Die EU-Taxonomie: Das Klassifizierungssystem hinter CSRD & SFDR
EU-Taxonomie, CSRD, SFDR – immer mehr Verordnungen und Regularien kommen auf Unternehmen zu. Wie sie zusammenhängen, welche Aufgabe dabei die EU-Taxonomie hat und was betroffene Unternehmen tun müssen: Hier finden Sie alle Informationen.
Was ist die EU-Taxonomie & warum gibt es dieses Klassifizierungssystem?
Mit dem Green Deal hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Zur Erreichung dieser Klimaziele müssen auch Unternehmen nachhaltig wirtschaften. Nun kennen bestimmt auch Sie Werbungen oder bekannte Greenwashing-Fälle, wo etwas fälschlicherweise als “nachhaltig”, “grün” oder “umweltfreundlich” betitelt wurde. Bisher gab es keine klare Definition dieser Begriffe.
Die EU-Taxonomie löst dieses Problem: Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist. Diese Klassifizierung wird dann im Rahmen der CSRD und SFDR angewandt.
Die EU-Taxonomie:
- klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten in Aspekten der Nachhaltigkeit
- gewährleistet Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit
- wird im Rahmen der CSRD und SFDR angewandt
- verpflichtet zur Offenlegung von taxonomie-relevanten Informationen
Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomie betroffen?
Aktuell sind zwei Gruppen vom Klassifizierungssystem betroffen: große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Finanzmarktteilnehmer, die in der EU Finanzprodukte anbieten betroffen.
Einfach ausgedrückt: Jene Unternehmen, die seit 2017 nach dem CSR-RUG (CSR Richtlinien-Umsetzungsgesetz) zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Angaben verpflichtet sind oder unter die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) fallen, wie beispielsweise Banken, Kreditinstitute, Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.
Die Berichtspflicht wurde durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aber noch ausgeweitet. Zukünftig ist die EU-Taxonomie auch für die folgenden Unternehmen relevant:
- Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro oder Nettoerlöse von mehr als 50 Mio. Euro. Sie müssen ab dem Jahr 2026 einen Bericht für das Geschäftsjahr 2025 abliefern.
- Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen. Sie sind ab 2027 verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2026 zu berichten.
Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie offenlegen, wie nachhaltig Ihre Wirtschaftstätigkeiten sind. Dafür werden drei Kennzahlen für Sie relevant: Sie berichten, welchen Anteil die taxonomie-fähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten an Ihrem Gesamtumsatz, Ihren Investitionsausgaben (CapEx) und Ihren Betriebsausgaben (OpEx) haben.
Die Klima- und Umweltschutzziele der Europäischen Union sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Die Angaben über Ihr nachhaltiges Wirtschaften werden schließlich überprüft und unter die folgenden vier Kriterien eingestuft:
- Die wirtschaftliche Tätigkeit leistet einen Beitrag für mindestens eines der Umweltziele
- Die wirtschaftliche Tätigkeit schadet keinem der Umweltziele signifikant
- Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt ein Minimum an Sicherheitsstandards, zum Beispiel die UN Guiding Principles on Business and Human rights, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden
- Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt die technischen Auswahlkriterien entwickelt von der EU Technical Expert Group
Sie sind zu einer Offenlegung Ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich Nachhaltigkeit verpflichtet? Dann kommen Sie am Nachhaltigkeitsbericht nicht mehr vorbei. Wenn Ihnen dieser aber noch Sorgen bereitet, dann lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen beim Start in die Welt der ESG-Berichterstattung!
Genaueres, wie das alles zusammenhängt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Geplante Erweiterungen der EU-Taxonomie
In den Themen der Nachhaltigkeit wird die Europäische Kommission von der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen beraten. Sie schlägt nun eine Erweiterung des Klassifizierungssystems vor: neue Kategorien von Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen und diese farblich zu kennzeichnen. In Zukunft könnte das dann so aussehen:
- Roter Bereich: Wirtschaftstätigkeiten, die mindestens ein Umweltziel wesentlich beeinträchtigen.
- Gelber Bereich: Die sogenannten Zwischentätigkeiten haben eine mittlere Umweltleistung, bei denen eine verbesserte Klimabilanz Ziel sein könnte.
- Neutraler Bereich: Tätigkeiten, die die Umwelt nicht erheblich belasten und für die Erreichung von Klimazielen nicht maßgeblich sind.
- Grüner Bereich: Diese Tätigkeiten leisten einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele und sind bereits überwiegend in der EU-Taxonomie erfasst.
Sie sind von der CSRD betroffen? VERSO hilft Ihnen!
Schon heute betrifft die EU-Taxonomie sehr viele Unternehmen in Deutschland. Mit der Einführung der CSRD werden in den nächsten Jahren nun auch jene berichtspflichtig, für die Nachhaltigkeitsberichte bisher noch kein Thema waren. Anfangs stehen viele Fragezeichen, ungeordnete Berge von Daten und kompliziert anmutende Standards.
Wir können die anfängliche Überforderung verstehen – schließlich haben wir damit Erfahrung. Und eine Lösung für Sie: Der VERSO ESG Hub für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement, mit der Sie Regulatoriken wie die CSRD und SFDR erfüllen. Wir begleiten Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise.