Phase-in-Regelung ESRS
02.12.2024

Phase-in-Regelungen der ESRS: Alles über die Übergangsfristen beim CSRD-Bericht

Unternehmen, die einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erhalten mit den Phase-in-Regelungen der ESRS eine gewisse Entlastung. Die Übergangsfristen ermöglichen es, bestimmte Themen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Phase-in-Regelungen und Deadlines es gibt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Grundlage für einen rechtskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Das Rahmenwerk bringt allerdings eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mit sich. Unternehmen müssen umfassende qualitative und quantitative Daten zu ihren wesentlichen Themen und Datenpunkten liefern. Der Weg zum CSRD-Bericht ist nicht einfach!

Um berichtspflichtige Unternehmen etwas zu entlasten, bieten die ESRS die sogenannten Phase-in-Regelungen. Die Übergangsfristen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Themen erst später oder in vereinfachter Form zu bearbeiten, auch wenn sie diese als wesentlich identifiziert haben.

Warum gibt es in den ESRS die Phase-in-Regelungen?

Schlicht und einfach: Bei vielen Unternehmen sind die Daten für einige Datenpunkte einfach noch nicht vorhanden. Da die Datensammlung hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind in den ESRS die Phase-in-Regelungen integriert worden.

Die Übergangsfristen sollen den Start in die Berichterstattung etwas erleichtern. In dieser „Eingewöhnungszeit” können Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren ihrer verpflichtenden Berichterstattung spezielle Offenlegungspflichten auslassen. Durch die Übergangsfristen erhalten Sie die Möglichkeit, die Prozesse für Datensammlung und CSRD-Berichterstattung schrittweise aufzubauen.

Unser Tipp lautet: Fangen Sie mit dem Prozess der Berichterstellung so früh wie möglich an! Und zwar, bevor Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist!

Dadurch können Sie wichtige Strukturen und Prozesse etablieren und optimieren, bevor die Zeit knapp wird oder es sogar schon zu spät ist. Dann sind Sie vorbereitet, wenn es an die verpflichtende Berichterstattung geht bzw. wenn die Übergangsfristen enden und sie alle Daten zu wesentlichen Themen liefern müssen.

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Welche Phase-in-Regelungen gibt es bei den ESRS?

Die ESRS bieten Unternehmen zahlreiche Phase-in-Regelungen an. Sie sind in Anlage C der ESRS 1 aufgelistet. Die Reichweite ist dabei sehr unterschiedlich: Teilweise beziehen sie sich auf lediglich einige Datenpunkte, dann wieder auf alle Angabepflichten eines Standards.

Bei der Nutzung des VERSO ESG Hub werden Ihnen die spezifischen Phase-in-Regelungen der einzelnen Standards direkt angezeigt. Sie sehen somit auf den ersten Blick, ob sie einen Standard auslassen können oder direkt dazu berichten müssen.

In dieser Liste finden Sie die schrittweise eingeführten Angabepflichten. Das Datum des Inkrafttretens bezieht sich jeweils auf die verpflichtende Berichterstattung.

ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Datenpunkte SBM-1, 40 b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wesentlichen ESRS-Sektoren) und SBM-1, 40 c (Liste der zusätzlichen relevanten ESRS-Sektoren) müssen erst dann berichtet werden, wenn die delegierten Rechtsakte der entsprechenden Sektorstandards in Kraft treten.
SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Datenpunkt SBM-3, 48 e (erwartete finanzielle Auswirkungen) kann im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS E1 E1-6: Treibhausgas-Bruttoemissionen (Scope 1, 2, 3 und Treibhausgas-Gesamtemissionen) Angaben zu Scope 3 und den Gesamtemissionen können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS E2 E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund durch Umweltverschmutzung bedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend. Eine Ausnahme von dieser zweiten Erleichterung bildet der Datenpunkt E2, 40 b zu den Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Einlagen getätigt wurden.
ESRS E3 E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E4 E4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E5 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betreffenden Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS S1 S1: Alle Angabepflichten Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
S1-7: Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Angabepflicht in Bezug auf die eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder kann im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-11: Soziale Absicherung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-12: Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-13: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-14: Gesundheitsschutz und Sicherheit Angaben zu den Datenpunkten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem kann die Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte ausgelassen werden.
S1-15: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
ESRS S2 S2: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S3 S3: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S4 S4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.

Bei E4, S1, S2, S3 und S4 gibt es allerdings Folgendes zu beachten: Unter den in der Tabelle genannten Voraussetzungen können die Angabepflichten des Standards ausgelassen werden. Wenn allerdings eines oder mehrere dieser Themen als wesentlich eingestuft wurde, müssen dennoch die verkürzten Angabepflichten zu dem jeweiligen Thema im allgemeinen Abschnitt ESRS 2 gemacht werden.

