Ein Arbeiter beim Schweißen als Symbolbild für ESRS S1 und S2. Darauf steht: CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2.
16.01.2025

CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2

Die ESRS-Standards in Bezug auf Arbeitskräfte, ESRS S1 und S2, gehören zu den anspruchsvollsten im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD. S1 betrifft die eigenen Mitarbeitenden und ist sehr umfangreich. S2 bezieht sich auf die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Standards wichtig sind, welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden und wie Sie die erforderlichen Daten sammeln.

ESRS S1 und S2 – die Standards zu den Arbeitskräften

Die ESRS S1 und S2 nehmen im CSRD-Bericht eine bedeutende Rolle ein. Sie behandeln die Arbeitskräfte des Unternehmens (S1) und die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2). Dabei geht es unter anderem um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte von Mitarbeitenden, Vielfalt und Inklusion, aber auch Kinder- und Zwangsarbeit.

Allein der Standard S1 ist im CSRD-Bericht ähnlich umfassend wie die Offenlegungspflichten im Bereich Klimaschutz. Hierzu haben wir ebenfalls Tipps zum Reporting nach ESRS E1.

Welche Angabepflichten und Datenpunkte konkret für Ihren CSRD-Bericht wesentlich sind, entscheidet sich auch bei S1 und S2 anhand der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden betrachten wir die beiden Standards und die Angabepflichten dennoch in ihrer Gesamtheit, auch wenn Sie am Ende vielleicht nicht zu allen Datenpunkten berichtspflichtig sind.

Was sind die ESRS S1 und S2 und warum sind sie wichtig?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

Aus der emotionalen Perspektive: Es geht in beiden Standards um Menschen – und das macht sie doch schon automatisch wichtig. In ihrem CSRD-Bericht sollen Sie Ihre Ambitionen, Ziele und Maßnahmen zu einem sicheren und guten Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden und jenen in der Wertschöpfungskette zeigen.

Aus technischer Sicht sollen ESRS S1 und S2 aufzeigen,

  • wie sich Ihr Unternehmen auf die Beschäftigten auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ergriffen hat, um Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu verbessern, und welche Ergebnisse diese Maßnahmen erzielt haben.
  • welche Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten bestehen und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • wie sich die wichtigsten Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten finanziell auswirken können.

Bei S1 beziehen sich diese Angaben jeweils auf die eigenen Mitarbeitenden, bei S2 sind die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette gemeint.

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Welche konkreten Anforderungen stellen ESRS S1 und S2 an Unternehmen?

Nach dem allgemeinen Blick werden wir etwas konkreter und schauen tiefer in die Standards. Und hier erkennen wir schnell, dass S1 und S2 dem typischen Aufbau der ESRS folgen. Das bedeutet: Zunächst müssen Angaben zu Strategie sowie zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (abgekürzt IRO für Impact, Risk and Opportunity) gemacht werden.

Unternehmen sollen ihre strategischen Ansätze beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Diversität und Chancengleichheit darlegen. Diese Konzepte, wie sie in der deutschen Fassung der ESRS genannt werden, sind oft in der Unternehmensstrategie, den detaillierteren Strategieplänen, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien zu finden.

Die ESRS fordern darüber hinaus Angaben dazu, wie die Beschäftigten eingebunden werden und Fragen an das Management stellen, aber auch Kritik äußern können. Auch nach Beschwerdemechanismen wird gefragt.

Und natürlich sollen Unternehmen angeben, welche Ziele und Maßnahmen sie sich in Bezug auf die Beschäftigten gesteckt haben.

Nach diesen eher allgemeineren Angaben geht es um konkrete Zahlen. Während bei S2 lediglich die Ziele genannt werden müssen, werden bei S1 sehr viele Daten zu den Beschäftigten abgefragt (S1-6 bis S1-17). Ein Auszug als kleiner Vorgeschmack:

  • Geschlecht und Alter der Mitarbeitenden
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Menschen mit Behinderungen
  • Mitarbeiterfluktuation
  • Unfälle am Arbeitsplatz
  • Vielfalt in der Führungsebene
  • Und viele weitere

Über welche Angabepflichten und Datenpunkte Sie tatsächlich berichten müssen, ist von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.

In den ersten Jahren Ihrer Berichtspflicht gibt es aber noch einen zweiten Aspekt, warum Sie Angaben zunächst einmal weglassen können – die Phase-in-Regelungen der ESRS. Bei den Standards S1 und S2 gibt es Übergangsfristen, die einzelne Unternehmen wahrnehmen können. Es ist aber trotzdem anzugeben, ob die Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich eingestuft worden sind. Hier finden Sie einen Überblick über alle Phase-in-Regelungen der ESRS.

Wie können Unternehmen die erforderlichen Daten sammeln?

Nehmen wir nun an: Sie haben die wesentlichen Themen ermittelt. Und Sie haben entschieden, welche Datenpunkte Sie aufgrund der Phase-in-Regelung auslassen. Damit startet die Datensammlung. Ein Prozess, den Sie mit ein paar Tipps und Hilfestellungen gut meistern.

Die Kennzahlen stecken in den Standards S1-6 bis S1-17. Der VERSO ESG Hub erleichtert Ihnen hier die Arbeit. In unserer Software sind Leitfäden und Erklärungen zu den einzelnen Standards hinterlegt. Schauen Sie sich hier genau die Angabepflichten an. Dann erkennen Sie schnell, wo Sie die entsprechenden Daten erhalten können.

Die erste Anlaufstelle ist bei S1 die HR-Abteilung. Sprechen Sie die Kolleg:innen frühestmöglich an und legen Sie eine Ansprechperson fest. Mit dieser können Sie im ESG Hub Schritt für Schritt durch die Angabepflichten gehen und geeignete Prozesse für die Datensammlung etablieren. Durch die Arbeit in der VERSO-Software stellen Sie sicher, dass auch tatsächlich die wesentlichen Daten gesammelt werden. Zudem können dort Verantwortlichkeiten festgelegt und die Daten direkt eingetragen werden.

In einem ausführlichen Blogbeitrag erhalten Sie weitere Tipps für die Datensammlung.

Ähnlich läuft es bei S2 ab. Nur, dass es deutlich weniger Kennzahlen sind und die Daten aus der Wertschöpfungskette stammen, was meist arbeitsintensiver ist. Um dies zu erleichtern und Transparenz in der Lieferkette zu schaffen, haben wir den VERSO Supply Chain Hub entwickelt. Von dort überführen Sie die Daten direkt in den VERSO ESG Hub und erstellen Ihren CSRD-konformen Bericht.

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Zum Abschluss: Die Angabepflichten im Überblick

Die Angabepflichten des ESRS S1

Der Standard S1 ist sehr umfangreich. Er umfasst 17 Angabepflichten, allerdings sind nicht alle bereits im ersten Jahr bzw. für alle Unternehmen von Bedeutung. Dies hängt mit den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit den bereits erwähnten Übergangsfristen zusammen.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
  • S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
  • S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
  • S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
  • S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
  • S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
  • S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
  • S1-9 – Diversitätskennzahlen
  • S1-10 – Angemessene Entlohnung
  • S1-11 – Soziale Absicherung
  • S1-12 – Menschen mit Behinderungen
  • S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
  • S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
  • S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

Die Angabepflichten des ESRS S2

Im Gegensatz zu S1 ist der Standard S2 geradezu schlank. Er umfasst lediglich 5 Angabepflichten. Zu welchen berichtet werden muss, hängt hier ebenfalls von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, und den Übergangsfristen ab.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
  • S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
  • S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
  • S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Datensammlung im VERSO ESG Hub kennen lernen

Um die Angabepflichten von ESRS S1 und S2 zu erfüllen, müssen Sie also eine Menge Daten sammeln. Gerade zu den eigenen Beschäftigten werden zahlreiche Kennzahlen abgefragt. Aufgrund des Umfangs geht schnell der Überblick verloren. Der VERSO ESG Hub ist hier ihr verlässlicher Partner, in dem Sie alle relevanten Daten sammeln und für den CSRD-Bericht nutzen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie eine kostenlose Demo.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Phase-in-Regelung ESRS
02.12.2024

Phase-in-Regelungen der ESRS: Alles über die Übergangsfristen beim CSRD-Bericht

Unternehmen, die einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erhalten mit den Phase-in-Regelungen der ESRS eine gewisse Entlastung. Die Übergangsfristen ermöglichen es, bestimmte Themen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Phase-in-Regelungen und Deadlines es gibt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Grundlage für einen rechtskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Das Rahmenwerk bringt allerdings eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mit sich. Unternehmen müssen umfassende qualitative und quantitative Daten zu ihren wesentlichen Themen und Datenpunkten liefern. Der Weg zum CSRD-Bericht ist nicht einfach!

Um berichtspflichtige Unternehmen etwas zu entlasten, bieten die ESRS die sogenannten Phase-in-Regelungen. Die Übergangsfristen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Themen erst später oder in vereinfachter Form zu bearbeiten, auch wenn sie diese als wesentlich identifiziert haben.

Warum gibt es in den ESRS die Phase-in-Regelungen?

Schlicht und einfach: Bei vielen Unternehmen sind die Daten für einige Datenpunkte einfach noch nicht vorhanden. Da die Datensammlung hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind in den ESRS die Phase-in-Regelungen integriert worden.

