Earth Overshoot Day
18.07.2024

Earth Overshoot Day:
3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement

Der Earth Overshoot Day markiert den Tag, an dem wir Menschen alle natürlichen Ressourcen aufgebraucht haben, die uns für dieses Jahr eigentlich zustehen. Der Erdüberlastungstag zeigt uns: Wir müssen handeln! In diesem Blogbeitrag erhalten Sie viele Infos zum Earth Overshoot Day sowie drei Tipps für ein nachhaltigeres Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen.

Stellen wir uns das mal vor: Anfang August haben wir schon unser gesamtes Jahresgehalt ausgegeben. Eigentlich sollte jetzt der große Sommerurlaub anstehen – aber nein, es ist kein einziger Cent mehr da. Ab sofort müssten wir auf Kredit leben und uns irgendwie bis Jahresende durchschlagen. Keine schöne Vorstellung, oder?

Das Erschreckende: Genauso gehen wir mit unseren planetaren Ressourcen um – und dafür steht der Earth Overshoot Day. Im Jahr 2024 fällt der Erdüberlastungstag auf den 1. August. Alle natürlichen Ressourcen, die uns Menschen in diesem Jahr eigentlich zustehen, sind aufgebraucht. Ab diesem Tag leben wir auf Kosten der Zukunft – noch ganze 5 Monate.

Ein bitterer Tag? Absolut, da gibt es nichts zu leugnen. Aber es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Nutzen wir den Tag eher als Mahnung: Handeln wir jetzt und schieben wir den Earth Overshoot Day möglichst weit nach hinten!

Nach den Informationen rund um den Erdüberlastungstag finden Sie in diesem Blogbeitrag daher drei Tipps, wie Sie das Ressourcenmanagement Ihres Unternehmens nachhaltiger gestalten können. Diese einfachen Maßnahmen, die jedes Unternehmen umsetzen kann, tragen aktiv zum Umweltschutz und Klimaschutz bei.

 

Definition: Was ist der Earth Overshoot Day?

Der Earth Overshoot Day wird seit 1971 berechnet. Auf Deutsch wird er auch als Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag bezeichnet. Er markiert das Datum, an dem die Nachfrage der Menschheit nach ökologischen Ressourcen und Dienstleistungen in einem Jahr das übersteigt, was die Erde in diesem Jahr regenerieren kann. So beschreibt es beispielsweise der WWF.

Die Overshoot Days werden weltweit und national berechnet – dabei wird der gesamte weltweite Ressourcenverbrauch verwendet bzw. der Verbrauch eines bestimmten Landes hochgerechnet auf die weltweite Ressourcenverfügbarkeit. Die Berechnungen zu den Überlastungstagen gehen auf das Konzept des Ökologischen Fußabdrucks zurück. Er bezeichnet die biologisch produktive Fläche auf der Erde, die notwendig ist, um den Lebensstil und Lebensstandard eines Menschen zu ermöglichen. Oder ganz kurz gesagt, dokumentiert er, wie viel Natur wir haben, und wie viel wir brauchen.

Der Earth Overshoot Day wird von der Footprint Data Foundation, der York University und dem Global Footprint Network berechnet.

Warum ist Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen wichtig?

Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigen wir anhand von Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2024.

Earth Overshoot Day immer früher

Es ist keine große Überraschung: Der Earth Overshoot Day ist immer früher, in den vergangenen 50 Jahren ist er stetig nach vorne gerückt. Seit den 2010ern hat er sich allerdings um den Anfang August eingependelt.

Der Earth Overshoot Day, auf deutsch auch Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag genannt, fällt 2024 auf den 1. August. Der Tag zeigt, wann wir Menschen alle natürlichen Ressourcen, die uns für dieses Jahr zur Verfügung stehen, aufgebraucht haben. Er ist seit 1971 kontinuierlich früher. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

Los ging’s 1971: Der erste Erdüberlastungstag kam sozusagen als beunruhigendes Weihnachtsgeschenk unter den Christbaum. Er fiel auf den 25. Dezember, aber immerhin: Wir waren damals noch fast im Soll.

Doch der Ressourcenverbrauch nahm kontinuierlich an Fahrt auf und damit auch der Earth Overshoot Day. Schon 1974 rückte er in den November vor, ab 1987 in den Oktober und 1999 lag er erstmals im September. Seit 2005 befindet sich der Erdüberlastungstag im August und nähert sich unaufhörlich dem Juli.

2018 und 2022 war der Welterschöpfungstag bereits am 1. August, das früheste Datum bisher. Jedes Mal ist er im darauffolgenden Jahr wieder etwas später gewesen. 2024 fällt er bereits zum dritten Mal auf den 1. August.

Einen bemerkenswerten Einschnitt der Statistik stellt die Corona-Pandemie und explizit das Jahr 2020 dar. Weltweite Lockdowns und Beschränkungen, der Rückgang von Produktion und des Verkehrs waren für Menschen und Wirtschaft einschneidend. Aber es sanken auch Energie- und Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß deutlich und der Erdüberlastungstag rutschte zurück auf den 16. August. Der Effekt hielt aber nicht lange an und war schon im Jahr darauf nicht mehr stark zu spüren.

Wenn Sie die Entwicklung des Earth Overshoot Days aufmerksam verfolgen, sind Ihnen sicher die Schwankungen aufgefallen. Ab und zu liegt der Tag später als im Vorjahr oder er wird nachträglich angepasst. Dies kann auch mit Optimierungen beim Ressourcenverbrauch zusammenhängen. Die Gründe sind aber meist genauere Berechnungsmethoden und verbesserte Datensätze.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD, die Corporate Sustainability Reporting Directive. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Overshoot Day für Deutschland

Nur für Deutschland berechnet, ist der Overshoot Day sogar noch deutlich früher. 2024 ist er schon auf den 2. Mai gefallen. Das heißt: Wenn jedes Land Ressourcen konsumieren würde wie wir in Deutschland, wäre bereits an diesem Tag alles aufgebraucht, was der Planet bieten und regenerieren kann. Anders gesagt: Wenn alle so leben würden wie wir, bräuchte es 3 Erden.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich beim deutschen Überlastungstag nicht viel getan. Er liegt kontinuierlich Anfang Mai – ausgenommen der Ausreißer 2020 wegen Corona. Wir haben uns in Deutschland also nicht verschlechtert, aber auch nicht wirklich verbessert.

Der Country Overshoot Day für Deutschland ist 2024 auf den 2. Mai gefallen. Würden alle Menschen auf der so leben wie wir in Deutschland, wären an diesem Tag alle natürlichen Ressourcen, die uns eigentlich zur Verfügung stehen, aufgebraucht. Das bedeutet: Wir bräuchten drei Erden. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

Zum Vergleich lohnt sich aber auch ein Blick auf andere Länder. Die drei frühesten Country Overshoot Days 2024 waren in:

  • Katar: 11. Februar
  • Luxemburg; 20. Februar
  • Vereinigte Arabische Emirate: 4. März

Die drei Länder, bei denen der jeweilige Country Overshoot Day für das späteste Datum berechnet wurde, sind:

  • Guinea: 27. Dezember
  • Moldau: 28. Dezember
  • Kirgisistan: 30. Dezember

Und zum Abschluss des Vergleichs noch ein Blick auf drei G12-Staaten:

  • USA: 14. März
  • Frankreich: 7. Mai
  • China: 1. Juni

 

Was der Earth Overshoot Day für Ihr Unternehmen bedeutet

Der Earth Overshoot Day ist zunächst einmal ein Weckruf an die Menschheit. Die Initiatoren wollen zeigen, dass unser Handeln zu unangenehmen Folgen führen kann. Und diese Folgen werden auch Unternehmen zu spüren bekommen bzw. sie tun es bereits.

Ein Beispiel sind extreme Wetterereignisse wie Dürren oder Hochwasser, die durch den Klimawandel häufiger und intensiver auftreten. Sie zeigen, wie anfällig die globalen Lieferketten sind. Folgen sind oftmals Ernteausfälle, Rohstoffmangel oder blockierte Transportwege. All das führt heute schon zu Engpässen bei der Versorgung und der Produktion – und die Tendenz ist aktuell eher steigend als sinkend.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen

Der Ressourcenverbrauch betrifft uns alle. Auch als Privatperson können wir etwas bewirken. Der WWF nennt für den Endkonsumenten verschiedene Möglichkeiten, um nachhaltiger zu leben und so das Datum des Welterschöpfungstages nach hinten zu schieben. „Kauf grün, verbrauche weniger und iss weniger Fleisch“, ist die knappe, aber wirksame Empfehlung für Privatmenschen.

Einer der größten Hebel zur weltweiten Einsparung von Ressourcen ist aber die Wirtschaft. Wer jetzt denkt, Nachhaltigkeit ist nur etwas für das gute Gewissen oder regulatorische Berichtspflichten, der irrt sich: Denn nachhaltiges Wirtschaften bringt Business Value, schafft Wettbewerbsvorteile und stärkt die Zukunftsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen. Durch viele Maßnahmen sparen Sie bares Geld.

