Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

What specialists and managers should know about sustainability

ESG regulations, sanctions and real environmental threats are putting companies under increasing pressure. This means that sustainability must now be implemented in companies.

And in such a way that it does not become a bureaucratic monster. Because sustainability is not a spoilsport, but can create real business value. Read here to find out how this works and what you need to know as a specialist or manager.

Sustainability starts with specialists and managers

Sustainability ambitions must come from the management level.
Then it can create real business value with competitive advantages, cost savings and resilience.
At management level, the importance of the topic must be understood, priorities set and strategic decisions made for sustainability.
For specialists and managers, this means getting to grips with the topic of sustainability, acquiring knowledge and at least understanding the basics.
We give you 4 tips to help you successfully drive forward the sustainable transformation in your company.

Training tip: The new ESG course “Fit for Sustainability”

Learn everything that specialists and managers need to know about sustainability in our “Fit for Sustainability” online course.
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4 tips for starting the sustainable transformation

1. find out about the role of companies in sustainability

Climate change is real.
The first effects are already being felt.
Extreme weather events are more extreme and occur more frequently.
There is a lot to be done to ensure that this planet remains liveable for future generations.
But what role do companies play in this?
Where are the most serious problems and how can we solve them?
You should be clear about this before you put sustainability on the agenda.
Because only then will you be able to win over your employees to the issue and only then will you have the know-how to implement measures with real impact.

2. familiarize yourself with the most important ESG regulations

With the Green Deal, the EU is bringing many laws and directives to the table that oblige companies to be more sustainable.
These include the CSRD reporting obligation, the CSDDD supply chain law and special regulations such as the EU Taxonomy, the SFDR regulation for the financial sector, the CBAM carbon border adjustment mechanism and the EUDR deforestation regulation.
In addition, there are also laws in Germany that require companies to deal with sustainability at all ESG levels, such as the German Supply Chain Act LkSG.
Of course, you don’t need to know all the directives and laws in detail.
However, an overview of the implementation deadlines, what needs to be done and which roles are required in the company is essential.

3. communicate sustainability transparently and without greenwashing

Regardless of whether you have to publish a sustainability report due to the CSRD obligation or would like to report on your sustainability activities voluntarily: Communicating sustainability is a fine line between correct and misleading.
What is communicated can quickly verge on greenwashing, and the CSRD also requires very comprehensive statements that have to be watertight.
Successful and legally compliant communication requires a good understanding of sustainability, of the company’s own activities, of sustainability communication and of the regulatory framework.

4. develop a sustainability strategy and use it to leverage potential for your company

The topic of sustainability and the associated laws and guidelines are often referred to as a “bureaucracy monster”.
But that doesn’t have to be the case: take a strategic approach to the topic and integrate sustainability firmly into your corporate strategy.
This will open up real opportunities for your company.
Because sustainable management makes your company resilient and fit for the future and opens up new business models and competitive advantages.

How do you get started? With knowledge building!

Now it’s time to get started!
At the VERSO Academy, we have the ideal course for you to gain knowledge on all these topics: You will efficiently learn everything important that specialists and managers should know about sustainability in the shortest possible time – tailored to your needs and potential.
After the training course, you can get started with the sustainable transformation straight away. Sounds good?
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* This information is summarized editorial content and should not be construed as legal advice. VERSO accepts no liability.

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanctions at a glance: The cost of mistakes in reporting and implementing sustainability

A slap on the wrist and, if it becomes public, a brief outcry from the public: until a few years ago, companies didn’t have to worry too much if they put sustainability on the back burner or engaged in greenwashing. This is now a thing of the past. Read here about the consequences if the new requirements are not implemented correctly – and get tips on how to do it right!

Some simply lack an overview of their own data.
Others are overwhelmed by the numerous requirements of the new ESG regulations.
Still others underestimate the effort involved and start far too late.
And then, of course, there are companies that try to cover up their lack of commitment to sustainability with falsified information.
The possible reasons for inadequate implementation of the new regulations in sustainability, climate and supply chain management are as varied as the people who implement them for their companies.
Until a few years ago, there were hardly any consequences.
There might have been a shitstorm and a few calls for a boycott, but over time – or a lot of PR work – these soon petered out.
However, with the introduction of the new regulations and guidelines for sustainable business practices, which are being rolled out across Europe as part of the Green Deal, this is now a thing of the past.
Errors and misrepresentations can be expensive.
How expensive exactly?
We have summarized this for you in this article – including recommended reading to help you get it right!

This information is editorial content that should not be construed as legal advice. VERSO accepts no liability.