Die Übergangsfristen sollen den Start in die Berichterstattung etwas erleichtern. In dieser „Eingewöhnungszeit” können Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren ihrer verpflichtenden Berichterstattung spezielle Offenlegungspflichten auslassen. Durch die Übergangsfristen erhalten Sie die Möglichkeit, die Prozesse für Datensammlung und CSRD-Berichterstattung schrittweise aufzubauen.

Unser Tipp lautet: Fangen Sie mit dem Prozess der Berichterstellung so früh wie möglich an! Und zwar, bevor Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist!

Dadurch können Sie wichtige Strukturen und Prozesse etablieren und optimieren, bevor die Zeit knapp wird oder es sogar schon zu spät ist. Dann sind Sie vorbereitet, wenn es an die verpflichtende Berichterstattung geht bzw. wenn die Übergangsfristen enden und sie alle Daten zu wesentlichen Themen liefern müssen.

CSRD-Compliance leicht gemacht

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Welche Phase-in-Regelungen gibt es bei den ESRS?

Die ESRS bieten Unternehmen zahlreiche Phase-in-Regelungen an. Sie sind in Anlage C der ESRS 1 aufgelistet. Die Reichweite ist dabei sehr unterschiedlich: Teilweise beziehen sie sich auf lediglich einige Datenpunkte, dann wieder auf alle Angabepflichten eines Standards.

Bei der Nutzung des VERSO ESG Hub werden Ihnen die spezifischen Phase-in-Regelungen der einzelnen Standards direkt angezeigt. Sie sehen somit auf den ersten Blick, ob sie einen Standard auslassen können oder direkt dazu berichten müssen.

In dieser Liste finden Sie die schrittweise eingeführten Angabepflichten. Das Datum des Inkrafttretens bezieht sich jeweils auf die verpflichtende Berichterstattung.

ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Datenpunkte SBM-1, 40 b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wesentlichen ESRS-Sektoren) und SBM-1, 40 c (Liste der zusätzlichen relevanten ESRS-Sektoren) müssen erst dann berichtet werden, wenn die delegierten Rechtsakte der entsprechenden Sektorstandards in Kraft treten.
SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Datenpunkt SBM-3, 48 e (erwartete finanzielle Auswirkungen) kann im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS E1 E1-6: Treibhausgas-Bruttoemissionen (Scope 1, 2, 3 und Treibhausgas-Gesamtemissionen) Angaben zu Scope 3 und den Gesamtemissionen können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS E2 E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund durch Umweltverschmutzung bedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend. Eine Ausnahme von dieser zweiten Erleichterung bildet der Datenpunkt E2, 40 b zu den Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Einlagen getätigt wurden.
ESRS E3 E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E4 E4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E5 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betreffenden Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS S1 S1: Alle Angabepflichten Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
S1-7: Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Angabepflicht in Bezug auf die eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder kann im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-11: Soziale Absicherung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-12: Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-13: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-14: Gesundheitsschutz und Sicherheit Angaben zu den Datenpunkten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem kann die Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte ausgelassen werden.
S1-15: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
ESRS S2 S2: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S3 S3: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S4 S4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.

Bei E4, S1, S2, S3 und S4 gibt es allerdings Folgendes zu beachten: Unter den in der Tabelle genannten Voraussetzungen können die Angabepflichten des Standards ausgelassen werden. Wenn allerdings eines oder mehrere dieser Themen als wesentlich eingestuft wurde, müssen dennoch die verkürzten Angabepflichten zu dem jeweiligen Thema im allgemeinen Abschnitt ESRS 2 gemacht werden.

Phase-in-Regelungen: Der Schlüssel zur erfolgreichen ESRS-Berichterstattung

Die Phase-in-Regelungen der ESRS sind eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmen, die sich auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten. Sie sollten allerdings keinen Freifahrtschein darstellen, sondern eine strategische Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um interne Prozesse aufzubauen und die Datenbasis für zukünftige Berichte zu schaffen. Je früher Sie damit beginnen, umso besser sind Sie auf die volle Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet.

Die Berichterstattung nach den ESRS ist zwar anspruchsvoll, aber gleichzeitig eine Chance, nachhaltige Geschäftspraktiken tief im Unternehmen zu verankern. Langfristig zahlt sich dies nicht nur durch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus, sondern es schafft wertvolle Chancen für Ihr Business. In einem Blogbeitrag zeigen wir 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen.

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

Webinar: Was bedeutet die Bundestagswahl für die Nachhaltigkeit?

Wie sich der Ausgang der Bundestagswahl auf Nachhaltigkeit in Unternehmen und bestehende, aber auch kommende ESG-Regularien auswirkt: Eine Einordnung.

26.02.2025 – 11 Uhr

Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

 

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  • Tipps zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
  • einen Überblick über den Aufbau der ESRS,
  • fundierte Infos zu den Inhalten der ESRS-Standards und
  • eine Checkliste zur Ermittlung der wesentlichen Datenpunkte.

Bevor es weitergeht

Die Inhalte auf dieser Website entstehen durch die Arbeit von Menschen, die mit Herzblut und Sorgfalt tief in die ESG-Welt eintauchen. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und praxisnahe Tipps zu geben.

Damit unsere Arbeit nicht kopiert oder als KI-Trainingsmaterial verwendet wird, bitten wir Sie bei besonders umfangreichen und detaillierten Inhalten wie diesem, uns Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Den Artikel erhalten Sie dann als PDF direkt in Ihr Postfach.

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CSRD-Bericht 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung
04.11.2024

CSRD: 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. Prozesse und Zuständigkeiten sind oft noch nicht etabliert, außerdem müssen die Daten den regulatorischen Anforderungen entsprechen. In diesem Beitrag erhalten Sie 10 wertvolle Tipps für eine effiziente Datensammlung.

Der Berichterstattung nach CSRD mit ihren ESRS-Standards ist komplex. Das haben Sie sicher schon gehört oder erleben es vielleicht gerade selbst. Und diese Komplexität zeigt sich besonders bei der Datensammlung für den Nachhaltigkeitsbericht. Da stellen sich schnell einige Fragen:

Welche Daten brauchen wir? Wie detailliert müssen sie sein? Wer liefert die Daten? Wer  stellt sicher, dass sie korrekt sind? Usw.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine perfekte Adresse, um alle Fragen rund um die Datensammlung zu beantworten. Die Organisation hat die ESRS entwickelt, die Form und Inhalt eines CSRD-Berichts vorgeben. Und in ihren Leitlinien hat sie mehrfach betont, wie wichtig eine umfassende und strukturierte Datensammlung ist.

Um alle wesentlichen Informationen zusammenzutragen, bedarf es einer durchdachten Planung, klarer Prozesse und einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens. Die folgenden 10 Tipps helfen Ihnen, eine effiziente Datensammlung zu etablieren und das Erstellen eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts zu optimieren.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

1. Frühzeitig starten: Prozesse aufsetzen und Engpässe vermeiden

Der erste Tipp ist sehr naheliegend, dennoch wird er oft vergessen: Fangen Sie so früh wie möglich an!  

Bevor es an die verpflichtende Berichterstattung nach CSRD geht, ist es nämlich wichtig, effiziente Prozesse aufzusetzen. Gut definierte und erprobte Abläufe führen zu einer schnelleren Datensammlung und verringern das Risiko von Fehlern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Prozesse stellt sicher, dass sie auch bei steigenden Anforderungen bestehen. Wer also frühzeitig in saubere Prozesse investiert, kann langfristig deutlich effizienter und schneller den regulatorischen Pflichten nachkommen. 

Ihnen muss zudem bewusst sein: Die Datensammlung ist ein echter Zeitfresser. Oft wird unterschätzt, wie lange es dauert, die wesentlichen Informationen abzufragen. Sie dürfen nicht vergessen: Für viele Abteilungen in Ihrem Unternehmen kommt Ihre Anfrage on top zu den eigentlichen Aufgaben. Auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten sollten Sie etwas Zeit für die Antworten einplanen. 

Vor allem wenn es um komplexe Datensätze wie die Klimabilanz geht, sind verschiedene Quellen und Abteilungen involviert. Während Verbrauchsdaten meist schnell verfügbar sind, dauert es deutlich länger, eine Pendlerumfrage durchzuführen oder standortübergreifende Informationen zu sammeln. Auch die Angaben zum Standard ESRS S1 (Arbeitskräfte des eigenen Unternehmens) benötigen meist mehr Zeit, da hier sehr viele quantitative Daten abgefragt werden.  

Ein weiterer Tipp hierzu: Berechnen Sie die Deadline von hinten”! Legen Sie zunächst fest, wann der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen soll – im Falle der CSRD also zusammen mit dem Lagebericht. Denn geht es über die einzelnen Schritte, wie Texterstellung, Datensammlung und Analyse der doppelten Wesentlichkeit, bis zum Anfang. Planen Sie noch etwas Puffer pro Aufgabe ein und dann wissen Sie, wann Sie spätestens beginnen sollten.  

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die Berichterstattung nach CSRD und die ESRS.

2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Der Grundstein für Ihren CSRD-Bericht

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Mit ihr finden Sie heraus, welche Auswirkungen Ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Chancen und Risiken durch äußere Aspekte für Ihr Unternehmen bestehen. Diese Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs) definieren, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die Grundlage für Ihre Datensammlung, Ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und Ihr ESG-Management. Deswegen sollten Sie hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fehler können zu fehlenden oder ungenauen Daten führen. Eine Analyse mit Substanz leitet Sie hingegen zielstrebig durch die Berichterstattung.

