Mountainbiker in einem Bergwald – Symbolbild für Nachhaltigkeit in der Lieferkette des Reifenherstellers Schwalbe
26.04.2023

Verantwortung ganzheitlich angehen – Interview mit Felix Jahn von Schwalbe

Seit der Gründung von Schwalbe 1922 steht das familiengeführte Unternehmen Schwalbe für Innovation, Qualität und Verantwortung. Im Interview mit Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe, erfahren Sie, was die ökologische und soziale Verantwortung bei Schwalbe ausmacht und wie VERSO Schwalbe unterstützt, um nachhaltigere Lieferketten zu erreichen.

7 Fragen an Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe

1. Was zeichnet Verantwortung bei Schwalbe aus?

Unsere Vision ist es, voranzugehen in der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Wir leisten Pionierarbeit durch Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und übernehmen Verantwortung für die nächsten Generationen. So nehmen wir beispielsweise unsere gebrauchten Produkte über den Fachhandel zurück und verwerten diese wieder in der Produktion von neuen Schläuchen und Reifen. Den ersten Reifen, der unter anderem aus dem Rezyklat des Reifenrecycling-Prozesses produziert wird, werden wir dieses Jahr auf der Eurobike vorstellen.

2. Wie würdest du eure Mission beschreiben, wenn es um das Thema Verantwortung geht?

Wir versuchen, das Thema Verantwortung ganzheitlich anzugehen, deswegen haben wir vier Handlungsfelder für uns definiert: Einmal das Handlungsfeld Produkt – darunter fallen umweltfreundliche Produkte, aber eben auch unsere Kreislaufsysteme. Wir haben das Handlungsfeld Unternehmen; dazu gehört z.B. unser Cradle-to-Cradle Gebäude hier, genauso wie die Förderung unserer Mitarbeitenden oder unser Mobilitätskonzept. Wir haben ein weiteres wichtiges Handlungsfeld – das soziale Engagement. Als familiengeführtes Unternehmen sind wir stark hier in unserer Region verwurzelt, schauen aber auch über den Tellerrand hinaus, da unsere Lieferkette global ist. Und daher ist unser viertes Handlungsfeld eben jene Lieferkette. Da sind wir sehr stolz auf unser Fair Rubber Projekt.

3. Welche nächsten Handlungsfelder habt ihr bei Schwalbe im Bereich Nachhaltigkeit definiert?

Die nächsten Jahre werden für uns davon geprägt sein, die Emissionen hier vor Ort, aber auch besonders in unserer globalen Lieferkette stark zu reduzieren. Gleichzeitig versuchen wir, unsere Recyclingsysteme europaweit anbieten zu können und den Einsatz von erneuerbaren und recycelten Materialien kontinuierlich zu erhöhen. Und natürlich möchten wir Transparenz in unserer Lieferkette schaffen.

4. Die Lieferkette ist Teil der 4 Säulen der Verantwortung bei Schwalbe. Was bedeutet Verantwortung mit Blick auf eure Lieferkette?

Wir arbeiten an einer transparenten und nachvollziehbaren Lieferkette, um unsere Stakeholder zu schützen und unseren hohen Standards gerecht zu werden. Wir haben einen strengen Verhaltenskodex, um Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Wir suchen aktiv den Dialog mit unseren Stakeholdern, mit den Partnern in unserer Lieferkette, um zu wissen, was wo geschieht. Ein gutes Beispiel hier ist unser Engagement mit dem Fair Rubber e.V. – das ist der Fairtrade-Verein für Naturkautschuk. Durch die Zusammenarbeit konnten wir in einen engen Austausch mit den Kleinbauern von Naturkautschuk treten, um so ihre Arbeits- und Lebensbedingungen Stück für Stück zu verbessern.

Außerdem sind wir sehr stolz darauf, dass wir seit 50 Jahren mit unserem Produktionspartner, Hung A aus Korea, zusammenarbeiten. Wir produzieren in Indonesien und Vietnam und sind genauestens informiert über die Situation vor Ort und kennen alle Prozesse. Um dieses Selbstverständnis auf unsere Vorlieferanten zu übertragen, arbeiten wir mit VERSO zusammen.