Sanctions for EU taxonomy, CSRD and SFDR

As far as uniform sanctions are concerned, the trio is unfortunately still rather incomplete.
This is because the three directives have yet to be transposed into national law.
Each EU member state must independently determine the extent to which it wishes to sanction errors in financial and non-financial reporting.
In line with the CSR-RUG – the predecessor of the CSRD – errors in reporting in accordance with the CSRD, SFDR and EU taxonomy will presumably also be penalized in accordance with §331 and §334 HGB.
In figures, this means

  • Prison sentences of up to 3 years
  • For members of authorized representative bodies or supervisory boards of a corporation: prison sentences of up to 3 years; companies face fines of up to 2 million euros or twice the economic benefit they have derived from the incorrect report – whichever is higher.
  • For capital market-oriented companies: Fines of up to 10 million euros, 5 percent of annual turnover or twice the economic benefit – the highest amount is also chosen here.

On top of this – as the fermented icing on the cake, so to speak – there may also be legal action for breach of competition law, exclusion from public procurement procedures and “naming and shaming”, i.e. public disclosure including loss of reputation.
loss of reputation.
Important to know: Only intentional errors and errors due to gross negligence are punishable.
Incidentally, the Auditors’ Association wants to relax the CSRD for auditors: With a cap on the amount of liability and limited liability for gross negligence.
However, this demand has been heavily criticized – so there is still some way to go here.
From 2025, the first court proceedings will show the exact direction of sanctions for breaches of the EU taxonomy, CSRD and SFDR. Read more:

Practical guide to CSRD

Our practical guide, including a checklist, will help you prepare for CSRD reporting.
Find out what challenges there are and how you can overcome them.

Sanctions for LkSG and CSDDD

CSDDD

After a long back and forth, an agreement was reached in March 2024 on the CSDDD; the European supply chain law.
Here, too, there is still some time before it is transposed into national law.
However, the liability and sanction framework in the event of a breach of the due diligence obligations for people and the environment enshrined in the CSDDD is already clear.
Affected companies are liable for all damages that occur along the upstream supply chain due to inadequate or missing risk prevention or remedial measures – unless these are caused by a business partner.
In other words:

  • If your company knows about irregularities and ignores them, supervisory authorities can impose fines of up to 5% of global turnover.
  • Civil liability will also be introduced.
    Those affected can therefore assert claims against your company with the help of NGOs or trade unions, for example.
  • There is also the threat of naming and shaming and exclusion from public procurement.

LkSG

In contrast to the CSDDD, there is no civil liability under the German Supply Chain Act.
However, there are expensive fines if the legal obligations are not complied with.
Under the LKSG, these include environmental and human rights due diligence obligations towards indirect suppliers and, if known, also towards direct suppliers.
Under the LkSG, risks must also be identified, documented and then eliminated or at least minimized.
Otherwise there is a risk of fines of up to 8 million euros.
For companies with an annual turnover of more than 400 million euros, the fine increases to up to 2% of annual global turnover.
And: companies can be excluded from public procurement. Read more:

EU ETS and CBAM sanctions

EU ETS

With the EU Emissions Trading System (EU ETS), the EU aims to cap the emissions of the member states.
Companies only have a certain amount of freedom to emit emissions – otherwise certificates must be purchased.
Non-compliance could result in fines:

  • 100 euros per metric ton of CO2 equivalents emitted without a certificate

In order to avoid certificate prices on the one hand and sanctions on the other, some companies relocated their production to non-EU countries (“carbon leakage”).
The CBAM was therefore also introduced as part of the EU ETS reform.

CBAM

Since January 2024, the CBAM reporting obligation has applied to all companies that import certain emission-intensive goods from non-EU countries.
The so-called “climate tariff” supplements the EU ETS – and entails a whole range of possible sanctions:

  • Transitional phase: If the CBAM report is incomplete, contains incorrect information or is not submitted at all, or is not corrected after being requested to do so, a penalty of 10 to 50 euros per ton of unreported emissions will be imposed.
  • Implementation phase: In accordance with the EU ETS, fines of EUR 100 per tonne of CO2 equivalent are imposed for missing certificates.
  • Anyone importing CBAM goods without the status of authorized user must expect even higher penalties.
  • In addition to the financial sanctions, it is also possible that the “Authorized Declarant” status will be withdrawn – the company concerned would then no longer be allowed to import CBAM goods from 2026.

Good to know: As a CBAM applicant, you will have noticed that there was a delay in activating the registration options.
As a result, the first CBAM reports could not be submitted on time.
According to the Federal Environment Agency, however, this delay will not be penalized. Read more:

Is your purchasing department ready for the ESG requirements?

Companies are now affected by a large number of sustainability requirements – and purchasing is no exception.
Use our checklist to find out whether your purchasing organization is optimally prepared for ESG requirements.