Phase-in-Regelungen: Der Schlüssel zur erfolgreichen ESRS-Berichterstattung

Die Phase-in-Regelungen der ESRS sind eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmen, die sich auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten. Sie sollten allerdings keinen Freifahrtschein darstellen, sondern eine strategische Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um interne Prozesse aufzubauen und die Datenbasis für zukünftige Berichte zu schaffen. Je früher Sie damit beginnen, umso besser sind Sie auf die volle Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet.

Die Berichterstattung nach den ESRS ist zwar anspruchsvoll, aber gleichzeitig eine Chance, nachhaltige Geschäftspraktiken tief im Unternehmen zu verankern. Langfristig zahlt sich dies nicht nur durch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus, sondern es schafft wertvolle Chancen für Ihr Business. In einem Blogbeitrag zeigen wir 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen.

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* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

ESG in 2025: So machen Sie Ihr Unternehmen fit

Was, wenn Nachhaltigkeit nicht nur eine Pflicht, sondern ein Wettbewerbsvorteil sein könnte? Erfahren Sie im Webinar, wie Sie ESG-Vorgaben strategisch erfüllen und gleichzeitig Innovationspotenziale erschließen.

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Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

 

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Die Inhalte auf dieser Website entstehen durch die Arbeit von Menschen, die mit Herzblut und Sorgfalt tief in die ESG-Welt eintauchen. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und praxisnahe Tipps zu geben.

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CSRD-Bericht 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung
04.11.2024

CSRD: 10 wertvolle Tipps zur erfolgreichen Datensammlung

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – und das geht schon bei der Datensammlung los. Prozesse und Zuständigkeiten sind oft noch nicht etabliert, außerdem müssen die Daten den regulatorischen Anforderungen entsprechen. In diesem Beitrag erhalten Sie 10 wertvolle Tipps für eine effiziente Datensammlung.

Der Berichterstattung nach CSRD mit ihren ESRS-Standards ist komplex. Das haben Sie sicher schon gehört oder erleben es vielleicht gerade selbst. Und diese Komplexität zeigt sich besonders bei der Datensammlung für den Nachhaltigkeitsbericht. Da stellen sich schnell einige Fragen:

Welche Daten brauchen wir? Wie detailliert müssen sie sein? Wer liefert die Daten? Wer  stellt sicher, dass sie korrekt sind? Usw.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine perfekte Adresse, um alle Fragen rund um die Datensammlung zu beantworten. Die Organisation hat die ESRS entwickelt, die Form und Inhalt eines CSRD-Berichts vorgeben. Und in ihren Leitlinien hat sie mehrfach betont, wie wichtig eine umfassende und strukturierte Datensammlung ist.

Um alle wesentlichen Informationen zusammenzutragen, bedarf es einer durchdachten Planung, klarer Prozesse und einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens. Die folgenden 10 Tipps helfen Ihnen, eine effiziente Datensammlung zu etablieren und das Erstellen eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts zu optimieren.

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1. Frühzeitig starten: Prozesse aufsetzen und Engpässe vermeiden

Der erste Tipp ist sehr naheliegend, dennoch wird er oft vergessen: Fangen Sie so früh wie möglich an!  

Bevor es an die verpflichtende Berichterstattung nach CSRD geht, ist es nämlich wichtig, effiziente Prozesse aufzusetzen. Gut definierte und erprobte Abläufe führen zu einer schnelleren Datensammlung und verringern das Risiko von Fehlern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Prozesse stellt sicher, dass sie auch bei steigenden Anforderungen bestehen. Wer also frühzeitig in saubere Prozesse investiert, kann langfristig deutlich effizienter und schneller den regulatorischen Pflichten nachkommen. 

Ihnen muss zudem bewusst sein: Die Datensammlung ist ein echter Zeitfresser. Oft wird unterschätzt, wie lange es dauert, die wesentlichen Informationen abzufragen. Sie dürfen nicht vergessen: Für viele Abteilungen in Ihrem Unternehmen kommt Ihre Anfrage on top zu den eigentlichen Aufgaben. Auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten sollten Sie etwas Zeit für die Antworten einplanen. 

Vor allem wenn es um komplexe Datensätze wie die Klimabilanz geht, sind verschiedene Quellen und Abteilungen involviert. Während Verbrauchsdaten meist schnell verfügbar sind, dauert es deutlich länger, eine Pendlerumfrage durchzuführen oder standortübergreifende Informationen zu sammeln. Auch die Angaben zum Standard ESRS S1 (Arbeitskräfte des eigenen Unternehmens) benötigen meist mehr Zeit, da hier sehr viele quantitative Daten abgefragt werden.  

