Ein Arbeiter beim Schweißen als Symbolbild für ESRS S1 und S2. Darauf steht: CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2.
16.01.2025

CSRD und Arbeitskräfte: Tipps zum Reporting nach ESRS S1 und S2

Die ESRS-Standards in Bezug auf Arbeitskräfte, ESRS S1 und S2, gehören zu den anspruchsvollsten im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD. S1 betrifft die eigenen Mitarbeitenden und ist sehr umfangreich. S2 bezieht sich auf die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Standards wichtig sind, welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden und wie Sie die erforderlichen Daten sammeln.

ESRS S1 und S2 – die Standards zu den Arbeitskräften

Die ESRS S1 und S2 nehmen im CSRD-Bericht eine bedeutende Rolle ein. Sie behandeln die Arbeitskräfte des Unternehmens (S1) und die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2). Dabei geht es unter anderem um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte von Mitarbeitenden, Vielfalt und Inklusion, aber auch Kinder- und Zwangsarbeit.

Allein der Standard S1 ist im CSRD-Bericht ähnlich umfassend wie die Offenlegungspflichten im Bereich Klimaschutz. Hierzu haben wir ebenfalls Tipps zum Reporting nach ESRS E1.

Welche Angabepflichten und Datenpunkte konkret für Ihren CSRD-Bericht wesentlich sind, entscheidet sich auch bei S1 und S2 anhand der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden betrachten wir die beiden Standards und die Angabepflichten dennoch in ihrer Gesamtheit, auch wenn Sie am Ende vielleicht nicht zu allen Datenpunkten berichtspflichtig sind.

Was sind die ESRS S1 und S2 und warum sind sie wichtig?

Datensammlung und Reporting gehen leichter von der Hand, wenn Sie das „Warum“ dahinter kennen.

Aus der emotionalen Perspektive: Es geht in beiden Standards um Menschen – und das macht sie doch schon automatisch wichtig. In ihrem CSRD-Bericht sollen Sie Ihre Ambitionen, Ziele und Maßnahmen zu einem sicheren und guten Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden und jenen in der Wertschöpfungskette zeigen.

Aus technischer Sicht sollen ESRS S1 und S2 aufzeigen,

  • wie sich Ihr Unternehmen auf die Beschäftigten auswirkt (positiv wie negativ, real und potenziell).
  • welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ergriffen hat, um Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu verbessern, und welche Ergebnisse diese Maßnahmen erzielt haben.
  • welche Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten bestehen und wie Ihr Unternehmen damit umgeht.
  • wie sich die wichtigsten Risiken und Chancen in Bezug auf die Beschäftigten finanziell auswirken können.

Bei S1 beziehen sich diese Angaben jeweils auf die eigenen Mitarbeitenden, bei S2 sind die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette gemeint.

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Welche konkreten Anforderungen stellen ESRS S1 und S2 an Unternehmen?

Nach dem allgemeinen Blick werden wir etwas konkreter und schauen tiefer in die Standards. Und hier erkennen wir schnell, dass S1 und S2 dem typischen Aufbau der ESRS folgen. Das bedeutet: Zunächst müssen Angaben zu Strategie sowie zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (abgekürzt IRO für Impact, Risk and Opportunity) gemacht werden.

Unternehmen sollen ihre strategischen Ansätze beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Diversität und Chancengleichheit darlegen. Diese Konzepte, wie sie in der deutschen Fassung der ESRS genannt werden, sind oft in der Unternehmensstrategie, den detaillierteren Strategieplänen, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien zu finden.

Die ESRS fordern darüber hinaus Angaben dazu, wie die Beschäftigten eingebunden werden und Fragen an das Management stellen, aber auch Kritik äußern können. Auch nach Beschwerdemechanismen wird gefragt.

Und natürlich sollen Unternehmen angeben, welche Ziele und Maßnahmen sie sich in Bezug auf die Beschäftigten gesteckt haben.

Nach diesen eher allgemeineren Angaben geht es um konkrete Zahlen. Während bei S2 lediglich die Ziele genannt werden müssen, werden bei S1 sehr viele Daten zu den Beschäftigten abgefragt (S1-6 bis S1-17). Ein Auszug als kleiner Vorgeschmack:

  • Geschlecht und Alter der Mitarbeitenden
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Menschen mit Behinderungen
  • Mitarbeiterfluktuation
  • Unfälle am Arbeitsplatz
  • Vielfalt in der Führungsebene
  • Und viele weitere

Über welche Angabepflichten und Datenpunkte Sie tatsächlich berichten müssen, ist von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig.

