Bankgebäude in Frankfurt: Zukünftig fließt das ESG-Commitment in Kreditentscheidungen ein
03.11.2023

ESG in der Finanzierung: Diese Daten entscheiden über Kredite

„Ihr Kreditantrag wurde abgelehnt.“ Einen solchen oder ähnlichen Satz hören manche Unternehmen in Zukunft möglicherweise öfters. Der Grund: Sie konnten die von der Bank geforderten ESG-Daten nicht liefern bzw. den Ansprüchen gerecht werden. Denn Nachhaltigkeit rückt auch in der Finanzbranche immer stärker in den Fokus. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

Wie es zum schärferen Blick auf Finanzierungsanträge kommt

Ausreichend Eigenkapital, hoher Cashflow, eine sichere Marktposition und eine solide Unternehmensstrategie – konnte ein Unternehmen das bei einem Finanzierungsantrag vorweisen, war der Kredit so gut wie sicher. Damit ist jetzt Schluss. Denn in die Kreditentscheidung fließen inzwischen auch ESG-Kriterien ein.

Aber wie kommt es dazu? Wagen wir einen kurzen Deep Dive, um diese Frage zu beantworten. Falls Sie sich in Finanzthemen nicht so gut auskennen: Keine Sorgen – auch wenn wir alle wichtigen Punkte genau beleuchten, bleiben wir im Nichtschwimmer-Bereich. Wer nur Zeit für die harten Fakten hat, kann diesen Abschnitt überspringen und unter „Diese ESG-Daten wollen Banken jetzt sehen“ weiterlesen.

Green Deal, Klimaschutzgesetz, SFDR, MaRisk: Viele Anforderungen – ein Ziel

Hintergrund dieser neuen Entwicklung ist eine Vielzahl von Vorgaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der EU. Arbeiten wir uns hier einmal von außen nach innen vor. Mit dem European Green Deal haben sich die Mitgliedsstaaten der EU zur Nachhaltigen Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie verpflichtet. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Parallel dazu hat sich Deutschland mit dem neuen Klimaschutzgesetz vorgenommen, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

International nimmt Europa mit diesem Plan eine Vorreiterrolle ein. Nun gilt es, den Green Deal auch in der Praxis umzusetzen und Wege zu finden, die Nachhaltige Transformation in Bewegung zu bringen. Und der wohl mächtigste Hebel für handfeste Veränderungen in der Wirtschaft ist – genau – Geld. Wer Nachhaltigkeit vorantreiben will, muss Finanzströme umleiten.

Keine Lücke im Kreditantrag

Effizient, transparent und prüfungssicher: Mit der ESG-Software von VERSO stellen Sie Ihrer Bank lückenlos alle geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung. Jetzt mehr erfahren:

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat die EU schon 2019 eine Maßnahme in Kraft gesetzt, die Finanzmarktteilnehmer wie Banken und Kreditinstitute zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet. Der Ansatz der SFDR: Banken müssen Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Aspekte ihrer Finanzprodukte transparent machen. Wie wirken sich ESG-Kriterien auf die Produkte aus? Und wie wirkt sich der Finanzhandel umgekehrt auf Umwelt und Gesellschaft aus?

Die 7. MaRisk-Novelle verpflichtet Banken unter anderem dazu, ESG-Aspekte bzw. -Risiken in der Kreditentscheidung und -überwachung zu berücksichtigen. Ähnlich wie es Versicherungsanbieter schon seit Jahren handhaben, werden Banken und Kreditinstitute also zum Beispiel prüfen, welcher Branche ein Unternehmen angehört, wie hoch der Emissionsausstoß ist oder wie es um die Gleichberechtigung steht.

Der Studie „Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kreditprozess für Firmenkunden“ (2023) zufolge berücksichtigen zwar erst 38 % der befragten Banken ESG-Risiken. Doch die Folgen der Entwicklung sind schon jetzt spürbar. So lehnten Banken und Fonds beispielsweise schon 2021 den Antrag der STEAG ab – unter anderem, weil der Stromerzeuger mehrere Steinkohlekraftwerke betreibt und eine unsichere Kohleausstiegsstrategie verfolgt.