Ein weiterer Tipp hierzu: Berechnen Sie die Deadline von hinten”! Legen Sie zunächst fest, wann der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen soll – im Falle der CSRD also zusammen mit dem Lagebericht. Denn geht es über die einzelnen Schritte, wie Texterstellung, Datensammlung und Analyse der doppelten Wesentlichkeit, bis zum Anfang. Planen Sie noch etwas Puffer pro Aufgabe ein und dann wissen Sie, wann Sie spätestens beginnen sollten.  

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die Berichterstattung nach CSRD und die ESRS.

2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Der Grundstein für Ihren CSRD-Bericht

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Mit ihr finden Sie heraus, welche Auswirkungen Ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Chancen und Risiken durch äußere Aspekte für Ihr Unternehmen bestehen. Diese Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs) definieren, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die Grundlage für Ihre Datensammlung, Ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und Ihr ESG-Management. Deswegen sollten Sie hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fehler können zu fehlenden oder ungenauen Daten führen. Eine Analyse mit Substanz leitet Sie hingegen zielstrebig durch die Berichterstattung.

Eine wertvolle Unterstützung inklusive Zeitersparnis bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bietet unsere KI-gestützte Softwarelösung.

3. Gap-Analyse: Datenlücken identifizieren und schließen

Hat Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Basiert dieser auf einem Standard wie GRI oder DNK? Dann haben Sie hier schon eine gute Vorlage, die Sie mit den CSRD-Vorgaben vergleichen können.

Führen Sie eine Gap-Analyse durch und finden Sie heraus, welche Daten Sie in den Vorjahren berichtet haben, ob sie mit den ESRS-Formeln übereinstimmen und welche Daten noch fehlen. So ermitteln Sie, welche Prozesse bereits bestehen und welche Datenerhebungen noch etabliert oder angepasst werden müssen.

Sie können eine Gap-Analyse allerdings auch ohne vorherigen Bericht durchführen. Dabei prüfen Sie zunächst, welche Daten Ihnen bereits vorliegen, und ermitteln im Anschluss, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

4. Datenquellen identifizieren und Verantwortlichkeiten festlegen

Bei der Datensammlung ist nicht nur wichtig, welche Informationen nach CSRD benötigt werden, sondern auch, wer bzw. welche Abteilung diese liefern kann. Bauen Sie daher Prozesse und Kommunikationswege auf und definieren Sie Verantwortlichkeiten. Dadurch schaffen Sie Klarheiten, vermeiden Verzögerungen und stellen sicher, dass die Datensammlung auch in Zukunft effizient und reibungslos verläuft 

5. Teamwork und ein gemeinsames Bewusstsein fördern

Die Berichterstattung nach CSRD ist eine Teamaufgabe. Wie Sie an den vorherigen Punkten gesehen haben, sind viele Abteilungen involviert – Teamwork ist also Pflicht!

Bei der Berichterstellung sind Sie in enger Abstimmung mit HR, IT, Finanzabteilung, Einkauf, Risikomanagement und anderen Abteilungen. Fördern Sie eine gute und effiziente Zusammenarbeit. Im VERSO ESG Hub können Sie beispielsweise für jedes Thema Zuständigkeiten festlegen. Jedes Jahr, wenn die Datensammlung wieder losgeht, kann jeder Verantwortliche seine Daten direkt ins Tool eintragen.

Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen zudem das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Binden Sie andere Abteilungen ein und informieren Sie alle Beteiligten über die neuesten Anforderungen.

Kurs: Nachhaltigkeit für Fach- und Führungskräfte

Sie müssen noch Kolleg:innen zum Thema „Nachhaltigkeit im Unternehmen“ abholen? Im Kurs „Fit for Sustainability“ lernen Sie alles Wichtige, damit alle ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit haben.

6. Fokus setzen und Prioritäten definieren

Legen Sie den Fokus auf wesentliche Themen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gibt Ihnen hier den Weg vor. Beachten Sie: Der Bericht soll sich auf Ihre Bemühungen im Bereich Ihrer wesentlichen Themen konzentrieren und die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Um sich den Start in die Berichterstattung etwas zu erleichtern, sollten Sie auf freiwillige Datenpunkte zunächst verzichten.

