Baumstamm mit Efeublättern als Symbolbild für die EUDR
04.04.2025

EUDR: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die EUDR will den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng regulieren. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen und wie können Sie sich darauf vorbereiten? In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die neue Entwaldungsverordnung und geben praktische Tipps zur Umsetzung.

Was ist die EUDR? Die Entwaldungsverordnung kurz erklärt

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung kommen umfassende Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Unternehmen müssen in der Lage sein, den gesamten Weg eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen.

Die EUDR fordert von betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten und Angaben. „Angesichts der doch enormen Komplexität muss man sagen: Dieses Gesetz schreit nach einer Umsetzung per Software. Beim LkSG gilt das natürlich schon, aber bei der EUDR gilt das noch mehr, da eine Umsetzung ohne Software nahezu nicht möglich ist, wenn man es in irgendeiner Weise pragmatisch halten möchte”, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Ab 30.12.2025 beginnt die Anwendungsphase der EUDR für große und mittlere Unternehmen. Kleine Unternehmen haben 6 Monate mehr Zeit zur Umsetzung.

Ab 30.12.2025 Ab 30.06.2026
Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

> 50 Mitarbeitende
> 10 Mio. € Umsatz
> 5 Mio. € Bilanzsumme

Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

< 50 Mitarbeitende
< 10 Mio. € Umsatz
< 5 Mio. € Bilanzsumme

Zeitstrahl der EUDR-Fristen

In 2 Stunden zur EUDR-Strategie – Workshop für Unternehmen

Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die EUDR vor! In unserem EUDR Scoping Workshop analysieren wir gemeinsam Ihre Lieferkette, identifizieren Risiken und entwickeln eine maßgeschneiderte Roadmap zur rechtskonformen Umsetzung.

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR ist produktbasiert und gilt damit ausnahmslos für alle Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe und Waren handeln.

Betroffene Unternehmen werden nach Marktrolle unterschieden. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Pflichten – mehr dazu im Abschnitt EUDR-Marktrolle klären.

Marktteilnehmer Händler
Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse erstmalig in den EU-Markt importieren oder von dort exportieren. Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen.

Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Ausnahmen macht die EUDR bei:

  • 100-prozentigen Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukten
  • Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden (ausgenommen Holzprodukte)
Überblick der von der EUDR betroffenen Waren und Rohstoffe

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit: Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten? Praktische Tipps zur Umsetzung der EUDR

Schritt 1: EUDR-Marktrolle klären

Die EU-Entwaldungsverordnung kategorisiert betroffene Unternehmen nach Händlern und Marktteilnehmern, sowie nach KMU und Nicht-KMU (Achtung: Die EUDR hat hierfür eigene Maßstäbe!)

Daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Anforderungen – zum Beispiel:

  • Marktteilnehmer müssen laut EUDR-Verordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben.
  • Händler können sich auf diese Sorgfaltserklärung berufen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren.
  • Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.
  • KMU (lt. EUDR-Definition) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Finden Sie im ersten Schritt mit unserem kostenlosen Check einfach heraus, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten für Sie anfallen.

Schritt 2: EUDR-Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert.

Außerdem verlangt die Entwaldungsverordnung eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020.

Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

Schritt 4: Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

Schritt 5: Dokumentieren und berichten

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Mit Ausnahme von „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Welche Sanktionen bringt die EUDR?

Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming (öffentliche Bekanntmachung des Unternehmens und seiner Verstöße)

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Hintergrundwissen zur neuen EU-Entwaldungsverordnung

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten weiterhin mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal wurde nun die EUDR eingeführt, um die Maßnahmen zu stärken. Ab Ende 2025 ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Dabei ist es egal, ob dieser Wald in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

EUDR: Die 34 wichtigsten Fragen und Antworten

Sichern Sie sich verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Fragen rund um die EUDR – von Datensammlung bis Sorgftalserklärung.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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LKW-Fahrer mit Klemmbrett – Symbolbild für die Dekarbonisierung der Lieferkette
31.03.2025

Lieferkette dekarbonisieren: So erreichen Unternehmen ihre Klimaziele entlang der Supply Chain

Lieferanten an Bord holen und strategisch die Supply-Chain-Emissionen senken – Ihre Anleitung zur Dekarbonisierung der Lieferkette.

Ca. 80 % der Emissionen eines Unternehmens entstehen entlang der Lieferkette. Der Weg zur Net Zero braucht daher auch klare Klimaziele für die Lieferkette. Aber Ziele allein sind nicht alles. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie gezielt Ihre Lieferkette dekarbonisieren.

Warum ist Klimaschutz gerade in der Lieferkette so wichtig?

Schauen wir uns zunächst aus zwei Perspektiven an, warum die Lieferkette beim Klimaschutz eine führende Rolle spielt. 

Klimaschutz ist gesetzlich vorgeschrieben 

Das LkSG, die EUDR und der CBAM verlangen Transparenz in der Lieferkette. Der Standard ESRS E1 („Klimaschutz und Klimawandel“) fordert zudem Klimaziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen. Bis in Scope 3 hinein. 

Übersicht: Unterschiede zwischen Scope 1, Scope 2 und Scope 3

So sieht die trockene Sicht des Gesetzes aus. Wer sich aber nicht umfassend mit Nachhaltigkeit beschäftigt, hat nur bürokratischen Aufwand statt echten Nutzen. 

Schauen wir uns deshalb an, warum die Dekarbonisierung der Lieferkette grundsätzlich Top-Prio hat.

Lieferketten-Dekarbonisierung macht Unternehmen zukunftssicher

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht regulatorisch zum Klimaschutz verpflichtet ist, lohnt er sich dennoch allemal.

3 gute Gründe für die freiwillige Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette:

1.    Der Klimawandel birgt Risiken für die Lieferkette. Extremwetter-Ereignisse werden häufiger und können Produktionsstätten und Transportwege beschädigen, blockieren oder ganz zerstören. Die Folge: Lieferverzögerungen und Produktions- und Ernteausfällen mit erheblichen finanziellen Verlusten und Frust bei Kunden. 

2.    Klimafreundliche Produkte werden zum Wettbewerbsvorteil. 79 % der befragten Konsument:innen einer Capgemini-Studie wollen im Sinne der Nachhaltigkeit ihr Kaufverhalten ändern. 66 % antworteten sogar, dass sie bei der Auswahl von Produkten und Services gezielt auf Umweltfreundlichkeit achten. 

3.    ESG-Commitment wird Entscheidungs-Kriterium bei der Auftragsvergabe. Allein schon bei großen Auftraggebern, die unter CSRD oder CSDDD fallen. Laut Business Development Bank of Canada werden 92 % der großen Unternehmen klare ESG-Informationen von ihren Zulieferern einfordern. 

Vom Warum zum Wie: Schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an, wie Sie Ihre Lieferkette dekarbonisieren.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen an nachhaltige Lieferketten – mit praxisnahen Tipps für zukunftssichere Lieferketten.

4 Schritte zur Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette

Schritt 1: Scope-3-Emissionen abschätzen 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Lieferanten, um Ihre Lieferkette strategisch zu dekarbonisieren. Stellen Sie sich eine Liste der Ausgaben und Warengruppen zusammen. Daraus können Sie Lieferanten-Emissionen abschätzen.  

Fehlen Ihnen genaue Daten, können Sie dafür zunächst auf Durchschnittsdaten der Branche zurückgreifen. Präzisieren Sie die Verteilung, sobald Ihnen Primärdaten der Lieferanten zur Verfügung stehen. 

Schritt 2: Scope-3-Hotspots erfassen und Klimareifegrad der Lieferanten bewerten 

Filtern Sie Ihre Lieferanten dann nach ihrem Klimareifegrad. Der VERSO Supply Chain Hub ermöglicht das über direkte Anfragen. 