5. Wie seid ihr auf VERSO aufmerksam geworden und wieso habt ihr euch für die VERSO Supply Chain Plattform entschieden?

Wir haben bereits vor zwei Jahren über einen Kunden Kontakt mit VERSO (ehemals sustainabill) aufgenommen und konnten die Plattform so sehr gut kennenlernen. In der Zwischenzeit hat sich VERSO als der Branchenstandard in der Fahrradindustrie etabliert. Deswegen war es für uns ganz klar, wenn wir mit Thema Verantwortung in der Lieferkette wirklich loslegen, dann wird VERSO unser Partner sein.

6. Wie bewertet ihr die VERSO Supply Chain Plattform und welche Funktionen findet ihr besonders nützlich?

Durch VERSO reduzieren wir unseren Arbeitsaufwand enorm, weil die manuelle Dokumentation zum größten Teil wegfällt. Und das hilft uns in der Digitalisierung unserer Green KPIs. Die Plattform ist sehr leicht zu verstehen und intuitiv zu bedienen. Vor allem die Visualisierung der Lieferkette hilft uns, ein Verständnis für unsere Partner aufzubauen. Mit VERSO können wir Daten einfach erfassen und auswerten und noch schneller exportieren. Außerdem ist der VERSO Support jederzeit für uns da und kann uns unterstützen.

Spannend zu erwähnen ist noch, dass wir als Nutzer der VERSO Supply Chain Plattform im Grunde eine Doppelrolle beziehen. Wir sind sowohl registrierter Lieferant auf der Plattform als auch Kunde von VERSO. Anders gesagt: Wir bedienen unsere Kunden auf der Plattform mit unseren Unternehmensdaten und fragen gleichzeitig Unternehmensdaten unserer Lieferanten über die Plattform an, damit wir Einsicht in unsere Lieferkette erhalten.

7. Was plant ihr im Bereich Verantwortung für die Zukunft und welche Rolle spielt dabei die Lieferkette?

Wir erheben und reduzieren unsere Emissionen bereits hier vor Ort, wissen aber sehr wohl, dass der Großteil unserer Emissionen in der Lieferkette entsteht. Deswegen möchten wir in Zukunft noch enger mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um voranzukommen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und unsere Ziele zu erreichen.

In Hinblick auf unsere Lieferkette heißt das auch, dass wir nach der Erhebung unserer Tier-1 Lieferanten auf die relevanten Vorlieferanten eingehen möchten.

Wir gehen Verantwortung ganzheitlich an. Das startet am Beginn der Lieferkette, über die Produktion und Nutzung bis über den Lebenszyklus des Produkts hinaus – so schließt sich der Kreis.

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Mann sitzt nachdenklich am Laptop – die Risikoanalyse für das LkSG ist mit vielen Fragen verbunden © Jacob Lund via canva.com
11.01.2023

Kickstart LkSG – Darauf kommt es an

Zum 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzustellen, gilt es, über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

 

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat Ihr Unternehmen weniger als 3.000 und mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und detaillierte Antworten liefert das BMAS.

Praxisleitfaden LkSG-Compliance

So setzen Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und rechtssicher um – in 6 Schritten.

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  3. Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung, die Umkehrbarkeit der Verletzung und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  4. Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen.

Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos:

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit

 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

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Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


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In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten
30.09.2022

In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft. Wir haben einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft, um damit erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten zu regulieren. Um Ihnen zu helfen, sich angesichts der regulatorischen Entwicklungen rund um das LkSG zurechtzufinden und sich darauf vorzubereiten, haben wir einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

1. Warum braucht Deutschland ein Lieferkettengesetz?

Im Zuge der Globalisierung beziehen deutsche Unternehmen Rohstoffe und Produkte aus der ganzen Welt. Zusätzlich wird in ausländische Produktions- und Vertriebsstätten investiert und Güter weltweit exportiert. Dabei kommt es immer häufiger zu Menschenrechts- und Umweltschutzverstößen. Ihren Ursprung haben diese in einem stetig steigenden Wettbewerbs- und Preisdruck, dem global agierende Unternehmen ausgesetzt sind. Bislang trugen Firmen dabei nur geringfügig Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten im Ausland. Der Versuch, Schutzmaßnahmen gegen Menschenrechts- und Umweltschutzvergehen freiwillig zu implementieren, scheiterte kläglich. Demnach benötigt es einen verbindlichen Rahmen, um Unternehmen zu mehr Sorgfalt hinsichtlich dieser Themen zu verpflichten.