In den ersten Jahren Ihrer Berichtspflicht gibt es aber noch einen zweiten Aspekt, warum Sie Angaben zunächst einmal weglassen können – die Phase-in-Regelungen der ESRS. Bei den Standards S1 und S2 gibt es Übergangsfristen, die einzelne Unternehmen wahrnehmen können. Es ist aber trotzdem anzugeben, ob die Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich eingestuft worden sind. Hier finden Sie einen Überblick über alle Phase-in-Regelungen der ESRS.

Wie können Unternehmen die erforderlichen Daten sammeln?

Nehmen wir nun an: Sie haben die wesentlichen Themen ermittelt. Und Sie haben entschieden, welche Datenpunkte Sie aufgrund der Phase-in-Regelung auslassen. Damit startet die Datensammlung. Ein Prozess, den Sie mit ein paar Tipps und Hilfestellungen gut meistern.

Die Kennzahlen stecken in den Standards S1-6 bis S1-17. Der VERSO ESG Hub erleichtert Ihnen hier die Arbeit. In unserer Software sind Leitfäden und Erklärungen zu den einzelnen Standards hinterlegt. Schauen Sie sich hier genau die Angabepflichten an. Dann erkennen Sie schnell, wo Sie die entsprechenden Daten erhalten können.

Die erste Anlaufstelle ist bei S1 die HR-Abteilung. Sprechen Sie die Kolleg:innen frühestmöglich an und legen Sie eine Ansprechperson fest. Mit dieser können Sie im ESG Hub Schritt für Schritt durch die Angabepflichten gehen und geeignete Prozesse für die Datensammlung etablieren. Durch die Arbeit in der VERSO-Software stellen Sie sicher, dass auch tatsächlich die wesentlichen Daten gesammelt werden. Zudem können dort Verantwortlichkeiten festgelegt und die Daten direkt eingetragen werden.

In einem ausführlichen Blogbeitrag erhalten Sie weitere Tipps für die Datensammlung.

Ähnlich läuft es bei S2 ab. Nur, dass es deutlich weniger Kennzahlen sind und die Daten aus der Wertschöpfungskette stammen, was meist arbeitsintensiver ist. Um dies zu erleichtern und Transparenz in der Lieferkette zu schaffen, haben wir den VERSO Supply Chain Hub entwickelt. Von dort überführen Sie die Daten direkt in den VERSO ESG Hub und erstellen Ihren CSRD-konformen Bericht.

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Zum Abschluss: Die Angabepflichten im Überblick

Die Angabepflichten des ESRS S1

Der Standard S1 ist sehr umfangreich. Er umfasst 17 Angabepflichten, allerdings sind nicht alle bereits im ersten Jahr bzw. für alle Unternehmen von Bedeutung. Dies hängt mit den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit den bereits erwähnten Übergangsfristen zusammen.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
  • S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
  • S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
  • S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
  • S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
  • S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
  • S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
  • S1-9 – Diversitätskennzahlen
  • S1-10 – Angemessene Entlohnung
  • S1-11 – Soziale Absicherung
  • S1-12 – Menschen mit Behinderungen
  • S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
  • S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
  • S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

Die Angabepflichten des ESRS S2

Im Gegensatz zu S1 ist der Standard S2 geradezu schlank. Er umfasst lediglich 5 Angabepflichten. Zu welchen berichtet werden muss, hängt hier ebenfalls von den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, und den Übergangsfristen ab.

Hier ein kurzer Überblick:

Strategie

  • SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
  • SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
  • S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
  • S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
  • S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Kennzahlen und Ziele

  • S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Datensammlung im VERSO ESG Hub kennen lernen

Um die Angabepflichten von ESRS S1 und S2 zu erfüllen, müssen Sie also eine Menge Daten sammeln. Gerade zu den eigenen Beschäftigten werden zahlreiche Kennzahlen abgefragt. Aufgrund des Umfangs geht schnell der Überblick verloren. Der VERSO ESG Hub ist hier ihr verlässlicher Partner, in dem Sie alle relevanten Daten sammeln und für den CSRD-Bericht nutzen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie eine kostenlose Demo.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Phase-in-Regelung ESRS
02.12.2024

Phase-in-Regelungen der ESRS: Alles über die Übergangsfristen beim CSRD-Bericht

Unternehmen, die einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, erhalten mit den Phase-in-Regelungen der ESRS eine gewisse Entlastung. Die Übergangsfristen ermöglichen es, bestimmte Themen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Phase-in-Regelungen und Deadlines es gibt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Grundlage für einen rechtskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Das Rahmenwerk bringt allerdings eine Vielzahl an Offenlegungspflichten mit sich. Unternehmen müssen umfassende qualitative und quantitative Daten zu ihren wesentlichen Themen und Datenpunkten liefern. Der Weg zum CSRD-Bericht ist nicht einfach!