  • Kein Reifegrad vorhanden: Dekarbonisierungsstrategie oder -maßnahmen fehlen gänzlich. 
  • Geringer Reifegrad: Erste Schritte zur CO₂-Reduktion wurden unternommen, aber noch kein systematisches Vorgehen. 
  • Fortgeschrittener Reifegrad: Konkrete Reduktionsmaßnahmen werden umgesetzt, sind aber noch nicht in den Geschäftsprozessen verankert. 
  • Hoher Reifegrad: Der Lieferant setzt die Dekarbonisierung systematisch um, Reduktionsmaßnahmen sind fest in die Unternehmensstrategie integriert. 
  • Sehr hoher Reifegrad: Nachhaltigkeit steht schon lange auf der Agenda. Mit innovativen Herangehensweisen und hohen Standards geht der Lieferant als Paradebeispiel voran. 

Anhaltspunkte hierfür sind bspw.: 

  • Rohstoffherkunft 
  • Energie- und Ressourceneffizienz 
  • Einsatz erneuerbarer Energien in Produktion und Transport 
  • Verifizierte (!) CO₂-Kompensationsprojekte 
  • Freiwilliges Bereitstellen eines Nachhaltigkeitsberichts. 

Sie wissen nun, wie die Emissions-Lasten in Ihrer Lieferkette verteilt sind. Außerdem können Sie abschätzen, wie ernst Ihre Lieferanten das Thema Nachhaltigkeit schon nehmen. Das verschafft Ihnen einen Überblick, welche Lieferanten besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen. 

Schritt 3: Klimaziele festlegen, Lieferanten onboarden 

Legen Sie klare, wissenschaftsbasierte Klimaziele für Ihre Lieferkette fest. Die sollten mit den Ergebnissen der Klimaforschung übereinstimmen und das Pariser Klimaabkommen unterstützen. Branchenspezifische Hilfestellungen finden Sie z.B. bei der Science Based Targets Initiative (SBTi). 

Dann geht es an die eigentliche Dekarbonisierung der Lieferkette. Die SBTi empfiehlt hierzu folgendes Vorgehen: 

  1. Kommunikation 
  2. Zusammenarbeit 
  3. Unterstützung 
  4. Überwachung 
  5. Verstärkung 

Informieren Sie nun also Ihre Lieferanten über Ihre Klimaziele für die Lieferkette und motivieren Sie sie zur Zusammenarbeit. 

Unser Tipp: Beziehen Sie Ihre Lieferanten von Anfang an ein. Das erhöht die Chance auf eine gute Zusammenarbeit. Net Zero ist Teamwork! 

Schritt 4: Klimastrategie implementieren 

Langfristig senken Sie die Emissionen Ihrer Lieferkette nur, wenn Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammenarbeiten. Unterstützen Sie sie deshalb beim Umsetzen der Ziele. 

Das könnte z.B. so aussehen: 

  • Spezifische Maßnahmen durchsetzen: Walmart hat seine Lieferanten etwa beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt. Der Konzern erreichte seine Supply-Chain-Emissionsziele damit 6 Jahre früher als geplant. 
  • Mit Wissen oder Ressourcen supporten: Steigern Sie bspw. durch Schulungen das Nachhaltigkeits-Know-how und somit auch den Klimareifegrad Ihrer Lieferanten. 
  • Wettbewerb unter den Lieferanten anregen: Vor allem große Unternehmen werden ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen. In den kommenden 5 Jahren steigt außerdem die Anzahl der Kriterien, zu denen Lieferanten berichten müssen. 

Helfen Sie Ihren Lieferanten auch, Prozesse zu optimieren oder gar komplett neue Wege zu gehen. Überprüfen Sie kontinuierlich den Fortschritt und machen Sie die Klimaziele zum festen Punkt auf der Agenda Ihrer Lieferantengespräche. 

Echte Nachhaltigkeit braucht einerseits Transparenz und Ehrlichkeit. Aber sie braucht auch Konsequenz. Geben Sie Ihren Lieferanten also auch zu verstehen: Wer nicht mitmacht, fliegt über kurz oder lang raus.  