Diese drei Tipps helfen Ihnen, einem nachhaltigen Ressourcenmanagement näher zu kommen:

 

Die drei großen R – Reduce, Reuse, Recycle

Eine der effektivsten Methoden, um ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in einem Unternehmen zu etablieren, ist die Kreislaufwirtschaft. Sie beginnt mit den großen drei R: Reduce, Reuse, Recycle. Es geht darum, den Einsatz von Ressourcen und Materialien zu reduzieren, Produkte wiederzuverwenden und die Materialien eines Produkts in einem anderen Produkt erneut zu nutzen.

Ein Ansatz ist ein internes Recyclingverfahren, bei dem Produktionsabfälle gesammelt, aufbereitet und wiederverwendet werden. Dadurch können der Ausschuss und somit der Rohstoffbedarf signifikant gesenkt werden. Außerdem können bereits beim Lieferanten recycelte oder biobasierte Materialien bestellt werden.

Auch beim Versand ist eine Einsparung von Ressourcen möglich. Beispielsweise bei der Verpackung, die wiederverwendet werden kann. Aber auch beim Transport an sich. Hier gibt es spezielle Pooling-Systeme für Gitterboxen und Europaletten – sozusagen eine Mehrwegsystem für Ladungsträger. Außerdem sollten Leerfahrten mit dem Lkw vermieden werden.

Aber auch im Büro kann ganz einfach gespart werden. Beispielsweise beim Wasser- oder Energieverbrauch. Durch wiederbefüllbare Druckerpatronen entsteht weniger Müll. Oder Sie stellen komplett auf ein papierloses Büro um.

Die drei großen R sind übrigens nur der Anfang: Die Circular Economy geht noch einen großen Schritt weiter und setzt auf die 10 R. Das Konzept und viele weitere interessante Fakten zur Kreislaufwirtschaft erhalten Sie in diesem Blogbeitrag “Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann“.

 

Energie sparen und effizienter einsetzen

Energie ist eine wichtige Ressource für jedes Unternehmen – deswegen liegt es auch auf der Hand, hier anzusetzen. Die Palette an Maßnahmen, um Energie zu sparen und effizient zu nutzen, ist sehr breit. Los geht’s schon bei offensichtlichen und einfachen Schritten:

  • LED- statt Halogen-Lampen verwenden
  • Bewegungsmelder für die Beleuchtung installieren
  • Helligkeit von Bildschirmen herunterregulieren
  • Laptops statt Desktop-Rechner nutzen

Auch hier sollten Sie systematisch vorgehen – hilfreich ist beispielsweise ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Einzelne Maßnahmen können zwar zu Einsparungen führen, aber auch an anderen Stellen zu Problemen. Betrachten Sie daher das große Ganze und machen Sie sich auf die Suche nach Energiefressern. Klimaanlage, Heizung und Lüftung bieten oft Möglichkeiten zur Optimierung. Wichtig: Prüfen Sie auch, ob es für den Austausch eine staatliche Förderung gibt.

Oder haben Sie schon einmal an das Hosting Ihrer Website gedacht? Mit Tools wie dem Website Carbon Calculator berechnen Sie im Handumdrehen den CO2-Fußabdruck Ihrer Unternehmensseite. Im Blogbeitrag “So kommunizieren Sie Ihre Nachhaltigkeit auf der Website” geben wir unter Punkt 6 einfache Tipps, um Ihre Website ohne Design- oder Coding-Kenntnisse nachhaltiger zu machen.

Eine weitere Möglichkeit zur Energieeinsparung: Ihr Unternehmen kann selbst zum Stromproduzenten werden. Fotovoltaikanlagen passen nicht nur auf Gebäudedächer, sondern auch über Parkplätze. So gewinnen Sie nicht nur Ökostrom und decken einen Teil Ihres Energiebedarfs ab, sondern schaffen auch einen Schattenspender. Außerdem können Sie sich an lokalen Windparks beteiligen.

 

Mitarbeitende sensibilisieren und schulen

Die Mitarbeitenden sind der Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Das bezieht sich nicht nur auf den rein finanziellen Erfolg, sondern auch auf das Umsetzen von ESG-Initiativen. Deshalb ist es wichtig, das gesamte Team für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen. Dadurch wird Nachhaltigkeit fest in der Unternehmenskultur verankert.

Bei Workshops sollten Sie auf Mülltrennung und -vermeidung hinweisen sowie Wasser- und Energiespartipps geben. Wenn alle oder zumindest viele ihr Verhalten ein bisschen anpassen, kann schon viel erreicht werden. Eine Frage, die sich zum Beispiel jede und jeder stellen sollte: Muss ich diese Unterlage wirklich ausdrucken oder reicht sie in digitaler Form?

Ein großer Hebel ist der Verkehrssektor. Steigen Sie bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands auf öffentliche Verkehrsmittel um. Gleichzeitig kann Ihr Unternehmen umweltfreundliches Verhalten belohnen – beispielsweise durch Leihräder oder einen Zuschuss für den ÖPNV.

 

Tut Ihr Unternehmen genug in Sachen Nachhaltigkeit? So finden Sie es heraus

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein gutes Messinstrument für Unternehmen in Sachen ESG und der Umsetzung. Dadurch ermitteln Sie den Status quo bzw. sehen Ihre Entwicklung über die Jahre hinweg. Auf dieser Basis können Sie Maßnahmen und Ziele entwickeln oder anpassen. Durch die Berichtspflicht CSRD kann es sogar sein, dass Ihr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet ist.

VERSO unterstützt Sie ganzheitlich bei dieser Aufgabe. Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Im Climate Hub wird zusätzlich der Corporate Carbon Footprint berechnet. Und die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg.

Wollen Sie sich selbst noch mehr Wissen über ESG und Sustainability aneignen? Dann lohnt sich ein Besuch unserer VERSO Academy. In den Onlinekursen erfahren Sie und Ihre Kolleg:innen alles rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen – jetzt brandneu mit einem Kurs für Fach- und Führungskräfte.

 

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

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Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

Weiterbildungs-Tipp: Der neue ESG-Kurs „Fit for Sustainability”

Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability”. Aktuell läuft noch die Early-Bird-Phase – melden sich hier für einen 25 % Gutschein an!

4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

Klingt gut? Sichern Sie sich hier den 25 % Early-Bird-Rabatt – einlösbar, sobald der Kurs buchbar ist:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Foto eines Pflanzensprosses, der sich spiralenförmig entrollt
10.06.2024

Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft sind Begriffe, über die Sie im Nachhaltigkeitskontext immer häufiger stolpern. Was steckt dahinter, warum wird Circular Economy als wichtiger Systemwechsel präsentiert und wie würde das im Alltag aussehen? Wir haben für Sie einen kleinen Einblick mit den wichtigsten Themen zusammengestellt. Einen wirklich kleinen. Denn das Ganze ist so verzweigt und umfassend, dass wir darüber wahrscheinlich ein ganzes Buch schreiben könnten

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das?

Circular Economy und Kreislaufwirtschaft – was ist das? 

Fangen wir ganz klassisch mit einer Definition an. Denn – Spoiler – die Begriffe Kreislaufwirtschaft” und Circular Economy” werden zwar oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber streng genommen.

Circular Economy 

Circular Economy beschreibt ein Wirtschaftsmodell, in dem Ressourcen bzw. Produkte innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs so lange wie möglich genutzt werden. Haben sie ihre besten Zeiten hinter sich, werden sie nicht einfach entsorgt, sondern dem Kreislauf zurückgeführt – also wieder nutzbar gemacht.   

Referenzpunkt ist die ISO 59004:2024. Sie beschreibt grundlegende Prinzipien und Konzepte der Circular Economy, aber bietet auch Hilfestellungen zur Implementierung im Unternehmen. Circular Economy wird hier definiert als:  

„Wirtschaftssystem, das einen systemischen Ansatz verfolgt, um den Kreislauf der Ressourcen aufrechtzuerhalten, indem es ihren Wert zurückgewinnt, bewahrt oder steigert und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt.“ 

Etwas klarer und direkter definiert es der WWF 

Circular Economy [ist] ein regeneratives System, angetrieben durch erneuerbare Energien, welches das derzeitige lineare Industriemodell Nehmen – herstellen – entsorgen ersetzt. Materialien werden stattdessen in der Wirtschaft erhalten, Produkte werden gemeinsam genutzt, während Abfälle und negative Auswirkungen vermieden werden. CE schafft positive Effekte und Vorteile für Umwelt und Gesellschaft und funktioniert innerhalb der planetarischen Grenzen. Sie wird ermöglicht durch eine Neubetrachtung des derzeitigen Wachstums- und Konsumverständnisses.” 

Einen hilfreichen Überblick über alle relevanten Normen mit Bezug zur Circular Economy finden Sie beim Deutschen Institut für Normung (DIN). 

Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist in diesem Kontext außerdem noch ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) wichtig. 