Um berichtspflichtige Unternehmen etwas zu entlasten, bieten die ESRS die sogenannten Phase-in-Regelungen. Die Übergangsfristen ermöglichen es Ihnen, bestimmte Themen erst später oder in vereinfachter Form zu bearbeiten, auch wenn sie diese als wesentlich identifiziert haben.

Warum gibt es in den ESRS die Phase-in-Regelungen?

Schlicht und einfach: Bei vielen Unternehmen sind die Daten für einige Datenpunkte einfach noch nicht vorhanden. Da die Datensammlung hier noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind in den ESRS die Phase-in-Regelungen integriert worden.

Die Übergangsfristen sollen den Start in die Berichterstattung etwas erleichtern. In dieser „Eingewöhnungszeit” können Unternehmen insbesondere in den ersten Jahren ihrer verpflichtenden Berichterstattung spezielle Offenlegungspflichten auslassen. Durch die Übergangsfristen erhalten Sie die Möglichkeit, die Prozesse für Datensammlung und CSRD-Berichterstattung schrittweise aufzubauen.

Unser Tipp lautet: Fangen Sie mit dem Prozess der Berichterstellung so früh wie möglich an! Und zwar, bevor Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist!

Dadurch können Sie wichtige Strukturen und Prozesse etablieren und optimieren, bevor die Zeit knapp wird oder es sogar schon zu spät ist. Dann sind Sie vorbereitet, wenn es an die verpflichtende Berichterstattung geht bzw. wenn die Übergangsfristen enden und sie alle Daten zu wesentlichen Themen liefern müssen.

CSRD-Compliance leicht gemacht

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Welche Phase-in-Regelungen gibt es bei den ESRS?

Die ESRS bieten Unternehmen zahlreiche Phase-in-Regelungen an. Sie sind in Anlage C der ESRS 1 aufgelistet. Die Reichweite ist dabei sehr unterschiedlich: Teilweise beziehen sie sich auf lediglich einige Datenpunkte, dann wieder auf alle Angabepflichten eines Standards.

Bei der Nutzung des VERSO ESG Hub werden Ihnen die spezifischen Phase-in-Regelungen der einzelnen Standards direkt angezeigt. Sie sehen somit auf den ersten Blick, ob sie einen Standard auslassen können oder direkt dazu berichten müssen.

In dieser Liste finden Sie die schrittweise eingeführten Angabepflichten. Das Datum des Inkrafttretens bezieht sich jeweils auf die verpflichtende Berichterstattung.

ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Die Datenpunkte SBM-1, 40 b (Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach den wesentlichen ESRS-Sektoren) und SBM-1, 40 c (Liste der zusätzlichen relevanten ESRS-Sektoren) müssen erst dann berichtet werden, wenn die delegierten Rechtsakte der entsprechenden Sektorstandards in Kraft treten.
SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der Datenpunkt SBM-3, 48 e (erwartete finanzielle Auswirkungen) kann im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS E1 E1-6: Treibhausgas-Bruttoemissionen (Scope 1, 2, 3 und Treibhausgas-Gesamtemissionen) Angaben zu Scope 3 und den Gesamtemissionen können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend, wenn die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.
ESRS E2 E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund durch Umweltverschmutzung bedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend. Eine Ausnahme von dieser zweiten Erleichterung bildet der Datenpunkt E2, 40 b zu den Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Einlagen getätigt wurden.
ESRS E3 E3-5: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E4 E4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS E5 E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft betreffenden Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem sind in den ersten drei Jahren qualitative Angaben ausreichend.
ESRS Angabepflicht Übergangsfrist für Unternehmen
unter 750 Mitarbeitende
Übergangsfrist für Unternehmen
über 750 Mitarbeitende
ESRS S1 S1: Alle Angabepflichten Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
S1-7: Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Die Angabepflicht in Bezug auf die eigene Belegschaft in Nicht-EWR-Länder kann im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-11: Soziale Absicherung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-12: Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-13: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
S1-14: Gesundheitsschutz und Sicherheit Angaben zu den Datenpunkten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen können im ersten Jahr ausgelassen werden. Außerdem kann die Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte ausgelassen werden.
S1-15: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Die Angaben können im ersten Jahr ausgelassen werden.
ESRS S2 S2: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S3 S3: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.
ESRS S4 S4: Alle Angabepflichten Die Angaben können in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden, wenn das Unternehmen durchschnittlich weniger als 750 Mitarbeiter hat.

Bei E4, S1, S2, S3 und S4 gibt es allerdings Folgendes zu beachten: Unter den in der Tabelle genannten Voraussetzungen können die Angabepflichten des Standards ausgelassen werden. Wenn allerdings eines oder mehrere dieser Themen als wesentlich eingestuft wurde, müssen dennoch die verkürzten Angabepflichten zu dem jeweiligen Thema im allgemeinen Abschnitt ESRS 2 gemacht werden.

Phase-in-Regelungen: Der Schlüssel zur erfolgreichen ESRS-Berichterstattung

Die Phase-in-Regelungen der ESRS sind eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmen, die sich auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten. Sie sollten allerdings keinen Freifahrtschein darstellen, sondern eine strategische Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um interne Prozesse aufzubauen und die Datenbasis für zukünftige Berichte zu schaffen. Je früher Sie damit beginnen, umso besser sind Sie auf die volle Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet.

Die Berichterstattung nach den ESRS ist zwar anspruchsvoll, aber gleichzeitig eine Chance, nachhaltige Geschäftspraktiken tief im Unternehmen zu verankern. Langfristig zahlt sich dies nicht nur durch die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aus, sondern es schafft wertvolle Chancen für Ihr Business. In einem Blogbeitrag zeigen wir 6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen.

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
28.11.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

Zehntausende Unternehmen müssen erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Viele sitzen jetzt vor den über 1.000 Datenpunkten und fragen sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Wie ist der Aufbau eines ESRS-Berichts? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen zusätzlich eine Checkliste zur Identifikation wesentlicher Datenpunkte an die Hand.

ESRS-Bericht erstellen – was ist zu tun?

Einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist für fast alle Unternehmen neu. Bisher haben nur wenige diesen Prozess hinter sich gebracht. Sie sind somit nicht alleine. Um zunächst den Aufbau eines ESRS-Berichts zu verstehen, ist es daher sinnvoll, sich mit den einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte fokussieren. Hierfür haben wir eine praktische Checkliste für Sie.

ESRS-Checkliste: Wesentliche Datenpunkte effizient festlegen

Die Wesentlichkeitsanalyse ist abgeschlossen. Welche Angabepflichten und Datenpunkte nun relevant sind, hängt von Ihrer individuellen Wesentlichkeitsentscheidung ab. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards gerecht werden, ohne unnötige Komplexität.

Was wird mit CSRD und ESRS gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Außerdem: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen geprüft. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts.

 

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  • Tipps zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
  • einen Überblick über den Aufbau der ESRS,
  • fundierte Infos zu den Inhalten der ESRS-Standards und
  • eine Checkliste zur Ermittlung der wesentlichen Datenpunkte.

Bevor es weitergeht

Die Inhalte auf dieser Website entstehen durch die Arbeit von Menschen, die mit Herzblut und Sorgfalt tief in die ESG-Welt eintauchen. Wir nehmen uns die Zeit, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und praxisnahe Tipps zu geben.

Damit unsere Arbeit nicht kopiert oder als KI-Trainingsmaterial verwendet wird, bitten wir Sie bei besonders umfangreichen und detaillierten Inhalten wie diesem, uns Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Den Artikel erhalten Sie dann als PDF direkt in Ihr Postfach.

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
19.11.2024

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mit der neuen Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

In unserem Factsheet zur CSRD finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und was Ihre nächsten Schritte sind.

Praxisleitfaden: Fit für den ersten CSRD-Bericht

Gerade der erste CSRD-Bericht ist eine große Herausforderung, denn die EU-Richtlinie bringt zahlreiche Vorgaben und Neuerungen mit sich. Unser Praxisleitfaden mit Checkliste erleichtert Ihnen den Einstieg und die Vorbereitung auf die CSRD und die ESRS.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen.

Da können wir helfen: Mit dem VERSO ESG Hub können Sie ganz unkompliziert Ihren Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Damit Sie wissen, wie das geht, haben wir einen praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt. Und für CSRD-Neulinge haben wir einen 10-Schritte-Guide für Ihren CSRD-Bericht erstellt und teilen unsere Tipps für die Datensammlung mit Ihnen. Und auch hinsichtlich Software können Sie bei der CSRD auf VERSO zählen: Mit der CSRD-Suite haben Sie dafür ein Rundum-Sorglos-Paket.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger?

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften wie die Green Claims Directive

Webinar: Nachhaltigkeit in produzierenden Unternehmen: Wirksame Prozesse & Maßnahmen

Wie binden Sie Nachhaltigkeit konkret in Fertigungsprozesse ein und finden die richtigen Hebel für eine nachhaltige Transformation? Ein Webinar für alle, die Nachhaltigkeit im Unternehmen gezielt voranbringen und umsetzbar gestalten wollen.