Besonders Lieferanten mit geringem Reifegrad werden nicht von heute auf morgen umsteigen können. Dennoch sollten sie langfristig den Willen zeigen, Produktion und Transport nachhaltig zu gestalten. Schließlich hilft das nicht nur dem Klima – sondern auch der eigenen Unternehmensresilienz. 

Webinar: Nachhaltigkeit in produzierenden Unternehmen: Wirksame Prozesse & Maßnahmen

Wie binden Sie Nachhaltigkeit konkret in Fertigungsprozesse ein und finden die richtigen Hebel für eine nachhaltige Transformation? Ein Webinar für alle, die Nachhaltigkeit im Unternehmen gezielt voranbringen und umsetzbar gestalten wollen.

20.05.2025 – 11 Uhr

Wie dekarbonisiere ich meine Lieferkette möglichst einfach?

Je komplexer Ihre Lieferkette, desto schwieriger wird auch die Datensammlung und das Management. Fehlende Ressourcen und umherfliegende, lückenhafte Daten machen es schwer, Lieferkettenemissionen gezielt zu senken.

Mit den richtigen Tools dekarbonisieren Sie Ihre Lieferkette mit weniger Aufwand.

Der VERSO Climate Hub und der VERSO Supply Chain Hub helfen Ihnen beim strategischen Klima-Management: 

  • Der VERSO Climate Hub vereinfacht Ihnen die Berechnung Ihres CO₂-Fußabdrucks unter Berücksichtigung der einzelnen Scopes. 
  • Mit dem VERSO Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert den Klimaschutz-Reifegrad Ihrer Lieferanten und holen CO₂-Fußabdrücke ein. Diese wiederum helfen Ihnen, Ihre Klimastrategie im Climate Hub zu verfeinern und Einsparungen transparent zu machen. 
  • Mit der Reporting-Funktion erstellen Sie anschließend qualifizierte Berichte gemäß GRI/CSRD für das CDP oder die SBTi. 
So managen Sie mit VERSO Ihre Klimaziele

Schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Ihr Unternehmen seine Net-Zero-Ziele erreicht!

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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ESG in der Lieferkette
14.02.2025

ESG in der Lieferkette: 19+1 To-dos für den Einkauf

Anforderungen bis zum Horizont: Wo sollten Sie am besten anfangen, um ESG-Compliance entlang der Lieferkette zu schaffen und die vielen Chancen von ESG für Ihr Unternehmen zu realisieren? Dieser Beitrag zeigt’s – mit 19 To-dos und einem Bonustipp.

Für Einkaufs- und Supply-Chain-Verantwortliche bedeuten Regularien wie das LkSG, die CSDDD, die CSRD, die EUDR und der CBAM: mehr Dokumentationspflichten, höhere Transparenzanforderungen und steigender Druck auf Lieferanten.

Trotz aller Herausforderungen ist ESG-Compliance in der Lieferkette eine Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen, Kosten zu senken und die eigene Marktposition zu stärken. Mit der richtigen Strategie wird Nachhaltigkeit vom Cost Center zum Profit Center.

Doch wo fangen Sie am besten an? Diese praxisnahe Checkliste mit 19 umsetzbaren To-dos und einem Bonustipp verschafft Klarheit.
 

Leiten Sie diesen Beitrag gern weiter, wenn er Ihnen weitergeholfen hat.  

ESG-Regularien überblicken und priorisieren

1. Abgleichen, welche ESG-Regularien Ihre Lieferkette betreffen könnten

Lieferketten-Regularien mit Anwendung in 2025 Lieferketten-Regularien mit Anwendung nach 2025
LkSG Forced Labour Regulation
CSRD CSDDD
EUDR ESPR/Digitaler Produktpass
EU-Taxonomie Right to Repair
CBAM
EU-ETS
Weitere Regularien wie Batterie-VO oder Kreislaufwirtschaftsgesetz

2. Prüfen, welche Regularien für Ihr Unternehmen gelten und wann – einige Regularien (z.B. CSRD, CSDDD und EUDR) werden gestaffelt umgesetzt

