EU-Flaggen: Die EU hat zur Umsetzung des Green Deal drei wichtige Richtlinien in Kraft gesetzt
21.08.2023

Die ESG-Richtlinien der EU und wie sie zusammenhängen

Der Green Deal der Europäischen Union

Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Zu dem umfangreichen Programm gehören auch drei wichtige ESG-Richtlinien und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU-Taxonomie,
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Aber wie hängen sie zusammen und warum sind alle drei für Unternehmen wichtig?

ESG-Regulatorik: Zusammenhänge und Fakten

Dieses Factsheet bietet einen kompakten Überblick über die Zusammenhänge, Anforderungen, Anwendungsbereiche und Zeitpläne der wichtigsten ESG-Regularien.

EU-Taxonomie, CSRD und SFDR kurz erklärt

Bevor wir einen genaueren Blick auf die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR werfen, betrachten wir die drei EU-Vorgaben zunächst einzeln.

Die Europäische Union hat den EU Green Deal bereits im Jahr 2019 verabschiedet. Das Programm sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die tief in Wirtschaft und Industrie vordringen. Dazu gehören eben auch die drei Richtlinien.

Der European Green Deal im Überblick: Der European Green Deal fordert Klimaneutralität bis 2050 in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Lebensmittel, Mobilität, Biodiversität und Klima. Die Ziele werden mittels der EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Direktive und Sustainable Finance Disclosure Regulation erreicht.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Verordnung legt Kriterien für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Produkte fest. Demnach muss eine Wirtschaftsaktivität

  • einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
  • nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele beeinträchtigen und
  • unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur EU-Taxonomie.

CSRD

Während die EU-Taxonomie den Fokus auf Aktivitäten und Produkte legt, liegt er bei der Corporate Sustainability Reporting Directive auf der Unternehmenseben. Die CSRD wird ab 2024 stufenweise eingeführt und regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Schlussendlich sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland sowie etwa 50.000 in der EU von der Richtlinie betroffen. Die CSRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance). In diesem Zusammenhang gibt es in der Europäischen Union erstmals einen verbindlichen Berichtsstandard: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Weitere Information gibt es in unserem Factsheet zur CSRD.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschafte sowie Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Produkten und Portfolios. Durch die erhöhte Transparenz sollen ökologische und soziale Faktoren stärker bei Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen berücksichtigt werden. Sozusagen eine Verpflichtung zu “Sustainable Finance”.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur SFDR.

Die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Um mehr Geld in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu leiten, ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Kundschaft, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie viele weitere Einzelpersonen und Gruppierungen fordern detaillierte Angaben zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance. Das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR legt hier den Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten fest.

Die gegenseitigen Beziehungen zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR können Sie in unserer Darstellung gut erkennen.

Wie Sie sehen, hängen die drei Regelwerke eng miteinander zusammen und überschneiden sich sogar inhaltlich. Zunächst einmal liefert die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewandt wird.

Zusammenhang von CSRD, SFDR und EU-Taxonomie

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über verschiedene ESG-Aspekte zu berichten. Betroffene Unternehmen müssen dabei auch Angaben zu drei wesentlichen Kennzahlen der EU-Taxonomie machen – und zwar zum Anteil der Taxonomie-fähig Wirtschaftstätigkeiten

  • am Gesamtumsatz
  • an den Investitionsausgaben (CapEx) und
  • den Betriebsausgaben (OpEx).

EU-Taxonomie und CSRD spielen auch in die SFDR hinein. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen für ihre ESG-Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder ein komplett nachhaltiges Anlageziel haben, zu Kennzahlen der EU-Taxonomie berichten. Hier sind Angaben nötig, zu welchem Anteil ein Finanzprodukt in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert. Abgefragt werden beispielsweise Informationen zu Treibhausgasemissionen, Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energien, Lohnunterschiede und Geschlechtervielfalt. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bekommen die Finanzdienstleister wiederum aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren.

Aktuell kommt es allerdings zu einem gewissen Spannungsfeld. Die CSRD, also die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, gilt für zahlreiche Unternehmen noch nicht. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt. Erst ab 2025 wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach und nach erweitern. Aufgrund der SFDR müssen zahlreiche Unternehmen aber schon jetzt Nachhaltigkeits-Informationen an Finanzmarktteilnehmer berichten, wenn Sie einen Kredit oder eine Investition benötigen.

Es zeigt sich also: Für Unternehmen lohnt es sich, frühzeitig mit der Berichterstattung und der Datensammlung anzufangen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Im Factsheet zu den wichtigsten Standards erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist?

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Unternehmen nachhaltiger auszurichten. Zunächst wächst der Druck von außen – beispielsweise durch regulatorische Vorgaben, aber auch durch Kundschaft, Geschäftspartner und Mitbewerber. Aber auch aktuelle und potenzielle Mitarbeitende achten verstärkt darauf, wie ihr (künftiger) Arbeitgeber handelt und ob das mit ihren Ansichten vereinbar ist.