Eine wertvolle Unterstützung inklusive Zeitersparnis bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bietet unsere KI-gestützte Softwarelösung.

3. Gap-Analyse: Datenlücken identifizieren und schließen

Hat Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Basiert dieser auf einem Standard wie GRI oder DNK? Dann haben Sie hier schon eine gute Vorlage, die Sie mit den CSRD-Vorgaben vergleichen können.

Führen Sie eine Gap-Analyse durch und finden Sie heraus, welche Daten Sie in den Vorjahren berichtet haben, ob sie mit den ESRS-Formeln übereinstimmen und welche Daten noch fehlen. So ermitteln Sie, welche Prozesse bereits bestehen und welche Datenerhebungen noch etabliert oder angepasst werden müssen.

Sie können eine Gap-Analyse allerdings auch ohne vorherigen Bericht durchführen. Dabei prüfen Sie zunächst, welche Daten Ihnen bereits vorliegen, und ermitteln im Anschluss, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

4. Datenquellen identifizieren und Verantwortlichkeiten festlegen

Bei der Datensammlung ist nicht nur wichtig, welche Informationen nach CSRD benötigt werden, sondern auch, wer bzw. welche Abteilung diese liefern kann. Bauen Sie daher Prozesse und Kommunikationswege auf und definieren Sie Verantwortlichkeiten. Dadurch schaffen Sie Klarheiten, vermeiden Verzögerungen und stellen sicher, dass die Datensammlung auch in Zukunft effizient und reibungslos verläuft 

5. Teamwork und ein gemeinsames Bewusstsein fördern

Die Berichterstattung nach CSRD ist eine Teamaufgabe. Wie Sie an den vorherigen Punkten gesehen haben, sind viele Abteilungen involviert – Teamwork ist also Pflicht!

Bei der Berichterstellung sind Sie in enger Abstimmung mit HR, IT, Finanzabteilung, Einkauf, Risikomanagement und anderen Abteilungen. Fördern Sie eine gute und effiziente Zusammenarbeit. Im VERSO ESG Hub können Sie beispielsweise für jedes Thema Zuständigkeiten festlegen. Jedes Jahr, wenn die Datensammlung wieder losgeht, kann jeder Verantwortliche seine Daten direkt ins Tool eintragen.

Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen zudem das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Binden Sie andere Abteilungen ein und informieren Sie alle Beteiligten über die neuesten Anforderungen.

Kurs: Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Sie müssen noch Kolleg:innen zum Thema „Nachhaltigkeit im Unternehmen“ abholen? Im Kurs „Fit for Sustainability“ lernen Sie alles Wichtige, damit alle ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit haben.

6. Fokus setzen und Prioritäten definieren

Legen Sie den Fokus auf wesentliche Themen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gibt Ihnen hier den Weg vor. Beachten Sie: Der Bericht soll sich auf Ihre Bemühungen im Bereich Ihrer wesentlichen Themen konzentrieren und die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Um sich den Start in die Berichterstattung etwas zu erleichtern, sollten Sie auf freiwillige Datenpunkte zunächst verzichten.

Außerdem sollten Sie Übergangsfristen nutzen, die zur Entlastung der Unternehmen eingeführt wurden. Sie müssen nicht gleich am Anfang über alle wesentlichen Themen berichten. Stattdessen gibt es Themen, bei denen Ihnen eine Eingewöhnungszeit gewährt wird. Nutzen Sie die Phase-in-Regelungen, die sich über viele Standards erstrecken. Sie ermöglichen es Ihnen, die Angaben in den ersten Jahren noch auszulassen bzw. befreien kleinere Unternehmen zunächst von Angabepflichten.

7. Aus Fehlern lernen: Der erste Bericht muss nicht perfekt sein

Der erste Bericht muss nicht perfekt sein – das müssen Sie verstehen und akzeptieren. Zunächst geht es darum, im Rahmen der CSRD eine effiziente Datensammlung zu etablieren sowie Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Versuchen Sie nicht, auf Biegen und Brechen über Konzepte und Maßnahmen zu schreiben, die Sie noch nicht eingeführt haben. Setzen sie sich stattdessen ein Ziel, wann Sie die entsprechenden Daten veröffentlichen wollen – und kommunizieren Sie das offen in Ihrem Bericht.

8. Granularität der Daten sicherstellen

Achten Sie auf die richtige Granularität Ihrer Daten, um die erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Daten sollten so detailliert wie möglich erfasst werden, um präzise Analysen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Statt allgemeiner Angaben zu Treibhausgasemissionen oder Energieverbräuchen ist es notwendig, Daten bis auf die Ebene einzelner Geschäftsbereiche, Produktionsprozesse oder Standorte zu erheben. Zu stark aggregierte Informationen können dazu führen, dass wichtige Details übersehen werden.

Um Ihre Ziele zu definieren, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gegebenenfalls Workshops durchführen. Dabei sollte im Vordergrund stehen, was für Ihr Unternehmen langfristig realistisch und sinnvoll ist. Wählen Sie ihre Ziele und Maßnahmen bewusst aus und vermeiden Sie, diese zu häufig anzupassen. Dies gewährleistet eine nachhaltige und konsistente Berichterstattung.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

9. Qualitätssicherung: Daten auf Verlässlichkeit prüfen

Eine hohe Datenqualität ist der Schlüssel für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Es ist daher wichtig, dass Sie interne Kontrollsysteme einrichten, die ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung funktionieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die ESG-Daten genau, vollständig und zuverlässig sind. Besonders im Hinblick auf die externe Prüfung, die im Rahmen des CSRD erforderlich sind, spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle.

Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, sollten Sie sich gut vorbereiten und die Angaben in den Standards genau lesen. Dort finden Sie die Application Requirements (AR, Anwendungsanforderungen) mit detaillierten Anweisungen. Sie spezifizieren, wie bestimmte Informationen offengelegt oder gemessen werden müssen.

10. Technologie nutzen: Digitale Tools optimieren die Datensammlung

Eine manuelle Datensammlung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Excel-Tabellen werden schnell unübersichtlich – insbesondere bei der CSRD mit über 1000 Datenpunkten. Da scrollen Sie viel und lange zwischen den einzelnen Datenpunkten hin und her. Eine Sache, die Nerven kostet und die Sie sich sparen sollten.

Ein softwaregestütztes Reporting ist einfacher, effektiver und datenbasierter. Und das schreiben wir nicht nur aus unserer Erfahrung heraus, sondern darauf weist auch die EFRAG hin.

Digitale Tools, speziell mit KI-Unterstützung, unterstützen Sie dabei, Prozesse zu standardisieren, und gewährleisten, dass alle wesentlichen Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden.

 

Effektive Datensammlung: So unterstützt Sie VERSO

VERSO vereinfacht und beschleunigt Ihren gesamten Berichtsprozess – von der Analyse der doppelten Wesentlichkeit über die Datensammlung bis zur Berichterstellung. Die wesentlichen Themen ermitteln Sie mithilfe unserer KI-gestützten Softwarelösung. Im VERSO ESG Hub sammeln Sie alle wesentlichen Daten und erstellen direkt im Tool einen CSRD-konformen Bericht.

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Tipps & Learnings aus der EFRAG-Studie zu den ersten CSRD-Berichten
04.10.2024

EFRAG-Studie: Learnings und Tipps für Ihren CSRD-Bericht 

Die EFRAG hat einige der ersten ESRS-Nachhaltigkeitsberichte analysiert und die Ergebnisse in einer umfassenden Studie veröffentlicht. Hier finden Sie die Learnings aus der Untersuchung und unsere Tipps zur CSRD-Umsetzung.

Im Jahr 2024 haben einige Unternehmen ihren ersten freiwilligen Bericht nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlicht. In einer Studie hat die EFRAG einige dieser ersten ESRS-Berichte analysiert.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine unabhängige Beratungseinrichtung der EU, die die Entwicklung von Berichtsstandards, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, vorantreibt. Sie hat die ESRS, die Standards zur Umsetzung der CSRD, mit entwickelt.

Unternehmen, die sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, erhalten durch die Studie Learnings, Best-Practice-Ansätze und Hilfestellungen. Wir haben uns das umfangreiche Dokument angesehen und für Sie übersichtlich aufbereitet.

In diesem Beitrag erhalten Sie: 

  • Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile
  • Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht
  • Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

Praktische Ansätze zur ESRS-Umsetzung sowie ihre Vor- und Nachteile

Die EFRAG hat sich die bisherigen Berichte aus vier Perspektiven angesehen:

  • Wie sind die Unternehmen die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse angegangen?
  • Wie wurden die Datenpunkte ausgewählt und wie war die Qualität der Beantwortung?
  • Wie detailliert wurde die Wertschöpfungskette in den Berichten abgebildet?
  • Wie waren die Verantwortlichkeiten im ESG-Berichtsmanagement geregelt?