Sanctions with the EUDR

Supply chain officers and buyers must prepare for even more sanctions.
At the end of 2024, the directive for deforestation-free supply chains – the EUDR – will come into force.
If you place products on the EU internal market that have been produced without deforestation, you could face the following penalties under the directive:

  • Skimming off profits unlawfully made as a result of non-compliance with the EUDR
  • Fines in proportion to forest damage and value of goods, but at least 4 % of annual turnover
  • Seizure of goods or products
  • Temporary import bans
  • Exclusion from public funds and public tenders
  • Inclusion in a public list incl.
    Information on the violation

Also important: If you do not have the relevant geo-information and proof of origin for your goods, you will no longer be allowed to import them into the EU once the EUDR comes into force.
Keep this in mind now if you are ordering goods that you want to import into the EU internal market from 2025. Read more:

Sanctions under the Green Claims Directive

There is already a whole range of regulations on environmental claims and environmental labeling systems on the market.
The Green Claims Directive will be added shortly.
It is specifically aimed at advertising claims that make a product or company appear more sustainable than it actually is.
False green claims are punished as follows:

  • Fines of at least 4% of the annual turnover
  • Exclusion from public procurement
  • Recovery of the revenue that your company has generated through the false statements.

Read more:

Save money and nerves with VERSO

To ensure that companies do not approach the sustainable transformation too carelessly, the EU provides for “effective, proportionate and dissuasive” measures in any case.
In view of the possible sanctions, we are happy to believe this – and help you to correctly implement the guidelines and regulations that apply to you.
Not only our top software, but also our experienced consultants and our specialized partners are at your side.
Feel free to get in touch with us!

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Es lohnt sich für Unternehmen, wenn sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.
30.04.2024

Guide: How do I develop an effective sustainability strategy for my company?

Developing an effective sustainability strategy makes companies fit for the future and secures competitive advantages. This guide shows you step by step how to create a long-term plan for the future with social and environmental practices.

Developing a sustainability strategy is essential to make your company fit for the future.
The crucial point here is that you can tackle the key issues in a targeted and structured manner on the basis of the strategy.
In other words, minimize negative impacts, drive positive developments, reduce risks and seize opportunities.
This results in 5 clear advantages for your company:

  • Competitive advantages
  • Strategic planning
  • Better image
  • Greater customer loyalty
  • Greater attractiveness for talent

We present these benefits to you in more detail in the blog post “5 reasons for a sustainability strategy“.
Now we want to show you how to develop an effective sustainability strategy step by step.
We want to dive deeper into the development of such a roadmap for the sustainable transformation of your company.
This guide will take you through the entire process.
We look at how you can

  • Identify key issues,
  • Define suitable measures and goals
  • and ultimately arrive at an effective strategy.

This gives you a holistic focus on ESG issues and the implementation of environmental, social and governance aspects.

How do I develop a sustainability strategy for my company?

“Lack of concrete goals and KPIs” – this is one of the biggest obstacles to sustainable transformation in companies, as the Bertelsmann Stiftung’s Sustainability Transformation Monitor 2024 shows.
The lack of resources – both monetary and human – also plays a major role.
A sustainability strategy provides the solution here.
It contains concrete goals and key figures to monitor progress.
And it focuses on the most important issues so that human resources can be deployed efficiently.
However, there are other important steps in the development of an effective ESG strategy, which we will now take a closer look at.  

1. status quo and key topics

To know where you want to go, you first need to know where you stand.
This is also the case when you are developing your sustainability strategy.
You determine the current state of your company using a status quo analysis.
This is your first data collection in the ESG area, so to speak, and should therefore be carried out thoroughly.
The data and information form the basis for your future sustainability efforts.
These topics, among others, play a role in determining the status quo:

Wichtige Fragen, um den Status quo Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit zu ermitteln, und wo Sie die Antworten finden.

The first time, the status quo analysis usually involves a great deal of effort.
Numerous departments have to be involved.
In some cases, the data is not available in the required form or has not yet been collected.
The VERSO ESG Hub simplifies and optimizes data management, as it is aligned with the ESG requirements of standards such as ESRS, GRI and DNK.
The analysis of the current status serves as the basis for the following materiality analysis.
Here you determine which sustainability issues are most important and where the greatest impacts, risks and opportunities (IRO) lie.
If you publish a sustainability report in accordance with CSRD, you must carry out a double materiality analysis here.
A simple materiality analysis is also sufficient for a DNK report.
Both procedures involve a certain amount of effort – the VERSO Sustainability Experts are therefore available to support you.
The results of the materiality analysis are your fields of action and the specific IROs.

