Bereit für die CSRD-Berichtspflicht? VERSO begleitet Sie Schritt für Schritt.
Ab 2024 wird die Corporate Sustainability Directive (CSRD) eingeführt. Neben hohen regulatorischen Anforderungen bringt die CSRD-Berichtspflicht vor allem viele Fragen: Gilt sie für mein Unternehmen? Was ist zu tun? Und wie gelingt die rechtskonforme Umsetzung? Antworten finden Sie gemeinsam mit VERSO. Einfach, pragmatisch und wirkungsvoll.
Was ist die CSRD?
Als eine von drei Säulen des European Green Deal verpflichtet die CSRD-Berichtspflicht europäische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit ersetzt sie die alte EU-Richtlinie NFRD und das deutsche Gesetz CSR-RUG.
Ab 2024 gilt die neue Richtlinie für über 50.000 Unternehmen in der EU – 15.000 davon allein in Deutschland. Betroffen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-EU-Unternehmen sowie Zulieferer von CSRD-verpflichteten Unternehmen.
VERSO unterstützt Sie mit spezialisierter Software und umfänglicher Beratung dabei, unkompliziert Ihren rechtssicheren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und ESG Compliance zu erreichen.
Für welche Unternehmen gilt die CSRD-Berichtspflicht – und ab wann?
Die CSRD ist 2023 in Kraft getreten und gilt ab 2024 zunächst für alle Unternehmen, die bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG berichtspflichtig sind. 2025 greift die CSRD-Berichtspflicht für mittlere/große Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- > 250 Mitarbeitende
- > 25 Mio. € Bilanzsumme
- > 50 Mio. € Nettoerlöse
Ab 2027 müssen zudem alle börsennotierten KMU, kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute sowie firmeneigenen (Rück)-Versicherungsunternehmen einen CSRD-Bericht über das Jahr 2026 erstellen – sie können ihre Frist jedoch bis 2028 aufschieben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, sofern die Bilanzsumme maximal 450 Tsd. €, der Nettoumsatzerlös maximal 900 Tsd. € oder die Zahl der Mitarbeitenden maximal 10 beträgt.
2028 erweitert sich die CSRD-Berichtspflicht auf Nicht-EU-Unternehmen, die > 150 Mio. € Nettoumsatz innerhalb der EU verzeichnen und eine Zweigniederlassung oder mindestens ein Tochterunternehmen in der EU betreiben.
Sind auch Sie von der CSRD betroffen?
Falls Sie sich noch unsicher sind, ab wann auch Ihr Unternehmen die CSRD-Berichtspflicht erfüllen muss, machen Sie einfach unseren kostenlosen CSRD Readiness Check!
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Was meint die „doppelte Wesentlichkeit“ in der CSRD?
Mit der CSRD-Berichtspflicht kommt auch ein neues Verständnis von Wesentlichkeit. Genauer gesagt: Relevante Themen für den CSR-Bericht werden künftig anhand der „doppelten Wesentlichkeit“ identifiziert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeit löst damit die alte Regelung ab, nach der Unternehmen nur dann berichtspflichtig waren, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen. Unsere erfahrenen Sustainability-Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie beim gesamten Berichtsprozess.
Wie vereine ich meine Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sinnvoll?
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sind mit Einführung der CSRD-Berichtspflicht eng miteinander verbunden. VERSO erstellt Ihnen nicht nur geprüfte Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte aus einer Hand, sondern führt beide zu einem ganzheitlichen Bericht zusammen, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für maximale Transparenz Ihrer Nachhaltigkeit.