Die ESRS im Überblick

Wie sind die ESRS aufgebaut, welche Angaben werden gefordert und wie funktioniert das mit der Doppelten Wesentlichkeit? Unser Whitepaper erklärt’s verständlich!

Kreislaufwirtschaft 

Kreislaufwirtschaft heißt zwar in der Theorie genau dasselbe. In Deutschland meint Kreislaufwirtschaft aber eigentlich nur das Vermeiden von Abfällen: Kreislaufwirtschaft im Sinne [des Kreislaufwirtschaftsgesetzes] sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Sprechen wir hierzulande von Circular Economy, wäre also der Begriff „zirkuläres Wirtschaften” richtig. Schließlich machen wir uns das Leben gerne mal mit sperrigen Begriffen schwer.  

Wird jedoch auf EU-Ebene (z.B. auf der Website von EU-Kommission oder EU-Parlament) von „Kreislaufwirtschaft” gesprochen, ist immer Circular Economy im eigentlichen Sinne gemeint. 

Warum brauchen wir Circular Economy?

Der weltweite Rohstoffverbrauch hat sich seit 1970 verdreifacht. Wir leben und wirtschaften, als hätten wir unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung. Der Earth Overshoot Day – der Tag, an dem global alle Ressourcen für das Jahr aufgebraucht sind – findet immer früher statt.

Was nicht mehr gebraucht wird, wird entsorgt und durch etwas Neues ersetzt. Und dann verschwindet es zwar für uns von der Bildfläche. Aber es kommt woanders wieder an. Europa exportiert täglich rund 3.000.000 Kilogramm Plastikmüll in Länder des Globalen Südens. Mitunter wird das als „Müll-Kolonialismus” bezeichnet. Und beim Plastik hört es nicht auf. Wachsende Altkleiderberge, Schrott, Batterien, Reifen – unser Müll stapelt sich in anderen Teilen der Welt. 

On top kommt der Abbau immer neuer Ressourcen für Produkte, die weltweit im Überfluss produziert werden. Viel zu oft gehen Abbau und Produktion mit Umweltschäden und der Verletzung von Menschenrechten einher. 

Letzteres soll die CSRD sowie Lieferkettenrichtlinien wie LkSG, CSDDD, CBAM und EUDR zwar schrittweise verhindern. Eigentlich bräuchten wir jedoch ein neues Wirtschaftssystem, das die zugrundeliegenden Probleme an der Wurzel anpackt. 

Vorhang auf für Circular Economy.  

Linear Economy vs. Recycling Economy vs. Circular Economy – von den 3 R zu den 10 R

Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist eine Einbahnstraße. Es wird deshalb auch als „Linearwirtschaft” bezeichnet. Zwar gibt es schon erste Ansätze, dem hohen Rohstoffkonsum und der Wegwerfmentalität etwas entgegenzusetzen. Der Fokus liegt dabei aktuell vor allem auf den sogenannten 3 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recycle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 

Daraus entsteht die Recycling Economy. Recyling bringt aber nur einen kleinen Dämpfer. Am Ende stapelt sich noch immer viel zu viel Abfall auf Müllbergen. Nur 7,2 Prozent unserer Materialien werden nach dem Gebrauch wiederverwendet. 

Illustration, die Linear Economy, Recycling Economy und Circular Economy gegenüberstellt. Linear Economy führt direkt zur Mülltonne, bei Recycling Economy ist noch ein kleiner Umweg drin und bei Circular Economy dreht sich der Produktlebenszyklus im Kreis; es landet nichts im Müll

Circular Economy geht einen großen Schritt weiter und setzt auf 10 R: 

  • Reduce – Ressourcen- und Materialieneinsatz durch mehr Effizienz bei Produktherstellung/-nutzung verringern 
  • Reuse – Wiederverwendung von Produkten, die noch in gutem Zustand sind 
  • Recyle – Materialien in Produkten mit gleicher oder niedrigerer Qualität wiederverwenden 
  • Refuse Mittels Produktoptimierungen oder -innovationen und den Verzicht auf Produkte Überkonsum vermeiden 
  • Rethink – Produktnutzung und Herstellungsprozesse überdenken 
  • Repair – Reparatur und Wartung defekter/beschädigter Produkte 
  • Refurbish – Wiederaufbereitung ausrangierter Produkte, sodass sie weiterhin nutzbar sind 
  • Remanufacture – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit gleicher Funktion 
  • Repurpose – Weiterverwendung von Produktteilen in neuen Produkten mit anderer Funktion 
  • Recover – Verbrennen von Materialien mit Energierückgewinnung  
Tabelle mit den 10 R der Circular Economy

Die Europäische Kommission führt zusätzlich recht ähnliche 7 Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft auf: 

  1. Nachhaltige Lieferketten
  2. Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen 
  3. Industrielle und territoriale Ökologie, also Zusammenarbeit und Austausch zwischen Unternehmen 
  4. Funktionale Wirtschaftsorganisation; d.h. den Nutzen von Produkten mit anderen teilen, statt eigene Produkte zu besitzen 
  5. Verantwortungsvoller Konsum 
  6. Produktnutzungsdauer verlängern 
  7. Recyclen 

So viel zur Theorie. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie soll das Ganze in der Praxis aussehen? Schließlich muss sich einiges ändern, damit Circular Economy zur Realität wird. Wir brauchen neue Prozesse und langlebigere, vollständig rückführbare Materialien. Von einem Mindset-Wechsel ganz zu schweigen.  

Circular Economy in der Praxis 

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 

Im Rahmen des Green Deal hat die EU 2020 den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft” angekündigt, mit dem bis 2050 eine „kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige und schadstofffreie Kreislaufwirtschaft” erreicht werden soll. Erste Maßnahmen wie die Ausweitung von Ökodesign-Vorschriften, das Recht auf Reparatur oder die Green-Claims-Richtlinie sind bereits in Kraft.  

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

An den Aktionsplan der EU lehnt sich die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)” an. Die soll zukünftig eine Rahmenstrategie für Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung einer Circular Economy in Deutschland schaffen. Die Bundesregierung arbeitet hier eng mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.  

Die übergeordneten Ziele der NKWS sind: 

  • Klimaschutz 
  • Schutz der Biodiversität 
  • Reduzieren des Artensterbens und der Umweltverschmutzung 
  • Rohstoffversorgung sichern 
  • THG-Emissionen senken 

Modell Deutschland Circular Economy 

Weil die NKWS aktuell noch in Arbeit ist, hat WWF Deutschland gemeinsam mit dem Öko-Institut, dem Fraunhofer ISI und der FU Berlin einen Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland entwickelt – das „Modell Deutschland Circular Economy (MDCE)”. In diesem umfassenden Paper wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen, politischen Strategien, Zielen und Instrumenten eine Circular Economy bis 2045 gelingen könnte.

Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick. 

Die Vorteile einer Circular Economy im Vergleich zu Business as usual

  • Bei 29 von 36 kritischen Rohstoffen entspannt sich die Versorgungslage, bei 9 Rohstoffen könnten mehr als 50 Prozent des Bedarfs von Deutschland reduziert oder gedeckt werden 
  • Eine CO₂-Äquivalent-Einsparung von bis zu 26 Prozent (186 Mio. Tonnen) ist möglich 
  • Wir benötigen 27 Prozent weniger Rohstoffe (179 Mio. Tonnen), der Gesamtmaterialverbrauch sinkt um 26 Prozent (329 Mio. Tonnen) 
  • Wir brauchen 30 Prozent weniger Land (8,5 Mio. Hektar) 
  • Mit dem MDCE-Szenario ließen sich außerdem auch schwer vermeidbare Emissionen reduzieren 
  • Die modellierte Circular Economy würde 26 Prozent (147 Mrd. Euro) der Klimaschadenkosten durch direkte Emissionen vermeiden – bei indirekten Emissionen 10,7 Mrd. Euro 

Was die Circular Economy aktuell behindert

  • Das Abwälzen von Umweltkosten (Externalisierung) 
  • Fehlende Infrastrukturen für zirkuläre Produkte und Prozesse 
  • Fehlende Investitionen (u. a. in Forschung und Entwicklung) für eine zirkuläre Wirtschaft 
  • Fehlende Transparenz in Bezug auf die Informations- und Datenweitergabe in den Wertschöpfungsketten 
  • Langfristige Pfadabhängigkeiten durch Investitionen in linearen Technologien 
  • Fehlende gemeinsame Standards für zirkuläre Produkte 

5 Schlüsselstrategien zur Umsetzung einer Circular Economy

  1. Ressourcenströme verringern 
  2. Materialien substituieren 
  3. Ressourcenflüsse verlangsamen 
  4. Produktnutzungen intensivieren 
  5. Ressourcenkreisläufe hochwertig schließen 

Verbraucher:innen, Unternehmen und Politik tragen Verantwortung gemeinsam

Circular Economy muss aus zwei Perspektiven gedacht werden: 

  1. Verhaltensbasierte Lösungen – nachhaltige Gestaltung des Konsums 
  2. Technologiebasierte Lösungen – technisch und produktionsseitig 

Das Paper betont, dass die nötigen Verhaltensänderungen nicht allein bei Verbraucher:innen liegen. Für beide Lösungsansätze brauche es politischen und unternehmerischen Handlungsbedarf, der weit über Informationsinstrumente hinausgeht und durch ordnungsrechtliche und marktbasierte Instrumente gesteuert werden sollte. 