3. Für die meisten Unternehmen sind aktuell vor allem CSRD, LkSG/CSDDD, CBAM und EUDR relevant

Zum Weiterlesen:

ESG-Daten in der Lieferkette erfassen und Transparenz erhöhen

4. Aktuelle Lieferanten-Stammdaten einholen und Ansprechpartner festlegen

5. Standardisierte ESG-Abfragen für Lieferanten nutzen, durch gezielte Audits überprüfen

6. Scope-3-Emissionen und Hotspots erfassen

7. Klimaziele für die Lieferkette festlegen, Klimastrategie implementieren

Zum Weiterlesen:

ESG-Risiken identifizieren und managen

8. Lieferanten nach menschenrechtlichen, umweltbezogenen und Klimarisiken überprüfen (abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse)

9. Maßnahmen zur Risikoprävention etablieren und Abhilfemaßnahmen schaffen

10. Ganzheitliches, zukunftssicheres Managementsystem für Lieferketten-Risiken etablieren

Lieferantenmanagement für langfristige ESG-Compliance stärken

11. ESG-Kriterien in Lieferverträgen verankern, Code of Conduct kommunizieren

12. ESG-Reifegrad der Lieferanten ermitteln

13. Schulungen und Unterstützungen für Lieferanten anbieten, um ESG-Standards zu verbessern

14. ESG-Performance der Lieferanten regelmäßig prüfen

Zum Weiterlesen:

IT-Systeme prüfen und Datenverwaltung optimieren

15. Schnittstellenfähigkeit Ihrer IT-Systeme prüfen

16. Digitale ESG-Datenverwaltung einführen, um vollständige Transparenz und Kommunikation mit Lieferanten zu gewährleisten

ESG-Reporting abhaken und Compliance sicherstellen

17. Daten konsolidieren und Berichtsprozesse standardisieren

18. Regelmäßiges Reporting sicherstellen, dabei Synergien nutzen: Einige BAFA-Anforderungen (LkSG) überschneiden sich mit den ESRS (CSRD), EUDR- und CBAM-Daten und können für CSRD-Bericht weiterverwendet werden

19. Externe Prüfstellen (z.B. Wirtschaftsprüfer:innen) frühzeitig einbinden

Bonustipp: So gelingt ESG-Compliance in der Lieferkette mit weniger Aufwand

Zugegeben: Die ESG-Vorgaben für Lieferkettenverantwortliche sind anspruchsvoll. Aber mit der richtigen Strategie lassen sie sich effizient bewältigen. Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Anhaltspunkt, um Ihre Lieferkette ESG-konform aufzustellen. Eine genauere Aufschlüsselung finden Sie in unserem Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten.

Unser Bonus-Tipp: Der VERSO Supply Chain Hub schafft Transparenz und unterstützt Sie effizient bei der Umsetzung von LkSG, CSRD, CBAM und EUDR – automatisiert und rechtlich abgesichert.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Dieser Leitfaden verschafft Ihnen auf 17 Seiten einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen.

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Ein Mann führt einen anderen durch eine Fabrikhalle. Symbolbild für Lieferantenbeziehungen. Darauf der Text: Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Best Practices im Supplier Management
20.12.2024

Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Best Practices im Supplier Management

Supplier Management ist der Schlüssel zur ESG-Compliance. Lesen Sie, wie Sie gezielt Ihre Lieferantenbeziehungen stärken.

Ihre Lieferkette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Doch wie sorgen Sie dafür, dass Sie sich bei der Nachhaltigen Transformation Ihrer Supply Chain auf die Lieferanten verlassen können? Supplier Management ist der Schlüssel – dieser Beitrag zeigt, wie Sie Transparenz schaffen, Risiken minimieren und Ihre Lieferantenbeziehungen mit dem VERSO Supply Chain Hub strategisch stärken.

Warum Lieferanten Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sein sollten

Nachhaltige Lieferketten sind Teamwork. Wer hier vorankommen will, muss eng mit den Lieferanten zusammenarbeiten. Zwei Gründe sprechen besonders dafür.