20.05.2025 – 11 Uhr

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

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Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

Weiterbildungs-Tipp: ESG-Kurs „Fit for Sustainability“

Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability“.

4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

Klingt gut? Hier geht’s zur Anmeldung:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Stressfrei zur CSRD-Compliance

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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Kompass als Symbolbild: CSRD-Berichtspflicht
11.11.2022

EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten

Die CSRD ist da. Dieser Beitrag liefert Hintergründe und Tipps, um die Umsetzung zu meistern.

EU veröffentlicht neue Berichtspflicht CSRD

Das Europäische Parlament hat am 10. November einer neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Das Gremium nahm die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember wurde die neue Berichtspflicht CSRD schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt.

 

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive müssen in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Europaweit sind etwa 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.

Die Entwicklung zur neuen Richtlinie CSRD

Die Situation vor der CSRD: Im März 2017 hat der Bundestag das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch: Non-Financial Reporting Directive, NFRD) umgesetzt. Durch dieses Gesetz waren rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Im Rahmen ihres Green Deals will die EU das Thema Sustainability allerdings noch stärker in der Wirtschaft verankern. Deswegen erhält die bisherige Regelung durch die CSRD ein umfangreiches Update. Durch die neue Richtlinie wird die bisherige Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Das neue Reporting nach CSRD bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich, durch die der Nachhaltigkeitsbericht deutlich aufgewertet wird. Mit der Erstellung entsteht für berichtspflichtige Unternehmen eine ganz neue Herausforderung. Die CSRD beinhaltet unter anderem auch die Form der Veröffentlichung und nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken für das Management und den Aufsichtsrat.

Zudem werden auf EU-Ebene erstmals verbindliche Berichtsstandards eingeführt, die die Berichterstattung inhaltlich umfangreicher und anspruchsvoller machen. Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur CSRD erhalten Sie auch in unserem Factsheet.

Was ist der Zweck des neuen Reportings nach CSRD?

Die EU will Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erhöhen. Investoren, Arbeiternehmer:innen und Kund:innen erhalten dadurch mehr Informationen über soziale und ökologische Aspekte eines Unternehmens. Sehen Sie die Berichterstattung deswegen nicht als nötiges Übel an, sondern als Möglichkeit, zum Beispiel ihre positive Entwicklung beim CO2-Ausstoß zu zeigen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erreichen.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Drei Tipps, um die CSRD zu meistern

1. Beginnen Sie JETZT

Warten Sie mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht, bis es zu spät ist. Sorgen Sie bereits jetzt dafür, dass Sie eine gute Datengrundlage für den Nachhaltigkeitsbericht haben. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise eingeführt. Berichtet wird dann immer auf der Datengrundlage aus dem Vorjahr. Wer also länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben.

 

2. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie

Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig von Stakeholdern stärker wahrgenommen, weil er zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Integrieren Sie deswegen Ihre ESG-Strategie in ihre Unternehmensstrategie. Dadurch werden Zielkonflikte vermieden. Außerdem fließen Nachhaltigkeitkeitsaspekte ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung ein, was zu positiven Synergieeffekten führt.

 

3. Schaffen Sie einen zentralen Punkt für Ihre Daten

Die Grundlage eines Nachhaltigkeitsberichts sind valide und verfügbare Daten. Legen sie deswegen frühzeitig fest, welche Daten Sie erheben möchten. Sammeln Sie alle Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Zuständigkeiten an einem Ort, um damit effektiv arbeiten und berichten zu können. Hilfreich sind dabei spezielle Tools – z.B. der VERSO ESG Hub. Bedenken Sie immer: Ohne gut strukturierte ESG-Daten gibt es auch kein wirksames Sustainability Management und somit keine Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen. Außerdem jedes Unternehmen mit zwei von drei folgenden Eigenschaften:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und
  • einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.

Nach der aktuell gültigen Berichtspflicht CSR-RUG müssen nur kapitelmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Durch die neue Regelung wird diese Zahl massiv ausgeweitet.

Außerdem können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will.

Grafik: wer ist nach CSRD berichtspflichtig: Nicht kapitalorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Umsatzerlöse, mehr als 45 Millionen Euro Bilanzsumme. Börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen), Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sind alle von der Berichtspflichg CSRD betroffen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

VERSO unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gerne begleiten wir auch Sie und Ihr Unternehmen über den gesamten Prozess hinweg – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung des ESG-Berichts.

Mit unserer ESG-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Unsere Sustainability Expert:innen stehen Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

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Wander-Wegweiser als Symbolbild für den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeits-Standards
10.08.2022

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Standards gibt es?