2. Welche Menschenrechts- und Umweltstandards müssen von Unternehmen in diesem Zuge berücksichtigt werden?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, die international anerkannten Menschenrechte auch im Ausland einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder das Recht auf Gesundheit. Bezüglich der zu beachtenden Umweltstandards gelten die vor Ort anwendbaren Vorschriften zum Umweltschutz sowie einzelne Umweltstandards aus internationalen Abkommen.

3. Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Gesetz wird stufenweise eingeführt, beginnend mit dem 01.01.2023. Zunächst sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen. Ab dem 01.01.2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1000 Beschäftigen. Auch wenn kleinere Unternehmen (KMU) noch nicht direkt unter das Lieferkettengesetz fallen, können sie als Zulieferer betroffener Firmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.

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Setzen Sie das Lieferkettengesetz zukunftsfähig um: mit einem ganzheitlichen, risikoorientierten Vorgehen. Mehr dazu im Whitepaper.

4. Wofür haften Unternehmen?

Unternehmen sollen nicht nur für selbstverursachte Schäden Verantwortung übernehmen, sondern auch für diese, die entlang der Lieferkette durch Tochterfirmen, wichtige Geschäftspartner oder Lieferanten entstehen. Transparenz innerhalb der Lieferkette ist daher so wichtig wie nie zuvor. Grundsätzlich haften Unternehmen dabei allerdings nur für Schäden, bei denen sie fahrlässig gehandelt oder bewusst gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

5. Müssen Geschäftsbeziehungen bei Verstößen abgebrochen werden?

Das ist nicht das Ziel. Primär soll die Aufmerksamkeit hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen innerhalb der Zulieferbetriebe dauerhaft verankert werden. Geschäftsbeziehungen sind nur dann völlig abzubrechen, wenn eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde, die auch nach Fristsetzung weiterhin besteht.

6. Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz wird mehr Fairness in den Wettbewerb bringen. Derzeit haben gewissenhaft handelnde Unternehmen nämlich durch höhere Kosten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen, die verantwortungslos handeln. Mit einheitlichen Regeln für alle soll das verhindert werden.

7. Welche Auswirkungen kann das LkSG in den Produktionsländern haben?

Das Lieferkettengesetz soll vor allem die Menschen vor Ort schützen. Durch die Gesetzgebung sollen Beschäftigte in den Produktionsstätten von besseren Arbeitsbedingungen profitieren, da Unternehmen dann zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards verpflichtet sind. Davon werden auch die Anwohner im Umkreis der Fabriken profitieren, wenn diese beispielsweise bestimmte Abgaswerte nicht länger überschreiten dürfen.

Factsheet: EU-Lieferkettengesetz vs. LkSG

Das EU-Lieferkettengesetz (en. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes werden. Im Factsheet finden Sie alles Wichtige dazu.

8. Wer kontrolliert das Gesetz?

Die Einhaltung und Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Unternehmen sind dazu verpflichtet, mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Bericht zu übermitteln. Zudem hat die Behörde unter anderem die Möglichkeit, Unternehmen konkrete Handlungen vorzugeben, Personen vorzuladen, Auskünfte zu verlangen, sowie Zwangsgelder zur Durchsetzung von bis zu 50.000 EUR zu verlangen.

9. Welche Strafen müssen Unternehmen befürchten?

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro, oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz im Jahr. Das deutsche Gesetz sieht vorerst keine zivilrechtliche Haftung vor, was sich mit der Gesetzgebung auf europäischer Ebene allerdings ändern dürfte.