Activate the complete ESRS checklist here

What do companies have to report in accordance with the ESRS?
Once the overarching topics have been determined with the double materiality analysis, you can decide individually whether individual disclosure requirements and data points are relevant.
This checklist will help you with this.

2. define SMART objectives and suitable measures

Based on the key topics, you define targets and KPIs for monitoring as well as suitable measures to achieve the targets set.
You are at the center, so to speak, when you develop a sustainability strategy.
When defining objectives, rely on science-based support.
For example, use the GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) or projects within the framework of the Paris Climate Agreement as a guide.
You can find industry-specific assistance from the Science Based Targets Initiative (SBTi), for example.
Make sure that you set yourself SMART targets.
This method originates from project management.
SMART is the acronym for Specific, Measurable, Achievable, Reasonable, Time-bound.

Setzen Sie sich SMARTe Ziele. SMART steht für spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und terminiert.

The goals in the area of sustainability should not be detached from the corporate goals.
Otherwise, conflicts of objectives can quickly arise.
Instead, it is a good idea to integrate your ESG goals into the overall strategy.
After the objectives, the headache continues – now it’s a question of what measures you want to use to achieve these objectives.
Involve your employees, but also other stakeholders and experts.
They are more likely to recognize solutions as they are more directly affected by the problems.
Be aware that not all measures can be implemented company-wide.
For some, it makes sense to implement them throughout the entire company.
However, other measures are more specific and are only suitable for a particular department.
You should formulate such measures directly with the employees concerned.  

3. create an awareness of sustainability throughout the company

Sustainability is a company-wide team project.
All departments are needed, for example, to implement measures, define new targets and provide data for ESG reporting.
For this reason, it is also important to create a shared awareness of sustainability.
The best time to build this is when you are developing your sustainability strategy.
With a vision and mission for the sustainability area, you can give the topic the necessary importance.
These questions will help you to develop a meaningful statement that evokes emotions and motivates your employees:

  • What is our vision of the future?
  • What do we want to achieve as a company?
  • What future do we see for our company?
  • What values do we have as a company?

To give sustainability the importance it deserves in your company, you should not see it as a separate strategy.
Instead, integrate the topic into the overall strategy.
This will allow you to anchor the ambition to lead your company into a more sustainable future in all areas and processes of the company.
And very importantly: talk about your company’s ambitions.
Get everyone on board.
Communicate the vision and mission.
Explain what drives you and what you want to achieve.
This will create a shared awareness of sustainability.

Your overview of the new Green Claims Directive

New obligations for all those who advertise with terms such as “climate neutral”: The Anti-Greenwashing Directive sets barriers.
What you should know now.

4. it’s time for implementation: control is the be-all and end-all

The development of your sustainability strategy is complete – now it’s time to implement it.
You should see ESG management as a process.
It will take many years until you achieve your medium and long-term goals.
You need to take a long breath.
You will probably even have to adjust your measures and targets as new findings and developments (regulations, products, business models) emerge over time.
By constantly reviewing and measuring your measures using suitable KPIs, you can keep control of your progress and the entire process at all times.
Deviations from the target become apparent at an early stage and you can make adjustments.
A tool such as the VERSO ESG Hub is also ideally suited to this challenge and simplifies your sustainability management enormously.
Transparency is also an important factor during implementation in order to further increase awareness of sustainability among stakeholders and employees in particular.
Motivation is quickly diminished if you are only involved at the start but then hear nothing more about the topic.
It is therefore also important to talk openly about the results to date – both negative and positive.
This promotes trust and understanding, increases motivation and facilitates collaboration.  

Develop a sustainability strategy: VERSO supports you!

VERSO supports you with expertise and software in the strategic implementation of sustainability in your company.
Our VERSO Sustainability Experts will accompany you throughout the entire process – from stocktaking and materiality analysis to sustainability management and reporting.
The VERSO ESG Hub offers you a comprehensive solution for holistic sustainability management.
And if you want to acquire further knowledge, you can attend training courses at the VERSO Academy.
This allows you to implement your sustainability strategy independently – but still receive reliable support.
Does that sound like what you’re looking for?
Feel free to contact us for more information.  

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
25.03.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

Was wird mit der CSRD gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Informationen zu Umwelt
  3. Informationen zu Sozialem
  4. Informationen zu Governance

Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Die 4 Säulen der Themenstandards:

Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

  • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
  • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
  • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

Fazit

Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
23.10.2023

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den kommenden Jahren werden durch die neue Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

Kurz zu den Fakten:

  • Aktuell sind in Deutschland rund 500 Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Mit der CSRD werden es in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen sein. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

In unserem Blogbeitrag „EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten” finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen. Wir haben daher 5 Tipps für Ihren ersten Bericht.