Für diese vier Perspektiven hat die Organisation unterschiedliche Ansätze beobachtet, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Je nach Erfahrung, Datenlage und Organisation sind unterschiedliche Ansätze für Unternehmen sinnvoll. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Inspirationen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen:

Thema Vorläufig beobachtete Ansätze Vorteile Nachteile
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Basierend auf Datenerhebungen, ergänzende Einbindung von Stakeholdern und Expert:innen Objektive, evidenzbasierte Bewertung von wesentlichen Themen Qualität und Effizienz können leiden, wenn wenige oder unpräzise Daten vorhanden sind und Expert:innen nicht ausreichend einbezogen werden
Basierend hauptsächlich auf Input von externen Stakeholdern und internen Beteiligten Breitere Spanne von möglicherweise wesentlichen Themen kann den Horizont weiten Themenvielfalt kann überfordern; Bewertungen könnten subjektiv sein
Datenpunkte Bewertung der Wesentlichkeit auf Ebene einzelner Datenpunkte (Bottom-up) Präventives Aussortieren von unwesentlichen Datenpunkten spart Arbeit und verschlankt den Bericht aufs Wesentliche Das Konzept der Wesentlichkeit auf Datenpunktebene (“Ist dieser Datenpunkt für das Unternehmen wesentlich?”) wird selten vollständig verstanden
Nutzung der Phase-in-Optionen (Auslassung von Datenpunkten im ersten oder zweiten Berichtsjahr) Unternehmen können sich besser auf den Aufbau der Datenbasis, die Korrektheit des Berichts und den Aufbau von Prozessen fokussieren Vergleichbarkeit (Basisjahre etc.) nicht konsistent und ggf. irreführend; Sorge vor dem Übersehen von Berichtspflichten
Offenlegung aller Datenpunkte ohne Nutzung der Phase-in-Optionen Sicherstellung, dass keine Berichtspflicht übersehen wird Hoher Aufwand; möglicherweise sind nicht alle Datenpunkte relevant; geringere Datenqualität aufgrund des größeren Berichtsumfangs
Wertschöpfungskette Stark segmentiertes Mapping (z. B. nach Produktionsstufen) Sehr detaillierte Berichterstattung mit einer hohen Transparenz Schwierig, das Gleichgewicht zwischen Aggregation und Granularität zu finden; branchenspezifische Leitlinien wären hilfreich
Grobe Aggregation (z. B. auf Gesamtstufen von Upstream, Downstream und eigenen Operationen Verschlankung des Berichts; ein Überblick ohne Detailtiefe ist für Leser:innen oft ausreichend Kann die Bewertung von IROs auf der richtigen Detailebene einschränken und möglicherweise Nuancen komplexer Wertschöpfungsketten übersehen
Über direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) hinausgehen Hohe Transparenz; vollständige ESRS-Konformität Begrenzte Datenverfügbarkeit, insbesondere für Finanzinstitute; Schwierigkeiten bei der Anwendung über Tier-1-Beziehungen hinaus
Fokus nur auf direkte Geschäftsbeziehungen (Tier 1) Daten sind in diesem Bereich eher vorhanden; für einige Unternehmen ist nur Tier 1 wesentlich Nicht konform mit ESRS-Anforderungen; Informationsverzerrungen und unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit indirekten Geschäftsbeziehungen
ESG-Berichtsmanagement Eine Person ist in der Hauptverantwortung; häufig aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Finanzen Es gibt eine klare Ansprechperson im Unternehmen Schulungen sind erforderlich, um den Führungskräften umfassende Kenntnisse im Management von ESG-Inhalten und Datenmanagement zu vermitteln
Gemeinsame Verantwortung zwischen Abteilungen (z. B. Finanzen und Nachhaltigkeit) Eine Aufteilung der Verantwortung wird möglich; Skills können gebündelt werden Erfordert klare Governance und regelmäßige Foren für Updates, Koordination und Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Abteilungen

Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht

Dos:

Strukturieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung klar: Legen Sie klare Verantwortlichkeiten für Berichtsprozesse, Datenlieferung, Überprüfung, Kommunikation etc. fest – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung.

Beziehen Sie interne und externe Expert:innen ein: Führen Sie Workshops und Interviews durch, um fundierten Input – insbesondere für Ihre wesentlichen Themen – zu erhalten.

Kommunizieren Sie Umfang, Ziel und Zweck des Berichts intern und extern: Ein gemeinsames Verständnis zur CSRD-Berichtspflicht fördert eine konsistente Datenqualität und einen einheitlichen, lesbaren Bericht.

Don’ts:

Vermeiden Sie eine zu hohe Aggregation der Daten: Wenn Sie Daten, Prozesse und Beschreibungen zu allgemein oder kurz fassen, können relevante Informationen untergehen.

Keine rein subjektiven Einschätzungen: Greenwashing war gestern – die CSRD fordert Beweise für Ihre Aussagen. Ergänzen Sie qualitative Informationen immer durch datenbasierte Nachweise.

Berichten Sie keine überflüssigen Datenpunkte: Vermeiden Sie es, mehr Datenpunkte als notwendig aufzunehmen, da dies von relevanten Informationen ablenken kann.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Unsere 5 Top-Tipps für einen CSRD-konformen Bericht

  1. Klar definierte Prozesse etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse für die Datenerhebung und Berichterstattung – nur so können Sie Konsistenz und Zuverlässigkeit sicherstellen.
  2. Die Berichterstattung gut organisieren: Etablieren Sie klare Verantwortlichkeiten und fördern Sie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung der CSRD müssen alle Abteilungen anpacken.
  3. Datengap-Analyse durchführen: Nutzen Sie die EFRAG Implementation Guidance 3. Damit finden Sie Ihre Lücken in der Datenerhebung und können diese schließen.
  4. Lieferkette schon jetzt mitbedenken: Trotz der Übergangsfristen raten wir Ihnen schon jetzt dazu, an der Transparenz Ihrer Lieferketten zu arbeiten – denn Lieferantendaten einzuholen gelingt auch mit einem Top-Tool wie dem Supply Chain Hub nicht von heute auf morgen.
  5. IT-Integration: Trennen Sie sich von den unübersichtlichem Excel-Listen und implementieren Sie eine Software wie den VERSO ESG Hub, der für die Sammlung und Berichterstattung der über 1.000 Datenpunkte gemacht ist.

Überfordert mit der CSRD?

Erfüllen Sie die CSRD-Anforderungen mit Leichtigkeit – mit unserer modularen CSRD Suite.

Fazit

Unser Fazit zur Studie der EFRAG: Es gibt für die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht unterschiedliche Ansätze. Es zeichnet sich aber ab, dass die Anforderungen nur erfüllbar sind, wenn

  • eine hohe Datenqualität vorhanden ist,
  • der Fokus auf den wesentlichen Themen, Angabepflichten und Datenpunkten liegt und
  • die berichtspflichtigen Datenpunkte faktenbasiert und detailliert berichtet werden.

Dazu sind eine zentrale Datenerhebung und klare Kommunikation der Anforderungen essenziell. Es sollten genügend Zeit und Ressourcen für die Wesentlichkeitsanalyse eingeplant werden. Und zum korrekten Reporting ist umfangreiches Wissen (intern und/oder extern) über die einzelnen Anforderungen notwendig.

Sie brauchen hierbei Unterstützung? Bei VERSO gibt es alles aus einer Hand: Software, Consulting und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Mann schiebt sein Fahrrad durch Hochwasser. Symbolbild für den Klimawandel, auf den sich ESRS E1 fokussiert
24.09.2024

CSRD und Klima: Tipps zum Reporting nach ESRS E1

Wer vorm CSRD-Reporting steht, kommt an ESRS E1 nicht vorbei. Lesen Sie in diesem Beitrag, was den ersten Umweltstandard so wichtig macht und wie Sie die Anforderungen effizient erfüllen!

ESRS E1 – der Standard, zu dem (fast) alle berichten müssen

Die Arbeit an jedem CSRD-Bericht startet mit einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Hier wird ermittelt, zu welchen der über 1000 Datenpunkte der CSRD Ihr Unternehmen tatsächlich berichten muss. Der erste Umweltstandard ESRS E1 bildet dabei eine Ausnahme. Unabhängig vom Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse muss im Grunde jedes Unternehmen zu den rund 230 in diesem Standard geforderten Datenpunkten berichten.

Warum? Weil jedes Unternehmen Emissionen verursacht und sich damit auf den Klimawandel auswirkt. Umgekehrt dürfte jedes Unternehmen vom Klimawandel betroffen sein.

Kurz: An ESRS E1 kommt kein Unternehmen vorbei. Gleichzeitig ist das Reporting nach diesem Standard komplex. Gehen wir deshalb nun also Schritt für Schritt durch, wie Sie ESRS E1 meistern.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Um was geht es in ESRS E1?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

ESRS E1 soll aufzeigen,

  • … wie sich Ihr Unternehmen auf den Klimawandel auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • … welche Risiken und Chancen der Klimawandel für Ihr Unternehmen birgt und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • … wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht – das umfasst bisherige und aktuelle Maßnahmen, aber auch zukünftige.
  • … welche finanziellen Folgen die Klimakrise für Ihr Unternehmen hat.

