissionen hinausgehen. Das umfasst den Schutz der Biodiversität, aber auch die Verbesserung von Luft- und Wasserqualität sowie die Wiederherstellung und den Erhalt von Ökosystemen (Co-Benefits).

Ein starker Umweltimpact bedeutet, dass das gewählte Projekt einen ganzheitlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet.

2. Methodologie und Verifizierung

Die Projekte sollten auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden sowie Standards basieren. Außerdem sollten sie regelmäßig durch unabhängige Dritte überprüft werden, um die Zuverlässigkeit der in Anspruch genommenen Emissionsminderungen sicherzustellen.

3. Dauerhaftigkeit und Monitoring

Es ist wichtig, dass Projekte über die gesamte Laufzeit hinweg überwacht werden, damit die Emissionen auch wirklich dauerhaft reduziert werden. Regelmäßiges Monitoring und Berichterstattung helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das sichert die langfristige Wirkung des Projekts.

4. Zusätzlichkeit

Projekte gelten als zusätzlich, wenn sie ohne die erwarteten Einnahmen aus dem Erlös von Emissionszertifikaten nicht durchgeführt worden wären. Dies erfordert eine genauere Analyse und Bewertung des Ausgangsszenarios (Projekt-Baseline).

5. Doppelzählung

Beim Projekt Ihrer Wahl muss garantiert sein, dass die Emissionsreduktionen nicht mehrfach verkauft oder von verschiedenen Parteien beansprucht werden. Dies schützt die Integrität des Kohlenstoffmarkts.

6. Einbettung in die Klimastrategie

Die CO₂-Kompensation sollte wirklich nur dann eine Option darstellen, wenn Sie sämtliche Potenziale zur Emissionsminderung im Rahmen Ihrer Klimastrategie bereits ausgeschöpft haben. Ein seriöses Projekt sollte Teil einer umfassenden Klimastrategie sein und keinesfalls isoliert betrachtet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag zu Ihren Gesamtklimazielen leisten und nicht nur für „Greenwashing“ genutzt werden.

Green Claims Directive im Überblick

Achtung vor Greenwashing: Die EU will nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeitsversprechen vorgeben, um Ehrlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Verschaffen Sie sich einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

Was Sie sich aus diesem Artikel mitnehmen sollten

Wenn Sie Emissionen ausgleichen wollen, sollten Siealso auf keinen Fall das erstbeste Ausgleichsprojekt wählen. Wählen Sie mit unseren Tipps gezielt ein Projekt mit wirklichem Impact aus!

Und denken Sie daran:

Klimaneutralität gelingt nur mit enger Abstimmung zwischen CO₂-Bilanz, Dekarbonisierungsstrategie, Greenwashing-Awareness sowie seriösen Klima- und Umweltschutzprojekten zum Ausgleich Ihrer unvermeidbaren Restemissionen.

Unterstützung bei Ihrem CO₂-Management gesucht?

Wie Sie sehen, ist die Auswahl der richtigen Projekte für Ihre CO₂-Kompensation gar nicht so einfach. Und wer weiß, vielleicht können Sie doch noch an der ein oder anderen Stelle Treibhausgasemissionen reduzieren? Wir schauen uns das gerne mit Ihnen an. Mit Klimaberatung und CO₂-Software begleiten wir Sie durch Ihre Dekarbonisierungsstrategie. Und wenn es dann an die Auswahl der passenden Kompensationsprojekte geht, helfen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner ClimateGrid weiter.

Tipps & Learnings aus der EFRAG-Studie zu den ersten CSRD-Berichten
04.10.2024

EFRAG-Studie: Learnings und Tipps für Ihren CSRD-Bericht 

Die EFRAG hat einige der ersten ESRS-Nachhaltigkeitsberichte analysiert und die Ergebnisse in einer umfassenden Studie veröffentlicht. Hier finden Sie die Learnings aus der Untersuchung und unsere Tipps zur CSRD-Umsetzung.

Im Jahr 2024 haben einige Unternehmen ihren ersten freiwilligen Bericht nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlicht. In einer Studie hat die EFRAG einige dieser ersten ESRS-Berichte analysiert.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine unabhängige Beratungseinrichtung der EU, die die Entwicklung von Berichtsstandards, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, vorantreibt. Sie hat die ESRS, die Standards zur Umsetzung der CSRD, mit entwickelt.

Unternehmen, die sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, erhalten durch die Studie Learnings, Best-Practice-Ansätze und Hilfestellungen. Wir haben uns das umfangreiche Dokument angesehen und für Sie übersichtlich aufbereitet.

In diesem Beitrag erhalten Sie: 

  • Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile
  • Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht
  • Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile

Die EFRAG hat sich die bisherigen Berichte aus vier Perspektiven angesehen:

  • Wie sind die Unternehmen die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse angegangen?
  • Wie wurden die Datenpunkte ausgewählt und wie war die Qualität der Beantwortung?
  • Wie detailliert wurde die Wertschöpfungskette in den Berichten abgebildet?
  • Wie waren die Verantwortlichkeiten im ESG-Berichtsmanagement geregelt?

Für diese vier Perspektiven hat die Organisation unterschiedliche Ansätze beobachtet, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Je nach Erfahrung, Datenlage und Organisation sind unterschiedliche Ansätze für Unternehmen sinnvoll. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Inspirationen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen:

