Der Aufbau der ESRS: SO berichten Sie CSRD-konform.
25.03.2024

Der Aufbau eines ESRS-Berichts: So berichten Sie CSRD-konform

In Unternehmen geistern die Schlagworte CSRD und ESRS herum, Deadlines für die Berichterstattung stehen fest, die Consultants rufen zur Wesentlichkeitsanalyse auf. Und das Nachhaltigkeitsteam sitzt vor den über 1.000 ESRS-Datenpunkten und fragt sich: Wie soll daraus ein Nachhaltigkeitsbericht entstehen? Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei.

Die CSRD ist in Kraft getreten – was ist zu tun?

Die Standards, nach denen der CSRD-Bericht erstellt werden soll, sind für alle neu. Noch gibt es keine Best Practices, keine Erfahrungsberichte, kein perfektes Vorgehen, woran sich Unternehmen gut orientieren können. Hilfreich ist es, sich mit dem Aufbau der einzelnen ESRS-Standards vertraut zu machen und sich im nächsten Schritt auf die für das Unternehmen wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkte zu fokussieren.

Was wird mit der CSRD gefordert?

Von der CSRD betroffen zu sein heißt, das Unternehmen ist zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts verpflichtet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht soll keine Marketingsbroschüre sein, sondern ein ausführlicher Bericht, der die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Wichtig dabei: Unternehmen haben nicht die freie Wahl beim Framework für den Bericht – die ESRS sind die Standards, an denen sie sich orientieren müssen. Was die Sache nun noch prekärer macht: Der Bericht wird – genauso wie der Lagebericht – von externen Abschlussprüfer:innen durchleuchtet. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie das Framework, die ESRS, verstanden haben, den Aufbau des Berichts genau kennen und zu den richtigen, wesentlichen Datenpunkten berichten.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie muss ich bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgehen?

Stichwort wesentliche Datenpunkte: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der Kern des ESRS-Berichts. Sie zeigt, welche Themen in Ihrem Bericht vorkommen müssen. Anders gesagt: zu welchen der über 1.000 Datenpunkte Ihr Unternehmen Angaben machen muss.

Was hinter dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit genau steht, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst.

Und wie der Prozess für die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit aussieht, erklären wir Ihnen in diesem 7-Schritte-Guide.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Wie baue ich den CSRD-Bericht nach ESRS auf?

Grundsätzlich gliedern Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung in vier Teile:

  1. Allgemeine Informationen
  2. Informationen zu Umwelt
  3. Informationen zu Sozialem
  4. Informationen zu Governance

Die Allgemeinen Informationen (ESRS 1 und 2) sind für alle Unternehmen verpflichtend.

Die übrigen drei Teile basieren auf den sogenannten Themenstandards der ESRS. Sie müssen nicht zu all diesen Standards berichten – das ist vom Ergebnis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse abhängig. In folgende einzelne Standards sind die ESRS aufgeteilt:

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2:

Steigen wir also in den Aufbau Ihres CSRD-Berichts ein. Zunächst geht es um die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und 2, die die Grundlage für den restlichen Bericht bilden. Auf den ersten Blick wirkt der Aufwand gering, aber:

  • Beim ESRS 1 gibt es keine Angabepflichten und somit nicht direkt etwas “zu tun” für Unternehmen. Aber hier geht es darum, wie der Bericht aussehen soll, was enthalten sein muss und wie er aufgebaut ist. Das Nachhaltigkeitsteam muss diesen Teil wirklich gut verstehen, dann fällt der Rest des Berichts leichter.
  • ESRS 2 ist sozusagen der omnipräsente Standard. Dort müssen die wesentlichen Themen angegeben werden, er bildet den Grundstein für die Arbeit an den Themenstandards. Und: Jeder Themenstandard enthält wiederum Angabepflichten aus ESRS 2 – man landet also immer wieder hier.