10 politische Leitprinzipien für das Gelingen der Circular Economy

  1. Absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs priorisieren 
  2. Verbindliche Ressourcenziele nach dem Vorbild von Klimazielen festlegen  
  3. Den durch Circular Economy ausgelösten Strukturwandel mit konkreten politischen Instrumenten gestalten  
  4. In gesellschaftlichen Allianzen Überzeugung für eine umfassende CE schaffen 
  5. Bildung und Wissensvermittlung als Schlüssel für die Transformation begreifen 
  6. Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen setzen 
  7. Vorbildfunktion des Staates in der Beschaffung ausbauen 
  8. Regionale Wertschöpfungsketten in Deutschland stärken 
  9. Finanzierung sowie Forschung & Entwicklung für die Transformation in eine Circular Economy bereitstellen 
  10. Internationale Verantwortung Deutschlands stärker wahrnehmen 

Fazit: Es liegt noch viel vor uns! 

Mit Blick auf unser aktuelles Wirtschaftsmodell und den MDCE-Entwurf wird klar: Für eine wirklich Nachhaltige Transformation liegt noch eine Menge Arbeit vor uns. Gelingen kann das nur, wenn wir alle – Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch die Politik – Hand in Hand arbeiten. Fangen wir an! 

Zum Weiterlesen: 

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Gruppe verschiedenster Menschen bei einer Bürofeier
27.05.2024

Diversity in Unternehmen: Warum und wie?

Am Wörtchen „Diversity“ kommt heutzutage kein Unternehmen mehr vorbei. Aber: Diversity ist weit mehr, als in der Stellenausschreibung „m/w/d“ zu ergänzen. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum Diversity im Unternehmen so wichtig ist, was es konkret bringt und was Sie tun können, um Vielfalt in Ihrem Unternehmen gezielt zu fördern.

Warum braucht es Diversity in Unternehmen?

Jeder Mensch ist anders

Definieren wir am besten zuerst einmal, was „Diversity“ überhaupt bedeutet. Denn – Spoiler – Diversity ist mehr als sexuelle Orientierung und Hautfarbe. Genauer gesagt gibt es ganze sieben Vielfaltsdimensionen. Das sind nahezu unveränderbare Eigenschaften, die jede Person hat. Schließlich hat jeder von uns eine unterschiedliche Persönlichkeit und eine unterschiedliche Geschichte:

  1. Alter
  2. Ethnische Herkunft & Nationalität
  3. Geschlecht & geschlechtliche Identität
  4. Körperliche & geistige Fähigkeiten
  5. Religion & Weltanschauung
  6. Sexuelle Orientierung
  7. Soziale Herkunft

Laut der Charta der Vielfalt haben diese sieben Diversity-Dimensionen übrigens den größten Einfluss darauf, ob wir uns in der Gesellschaft gut aufgenommen oder ausgegrenzt fühlen. Dass sich niemand ausgeschlossen fühlen soll, regeln in der Theorie schon Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wichtig ist Diversity für viele Unternehmen übrigens auch im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Diversity im Unternehmen wird im ESG-Report abgefragt

Allen ESG-Regularien voran fordern die ESRS – das Reporting-Rahmenwerk der CSRD – seit 2024 eine Offenlegung der Diversity-Strategie. Speziell ESRS S1 fragt ab, wie Ihr Unternehmen Inclusion und Diversity lebt bzw. fördert.

Diversity war aber schon vorher ein ESG-Reporting-Kriterium.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, kurz DNK, unterstreicht die Bedeutung von Vielfalt und hat sie in seine 20 Kriterien für den Berichtsinhalt aufgenommen. Unternehmen müssen angeben, wie sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einhalten. Zudem sollen sie zeigen, wie sie sich darüber hinaus für Chancengleichheit einsetzen, alle angemessen bezahlen, Diskriminierung vermeiden und einen positiven Beitrag zur Integration von Minderheiten leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Natürlich befasst sich auch der weltweit anerkannte Berichtsstand der Global Reporting Initiative (GRI) mit dem Thema Vielfalt. Im Fokus steht hier vor allem der GRI 405. Hier berichten Sie u.a. über die Verteilung von Geschlecht, Alter oder den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter Mitarbeitenden und Management. Hinzu kommt der GRI 406, der sich auf Diskriminierungsvorfälle bezieht und abfragt, wie Ihr Unternehmen diese untersucht bzw. verhindert.

Entscheidungshilfe: Welche ESRS-Datenpunkte sind relevant?

Filtern Sie mit unserer ESRS-Checkliste die für Ihren Nachhaltigkeitsbericht relevanten Angabepflichten und Datenpunkte.

Diversity im Unternehmen als Querschnitt der Gesellschaft

Darüber hinaus zeigen die Diversity-Dimensionen, wie unterschiedlich wir eigentlich alle sind. Zoomen wir auf Deutschland hinaus, ergibt sich ein unglaublich vielfältiges Gesellschaftsbild. Jetzt eine Frage an Sie: Ist es mit diesem Bild vor Augen realitätsnah, wenn das Unternehmen zu 80 % aus weißen, 30- bis 50-jährigen, christlichen oder atheistischen, heterosexuellen Männern besteht? Oder wäre es nicht umgekehrt viel besser, wenn ein Unternehmen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt?

Vorteile von Diversity in Unternehmen

Klar wäre das viel besser. Und dafür gibt es sogar handfeste Belege. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen folgend zusammengestellt. 

Ein heterogenes Management-Team stärkt die Motivation der Mitarbeitenden, zeigt eine Studie von StepStone und der Handelsblatt Media Group. 77 % der Jobsuchenden bewerben sich laut der Studie auch eher bei Unternehmen, die sich tolerant und vielfältig zeigen. Mal ganz abgesehen davon, dass Ihrem Unternehmen ein viel größerer Talentpool offensteht, wenn Sie beim Recruiting Wert auf Diversity legen.

Zudem kam heraus, dass 80 % der Befragten Diversity im Management als großen positiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sehen. Das liegt u.a. daran, dass durchmischte Teams zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze einbringen. Dadurch werden übrigens auch Entscheidungen bis zu 87 % schneller getroffen – und das nicht nur mit halb so vielen Meetings wie in homogenen Teams, sondern auch mit 60 % besseren Ergebnissen!

Diversity in Unternehmen gilt darüber hinaus als einer der wichtigsten Treiber des Team-Engagements. Deloitte fand in einer Studie heraus, dass Millennials mit 83 % höherer Wahrscheinlichkeit engagierter arbeiten, wenn das Unternehmen Vielfalt und Inklusion fördert. Kein Wunder, wenn sich keiner der Mitarbeitenden ausgeschlossen fühlt!

Kurz gesagt: Diversity im Unternehmen macht das Unternehmen attraktiver, steigert die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeitenden – und stärkt so letzten Endes auch die Wettbewerbsfähigkeit. Vielfältige, integrative Unternehmen schneiden laut einer weiteren Deloitte-Studie bis zu 35 % besser als ihre Wettbewerber ab.

Klingt gut? Finden wir auch. Ihnen sollte jedoch bewusst sein: Wer die Vorteile von Diversity ausschöpfen will, muss Vielfalt auch gezielt fördern. Hier kommen ein paar Praxis-Tipps von unserem People-Team, damit Ihnen das gelingt!

7 Tipps für Diversity in Unternehmen

1. Vielfalt fängt an der Spitze an

Diversity in Unternehmen fängt schon in den Chefetagen an. Achten Sie darauf, dass das Führungsteam divers aufgestellt ist. Dabei geht es um offensichtliche Kriterien wie Herkunft, Alter oder Geschlecht, aber auch die kognitive Vielfalt spielt eine Rolle. Die Führungsebene sollte darüber hinaus Diversität selbst vorleben. Schulen Sie Ihre Manager:innen, damit sie eine integrative Sprache verwenden und eine diverse Belegschaft fördern.

2. Gestalten Sie Stellenausschreibungen für alle ansprechend

Das fängt beim klassischen „m/w/d“- bzw. „all genders“-Hinweis in der Stellenausschreibung an. Binden Sie darüber hinaus auch ein Diversity Statement ein, das noch einmal betont: Hier sind wirklich alle willkommen. Prüfen Sie mit einem Gender Decoder, ob sich Männer und Frauen in Ihrer Stellenausschreibung gleichermaßen angesprochen fühlen – denn bestimmte Wörter sprechen nur das eine Geschlecht an. 

Interessant zu wissen ist übrigens auch, wie Männer und Frauen Jobausschreibungen lesen. Frauen tendieren eher dazu, alle Kriterien erfüllen zu wollen und bewerben sich häufig nicht, wenn sie ein Kriterium nicht erfüllen. Finden Sie in der Tätigkeitsbeschreibung also die richtige Balance in der Detailliertheit der Aufgabenbeschreibung. Ermutigen Sie Bewerber:innen auch ruhig mit einem gesonderten Hinweis, sich auch dann zu bewerben, wenn sie nicht jeden einzelnen Punkt erfüllen.

Last but not least: Achten Sie darauf, die Ausschreibung screenreader-gerecht zu schreiben. 

3. Diversity auch im Recruiting-Prozess leben

Binden Sie möglichst viele verschiedene Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen in Ihre Recruiting-Prozesse ein. Nicht nur das HR-Team, sondern auch Fachabteilungen oder zukünftige Kolleg:innen und Vorgesetzte. So merken Sie einerseits schneller, wer gut mit dem Team harmoniert und wer gebraucht wird. Andererseits sorgen unterschiedliche Perspektiven für weniger Bias und mehr Offenheit für Vielfalt.

Apropos Bias: Bieten Sie Recruiting-Beteiligten regelmäßige Recruiting- und Interview-Trainings an. Diese Trainings sollten mögliche Bias (die jeder von uns hat!) aufzeigen und abbauen.

Geben Sie allen Bewerber:innen eine Chance. Und gehen Sie bei der Auswahl nicht unbedingt danach, wer genau gleich ist wie der Rest. Viel spannender ist, wer das Team gut ergänzen würde. Welche Fähigkeiten, welche Persönlichkeit, welcher Charakter fehlt noch?

4. Schaffen Sie Richtlinien zu Diversity

Wenn Sie mehr Diversity im Unternehmen schaffen, müssen Sie gegebenenfalls Richtlinien und Prozesse anpassen. Das fängt schon, wie eben gesagt, bei der Stellenausschreibung an, die niemanden ausschließen und jeden ansprechen sollte. Andere Möglichkeiten sind:

  • Religiöse Feiertage einräumen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind
  • Kinderbetreuung anbieten oder Kooperationen mit Kitas aufbauen
  • Mehr bezahlte Kinderkrankheitstage anbieten, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben

5. Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle an

Remote-Arbeit, Teilzeitmodelle und allgemein flexible Arbeitszeiten ermöglichen z.B. Mitarbeitenden mit Kindern, alles unter einen Hut zu bringen. Aber auch Mitarbeitende mit einem anderen Arbeitsrhythmus profitieren davon. Denn so können sie ihre Arbeitszeit – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – danach richten, wann sie am produktivsten sind. 

Ein Tipp: Arbeiten Sie mit Kalendern und bestimmten Status-Optionen. Wer einen Blocker im Kalender hat oder laut Status nicht verfügbar ist, sollte dann auch nicht angeschrieben werden oder Aufgaben zugeteilt bekommen.

6. Schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen

Gestalten Sie die Arbeitsstätten so, dass sich hier jede:r wohl fühlt und gut arbeiten kann. Dazu gehört z.B.:

  • Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes, aber auch der Toiletten oder der Küche und – klingt offensichtlich, wird aber selten bedacht – des Eingangs zum Unternehmen!
  • Rückzugsorte oder Ruhezonen für ungestörtes Arbeiten
  • Möglichkeiten zur individuellen ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, vor allem am Schreibtisch

7. Prüfen Sie die Umsetzung von Diversity und haben Sie ein offenes Ohr

Stellen Sie sicher, dass Diversity im Unternehmen nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag tatsächlich gelebt wird. Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeitenden von den Richtlinien und Rechten erfahren. Stellen Sie (anonyme) Umfragen und Feedback-Möglichkeiten zur Verfügung.

So kann jede:r Verbesserungsvorschläge einreichen, aber auch auf Diskriminierung und Benachteiligung aufmerksam machen. Essenziell dafür ist auch das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz, für das Unternehmen ohnehin ein Hinweisgebersystem einrichten müssen. 

Denken Sie immer daran: Ihre Angestellten sehen Probleme und Potenziale, von denen Sie vermutlich nichts wissen, weil Sie nicht konkret betroffen sind!

Diversity in Unternehmen ist ein Prozess – dranbleiben lohnt sich!

Diversity lässt sich nicht von heute auf morgen und schon gar nicht top-down umsetzen.

Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Orientieren Sie sich an Best Practices und Beispielen aus anderen Unternehmen, aber passen Sie diese mit Hilfe Ihrer Mitarbeitenden unbedingt an Ihr Unternehmen an.

Erster Anlaufpunkt sind die Ressourcen der Charta der Vielfalt – z.B. deren Tipps für Diversity Management in Großunternehmen, KMU, dem öffentlichen Sektor und Verbänden. So schaffen Sie mit der Zeit ein Unternehmen, in dem sich alle willkommen fühlen. Wir wünschen viel Erfolg!

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit

Ein Klaps auf die Finger und, wenn’s öffentlich wird, ein kurzzeitiger Aufschrei in der Öffentlichkeit: Bis vor wenigen Jahren mussten Unternehmen nicht allzu viel befürchten, wenn sie Nachhaltigkeit auf die lange Bank geschoben oder Greenwashing betrieben haben. Damit ist jetzt Schluss. Lesen Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt werden – und holen Sie sich Tipps, wie’s richtig geht!

Den einen fehlt schlicht und ergreifend der Durchblick in den eigenen Daten. Andere sind mit den zahlreichen Anforderungen der neuen ESG-Vorgaben überfordert. Wieder andere unterschätzen den Aufwand und fangen viel zu spät an. Und dann gibt’s natürlich leider auch die Unternehmen, die ihr fehlendes Nachhaltigkeits-Commitment mit frisierten Angaben vertuschen wollen.

Die möglichen Gründe für eine mangelhafte Umsetzung der neuen Vorschriften im Nachhaltigkeits-, Klima- und Lieferkettenmanagement sind so vielseitig wie die Menschen, die diese für ihre Unternehmen umsetzen.

Bis vor wenigen Jahren hatte das auch kaum Konsequenzen. Vielleicht gab es mal einen Shitstorm und einige Boykott-Aufrufe, die sich aber mit der Zeit – oder sehr viel PR-Arbeit – bald wieder im Sande verliefen. Mit der Einführung der neuen Regularien und Richtlinien für nachhaltiges Wirtschaften, die im Rahmen des Green Deals europaweit ausgerollt werden, ist das aber Vergangenheit. Fehler und Falschangaben können teuer werden. Wie teuer genau? Das haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengefasst – inklusive Leseempfehlungen, damit Sie es richtig machen!

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Sanktionen bei EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Was einheitliche Sanktionen betrifft, kommt das Dreiergespann leider noch ziemlich unvollständig daher. Der Grund: Die Umsetzung der drei Richtlinien in nationales Recht steht noch aus. Jedes Mitgliedsland der EU muss selbstständig festlegen, in welchem Maßstab es Fehler bei der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung sanktionieren will.

In Anlehnung an das CSR-RUG – der Vorgänger der CSRD – werden Fehler beim Reporting nach CSRD, SFDR und EU-Taxonomie vermutlich ebenfalls nach §331 und §334 HGB bestraft werden. In Zahlen bedeutet das:

  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe oder Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft: Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahre; Unternehmen drohen Bußgelder bis 2 Millionen Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils, den sie aus dem fehlerhaften Bericht gezogen haben – je nachdem, welches Bußgeld höher ausfällt.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils – auch hier wird der höchste Betrag gewählt.

Obendrauf – quasi als vergorenes Sahnehäubchen – kommen im Zweifel noch Klagen wegen Wettbewerbsverstoß, der Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und „Naming and Shaming“, also das öffentliche Bekanntmachen inkl. Reputationsverlust.

Wichtig zu wissen: Geahndet werden nur vorsätzliche Fehler sowie Fehler aus grober Fahrlässigkeit. Für Wirtschaftsprüfer will der Wirtschaftsprüferverband bei der CSRD übrigens eine Lockerung erzielen: Mit einer Begrenzung der Haftungssumme und begrenzter Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Diese Forderung wird jedoch stark kritisiert – hier kann sich also noch einiges tun.

Ab 2025 werden erste Gerichtsverfahren die genaue Richtung zur Sanktionierung bei Verstößen gegen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR weisen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei LkSG und CSDDD

CSDDD

Nach langem Hin und Her kam es im März 2024 zu einer Einigung über die CSDDD; das europäische Lieferkettengesetz. Auch hier ist bis zur Umsetzung in nationales Recht noch etwas Zeit.

Klar ist aber schon der Haftungs- und Sanktionsrahmen im Falle der Verletzung der in der CSDDD verankerten Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt.

Betroffene Unternehmen haften für alle Schäden, die entlang der vorgelagerten Lieferkette durch mangelhafte oder fehlende Risikoprävention bzw. Abhilfemaßnahmen entstehen – außer wenn diese durch einen Geschäftspartner entstehen.