Thema Vorläufig beobachtete Ansätze Vorteile Nachteile
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf Datenerhebungen, ergänzende Einbindung von Stakeholdern und Expert:innen Objektive, evidenzbasierte Bewertung von wesentlichen Themen Qualität und Effizienz können leiden, wenn wenige oder unpräzise Daten vorhanden sind und Expert:innen nicht ausreichend einbezogen werden
Basierend hauptsächlich auf Input von externen Stakeholdern und internen Beteiligten Breitere Spanne von möglicherweise wesentlichen Themen kann den Horizont weiten Themenvielfalt kann überfordern; Bewertungen könnten subjektiv sein
Datenpunkte Bewertung der Wesentlichkeit auf Ebene einzelner Datenpunkte (Bottom-up) Präventives Aussortieren von unwesentlichen Datenpunkten spart Arbeit und verschlankt den Bericht aufs Wesentliche Das Konzept der Wesentlichkeit auf Datenpunktebene (“Ist dieser Datenpunkt für das Unternehmen wesentlich?”) wird selten vollständig verstanden
Nutzung der Phase-in-Optionen (Auslassung von Datenpunkten im ersten oder zweiten Berichtsjahr) Unternehmen können sich besser auf den Aufbau der Datenbasis, die Korrektheit des Berichts und den Aufbau von Prozessen fokussieren Vergleichbarkeit (Basisjahre etc.) nicht konsistent und ggf. irreführend; Sorge vor dem Übersehen von Berichtspflichten
Offenlegung aller Datenpunkte ohne Nutzung der Phase-in-Optionen Sicherstellung, dass keine Berichtspflicht übersehen wird Hoher Aufwand; möglicherweise sind nicht alle Datenpunkte relevant; geringere Datenqualität aufgrund des größeren Berichtsumfangs
Wertschöpfungskette Stark segmentiertes Mapping (z. B. nach Produktionsstufen) Sehr detaillierte Berichterstattung mit einer hohen Transparenz Schwierig, das Gleichgewicht zwischen Aggregation und Granularität zu finden; branchenspezifische Leitlinien wären hilfreich
Grobe Aggregation (z. B. auf Gesamtstufen von Upstream, Downstream und eigenen Operationen Verschlankung des Berichts; ein Überblick ohne Detailtiefe ist für Leser:innen oft ausreichend Kann die Bewertung von IROs auf der richtigen Detailebene einschränken und möglicherweise Nuancen komplexer Wertschöpfungsketten übersehen
Über direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) hinausgehen Hohe Transparenz; vollständige ESRS-Konformität Begrenzte Datenverfügbarkeit, insbesondere für Finanzinstitute; Schwierigkeiten bei der Anwendung über Tier-1-Beziehungen hinaus
Fokus nur auf direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) Daten sind in diesem Bereich eher vorhanden; für einige Unternehmen ist nur Tier 1 wesentlich Nicht konform mit ESRS-Anforderungen; Informationsverzerrungen und unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit indirekten Geschäftsbeziehungen
ESG-Berichtsmanagement Eine Person ist in der Hauptverantwortung; häufig aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Finanzen Es gibt eine klare Ansprechperson im Unternehmen Schulungen sind erforderlich, um den Führungskräften umfassende Kenntnisse im Management von ESG-Inhalten und Datenmanagement zu vermitteln
Gemeinsame Verantwortung zwischen Abteilungen (z. B. Finanzen und Nachhaltigkeit) Eine Aufteilung der Verantwortung wird möglich; Skills können gebündelt werden Erfordert klare Governance und regelmäßige Foren für Updates, Koordination und Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Abteilungen

Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht

Dos:

Strukturieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung klar: Legen Sie klare Verantwortlichkeiten für Berichtsprozesse, Datenlieferung, Überprüfung, Kommunikation etc. fest – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung.

Beziehen Sie interne und externe Expert:innen ein: Führen Sie Workshops und Interviews durch, um fundierten Input – insbesondere für Ihre wesentlichen Themen – zu erhalten.

Kommunizieren Sie Umfang, Ziel und Zweck des Berichts intern und extern: Ein gemeinsames Verständnis zur CSRD-Berichtspflicht fördert eine konsistente Datenqualität und einen einheitlichen, lesbaren Bericht.

Don’ts:

Vermeiden Sie eine zu hohe Aggregation der Daten: Wenn Sie Daten, Prozesse und Beschreibungen zu allgemein oder kurz fassen, können relevante Informationen untergehen.

Keine rein subjektiven Einschätzungen: Greenwashing war gestern – die CSRD fordert Beweise für Ihre Aussagen. Ergänzen Sie qualitative Informationen immer durch datenbasierte Nachweise.

Berichten Sie keine überflüssigen Datenpunkte: Vermeiden Sie es, mehr Datenpunkte als notwendig aufzunehmen, da dies von relevanten Informationen ablenken kann.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

  1. Klar definierte Prozesse etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse für die Datenerhebung und Berichterstattung – nur so können Sie Konsistenz und Zuverlässigkeit sicherstellen.
  2. Die Berichterstattung gut organisieren: Etablieren Sie klare Verantwortlichkeiten und fördern Sie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung der CSRD müssen alle Abteilungen anpacken.
  3. Datengap-Analyse durchführen: Nutzen Sie die EFRAG Implementation Guidance 3. Damit finden Sie Ihre Lücken in der Datenerhebung und können diese schließen.
  4. Lieferkette schon jetzt mitbedenken: Trotz der Übergangsfristen raten wir Ihnen schon jetzt dazu, an der Transparenz Ihrer Lieferketten zu arbeiten – denn Lieferantendaten einzuholen gelingt auch mit einem Top-Tool wie dem Supply Chain Hub nicht von heute auf morgen.
  5. IT-Integration: Trennen Sie sich von den unübersichtlichem Excel-Listen und implementieren Sie eine Software wie den VERSO ESG Hub, der für die Sammlung und Berichterstattung der über 1.000 Datenpunkte gemacht ist.

Fazit

Unser Fazit zur Studie der EFRAG: Es gibt für die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht unterschiedliche Ansätze. Es zeichnet sich aber ab, dass die Anforderungen nur erfüllbar sind, wenn

  • eine hohe Datenqualität vorhanden ist,
  • der Fokus auf den wesentlichen Themen, Angabepflichten und Datenpunkten liegt und
  • die berichtspflichtigen Datenpunkte faktenbasiert und detailliert berichtet werden.

Dazu sind eine zentrale Datenerhebung und klare Kommunikation der Anforderungen essenziell. Es sollten genügend Zeit und Ressourcen für die Wesentlichkeitsanalyse eingeplant werden. Und zum korrekten Reporting ist umfangreiches Wissen (intern und/oder extern) über die einzelnen Anforderungen notwendig.

Sie brauchen hierbei Unterstützung? Bei VERSO gibt es alles aus einer Hand: Software, Consulting und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 
10 CSRD-Tipps
23.09.2024

10 CSRD-Tipps für
ESG-Verantwortliche

„CSRD – was müssen wir da genau machen?” Viele Unternehmen stehen vor dieser Frage. Der Umfang der Berichtspflicht und der dazugehörigen ESRS-Standards ist sehr herausfordernd. Verlieren Sie nicht gleich die Nerven – mit diesen 10 CSRD-Tipps fällt Ihnen der Start leichter.

Der erste Blick auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kann den Puls von Nachhaltigkeitsverantwortlichen schonmal erhöhen. Die CSRD ist zwar herausfordernd, aber das ist noch lange kein Grund zur Panik! Hier sind 10 CSRD-Tipps für Sie, wenn Sie sich erstmals mit der europäischen Berichtspflicht auseinandersetzen.

CSRD-Tipp 1: Betroffenheit von ESG-Regularien klären

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die CSRD und darüber, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wann Sie erstmals berichten müssen. Klären Sie ab, ob Sie von weiteren ESG-Regularien betroffen sind oder sein werden. Denn ggf. können oder müssen diese Regularien im CSRD-Bericht mit abgedeckt oder berücksichtigt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang unter anderem die EU-Taxonomie, das deutsche Lieferkettengesetz LkSG und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Einen Überblick über die CSRD gibt es im Factsheet CSRD.