Durch die neue Berichtspflicht CSRD sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Was ist der richtige Standard für Ihren CSR-Bericht? Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Standards vor. Außerdem finden Sie am Ende dieses Blogposts ein Factsheet, in dem Sie sehen, welcher Standard sich für welche Unternehmen eignet.

UN Global Compact: Für den Einstieg geeignet, nur Minimalanforderungen

Der United Nations Global Compact, kurz UNGC, wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan von Georg Kell gegründet. Ziel war und ist eine gerechte, umwelt- und sozialverträgliche Ausgestaltung der Globalisierung. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Über 19.000 Unternehmen und Organisationen haben ihn unterzeichnet – davon sind mehr als 800 in Deutschland.

Das Rahmenwerk formuliert zehn soziale und ökologische Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen bekennen. Darüber hinaus basiert der UN Global Compact auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

SFDR – der Standard für den Finanzsektor

Die EU hat die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt – betroffen sind allerdings auch einige Unternehmen. Wie, verrät Ihnen unser Factsheet.

DNK: Guter Einstieg, gut anwendbar, für deutschsprachigen Raum

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist im Jahr 2011 eingeführt worden. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit informieren und somit eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Etwa 800 Unternehmen haben inzwischen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.

Der Standard umfasst 20 Kriterien, zu denen berichtet werden muss. Sie sind in die Themenbereiche Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelange, Gesellschaft unterteilt. Bei der Berichterstattung können Unternehmen entweder das Leistungsindikatorenset nach GRI (Global Reporting Initiative) oder nach EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societes) auswählen.

GRI: International am etabliertesten, hoher Aufwand

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Stiftung, die 1997 gegründet wurde. Die Leitlinien der GRI gelten weltweit als der wichtigste Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Das Ziel der globalen Standards ist es, Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Anforderungen besser vergleichbar zu machen. In einem Dialogprozess mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Richtlinien kontinuierlich weiterentwickelt.

Unternehmen, die nach den GRI-Standards ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen umfangreiche Angaben zum Unternehmen, zum Managementansatz sowie zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards machen.

Die Global Reporting Initiative hat inzwischen ihre Standards ein weiteres Mal aktualisiert. Die aktuellen Neuerungen gelten für alle Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht wurden.

SDG: Rahmenwerk mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Bestandteil sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen: Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Die globalen Ziele sollen bis 2030 von allen Staaten erreicht werden, um die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer zu gestalten.

Das SDG-Rahmenwerk dient als Orientierung für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten wollen. Um die Implementierung der 17 Sustainable Development Goals und der Unterziele in die Lieferketten zu erreichen, stehen Richtlinien wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung. Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen SDGs vor.

ISSB: globaler Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, in der Entwicklung

Die International Financial Reporting Standards Foundation entwickelt aktuell globale Standards für den Nachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Dazu gründete die gemeinnützige IFRS-Stiftung das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt. Der künftige Standard hat großes Potenzial das international führende Framework zu werden.

Ziel des ISSB ist es, Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente und vergleichbare Berichterstattung im Bereich der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festzulegen. Unternehmen sollen beispielsweise angeben, mit welchen Kennzahlen sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen und überwachen und mit welcher Strategie sie diese bewältigen wollen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

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ESRS: europaweit einheitlicher Standard, wird im Zuge der CSRD entwickelt

Im Zuge der neuen Berichtspflicht CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, wird auch ein einheitlichen Standard eingeführt. Die Berichte sollen dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit wächst allerdings auch der Aufwand.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist damit beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Alle Informationen zu den ESRS gibt es in unserem Factsheet. 

CSRD-Compliance leicht gemacht

Von den CSRD-Grundlagen bis zum fertigen Bericht: Unser praktisches Softwarepaket führt Sie Schritt für Schritt zur CSRD Compliance!

ISO 14001: guter Standard für Umwelt-Management

Die ISO 14001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme, der 1996 veröffentlicht wurde. Ziel der internationalen Norm ist es, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern und Umweltziele erreichen. Weltweit sind etwa 300.000 Unternehmen nach ISO 14001 zertifiziert – davon sind rund 8000 aus Deutschland.

Das Umweltmanagementsystem basiert auf vier Säulen: der Planung von Umweltzielen, der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, der Kontrolle und der Verbesserung.

ISO 26000: Leitfaden für gesellschaftlich verantwortliches Handeln

Die ISO 26000 wurde im Jahr 2010 herausgegeben und ist ein Leitfaden, der gesellschaftlich verantwortliches Handeln definiert. Da bei der Norm keine Zertifizierung vorgesehen ist, ist er nicht so weit verbreitet wie beispielsweise die ISO 14001.