Nachhaltigkeit kann somit unter anderem für einen Wettbewerbsvorteil sorgen, die Marke stärken, die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen, Kunden ans Unternehmen binden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wie wir oben gesehen haben, hilft es zudem bei der Suche nach Investorinnen und Investoren. Und natürlich leistet ein Unternehmen damit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten. Zahlreiche Studien, die dies belegen, finden Sie im Blogbeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“.

Wir unterstützen Sie beim ESG-Bericht

Sie sollten also frühzeitig damit beginnen, die relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Viel Zeit und Mühe können Sie sich mit dem Einsatz einer spezialisierten Nachhaltigkeitssoftware wie dem VERSO ESG Hub sparen. Unsere Sustainability Expert:innen unterstützen Sie darüber hinaus beim gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse, über Strategie und Klimabilanz bis zum fertigen Reporting. Zusätzlich können Sie sich in der VERSO Academy das nötige Wissen für die Berichterstattung aneignen

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Kompass als Symbolbild: CSRD-Berichtspflicht
11.11.2022

EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten

Die CSRD ist da. Dieser Beitrag liefert Hintergründe und Tipps, um die Umsetzung zu meistern.

EU veröffentlicht neue Berichtspflicht CSRD

Das Europäische Parlament hat am 10. November einer neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Das Gremium nahm die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember wurde die neue Berichtspflicht CSRD schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt.

 

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive müssen in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Europaweit sind etwa 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.

Die Entwicklung zur neuen Richtlinie CSRD

Die Situation vor der CSRD: Im März 2017 hat der Bundestag das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch: Non-Financial Reporting Directive, NFRD) umgesetzt. Durch dieses Gesetz waren rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Im Rahmen ihres Green Deals will die EU das Thema Sustainability allerdings noch stärker in der Wirtschaft verankern. Deswegen erhält die bisherige Regelung durch die CSRD ein umfangreiches Update. Durch die neue Richtlinie wird die bisherige Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Das neue Reporting nach CSRD bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich, durch die der Nachhaltigkeitsbericht deutlich aufgewertet wird. Mit der Erstellung entsteht für berichtspflichtige Unternehmen eine ganz neue Herausforderung. Die CSRD beinhaltet unter anderem auch die Form der Veröffentlichung und nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken für das Management und den Aufsichtsrat.

Zudem werden auf EU-Ebene erstmals verbindliche Berichtsstandards eingeführt, die die Berichterstattung inhaltlich umfangreicher und anspruchsvoller machen. Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur CSRD erhalten Sie auch in unserem Factsheet.

Was ist der Zweck des neuen Reportings nach CSRD?

Die EU will Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erhöhen. Investoren, Arbeiternehmer:innen und Kund:innen erhalten dadurch mehr Informationen über soziale und ökologische Aspekte eines Unternehmens. Sehen Sie die Berichterstattung deswegen nicht als nötiges Übel an, sondern als Möglichkeit, zum Beispiel ihre positive Entwicklung beim CO2-Ausstoß zu zeigen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erreichen.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Drei Tipps, um die CSRD zu meistern

1. Beginnen Sie JETZT

Warten Sie mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht, bis es zu spät ist. Sorgen Sie bereits jetzt dafür, dass Sie eine gute Datengrundlage für den Nachhaltigkeitsbericht haben. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise eingeführt. Berichtet wird dann immer auf der Datengrundlage aus dem Vorjahr. Wer also länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben.

 

2. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie

Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig von Stakeholdern stärker wahrgenommen, weil er zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Integrieren Sie deswegen Ihre ESG-Strategie in ihre Unternehmensstrategie. Dadurch werden Zielkonflikte vermieden. Außerdem fließen Nachhaltigkeitkeitsaspekte ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung ein, was zu positiven Synergieeffekten führt.

 

3. Schaffen Sie einen zentralen Punkt für Ihre Daten

Die Grundlage eines Nachhaltigkeitsberichts sind valide und verfügbare Daten. Legen sie deswegen frühzeitig fest, welche Daten Sie erheben möchten. Sammeln Sie alle Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Zuständigkeiten an einem Ort, um damit effektiv arbeiten und berichten zu können. Hilfreich sind dabei spezielle Tools – z.B. der VERSO ESG Hub. Bedenken Sie immer: Ohne gut strukturierte ESG-Daten gibt es auch kein wirksames Sustainability Management und somit keine Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen. Außerdem jedes Unternehmen mit zwei von drei folgenden Eigenschaften:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und
  • einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.

Nach der aktuell gültigen Berichtspflicht CSR-RUG müssen nur kapitelmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Durch die neue Regelung wird diese Zahl massiv ausgeweitet.

Außerdem können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will.

Grafik: wer ist nach CSRD berichtspflichtig: Nicht kapitalorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Umsatzerlöse, mehr als 45 Millionen Euro Bilanzsumme. Börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen), Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sind alle von der Berichtspflichg CSRD betroffen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

VERSO unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gerne begleiten wir auch Sie und Ihr Unternehmen über den gesamten Prozess hinweg – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung des ESG-Berichts.

Mit unserer ESG-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Unsere Sustainability Expert:innen stehen Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur ESG-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten ESG-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

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