CSRD-Tipp 2: Den Berichtsstandard ESRS genauer anschauen

Um den Umfang und die Anforderungen der CSRD an Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu verstehen, ist es wichtig, dass Sie zumindest einen groben Überblick über das Framework, die ESRS, haben. Keine Sorge, Sie müssen dazu nicht alle über 1000 Datenpunkte lesen und verstehen: Am besten schauen Sie sich hier den Aufbau des ESRS-Berichts an. Und falls Sie doch genauer reinschauen wollen, können Sie sich auf der Website der EFRAG alle ESRS-Standards in der Originalversion herunterladen.

CSRD-Tipp 3: Die Theorie mit der Praxis verknüpfen

Es gibt einige Unternehmen, die in diesem Jahr einen CSRD-Bericht veröffentlicht haben. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür, wie Ihr Bericht aussehen könnte. Allerdings ist jedes Unternehmen so individuell, dass Sie sich nicht genau an einem dieser Berichte entlanghangeln können. Jeder Bericht hat unterschiedliche Dinge gut gemacht.

Aber ein Spoiler vorweg: Der CSRD-Bericht wird vermutlich näher am Finanzbericht sein als die meisten bisherigen Reportings nach GRI oder DNK. Aktuell wird viel diskutiert, welche Richtung der Nachhaltigkeitsbericht einschlagen wird. Hier finden Sie eine Studie der EFRAG über einige erste Berichte.

Kurs: Fit for Sustainability – Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Verschaffen Sie sich ein umfassendes Verständnis von Sustainability-Compliance, ESG-Management und der Umsetzung der Nachhaltigen Transformation. Speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Perspektiven von Fach- und Führungskräften!

CSRD-Tipp 4: Methodik der doppelten Wesentlichkeit verstehen

Die Basis des CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse gibt es schon länger, aber das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, um berichtsrelevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ist erst mit der CSRD verpflichtend geworden. Die ESRS schreiben hierfür einen konkreten Prozess vor, der dokumentiert werden muss. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen: Wie steht es um unser Wissen und unsere Kapazitäten für die Wesentlichkeitsanalyse? Schaffen wir das intern oder brauchen wir externe Hilfe?

Unsere Erfahrung zeigt: Das Hinzuziehen von externen Berater:innen ist auf jeden Fall hilfreich – allein schon, um bei der Bewertung und Auswahl der Themen auf ihre Erfahrung zurückgreifen zu können. Egal, wie Sie sich entscheiden: Den Prozess für die Analyse haben wir Ihnen hier skizziert. Einen guten Überblick über die Methode erhalten sie auch in der Implementation Guideline der EFRAG und in den unterstützenden Dokumenten des DNK.

CSRD-Tipp 5: Ressourcen und Know-how für das Projekt CSRD schaffen

Die CSRD ist eine große Herausforderung und kein einmaliges Projekt. Ein:e Nachhaltigkeitsmanager:in allein reicht oft nicht aus. Schauen Sie sich die To-dos realistisch an: Welche Ressourcen brauchen wir für die Umsetzung? Sind weitere Skills oder Fortbildungen notwendig? Müssen wir jemanden einstellen? Für den Fall, dass es am Know-how scheitert: Bei der VERSO Academy finden Sie bestimmt die richtige Weiterbildung.

CSRD-Tipp 6: Prozess im Detail planen

Es gibt einige Schritte bei der CSRD-Berichterstattung, die entweder viel Zeit, viele Abstimmungen mit internen Stakeholdern oder beides benötigen. Wichtig ist daher, dass der Prozess realistisch und vorausschauend ist. Auch Puffer sollten Sie einkalkulieren und gerne etwas großzügiger planen. Folgende Meilensteine sollten Sie beachten:

  • Wann wollen wir den Bericht veröffentlichen?
  • Gibt es zeitliche Einschränkungen, die wir beachten müssen (Urlaube, andere Projekte?)
  • Wann schreiben wir den Bericht?
  • Wer muss wann in den Prozess eingebunden werden?
  • Wann sammeln wir die Daten?
  • Wann machen wir die Analyse der doppelten Wesentlichkeit?
  • Wann müssen wir starten?

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

CSRD-Tipp 7: Ansprechpartner festlegen

Die Berichterstattung ist Teamarbeit: Bei der Umsetzung der CSRD sind neben den Nachhaltigkeitsmanager:innen die unterschiedlichsten Bereiche eines Unternehmens gefragt. Legen Sie frühzeitig Ihre Ansprechpartner aus den Teams fest, holen Sie sie mit an Bord und klären Sie die Verantwortlichkeiten. Welche Teams warum und wie mit der CSRD beschäftigt sind, haben wir in einer Grafik zusammengefasst.

CSRD betrifft das ganze Unternehmen – Geschäftsführung, Stakeholder, Risikomanagement, Marketing, HR, Einkauf.

CSRD-Tipp 8: Prozess für die Datensammlung erarbeiten

Sie werden viele, viele Daten für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht brauchen. Da stellt sich schnell die Frage: Wie sammeln wir die Daten? Etablieren Sie dafür einen möglichst nahtlosen Prozess. Und dann: Wo sammeln wir die Daten? Ja, das kann eine Excel-Liste sein, die wird aber erfahrungsgemäß schnell unübersichtlich. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie dafür eine Nachhaltigkeitssoftware.

CSRD-Tipp 9: Nachhaltigkeit strategisch betrachten

Die CSRD fragt aktiv nach einer Nachhaltigkeitsstrategie – Sie benötigen ein Konzept für jeden einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt. Darüber hinaus müssen Sie zeigen, wie Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert wird. Hier sind Tipps zur Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

CSRD-Tipp 10: Lieferkette nicht vergessen

Sie können hier zwar die Übergangsfrist ziehen, früher oder später benötigen Sie aber die Daten aus der Lieferkette. Und die Erfahrung zeigt: Lieferkettentransparenz erreichen Sie nicht von heute auf morgen – das ist ein längerer Prozess. Daher: Jetzt schon Fragebögen ausschicken, Assessments durchführen und einen Überblick über die Lieferkette erhalten – am besten direkt über ein zentrales Tool wie den VERSO Supply Chain Hub.

Unsere Bonus-Tipps:

Zuletzt haben wir noch zwei Bonus-Tipps für Sie: Wie sollte der Prozess beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichts optimal ablaufen? Der Guide mit 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht hilft Ihnen.

Und wenn Sie tiefer in die CSRD-Berichterstattung eintauchen wollen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für Sie: CSRD-Praxisleitfaden.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich enorm viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht.
20.08.2024

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts: So hat er sich entwickelt

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts beginnt in den 1980er Jahren – damals gab es die ersten freiwilligen Umweltberichte. Seitdem hat sich viel getan – bis hin zu einer Berichtspflicht. Lesen Sie, welche Meilensteine und Treiber den ESG-Bericht geprägt haben und wie sich die Berichte in Tiefe und Qualität entwickelt haben.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 1980-2000: Die Ära der Umweltberichte

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht bis in die 1980er Jahre zurück. Für den Einstieg in diesen Blogartikel gehen wir aber noch etwas weiter zurück. Dadurch erkennen wir, warum das Thema Nachhaltigkeit und ESG plötzlich so populär wurde.