Der Standard formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen zu Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Dazu gehören die Themen Umwelt, Menschen-, Arbeitnehmer- und Kundenrechte sowie Gesellschaft.

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Praxisorientierte Informationen zu den verschiedenen Standards erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy – ein 12-wöchiger Onlinekurs zur Weiterbildung als CSR-Manager:in.

EMAS: aufwändigerer Standard für Umwelt-Management

Das Eco-Management und Audit Scheme, kurz EMAS, wurde von der Europäischen Union entwickelt und 1995 in Deutschland eingeführt. Es ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen. In Europa sind rund 4000 Organisationen nach EMAS registriert – über 1100 davon sind aus Deutschland.

Unternehmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele offenlegen. In diesen Prozess sind die Beschäftigten mit einzubeziehen. Das EMAS deckt die Inhalte der ISO 14001 ab und geht noch darüber hinaus.

TCFD: Empfehlungen an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die auf Initiative der G20-Staaten gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hat im Jahr 2017 Empfehlungen für die freiwillige und konsistente Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels erstellt. Die Empfehlungen richten sich an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weltweit haben sich über 1000 Unternehmen zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen und Investoren entscheidungsrelevante Informationen über materielle klimabedingte finanzielle Risiken und Chancen zu geben. Laut den Empfehlungen sollen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele gemacht werden.

Welcher Standard für welches Unternehmen?

Im Factsheet haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welcher Standard sich für welches Unternehmen eignet.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine Herausforderung, nicht alles wird auf Anhieb glatt laufen. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte starten und sich mit den entsprechenden Standards weiterentwickeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Berichterstattung. Mit unserer CSR Management Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

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Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur ESG-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten ESG-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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16.06.2021

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: 5 Tipps fürs ESG-Reporting

Bei Nachhaltigkeit wird zunehmend genauer hingeschaut – der eigene Anspruch, die gesellschaftlichen Erwartungen sowie die gesetzlichen Anforderungen bei den ESG-Themen wachsen rapide. Hier kommen 5 Tipps für glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichte.

Ob verpflichtet oder nicht – Sie tun gut daran, jetzt schon zu starten. Mit diesen 5 Tipps erstellen Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht:

1. Commitment von höchsten Entscheidern einholen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Geschäftsführung das Thema Sustainability als strategisch wichtiges Thema begreift. Einerseits, weil Ihrem Unternehmen schnell Greenwashing vorgeworfen werden kann. Das kann bis zur persönlichen Haftung des Managements führen. Andererseits, weil Ihre Kunden, Ihre Geschäftspartner und Ihre Mitarbeitenden intelligente Wesen sind. Sie bemerken, ob es authentisch ist, was die Geschäftsführung sagt, und ob diese tatsächlich soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit anstrebt.

Sollte Ihre Geschäftsführung nicht mit an Bord sein, haben Sie noch ein zweites Problem, wenn Sie den Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie brauchen sehr viele Menschen im Unternehmen, die Ihnen Daten liefern. Das werden diese häufig nur dann priorisieren, wenn sie wissen, dass es von oben gewollt ist und von den Führungskräften und den Vorständen mitgetragen wird.

Sie sollten nicht vergessen, dass ESG eine Schnittstellenfunktion ist, bei der Sie auf alle wichtigen Abteilungen im Unternehmen zählen können müssen. Holen Sie sich zu Beginn das Commitment für Nachhaltigkeit von der höchsten Entscheiderebene, um eine solide Basis für Ihren ESG-Bericht zu legen.

2. Planen Sie ausreichend Zeit für den Nachhaltigkeitsbericht ein

Wenn es sich um Ihre erste Dokumentation handelt, sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie ausreichend Zeit einplanen. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mit Sicherheit keine Raketenwissenschaft. Doch beim ersten Mal ist das Herangehen noch nicht gelernt, nicht geübt und es wird eine Menge offene Fragen geben. Es kommt darauf an, ob Sie eine Vollzeitstelle als ESG-Manager:in haben und vielleicht sogar Kolleginnen und Kollegen, die Sie unterstützen. Oder ob Sie einen anderen Jobtitel haben und nur etwa 20 Prozent Ihrer Stelle für das Nachhaltigkeitsmanagement gedacht ist. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten, wie Sie zeitliche Ressourcen realistisch einplanen können.