Außerdem sollten Sie Übergangsfristen nutzen, die zur Entlastung der Unternehmen eingeführt wurden. Sie müssen nicht gleich am Anfang über alle wesentlichen Themen berichten. Stattdessen gibt es Themen, bei denen Ihnen eine Eingewöhnungszeit gewährt wird. Nutzen Sie die Phase-in-Regelungen, die sich über viele Standards erstrecken. Sie ermöglichen es Ihnen, die Angaben in den ersten Jahren noch auszulassen bzw. befreien kleinere Unternehmen zunächst von Angabepflichten.

7. Aus Fehlern lernen: Der erste Bericht muss nicht perfekt sein

Der erste Bericht muss nicht perfekt sein – das müssen Sie verstehen und akzeptieren. Zunächst geht es darum, im Rahmen der CSRD eine effiziente Datensammlung zu etablieren sowie Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Versuchen Sie nicht, auf Biegen und Brechen über Konzepte und Maßnahmen zu schreiben, die Sie noch nicht eingeführt haben. Setzen sie sich stattdessen ein Ziel, wann Sie die entsprechenden Daten veröffentlichen wollen – und kommunizieren Sie das offen in Ihrem Bericht.

8. Granularität der Daten sicherstellen

Achten Sie auf die richtige Granularität Ihrer Daten, um die erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Daten sollten so detailliert wie möglich erfasst werden, um präzise Analysen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Statt allgemeiner Angaben zu Treibhausgasemissionen oder Energieverbräuchen ist es notwendig, Daten bis auf die Ebene einzelner Geschäftsbereiche, Produktionsprozesse oder Standorte zu erheben. Zu stark aggregierte Informationen können dazu führen, dass wichtige Details übersehen werden.

Um Ihre Ziele zu definieren, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gegebenenfalls Workshops durchführen. Dabei sollte im Vordergrund stehen, was für Ihr Unternehmen langfristig realistisch und sinnvoll ist. Wählen Sie ihre Ziele und Maßnahmen bewusst aus und vermeiden Sie, diese zu häufig anzupassen. Dies gewährleistet eine nachhaltige und konsistente Berichterstattung.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

9. Qualitätssicherung: Daten auf Verlässlichkeit prüfen

Eine hohe Datenqualität ist der Schlüssel für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Es ist daher wichtig, dass Sie interne Kontrollsysteme einrichten, die ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung funktionieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die ESG-Daten genau, vollständig und zuverlässig sind. Besonders im Hinblick auf die externe Prüfung, die im Rahmen des CSRD erforderlich sind, spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle.

Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, sollten Sie sich gut vorbereiten und die Angaben in den Standards genau lesen. Dort finden Sie die Application Requirements (AR, Anwendungsanforderungen) mit detaillierten Anweisungen. Sie spezifizieren, wie bestimmte Informationen offengelegt oder gemessen werden müssen.

10. Technologie nutzen: Digitale Tools optimieren die Datensammlung

Eine manuelle Datensammlung ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Excel-Tabellen werden schnell unübersichtlich – insbesondere bei der CSRD mit über 1000 Datenpunkten. Da scrollen Sie viel und lange zwischen den einzelnen Datenpunkten hin und her. Eine Sache, die Nerven kostet und die Sie sich sparen sollten.

Ein softwaregestütztes Reporting ist einfacher, effektiver und datenbasierter. Und das schreiben wir nicht nur aus unserer Erfahrung heraus, sondern darauf weist auch die EFRAG hin.

Digitale Tools, speziell mit KI-Unterstützung, unterstützen Sie dabei, Prozesse zu standardisieren, und gewährleisten, dass alle wesentlichen Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden.

 

Effektive Datensammlung: So unterstützt Sie VERSO

VERSO vereinfacht und beschleunigt Ihren gesamten Berichtsprozess – von der Analyse der doppelten Wesentlichkeit über die Datensammlung bis zur Berichterstellung. Die wesentlichen Themen ermitteln Sie mithilfe unserer KI-gestützten Softwarelösung. Im VERSO ESG Hub sammeln Sie alle wesentlichen Daten und erstellen direkt im Tool einen CSRD-konformen Bericht.

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Mann schiebt sein Fahrrad durch Hochwasser. Symbolbild für den Klimawandel, auf den sich ESRS E1 fokussiert
24.09.2024

CSRD und Klima: Tipps zum Reporting nach ESRS E1

Wer vorm CSRD-Reporting steht, kommt an ESRS E1 nicht vorbei. Lesen Sie in diesem Beitrag, was den ersten Umweltstandard so wichtig macht und wie Sie die Anforderungen effizient erfüllen!