Wir beamen uns sozusagen an den Anfang der 1970er Jahre. Die Welt war geprägt von schnellem Wandel und tiefgreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Der Kalte Krieg dominierte die internationale Politik. Die Ölkrise machte den Menschen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Endlichkeit bewusst. Das wirtschaftliche Wachstum und die Industrialisierung hielten weiter an. Gleichzeitig verschlechterten sich jedoch die Umweltbedingungen beispielsweise durch verschmutzte Luft und Gewässer. 

Genau in dieser Zeit wurde ein Buch veröffentlicht, das weltweite Aufmerksamkeit erhielt. Titel: „Die Grenzen des Wachstums“. Herausgeber: der Club of Rome, eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Ökonomen, Geschäftsleuten und ehemaligen Politikern. Dies war ein Wendepunkt. Der Club of Rome spielt eine zentrale Rolle dabei, dass die Themen Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit erstmals global wahrgenommen wurden.

Aber hier müssen wir direkt etwas bremsen: Es hat sich nicht gleich alles geändert. Erst nach und nach sind dem Bewusstwerden auch Taten gefolgt.

Es gab aber bereits die ersten Vorläufer des Nachhaltigkeitsberichts. In den 80er Jahren veröffentlichen Chemiekonzerne sogenannte Umweltberichte über ihre Aktivitäten im Umweltbereich. Diese waren freiwillig und dienten vor allem der Imageverbesserung, da die Branche starker Kritik ausgesetzt war. In den 90er Jahren folgten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die sich für Umweltthemen engagierten.

Von der Ganzheitlichkeit heutiger Nachhaltigkeitsberichte waren die damaligen Berichte aber noch ein Jahrzehnt weit entfernt. Erst dann setzte sich die Berücksichtigung aller ESG-Aspekte durch – also von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung.

Bevor wir unsere Zeitreise fortsetzen, blicken wir auf ein paar Highlights aus den Jahren der Umweltberichte:

  • 1979: Die erste Weltklimakonferenz unter dem Dach der UN findet in Genf statt.
  • Ende 1980: Viele Chemiekonzerne veröffentlichen Umweltberichte.
  • Anfang 1990: Einige kleine und mittelständische Unternehmen ziehen nach und veröffentlichen ebenso Umweltberichte zu Marketing-Zwecken.
  • 1995: Mit der Einführung der EMAS werden vermehrt Umwelterklärungen erstellt (gleichzusetzen mit Umweltberichten).

Die Herausforderung des ersten Nachhaltigkeitsberichts

Der erste ESG-Bericht eines Unternehmens ist stets besonders aufwendig. Wir haben für Ihre ersten Nachhaltigkeitsbericht einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2000-2010: Großkonzerne berichten

Unsere Reise durch die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts geht mit der Jahrtausendwende weiter. Im Vergleich zu heute war die Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit und ESG überschaubar. Aber es gab wichtige Entwicklungen, die es in den nationalen und internationalen Fokus rückten.

Bereits 1997 wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, 2005 trat es in Kraft. Es war das erste internationale Abkommen, das verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festlegte. 2002 beschloss Deutschland, wie auch andere Staaten, eine „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie“.

Zusätzlich zum öffentlichen Interesse gaben auch neue Technologien dem Thema Nachhaltigkeit Aufwind. Zur Jahrtausendwende stieg die Windkraft zur wichtigsten aller erneuerbaren Energien auf. Zehn Jahre später wurde sie von der Solarenergie an der Spitze abgelöst. Der gesamte Vormarsch aller erneuerbaren Energien war nicht zu stoppen.

Während das Thema Nachhaltigkeit an sich an Bedeutung gewann, wirkte sich dies noch nicht stark auf die ESG-Berichterstattung aus. Bis 2010 veröffentlichen hauptsächlich große Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht – sie erkannten die steigende Aufmerksamkeit für das Thema.

Zwei Ereignisse sorgten hier jedoch für einen bedeutenden Impuls. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte ihre ersten Leitlinien. Sie gaben Unternehmen einen Rahmen, um über ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berichten. Die Leitlinien wurden über die Jahre zu den GRI-Standards (ab 2016) weiterentwickelt. Außerdem kam das Thema Sustainable Finance auf. Dabei wurden spezielle Indizes mit Unternehmen erstellt, die nachhaltiger handeln.

Bevor die Geschichte der Nachhaltigkeitsberichte richtig an Fahrt aufnimmt, schauen wir noch auf die wichtigsten Meilensteine aus dieser Zeit:

  • 1999: Die GRI-Leitlinien werden veröffentlicht, zeitgleich gewinnt das Thema Sustainable Finance an Bedeutung. Die Ära der Umweltberichte ist damit vorbei und es fließen zunehmend soziale und ökonomische Aspekte in die Nachhaltigkeitsberichte ein.
  • 2000: Die Non-Profit-Organisation Carbon Disclosure Project (CDP) wird gegründet. Sie hat das Ziel, dass u.a. Unternehmen Umweltdaten wie Treibhausgasemissionen sowie Wasserverbrauch veröffentlichen, und verwaltet inzwischen die größte Datenbank dieser Art weltweit.
  • 2003: Mit der EU-Modernisierungs-Richtlinie tritt die erste gesetzliche Berichtspflicht in Europa in Kraft.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2014-2019: Boom an Rahmenwerken

Ab 2010 begann ein regelrechter Boom an Regularien zur ESG-Berichterstattung. Damit einhergehend wurden zahlreiche Berichtsstandards und Rahmenwerke entwickelt, die Unternehmen eine standardisierte Methode zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten boten. Dies führte dazu, dass die Berichte einheitlicher und übersichtlicher wurden und die Transparenz stieg.

In den Standards war eine ganzheitliche Betrachtung von Nachhaltigkeit verankert. Typischerweise ging es im Umweltbereich um CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall. Soziale Aspekte waren etwa Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Gemeinwesen. Unter Governance fielen Themen wie Unternehmensführung und ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen fingen an, ihre Nachhaltigkeitsziele und ihre Fortschritte klarer zu definieren und zu messen.

Viele Unternehmen erkannten, dass nachhaltige Praktiken nicht nur gut für das Image sind. Sie können auch wirtschaftliche Vorteile bringen, wie beispielsweise Kosteneinsparungen, Risikominderung und eine verbesserte Wettbewerbsposition. Welchen Business Value das Thema Nachhaltigkeit erzielen kann, lesen Sie im Blobeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“. 

