Meeresschildkröte, die durch Plastikmüll schwimmt: Mit der neuen Green Claims Directive gegen Greenwashing sollen solche Bilder seltener werden
26.03.2024

Green Claims Directive: EU geht gegen Greenwashing vor

Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe: Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Kunden oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat das EU-Parlament der Green Claims Directive zugestimmt.

Umweltangaben sind oft irreführend

Im Januar 2023 veröffentlichten DIE ZEIT und The Guardian eine brisante Geschichte über den führenden Anbieter von CO2-Zertifikaten Verra. Ein Teil der Emissionsgutschriften, die Unternehmen dazu dienten, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu kompensieren, erbrachten demnach keine echten Kohlenstoffreduzierungen. Eine weitere Studie der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten Umweltangaben vage oder irreführend waren, wobei satte 40 % der Angaben völlig unbewiesen waren. Und auch die grünen Labels führen Verbraucher:innen in die Irre: Die Hälfte aller grünen Labels bietet eine schwache oder nicht vorhandene Verifizierung.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Die Reaktion der EU: die Green Claims Directive

Um gegen diese Praktiken vorzugehen, hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Entwurf der Green Claims Directive veröffentlicht. Fast genau ein Jahr später, am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament mit 467 Ja-Stimmen, 65-mal Nein und 74 Enthaltungen für die Green Claims Directive. Das Dossier wird nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt werden. Die Richtlinie ist Teil des Circular Economy Action Plans, zu dem beispielsweise auch das kürzlich beschlossene Recht auf Reparatur gehört.

Die Ziele der neuen Verordnung:

  • Grüne Aussagen in der gesamten EU sollen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sein;
  • Verbraucher:innen sollen vor Greenwashing geschützt werden;
  • Die Richtlinie soll einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen EU-Wirtschaft leisten, indem Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können;
  • Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten geschaffen werden.

Welche Umweltaussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

In der Green Claims Directive geht es um Aussagen im Rahmen der kommerziellen Kommunikation, die angeben, dass ein Produkt oder ein Unternehmen

  • eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat,
  • weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Unternehmen oder
  • dass seine Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

Umweltaussagen wie „grün”, „klimaneutral“ oder „zu 100% CO2-kompensiert” sind erfahrungsgemäß besonders häufig missverständlich und führen die Verbraucher:innen leicht in die Irre. Vor allem beim Thema CO2-Ausgleichsprojekte und -methoden will die EU mit expliziten Vorschriften für klimabezogene Aussagen mehr Transparenz schaffen.

Werden „Green Claims” verboten?

Unternehmen sind immer noch dazu ermutigt, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu kommunizieren. Dennoch wird eingeschränkt, wie und was kommuniziert werden darf. So ist es beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln wichtig, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, und allgemeine Umweltaussagen sind verboten, sofern es für die Leistung keinen Nachweis gibt. Auch dürfen keine Umweltaussagen für ein gesamtes Produkt getätigt werden, wenn diese sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

Bei welchen Umweltaussagen Unternehmen jetzt besonders acht geben müssen, lesen Sie im Whitepaper zur Green Claims Directive.

Welche Folgen hat die Anti-Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie schreibt Unternehmen vor, ihre Umweltaussagen nun nachzuweisen, unabhängig prüfen zu lassen und sie anschließend transparent zu kommunizieren.

Wer der Richtlinie nicht folgt, hat mit satten Geldstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen.

Konkretes zum Prüfverfahren, den Unterschieden zu anderen Gesetzen und möglichen Folgen bei Nichteinhaltung haben wir in unserem Whitepaper genau erläutert.

Was wird mit der Richtlinie gegen Greenwashing erreicht?

Mit der Einführung des neuen Regelwerks gegen Greenwashing werden sich Verbraucher:innen wieder besser auf Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites und auf Produktverpackungen verlassen können. Die immer zahlreicher auftauchenden privaten Umweltsiegel werden eingeschränkt, wenn das Siegel auf der Grundlage unbegründeter Behauptungen vergeben wird. Auf diese Weise müssen sich die Verbraucher:innen nicht mehr durch einen Dschungel von Umweltzeichen wühlen.

Die Einschränkung von Greenwashing bedeutet auch, dass der Wettbewerb fairer wird. Unternehmen, die wirklich etwas bewirken wollen, erhalten mehr Aufmerksamkeit und einen Vorteil auf dem Markt. Und natürlich profitiert davon unsere Erde, wenn Unternehmen die Nachhaltige Transformation tatsächlich vorantreiben.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation

VERSO unterstützt das EU-Vorhaben, Greenwashing einzudämmen. In diesem Zuge beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitskommunikation. Unsere Sustainability Consultants helfen Ihnen dabei, aussagekräftige Informationen zu veröffentlichen und dabei wahrheitsgemäß zu bleiben – sei es im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder anderen internen und externen Kommunikationsformen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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EU-Flaggen: Die EU hat zur Umsetzung des Green Deal drei wichtige Richtlinien in Kraft gesetzt
21.08.2023

Die ESG-Richtlinien der EU und wie sie zusammenhängen

Der Green Deal der Europäischen Union

Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Zu dem umfangreichen Programm gehören auch drei wichtige ESG-Richtlinien und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU-Taxonomie,
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Aber wie hängen sie zusammen und warum sind alle drei für Unternehmen wichtig?