ESRS E1 – der Standard, zu dem (fast) alle berichten müssen

Die Arbeit an jedem CSRD-Bericht startet mit einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Hier wird ermittelt, zu welchen der über 1000 Datenpunkte der CSRD Ihr Unternehmen tatsächlich berichten muss. Der erste Umweltstandard ESRS E1 bildet dabei eine Ausnahme. Unabhängig vom Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse muss im Grunde jedes Unternehmen zu den rund 230 in diesem Standard geforderten Datenpunkten berichten.

Warum? Weil jedes Unternehmen Emissionen verursacht und sich damit auf den Klimawandel auswirkt. Umgekehrt dürfte jedes Unternehmen vom Klimawandel betroffen sein.

Kurz: An ESRS E1 kommt kein Unternehmen vorbei. Gleichzeitig ist das Reporting nach diesem Standard komplex. Gehen wir deshalb nun also Schritt für Schritt durch, wie Sie ESRS E1 meistern.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Um was geht es in ESRS E1?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

ESRS E1 soll aufzeigen,

  • … wie sich Ihr Unternehmen auf den Klimawandel auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • … welche Risiken und Chancen der Klimawandel für Ihr Unternehmen birgt und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • … wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht – das umfasst bisherige und aktuelle Maßnahmen, aber auch zukünftige.
  • … welche finanziellen Folgen die Klimakrise für Ihr Unternehmen hat.

Die Anforderungen von ESRS E1 lassen sich dabei in zwei Themenfelder sortieren:

  • Abschwächung des Klimawandels („Climate Change Mitigation“): Strategien und Maßnahmen, um die Erderwärmung zu begrenzen
  • Anpassung an den Klimawandel („Climate Change Adaption“): Vorgehensweisen, um die Resilienz gegen aktuelle und erwartete Folgen des Klimawandels zu stärken

Die Datenpunkte im Überblick

Wie bereits erwähnt, ist ESRS E1 für fast alle Unternehmen relevant. Insgesamt umfasst E1 neun Angabepflichten – nicht alle davon sind aber sofort oder für jedes Unternehmen von Bedeutung. Hier ein kurzer Überblick:

  • E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
  • E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
  • E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
  • E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
  • E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen
  • E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
  • E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
  • E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Hinzu kommen noch drei Anforderungen aus dem übergreifenden Standard ESRS 2:

  • ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
  • ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Gut zu wissen: Es gibt beim Reporting zu ESRS E1 einige Ausnahmen. So kann zwar grundsätzlich jedes Unternehmen die interne CO2-Bepreisung (ESRS E1-8) nutzen, in der Praxis ist sie jedoch nur für große Unternehmen sinnvoll. ESRS E1-8 ist also nicht zwingend Teil eines jeden CSRD-Berichts.  Zu E1-9 müssen Sie erst ab dem zweiten Berichtsjahr berichten. Und Scope-3-Daten sind im ersten Berichtsjahr nur für Unternehmen mit über 750 Mitarbeitenden verpflichtend.

Dennoch werden hier eine ganze Menge Informationen abgefragt. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten der geforderten Datenpunkte nicht einfach so vorliegen, sondern erst einmal ermittelt werden müssen.

Da stellt sich nun also die Frage: Wie gehen Sie ESRS E1 am besten an? Hier kommt Ihr Guide für ESRS E1.

Leitfaden für Ihre Klimastrategie

Für Klimaziele, Übergangsplänen und CO2-Bilanzen ist eine ganzheitliche Klimastrategie mehr als hilfreich. Tipps dazu finden Sie in diesem Leitfaden.

Schritt für Schritt durch ESRS E1

Die Angabepflichten von ESRS E1 ergeben in der eben genannten Reihenfolge zwar beim Lesen und Reporting/Schreiben Sinn. Halten Sie sich bei der vorangehenden Datensammlung jedoch an diese Reihenfolge, fehlen Ihnen zu Beginn wichtige Daten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei der Datensammlung stattdessen die folgende Vorgehensweise.

Beim eigentlichen Reporting präsentieren Sie Ihre Ergebnisse dann in der eigentlichen Reihenfolge: E1-1, E1-2, …

Schritt 1: ESRS E1-6 und ESRS E1-5

ESRS E1 steht und fällt mit der THG-Bilanz zu den Scopes 1 bis 3. Sie dient als Baseline für alle weiteren Angabepflichten. Ermitteln Sie hier auch direkt Ihre Energiebilanz, um in den nächsten Schritten alle Daten zur Hand zu haben.

Schritt 2:  ESRS E1-4

Ausgehend von Ihrer Bilanz-Baseline entwickeln bzw. benennen Sie Ihre kurz- und mittelfristigen Klimaziele sowie Ihr langfristiges Net-Zero-Ziel. Achten Sie darauf, dass Ihre Ziele wissenschaftsbasiert sowie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sind. Sie haben noch keine Ziele? Dann können Sie auch angeben, wann Sie Ihre Ziele setzen werden.