Unternehmen, die erstmals vor der Aufgabe des Nachhaltigkeitsberichts stehen, fragen sich oft: Wo soll ich anfangen und wie gestalte ich den Prozess am effizientesten? Wir haben dafür den praxisorientierten Leitfaden “In 7 Schritten zum CSR-Bericht” erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS” zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger? 

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Kompass als Symbolbild: CSRD-Berichtspflicht
11.11.2022

EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten

Die CSRD ist da. Dieser Beitrag liefert Hintergründe und Tipps, um die Umsetzung zu meistern.

EU veröffentlicht neue Berichtspflicht CSRD

Das Europäische Parlament hat am 10. November einer neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Das Gremium nahm die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember wurde die neue Berichtspflicht CSRD schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt.

 

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive müssen in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Europaweit sind etwa 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.

Die Entwicklung zur neuen Richtlinie CSRD

Die Situation vor der CSRD: Im März 2017 hat der Bundestag das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch: Non-Financial Reporting Directive, NFRD) umgesetzt. Durch dieses Gesetz waren rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Im Rahmen ihres Green Deals will die EU das Thema Sustainability allerdings noch stärker in der Wirtschaft verankern. Deswegen erhält die bisherige Regelung durch die CSRD ein umfangreiches Update. Durch die neue Richtlinie wird die bisherige Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Das neue Reporting nach CSRD bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich, durch die der Nachhaltigkeitsbericht deutlich aufgewertet wird. Mit der Erstellung entsteht für berichtspflichtige Unternehmen eine ganz neue Herausforderung. Die CSRD beinhaltet unter anderem auch die Form der Veröffentlichung und nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken für das Management und den Aufsichtsrat.

Zudem werden auf EU-Ebene erstmals verbindliche Berichtsstandards eingeführt, die die Berichterstattung inhaltlich umfangreicher und anspruchsvoller machen. Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur CSRD erhalten Sie auch in unserem Factsheet.

Was ist der Zweck des neuen Reportings nach CSRD?

Die EU will Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erhöhen. Investoren, Arbeiternehmer:innen und Kund:innen erhalten dadurch mehr Informationen über soziale und ökologische Aspekte eines Unternehmens. Sehen Sie die Berichterstattung deswegen nicht als nötiges Übel an, sondern als Möglichkeit, zum Beispiel ihre positive Entwicklung beim CO2-Ausstoß zu zeigen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erreichen.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Drei Tipps, um die CSRD zu meistern

1. Beginnen Sie JETZT

Warten Sie mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht, bis es zu spät ist. Sorgen Sie bereits jetzt dafür, dass Sie eine gute Datengrundlage für den Nachhaltigkeitsbericht haben. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise eingeführt. Berichtet wird dann immer auf der Datengrundlage aus dem Vorjahr. Wer also länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben.

 

2. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie

Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig von Stakeholdern stärker wahrgenommen, weil er zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Integrieren Sie deswegen Ihre ESG-Strategie in ihre Unternehmensstrategie. Dadurch werden Zielkonflikte vermieden. Außerdem fließen Nachhaltigkeitkeitsaspekte ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung ein, was zu positiven Synergieeffekten führt.

 

3. Schaffen Sie einen zentralen Punkt für Ihre Daten

Die Grundlage eines Nachhaltigkeitsberichts sind valide und verfügbare Daten. Legen sie deswegen frühzeitig fest, welche Daten Sie erheben möchten. Sammeln Sie alle Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Zuständigkeiten an einem Ort, um damit effektiv arbeiten und berichten zu können. Hilfreich sind dabei spezielle Tools – z.B. der VERSO ESG Hub. Bedenken Sie immer: Ohne gut strukturierte ESG-Daten gibt es auch kein wirksames Sustainability Management und somit keine Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen. Außerdem jedes Unternehmen mit zwei von drei folgenden Eigenschaften:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und
  • einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.

Nach der aktuell gültigen Berichtspflicht CSR-RUG müssen nur kapitelmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Durch die neue Regelung wird diese Zahl massiv ausgeweitet.

Außerdem können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will.

Grafik: wer ist nach CSRD berichtspflichtig: Nicht kapitalorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Umsatzerlöse, mehr als 45 Millionen Euro Bilanzsumme. Börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen), Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sind alle von der Berichtspflichg CSRD betroffen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

VERSO unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gerne begleiten wir auch Sie und Ihr Unternehmen über den gesamten Prozess hinweg – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung des ESG-Berichts.

Mit unserer ESG-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Unsere Sustainability Expert:innen stehen Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Wander-Wegweiser als Symbolbild für den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeits-Standards
10.08.2022

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Standards gibt es?

