Krötenbaby auf einem Finger – Symbolbild für die Verantwortung, die ESG bedeutet
13.08.2025

ESG-Standards und -Rahmenwerke im Überblick

Lernen Sie die wichtigsten Standards und Rahmenwerke fürs ESG-Management und -Reporting kennen.

ESRS

Kurzbeschreibung:

Der europäische Berichtsstandard ESRS ist im Rahmen der EU-Richtlinie CSRD eingeführt worden. Er soll Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte verbessern.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Unternehmen, die einen CSRD-Bericht schreiben müssen.

Vorteile:

  • Europaweite Vergleichbarkeit
  • Abgespeckte Varianten für KMU

Nachteile:

  • Hohe Komplexität
  • Sehr umfangreich

Sonstiges:

Gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße.

VSME

Kurzbeschreibung:

Der Voluntary Standard for Small and Midsized Enterprises ermöglicht eine aussagekräfte Nachhaltigkeitsberichterstattung ohne den Aufwand der „großen“ ESRS.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Mittelständische Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen auch ohne CSRD-Pflicht sichtbar machen wollen – seit Juli auch offiziell von der EU-Kommission empfohlen.

Vorteile:

  • Klarer Rahmen für Reporting und Kommunikation
  • Modularer Aufbau für individuell wählbaren Aufwand

Nachteile:

  • Keine verpflichtende Prüfung

Sonstiges:

Freiwilliger Standard.

Factsheet: Der VSME im Detail

Alle Informationen zum VSME – von den Vorteilen für den Mittelstand bis zum Aufbau. Inkl. Vergleich zun den ESRS.

GRI

Kurzbeschreibung:

Den GRI-Standard gibt es seit 1999, seitdem wurde er kontinuierlich weiterentwickelt. Er bietet Unternehmen einen Rahmen, ihre Entwicklung in den ESG-Feldern zu messen und offenzulegen.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Vor allem internationale Großunternehmen.

Vorteile:

  • International stark etabliert
  • Im Dialog mit Anspruchsgruppen entstanden
  • Basis für Managementsystem

Nachteile:

  • Sehr umfangreich
  • Hoher Aufwand
  • Verliert in EU wegen ESRS an Bedeutung

Sonstiges:

Freiwilliger Berichtsstandard, aber die Inhalte werden von den ESRS berücksichtigt.

DNK

Kurzbeschreibung:

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein nationaler Berichtsstandard. Mit der CSRD wird er zum Unterstützungsangebot für Unternehmen umstrukturiert, um die Umsetzung der CSRD zu erleichtern.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Unterstützung laut DNK für alle Unternehmen, die CSRD machen müssen oder wollen..

Vorteile:

  • Ziel ist es, die CSRD-Berichterstellung zu erleichtern

Nachteile:

  • Keine Wesentlichkeitsanalyse

SDG

Kurzbeschreibung:

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN. Sie bilden ein internationales Rahmenwerk, auf dessen Basis Unternehmen über ihren Beitrag zu den Zielen berichten können.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Jedes Unternehmen.

Vorteile:

  • Gut für den Einstieg
  • Globale Anerkennung
  • Ergänzendes Rahmenwerk
  • Hilfreich bei Kommunikation

Nachteile:

  • Anforderungen müssen individuell übersetzt werden
  • Keine spezifischen Unternehmensleitlinien

Sonstiges:

Freiwilliges Rahmenwerk – SDG-Logos dürfen nicht-kommerziell genutzt werden.

UNGC

Kurzbeschreibung:

Der UN Global Compact (UNGC) ist ein internationales Netzwerk zur Förderung von 10 Prinzipien im Bereich Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruption. Er bietet zudem einen Berichtsstandard.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Jedes Unternehmen.

Vorteile:

  • Gut für den Einstieg
  • Großes Netzwerk und Datenbank
  • Starke Unterstützung durch UN und Partnerorganisationen

Nachteile:

  • Weniger strukturiert und spezifisch 
  • Keine verbindliche Kontrolle

Sonstiges:

Freiwilliges Rahmenwerk – Mitglieder dürfen UNGC-Logos nicht-kommerziell nutzen

ISO 14001

Kurzbeschreibung:

ISO 14001 ist ein internationaler Standard für Umwelt-Managementsysteme. Er unterstützt Unternehmen dabei, Umweltaspekte systematisch zu identifizieren und kontinuierlich zu verbessern.