Schritt 3: ESRS E1-3

Nun ermitteln Sie Ihre Dekarbonisierungshebel. Beschreiben Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die genannten Ziele erreichen wollen und welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden. Alternativ können Sie hier angeben, bis wann Sie – ähnlich wie bei den Zielen – Ihre Maßnahmen entwickelt haben wollen.

Schritt 4: ESRS E1-7

Ihr Unternehmen gleicht nicht-vermeidbare Restemissionen über CO2-Gutschriften bzw. Kompensationsprojekte aus? Dann müssen Sie natürlich auch dazu berichten. Achtung: Gehen Sie hier genau vor, um nicht in die Greenwashing-Falle zu tappen.

Schritt 5: ESRS E1-1

Jetzt kommt Ihr Übergangsplan. Hier beschreiben Sie umfassend, wie sich Ihr Unternehmen um Klimaschutz bemüht, wie Sie Ihr Unternehmen auf die Klimakrise und dessen Folgen vorbereiten und inwiefern Ihr Unternehmen konkret zur Begrenzung der Erderwärmung beiträgt. Für ESRS E1-1 gibt es in den ersten Berichtsjahren eine Übergangsfrist.

Schritt 6: ESRS E1-2

Anschließend benennen Sie Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel – und wie Sie diese Strategien implementieren. Das umfasst z.B. interne Steuerungselemente wie etwa den internen CO2-Preis nach ESRS E1-8, aber auch IT- und Softwarestrategien. Auch hier können Sie alternativ angeben, bis wann Sie Ihr Konzept erarbeiten werden.

Schritt 7: Reporting

Sind die Daten gesammelt, Ziele gesetzt und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele definiert, geht es nun ans Reporting.

Praxisleitfaden CSRD

Besonderheiten, Praxisbeispiele und Stolpersteine: Unser Leitfaden erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und den ESRS-Standard. Inklusive Checkliste!

Praxistipps zur Umsetzung

Nicht alle Unternehmen schaffen beim ersten Bericht schon ein Reporting zu allen Angabepflichten. Dennoch möchten wir Ihnen abschließend möchten wir noch ein paar grundsätzliche Tipps mitgeben, worauf Sie beim Reporting zu ESRS E1 besonders achten sollten.

Unterschätzen Sie niemals die Klimabilanz

Die Klimabilanz muss auf einem stabilen Datenfundament stehen. Betrachten Sie daher sorgfältig alle Emissionsquellen Ihres Unternehmens. Vom Arbeitsweg der Mitarbeitenden bis hin zur Logistik. Auch wenn das viel Arbeit bedeutet: Nehmen Sie keine Abkürzungen an der falschen Stelle. Die Ergebnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten Standard. Aus der Klimabilanz leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab. Gleichzeitig können Sie Ihre Klimaziele nur dann erreichen, wenn diese sich in der Bilanz widerspiegeln. Drittens führen Ungenauigkeiten und Fehler zu falschen Behauptungen in Klimaaussagen – was im Zuge der Green Claims Directive mittlerweile sanktioniert wird.

Gehen Sie ESRS E1-6 also mit wachem Auge und dem nötigen Detailgrad an, damit auch die nächsten Schritte gelingen.

Passen Sie Ihre Prozesse an

Die enormen Datenmengen, die für ESRS E1 aus den unterschiedlichsten Quellen ermittelt werden müssen, erfordern hohe Transparenz darüber, was in Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferketten vor sich geht. Je nachdem, wie Ihr Unternehmen bereits aufgestellt ist, braucht es neue Prozesse und Strukturen, um die Anforderungen effektiv abzubilden.

Planen Sie ausreichend Zeit ein

Das CSRD-Reporting ist ohnehin schon sehr umfangreich. Besonders ESRS E1 verschlingt dabei viel Zeit. Allein die Klimabilanz kann schon einmal ein halbes Jahr dauern – und auch die darauf aufbauende Klimastrategie ist zeitaufwendig. Planen Sie sich also ausreichend Zeit und auch Puffer ein!

Von Klimabilanz bis Reporting: VERSO unterstützt Sie!

Der wohl wichtigste Tipp: Verlieren Sie keine Zeit. Und zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. VERSO hilft Ihnen mit Software und Beratung dabei, die Anforderungen aus ESRS E1 zu erfüllen – von der CO2-Bilanz über transparente, wahrheitsgetreue Klimakommunikation bis hin zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.