Die 4 Säulen der Themenstandards:

Als nächstes stehen die Themenstandards (Umwelt, Soziales, Governance) an. Während Sie sich dabei durch die einzelnen Standards und Angabepflichten wühlen, sollten Sie auf die Unterteilung der Datenpunkte achten: Sie werden nämlich in narrativ, quantitativ und monetär eingeordnet. Das gibt Ihnen einen schnellen Überblick, was gefordert ist – Zahlen oder Fließtext.

Damit Sie strukturiert an die einzelnen Themenstandards herantreten können, hilft es, sich mit deren Aufbau vertraut zu machen. Denn grundsätzlich folgen alle Standards der ESRS einem sehr ähnlichen Schema. Der Aufbau lässt sich in vier Säulen gliedern:

Die Themenstandards der ESRS gliedern sich in 4 Säulen. Allgemeine Angaben, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.

Soweit der grundsätzliche Aufbau. Je nach Themenabschnitt (Umwelt, Soziales, Governance) werden aber noch weitere Angabepflichten ergänzt:

Bei den 5 Standards aus dem Umweltbereich sind zusätzliche Angaben zu den finanziellen Folgen zu machen, die durch ökologische Auswirkungen, Risiken und Chancen erwartet werden.

In E1 (Klimawandel) werden zudem Angaben dazu gefordert, wie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütung der Mitglieder in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen einfließt und wie der Übergangsplan für den Klimaschutz des Unternehmens aussieht.

Der Standard E4 (Biodiversität und Ökosystem) verlangt ebenfalls einen Übergangsplan. Zusätzlich wird die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in der Strategie und dem Geschäftsmodell gefordert. Und bei den Zielen und Parametern sollen auch Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen einfließen.

Bei den Sozialstandards liegt der Fokus auf der Einbeziehung der Stakeholder:

  • Schon in der Strategie-Säule müssen die Interessen und Standpunkte der Anspruchsgruppen angegeben werden.
  • Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken werden dann nochmal die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder bei dem jeweiligen Thema abgefragt.
  • Zudem werden dort auch Informationen gefordert zu den Verfahren, in denen Stakeholder Bedenken äußern können, sowie zu den Verfahren, durch die negative Auswirkungen behoben werden sollen.

Im Bereich Governance gibt es lediglich einen Themenstandard (Geschäftsverhalten). Die Strategie-Säule wird hier durch eine Governance-Säule ersetzt, in der die Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschrieben werden sollten. Im Bereich Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sind zusätzliche Angaben zum Lieferantenmanagement und zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Muss ich zu allen Datenpunkten eines wesentlichen Themas berichten?

In den ESRS stecken über 1.000 Parameter, Angabepflichten und Datenpunkte, die für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts relevant sein können.

Aber keine Sorge: Nur weil Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie auch zu allen dazugehörigen Datenpunkten berichten müssen. Natürlich sind manche Angabepflichten allein schon aufgrund der Wesentlichkeit des Themas wesentlich: Wurde z.B. das Thema “E3 Wasser- und Meeresressourcen” als wesentlich bewertet, ergeben sich automatisch wesentliche Angabepflichten wie “Wasserverbrauch”. Sind aber andere Angabepflichten für ein Unternehmen nicht wesentlich, können diese auch bei einem Thema, das ansonsten wesentlich und damit berichtspflichtig ist, entfallen.

Wie Sie herausfinden, welche Angabepflichten tatsächlich in Ihrem Bericht abgedeckt werden müssen, haben wir für Sie aufgeschlüsselt. Gehen Sie diese Checkliste durch, arbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre wesentlichen Datenpunkte heraus und Sie werden schnell einen guten Überblick im Framework haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist geschafft, die für den Bericht wesentlichen Themen-standards sind festgelegt. Heißt das nun, dass Sie zu jedem Datenpunkt eines einzelnen Themenstandards berichten müs-sen – immerhin sind das teilweise hunderte? Nicht unbedingt: Welche Angabepflichten und Datenpunkte relevant sind, hängt von der individuellen Entscheidung ab. Wie das funktioniert, sehen Sie hier.

Hier die vollständige ESRS-Checkliste freischalten

Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten? Nachdem die übergeordneten Themen mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt sind, kann bei einzelnen Angabepflichten und Datenpunkten individuell entschieden werden, ob sie relevant sind. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste.

Fazit

Beim CSRD-Bericht gibt es viel zu tun und zu überblicken. Ein Verständnis für die Struktur und den Aufbau zu haben, ist für einen effizienten Berichtsprozess essentiell. Trotzdem: die fehlenden Benchmarks machen die Aufgabe nicht einfacher. Aber wir können Sie unterstützen. Wir begleiten derzeit schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zum CSRD-Bericht. Unsere Consultants haben jahrelange Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
23.10.2023

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den kommenden Jahren werden durch die neue Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

Kurz zu den Fakten:

  • Aktuell sind in Deutschland rund 500 Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Mit der CSRD werden es in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen sein. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

In unserem Blogbeitrag „EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten” finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen. Wir haben daher 5 Tipps für Ihren ersten Bericht.

Unternehmen, die erstmals vor der Aufgabe des Nachhaltigkeitsberichts stehen, fragen sich oft: Wo soll ich anfangen und wie gestalte ich den Prozess am effizientesten? Wir haben dafür den praxisorientierten Leitfaden “In 7 Schritten zum CSR-Bericht” erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS” zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger? 

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

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Wander-Wegweiser als Symbolbild für den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeits-Standards
10.08.2022

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Standards gibt es?

Durch die neue Berichtspflicht CSRD sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Was ist der richtige Standard für Ihren CSR-Bericht? Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Standards vor. Außerdem finden Sie am Ende dieses Blogposts ein Factsheet, in dem Sie sehen, welcher Standard sich für welche Unternehmen eignet.

UN Global Compact: Für den Einstieg geeignet, nur Minimalanforderungen

Der United Nations Global Compact, kurz UNGC, wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan von Georg Kell gegründet. Ziel war und ist eine gerechte, umwelt- und sozialverträgliche Ausgestaltung der Globalisierung. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Über 19.000 Unternehmen und Organisationen haben ihn unterzeichnet – davon sind mehr als 800 in Deutschland.

Das Rahmenwerk formuliert zehn soziale und ökologische Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen bekennen. Darüber hinaus basiert der UN Global Compact auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

SFDR – der Standard für den Finanzsektor

Die EU hat die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt – betroffen sind allerdings auch einige Unternehmen. Wie, verrät Ihnen unser Factsheet.

DNK: Guter Einstieg, gut anwendbar, für deutschsprachigen Raum

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist im Jahr 2011 eingeführt worden. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit informieren und somit eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Etwa 800 Unternehmen haben inzwischen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.

Der Standard umfasst 20 Kriterien, zu denen berichtet werden muss. Sie sind in die Themenbereiche Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelange, Gesellschaft unterteilt. Bei der Berichterstattung können Unternehmen entweder das Leistungsindikatorenset nach GRI (Global Reporting Initiative) oder nach EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societes) auswählen.

GRI: International am etabliertesten, hoher Aufwand

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Stiftung, die 1997 gegründet wurde. Die Leitlinien der GRI gelten weltweit als der wichtigste Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Das Ziel der globalen Standards ist es, Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Anforderungen besser vergleichbar zu machen. In einem Dialogprozess mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Richtlinien kontinuierlich weiterentwickelt.

Unternehmen, die nach den GRI-Standards ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen umfangreiche Angaben zum Unternehmen, zum Managementansatz sowie zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards machen.

Die Global Reporting Initiative hat inzwischen ihre Standards ein weiteres Mal aktualisiert. Die aktuellen Neuerungen gelten für alle Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht werden. Alle Infos zu den Änderungen finden Sie im Factsheet “Neue GRI-Standards ab 2023”.