Themenfelder:

  • Umwelt

Relevant für:

Jedes Unternehmen.

Vorteile:

  • Zertifizierung
  • International anerkannt 
  • Ermöglicht systematische Verbesserung der Umweltleistung

Nachteile:

  • Umweltprüfung nur empfohlen
  • Umwelterklärung muss nicht veröffentlicht werden

Sonstiges:

Wird teilweise bei Ausschreibungen gefordert.

ISO 26000

Kurzbeschreibung:

ISO 26000 ist ein internationaler Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen. Er bietet Empfehlungen, nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in Strategien und Prozesse zu integrieren.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Jedes Unternehmen.

Vorteile:

  • Gut geeignet für den Aufbau von Nachhaltigkeitsprozessen
  • Umfassender Ansatz
  • Flexibel anwendbar

Nachteile:

  • Keine Zertifizierung, daher weniger anerkannt

Sonstiges:

Die ISO 26000 eignet sich als Handlungsleitfaden und ist bei Ausschreibungen hilfreich.

EMAS

Kurzbeschreibung:

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein Standard für Umwelt-Managementsysteme. Es geht über die Anforderungen von ISO 14001 hinaus und fordert u.a. eine öffentliche, detaillierte Umwelterklärung.

Themenfelder:

  • Umwelt

Relevant für:

Jedes Unternehmen – vor allem aber große Unternehmen und Konzerne.

Vorteile:

  • Zertifizierung möglich
  • Öffentliches Register fördert Transparenz
  • Stärkt das Umweltimage
  • Erleichterungen für KMU

Nachteile:

  • Aufwändiger als ISO 14001

Sonstiges:

EMAS-Zertifizierungen gehen mit regelmäßigen externen Umweltprüfungen einher.

ISSB

Kurzbeschreibung:

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt einen globalen Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, um Nachhaltigkeitsinformationen konsistent und vergleichbar zu machen.

Themenfelder:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Governance

Relevant für:

Vor allem für kapitalmarktorientierte und internationale Unternehmen.

Vorteile:

  • Integriert und harmonisiert zentrale Elemente bestehender Frameworks
  • Soll führender Standard werden

Nachteile:

  • Hoher Aufwand bei Umsetzung

Sonstiges:

Freiwilliger Berichtsstandard, aber die Inhalte werden von ESRS berücksichtigt.

TCFD

Kurzbeschreibung:

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) bietet Empfehlungen für Unternehmen, wie sie über die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Organisation berichten können.

Themenfelder:

  • Klima

Relevant für:

Vor allem für Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Vorteile:

  • Liefert Infos über klimabedingte Risiken und Chancen
  • Konsistente und standardisierte Berichterstattung

Nachteile:

  • Beschränkt auf klimabedingte Auswirkungen
  • Umsetzung kann herausfordernd sein

Sonstiges:

Freiwilliger Berichtsstandard, aber die Inhalte werden von ESRS berücksichtigt.

Leitfaden: So wird Nachhaltigkeit zum Erfolgsfaktor

Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen mit der richtigen Herangehensweise echten Mehrwert aus ESG gewinnt – inkl. Zahlen, Beispiele und praxisnahe Tipps.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

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Ein Arbeiter beim Schweißen als Symbolbild für ESRS S1 und S2. Darauf steht: CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2.
16.01.2025

CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2

Die ESRS-Standards in Bezug auf Arbeitskräfte, ESRS S1 und S2, gehören zu den anspruchsvollsten im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD. S1 betrifft die eigenen Mitarbeitenden und ist sehr umfangreich. S2 bezieht sich auf die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Standards wichtig sind, welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden und wie Sie die erforderlichen Daten sammeln.

ESRS S1 und S2 – die Standards zu den Arbeitskräften

Die ESRS S1 und S2 nehmen im CSRD-Bericht eine bedeutende Rolle ein. Sie behandeln die Arbeitskräfte des Unternehmens (S1) und die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2). Dabei geht es unter anderem um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte von Mitarbeitenden, Vielfalt und Inklusion, aber auch Kinder- und Zwangsarbeit.

Allein der Standard S1 ist im CSRD-Bericht ähnlich umfassend wie die Offenlegungspflichten im Bereich Klimaschutz. Hierzu haben wir ebenfalls Tipps zum Reporting nach ESRS E1.

Welche Angabepflichten und Datenpunkte konkret für Ihren CSRD-Bericht wesentlich sind, entscheidet sich auch bei S1 und S2 anhand der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden betrachten wir die beiden Standards und die Angabepflichten dennoch in ihrer Gesamtheit, auch wenn Sie am Ende vielleicht nicht zu allen Datenpunkten berichtspflichtig sind.

Was sind die ESRS S1 und S2 und warum sind sie wichtig?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

Aus der emotionalen Perspektive: Es geht in beiden Standards um Menschen – und das macht sie doch schon automatisch wichtig. In ihrem CSRD-Bericht sollen Sie Ihre Ambitionen, Ziele und Maßnahmen zu einem sicheren und guten Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden und jenen in der Wertschöpfungskette zeigen.

Aus technischer Sicht sollen ESRS S1 und S2 aufzeigen,

  • wie sich Ihr Unternehmen auf die Beschäftigten auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ergriffen hat, um Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu verbessern, und welche Ergebnisse diese Maßnahmen erzielt haben.
  • welche Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten bestehen und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • wie sich die wichtigsten Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten finanziell auswirken können.

Bei S1 beziehen sich diese Angaben jeweils auf die eigenen Mitarbeitenden, bei S2 sind die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette gemeint.

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Welche konkreten Anforderungen stellen ESRS S1 und S2 an Unternehmen?

Nach dem allgemeinen Blick werden wir etwas konkreter und schauen tiefer in die Standards. Und hier erkennen wir schnell, dass S1 und S2 dem typischen Aufbau der ESRS folgen. Das bedeutet: Zunächst müssen Angaben zu Strategie sowie zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (abgekürzt IRO für Impact, Risk and Opportunity) gemacht werden.

Unternehmen sollen ihre strategischen Ansätze beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Diversität und Chancengleichheit darlegen. Diese Konzepte, wie sie in der deutschen Fassung der ESRS genannt werden, sind oft in der Unternehmensstrategie, den detaillierteren Strategieplänen, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien zu finden.

Die ESRS fordern darüber hinaus Angaben dazu, wie die Beschäftigten eingebunden werden und Fragen an das Management stellen, aber auch Kritik äußern können. Auch nach Beschwerdemechanismen wird gefragt.

Und natürlich sollen Unternehmen angeben, welche Ziele und Maßnahmen sie sich in Bezug auf die Beschäftigten gesteckt haben.

Nach diesen eher allgemeineren Angaben geht es um konkrete Zahlen. Während bei S2 lediglich die Ziele genannt werden müssen, werden bei S1 sehr viele Daten zu den Beschäftigten abgefragt (S1-6 bis S1-17). Ein Auszug als kleiner Vorgeschmack:

  • Geschlecht und Alter der Mitarbeitenden
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Menschen mit Behinderungen
  • Mitarbeiterfluktuation
  • Unfälle am Arbeitsplatz
  • Vielfalt in der Führungsebene
  • Und viele weitere

Über welche Angabepflichten und Datenpunkte Sie tatsächlich berichten müssen, ist von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.

In den ersten Jahren Ihrer Berichtspflicht gibt es aber noch einen zweiten Aspekt, warum Sie Angaben zunächst einmal weglassen können – die Phase-in-Regelungen der ESRS. Bei den Standards S1 und S2 gibt es Übergangsfristen, die einzelne Unternehmen wahrnehmen können. Es ist aber trotzdem anzugeben, ob die Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich eingestuft worden sind. Hier finden Sie einen Überblick über alle Phase-in-Regelungen der ESRS.

Wie können Unternehmen die erforderlichen Daten sammeln?

Nehmen wir nun an: Sie haben die wesentlichen Themen ermittelt. Und Sie haben entschieden, welche Datenpunkte Sie aufgrund der Phase-in-Regelung auslassen. Damit startet die Datensammlung. Ein Prozess, den Sie mit ein paar Tipps und Hilfestellungen gut meistern.

Die Kennzahlen stecken in den Standards S1-6 bis S1-17. Der VERSO ESG Hub erleichtert Ihnen hier die Arbeit. In unserer Software sind Leitfäden und Erklärungen zu den einzelnen Standards hinterlegt. Schauen Sie sich hier genau die Angabepflichten an. Dann erkennen Sie schnell, wo Sie die entsprechenden Daten erhalten können.