Eine weitere große Herausforderung, die Sie viel Zeit beim Erstellen des ESG-Reporting kosten kann, ist das Daten-Management. Mit den richtigen Tools und der richtigen Datenlage können Sie sich bis zu 90 Prozent Zeit ersparen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

3. Die richtigen ESG-Tools, um Zeit und Kosten zu sparen

Überlegen Sie sich möglichst frühzeitig, welche Werkzeuge, also welche Sustainability Tools, Ihnen optimal bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts helfen können. Hier gibt es normalerweise zwei Lösungen:

Auf der einen Seite sind das gängige Tabellenprogramme, die den Vorteil haben, dass Sie bereits vorhanden sind. Der Nachteil daran ist die hohe Fehleranfälligkeit. Tabellenprogramme können nur sehr begrenzt ESG-wichtige Funktionen ausführen und das Datenmanagement ist meist umständlich. Darüber hinaus benötigen Sie häufig Agenturen für den Bericht beziehungsweise Designer für das Layout. Kosten und Zeitaufwand sind mit Tabellenprogrammen gerade im fortgeschrittenen Verlauf der Berichterstattung nicht zu unterschätzen.

Auf der anderen Seite gibt es dedizierte CSR-Management-Lösungen, mit denen Sie all Ihre Daten an einer Stelle gesammelt haben. Diese Tools ersparen Ihnen eine Menge Zeit und Frust bei der Eingabe und Verwaltung der Daten. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir unsere CSR-Software entwickelt haben.

Und auch die Kosten sind mit professioneller ESG-Software deutlich geringer: Teure Agenturen und lange Abstimmungsschleifen fallen so weg und die Kosten liegen komplett in Ihrer Hand. 

4. Know-how aus Weiterbildungen oder von Berater:innen

Um einen Nachhaltigkeitsbericht erfolgreich erstellen zu können, benötigen Sie ein gewisses Sustainablity-Know-how. Es reicht zu Beginn, wenn ein Basiswissen gegeben ist. Sie sollten beispielsweise wissen, welche Rahmenwerke und Standards es gibt. Einen Überblick über die wichtigsten Standards finden Sie in unserem Factsheet.

Wichtig ist aber auch, wie der Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements funktioniert und wo Risiken lauern. Dieses praktische Basiswissen ist jedoch unumgänglich, um einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und Reputationsrisiken zu vermeiden. Um es sich anzueignen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie sich das Wissen über entsprechende Kurse oder Ausbildungen selbst erarbeiten. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kurse von Experten aus der Praxis angeboten werden. Ein Hochschulzertifikat kann hilfreich sein, ist aber bei weitem nicht immer die beste Lösung, wenn es um ESG-Management in der Praxis geht.

Können oder wollen Sie sich das Wissen aktuell nicht selbst aneignen, gibt es zum anderen die Option externer Unterstützung. Achten Sie dringend darauf, dass die Beraterin, der Berater oder die Agentur das Thema wirklich versteht und schon lange in der Praxis umsetzt. Für einen Nachhaltigkeitsbericht reicht es nicht, dass eine Agentur schöne Texte und ansprechende Grafiken erstellen kann. Die sogenannten „Hochglanzbroschüren wirken häufig sogar kontraproduktiv, wenn es um Nachhaltigkeit und Authentizität geht.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

5. ESG-Daten: Sammeln Sie Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit systematisch

Um einen aussagekräftigen ESG-Bericht zu erstellen, ist eines unumgänglich: Ihre Dokumentation muss Fakten und Bemühungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen enthalten! Das heißt: Wenn Sie nichts im Bereich der Themen Umwelt, Sozial und Governance machen, wird es sehr schwierig, einen Bericht authentisch und erfolgreich zu gestalten. Nehmen Sie dies zum Anlass, um ESG-Maßnahmen im Unternehmen zu erkennen und zu sammeln, also Dinge, die Sie oder andere Abteilungen bereits ganz selbstverständlich tun. 

Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, wissen überhaupt nicht, was sie schon alles im Bereich Nachhaltigkeit tun und sind nach einer Bestandsaufnahme positiv überrascht. Um eine solche Bestandsaufnahme zu machen, sprechen Sie am besten mit Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen. Insbesondere die Ressorts Einkauf, Umwelt-Management, Marketing und Kommunikation sowie HR werden Ihnen relevante Informationen liefern können.

Nehmen Sie den Bericht auch zum Anlass, neue Maßnahmen zu initiieren – auf Basis Ihrer Ziele und mit Blick auf die Wesentlichkeit Ihrer Maßnahmen. Wichtig dabei: Achten Sie bei der Datensammlung darauf, dass Sie alle Daten an einem Ort sammeln und aktuell halten!

Fazit

Bereiten Sie sich gut vor und erfüllen Sie diese fünf Punkte, so profitieren Sie sowohl im Prozess der Berichterstellung als auch erheblich in der Qualität des Endergebnisses. Vorbereitung ist, wie so oft im (Arbeits-)Leben, alles – auch beim Nachhaltigkeitsbericht.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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