In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten
30.09.2022

In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft. Wir haben einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft, um damit erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten zu regulieren. Um Ihnen zu helfen, sich angesichts der regulatorischen Entwicklungen rund um das LkSG zurechtzufinden und sich darauf vorzubereiten, haben wir einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

1. Warum braucht Deutschland ein Lieferkettengesetz?

Im Zuge der Globalisierung beziehen deutsche Unternehmen Rohstoffe und Produkte aus der ganzen Welt. Zusätzlich wird in ausländische Produktions- und Vertriebsstätten investiert und Güter weltweit exportiert. Dabei kommt es immer häufiger zu Menschenrechts- und Umweltschutzverstößen. Ihren Ursprung haben diese in einem stetig steigenden Wettbewerbs- und Preisdruck, dem global agierende Unternehmen ausgesetzt sind. Bislang trugen Firmen dabei nur geringfügig Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten im Ausland. Der Versuch, Schutzmaßnahmen gegen Menschenrechts- und Umweltschutzvergehen freiwillig zu implementieren, scheiterte kläglich. Demnach benötigt es einen verbindlichen Rahmen, um Unternehmen zu mehr Sorgfalt hinsichtlich dieser Themen zu verpflichten.

2. Welche Menschenrechts- und Umweltstandards müssen von Unternehmen in diesem Zuge berücksichtigt werden?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, die international anerkannten Menschenrechte auch im Ausland einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder das Recht auf Gesundheit. Bezüglich der zu beachtenden Umweltstandards gelten die vor Ort anwendbaren Vorschriften zum Umweltschutz sowie einzelne Umweltstandards aus internationalen Abkommen.

3. Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Gesetz wird stufenweise eingeführt, beginnend mit dem 01.01.2023. Zunächst sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen. Ab dem 01.01.2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1000 Beschäftigen. Auch wenn kleinere Unternehmen (KMU) noch nicht direkt unter das Lieferkettengesetz fallen, können sie als Zulieferer betroffener Firmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.

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4. Wofür haften Unternehmen?

Unternehmen sollen nicht nur für selbstverursachte Schäden Verantwortung übernehmen, sondern auch für diese, die entlang der Lieferkette durch Tochterfirmen, wichtige Geschäftspartner oder Lieferanten entstehen. Transparenz innerhalb der Lieferkette ist daher so wichtig wie nie zuvor. Grundsätzlich haften Unternehmen dabei allerdings nur für Schäden, bei denen sie fahrlässig gehandelt oder bewusst gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

5. Müssen Geschäftsbeziehungen bei Verstößen abgebrochen werden?

Das ist nicht das Ziel. Primär soll die Aufmerksamkeit hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen innerhalb der Zulieferbetriebe dauerhaft verankert werden. Geschäftsbeziehungen sind nur dann völlig abzubrechen, wenn eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde, die auch nach Fristsetzung weiterhin besteht.

6. Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz wird mehr Fairness in den Wettbewerb bringen. Derzeit haben gewissenhaft handelnde Unternehmen nämlich durch höhere Kosten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen, die verantwortungslos handeln. Mit einheitlichen Regeln für alle soll das verhindert werden.

7. Welche Auswirkungen kann das LkSG in den Produktionsländern haben?

Das Lieferkettengesetz soll vor allem die Menschen vor Ort schützen. Durch die Gesetzgebung sollen Beschäftigte in den Produktionsstätten von besseren Arbeitsbedingungen profitieren, da Unternehmen dann zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards verpflichtet sind. Davon werden auch die Anwohner im Umkreis der Fabriken profitieren, wenn diese beispielsweise bestimmte Abgaswerte nicht länger überschreiten dürfen.

Factsheet: EU-Lieferkettengesetz vs. LkSG

Das EU-Lieferkettengesetz (en. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes werden. Im Factsheet finden Sie alles Wichtige dazu.

8. Wer kontrolliert das Gesetz?

Die Einhaltung und Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Unternehmen sind dazu verpflichtet, mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Bericht zu übermitteln. Zudem hat die Behörde unter anderem die Möglichkeit, Unternehmen konkrete Handlungen vorzugeben, Personen vorzuladen, Auskünfte zu verlangen, sowie Zwangsgelder zur Durchsetzung von bis zu 50.000 EUR zu verlangen.