Die erste Anlaufstelle ist bei S1 die HR-Abteilung. Sprechen Sie die Kolleg:innen frühestmöglich an und legen Sie eine Ansprechperson fest. Mit dieser können Sie im ESG Hub Schritt für Schritt durch die Angabepflichten gehen und geeignete Prozesse für die Datensammlung etablieren. Durch die Arbeit in der VERSO-Software stellen Sie sicher, dass auch tatsächlich die wesentlichen Daten gesammelt werden. Zudem können dort Verantwortlichkeiten festgelegt und die Daten direkt eingetragen werden.

In einem ausführlichen Blogbeitrag erhalten Sie weitere Tipps für die Datensammlung.

Ähnlich läuft es bei S2 ab. Nur, dass es deutlich weniger Kennzahlen sind und die Daten aus der Wertschöpfungskette stammen, was meist arbeitsintensiver ist. Um dies zu erleichtern und Transparenz in der Lieferkette zu schaffen, haben wir den VERSO Supply Chain Hub entwickelt. Von dort überführen Sie die Daten direkt in den VERSO ESG Hub und erstellen Ihren CSRD-konformen Bericht.

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Zum Abschluss: Die Angabepflichten im Überblick

Die Angabepflichten des ESRS S1

Der Standard S1 ist sehr umfangreich. Er umfasst 17 Angabepflichten, allerdings sind nicht alle bereits im ersten Jahr bzw. für alle Unternehmen von Bedeutung. Dies hängt mit den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit den bereits erwähnten Übergangsfristen zusammen.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
  • S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
  • S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
  • S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
  • S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
  • S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
  • S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
  • S1-9 – Diversitätskennzahlen
  • S1-10 – Angemessene Entlohnung
  • S1-11 – Soziale Absicherung
  • S1-12 – Menschen mit Behinderungen
  • S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
  • S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
  • S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

Die Angabepflichten des ESRS S2

Im Gegensatz zu S1 ist der Standard S2 geradezu schlank. Er umfasst lediglich 5 Angabepflichten. Zu welchen berichtet werden muss, hängt hier ebenfalls von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, und den Übergangsfristen ab.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
  • S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
  • S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
  • S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Datensammlung im VERSO ESG Hub kennen lernen

Um die Angabepflichten von ESRS S1 und S2 zu erfüllen, müssen Sie also eine Menge Daten sammeln. Gerade zu den eigenen Beschäftigten werden zahlreiche Kennzahlen abgefragt. Aufgrund des Umfangs geht schnell der Überblick verloren. Der VERSO ESG Hub ist hier ihr verlässlicher Partner, in dem Sie alle relevanten Daten sammeln und für den CSRD-Bericht nutzen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie eine kostenlose Demo.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Phase-in-Regelung ESRS
02.12.2024

Phase-in-Regelungen der ESRS: Alles über die Übergangsfristen beim CSRD-Bericht

Unternehmen, die einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erhalten mit den Phase-in-Regelungen der ESRS eine gewisse Entlastung. Die Übergangsfristen ermöglichen es, bestimmte Themen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Phase-in-Regelungen und Deadlines es gibt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Grundlage für einen rechtskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Das Rahmenwerk bringt allerdings eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mit sich. Unternehmen müssen umfassende qualitative und quantitative Daten zu ihren wesentlichen Themen und Datenpunkten liefern. Der Weg zum CSRD-Bericht ist nicht einfach!

Um berichtspflichtige Unternehmen etwas zu entlasten, bieten die ESRS die sogenannten Phase-in-Regelungen. Die Übergangsfristen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Themen erst später oder in vereinfachter Form zu bearbeiten, auch wenn sie diese als wesentlich identifiziert haben.

Warum gibt es in den ESRS die Phase-in-Regelungen?

Schlicht und einfach: Bei vielen Unternehmen sind die Daten für einige Datenpunkte einfach noch nicht vorhanden. Da die Datensammlung hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind in den ESRS die Phase-in-Regelungen integriert worden.

Die Übergangsfristen sollen den Start in die Berichterstattung etwas erleichtern. In dieser „Eingewöhnungszeit” können Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren ihrer verpflichtenden Berichterstattung spezielle Offenlegungspflichten auslassen. Durch die Übergangsfristen erhalten Sie die Möglichkeit, die Prozesse für Datensammlung und CSRD-Berichterstattung schrittweise aufzubauen.

Unser Tipp lautet: Fangen Sie mit dem Prozess der Berichterstellung so früh wie möglich an! Und zwar, bevor Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist!