EU-Taxonomie, CSRD und SFDR kurz erklärt

Bevor wir einen genaueren Blick auf die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR werfen, betrachten wir die drei EU-Vorgaben zunächst einzeln.

Die Europäische Union hat den EU Green Deal bereits im Jahr 2019 verabschiedet. Das Programm sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die tief in Wirtschaft und Industrie vordringen. Dazu gehören eben auch die drei Richtlinien.

Der European Green Deal im Überblick: Der European Green Deal fordert Klimaneutralität bis 2050 in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Lebensmittel, Mobilität, Biodiversität und Klima. Die Ziele werden mittels der EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Direktive und Sustainable Finance Disclosure Regulation erreicht.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Verordnung legt Kriterien für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Produkte fest. Demnach muss eine Wirtschaftsaktivität

  • einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
  • nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele beeinträchtigen und
  • unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur EU-Taxonomie.

CSRD

Während die EU-Taxonomie den Fokus auf Aktivitäten und Produkte legt, liegt er bei der Corporate Sustainability Reporting Directive auf der Unternehmenseben. Die CSRD wird ab 2024 stufenweise eingeführt und regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Schlussendlich sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland sowie etwa 50.000 in der EU von der Richtlinie betroffen. Die CSRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance). In diesem Zusammenhang gibt es in der Europäischen Union erstmals einen verbindlichen Berichtsstandard: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Weitere Information gibt es in unserem Factsheet zur CSRD.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschafte sowie Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Produkten und Portfolios. Durch die erhöhte Transparenz sollen ökologische und soziale Faktoren stärker bei Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen berücksichtigt werden. Sozusagen eine Verpflichtung zu “Sustainable Finance”.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur SFDR.

Die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Um mehr Geld in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu leiten, ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Kundschaft, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie viele weitere Einzelpersonen und Gruppierungen fordern detaillierte Angaben zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance. Das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR legt hier den Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten fest.

Die gegenseitigen Beziehungen zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR können Sie in unserer Darstellung gut erkennen.

Wie Sie sehen, hängen die drei Regelwerke eng miteinander zusammen und überschneiden sich sogar inhaltlich. Zunächst einmal liefert die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewandt wird.

Zusammenhang von CSRD, SFDR und EU-Taxonomie

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über verschiedene ESG-Aspekte zu berichten. Betroffene Unternehmen müssen dabei auch Angaben zu drei wesentlichen Kennzahlen der EU-Taxonomie machen – und zwar zum Anteil der Taxonomie-fähig Wirtschaftstätigkeiten

  • am Gesamtumsatz
  • an den Investitionsausgaben (CapEx) und
  • den Betriebsausgaben (OpEx).

EU-Taxonomie und CSRD spielen auch in die SFDR hinein. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen für ihre ESG-Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder ein komplett nachhaltiges Anlageziel haben, zu Kennzahlen der EU-Taxonomie berichten. Hier sind Angaben nötig, zu welchem Anteil ein Finanzprodukt in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert. Abgefragt werden beispielsweise Informationen zu Treibhausgasemissionen, Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energien, Lohnunterschiede und Geschlechtervielfalt. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bekommen die Finanzdienstleister wiederum aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren.

Aktuell kommt es allerdings zu einem gewissen Spannungsfeld. Die CSRD, also die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, gilt für zahlreiche Unternehmen noch nicht. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt. Erst ab 2025 wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach und nach erweitern. Aufgrund der SFDR müssen zahlreiche Unternehmen aber schon jetzt Nachhaltigkeits-Informationen an Finanzmarktteilnehmer berichten, wenn Sie einen Kredit oder eine Investition benötigen.

Es zeigt sich also: Für Unternehmen lohnt es sich, frühzeitig mit der Berichterstattung und der Datensammlung anzufangen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Im Factsheet zu den wichtigsten Standards erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist?

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Unternehmen nachhaltiger auszurichten. Zunächst wächst der Druck von außen – beispielsweise durch regulatorische Vorgaben, aber auch durch Kundschaft, Geschäftspartner und Mitbewerber. Aber auch aktuelle und potenzielle Mitarbeitende achten verstärkt darauf, wie ihr (künftiger) Arbeitgeber handelt und ob das mit ihren Ansichten vereinbar ist.

Nachhaltigkeit kann somit unter anderem für einen Wettbewerbsvorteil sorgen, die Marke stärken, die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen, Kunden ans Unternehmen binden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wie wir oben gesehen haben, hilft es zudem bei der Suche nach Investorinnen und Investoren. Und natürlich leistet ein Unternehmen damit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten. Zahlreiche Studien, die dies belegen, finden Sie im Blogbeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“.

Wir unterstützen Sie beim ESG-Bericht

Sie sollten also frühzeitig damit beginnen, die relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Viel Zeit und Mühe können Sie sich mit dem Einsatz einer spezialisierten Nachhaltigkeitssoftware wie dem VERSO ESG Hub sparen. Unsere Sustainability Expert:innen unterstützen Sie darüber hinaus beim gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse, über Strategie und Klimabilanz bis zum fertigen Reporting. Zusätzlich können Sie sich in der VERSO Academy das nötige Wissen für die Berichterstattung aneignen

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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