Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.
Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:
Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive).
Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.
Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.
Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.
Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?
Die Outside-in-Perspektive
Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.
Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:
- Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
- Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
- Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?
Die Inside-out-Perspektive
Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.
Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:
Umweltbelange:
- Klimaauswirkungen
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Umweltauswirkungen der Energienutzung
- Biodiversität
Soziales:
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Vielfalt und Gleichbehandlung
- Menschenrechte
- soziales Engagement
Governance:
- Führungs- und Kontrollprozesse
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit
Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.
Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.
Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.
* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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