Dadurch können Sie wichtige Strukturen und Prozesse etablieren und optimieren, bevor die Zeit knapp wird oder es sogar schon zu spät ist. Dann sind Sie vorbereitet, wenn es an die verpflichtende Berichterstattung geht bzw. wenn die Übergangsfristen enden und sie alle Daten zu wesentlichen Themen liefern müssen.

CSRD-Compliance leicht gemacht

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Welche Phase-in-Regelungen gibt es bei den ESRS?

Die ESRS bieten Unternehmen zahlreiche Phase-in-Regelungen an. Sie sind in Anlage C der ESRS 1 aufgelistet. Die Reichweite ist dabei sehr unterschiedlich: Teilweise beziehen sie sich auf lediglich einige Datenpunkte, dann wieder auf alle Angabepflichten eines Standards.

Bei der Nutzung des VERSO ESG Hub werden Ihnen die spezifischen Phase-in-Regelungen der einzelnen Standards direkt angezeigt. Sie sehen somit auf den ersten Blick, ob sie einen Standard auslassen können oder direkt dazu berichten müssen.

In dieser Liste finden Sie die schrittweise eingeführten Angabepflichten. Das Datum des Inkrafttretens bezieht sich jeweils auf die verpflichtende Berichterstattung.

ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Datenpunkte SBM-1, 40 b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wesentlichen ESRS-Sektoren) und SBM-1, 40 c (Liste der zusätzlichen relevanten ESRS-Sektoren) müssen erst dann berichtet werden, wenn die delegierten Rechtsakte der entsprechenden Sektorstandards in Kraft treten.
SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Datenpunkt SBM-3, 48 e (erwartete finanzielle Auswirkungen) kann im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS E1 E1-6: Treibhausgas-Bruttoemissionen (Scope 1, 2, 3 und Treibhausgas-Gesamtemissionen) Angaben zu Scope 3 und den Gesamtemissionen können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS E2 E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund durch Umweltverschmutzung bedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend. Eine Ausnahme von dieser zweiten Erleichterung bildet der Datenpunkt E2, 40 b zu den Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Einlagen getätigt wurden.
ESRS E3 E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E4 E4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E5 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betreffenden Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS S1 S1: Alle Angabepflichten Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
S1-7: Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Angabepflicht in Bezug auf die eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder kann im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-11: Soziale Absicherung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-12: Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-13: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-14: Gesundheitsschutz und Sicherheit Angaben zu den Datenpunkten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem kann die Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte ausgelassen werden.
S1-15: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
ESRS S2 S2: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S3 S3: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S4 S4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.

Bei E4, S1, S2, S3 und S4 gibt es allerdings Folgendes zu beachten: Unter den in der Tabelle genannten Voraussetzungen können die Angabepflichten des Standards ausgelassen werden. Wenn allerdings eines oder mehrere dieser Themen als wesentlich eingestuft wurde, müssen dennoch die verkürzten Angabepflichten zu dem jeweiligen Thema im allgemeinen Abschnitt ESRS 2 gemacht werden.

Phase-in-Regelungen: Der Schlüssel zur erfolgreichen ESRS-Berichterstattung

Die Phase-in-Regelungen der ESRS sind eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmen, die sich auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten. Sie sollten allerdings keinen Freifahrtschein darstellen, sondern eine strategische Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um interne Prozesse aufzubauen und die Datenbasis für zukünftige Berichte zu schaffen. Je früher Sie damit beginnen, umso besser sind Sie auf die volle Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet.

Die Berichterstattung nach den ESRS ist zwar anspruchsvoll, aber gleichzeitig eine Chance, nachhaltige Geschäftspraktiken tief im Unternehmen zu verankern. Langfristig zahlt sich dies nicht nur durch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus, sondern es schafft wertvolle Chancen für Ihr Business. In einem Blogbeitrag zeigen wir 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen.

Den VERSO ESG Hub gleich kennen lernen

Der VERSO ESG Hub erleichtert und beschleunigt den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstellung. Sie wollen die Softwarelösung gleich kennen lernen? Dann vereinbaren Sie direkt einen Demo-Termin.

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

ESRS-Checkliste: Wesentliche Datenpunkte effizient festlegen

Die Wesentlichkeitsanalyse ist abgeschlossen. Welche Angabepflichten und Datenpunkte nun relevant sind, hängt von Ihrer individuellen Wesentlichkeitsentscheidung ab. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards gerecht werden, ohne unnötige Komplexität.

Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

 

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  • Tipps zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
  • einen Überblick über den Aufbau der ESRS,
  • fundierte Infos zu den Inhalten der ESRS-Standards und
  • eine Checkliste zur Ermittlung der wesentlichen Datenpunkte.

Bevor es weitergeht

Die Inhalte auf dieser Website entstehen durch die Arbeit von Menschen, die mit Herzblut und Sorgfalt tief in die ESG-Welt eintauchen. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und praxisnahe Tipps zu geben.

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
19.11.2024

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mit der neuen Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

In unserem Factsheet zur CSRD finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und was Ihre nächsten Schritte sind.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Gerade der erste CSRD-Bericht ist eine große Herausforderung, denn die EU-Richtlinie bringt zahlreiche Vorgaben und Neuerungen mit sich. Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen.

Da können wir helfen: Mit dem VERSO ESG Hub können Sie ganz unkompliziert Ihren Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Damit Sie wissen, wie das geht, haben wir einen praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt. Und für CSRD-Neulinge haben wir einen 10-Schritte-Guide für Ihren CSRD-Bericht erstellt und teilen unsere Tipps für die Datensammlung mit Ihnen. Und auch hinsichtlich Software können Sie bei der CSRD auf VERSO zählen: Mit der CSRD-Suite haben Sie dafür ein Rundum-Sorglos-Paket.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger?

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften wie die Green Claims Directive

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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CSRD-Bericht 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung
04.11.2024

CSRD: 10 wertvolle Tipps zur effizienten Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. Prozesse und Zuständigkeiten sind oft noch nicht etabliert, außerdem müssen die Daten den regulatorischen Anforderungen entsprechen. In diesem Beitrag erhalten Sie 10 wertvolle Tipps für eine effiziente Datensammlung.

Der Berichterstattung nach CSRD mit ihren ESRS-Standards ist komplex. Das haben Sie sicher schon gehört oder erleben es vielleicht gerade selbst. Und diese Komplexität zeigt sich besonders bei der Datensammlung für den Nachhaltigkeitsbericht. Da stellen sich schnell einige Fragen:

Welche Daten brauchen wir? Wie detailliert müssen sie sein? Wer liefert die Daten? Wer  stellt sicher, dass sie korrekt sind? Usw.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine perfekte Adresse, um alle Fragen rund um die Datensammlung zu beantworten. Die Organisation hat die ESRS entwickelt, die Form und Inhalt eines CSRD-Berichts vorgeben. Und in ihren Leitlinien hat sie mehrfach betont, wie wichtig eine umfassende und strukturierte Datensammlung ist.

Um alle wesentlichen Informationen zusammenzutragen, bedarf es einer durchdachten Planung, klarer Prozesse und einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens. Die folgenden 10 Tipps helfen Ihnen, eine effiziente Datensammlung zu etablieren und das Erstellen eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts zu optimieren.

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Unser praktisches Softwarepaket unterstützt Sie auf jedem Schritt entlang der Reise – bis zum fertigen CSRD-Bericht.

1. Frühzeitig starten: Prozesse aufsetzen und Engpässe vermeiden

Der erste Tipp ist sehr naheliegend, dennoch wird er oft vergessen: Fangen Sie so früh wie möglich an!  

Bevor es an die verpflichtende Berichterstattung nach CSRD geht, ist es nämlich wichtig, effiziente Prozesse aufzusetzen. Gut definierte und erprobte Abläufe führen zu einer schnelleren Datensammlung und verringern das Risiko von Fehlern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Prozesse stellt sicher, dass sie auch bei steigenden Anforderungen bestehen. Wer also frühzeitig in saubere Prozesse investiert, kann langfristig deutlich effizienter und schneller den regulatorischen Pflichten nachkommen. 

Ihnen muss zudem bewusst sein: Die Datensammlung ist ein echter Zeitfresser. Oft wird unterschätzt, wie lange es dauert, die wesentlichen Informationen abzufragen. Sie dürfen nicht vergessen: Für viele Abteilungen in Ihrem Unternehmen kommt Ihre Anfrage on top zu den eigentlichen Aufgaben. Auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten sollten Sie etwas Zeit für die Antworten einplanen. 