Keine Finanzierung ohne ESG-Check: Diese Daten wollen Banken jetzt sehen

Zur generellen CSR-Berichtspflicht kommen also weitere Verpflichtungen hinzu – zumindest für die Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen. Doch welche Nachhaltigkeitsinformationen sind jetzt konkret gefordert? Der Bundesverband deutscher Banken hat einen ersten Fragenkatalog zusammengestellt, der Nachhaltigkeits-KPI zusammenstellt.

Der ESG-KPI-Grundkatalog orientiert sich an der CSRD, der EU-Taxonomie sowie verschiedenen Berichtsstandards wie GRI. Neben allgemeinen Informationen zum Unternehmen finden Sie in dieser Übersicht Fragen zu folgenden ESG-Aspekten:

  • Umwelt und transitorische Risiken – z.B.: Welcher Anteil der Geschäftsaktivitäten Ihres Unternehmens wirkt sich negativ auf Biodiversität oder das Ökosystem aus?
  • Physische Risiken – z.B.: Welche Maßnahmen hat Ihr Unternehmen zur Reduzierung physischer Risiken getroffen bzw. geplant?
  • Soziales – z.B.: Verfügt Ihr Unternehmen über eine Anti-Diskriminierungs-Richtlinie?
  • Governance – z.B.: Ist in Ihrem Unternehmen die Vergütung der Führungsebene (auch) an die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen gekoppelt?

Der Bankenverband räumt ein, dass dieser Katalog nicht abgeschlossen ist und für Banken nicht verbindlich ist. Für Unternehmen heißt das also: Sammeln Sie Ihre ESG-Daten strukturiert und behalten Sie den Überblick. So fällt es Ihnen leichter, Ihrer Bank bei Finanzierungsanträgen alle benötigten ESG-Daten schnell zur Verfügung zu stellen. VERSO unterstützt Sie dabei – mit Software, Services und Weiterbildung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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EU-Flaggen: Die EU hat zur Umsetzung des Green Deal drei wichtige Richtlinien in Kraft gesetzt
21.08.2023

Die ESG-Richtlinien der EU und wie sie zusammenhängen

Der Green Deal der Europäischen Union

Die Europäische Union will mit ihrem Green Deal die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen lenken. Zu dem umfangreichen Programm gehören auch drei wichtige ESG-Richtlinien und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU-Taxonomie,
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Aber wie hängen sie zusammen und warum sind alle drei für Unternehmen wichtig?

ESG-Regulatorik: Zusammenhänge und Fakten

Dieses Factsheet bietet einen kompakten Überblick über die Zusammenhänge, Anforderungen, Anwendungsbereiche und Zeitpläne der wichtigsten ESG-Regularien.

EU-Taxonomie, CSRD und SFDR kurz erklärt

Bevor wir einen genaueren Blick auf die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR werfen, betrachten wir die drei EU-Vorgaben zunächst einzeln.

Die Europäische Union hat den EU Green Deal bereits im Jahr 2019 verabschiedet. Das Programm sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die tief in Wirtschaft und Industrie vordringen. Dazu gehören eben auch die drei Richtlinien.

Der European Green Deal im Überblick: Der European Green Deal fordert Klimaneutralität bis 2050 in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Schadstoffe, Lebensmittel, Mobilität, Biodiversität und Klima. Die Ziele werden mittels der EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Direktive und Sustainable Finance Disclosure Regulation erreicht.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Verordnung legt Kriterien für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Produkte fest. Demnach muss eine Wirtschaftsaktivität

  • einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
  • nicht eines oder mehrere der anderen Umweltziele beeinträchtigen und
  • unter Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) ausgeübt werden.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur EU-Taxonomie.

CSRD

Während die EU-Taxonomie den Fokus auf Aktivitäten und Produkte legt, liegt er bei der Corporate Sustainability Reporting Directive auf der Unternehmenseben. Die CSRD wird ab 2024 stufenweise eingeführt und regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Schlussendlich sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland sowie etwa 50.000 in der EU von der Richtlinie betroffen. Die CSRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance). In diesem Zusammenhang gibt es in der Europäischen Union erstmals einen verbindlichen Berichtsstandard: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Weitere Information gibt es in unserem Factsheet zur CSRD.