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CSRD und Lieferkette - Was der Einkauf beachten muss
17.06.2024

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden vom Einkauf gefordert

Die CSRD mit ihren ESRS-Standards macht nicht nur viel Arbeit, sie hat auch große Auswirkungen auf Unternehmen: Sie müssen nämlich umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur Ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Lesen Sie hier, welche Angaben vom Einkauf gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Seit Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für die ersten Unternehmen, nach und nach kommen weitere hinzu. Schlussendlich werden rund 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtet sein, einen Bericht mit umfassenden Angaben zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Mit der CSRD wurden auch die ESRS, die European Sustainability Reporting Standards, eingeführt. Sie geben in der EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes vor – also, vereinfacht gesagt: Welche ESG-Angaben gefordert sind und in welcher Form berichtet werden muss. Wichtig ist dabei: Die Berichtspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir die vorgelagerte Wertschöpfungskette – also die Lieferkette. Und hier könnten CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schnell ins Schwitzen geraten: Sie benötigen zahlreiche Angaben von ihren Lieferanten und die Datenlage ist oft mangelhaft – das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung hervor.

Mit VERSO meistern Sie diese Herausforderung. Unser Supply Chain Hub schafft Transparenz in der Lieferkette und ermöglicht es Ihnen, Risiken zu analysieren, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und Reportingpflichten nachzukommen. Genau auf diese Angabepflichten im Rahmen der CSRD sowie die Auswirkungen auf den Einkauf schauen wir uns nun genauer an.

LkSG rechtssicher umsetzen

Unsere Webinare gibt’s auch on demand: In dieser Folge erfahren Sie, wie Unternehmen das Lieferkettengesetz rechtssicher umsetzen und die BAFA-Anforderungen pragmatisch erfüllen – mit praktischen Learnings für den Mittelstand.

CSRD und Lieferkette: Welche Angaben werden gefordert?

Die CSRD verlangt Unternehmen einiges ab: Die ESRS umfassen rund 1150 Datenpunkte und über 100 davon beziehen sich auf die Lieferkette. Deswegen ist der Einkauf ein wichtiger Mitstreiter im Berichtsprozess. Aber welche Angaben werden vom Einkauf gefordert? Der ESG-Bericht muss Informationen über ökologische und soziale IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) in der Lieferkette sowie Maßnahmen mit Bezug zu den IROs enthalten. So kann es grob zusammengefasst werden. Wenn Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist, werden Sie vermutlich einige Angabepflichten wiedererkennen und können Synergien realisieren: Einige BAFA-Anforderungen überschneiden sich nämlich mit den ESRS.

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Aber was bedeutet das im Detail? Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns einige ESRS-Standards etwas genauer an und klären, welchen Bezug sie zur Lieferkette haben.

ESRS E1 – der Klimaschutz-Standard

Der Name verrät es schon: Beim ESRS E1 geht es um den Klimaschutz – und zwar in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette. Ihr Unternehmen muss demnach nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen offenlegen, sondern auch den CO2-Ausstoß in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – also in Scope 3. Übrigens: Bei der überwiegenden Anzahl an Unternehmen fallen in dieser Kategorie die meisten Emissionen an. E1 erfordert auch, dass sich Unternehmen Klimaziele setzen. Hierfür ist Transparenz über die Ziele und Maßnahmen der eigenen Lieferanten ganz entscheidend.

ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Auch beim Schutz von Wasser und dem Meer spielt die Lieferkette eine wichtige Rolle. Ihr Unternehmen muss beispielsweise angeben, welche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen bestehen – und dabei die Wertschöpfungskette miteinbeziehen. Auch mögliche Ziele in diesem Bereich können im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden.

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

In diesem Standard werden zahlreiche Angaben gefordert. So wird danach gefragt, wie die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell eines Unternehmens berücksichtigt werden – auch in Bezug auf die Lieferkette. Außerdem geht es um Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich sowie geplante Maßnahmen und die gesetzten Ziele.

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im ESRS E5 nimmt die Lieferkette natürlich eine wichtige Funktion ein, da hier viele Ressourcen gewonnen bzw. verarbeitet werden. Die CSRD fragt beispielsweise nach:

  • Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens
  • Ressourcennutzung
  • Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Kooperation oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien

 

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Es steckt sozusagen schon im Namen, dass sich der ESRS S2 auch auf die Lieferkette bezieht und Offenlegungspflichten mit sich bringt. Hier geht es der CSRD unter anderem darum, wie Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeuten: Wie stellen Sie die Einhaltung der Menschrechte, Arbeitsnormen und guter Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sicher? sicher. Die CSRD verlangt damit nicht viel anderes als auch das LkSG.