Vor allem wenn es um komplexe Datensätze wie die Klimabilanz geht, sind verschiedene Quellen und Abteilungen involviert. Während Verbrauchsdaten meist schnell verfügbar sind, dauert es deutlich länger, eine Pendlerumfrage durchzuführen oder standortübergreifende Informationen zu sammeln. Auch die Angaben zum Standard ESRS S1 (Arbeitskräfte des eigenen Unternehmens) benötigen meist mehr Zeit, da hier sehr viele quantitative Daten abgefragt werden.  

Ein weiterer Tipp hierzu: Berechnen Sie die Deadline von hinten”! Legen Sie zunächst fest, wann der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen soll – im Falle der CSRD also zusammen mit dem Lagebericht. Denn geht es über die einzelnen Schritte, wie Texterstellung, Datensammlung und Analyse der doppelten Wesentlichkeit, bis zum Anfang. Planen Sie noch etwas Puffer pro Aufgabe ein und dann wissen Sie, wann Sie spätestens beginnen sollten.  

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die Berichterstattung nach CSRD und die ESRS.

2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Der Grundstein für Ihren CSRD-Bericht

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Mit ihr finden Sie heraus, welche Auswirkungen Ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Chancen und Risiken durch äußere Aspekte für Ihr Unternehmen bestehen. Diese Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs) definieren, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die Grundlage für Ihre Datensammlung, Ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und Ihr ESG-Management. Deswegen sollten Sie hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fehler können zu fehlenden oder ungenauen Daten führen. Eine Analyse mit Substanz leitet Sie hingegen zielstrebig durch die Berichterstattung.

Eine wertvolle Unterstützung inklusive Zeitersparnis bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bietet unsere KI-gestützte Softwarelösung.

3. Gap-Analyse: Datenlücken identifizieren und schließen

Hat Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Basiert dieser auf einem Standard wie GRI oder DNK? Dann haben Sie hier schon eine gute Vorlage, die Sie mit den CSRD-Vorgaben vergleichen können.

Führen Sie eine Gap-Analyse durch und finden Sie heraus, welche Daten Sie in den Vorjahren berichtet haben, ob sie mit den ESRS-Formeln übereinstimmen und welche Daten noch fehlen. So ermitteln Sie, welche Prozesse bereits bestehen und welche Datenerhebungen noch etabliert oder angepasst werden müssen.

Sie können eine Gap-Analyse allerdings auch ohne vorherigen Bericht durchführen. Dabei prüfen Sie zunächst, welche Daten Ihnen bereits vorliegen, und ermitteln im Anschluss, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

4. Datenquellen identifizieren und Verantwortlichkeiten festlegen

Bei der Datensammlung ist nicht nur wichtig, welche Informationen nach CSRD benötigt werden, sondern auch, wer bzw. welche Abteilung diese liefern kann. Bauen Sie daher Prozesse und Kommunikationswege auf und definieren Sie Verantwortlichkeiten. Dadurch schaffen Sie Klarheiten, vermeiden Verzögerungen und stellen sicher, dass die Datensammlung auch in Zukunft effizient und reibungslos verläuft 

5. Teamwork und ein gemeinsames Bewusstsein fördern

Die Berichterstattung nach CSRD ist eine Teamaufgabe. Wie Sie an den vorherigen Punkten gesehen haben, sind viele Abteilungen involviert – Teamwork ist also Pflicht!

Bei der Berichterstellung sind Sie in enger Abstimmung mit HR, IT, Finanzabteilung, Einkauf, Risikomanagement und anderen Abteilungen. Fördern Sie eine gute und effiziente Zusammenarbeit. Im VERSO ESG Hub können Sie beispielsweise für jedes Thema Zuständigkeiten festlegen. Jedes Jahr, wenn die Datensammlung wieder losgeht, kann jeder Verantwortliche seine Daten direkt ins Tool eintragen.

Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen zudem das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Binden Sie andere Abteilungen ein und informieren Sie alle Beteiligten über die neuesten Anforderungen.

Kurs: Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Sie müssen noch Kolleg:innen zum Thema „Nachhaltigkeit im Unternehmen“ abholen? Im Kurs „Fit for Sustainability“ lernen Sie alles Wichtige, damit alle ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit haben.