Die Anforderungen von ESRS E1 lassen sich dabei in zwei Themenfelder sortieren:

  • Abschwächung des Klimawandels („Climate Change Mitigation“): Strategien und Maßnahmen, um die Erderwärmung zu begrenzen
  • Anpassung an den Klimawandel („Climate Change Adaption“): Vorgehensweisen, um die Resilienz gegen aktuelle und erwartete Folgen des Klimawandels zu stärken

Die Datenpunkte im Überblick

Wie bereits erwähnt, ist ESRS E1 für fast alle Unternehmen relevant. Insgesamt umfasst E1 neun Angabepflichten – nicht alle davon sind aber sofort oder für jedes Unternehmen von Bedeutung. Hier ein kurzer Überblick:

  • E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
  • E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
  • E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
  • E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen
  • E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
  • E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
  • E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Hinzu kommen noch drei Anforderungen aus dem übergreifenden Standard ESRS 2:

  • ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
  • ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Gut zu wissen: Es gibt beim Reporting zu ESRS E1 einige Ausnahmen. So kann zwar grundsätzlich jedes Unternehmen die interne CO2-Bepreisung (ESRS E1-8) nutzen, in der Praxis ist sie jedoch nur für große Unternehmen sinnvoll. ESRS E1-8 ist also nicht zwingend Teil eines jeden CSRD-Berichts.  Zu E1-9 müssen Sie erst ab dem zweiten Berichtsjahr berichten. Und Scope-3-Daten sind im ersten Berichtsjahr nur für Unternehmen mit über 750 Mitarbeitenden verpflichtend.

Dennoch werden hier eine ganze Menge Informationen abgefragt. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten der geforderten Datenpunkte nicht einfach so vorliegen, sondern erst einmal ermittelt werden müssen.

Da stellt sich nun also die Frage: Wie gehen Sie ESRS E1 am besten an? Hier kommt Ihr Guide für ESRS E1.

Leitfaden für Ihre Klimastrategie

Für Klimaziele, Übergangsplänen und CO2-Bilanzen ist eine ganzheitliche Klimastrategie mehr als hilfreich. Tipps dazu finden Sie in diesem Leitfaden.

Schritt für Schritt durch ESRS E1

Die Angabepflichten von ESRS E1 ergeben in der eben genannten Reihenfolge zwar beim Lesen und Reporting/Schreiben Sinn. Halten Sie sich bei der vorangehenden Datensammlung jedoch an diese Reihenfolge, fehlen Ihnen zu Beginn wichtige Daten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei der Datensammlung stattdessen die folgende Vorgehensweise.

Beim eigentlichen Reporting präsentieren Sie Ihre Ergebnisse dann in der eigentlichen Reihenfolge: E1-1, E1-2, …

Schritt 1: ESRS E1-6 und ESRS E1-5

ESRS E1 steht und fällt mit der THG-Bilanz zu den Scopes 1 bis 3. Sie dient als Baseline für alle weiteren Angabepflichten. Ermitteln Sie hier auch direkt Ihre Energiebilanz, um in den nächsten Schritten alle Daten zur Hand zu haben.

Schritt 2:  ESRS E1-4

Ausgehend von Ihrer Bilanz-Baseline entwickeln bzw. benennen Sie Ihre kurz- und mittelfristigen Klimaziele sowie Ihr langfristiges Net-Zero-Ziel. Achten Sie darauf, dass Ihre Ziele wissenschaftsbasiert sowie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sind. Sie haben noch keine Ziele? Dann können Sie auch angeben, wann Sie Ihre Ziele setzen werden.

Schritt 3: ESRS E1-3

Nun ermitteln Sie Ihre Dekarbonisierungshebel. Beschreiben Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die genannten Ziele erreichen wollen und welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden. Alternativ können Sie hier angeben, bis wann Sie – ähnlich wie bei den Zielen – Ihre Maßnahmen entwickelt haben wollen.

Schritt 4: ESRS E1-7

Ihr Unternehmen gleicht nicht-vermeidbare Restemissionen über CO2-Gutschriften bzw. Kompensationsprojekte aus? Dann müssen Sie natürlich auch dazu berichten. Achtung: Gehen Sie hier genau vor, um nicht in die Greenwashing-Falle zu tappen.

Schritt 5: ESRS E1-1

Jetzt kommt Ihr Übergangsplan. Hier beschreiben Sie umfassend, wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht, wie Sie Ihr Unternehmen auf die Klimakrise und dessen Folgen vorbereiten und inwiefern Ihr Unternehmen konkret zur Begrenzung der Erderwärmung beiträgt. Für ESRS E1-1 gibt es in den ersten Berichtsjahren eine Übergangsfrist.

Schritt 6: ESRS E1-2

Anschließend benennen Sie Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel – und wie Sie diese Strategien implementieren. Das umfasst z.B. interne Steuerungselemente wie etwa den internen CO2-Preis nach ESRS E1-8, aber auch IT- und Softwarestrategien. Auch hier können Sie alternativ angeben, bis wann Sie Ihr Konzept erarbeiten werden.

Schritt 7: Reporting

Sind die Daten gesammelt, Ziele gesetzt und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele definiert, geht es nun ans Reporting.

Praxisleitfaden CSRD

Besonderheiten, Praxisbeispiele und Stolpersteine: Unser Leitfaden erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und den ESRS-Standard. Inklusive Checkliste!

Praxistipps zur Umsetzung

Nicht alle Unternehmen schaffen beim ersten Bericht schon ein Reporting zu allen Angabepflichten. Dennoch möchten wir Ihnen abschließend möchten wir noch ein paar grundsätzliche Tipps mitgeben, worauf Sie beim Reporting zu ESRS E1 besonders achten sollten.

Unterschätzen Sie niemals die Klimabilanz

Die Klimabilanz muss auf einem stabilen Datenfundament stehen. Betrachten Sie daher sorgfältig alle Emissionsquellen Ihres Unternehmens. Vom Arbeitsweg der Mitarbeitenden bis hin zur Logistik. Auch wenn das viel Arbeit bedeutet: Nehmen Sie keine Abkürzungen an der falschen Stelle. Die Ergebnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten Standard. Aus der Klimabilanz leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab. Gleichzeitig können Sie Ihre Klimaziele nur dann erreichen, wenn diese sich in der Bilanz widerspiegeln. Drittens führen Ungenauigkeiten und Fehler zu falschen Behauptungen in Klimaaussagen – was im Zuge der Green Claims Directive mittlerweile sanktioniert wird.

Gehen Sie ESRS E1-6 also mit wachem Auge und dem nötigen Detailgrad an, damit auch die nächsten Schritte gelingen.

Passen Sie Ihre Prozesse an

Die enormen Datenmengen, die für ESRS E1 aus den unterschiedlichsten Quellen ermittelt werden müssen, erfordern hohe Transparenz darüber, was in Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferketten vor sich geht. Je nachdem, wie Ihr Unternehmen bereits aufgestellt ist, braucht es neue Prozesse und Strukturen, um die Anforderungen effektiv abzubilden.

Planen Sie ausreichend Zeit ein

Das CSRD-Reporting ist ohnehin schon sehr umfangreich. Besonders ESRS E1 verschlingt dabei viel Zeit. Allein die Klimabilanz kann schon einmal ein halbes Jahr dauern – und auch die darauf aufbauende Klimastrategie ist zeitaufwendig. Planen Sie sich also ausreichend Zeit und auch Puffer ein!

Von Klimabilanz bis Reporting: VERSO unterstützt Sie!

Der wohl wichtigste Tipp: Verlieren Sie keine Zeit. Und zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. VERSO hilft Ihnen mit Software und Beratung dabei, die Anforderungen aus ESRS E1 zu erfüllen – von der CO2-Bilanz über transparente, wahrheitsgetreue Klimakommunikation bis hin zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Radfahrerin prüft etwas an ihrem Fahrrad. Symbolbild ESG-Compliance in der Lieferkette der Fahrradbranche
09.09.2024

Compliance in der Lieferkette: Wie die Fahrradbranche die Aufgabe meistert

Die regulatorischen Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit nehmen zu und Compliance in der Lieferkette wird immer wichtiger. Wie Unternehmen die ESG-Vorgaben für die Supply Chain erfüllen und wie VERSO speziell die Fahrradbranche bei dieser Aufgabe unterstützt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Die Wirtschaft ist im tiefgreifenden Wandel. Immer mehr Unternehmen integrieren Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle. Auch in der Fahrradbranche gewinnt dieses Thema an Bedeutung – besonders in Bezug auf die Lieferkette, da hier die größten Risiken und der größte Impact der Fahrradhersteller sind. 

Zwei Faktoren spielen eine wesentliche Rolle. Zum einen starten viele Unternehmen nachhaltige Initiativen, um ihre Umweltbilanz zu verbessern. Dadurch generieren sie Business Value und Wettbewerbsvorteile.  

Zum anderen wächst der regulatorische Druck – unter anderem durch die Berichtspflicht CSRD, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM oder die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten EUDR. Compliance mit Nachhaltigkeitsanforderungen wird zur Pflicht. 

CSRD, EUDR und CBAM: Neue Vorgaben für Compliance in der Lieferkette

Im Nachhaltigkeitsbereich gibt es zahlreiche neue Vorgaben, die auch die Fahrradbranche betreffen. Eine große Rolle spielt die CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen dabei umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Was genau gefordert wird, haben wir im Blogbeitrag „CSRD und die Lieferkette” zusammengefasst.

Die Branche sieht sich aber auch mit neuen Pflichten konfrontiert, die aus der Verwendung bestimmter Rohstoffe entstehen. So fallen die Unternehmen unter die EUDR, da für die Fahrradreifen Kautschuk verwendet wird. Durch die Verwendung von CO2-intensiven Materialien wie Aluminium oder Stahl können Unternehmen auch vom CBAM betroffen sein. Beide Regularien bringen eine Bewertung bestimmter Rohstoffe sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht mit.

Wer hier Transparenz schafft und damit aufgedeckte Risiken angeht, hat die Grundlage geschaffen, um nahezu alle Anforderungen sowie Compliance in der Lieferkette zu erfüllen.