Durch die neue Berichtspflicht CSRD sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Was ist der richtige Standard für Ihren CSR-Bericht? Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Standards vor. Außerdem finden Sie am Ende dieses Blogposts ein Factsheet, in dem Sie sehen, welcher Standard sich für welche Unternehmen eignet.

UN Global Compact: Für den Einstieg geeignet, nur Minimalanforderungen

Der United Nations Global Compact, kurz UNGC, wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan von Georg Kell gegründet. Ziel war und ist eine gerechte, umwelt- und sozialverträgliche Ausgestaltung der Globalisierung. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Über 19.000 Unternehmen und Organisationen haben ihn unterzeichnet – davon sind mehr als 800 in Deutschland.

Das Rahmenwerk formuliert zehn soziale und ökologische Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen bekennen. Darüber hinaus basiert der UN Global Compact auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

SFDR – der Standard für den Finanzsektor

Die EU hat die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt – betroffen sind allerdings auch einige Unternehmen. Wie, verrät Ihnen unser Factsheet.

DNK: Guter Einstieg, gut anwendbar, für deutschsprachigen Raum

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist im Jahr 2011 eingeführt worden. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit informieren und somit eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Etwa 800 Unternehmen haben inzwischen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.

Der Standard umfasst 20 Kriterien, zu denen berichtet werden muss. Sie sind in die Themenbereiche Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelange, Gesellschaft unterteilt. Bei der Berichterstattung können Unternehmen entweder das Leistungsindikatorenset nach GRI (Global Reporting Initiative) oder nach EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societes) auswählen.

GRI: International am etabliertesten, hoher Aufwand

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Stiftung, die 1997 gegründet wurde. Die Leitlinien der GRI gelten weltweit als der wichtigste Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Das Ziel der globalen Standards ist es, Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Anforderungen besser vergleichbar zu machen. In einem Dialogprozess mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Richtlinien kontinuierlich weiterentwickelt.

Unternehmen, die nach den GRI-Standards ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen umfangreiche Angaben zum Unternehmen, zum Managementansatz sowie zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards machen.

Die Global Reporting Initiative hat inzwischen ihre Standards ein weiteres Mal aktualisiert. Die aktuellen Neuerungen gelten für alle Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht werden. Alle Infos zu den Änderungen finden Sie im Factsheet “Neue GRI-Standards ab 2023”.

SDG: Rahmenwerk mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Bestandteil sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen: Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Die globalen Ziele sollen bis 2030 von allen Staaten erreicht werden, um die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer zu gestalten.

Das SDG-Rahmenwerk dient als Orientierung für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten wollen. Um die Implementierung der 17 Sustainable Development Goals und der Unterziele in die Lieferketten zu erreichen, stehen Richtlinien wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung. Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen SDGs vor.

ISSB: globaler Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, in der Entwicklung

Die International Financial Reporting Standards Foundation entwickelt aktuell globale Standards für den Nachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Dazu gründete die gemeinnützige IFRS-Stiftung das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt. Der künftige Standard hat großes Potenzial das international führende Framework zu werden.

Ziel des ISSB ist es, Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente und vergleichbare Berichterstattung im Bereich der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festzulegen. Unternehmen sollen beispielsweise angeben, mit welchen Kennzahlen sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen und überwachen und mit welcher Strategie sie diese bewältigen wollen.

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ESRS: europaweit einheitlicher Standard, wird im Zuge der CSRD entwickelt

Im Zuge der neuen Berichtspflicht CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, wird auch ein einheitlichen Standard eingeführt. Die Berichte sollen dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit wächst allerdings auch der Aufwand.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist damit beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Alle Informationen zu den ESRS gibt es in unserem Factsheet. 

ISO 14001: guter Standard für Umwelt-Management

Die ISO 14001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme, der 1996 veröffentlicht wurde. Ziel der internationalen Norm ist es, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern und Umweltziele erreichen. Weltweit sind etwa 300.000 Unternehmen nach ISO 14001 zertifiziert – davon sind rund 8000 aus Deutschland.

Das Umweltmanagementsystem basiert auf vier Säulen: der Planung von Umweltzielen, der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, der Kontrolle und der Verbesserung.

ISO 26000: Leitfaden für gesellschaftlich verantwortliches Handeln

Die ISO 26000 wurde im Jahr 2010 herausgegeben und ist ein Leitfaden, der gesellschaftlich verantwortliches Handeln definiert. Da bei der Norm keine Zertifizierung vorgesehen ist, ist er nicht so weit verbreitet wie beispielsweise die ISO 14001.

Der Standard formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen zu Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Dazu gehören die Themen Umwelt, Menschen-, Arbeitnehmer- und Kundenrechte sowie Gesellschaft.