Auch zum Abschluss dieses Jahrzehnts wollen wir auf ein paar Highlights schauen. Dieses Mal geht es um wichtige Frameworks und Regularien:

  • 2014: Die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung NFRD (Vorgänger der CSRD) und ihr deutsches Umsetzungsgesetz CSR-RUG (folgte 2017) gelten. Damit werden große börsennotierte Unternehmen mit bestimmten Kriterien, wie etwa über 500 Mitarbeitende, berichtspflichtig.
  • 2016: Die Nachhaltigkeitsziele der UN, die 17 SDGs, treten in Kraft und sind seitdem ein beliebtes Rahmenwerk für Berichte.
  • 2017: Das TCFD-Framework wird veröffentlicht. Es stellt gerade für die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen gute Empfehlungen für die Berichterstattung über Auswirkungen des Klimawandels dar.
  • 2018: Ein weiteres Framework: die SASB-Standards. Heute sind sie Teil des ISSB, das Standards zur globalen Vergleichbarkeit schafft.

Übrigens: Wenn Sie einen Überblick über Standards und Frameworks benötigen, schauen Sie sich unser Factsheet dazu an.

CSRD jenseits der Bürokratie: Potenziale und Chancen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist und viele Anforderungen mit sich bringt, verbergen sich in ihr auch wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts von 2019-2024: Die EU und der Green Deal

Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts kommt nun langsam zu seinem Ende. Allerdings nur in diesem Blogbeitrag. Auch in den kommenden Jahren wird sich in diesem Bereich sicherlich viel tun. Wir wollen aber nicht spekulieren, sondern uns hier lieber genauer anschauen, was seit 2019 passiert ist.

Die Ausgangslage: Es gab eine Berichtspflicht. Die betraf allerdings nur etwa 500 Unternehmen in Deutschland. Bei den Angaben hatten Unternehmen einige Freiheiten. Kritik gab es vor allem an der schlechten Vergleichbarkeit.

Der neue Ansatz: Die EU wollte mit ihrem Green Deal nicht nur die ESG-Berichterstattung optimieren und vereinheitlichen, sondern die ganze Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Das zentrale Ziel: Europa wird bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent.

Um dieses ehrgeizige Vorhaben umzusetzen, schnürte die EU ein umfangreiches Paket mit Richtlinien und Maßnahmen. Dazu gehörten beispielsweise die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – die CSRD – und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Im Zuge der CSRD-Berichtspflicht wurde sogar erstmals ein einheitliches europäisches Rahmenwerk, die ESRS, entwickelt, das den Unternehmen klare Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Form macht.

Hier ein Überblick über wichtige Regularien der vergangenen Jahre:

  • 2019: Der Green Deal der EU wird beschlossen.
  • 2020: Die EU-Taxonomie gilt und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.
  • 2022: Die CSRD wird beschlossen und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen ab 2024 nach und nach auf zirka 50.000 in Europa bzw. etwa 15.000 in Deutschland.
  • 2023: Das deutsche Lieferkettengesetz LkSG tritt in Kraft und verlangt von Unternehmen einen Bericht zur Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette.
  • 2024: Das europäische Lieferkettengesetz CSDDD wird beschlossen. Die Berichte sollen zusammen mit dem CSRD-Bericht erfolgen und die Nachhaltigkeitsberichte damit inhaltlich nochmal ausweiten.
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 1980-2000
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2000-2010
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2014-2019
Die Geschichte des Nachhaltigkeitsberichts – Zeitstrahl 2019-2024

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    09.07.2024

    Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

    ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

    Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

    Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

    Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

    Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

    Weiterbildungs-Tipp: Der neue ESG-Kurs „Fit for Sustainability“

    Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability“. Aktuell läuft noch die Early-Bird-Phase – melden sich hier für einen 25 % Gutschein an!

    4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

    1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

    Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

    Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

    2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

    Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

    Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

    3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

    Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

    Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

    4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

    Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

    Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

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    Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

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    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
    08.05.2024

    ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

    Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

    Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

    Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

    Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

    Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

    Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

    Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

     

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

    Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

    • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
    • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
    • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
    • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
    • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
    • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

    So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

    Aufbau von ESG-Knowhow:
    Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

    Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
    Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

    Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
    Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

    Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

    Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

    Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

    Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

    Praxisleitfaden LkSG Compliance

    Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

    Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

    Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

    Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

    Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

    Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

    Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

    Andere ESG-Pflichten

    Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

    • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
    • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

    5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

    Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

    1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

    • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
    • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

    2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

    • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
    • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
    • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

    3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

    • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
    • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
    • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

    4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

    • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
    • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

    5. Bleiben Sie am Ball

    • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
    • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

    Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

    Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

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    CO2-Bilanz, Klimaziele, Net-Zero: Hinter all diesen Begriffen steckt die Dekarbonisierungsstrategie bzw. die Klimastrategie von Unternehmen. Die ganzheitliche Erarbeitung einer solchen Strategie hat viele Vorteile. Welche Chancen dahinter stecken, lesen Sie hier.
    08.04.2024

    5 Vorteile einer Dekarbonisierungsstrategie: Warum sie für Unternehmen wichtig ist

    CO2-Bilanz, Klimaziele, Net-Zero: Hinter all diesen Begriffen steckt die Dekarbonisierungsstrategie bzw. die Klimastrategie von Unternehmen. Die ganzheitliche Erarbeitung einer solchen Strategie hat viele Vorteile. Welche Chancen dahinter stecken, lesen Sie hier.

    Trotz Pariser Klimaabkommens, Green Deal und nationalen Gesetzen: Die Menge der Treibhausgase (THG) in der Atmosphäre steigt weiter an. Und die Industrie hat an diesen Emissionen nach der Energiewirtschaft den zweitgrößten Anteil. Deshalb steigt der Druck auf Unternehmen, sich auf ihre Umweltperformance zu konzentrieren, in Klimaschutz zu investieren und ihren THG-Ausstoß zu reduzieren, immer weiter an.
    Womöglich stehen Sie bereits jetzt vor Anforderungen wie der CO2-Bilanz, der Erfüllung von Klimazielen oder neuerdings auch einem Klima-Übergangsplan, der von der CSRD gefordert wird. All diese Themen sind Teil der ganzheitlichen Klimastrategie, um die es hier gehen soll.

    Laut Umweltbundesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland die meisten Treibhausgasemissionen (CO2e) in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ausgestoßen. Danach folgen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges.

    Was ist eine Dekarbonisierungsstrategie?

    Eine Dekarbonisierungsstrategie kann man sich wie einen Kreislauf vorstellen: Sie umfasst sechs Schritte, die Sie nach der Reihe durchlaufen. Nach dem sechsten Schritt beginnen Sie wieder bei Nummer eins. Mit jedem Durchlauf beschäftigen Sie sich detaillierter mit Ihren Herausforderungen und optimieren Ihre Prozesse immer weiter. Sie können Ihre Ziele managen, Maßnahmen anpassen, Emissionen immer weiter reduzieren – und kommen so Ihrem Ziel Net-Zero immer näher.