6. Fokus setzen und Prioritäten definieren

Legen Sie den Fokus auf wesentliche Themen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gibt Ihnen hier den Weg vor. Beachten Sie: Der Bericht soll sich auf Ihre Bemühungen im Bereich Ihrer wesentlichen Themen konzentrieren und die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Um sich den Start in die Berichterstattung etwas zu erleichtern, sollten Sie auf freiwillige Datenpunkte zunächst verzichten.

Außerdem sollten Sie Übergangsfristen nutzen, die zur Entlastung der Unternehmen eingeführt wurden. Sie müssen nicht gleich am Anfang über alle wesentlichen Themen berichten. Stattdessen gibt es Themen, bei denen Ihnen eine Eingewöhnungszeit gewährt wird. Nutzen Sie die Phase-in-Regelungen, die sich über viele Standards erstrecken. Sie ermöglichen es Ihnen, die Angaben in den ersten Jahren noch auszulassen bzw. befreien kleinere Unternehmen zunächst von Angabepflichten.

7. Aus Fehlern lernen: Der erste Bericht muss nicht perfekt sein

Der erste Bericht muss nicht perfekt sein – das müssen Sie verstehen und akzeptieren. Zunächst geht es darum, im Rahmen der CSRD eine effiziente Datensammlung zu etablieren sowie Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Versuchen Sie nicht, auf Biegen und Brechen über Konzepte und Maßnahmen zu schreiben, die Sie noch nicht eingeführt haben. Setzen sie sich stattdessen ein Ziel, wann Sie die entsprechenden Daten veröffentlichen wollen – und kommunizieren Sie das offen in Ihrem Bericht.

8. Granularität der Daten sicherstellen

Achten Sie auf die richtige Granularität Ihrer Daten, um die erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Daten sollten so detailliert wie möglich erfasst werden, um präzise Analysen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Statt allgemeiner Angaben zu Treibhausgasemissionen oder Energieverbräuchen ist es notwendig, Daten bis auf die Ebene einzelner Geschäftsbereiche, Produktionsprozesse oder Standorte zu erheben. Zu stark aggregierte Informationen können dazu führen, dass wichtige Details übersehen werden.

Um Ihre Ziele zu definieren, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gegebenenfalls Workshops durchführen. Dabei sollte im Vordergrund stehen, was für Ihr Unternehmen langfristig realistisch und sinnvoll ist. Wählen Sie ihre Ziele und Maßnahmen bewusst aus und vermeiden Sie, diese zu häufig anzupassen. Dies gewährleistet eine nachhaltige und konsistente Berichterstattung.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

9. Qualitätssicherung: Daten auf Verlässlichkeit prüfen

Eine hohe Datenqualität ist der Schlüssel für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Es ist daher wichtig, dass Sie interne Kontrollsysteme einrichten, die ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung funktionieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die ESG-Daten genau, vollständig und zuverlässig sind. Besonders im Hinblick auf die externe Prüfung, die im Rahmen des CSRD erforderlich sind, spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle.

Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, sollten Sie sich gut vorbereiten und die Angaben in den Standards genau lesen. Dort finden Sie die Application Requirements (AR, Anwendungsanforderungen) mit detaillierten Anweisungen. Sie spezifizieren, wie bestimmte Informationen offengelegt oder gemessen werden müssen.

10. Technologie nutzen: Digitale Tools optimieren die Datensammlung

Eine manuelle Datensammlung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Excel-Tabellen werden schnell unübersichtlich – insbesondere bei der CSRD mit über 1000 Datenpunkten. Da scrollen Sie viel und lange zwischen den einzelnen Datenpunkten hin und her. Eine Sache, die Nerven kostet und die Sie sich sparen sollten.

Ein softwaregestütztes Reporting ist einfacher, effektiver und datenbasierter. Und das schreiben wir nicht nur aus unserer Erfahrung heraus, sondern darauf weist auch die EFRAG hin.

Digitale Tools, speziell mit KI-Unterstützung, unterstützen Sie dabei, Prozesse zu standardisieren, und gewährleisten, dass alle wesentlichen Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden.

 

Effektive Datensammlung: So unterstützt Sie VERSO

VERSO vereinfacht und beschleunigt Ihren gesamten Berichtsprozess – von der Analyse der doppelten Wesentlichkeit über die Datensammlung bis zur Berichterstellung. Die wesentlichen Themen ermitteln Sie mithilfe unserer KI-gestützten Softwarelösung. Im VERSO ESG Hub sammeln Sie alle wesentlichen Daten und erstellen direkt im Tool einen CSRD-konformen Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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