Zudem sollen Sie zeigen, ob es auch für Arbeiter:innen in der Lieferkette ein Beschwerdemanagement oder Whistleblower-System gibt, wie Sie Beschwerden behandeln und angesprochene Probleme beheben.

 

ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Der ESRS S3 behandelt die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung Ihres Unternehmens sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf “betroffene Gemeinschaften” hat. Damit sind Personen und Gruppen gemeint, die in demselben Gebiet wie ein Unternehmen leben oder arbeiten. Explizit sind in dem Standard auch Auswirkungen auf indigene Völker gemeint. Beeinträchtigungen können beispielsweise durch Lkw-Transporte, Gewinnung von Rohstoffen oder umstrittene Landnutzungen entstehen.

 

ESRS G1 – Unternehmenspolitik

In Bezug auf die Lieferkette muss Ihr Unternehmen zum ESRS G1 folgendes offenlegen:

  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen
  • Strategien zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung, darunter fallen auch Schulungen für Lieferanten

In ihrem CSRD-Bericht müssen Sie allerdings nicht zu jedem Standard Angaben machen. Dies hängt davon ab, ob ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich ist. VERSO bietet Ihnen hier eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse an. In unserem Whitepaper “Alle Informationen zu den ESRS” erhalten Sie außerdem weitere detaillierte Informationen zu den europäischen Standards, insbesondere zu den Übergangsfristen.

CSRD und Lieferkette: Chancen und Risiken für den Einkauf

Die CSRD ist eine große Herausforderung – das darf man nicht verschweigen und das wollen wir auch nicht. Mit ihren fast 1200 Datenpunkten ist die Berichterstattung nach ESRS eine Mammutaufgabe. Sie ist komplex und ressourcenintensiv. Aber mit dem richtigen Support schaffen Sie das – wir begleiten Sie gerne bei der Nachhaltigen Transformation. Außerdem steht am Ende der CSRD nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch, dass sich Ihr Unternehmen systematisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, eröffnen sich große Chancen.

Durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung werden Chancen und Risiken in der Lieferkette besser sichtbar. Das ermöglicht es Ihrem Unternehmen, gezielt auf diese einzugehen. Nachhaltigkeitsanforderungen können Innovationen anstoßen, wie beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Optimierung von Logistikprozessen.

Außerdem berichten uns viele Kunden, dass sie ihre Lieferanten durch den Berichtsprozess noch besser kennen gelernt haben. Die erhöhte Transparenz sorgt für bessere und nachhaltigere Lieferkettenpraktiken. Durch die enge Zusammenarbeit stärken Sie langfristige Partnerschaften und verbessern somit die Stabilität und Effizienz der Lieferkette.

Der Berichtsprozess fördert die digitale Entwicklung. Eine auf die Anforderungen von CSRD, LkSG und CBAM spezialisierte Software hilft bei der Überwachung der Lieferkette und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Sie kann die notwendigen großen Datenmengen sammeln und aufbereiten.

6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Lesen Sie mehr!

Wie beeinflusst die CSRD den Einkauf und die Lieferkette?

Die CSRD hat große Auswirkungen auf den Einkauf und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Ihr Unternehmen muss detaillierte Informationen sammeln und bereitstellen sowie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies beinhaltet eine neue Bewertung im Einkaufsprozess, um sicherzustellen, dass die Lieferanten den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Sie müssen also noch sorgfältiger prüfen, mit wem Ihr Unternehmen Geschäfte macht.

Auch beim Thema Klimawandel ist Teamarbeit gefragt. Die klimatischen Veränderungen und Extremwetter werden uns alle treffen. Deswegen müssen wir auch gemeinsam handeln, um den Klimawandel zu verlangsamen und die Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht an den Toren des eigenen Unternehmens aufhören: Gemeinsam mit Ihren Lieferanten können Sie Initiativen umsetzen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette finden Sie im Blogbeitrag “Warum ist Klimaschutz in der Lieferkette relevant?”.

 

So unterstützt Sie VERSO bei der Umsetzung der CSRD

VERSO bietet Ihnen das All-in-one-Paket für die Umsetzung der CSRD. Mit der EU-Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette berichten müssen. Der VERSO Supply Chain Hub unterstützt den Einkauf dabei, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu monitoren und die erforderlichen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

Mit weiteren Softwarelösungen und Beratungen runden wir das Paket für die Umsetzung Ihrer CSRD-Pflichten ab. Mit VERSO führen Sie eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse durch. Im ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Der Climate Hub unterstützt Sie bei Klimabilanz und Dekarbonisierungsstrategie. Und in der VERSO Academy eignen Sie sich das nötige Wissen zu CSRD und ESRS an.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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