10. Wie kann die VERSO Supply Chain Plattform die Umsetzung des LkSGs vereinfachen?

Wiederkehrende Anforderungen wie Risikoanalysen, Implementierung von Präventionsmaßnahmen oder die jährliche Berichtspflicht sind Aufwandstreiber für den Einkauf, denn sie erfordern das Einholen und die Auswertung von Lieferantendaten. Mit der Automatisierung der VERSO Supply Chain Plattform können erhebliche Ressourcen gespart werden und eine effiziente, ganzheitliche Umsetzung des LkSG und aller ESG-Themen gewährleistet werden. Die VERSO Supply Chain Plattform ermöglicht einen zukuftssicheren Ansatz, mit dem Einkaufsorganisation auch für zukünftige Anforderungen wie die CSRD und das EU-Lieferkettengesetz bestens vorbereitet sind. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie VERSO Ihnen dabei hilft, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in Ihrer Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu qualifizieren und die notwendigen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Containerschiff als Symbolbild für Lieferketten
30.08.2021

Erklärung für das Lieferkettengesetz: Was Unternehmen beachten müssen

Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen immer stärker das Einkaufsverhalten der Kunden. Unternehmen müssen deswegen auch in ihrer Lieferkette auf Themen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten achten. Experte Klaus Wiesen gibt eine Erklärung, welche Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen sind und was sie beachten müssen.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz das Lieferkettengesetz? Und ab wann?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und für in Deutschland registrierte Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 liegt der Schwellenwert bei 1000 Mitarbeitern. Indirekt sind aber sehr viel mehr Unternehmen betroffen: Entweder als Zulieferer, der Anforderungen von unter das Gesetz fallende Kunden erfüllen muss, oder als Unternehmen, das in Sachen Nachhaltigkeitsstandards mit größeren Wettbewerbern mitziehen sollte.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette vornehmen. Auf welche möglichen Missstände müssen sie dabei achten?

Unternehmen müssen in der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beachten. Menschenrechtliche Risiken können zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder missachteter Arbeitsschutz sein. Auf die Umwelt bezogen sind das beispielsweise die Verschmutzung von Luft oder Gewässern, aber auch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.  

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die neuen Regeln des Lieferkettengesetzes nicht (rechtzeitig) einhalten?

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

Doch es geht um viel mehr, als nur Strafen zu vermeiden. Es droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, sollte Nachhaltigkeit nicht ernst genommen werden. Somit sollten Unternehmen das Gesetz als Chance sehen, sich jetzt für die Zukunft aufzustellen. 

 

Welchen Schritt sollten Unternehmen als Erstes machen, um die neuen Regeln ab Inkrafttreten einzuhalten?

Zunächst sollten die Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt werden. Das LkSG erfordert das Benennen einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Doch ich empfehle, es nicht dabei zu belassen. Es gilt insbesondere, den Einkauf miteinzubeziehen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung zu etablieren.

 

Auch auf europäischer Ebene wird über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Müssen deutsche Unternehmen dann mit noch schärferen Regeln rechnen?

Ja, davon ist auszugehen. Das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wird aber nicht nur durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Der fortschreitende Klimawandel   erfordert die Dekarbonisierung von globalen Lieferketten, weshalb fast jedes Unternehmen tätig werden muss. Und wer Nachhaltigkeit in der Lieferkette adressiert, sollte sich nicht nur auf einen Nachhaltigkeitsaspekt beschränken.

Egal ob Klimaschutz oder menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, es bedarf dafür zum einen klarer Prozesse und zum anderen Transparenz in der Vorlieferkette. Hat man diese Grundlagen erreicht, lassen sich alle Nachhaltigkeitsthemen proaktiv managen.

Consulting

Klaus Wiesen

Klaus Wiesen ist Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO. Er war Mitgründer von sustainabill, das nun als Teil von VERSO unseren Kunden dabei hilft, Transparenz in Lieferketten zu bringen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern. Vor der Gründung von sustainabill war er Teamleiter beim Wuppertal Institut, einem international führenden Think Tank für anwendungsorientierte Nachhaltigkeitsforschung. Klaus Wiesen ist außerdem einer von neun Nachhaltigkeitsexpert:innen beim 12-Wochen-Programm der VERSO Academy.

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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