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Praxisorientierte Informationen zu den verschiedenen Standards erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy – ein 12-wöchiger Onlinekurs zur Weiterbildung als CSR-Manager:in.

EMAS: aufwändigerer Standard für Umwelt-Management

Das Eco-Management und Audit Scheme, kurz EMAS, wurde von der Europäischen Union entwickelt und 1995 in Deutschland eingeführt. Es ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen. In Europa sind rund 4000 Organisationen nach EMAS registriert – über 1100 davon sind aus Deutschland.

Unternehmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele offenlegen. In diesen Prozess sind die Beschäftigten mit einzubeziehen. Das EMAS deckt die Inhalte der ISO 14001 ab und geht noch darüber hinaus.

TCFD: Empfehlungen an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die auf Initiative der G20-Staaten gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hat im Jahr 2017 Empfehlungen für die freiwillige und konsistente Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels erstellt. Die Empfehlungen richten sich an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weltweit haben sich über 1000 Unternehmen zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen und Investoren entscheidungsrelevante Informationen über materielle klimabedingte finanzielle Risiken und Chancen zu geben. Laut den Empfehlungen sollen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele gemacht werden.

Welcher Standard für welches Unternehmen?

Im Factsheet haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welcher Standard sich für welches Unternehmen eignet.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine Herausforderung, nicht alles wird auf Anhieb glatt laufen. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte starten und sich mit den entsprechenden Standards weiterentwickeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Berichterstattung. Mit unserer CSR Management Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

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Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur CSR-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten CSR-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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5 Tipps für glaubwürdige ESG-Berichte
16.06.2021

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: 5 Tipps fürs ESG-Reporting

Bei Nachhaltigkeit wird zunehmend genauer hingeschaut – der eigene Anspruch, die gesellschaftlichen Erwartungen sowie die gesetzlichen Anforderungen bei den ESG-Themen wachsen rapide. Hier kommen 5 Tipps für glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichte.

Ob verpflichtet oder nicht – Sie tun gut daran, jetzt schon zu starten. Mit diesen 5 Tipps erstellen Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht:

1. Commitment von höchsten Entscheidern einholen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Geschäftsführung das Thema Sustainability als strategisch wichtiges Thema begreift. Einerseits, weil Ihrem Unternehmen schnell Greenwashing vorgeworfen werden kann. Das kann bis zur persönlichen Haftung des Managements führen. Andererseits, weil Ihre Kunden, Ihre Geschäftspartner und Ihre Mitarbeitenden intelligente Wesen sind. Sie bemerken, ob es authentisch ist, was die Geschäftsführung sagt, und ob diese tatsächlich soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit anstrebt.

Sollte Ihre Geschäftsführung nicht mit an Bord sein, haben Sie noch ein zweites Problem, wenn Sie den Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie brauchen sehr viele Menschen im Unternehmen, die Ihnen Daten liefern. Das werden diese häufig nur dann priorisieren, wenn sie wissen, dass es von oben gewollt ist und von den Führungskräften und den Vorständen mitgetragen wird.

Sie sollten nicht vergessen, dass ESG eine Schnittstellenfunktion ist, bei der Sie auf alle wichtigen Abteilungen im Unternehmen zählen können müssen. Holen Sie sich zu Beginn das Commitment für Nachhaltigkeit von der höchsten Entscheiderebene, um eine solide Basis für Ihren ESG-Bericht zu legen.

2. Planen Sie ausreichend Zeit für den Nachhaltigkeitsbericht ein

Wenn es sich um Ihre erste Dokumentation handelt, sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie ausreichend Zeit einplanen. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mit Sicherheit keine Raketenwissenschaft. Doch beim ersten Mal ist das Herangehen noch nicht gelernt, nicht geübt und es wird eine Menge offene Fragen geben. Es kommt darauf an, ob Sie eine Vollzeitstelle als ESG-Manager:in haben und vielleicht sogar Kolleginnen und Kollegen, die Sie unterstützen. Oder ob Sie einen anderen Jobtitel haben und nur etwa 20 Prozent Ihrer Stelle für das Nachhaltigkeitsmanagement gedacht ist. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten, wie Sie zeitliche Ressourcen realistisch einplanen können.

