CSRD Compliance mit Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Bereit für die CSRD-Berichts­pflicht? VERSO begleitet Sie Schritt für Schritt.

Ab 2024 wird die Corporate Sustainability Directive (CSRD) eingeführt. Neben hohen regulatorischen Anforderungen bringt die CSRD-Berichtspflicht vor allem viele Fragen: Gilt sie für mein Unternehmen? Was ist zu tun? Und wie gelingt die rechtskonforme Umsetzung? Antworten finden Sie gemeinsam mit VERSO. Einfach, pragmatisch und wirkungsvoll.

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Foto von Marmorsäulen

CSRD-konform mit dem Pionier des Nachhaltig­keits­berichts

Seit 2010 begleitet VERSO Unternehmen auf ihrem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht – mit Software, Beratung und Fortbildungen. Profitieren Sie von unserem Wissen!

ESG-Software – etabliert und prüfungssicher

Mit dem VERSO ESG Hub erstellen Sie im Handumdrehen prüfungssichere Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte. Die Software ist 100 % CSRD-konform und KI-gestützt.

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Sie wissen einmal nicht weiter? Mit verlässlicher Beratung auf Augenhöhe zeigen Ihnen unsere langjährigen Sustainability-Expert:innen die nächsten Schritte!

Lernen, was nun nötig ist

Gemeinsam finden wir Antworten auf all Ihre Fragen rund um die CSRD-Berichtspflicht – im persönlichen Gespräch, im VERSO-Blog oder in der VERSO Academy.

CSRD-Compliance leicht gemacht

Machen Sie sich die CSRD so leicht wie möglich: Unsere neue CSRD Suite liefert Tools und Support für jede Etappe der CSRD Compliance.

Was ist die CSRD?

Als eine von drei Säulen des European Green Deal verpflichtet die CSRD-Berichtspflicht europäische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit ersetzt sie die alte EU-Richtlinie NFRD und das deutsche Gesetz CSR-RUG.

Ab 2024 gilt die neue Richtlinie für über 50.000 Unternehmen in der EU – 15.000 davon allein in Deutschland. Betroffen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-EU-Unternehmen sowie Zulieferer von CSRD-verpflichteten Unternehmen.
VERSO unterstützt Sie mit spezialisierter Software und umfänglicher Beratung dabei, unkompliziert Ihren rechtssicheren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und ESG Compliance zu erreichen.

Kleine EU-Flagge im Vordergrund einer Konferenz-RundeAnimation für das Text-Media-Element

Welche Neuerungen bringt die CSRD-Berichtspflicht?

Nachhaltigkeitsberichte sollen Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Die CSRD stellt deshalb zahlreiche neue Anforderungen an Ihr Unternehmen. Anforderungen, die sich nur mithilfe eines digitalen Tools wirklich effizient erfüllen lassen. Mit dem VERSO ESG Hub gewinnen Sie Sicherheit durch eine klare Datenlage und erfüllen strategisch Ihre CSRD-Berichtspflicht.

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Einheitliche, erweiterte Berichte

Eigens für die CSRD hat die EFRAG die European Sustainability Standards (ESRS) eingeführt. Als Regelwerk der CSRD schreiben die ESRS Inhalt und Form Ihrer Nachhaltig­keits­berichte vor. Sie beziehen bestehende Standards ein. Mehr und vor allem detailliertere Daten werden gefordert.

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Externe Prüfungen

Die CSRD stellt auch neue Prüfungs­anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte. Zum einen erfolgt nun eine Kontrolle durch externe Prüfer:innen anhand festgelegter Prüfstandards. Zum anderen wird die Prüfungstiefe in zwei Schritten an die Prüfqualität von Finanzberichten angenähert.

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Nachhaltigkeit im Lagebericht

Der Green Deal macht klar: Nachhaltigkeit darf nicht länger an zweiter Stelle stehen. Indem die CSRD-Berichtspflicht Nachhaltigkeits­informationen als verpflichtenden Teil des Lageberichts kennzeichnet, stellt sie deren Priorität auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung.