Heißt also:

  • Weiß Ihr Unternehmen über Missstände Bescheid und ignoriert diese, können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
  • Zusätzlich wird eine zivilrechtliche Haftung eingeführt. Betroffene können also z.B. mithilfe von NGOs oder Gewerkschaften Ansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Außerdem drohen auch hier Naming and Shaming sowie der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

LkSG

Im Gegensatz zur CSDDD gibt’s beim deutschen Lieferkettengesetz keine zivilrechtliche Haftung. Wohl aber teure Bußgelder, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten werden. Die umfassen beim LKSG Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten gegenüber mittelbaren Lieferanten und bei Kenntnisnahme auch gegenüber unmittelbaren Lieferanten. Beim LkSG müssen ebenfalls Risiken ermittelt, dokumentiert und dann abgeschafft oder zumindest minimiert werden.

Sonst drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Jahresumsatz steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Und: Unternehmen können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei EU-EHS und CBAM

EU-EHS

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS oder EU-ETS) will die EU den Emissionsausstoß der Mitgliedsstaaten deckeln. Unternehmen haben nur einen bestimmten Freiraum zum Emissionsausstoß – andernfalls müssen Zertifikate hinzugekauft werden. Bei Nicht-Einhalten drohen Geldstrafen:

  • 100 Euro pro Tonne ausgestoßener CO2-Äquivalente ohne Zertifikat

Um einerseits Zertifikatspreise und andererseits die Sanktionen zu umgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre Produktion daraufhin in Nicht-EU-Länder („Carbon Leakage“). Im Rahmen der EU-EHS-Reform wurde deshalb zusätzlich der CBAM eingeführt.

CBAM

Seit Januar 2024 gilt die CBAM-Berichtspflicht für alle Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Der sogenannte „Klimazoll“ ergänzt das EU-EHS – und birgt eine ganze Reihe an möglichen Sanktionen:

  • Übergangsphase: Wird der CBAM-Bericht lückenhaft, mit falschen Angaben oder gar nicht abgegeben oder nach Aufforderung nicht korrigiert, wird eine Sanktion von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen verhängt.
  • Implementierungsphase: Im Einklang mit dem EU-EHS drohen bei fehlenden Zertifikaten Bußgelder von 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente.
  • Wer CBAM-Waren ohne den Status als zugelassener Anwender importiert, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen.
  • Über die finanziellen Sanktionen hinaus ist es auch möglich, dass dem „Autorisierten Anmelder“ der Status entzogen wird – das betroffene Unternehmen dürfte dann ab 2026 keine CBAM-Waren mehr importieren.

Gut zu wissen: Als CBAM-Anmelder ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Registrierungsmöglichkeiten erst mit einiger Verzögerung freigeschaltet wurden. Dadurch konnten auch die ersten CBAM-Berichte nicht pünktlich eingereicht werden. Laut Umweltbundesamt wird diese Verspätung aber nicht sanktioniert.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der EUDR

Lieferkettenbeauftragte und Einkäufer:innen müssen sich auf noch mehr Sanktionen gefasst machen. Ende 2024 tritt die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft – die EUDR. Bringen Sie auf dem EU-Binnenmarkt Produkte in Umlauf, für deren Produktion der Wald den Kürzeren gezogen hat, drohen laut Richtlinie folgende Strafen:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahme von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Aufnahme in eine öffentliche Liste inkl. Angabe zum Verstoß

Wichtig außerdem: Liegen Ihnen keine entsprechenden Geoinformationen und Nachweise zur Herkunft Ihrer Waren vor, dürfen Sie diese mit Inkrafttreten der EUDR nicht mehr in die EU importieren. Behalten Sie das schon jetzt im Hinterkopf, wenn Sie Waren bestellen, die Sie ab 2025 auf dem EU-Binnenmarkt einführen wollen.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen bei der Green Claims Directive

Am Markt gibt es bereits eine ganze Reihe an Regelwerken zu Umweltaussagen und Umweltkennzeichnungssystemen. Neu kommt in Kürze die Green Claims Directive hinzu. Sie zielt speziell auf Werbeversprechen ab, die ein Produkt oder Unternehmen nachhaltiger erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Falsche Green Claims werden wie folgt geahndet:

  • Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben
  • Einziehung der Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die falschen Aussagen erzielt hat.

Zum Weiterlesen:

Mit VERSO Budget und Nerven schonen

Damit Unternehmen die Nachhaltige Transformation nicht allzu nachlässig angehen, sieht die EU in jedem Fall „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor. Mit Blick auf die möglichen Sanktionen glauben wir das gern – und helfen Ihnen, die für Sie gültigen Richtlinien und Regularien korrekt umzusetzen. Dabei stehen Ihnen nicht nur unsere Top-Software, sondern auch unsere erfahrenen Consultants und unsere spezialisierten Partner zur Seite. Melden Sie sich gern bei uns!

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ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
08.05.2024

ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

  • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
  • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
  • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
  • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
  • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

Aufbau von ESG-Knowhow:
Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

Andere ESG-Pflichten

Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

  • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

  • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

  • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
  • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
  • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

  • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
  • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
  • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

  • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
  • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

5. Bleiben Sie am Ball

  • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
  • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

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Es lohnt sich für Unternehmen, wenn sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.
30.04.2024

Leitfaden: Wie entwickle ich eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie für mein Unternehmen?

Eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, macht Unternehmen zukunftsfähig und sichert Wettbewerbsvorteile. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen langfristigen Zukunftsplan mit sozialen und ökologischen Praktiken erstellen.

Eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln ist essenziell, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Der entscheidende Punkt ist dabei: Auf Basis der Strategie können Sie die wesentlichen Themen gezielt und strukturiert angehen. Also, negative Auswirkungen minimieren, positive Entwicklungen vorantreiben, Risiken reduzieren und Chancen ergreifen.

Daraus resultieren 5 klare Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Wettbewerbsvorteile
  • Strategische Planung
  • Besseres Image
  • Höhere Kundenbindung
  • Höhere Attraktivität für Talente

Etwas ausführlicher stellen wir Ihnen diese Vorteile im Blogbeitrag „5 Gründe für eine Nachhaltigkeitsstrategie“ vor. Jetzt wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie Schritt für Schritt eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Wir wollen tiefer in die Entwicklung einer solchen Roadmap für die Nachhaltige Transformation Ihres Unternehmens eintauchen.

Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Prozess. Wir betrachten, wie Sie

  • wesentliche Themen identifizieren,
  • passende Maßnahmen und Ziele definieren
  • und schlussendlich zu einer wirksamen Strategie kommen.

Dadurch legen Sie einen ganzheitlichen Fokus auf ESG-Themen und die Umsetzung von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten.

Wie entwickle ich eine Nachhaltigkeitsstrategie für mein Unternehmen?

„Konkrete Ziele und KPIs fehlen” – das ist eines der größten Hemmnisse für die Nachhaltige Transformation in Unternehmen, wie der Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung zeigt. Auch der Mangel an Ressourcen – monetär wie personell – spielt eine große Rolle.

Eine Nachhaltigkeitsstrategie bringt hier die Lösung. Sie beinhaltet nämlich konkrete Ziele und Kennzahlen, um den Fortschritt zu überwachen. Und sie legt den Fokus auf die wichtigsten Themen, sodass personelle Ressourcen effizient eingesetzt werden können. Bei der Entwicklung einer wirksamen ESG-Strategie gibt es aber noch weitere wichtige Schritte, die wir uns jetzt genauer ansehen wollen.

 

1. Status quo und wesentliche Themen

Um zu wissen, wo Sie hin wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wo Sie stehen. So ist das auch, wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Den Ist-Zustand Ihres Unternehmens ermitteln Sie anhand einer Status-quo-Analyse. Diese stellt sozusagen Ihre erste Datensammlung im ESG-Bereich dar und sollte daher entsprechend gründlich ablaufen. Die Daten und Informationen bilden die Grundlage für Ihre künftigen Nachhaltigkeitsbemühungen.

Bei der Ermittlung des Status quo spielen unter anderem diese Themen eine Rolle:

Wichtige Fragen, um den Status quo Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit zu ermitteln, und wo Sie die Antworten finden.

Beim ersten Mal ist die Status-quo-Analyse meist mit einem größeren Aufwand verbunden. Zahlreiche Abteilungen müssen eingebunden werden. Teilweise liegen die Daten nicht in der geforderten Form vor oder wurden bislang nicht erhoben. Der VERSO ESG Hub vereinfacht und optimiert das Datenmanagement, da er auf die ESG-Anforderungen von Standards wie ESRS, GRI und DNK abgestimmt ist.

Die Analyse des Ist-Zustands dient als Basis für die folgende Wesentlichkeitsanalyse. Dabei ermitteln Sie, welche Nachhaltigkeitsthemen am wichtigsten sind und wo die größten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) liegen. Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlichen, müssen Sie hier eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Für einen DNK-Bericht reicht auch eine einfache Wesentlichkeitsanalyse. Beide Vorgehen sind mit einem gewissen Aufwand versehen – die VERSO Sustainability Expert:innen stehen daher bereit, um Sie zu unterstützen.

Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse sind Ihre Handlungsfelder sowie die konkreten IROs.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

2. SMARTe Ziele und geeignete Maßnahmen festlegen

Auf Basis der wesentlichen Themen definieren Sie Ziele und KPIs für die Kontrolle sowie passende Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Sie stehen sozusagen im Zentrum, wenn Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.

Stützen Sie sich bei der Zieldefinition auf wissenschaftsbasierte Hilfestellungen. Orientieren Sie sich beispielsweise am GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) oder an Vorhaben im Rahmen des Pariser Klimaabkommens. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi).

Achten Sie darauf, dass Sie sich SMARTe Ziele setzen. Die Methode stammt aus dem Projektmanagement. SMART ist das Akronym für Specific, Measurable, Achievable, Reasonable, Time-bound.

Setzen Sie sich SMARTe Ziele. SMART steht für spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und terminiert.

Die Ziele im Bereich Sustainability sollten dabei nicht losgelöst von den Unternehmenszielen sein. Schnell kann es sonst zu Zielkonflikten kommen. Vielmehr bietet es sich an, Ihre ESG-Ziele in die Gesamtstrategie einzubinden.

Nach den Zielen geht das Kopfzerbrechen weiter – nun geht es nämlich darum, mit welchen Maßnahmen Sie diese Ziele erreichen wollen. Binden Sie dabei Ihre Mitarbeitenden ein, aber auch andere Stakeholder bzw. Expert:innen. Diese erkennen Lösungen eher, da sie von den Problemen direkter betroffen sind.

Achten Sie darauf, dass nicht alle Maßnahmen unternehmensweit umgesetzt werden können. Bei einigen ist es sinnvoll, sie im gesamten Unternehmen zu implementieren. Andere Maßnahmen sind allerdings spezifischer und eignen sich nur für eine bestimmte Abteilung. Solche Maßnahmen sollten Sie direkt mit den betroffenen Mitarbeitenden formulieren.

 

3. Unternehmensweit ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit schaffen

Nachhaltigkeit ist ein unternehmensweites Teamprojekt. Sämtliche Abteilungen werden benötigt, um zum Beispiel Maßnahmen umzusetzen, neue Ziele zu definieren und Daten für das ESG-Reporting bereitzustellen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, ein gemeinsames Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schaffen. Das sollten Sie am besten schon aufbauen, wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.

Mit einer Vision und Mission für den Nachhaltigkeitsbereich können Sie dem Thema die nötige Bedeutung geben. Diese Fragen helfen Ihnen bei der Entwicklung eines aussagekräftigen Statements, das Emotionen weckt und Ihre Mitarbeitenden motiviert:

  • Wie ist unsere Vision der Zukunft?
  • Was möchten wir als Unternehmen erreichen?
  • Welche Zukunft sehen wir für unser Unternehmen?
  • Welche Werte haben wir als Unternehmen?

Um Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen die nötige Bedeutung zu verleihen, sollten Sie es nicht als separate Strategie sehen. Binden Sie das Thema vielmehr in die Gesamtstrategie ein. Dadurch können Sie die Ambition, Ihr Unternehmen in eine nachhaltigere Zukunft zu führen, in allen Unternehmensbereichen und -prozessen verankern.

Und ganz wichtig: Reden Sie über die Ambitionen Ihres Unternehmens. Holen Sie alle mit ins Boot. Kommunizieren Sie die Vision und Mission. Erklären Sie, was Sie antreibt und was Sie erreichen wollen. Dadurch schaffen Sie ein gemeinschaftliches Bewusstsein für Sustainability.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Neue Pflichten für alle, die mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben: Die Anti-Greenwashing-Richtlinie setzt Schranken. Was Sie jetzt wissen sollten.

4. Es geht in die Umsetzung: Kontrolle ist das A und O

Die Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ist abgeschlossen – nun geht es an die Umsetzung. Das ESG-Management sollten Sie als Prozess verstehen. Es zieht sich über viele Jahre, bis Sie Ihre mittel- und langfristigen Ziele erreichen. Ein langer Atmen ist vonnöten. Vermutlich müssen Sie sogar Ihre Maßnahmen und Ziele anpassen, weil es mit der Zeit neue Erkenntnisse und Entwicklungen (Regularien, Produkte, Geschäftsmodelle) gibt.

Durch das stetige Überprüfen und Messen Ihrer Maßnahmen anhand geeigneter KPIs, behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren Fortschritt und den gesamten Prozess. Abweichungen vom Ziel fallen frühzeitig auf und Sie können nachjustieren. Ein Tool wie der VERSO ESG Hub ist optimal auch auf diese Herausforderung eingestellt und vereinfacht Ihr Nachhaltigkeitsmanagement enorm.

Auch bei der Umsetzung ist Transparenz ein wichtiger Faktor, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit unter den Stakeholdern und speziell den Mitarbeitenden weiter zu stärken. Die Motivation sinkt schnell, wenn man nur zum Start eingebunden wird, danach aber nichts mehr von dem Thema hört. Daher gehört es auch dazu, offen über die bisherigen Ergebnisse zu sprechen – negativ wie positiv. Das fördert das Vertrauen und das Verständnis, steigert die Motivation und erleichtert die Zusammenarbeit.

 

Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: VERSO unterstützt Sie!

VERSO unterstützt Sie mit Expertise und Software bei der strategischen Umsetzung von Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen. Unsere VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie auf dem gesamten Prozess – von der Bestandsaufnahme, über die Wesentlichkeitsanalyse bis hin zu Nachhaltigkeitsmanagement und Reporting. Der VERSO ESG Hub bietet Ihnen eine umfassende Lösung für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement. Und wenn Sie sich noch weiteres Wissen aneignen wollen, können Sie sich in der VERSO Academy fortbilden.

So setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie eigenständig um – aber erhalten trotzdem verlässliche Unterstützung. Klingt das nach dem, wonach Sie suchen? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Mann im Anzug mit Fahrrad – Symbolbild für Nachhaltigkeit im Unternehmen
23.04.2024

Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig? Zahlen & Fakten 2024

Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigt dieser Beitrag.

5 Fakten, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist

Die ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) nehmen in der Wirtschaft eine immer größere Rolle ein. Mit Recht: Sustainability und Nachhaltiges Handeln bringen einem Unternehmen viele Vorteile – das zeigen diverse Umfragen. Nachhaltigkeit ist demnach wichtig, weil:

  • sie das Fortbestehen des Unternehmens sichert
  • sie den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft sichert,
  • sie die Motivation der Mitarbeitenden erhöht,
  • sie die Kunden stärker ans Unternehmen bindet
  • und weil sie neue Arbeitsplätze schafft.

ESG hat sich zu einem Thema entwickelt, das immer bedeutender sowohl für Privathaushalte als auch für Betriebe geworden ist. Nachhaltigkeit ist für Unternehmen nicht mehr nur ein Etikett, das sich schön vermarkten lässt. Es bringt neben ethischen Aspekten auch große wirtschaftliche Vorteile – unter anderem bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden, der Kundenbindung und damit einhergehend einem größeren wirtschaftlichen Erfolg. Um die Bemühungen im Bereich Sustainability zielgerichtet umzusetzen, sollten Unternehmen allerdings nicht lose Maßnahmen umsetzen, sondern eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten – mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen zur Kontrolle.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

Nachhaltigkeit sorgt für wirtschaftlichen Erfolg

Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Mülltrennen im Büro, sondern hat starken Einfluss auf viele fundamentale Sektoren eines Unternehmens. Daher kann der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften natürlich zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Der Aufwand ist es aber wert, wie diese vier Studien zeigen:

  • 95 % der Befragten der Ramboll’s 2019 Sustainability Survey gaben an, dass ESG ein wichtiger Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sei. Der Grund: Konsumenten kaufen immer öfter regionale und ökologisch wertvolle Produkte.
  • 45 % der im KPMG 2022 CEO Outlook befragten Führungskräfte (global) gaben an, dass ESG-Maßnahmen die finanzielle Performance ihres Unternehmens verbessern.
  • 67 % der im Sustainability Monitor 2024 befragten Unternehmen erkennen in der CSRD einen Mehrwert für die Weiterentwicklung des Unternehmens.
  • 55 % der im KPMG 2024 U.S. CEO Outlook befragten Führungskräfte rechnen schon in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem signifikanten ROI ihrer ESG-Initiativen.

 

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen auswirkt

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Nachhaltigkeit sichert die Zukunft von Unternehmen

ESG-Commitment sorgt aber nicht nur dafür, dass das Unternehmen finanziell gut da steht. Dass die Klimakrise und ihre Folgen zur echten Bedrohung für bewährte Geschäftsmodelle wird und Business as usual nicht mehr lange haltbar ist, wird immer deutlicher. Im Umkehrschluss heißt das: Die Nachhaltige Transformation sichert langfristig das Überleben von Unternehmen.