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschafte sowie Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Produkten und Portfolios. Durch die erhöhte Transparenz sollen ökologische und soziale Faktoren stärker bei Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen berücksichtigt werden. Sozusagen eine Verpflichtung zu “Sustainable Finance”.

Weitere Informationen gibt es in unserem Factsheet zur SFDR.

Die Beziehung zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR

Um mehr Geld in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu leiten, ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Kundschaft, Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren sowie viele weitere Einzelpersonen und Gruppierungen fordern detaillierte Angaben zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance. Das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, CSRD und SFDR legt hier den Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten fest.

Die gegenseitigen Beziehungen zwischen EU-Taxonomie, CSRD und SFDR können Sie in unserer Darstellung gut erkennen.

Wie Sie sehen, hängen die drei Regelwerke eng miteinander zusammen und überschneiden sich sogar inhaltlich. Zunächst einmal liefert die EU-Taxonomie ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewandt wird.

Zusammenhang von CSRD, SFDR und EU-Taxonomie

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über verschiedene ESG-Aspekte zu berichten. Betroffene Unternehmen müssen dabei auch Angaben zu drei wesentlichen Kennzahlen der EU-Taxonomie machen – und zwar zum Anteil der Taxonomie-fähig Wirtschaftstätigkeiten

  • am Gesamtumsatz
  • an den Investitionsausgaben (CapEx) und
  • den Betriebsausgaben (OpEx).

EU-Taxonomie und CSRD spielen auch in die SFDR hinein. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen für ihre ESG-Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder ein komplett nachhaltiges Anlageziel haben, zu Kennzahlen der EU-Taxonomie berichten. Hier sind Angaben nötig, zu welchem Anteil ein Finanzprodukt in Taxonomie-konforme Aktivitäten investiert. Abgefragt werden beispielsweise Informationen zu Treibhausgasemissionen, Verbrauch und Produktion nicht erneuerbarer Energien, Lohnunterschiede und Geschlechtervielfalt. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bekommen die Finanzdienstleister wiederum aus den CSRD-Berichten der Unternehmen, in die sie investieren.

Aktuell kommt es allerdings zu einem gewissen Spannungsfeld. Die CSRD, also die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, gilt für zahlreiche Unternehmen noch nicht. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt. Erst ab 2025 wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen nach und nach erweitern. Aufgrund der SFDR müssen zahlreiche Unternehmen aber schon jetzt Nachhaltigkeits-Informationen an Finanzmarktteilnehmer berichten, wenn Sie einen Kredit oder eine Investition benötigen.

Es zeigt sich also: Für Unternehmen lohnt es sich, frühzeitig mit der Berichterstattung und der Datensammlung anzufangen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Im Factsheet zu den wichtigsten Standards erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist?

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Unternehmen nachhaltiger auszurichten. Zunächst wächst der Druck von außen – beispielsweise durch regulatorische Vorgaben, aber auch durch Kundschaft, Geschäftspartner und Mitbewerber. Aber auch aktuelle und potenzielle Mitarbeitende achten verstärkt darauf, wie ihr (künftiger) Arbeitgeber handelt und ob das mit ihren Ansichten vereinbar ist.

Nachhaltigkeit kann somit unter anderem für einen Wettbewerbsvorteil sorgen, die Marke stärken, die Motivation der Mitarbeitenden erhöhen, Kunden ans Unternehmen binden und neue Arbeitsplätze schaffen. Wie wir oben gesehen haben, hilft es zudem bei der Suche nach Investorinnen und Investoren. Und natürlich leistet ein Unternehmen damit einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten. Zahlreiche Studien, die dies belegen, finden Sie im Blogbeitrag „Warum ist Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig?“.

Wir unterstützen Sie beim ESG-Bericht

Sie sollten also frühzeitig damit beginnen, die relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Viel Zeit und Mühe können Sie sich mit dem Einsatz einer spezialisierten Nachhaltigkeitssoftware wie dem VERSO ESG Hub sparen. Unsere Sustainability Expert:innen unterstützen Sie darüber hinaus beim gesamten Berichtsprozess – von der Wesentlichkeitsanalyse, über Strategie und Klimabilanz bis zum fertigen Reporting. Zusätzlich können Sie sich in der VERSO Academy das nötige Wissen für die Berichterstattung aneignen

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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