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Einheitliches Berichtsformat

Einheitlichkeit und Transparenz braucht neben vergleichbaren Standards auch einheitliche Berichtsformate. Auch hier zieht die CSRD Parallelen zur Finanzberichterstattung: Nachhaltigkeitsinformationen werden zukünftig im „European Single Electronic Format“ (ESEF) veröffentlicht.

Für welche Unternehmen gilt die CSRD-Berichts­pflicht – und ab wann?

Die CSRD ist 2023 in Kraft getreten und gilt ab 2024 zunächst für alle Unternehmen, die bereits nach NFRD bzw. CSR-RUG berichtspflichtig sind. 2025 greift die CSRD-Berichtspflicht für mittlere/große Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • > 250 Mitarbeitende
  • > 25 Mio. € Bilanzsumme
  • > 50 Mio. € Nettoerlöse

Ab 2027 müssen zudem alle börsen­notierten KMU, kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute sowie firmeneigenen (Rück)-Versicherungs­unternehmen einen CSRD-Bericht über das Jahr 2026 erstellen – sie können ihre Frist jedoch bis 2028 aufschieben. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, sofern die Bilanzsumme maximal 450 Tsd. €, der Nettoumsatzerlös maximal 900 Tsd. € oder die Zahl der Mitarbeitenden maximal 10 beträgt.

2028 erweitert sich die CSRD-Berichts­pflicht auf Nicht-EU-Unternehmen, die > 150 Mio. € Nettoumsatz innerhalb der EU verzeichnen und eine Zweigniederlassung oder mindestens ein Tochterunternehmen in der EU betreiben.

Leere Stühle an einem KonferenztischAnimation für das Text-Media-Element

Sind auch Sie von der CSRD betroffen?

Falls Sie sich noch unsicher sind, ab wann auch Ihr Unternehmen die CSRD-Berichtspflicht erfüllen muss, machen Sie einfach unseren kostenlosen CSRD Readiness Check!

Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie die Auswertung mit Ihrem Ergebnis und konkreten Handlungsempfehlungen per E-Mail.

CSRD Readiness Check

Wie hängen CSRD, SFDR und EU-Taxonomie zusammen?

Sie wissen bereits, dass die CSRD ein wichtiger Teil für die Umsetzung des Green Deals ist. Aber wie passt das alles nun mit den weiteren Richtlinien und Vorschriften zusammen?

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Sie vereinheitlicht und erweitert die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen.

Mehr zur CSRD

EU-Taxonomie

Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.

Mehr zur EU-Taxonomie

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Mehr zur SFDR
Infografik: Zusammenhang zwischen CSRD, EU-Taxonomie und SFDR

Erfahren Sie auf unserem Blog mehr über die Zusammenhänge!

Was meint die „doppelte Wesentlichkeit“ in der CSRD?

Mit der CSRD-Berichtspflicht kommt auch ein neues Verständnis von Wesentlichkeit. Genauer gesagt: Relevante Themen für den CSR-Bericht werden künftig anhand der „doppelten Wesentlichkeit“ identifi­ziert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, sowohl über die Aus­wir­kungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeits­aspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeit löst damit die alte Regelung ab, nach der Unternehmen nur dann berichtspflichtig waren, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen. Unsere erfahrenen Sustainability-Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie beim gesamten Berichtsprozess.

Wie vereine ich meine Geschäfts- und Nach­haltigkeits­berichte sinnvoll?

Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sind mit Einführung der CSRD-Berichts­pflicht eng miteinander verbunden. VERSO erstellt Ihnen nicht nur geprüfte Geschäfts- und Nachhaltigkeits­berichte aus einer Hand, sondern führt beide zu einem ganzheitlichen Bericht zusammen, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für maximale Transparenz Ihrer Nachhaltigkeit.

Drei Business-Frauen diskutieren über NotizenAnimation für das Text-Media-Element

Die CSRD im Überblick

Im Factsheet finden Sie die wichtigsten Informationen zur CSRD zum Mitnehmen – oder Weitergeben.