Eine weitere große Herausforderung, die Sie viel Zeit beim Erstellen des ESG-Reporting kosten kann, ist das Daten-Management. Mit den richtigen Tools und der richtigen Datenlage können Sie sich bis zu 90 Prozent Zeit ersparen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

3. Die richtigen ESG-Tools, um Zeit und Kosten zu sparen

Überlegen Sie sich möglichst frühzeitig, welche Werkzeuge, also welche Sustainability Tools, Ihnen optimal bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts helfen können. Hier gibt es normalerweise zwei Lösungen:

Auf der einen Seite sind das gängige Tabellenprogramme, die den Vorteil haben, dass Sie bereits vorhanden sind. Der Nachteil daran ist die hohe Fehleranfälligkeit. Tabellenprogramme können nur sehr begrenzt ESG-wichtige Funktionen ausführen und das Datenmanagement ist meist umständlich. Darüber hinaus benötigen Sie häufig Agenturen für den Bericht beziehungsweise Designer für das Layout. Kosten und Zeitaufwand sind mit Tabellenprogrammen gerade im fortgeschrittenen Verlauf der Berichterstattung nicht zu unterschätzen.

Auf der anderen Seite gibt es dedizierte CSR-Management-Lösungen, mit denen Sie all Ihre Daten an einer Stelle gesammelt haben. Diese Tools ersparen Ihnen eine Menge Zeit und Frust bei der Eingabe und Verwaltung der Daten. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir unsere CSR-Software entwickelt haben.

Und auch die Kosten sind mit professioneller ESG-Software deutlich geringer: Teure Agenturen und lange Abstimmungsschleifen fallen so weg und die Kosten liegen komplett in Ihrer Hand. 

4. Know-how aus Weiterbildungen oder von Berater:innen

Um einen Nachhaltigkeitsbericht erfolgreich erstellen zu können, benötigen Sie ein gewisses Sustainablity-Know-how. Es reicht zu Beginn, wenn ein Basiswissen gegeben ist. Sie sollten beispielsweise wissen, welche Rahmenwerke und Standards es gibt. Einen Überblick über die wichtigsten Standards finden Sie in unserem Factsheet.

Wichtig ist aber auch, wie der Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements funktioniert und wo Risiken lauern. Dieses praktische Basiswissen ist jedoch unumgänglich, um einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und Reputationsrisiken zu vermeiden. Um es sich anzueignen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie sich das Wissen über entsprechende Kurse oder Ausbildungen selbst erarbeiten. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kurse von Experten aus der Praxis angeboten werden. Ein Hochschulzertifikat kann hilfreich sein, ist aber bei weitem nicht immer die beste Lösung, wenn es um ESG-Management in der Praxis geht.

Können oder wollen Sie sich das Wissen aktuell nicht selbst aneignen, gibt es zum anderen die Option externer Unterstützung. Achten Sie dringend darauf, dass die Beraterin, der Berater oder die Agentur das Thema wirklich versteht und schon lange in der Praxis umsetzt. Für einen Nachhaltigkeitsbericht reicht es nicht, dass eine Agentur schöne Texte und ansprechende Grafiken erstellen kann. Die sogenannten „Hochglanzbroschüren wirken häufig sogar kontraproduktiv, wenn es um Nachhaltigkeit und Authentizität geht.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

5. ESG-Daten: Sammeln Sie Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit systematisch

Um einen aussagekräftigen ESG-Bericht zu erstellen, ist eines unumgänglich: Ihre Dokumentation muss Fakten und Bemühungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen enthalten! Das heißt: Wenn Sie nichts im Bereich der Themen Umwelt, Sozial und Governance machen, wird es sehr schwierig, einen Bericht authentisch und erfolgreich zu gestalten. Nehmen Sie dies zum Anlass, um ESG-Maßnahmen im Unternehmen zu erkennen und zu sammeln, also Dinge, die Sie oder andere Abteilungen bereits ganz selbstverständlich tun. 

Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, wissen überhaupt nicht, was sie schon alles im Bereich Nachhaltigkeit tun und sind nach einer Bestandsaufnahme positiv überrascht. Um eine solche Bestandsaufnahme zu machen, sprechen Sie am besten mit Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen. Insbesondere die Ressorts Einkauf, Umwelt-Management, Marketing und Kommunikation sowie HR werden Ihnen relevante Informationen liefern können.

Nehmen Sie den Bericht auch zum Anlass, neue Maßnahmen zu initiieren – auf Basis Ihrer Ziele und mit Blick auf die Wesentlichkeit Ihrer Maßnahmen. Wichtig dabei: Achten Sie bei der Datensammlung darauf, dass Sie alle Daten an einem Ort sammeln und aktuell halten!

Fazit

Bereiten Sie sich gut vor und erfüllen Sie diese fünf Punkte, so profitieren Sie sowohl im Prozess der Berichterstellung als auch erheblich in der Qualität des Endergebnisses. Vorbereitung ist, wie so oft im (Arbeits-)Leben, alles – auch beim Nachhaltigkeitsbericht.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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