Compliance in der Lieferkette: Herausforderung durch komplexe Supply Chain

Radfahren ist – neben dem Zufußgehen – die umweltfreundlichste Fortbewegungsart: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend. Das bezieht sich jedoch lediglich auf das Treten in die Pedale. Bei der Herstellung von Fahrrädern, insbesondere von E-Bikes, sieht die Bilanz etwas anders aus.  

Neben Emissionsausstößen – unter anderem durch CO2-intensive Materialien – spielt auch das Verwenden von Risikomaterialien eine Rolle. „Rohstoffe für Motoren, Elektronik und Batterie gehen mit großen Nachhaltigkeitsrisiken einher”, erklärt Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO. Außerdem gibt es in der Fahrradbranche oft komplexe Lieferketten. Umso wichtiger ist es, Transparenz in Bezug auf diese Themen zu schaffen und Risiken zu reduzieren. 

Die Komplexität der Lieferkette ergibt sich aus der Vielzahl an Akteuren, die in die Herstellung der zahlreichen Komponenten eines Fahrrads oder E-Bikes eingebunden sind. Diese Akteure sind international verteilt, was unterschiedliche Rahmenbedingungen und weite Transportwege mit sich bringt.  

Im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad bringen E-Bikes zusätzliche Herausforderungen mit. Neue Technologien und Rohstoffe für Antrieb und Akku sind in der Produktion relevant geworden. Hier konkurrieren die Fahrradhersteller mit Branchen wie dem IT-Bereich, mit denen sie bisher kaum Berührungspunkte hatten.  

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden gefordert

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche Angaben auch zur Lieferkette zu machen. Lesen Sie, welche Angaben gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Die wachsende Bedeutung von Transparenz und Datenmanagement

„Transparenz in der Lieferkette ist der Schlüssel, um aktuellen und zukünftigen Regularien gerecht zu werden“, betont Klaus Wiesen. Viele VERSO-Kunden haben freiwillig entsprechende Prozesse etabliert, bevor sie von Regularien wie dem Lieferkettengesetz LkSG dazu verpflichtet werden.  

Riese & Müller ist ein Vorreiter der Fahrradbranche und will bis 2025 das nachhaltigste Unternehmen der E-Bike-Branche sein. Mit dem VERSO Supply Chain Hub schafft das Unternehmen die nötige Transparenz in der Lieferkette und fördert seine Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Außerdem verbessert Riese & Müller das Risikomanagement und das Lieferketten-Mapping, um Compliance in der Lieferkette zu gewährleisten.  

So weit sind allerdings nicht alle Unternehmen in der Fahrradbranche. Ein zentrales Problem ist das Sammeln und Verwalten von Daten entlang der Lieferkette. Insbesondere kleinere Hersteller haben Nachholbedarf.  

„Viele Unternehmen haben kaum strukturiert Daten gesammelt, was sie nun vor erhebliche Herausforderungen stellt, wenn sie den Anforderungen von CSRD, CBAM, EUDR und anderen Regularien gerecht werden wollen“, sagt Klaus Wiesen. Hier setzt VERSO an und bietet Lösungen, um Unternehmen bei der Neuausrichtung ihrer Prozesse und der Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen. 

Compliance in der Lieferkette: Vom Netzwerk profitieren

VERSO ist in der Fahrradbranche die führende Plattform für Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Zu den Kunden zählen neben deutschen Unternehmen wie Riese & Müller auch internationale Hersteller – beispielsweise aus den Niederlanden, der Schweiz und den USA.  

„Da es in der Fahrradbranche große Überschneidungen bei der Lieferantenbasis gibt, profitieren unsere Kunden von den geschaffenen Netzwerken, die in unserer Software hinterlegt sind“, erklärt Klaus Wiesen. Auch Lerneffekte aus vorherigen Projekten kommen allen Kunden zugute. VERSO integriert neue Regularien frühzeitig in seine Software, um auch künftig die Compliance in der Lieferkette sicherzustellen.  

EUDR: Alles, was Sie wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern. In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Compliance in der Lieferkette als Chancen für die Fahrradbranche

Die Regularien sind nicht nur mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Sie eröffnen den Unternehmen auch neue Chancen.  

Ein Beispiel ist das Risikomanagement. Die Unternehmen in der Fahrradindustrie haben in der Vergangenheit besonders stark unter Lieferengpässen gelitten. Resilienz in der Supply Chain ist daher zu einem wichtigen Thema geworden. Durch die Identifizierung von Risiken (z.B. politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Menschenrechtsverletzungen) kann ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen dieser Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Dies sorgt für robuste Lieferketten.  

Die Kunden der Fahrradhersteller legen oft großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wer die Compliance-Vorgaben erfüllt, zeigt, dass sein Unternehmen Verantwortung für ethische und umweltfreundliche Standards in der Lieferkette übernimmt. Das schafft Vertrauen, gibt einen Wettbewerbsvorteil und trägt langfristig zum Erfolg und guten Ruf der Marke bei. 

Auch das Vermeiden von Reputationsschäden und Strafen spielt eine Rolle. Unternehmen, die regulatorischen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen haben wir im Blogbeitrag Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit” zusammengefasst.  

Ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement bei VERSO

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Regularien vorbereiten. Mit der Expertise unter anderem in der Fahrradbranche ist VERSO der ideale Partner. „Mit dem VERSO Supply Chain Hub unterstützen wir unsere Kunden seit Jahren bei der Transparenz in der Lieferkette und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Unsere Softwarelösung ermöglicht eine optimierte Vorbereitung auf aktuelle und zukünftige Regularien”, betont Klaus Wiesen.  

Die Lieferkette birgt in der Fahrradbranche die größten Risiken und den größten Impact. Aber gerade mit Blick auf die CSRD ist eine ganzheitliche Betrachtung eines Unternehmens notwendig. Gemeint sind die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie die eigene Geschäftstätigkeit. VERSO bietet hier eine All-in-one-Lösung an.  

Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Mit dem Climate Hub wird der Corporate Carbon Footprint berechnet und eine Klimastrategie abgebildet. Die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg. Und zusätzliches Know-how über Nachhaltigkeit können Sie sich in der VERSO Academy aneignen.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Sonnenstrahlen brechen durch Wolken hindurch – Symbolbild für die Chancen, die die CSRD bringt, auch wenn sie erst einmal wie belastende Bürokratie wirkt
07.08.2024

Warum die CSRD mehr als Bürokratie ist

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die ersten Unternehmen haben ihren CSRD-Bericht schon veröffentlicht, viele weitere haben ihn noch vor sich. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Und wenn wir noch etwas weiter schauen: Europaweit werden in den kommenden Jahren insgesamt etwa 50.000 Unternehmen nach der CSRD berichten müssen.

Was ist das Ziel der CSRD?

Die CSRD soll in erster Linie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern, aber auch Lücken der vorherigen Berichtspflichten schließen. Um das zu verstehen, hilft uns ein Rückblick in die Vergangenheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sustainability Reporting war früher für Unternehmen eine freiwillige Sache, unterlag keinen bzw. nur wenigen Regeln und endete häufig in einer Art Marketingbroschüre.

Erste EU-Richtlinien haben dem dann einen Riegel vorgeschoben. Die CSRD geht nun aber noch einen Schritt weiter. Einerseits sind von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Konzernen eine ganze Menge Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen. Europaweit. Und zum Teil sogar auch über die EU hinaus. Andererseits gibt es strengere Regeln: Alle Angaben müssen jetzt belegbar sein und von Wirtschaftsprüfern abgesegnet werden. Außerdem fordert die CSRD deutlich mehr und tiefergehende quantitative und qualitative Daten. Dadurch sollen die Berichte vergleichbarer werden.

Die EU will damit die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Gleichzeitig ist die CSRD eine sinnvolle Antwort auf die wachsenden Erwartungen von Investor:innen, Kund:innen und der Gesellschaft insgesamt. Unternehmen werden zunehmend für ihre Nachhaltigkeitsleistungen verantwortlich gemacht – und immer öfters bilden Nachhaltigkeitsbemühungen auch die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg.

Kurzgefasst: Die CSRD macht Nachhaltigkeit transparent und vergleichbar und schafft damit die Grundlage dafür, dass wir unsere Wirtschaft zielgerichtet in eine nachhaltigere Zukunft lenken.

„Das klingt ja alles schön und gut“, denken Sie jetzt vielleicht, „aber was bringen mir die rosaroten Wölkchen, wenn ich hier an meinem Schreibtisch sitze und die Nachhaltigkeit vor lauter Daten nicht mehr sehe?“

Überfordert mit der CSRD?

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Aus Bürokratie entsteht Awareness

Kürzlich veröffentlichte PwC eine Studie, nach der der Großteil der darin befragten Unternehmen zuversichtlich angab: Ja, bis zum Stichtag sind wir bereit für unsere neuen Berichtspflichten. Zu den Befragten zählten vor allem börsennotierte Unternehmen mit über einer Milliarde Jahresumsatz.

Aus der eigenen Erfahrung wissen wir aber: Gerade der Mittelstand ächzt angesichts der Arbeit, die mit Vorbereitung und Umsetzung der CSRD ansteht.