SDG: Rahmenwerk mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Bestandteil sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen: Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Die globalen Ziele sollen bis 2030 von allen Staaten erreicht werden, um die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer zu gestalten.

Das SDG-Rahmenwerk dient als Orientierung für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten wollen. Um die Implementierung der 17 Sustainable Development Goals und der Unterziele in die Lieferketten zu erreichen, stehen Richtlinien wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung. Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen SDGs vor.

ISSB: globaler Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, in der Entwicklung

Die International Financial Reporting Standards Foundation entwickelt aktuell globale Standards für den Nachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Dazu gründete die gemeinnützige IFRS-Stiftung das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt. Der künftige Standard hat großes Potenzial das international führende Framework zu werden.

Ziel des ISSB ist es, Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente und vergleichbare Berichterstattung im Bereich der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festzulegen. Unternehmen sollen beispielsweise angeben, mit welchen Kennzahlen sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen und überwachen und mit welcher Strategie sie diese bewältigen wollen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook “In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht”.

ESRS: europaweit einheitlicher Standard, wird im Zuge der CSRD entwickelt

Im Zuge der neuen Berichtspflicht CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, wird auch ein einheitlichen Standard eingeführt. Die Berichte sollen dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit wächst allerdings auch der Aufwand.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist damit beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Alle Informationen zu den ESRS gibt es in unserem Factsheet. 

ISO 14001: guter Standard für Umwelt-Management

Die ISO 14001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme, der 1996 veröffentlicht wurde. Ziel der internationalen Norm ist es, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern und Umweltziele erreichen. Weltweit sind etwa 300.000 Unternehmen nach ISO 14001 zertifiziert – davon sind rund 8000 aus Deutschland.

Das Umweltmanagementsystem basiert auf vier Säulen: der Planung von Umweltzielen, der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, der Kontrolle und der Verbesserung.

ISO 26000: Leitfaden für gesellschaftlich verantwortliches Handeln

Die ISO 26000 wurde im Jahr 2010 herausgegeben und ist ein Leitfaden, der gesellschaftlich verantwortliches Handeln definiert. Da bei der Norm keine Zertifizierung vorgesehen ist, ist er nicht so weit verbreitet wie beispielsweise die ISO 14001.

Der Standard formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen zu Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Dazu gehören die Themen Umwelt, Menschen-, Arbeitnehmer- und Kundenrechte sowie Gesellschaft.

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Praxisorientierte Informationen zu den verschiedenen Standards erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy – ein 12-wöchiger Onlinekurs zur Weiterbildung als CSR-Manager:in.

EMAS: aufwändigerer Standard für Umwelt-Management

Das Eco-Management und Audit Scheme, kurz EMAS, wurde von der Europäischen Union entwickelt und 1995 in Deutschland eingeführt. Es ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen. In Europa sind rund 4000 Organisationen nach EMAS registriert – über 1100 davon sind aus Deutschland.

Unternehmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele offenlegen. In diesen Prozess sind die Beschäftigten mit einzubeziehen. Das EMAS deckt die Inhalte der ISO 14001 ab und geht noch darüber hinaus.

TCFD: Empfehlungen an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die auf Initiative der G20-Staaten gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hat im Jahr 2017 Empfehlungen für die freiwillige und konsistente Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels erstellt. Die Empfehlungen richten sich an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weltweit haben sich über 1000 Unternehmen zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen und Investoren entscheidungsrelevante Informationen über materielle klimabedingte finanzielle Risiken und Chancen zu geben. Laut den Empfehlungen sollen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele gemacht werden.

Welcher Standard für welches Unternehmen?

Im Factsheet haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welcher Standard sich für welches Unternehmen eignet.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine Herausforderung, nicht alles wird auf Anhieb glatt laufen. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte starten und sich mit den entsprechenden Standards weiterentwickeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Berichterstattung. Mit unserer CSR Management Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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