    Das sind die 6 Schritte der Dekarbonisierungsstrategie:

    1. Erarbeitung und Anerkennung von Herausforderungen
    2. Erstellung einer Treibhausgasbilanz zur Ermittlung des Status quo
    3. Definition von messbaren Klimazielen und -maßnahmen
    4. Reduzierung der THG-Emissionen so weit wie möglich
    5. Ausgleich von Restemissionen durch zertifizierte Projekte von z.B. Climate Grid
    6. Transparente Kommunikation von Erfolgen und Verbesserungspotenzialen

    Bevor Sie den Prozess das erste Mal durchlaufen, empfehlen wir Ihnen, ein Daten- und Prozessmanagementtool wie z.B. den Climate Hub von VERSO im Unternehmen einzuführen. Wichtig für den Dekarbonisierungsplan: Die Software sollte nicht nur die Berechnung der Klimabilanz abdecken, sondern auch ein richtiges Klimamanagement inklusive KPI-Tracking, Zielverfolgung, Erstellung von Maßnahmen sowie interne und externe Kollaborationsmöglichkeiten ermöglichen.

    Leitfaden zur Dekarbonisierungsstrategie

    Wir haben in einem umfassenden Leitfaden alles Wichtige für Sie zusammengetragen, damit Sie eine effektive Dekarbonisierungsstrategie entwickeln und umzusetzen können.

    Die 5 Vorteile einer Dekarbonisierungsstrategie

    Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat im Jahr 2023 deutsche KMU, die unter die neue CSRD fallen werden, nach deren Status quo hinsichtlich Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung befragt: 52 % arbeiten aktuell an einer Klimastrategie, 40 % haben bereits eine konkrete Strategie ausformuliert, 9 % sehen dafür noch keinen Bedarf. Wir haben hier fünf Vorteile zusammengetragen, die eine Klimastrategie für ihr Unternehmen mit sich bringt:

     

    1. Auf regulatorischen Druck vorbereitet sein

    In Deutschland und der EU fordern insbesondere die Gesetze, die aus dem europäischen Green Deal heraus entstehen, Unternehmen zur Dekarbonisierung und zu einem umweltbewussteren Wirtschaften auf. Beispiele für gesetzliche Anforderungen:

    • Allein mit dem Berichtsstandard ESRS E1 der CSRD wird schon ein ganzer Klima-Übergangsplan gefordert – zusätzlich zur CO2-Bilanz und Offenlegung von konkreten Klimazielen.
    • Mit der CSRD hängt auch die EU-Taxonomie zusammen, bei der Unternehmen nach strengen Kriterien offenlegen müssen, wie nachhaltig Ihre Wirt­schafts­tätigkeiten sind.
    • Für Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, wird der CBAM interessant: Denn der CO2-Grenzausgleichsmechanismus wird Unternehmen, die emissionsintensive Waren einführen, künftig dazu verpflichten, Zertifikate zur Kompensation der ausgestoßenen Emissionen zu erwerben.

    Spätestens dann, wenn Ihr Unternehmen von diesen Regularien betroffen ist, sollten Sie einen Plan zur Dekarbonisierung in petto haben – ansonsten sind rechtliche Konsequenzen möglich.

    Es bringt aber auch Vorteile, das Projekt schon gestartet zu haben, bevor das Gesetz greift. Dann können Sie schon bei der Zielsetzung auf Grenzwerte und Risiken achten, bei der Datenerhebung bereits die für die Gesetzeskonformität notwendigen Daten sammeln und die jeweiligen Offenlegungsanforderungen in der richtigen Form bereithalten. Das spart Ihnen Stress und Sie werden nicht von Anforderungen überrascht, die Sie nicht erfüllen können.

     

    2. Gefahr von Greenwashing-Vorwürfen bannen

    Sich einfach mal als „grün” zu bezeichnen – das ist Schnee von gestern. Mit der Green Claims Directive schreibt die EU konkret vor, was Greenwashing ist und was nicht. Bald müssen Unternehmen die Richtigkeit ihrer Umweltaussagen wissenschaftlich überprüft nachweisen. Wird das nicht gemacht, drohen ihnen nicht wie bisher nur Imageschäden, sondern auch tatsächliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

    Sie betreiben bestimmt nicht absichtlich Greenwashing – aber unbewusst passiert das schnell: Denn viele Greenwashing-Vorwürfe haben ihren Ursprung in Marketingaktivitäten, die das Unternehmen in einem allzu guten Licht darstellen. Das passiert vor allem dann, wenn im Unternehmen die Nachhaltigkeitsdaten nicht transparent sind.

    Mit einer Klimastrategie kann transparente Nachhaltigkeitskommunikation aber gelingen: Durch die zahlenbasierte Strategie, das KPI-Tracking und die CO2-Bilanz können Sie nachvollziehbar Zahlen, Fakten und Ziele kommunizieren.

    Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

    Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

    3. Risiken und Potenziale von Klimathemen identifizieren

    Eine Dekarbonisierungsstrategie kann einen bedeutenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens leisten. Durch ihn werden Risiken und Potenziale aufgedeckt.

    Risiken

    Durch die detaillierte Datenerhebung erkennen Sie Risiken, die im täglichen Geschäft oft unbemerkt bleiben. Wie viel Strom verbrauchen wir tatsächlich? Welche Bottlenecks führen in unserer Produktion zu einem erhöhten CO2-Verbrauch? Sie erhalten Zahlen und Vergleichswerte über Bereiche, worüber oft vorher wenig Klarheit herrschte. Die Ermittlung von Klima-Risiken macht Ihr gesamtes Risikomanagement aussagekräftiger. Es hilft Ihnen, sicherer zu planen und Kosten richtig einzukalkulieren.

    Potenziale

    Zudem werden Ihre Potenziale sichtbar, wie beispielsweise das Umweltengagement Ihrer Lieferanten, Energieeinsparungen oder die Nutzung von erneuerbaren Energien. Sie können Fortschritte messen und sehen, welche Maßnahmen sich vielleicht weniger als gedacht auswirken und wo Sie hingegen tatsächlich etwas bewegen können. Schlussendlich können Sie so auch Kosten sparen und Ihre Effizienz steigern.

     

    4. Vorteile bei Stakeholdern für Kredite, Investitionen und Ausschreibungen

    Haben Sie einen Dekarbonisierungsplan parat, machen Sie sich bei Ihren Stakeholdern beliebt. Denn die fragen immer öfter konkret nach dem Engagement eines Unternehmens im Bereich Klimaschutz. Welche Stakeholder sind da besonders gemeint?

    • Geschäftspartner bei Ausschreibungen: Auch andere Unternehmen – insbesondere OEMs – sind von gesetzlichen ESG-Anforderungen betroffen. Demnach wollen sie natürlich kein Zusatzrisiko eingehen und achten bei Ausschreibungen auch auf ESG-Kriterien. Haben Sie hier schon einen handfesten Dekarbonisierungsplan vorzuweisen, rückt Sie das in eine bessere Position im Ausschreibungsprozess.
    • Banken bei Krediten: Banken stehen ebenso vor ESG-Anforderungen. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Kreditkosten auch von Ihrem ESG-Rating abhängen: Besseres Rating, günstigerer Kredit. Und auf das Rating zahlt natürlich Ihre Strategie ein.
    • Investor:innen: Gleiches gilt hier – Investor:innen beziehen in ihre Investment-Ratings auch ESG-Kriterien ein. Mit einer Strategie zur Dekarbonisierung kann schon einiges auf der Liste abgehakt werden. Und nicht zu vergessen: Die Strategie gibt Investor:innen Einblicke in die Potenziale und Handlungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens. Sie können authentisch zeigen, wie Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens in Einklang mit der Umwelt sicherstellen wollen.
    • Kund:innen: 79 % der Konsument:innen ändern ihr Kaufverhalten aufgrund von Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit (Studie von Capgemini). Das bedeutet: Sie haben Wettbewerbsvorteile, wenn Sie transparent machen können, wie sich Ihr Unternehmen für Klimaschutz und Dekarbonisierung einsetzt. Konsument:innen schauen mittlerweile genau auf Nachhaltigkeitskommunikation und sind bei allgemeinen Nachhaltigkeitsclaims rasch misstrauisch. Sie punkten mit Ihrer Klimastrategie, denn Sie können Ihre Kommunikation auch mit Zahlen untermauern und transparent Ihre Verbesserungspotenziale und Strategie zeigen.

    5. Liefer- und Geschäftsbeziehungen stärken

    Unternehmen, mit denen Sie eine Geschäfts- oder Lieferbeziehung haben, sind womöglich auch von der CSRD oder dem deutschen Lieferkettengesetz, dem LkSG, betroffen. Sie brauchen nun ESG-Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette – inklusive Klima- und CO2-Daten. Mit Ihrer Klimastrategie sind Sie schon auf die Fragebögen Ihrer Geschäftspartner vorbereitet. Haben Sie nichts vorzuweisen, stehen Geschäftsbeziehungen womöglich auf der Kippe.

    So unterstützt Sie VERSO bei Ihrer Dekarbonisierungsstrategie

    Wenn Sie die Dekarbonisierung strategisch angehen wollen, unterstützen wir Sie gerne: Der VERSO Climate Hub, kombiniert mit dem VERSO ESG Hub, ermöglicht Ihnen ganzheitliches Klimamanagement. Darüber hinaus begleiten wir Sie gerne mit unserem Consulting-Team: Vor allem im ersten Jahr der Bilanzierung bzw. bei der Strategieerstellung treten viele Fragen auf und es braucht etwas Zeit, sich in das Thema einzufinden. Wir begleiten Sie bei der Integration der Prozesse in Ihrem Unternehmen, bei der korrekten Erstellung der ersten CO2-Bilanz sowie bei der Erarbeitung von sinnvollen Zielen, Maßnahmen und Strategien zur Reduzierung Ihrer Emissionen.

    Mit dieser Begleitung befähigen wir Sie, anschließend in Eigenverantwortung Ihre Klimastrategie umzusetzen. Das klingt nach dem, was Sie suchen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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    Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
    25.03.2024

    Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

    In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

    Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

    Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

    Was wird mit der CSRD gefordert?

    Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

    Praxisleitfaden zur CSRD

    Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

    Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

    Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

    Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

    Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

    Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

    1. Allgemeine Informationen
    2. Informationen zu Umwelt
    3. Informationen zu Sozialem
    4. Informationen zu Governance

    Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

    Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

    Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

    Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

    Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

    • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
    • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

    Die 4 Säulen der Themenstandards:

    Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

    Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

    Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

    Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

    Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

    In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

    Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

    Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

    • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
    • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
    • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

    Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

    Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

    In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

    Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

    Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

    Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

    Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

    Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

    Fazit

    Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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    Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
    12.02.2024

    5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

    Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

    Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

    Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

    1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

    Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

    Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

    Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

     

    2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

    KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

    • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
    • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
    • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
    • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

    Alle Informationen zur SFDR

    Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

    3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

    Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

    Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

    Diese Daten entscheiden über Kredite

    Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

    4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

    Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

    Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

    Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

     

    5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

    Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

    • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
    • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

    Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

    • Fairtrade
    • Bio-Zertifizierungen
    • Arbeitgeberrankings
    • ISO-Normen

    Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

    Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

    Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

    Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

    Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

    • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
    • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
    • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
    • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

    Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

    Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

    Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

    Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

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    Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
    15.01.2024

    CSRD-Herausforderungen meistern: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in sieben Schritten

    Unternehmen, die von der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) betroffen sind, müssen relevante Themen für ihren Nachhaltigkeitsbericht mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren. Dabei ermitteln sie, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen und wie sich ihre Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Das Konzept haben wir bereits in diesem Blogartikel beleuchtet. Jetzt wollen wir in die Praxis kommen ­– mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

    In 7 Schritten durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

    1. Verständnis für doppelte Wesentlichkeit schaffen

    Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse läuft in jedem Unternehmen ein wenig anders ab. Je nach fachlicher Expertise im Unternehmen sollten externe Nachhaltigkeits- und ESG-Berater:innen hinzugezogen werden. Eine qualitativ hochwertige Analyse ist wichtig, denn sie bildet die Basis für die Nachhaltigkeitsberichte der kommenden Jahre. Hilfreich ist die Prozessbegleitung durch ESG-Expert:innen auch deshalb, weil künftig Wirtschaftsprüfer den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse überprüfen werden.

    Zunächst ist es für Sie und Ihr Nachhaltigkeitsteam aber wichtig, sich mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit tiefergehend auseinanderzusetzen. Hier einige Fragen, die in dieser ersten Phase hilfreich sind:

    • Sind wir mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit vertraut? Haben alle im Team verstanden, welche Aspekte (Finanzielle und Auswirkungs-Wesentlichkeit; Auswirkungen, Risiken und Chancen) beachtet werden müssen?
    • Wie sind die Rahmenbedingungen unseres Unternehmens, welche Themen sind aufgrund des Umfelds, der Branche und Produkte schon von vornherein relevant?
    • Welche vor- und nachgelagerten Wirtschaftsaktivitäten von der Rohstoffgewinnung über den Verbrauch bis zur Entsorgung sind Bestandteil der Wertschöpfungskette?
    • Verstehen wir alle, wie der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aussehen sollte, was unser Ziel ist, wie wir vorgehen werden?
    • Was sind wichtige Anspruchsgruppen (z.B. Betroffene von Auswirkungen; Gruppen mit Informationsinteresse), mit denen wir zusammenarbeiten und an die wir uns wenden?
    • Haben wir das Managementteam mit an Bord geholt und ausreichend informiert? Können wir auf deren Commitment zählen?

    CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

    Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

    2. Roadmap für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erstellen

    Sind alle mit dem Thema vertraut und haben einen Überblick erhalten, dann geht es an die konkrete Planung des Projekts. In drei Themenbereichen sollten grundlegende Entscheidungen getroffen werden:

    Verantwortlichkeiten: Klären Sie, wer aus Ihrem Team wofür verantwortlich ist. Überlegen Sie auch, für welche Aufgaben externe ESG-Berater:innen hinzugezogen werden sollten.

    Zeit- und Ressourcenplan: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit braucht Zeit. Erstellen Sie einen Zeitplan und überlegen Sie genau, welche personellen und monetären Ressourcen Sie benötigen. Planen Sie so, dass Sie mit allen wichtigen Stakeholdern sprechen, das Management in den Prozess miteinbeziehen und am Ende auch die Ergebnisse gut abstimmen können. Denken Sie all das im Kontext des Nachhaltigkeitsberichts: Haben Sie bei der Berichterstellung die doppelte Wesentlichkeitsanalyse schon mitbedacht oder braucht es noch eine Anpassung des Projektplans?

    Quellen und Ansprechpartner:innen: Überlegen Sie, durch welche Methoden und mit welchen Ansprechpartner:innen Sie die Wesentlichkeitsanalyse durchführen wollen. Ansatzpunkte für mögliche relevante Themen geben Ihnen die ESRS und andere Rahmenwerke sowie Branchenstandards und Erkenntnisse aus dem Unternehmensumfeld.

    3. Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

    Ein Nachhaltigkeitsaspekt der ESRS ist dann wesentlich und berichtspflichtig, wenn die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (Impact, Risk and Opportunity – IROs) als wesentlich erachtet werden. Ein Beispiel: Ist die Verschmutzung des Abwassers durch verwendete Substanzen eine wesentliche Auswirkung, muss zu den Datenpunkten im dazu passenden Standard E2 “Verschmutzung” berichtet werden. Es ist sinnvoll, zuerst die IROs zu identifizieren und zu bewerten, sodass sich daraus am Ende die wesentlichen Themen der ESRS ergeben.

    Der Bottom-Up-Ansatz im Detail:

    • Identifizieren Sie alle tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen, die Ihr Unternehmen oder Wirtschaftsaktivitäten in der Wertschöpfungskette auf Stakeholder haben oder haben könnten (Impact Materiality bzw. Inside-Out-Perspektive).
    • Definieren Sie außerdem, welche finanziellen Chancen und Risiken sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen ergeben könnten (Financial Materiality bzw. Outside-In-Perspektive). Hierbei können Sie auch auf den Ergebnissen des Impact-Assessments aufbauen.
    • Schärfen Sie die IROs, damit sie so konkret wie möglich werden.

    Aber wie kommen Sie nun zu den IROs?

    Die IROs können sich aus unterschiedlichsten Quellen ergeben, wie beispielsweise durch Branchen- oder Unternehmensspezifika und Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdergruppen. Hierbei ist ein Sparring mit einem externen ESG-Berater:innen hilfreich. Zusätzlich können Ihnen auch interne Daten aus Hinweisgebersystemen, Arbeitsschutzinformationen oder Diskriminierungsfällen Aufschlüsse zu relevanten ESG-Themen in Ihrem Unternehmen geben.

    Die ESRS-Standards im Überblick

    Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

    4. Abstimmung und Schärfung der IROs mit dem Management

    Stimmen Sie die vorläufigen Ergebnisse mit dem Management Ihres Unternehmens ab. Die Führungsebene hat eine andere Sicht auf das Unternehmen und kennt auch andere Perspektiven, wie die von Investor:innen, der Mitbewerber oder Kunden. Und schließlich sollte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse am Ende auch vom ganzen Unternehmen mitgetragen werden und Basis für die Strategieentwicklung sein – dazu muss auch das Management an Bord sein.

    5. Festlegung der wesentlichen Themen

    Um die IROs CSRD-konform als wesentlich einzustufen, müssen diese nach den Kriterien der ESRS bewertet werden. Unter anderem bewerten Sie die IROs nach

    • Ausmaß,
    • Umfang,
    • Unabänderlichkeit und
    • Eintrittswahrscheinlichkeit.

    Aufgepasst: Je nach Art bzw. Kategorie des IROs (z.B. negative Auswirkung oder potenzielle Auswirkung) sind andere Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen.

    Im Zuge der Bewertung definieren Sie auch für Ihr Unternehmen geeignete Schwellenwerte. Sie helfen Ihnen dabei, die tatsächlich wesentlichen IROs für Ihren Nachhaltigkeitsbericht festzulegen. Denn welche Standards der ESRS für Ihren Bericht obligatorisch sind, hängt davon ab, ob Sie dazu wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert haben. Themen, zu denen Sie keine wesentlichen IROs identifiziert haben, fallen aus der Berichtspflicht heraus.

    Am Ende haben Sie nun alle Themen, die entweder aus finanzieller oder Auswirkungs-Perspektive als wesentlich bewertet wurden. Die Ergebnisse können Sie grafisch in einer Wesentlichkeitsmatrix oder auch in einer klassischen Tabelle darstellen. Laut CSRD ist eine grafische Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse nicht verpflichtend.

    Wesentlichkeitsmatrix, finanzielle Wesentlichkeit, Wirkungsmaterialität, Double Materiality

    6. Definition von Maßnahmen

    Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse steht nicht für sich selbst: Die wesentlichen IROs dienen Ihnen zunächst als Basis für Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Dieser zeigt den Status quo und mit den Jahren auch die Entwicklung Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit. Darüber hinaus ist die Wesentlichkeitsanalyse die Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie, in der Sie Ziele und Maßnahmen definieren. Übrigens: Für die Definition von Zielen und Maßnahmen liefern Ihnen die ESRS bereits wertvollen Input.

    Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

    Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

    7. Dranbleiben, adaptieren, wiederholen

    Ein abschließender Tipp von uns: Sehen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht als einmaliges Projekt an, sondern als Tool, das Sie in Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit begleiten wird. Bei signifikanten Änderungen im Unternehmen werden Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse komplett wiederholen müssen. Üblicherweise überarbeiten Sie einzelne Teile und passen die Analyse jährlich an. Damit bleiben die wesentlichen IROs aktuell und die Entwicklungen Ihres Unternehmens werden messbar.

    Unterstützung bei der Wesentlichkeitsanalyse? Wir haben die Expert:innen für Sie

    Wenn Sie das Gefühl haben, fachliche und beratende Unterstützung würde Sie bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse voranbringen, sind wir gerne für Sie da. Wir haben bereits viele Kunden durch diesen umfassenden Prozess begleitet und freuen uns, auch Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise begleiten zu dürfen.

    * Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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