9. Welche Strafen müssen Unternehmen befürchten?

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro, oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz im Jahr. Das deutsche Gesetz sieht vorerst keine zivilrechtliche Haftung vor, was sich mit der Gesetzgebung auf europäischer Ebene allerdings ändern dürfte.

10. Wie kann die VERSO Supply Chain Plattform die Umsetzung des LkSGs vereinfachen?

Wiederkehrende Anforderungen wie Risikoanalysen, Implementierung von Präventionsmaßnahmen oder die jährliche Berichtspflicht sind Aufwandstreiber für den Einkauf, denn sie erfordern das Einholen und die Auswertung von Lieferantendaten. Mit der Automatisierung der VERSO Supply Chain Plattform können erhebliche Ressourcen gespart werden und eine effiziente, ganzheitliche Umsetzung des LkSG und aller ESG-Themen gewährleistet werden. Die VERSO Supply Chain Plattform ermöglicht einen zukuftssicheren Ansatz, mit dem Einkaufsorganisation auch für zukünftige Anforderungen wie die CSRD und das EU-Lieferkettengesetz bestens vorbereitet sind. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie VERSO Ihnen dabei hilft, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in Ihrer Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu qualifizieren und die notwendigen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Containerschiff als Symbolbild für Lieferketten
30.08.2021

Erklärung für das Lieferkettengesetz: Was Unternehmen beachten müssen

Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen immer stärker das Einkaufsverhalten der Kunden. Unternehmen müssen deswegen auch in ihrer Lieferkette auf Themen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten achten. Experte Klaus Wiesen gibt eine Erklärung, welche Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen sind und was sie beachten müssen.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz das Lieferkettengesetz? Und ab wann?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und für in Deutschland registrierte Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 liegt der Schwellenwert bei 1000 Mitarbeitern. Indirekt sind aber sehr viel mehr Unternehmen betroffen: Entweder als Zulieferer, der Anforderungen von unter das Gesetz fallende Kunden erfüllen muss, oder als Unternehmen, das in Sachen Nachhaltigkeitsstandards mit größeren Wettbewerbern mitziehen sollte.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette vornehmen. Auf welche möglichen Missstände müssen sie dabei achten?

Unternehmen müssen in der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beachten. Menschenrechtliche Risiken können zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder missachteter Arbeitsschutz sein. Auf die Umwelt bezogen sind das beispielsweise die Verschmutzung von Luft oder Gewässern, aber auch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.  

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die neuen Regeln des Lieferkettengesetzes nicht (rechtzeitig) einhalten?

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

Doch es geht um viel mehr, als nur Strafen zu vermeiden. Es droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, sollte Nachhaltigkeit nicht ernst genommen werden. Somit sollten Unternehmen das Gesetz als Chance sehen, sich jetzt für die Zukunft aufzustellen. 

 

Welchen Schritt sollten Unternehmen als Erstes machen, um die neuen Regeln ab Inkrafttreten einzuhalten?

Zunächst sollten die Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt werden. Das LkSG erfordert das Benennen einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Doch ich empfehle, es nicht dabei zu belassen. Es gilt insbesondere, den Einkauf miteinzubeziehen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung zu etablieren.

 

Auch auf europäischer Ebene wird über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Müssen deutsche Unternehmen dann mit noch schärferen Regeln rechnen?

Ja, davon ist auszugehen. Das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wird aber nicht nur durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Der fortschreitende Klimawandel   erfordert die Dekarbonisierung von globalen Lieferketten, weshalb fast jedes Unternehmen tätig werden muss. Und wer Nachhaltigkeit in der Lieferkette adressiert, sollte sich nicht nur auf einen Nachhaltigkeitsaspekt beschränken.

Egal ob Klimaschutz oder menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, es bedarf dafür zum einen klarer Prozesse und zum anderen Transparenz in der Vorlieferkette. Hat man diese Grundlagen erreicht, lassen sich alle Nachhaltigkeitsthemen proaktiv managen.

Consulting

Klaus Wiesen

Klaus Wiesen ist Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO. Er war Mitgründer von sustainabill, das nun als Teil von VERSO unseren Kunden dabei hilft, Transparenz in Lieferketten zu bringen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern. Vor der Gründung von sustainabill war er Teamleiter beim Wuppertal Institut, einem international führenden Think Tank für anwendungsorientierte Nachhaltigkeitsforschung. Klaus Wiesen ist außerdem einer von neun Nachhaltigkeitsexpert:innen beim 12-Wochen-Programm der VERSO Academy.

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO

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