Der CSRD stehen sie eher mit gemischten Gefühlen gegenüber. „Die CSRD, das ist doch wieder nur unnütze Bürokratie, die Belastung und Stress und Arbeit bringt und erhebliche Ressourcen bindet, aber am Ende rein gar nichts ändern wird.“ So und ähnlich lautet häufig Kritik an der neuen Richtlinie.

Und ja – natürlich steckt hinter den neuen Gesetzen und Berichtspflichten rund um Nachhaltigkeit erst mal viel Bürokratie. Sehr viele Daten müssen zusammengetragen werden, sehr viel Zeit fließt in die Vorbereitung und Umsetzung und sehr viele Mitarbeitende sind daran beteiligt.

Doch in der Arbeit mit unseren Kunden zeigt sich immer wieder: Wer Nachhaltigkeitsberichte schreibt und sich tiefgehend mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, erkennt auch die Potenziale der CSRD.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Mehr als nur ein Bürokratiemonster: 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Die Arbeit am CSRD-Bericht schafft trotz (oder gerade wegen!) der vielen Anforderungen tiefgehende Awareness für echte Nachhaltigkeit. Also: Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist – in ihr verbergen sich wertvolle Einblicke und Potenziale.

Und die wollen wir uns jetzt mal anschauen.

1. Die CSRD fördert ein besseres Verständnis der eigenen Risiken und Chancen

Bevor es an den eigentlichen CSRD-Bericht geht, steht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Hier ermitteln Sie:

  • Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen?
  • Wie wirkt sich mein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Hintergrund: Die ESRS, das Rahmenwerk der CSRD, listen über 1.000 mögliche Datenpunkte für den Bericht auf. Berichtspflichtig sind aber am Ende nur ausgewählte Datenpunkte wie ESRS 2 und diejenigen, deren zugehörige Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Sie als wesentlich ermittelt haben.

Einerseits gewinnen Sie mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse also Klarheit, was in Ihren CSRD-Bericht gehört. Andererseits verschaffen Sie sich so, quasi ganz nebenbei, ein sehr hilfreiches Bild, wie Ihr Unternehmen überhaupt mit Umwelt und Gesellschaft in Beziehung steht. Sie erhalten außerdem einen glasklaren Überblick, welche Risiken noch auf Ihr Unternehmen zukommen könnten – wo noch unentdeckte Chancen für die Zukunft Ihres Unternehmens schlummern – und wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in 7 Schritten“.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

2. Die CSRD bringt wirtschaftliche Vorteile, unterstützt Innovationen …

Die Mehrzahl der befragten Entscheider:innen einer Studie von Noerr geht davon aus, dass ESG einen Wandel im Unternehmen bewirkt. Die Transformation der Geschäftsmodelle wiederum braucht aber umfassende Anpassungen in der Produktentwicklung, in internen Prozessen und in der Geschäftsführung.

Hier liefern die vielen Daten, die Sie für die CSRD erfassen und auswerten, nützliche Einblicke. Wo werden noch Ressourcen verschwendet, ohne dass das bisher groß aufgefallen ist? Welche Prozesse, die „wir schon immer so gemacht haben“, könnten optimiert werden – und so nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Effizienz fördern? Wo braucht es ein Umdenken, damit die Nachhaltige Transformation gelingt? Das sind nur ein paar Situationen, wie ESG-Datenmanagement die Basis für eine nachhaltige Zukunft legt.

Im besten Fall schreiben Sie Ihren CSRD-Bericht also nicht allein um des Berichts Willen, sondern nehmen daraus etwas für den Erfolg Ihres Unternehmens mit.

3. … und stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens

Machen wir das an einem konkreten Beispiel fest: ESRS E1, der „Klimawandel-Standard“. Hier müssen Sie u.a. berichten,

  • wie sich Ihr Unternehmen positiv und negativ auf das Klima auswirkt,
  • welche Klimaschutzmaßnahmen Sie umsetzen,
  • welche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben,
  • und wie Sie Ihr Unternehmen an den Klimawandel anpassen.

Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema Klimawandel aus Zeitgründen nicht unbedingt eine hohe Priorität hat – ohne die CSRD also erst mal aufgeschoben wird.

Dabei machen sich erste Konsequenzen des Klimawandels schon jetzt bemerkbar. Und werden in Zukunft häufiger auftreten. Starkregen, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Brände können Produktionsstätten lahmlegen, zu Ausfällen in der Belegschaft führen, Lieferkettenverzögerungen verursachen oder Transportwege zerstören.

55 % der in Deutschland befragten Führungskräfte einer Capgemini-Studie schätzen, dass der Klimawandel in den nächsten Jahren den Großteil der betrieblichen Störungen verursachen wird. Es ist also nur sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, was der Klimawandel für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie gegensteuern. Und im Zuge der CSRD gehen Sie solche und ähnliche Überlegungen sehr strukturiert an.

CSRD: 10 Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. In unserem Beitrag erhalten Sie 10 Tipps für effiziente Prozesse.

4. Solide Nachhaltigkeitsberichte schaffen Vertrauen

Investor:innen und andere Stakeholder schauen mittlerweile sehr genau auf das, was sich in Sachen Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen tut.

Nachhaltigkeitsberichte sind eine feine Sache, um Ihren Status quo und Ihre Ambitionen in diesem Bereich zu kommunizieren. Dann am besten aber gleich mit einem Berichtsstandard, der einheitliche Anforderungen für alle betroffenen Unternehmen vorgibt, um höchstmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wie wir schon eingangs geschrieben haben, verwandelt die CSRD Nachhaltigkeitsberichte in eine transparente und vor allem überprüfbare Dokumentation Ihrer Nachhaltigkeitsreise.

Und wenn wir die Sache noch mal mit einer negativen Brille betrachten wollen: Vorsätzliche und grob fahrlässige Fehler beim CSRD-Bericht werden u.a. mit „Naming and Shaming“ bestraft – d.h. der öffentlichen Bekanntmachung. Verletzt Ihr Unternehmen seine CSRD-Berichtspflichten oder versucht, Daten zu frisieren, kann das also Reputation und Vertrauen ruinieren. Auch in dieser Hinsicht lohnt es sich daher, die CSRD als Chance zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen.

Nähere Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in unserem Beitrag „Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit.“

5. Der CSRD-Bericht als Sammelbecken für faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

Haben Sie im Rahmen Ihrer CSRD-Pflicht einmal Stakeholder identifiziert, Chancen und Risiken ermittelt, Strategien aufgesetzt und ESG-Daten aus allen möglichen Bereichen gesammelt, haben Sie zusätzlich zum Bericht eines vor sich: Ein sehr nützliches Sammelbecken an Informationen. Die eignen sich wiederum wunderbar für jegliche Nachhaltigkeitskommunikation außerhalb des Berichts-Dunstkreises. Schließlich wird auch die immer wichtiger.

Hier zitieren wir gerne noch einmal eine Capgemini-Umfrage: 77 % der befragten Konsument:innen ändern ihr Einkaufsverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. 66 % schauen sogar gezielt nach nachhaltigen Produkten. Umgekehrt hatten 36 % der ebenfalls befragten Unternehmen angegeben: Nachhaltigkeit interessiert unsere Kunden nicht! Hier zeigt sich eine große Wahrnehmungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt. Am besten mit vergleichbaren Berichten, die von einer dritten Stelle geprüft werden (Sie merken schon: die CSRD…). Das wünschen sich nämlich 34 % der befragten Konsument:innen einer Deloitte-Studie.

Auch in puncto Talentsuche und Mitarbeitenden-Zufriedenheit nützt faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation. Laut der EIB-Klimaumfrage 2023 legen 56 % der befragten Menschen Wert auf einen Arbeitgeber, der nachhaltig denkt und handelt. Eine starke ESG-Kultur pusht das Mitarbeitenden-Engagement einer Gartner-Umfrage zufolge sogar um bis zu 43 %.

6. ESG-Daten erleichtern Zugang zu Krediten

Nicht nur Investor:innen und Öffentlichkeit fordern ESG-Maßnahmen, sondern auch Banken und Kreditinstitute. Ganz ähnlich wie es einen BU-Versicherer beim Versicherungsabschluss interessiert, ob Sie in Ihrer Freizeit lieber Kreuzworträtsel lösen oder Fallschirm springen, schauen Geldhäuser nun bei der Kreditvergabe verstärkt auf ESG-Risiken. Der Fragenkatalog orientiert sich dabei u.a. an der CSRD. Heißt: Wenn Sie für die CSRD sowieso schon ESG-Daten sammeln, haben Sie diese bei Finanzierungsanträgen schneller zur Hand.

Mehr dazu auch in unserem Beitrag „ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite“.

Fazit: Die CSRD lohnt sich in vielerlei Hinsicht – und sie muss auch gar nicht kompliziert sein

Fassen wir noch einmal zusammen. Die CSRD hilft Ihnen, Risiken und Chancen Ihres Unternehmens gezielt aufzudecken. Sie verschafft Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und kann sogar zum Innovationstreiber werden. Weiterhin stärkt es langfristig die Unternehmensresilienz, wenn Sie sich eingehend mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Nach außen fördert die CSRD das Vertrauen Ihrer Stakeholder und dient als Basis für die generelle Nachhaltigkeitskommunikation, die wiederum Kunden und Mitarbeitende anspricht. Last but not least helfen die einmal gesammelten Daten zukünftig bei Kreditvergaben. Spannend, welch vielseitige Auswirkungen dieser erst mal so trocken wirkende Bericht hat, nicht?