  • 55 % der von Capgemini befragten deutschen Unternehmen erkennen, dass sich etwas ändern muss: Sie schätzen den Klimawandel als den Hauptverursacher kommender Störungen im Betriebsablauf ein.
  • 61 % der weltweit befragten Führungskräfte derselben Studie sind der Meinung, dass eine fehlende Nachhaltigkeitsstrategie langfristig zum Existenzrisiko wird.
Infografik: Studien, wie Nachhaltigkeit die Zukunft von Unternehmen sichert

Stärkere Kundenbindung durch nachhaltiges Wirtschaften

Zufriedene Kunden sind meist auch treue Kunden – das zeigt u.a. eine Umfrage von Capgemini-Studie Sustainability in CPR 2020:

  • Dreiviertel der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie und Einzelhandelsbranche erklärten, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeit ihre Kundenbindung erhöht.
  • 79 % ändern ihr Kaufverhalten zugunsten von mehr Nachhaltigkeit.
  • 66 % wählen Produkte und Dienstleistungen sogar gezielt danach aus, wie nachhaltig sie sind.

Das steht im extremen Gegensatz zu den 36 % von großen Unternehmen, die ebenfalls in dieser Studie befragt wurden – und angaben, dass Nachhaltigkeit für ihre Kund:innen keine große Rolle spiele.

Deloitte untersuchte in der Studie The Sustainable Customer 2023, was sich Konsument:innen in Sachen Nachhaltigkeit von Unternehmen wünschen. Das Ergebnis: Unter anderem mehr Transparenz und Ehrlichkeit. 34 % würden einer Marke mehr vertrauen, wenn deren ESG-Maßnahmen von einer unabhängigen dritten Stelle verifiziert wären – wie es etwa die neue Green Claims Directive erreichen will.

Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit die Kundenbindung stärkt

Nachhaltigkeit – Schlüssel zu motivierten Mitarbeitern

Zufriedenheit muss aber nicht nur von außen kommen, sondern auch von innen. Denn: Motivierte Mitarbeitende leisten mehr für ihr Unternehmen. Ein Unternehmen, das nachhaltig ausgerichtet ist, kann genau für diesen zusätzlichen Motivationsschub sorgen – und sich darüber hinaus einen echten Vorteil bei der Talentsuche verschaffen:

  • 67 % der für den Report Sustainability in CPR befragten Unternehmen gaben an, dass die Einbindung von ESG-Themen im Unternehmen die Motivation der Mitarbeitenden erhöht hat.
  • Die EIB-Klimaumfrage 2023 fand heraus, dass 56 % der befragten Menschen Wert auf einen nachhaltig denkenden (und handelnden!) Arbeitgeber legen.
  • Für fast ein Fünftel der in dieser Studie befragten  jüngeren Jobsuchenden ist Nachhaltigkeit sogar das Kriterium bei der Arbeitgeberwahl.
  • Und eine HR-Umfrage von Gartner ermittelte, dass eine starke ESG-Kultur das Mitarbeitenden-Engagement um bis zu 43 % steigern kann.
Infografik: Studien, wie sich Nachhaltigkeit Mitarbeitermotivation fördert und bei der Talentsuche unterstützt

Sustainability schafft Arbeitsplätze

All diese Faktoren spielen in den wirtschaftlichen Erfolg ein. Die Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaft lassen sich aber auch in der Gesamtwirtschaft ablesen. Laut einer Studie von Deloitte wird Deutschland bis 2030 rund 12 Milliarden Euro zusätzliche Bruttowertschöpfung pro Jahr generieren und dabei 177.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Neben wirtschaftlichen Erfolgen werden auch 5,5 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr einspart.

Infografik: 3 Fakten, welche Vorteile eine Nachhaltige Transformation der Wirtschaft bzw. eine Kreislaufwirtschaft für Deutschland bringt

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Meeresschildkröte, die durch Plastikmüll schwimmt: Mit der neuen Green Claims Directive gegen Greenwashing sollen solche Bilder seltener werden
26.03.2024

Green Claims Directive: EU geht gegen Greenwashing vor

Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe: Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Kunden oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat das EU-Parlament der Green Claims Directive zugestimmt.

Umweltangaben sind oft irreführend

Im Januar 2023 veröffentlichten DIE ZEIT und The Guardian eine brisante Geschichte über den führenden Anbieter von CO2-Zertifikaten Verra. Ein Teil der Emissionsgutschriften, die Unternehmen dazu dienten, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu kompensieren, erbrachten demnach keine echten Kohlenstoffreduzierungen. Eine weitere Studie der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten Umweltangaben vage oder irreführend waren, wobei satte 40 % der Angaben völlig unbewiesen waren. Und auch die grünen Labels führen Verbraucher:innen in die Irre: Die Hälfte aller grünen Labels bietet eine schwache oder nicht vorhandene Verifizierung.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Die Reaktion der EU: die Green Claims Directive

Um gegen diese Praktiken vorzugehen, hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Entwurf der Green Claims Directive veröffentlicht. Fast genau ein Jahr später, am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament mit 467 Ja-Stimmen, 65-mal Nein und 74 Enthaltungen für die Green Claims Directive. Das Dossier wird nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt werden. Die Richtlinie ist Teil des Circular Economy Action Plans, zu dem beispielsweise auch das kürzlich beschlossene Recht auf Reparatur gehört.

Die Ziele der neuen Verordnung:

  • Grüne Aussagen in der gesamten EU sollen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sein;
  • Verbraucher:innen sollen vor Greenwashing geschützt werden;
  • Die Richtlinie soll einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen EU-Wirtschaft leisten, indem Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können;
  • Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten geschaffen werden.

Welche Umweltaussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

In der Green Claims Directive geht es um Aussagen im Rahmen der kommerziellen Kommunikation, die angeben, dass ein Produkt oder ein Unternehmen

  • eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat,
  • weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Unternehmen oder
  • dass seine Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

Umweltaussagen wie „grün”, „klimaneutral” oder „zu 100% CO2-kompensiert” sind erfahrungsgemäß besonders häufig missverständlich und führen die Verbraucher:innen leicht in die Irre. Vor allem beim Thema CO2-Ausgleichsprojekte und -methoden will die EU mit expliziten Vorschriften für klimabezogene Aussagen mehr Transparenz schaffen.

Werden „Green Claims” verboten?

Unternehmen sind immer noch dazu ermutigt, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu kommunizieren. Dennoch wird eingeschränkt, wie und was kommuniziert werden darf. So ist es beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln wichtig, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, und allgemeine Umweltaussagen sind verboten, sofern es für die Leistung keinen Nachweis gibt. Auch dürfen keine Umweltaussagen für ein gesamtes Produkt getätigt werden, wenn diese sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

Bei welchen Umweltaussagen Unternehmen jetzt besonders acht geben müssen, lesen Sie im Whitepaper zur Green Claims Directive.

Welche Folgen hat die Anti-Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie schreibt Unternehmen vor, ihre Umweltaussagen nun nachzuweisen, unabhängig prüfen zu lassen und sie anschließend transparent zu kommunizieren.

Wer der Richtlinie nicht folgt, hat mit satten Geldstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen.

Konkretes zum Prüfverfahren, den Unterschieden zu anderen Gesetzen und möglichen Folgen bei Nichteinhaltung haben wir in unserem Whitepaper genau erläutert.

Was wird mit der Richtlinie gegen Greenwashing erreicht?

Mit der Einführung des neuen Regelwerks gegen Greenwashing werden sich Verbraucher:innen wieder besser auf Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites und auf Produktverpackungen verlassen können. Die immer zahlreicher auftauchenden privaten Umweltsiegel werden eingeschränkt, wenn das Siegel auf der Grundlage unbegründeter Behauptungen vergeben wird. Auf diese Weise müssen sich die Verbraucher:innen nicht mehr durch einen Dschungel von Umweltzeichen wühlen.

Die Einschränkung von Greenwashing bedeutet auch, dass der Wettbewerb fairer wird. Unternehmen, die wirklich etwas bewirken wollen, erhalten mehr Aufmerksamkeit und einen Vorteil auf dem Markt. Und natürlich profitiert davon unsere Erde, wenn Unternehmen die Nachhaltige Transformation tatsächlich vorantreiben.

Ihr Überblick zur neuen Green Claims Directive

Mit der Green Claims Directive gibt die EU nun einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeits-Versprechen vor. Verschaffen Sie sich in diesem Factsheet einen verständlichen Überblick zur neuen Green Claims Directive und deren Folgen für Ihr Unternehmen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation

VERSO unterstützt das EU-Vorhaben, Greenwashing einzudämmen. In diesem Zuge beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitskommunikation. Unsere Sustainability Consultants helfen Ihnen dabei, aussagekräftige Informationen zu veröffentlichen und dabei wahrheitsgemäß zu bleiben – sei es im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder anderen internen und externen Kommunikationsformen.

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Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
25.03.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

Was wird mit der CSRD gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Informationen zu Umwelt
  3. Informationen zu Sozialem
  4. Informationen zu Governance

Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Die 4 Säulen der Themenstandards:

Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

  • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
  • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
  • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

Fazit

Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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