Und das Beste: Die CSRD muss nicht zwingend zur nervenaufreibenden Herausforderung werden. Mit Software und Beratung auf Augenhöhe begleitet Sie VERSO Schritt für Schritt durch den CSRD-Prozess. Zum Beispiel mit unserem neuen KI-gestützten Modul für die prüfungssichere Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Oder mit unserer All-in-One-Lösung für ESG-Management und ESG-Reporting – inklusive Klimabilanz und Lieferkettentransparenz.

Sprechen Sie uns gern an!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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CSRD und Lieferkette - Was der Einkauf beachten muss
17.06.2024

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden vom Einkauf gefordert

Die CSRD mit ihren ESRS-Standards macht nicht nur viel Arbeit, sie hat auch große Auswirkungen auf Unternehmen: Sie müssen nämlich umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur Ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Lesen Sie hier, welche Angaben vom Einkauf gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Seit Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für die ersten Unternehmen, nach und nach kommen weitere hinzu. Schlussendlich werden rund 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtet sein, einen Bericht mit umfassenden Angaben zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Mit der CSRD wurden auch die ESRS, die European Sustainability Reporting Standards, eingeführt. Sie geben in der EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes vor – also, vereinfacht gesagt: Welche ESG-Angaben gefordert sind und in welcher Form berichtet werden muss. Wichtig ist dabei: Die Berichtspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir die vorgelagerte Wertschöpfungskette – also die Lieferkette. Und hier könnten CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schnell ins Schwitzen geraten: Sie benötigen zahlreiche Angaben von ihren Lieferanten und die Datenlage ist oft mangelhaft – das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung hervor.

Mit VERSO meistern Sie diese Herausforderung. Unser Supply Chain Hub schafft Transparenz in der Lieferkette und ermöglicht es Ihnen, Risiken zu analysieren, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und Reportingpflichten nachzukommen. Genau auf diese Angabepflichten im Rahmen der CSRD sowie die Auswirkungen auf den Einkauf schauen wir uns nun genauer an.

Praxisleitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Ihr Überblick zu allen wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Plus: Praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

CSRD und Lieferkette: Welche Angaben werden gefordert?

Die CSRD verlangt Unternehmen einiges ab: Die ESRS umfassen rund 1150 Datenpunkte und über 100 davon beziehen sich auf die Lieferkette. Deswegen ist der Einkauf ein wichtiger Mitstreiter im Berichtsprozess. Aber welche Angaben werden vom Einkauf gefordert? Der ESG-Bericht muss Informationen über ökologische und soziale IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) in der Lieferkette sowie Maßnahmen mit Bezug zu den IROs enthalten. So kann es grob zusammengefasst werden. Wenn Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist, werden Sie vermutlich einige Angabepflichten wiedererkennen und können Synergien realisieren: Einige BAFA-Anforderungen überschneiden sich nämlich mit den ESRS.

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Aber was bedeutet das im Detail? Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns einige ESRS-Standards etwas genauer an und klären, welchen Bezug sie zur Lieferkette haben.

ESRS E1 – der Klimaschutz-Standard

Der Name verrät es schon: Beim ESRS E1 geht es um den Klimaschutz – und zwar in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette. Ihr Unternehmen muss demnach nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen offenlegen, sondern auch den CO2-Ausstoß in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – also in Scope 3. Übrigens: Bei der überwiegenden Anzahl an Unternehmen fallen in dieser Kategorie die meisten Emissionen an. E1 erfordert auch, dass sich Unternehmen Klimaziele setzen. Hierfür ist Transparenz über die Ziele und Maßnahmen der eigenen Lieferanten ganz entscheidend.

ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Auch beim Schutz von Wasser und dem Meer spielt die Lieferkette eine wichtige Rolle. Ihr Unternehmen muss beispielsweise angeben, welche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen bestehen – und dabei die Wertschöpfungskette miteinbeziehen. Auch mögliche Ziele in diesem Bereich können im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden.

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

In diesem Standard werden zahlreiche Angaben gefordert. So wird danach gefragt, wie die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell eines Unternehmens berücksichtigt werden – auch in Bezug auf die Lieferkette. Außerdem geht es um Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich sowie geplante Maßnahmen und die gesetzten Ziele.

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im ESRS E5 nimmt die Lieferkette natürlich eine wichtige Funktion ein, da hier viele Ressourcen gewonnen bzw. verarbeitet werden. Die CSRD fragt beispielsweise nach:

  • Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens
  • Ressourcennutzung
  • Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Kooperation oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien

 

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Es steckt sozusagen schon im Namen, dass sich der ESRS S2 auch auf die Lieferkette bezieht und Offenlegungspflichten mit sich bringt. Hier geht es der CSRD unter anderem darum, wie Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeuten: Wie stellen Sie die Einhaltung der Menschrechte, Arbeitsnormen und guter Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sicher? sicher. Die CSRD verlangt damit nicht viel anderes als auch das LkSG.

Zudem sollen Sie zeigen, ob es auch für Arbeiter:innen in der Lieferkette ein Beschwerdemanagement oder Whistleblower-System gibt, wie Sie Beschwerden behandeln und angesprochene Probleme beheben.

 

ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Der ESRS S3 behandelt die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung Ihres Unternehmens sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf “betroffene Gemeinschaften” hat. Damit sind Personen und Gruppen gemeint, die in demselben Gebiet wie ein Unternehmen leben oder arbeiten. Explizit sind in dem Standard auch Auswirkungen auf indigene Völker gemeint. Beeinträchtigungen können beispielsweise durch Lkw-Transporte, Gewinnung von Rohstoffen oder umstrittene Landnutzungen entstehen.

 

ESRS G1 – Unternehmenspolitik

In Bezug auf die Lieferkette muss Ihr Unternehmen zum ESRS G1 folgendes offenlegen:

  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen
  • Strategien zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung, darunter fallen auch Schulungen für Lieferanten

In ihrem CSRD-Bericht müssen Sie allerdings nicht zu jedem Standard Angaben machen. Dies hängt davon ab, ob ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich ist. VERSO bietet Ihnen hier eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse an. In unserem Whitepaper “Alle Informationen zu den ESRS” erhalten Sie außerdem weitere detaillierte Informationen zu den europäischen Standards, insbesondere zu den Übergangsfristen.

CSRD und Lieferkette: Chancen und Risiken für den Einkauf

Die CSRD ist eine große Herausforderung – das darf man nicht verschweigen und das wollen wir auch nicht. Mit ihren fast 1200 Datenpunkten ist die Berichterstattung nach ESRS eine Mammutaufgabe. Sie ist komplex und ressourcenintensiv. Aber mit dem richtigen Support schaffen Sie das – wir begleiten Sie gerne bei der Nachhaltigen Transformation. Außerdem steht am Ende der CSRD nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch, dass sich Ihr Unternehmen systematisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, eröffnen sich große Chancen.

Durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung werden Chancen und Risiken in der Lieferkette besser sichtbar. Das ermöglicht es Ihrem Unternehmen, gezielt auf diese einzugehen. Nachhaltigkeitsanforderungen können Innovationen anstoßen, wie beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Optimierung von Logistikprozessen.

Außerdem berichten uns viele Kunden, dass sie ihre Lieferanten durch den Berichtsprozess noch besser kennen gelernt haben. Die erhöhte Transparenz sorgt für bessere und nachhaltigere Lieferkettenpraktiken. Durch die enge Zusammenarbeit stärken Sie langfristige Partnerschaften und verbessern somit die Stabilität und Effizienz der Lieferkette.

Der Berichtsprozess fördert die digitale Entwicklung. Eine auf die Anforderungen von CSRD, LkSG und CBAM spezialisierte Software hilft bei der Überwachung der Lieferkette und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Sie kann die notwendigen großen Datenmengen sammeln und aufbereiten.

6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Lesen Sie mehr!

Wie beeinflusst die CSRD den Einkauf und die Lieferkette?

Die CSRD hat große Auswirkungen auf den Einkauf und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Ihr Unternehmen muss detaillierte Informationen sammeln und bereitstellen sowie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies beinhaltet eine neue Bewertung im Einkaufsprozess, um sicherzustellen, dass die Lieferanten den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Sie müssen also noch sorgfältiger prüfen, mit wem Ihr Unternehmen Geschäfte macht.

Auch beim Thema Klimawandel ist Teamarbeit gefragt. Die klimatischen Veränderungen und Extremwetter werden uns alle treffen. Deswegen müssen wir auch gemeinsam handeln, um den Klimawandel zu verlangsamen und die Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht an den Toren des eigenen Unternehmens aufhören: Gemeinsam mit Ihren Lieferanten können Sie Initiativen umsetzen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette finden Sie im Blogbeitrag “Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?”.

 

So unterstützt Sie VERSO bei der Umsetzung der CSRD

VERSO bietet Ihnen das All-in-one-Paket für die Umsetzung der CSRD. Mit der EU-Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette berichten müssen. Der VERSO Supply Chain Hub unterstützt den Einkauf dabei, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu monitoren und die erforderlichen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

Mit weiteren Softwarelösungen und Beratungen runden wir das Paket für die Umsetzung Ihrer CSRD-Pflichten ab. Mit VERSO führen Sie eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse durch. Im ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Der Climate Hub unterstützt Sie bei Klimabilanz und Dekarbonisierungsstrategie. Und in der VERSO Academy eignen Sie sich das nötige Wissen zu CSRD und ESRS an.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

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Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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