Lieferkettentransparenz braucht Zusammenarbeit

Die CSRD verlangt Unternehmen umfassende Transparenz in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Ohne die aktive Zusammenarbeit mit Lieferanten ist es nahezu unmöglich, entsprechende Prozesse zu schaffen und die notwendigen Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance zu erhalten.

Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied

Zweiter Aspekt: Soll ihre gesamte Lieferkette nachhaltig werden, muss auch jeder Teil dieser Lieferkette nachhaltig sein. Klingt erst einmal völlig logisch. In der Praxis bedeutet das: Nachhaltigkeit sollten Sie nicht nur top-down vorgeben, und hoffen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Sehen Sie es vielmehr als Projekt, an dem Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten arbeiten. Das heißt z.B. auch, dass einige Lieferanten bei der Nachhaltigen Transformation stark entwickelt werden müssen. Denn nur, wenn Sie im Rahmen des Supplier Managements jedes Glied ihrer Kette stärken, ist die Resilienz wirklich gegeben.

Herausforderungen im Supplier Management

Ein effektives Supplier Management zu etablieren, ist einfacher gesagt als getan. Unternehmen stehen häufig vor Problemen wie schlechter Datenqualität, komplexen Anforderungen und mangelnden Prozessen. Doch mit den richtigen Ansätzen meistern Sie Ihre Herausforderungen im Lieferantenmanagement.

Lückenhafte Daten und fehlende Transparenz

Ein häufiges Problem im Lieferantenmanagement ist der Mangel an belastbaren Daten. Häufig fehlen präzise Informationen zu Arbeitsbedingungen, CO₂-Emissionen oder Produkt-Compliance. Einmal jährlich Daten abzufragen, reicht jedoch nicht aus. Besser ist es, Ihre Lieferanten und deren ESG-Compliance kontinuierlich zu monitoren.

Komplexität geht über Nachhaltigkeit hinaus

Supplier Management umfasst mehr als nur das Diktieren von Nachhaltigkeitszielen. Unternehmen müssen Zertifikate verwalten, Risiken überwachen und bewerten, Sanktionen beachten und, und, und. Nachhaltigkeit darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss in eine umfassende Lieferantenbewertung integriert werden.

Ungünstige Lieferantenauswahl und mangelnde Entwicklung

Die Auswahl und Entwicklung von Lieferanten ist ein weiterer kritischer Punkt. Häufig fehlen klare Prozesse zur Bewertung und Weiterentwicklung. Zudem werden Lieferanten oft nur während Audits überprüft. Die Entwicklung von Lieferanten hin zu mehr Nachhaltigkeit erfordert Zeit und gezielte Maßnahmen. Daten sollten nicht nur erfasst, sondern zwischen Audits aktiv genutzt werden, um Fortschritte anzustoßen. Gleichzeitig bleiben Kommunikation und Dokumentation Schlüsselfaktoren – insbesondere bei der Lieferantennominierung.

Klare Kommunikation und Partnerschaft

Transparenz und eine offene Kommunikation sind essenziell. Setzen Sie auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Legen Sie Ihren Gespräche Daten zugrunde, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Vor-Ort-Besuche und gezielte Audits schaffen eine Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit und individuelle Verbesserungen.

Nachhaltige Lieferketten funktionieren nicht auf Knopfdruck

„Nachhaltige Beschaffung lässt sich nicht nebenbei umsetzen. Der Weg dorthin erfordert neue Strukturen und bindet kontinuierlich Ressourcen“, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen im Interview zu nachhaltigen Lieferketten. Das Problem: Viele Unternehmen schieben Nachhaltigkeit so lange wie möglich auf – und stehen dann kurz vor der Frist unter massivem Druck.

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Außerdem bekommen Sie praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

Unsere Tipps für starkes Supplier Management

Wie meistern Sie diese Herausforderungen nun aber und schaffen das Fundament für starke Lieferantenbeziehungen? Hier sind unsere Top-Tipps für zielführendes Lieferantenmanagement – und wie es mit dem VERSO Supply Chain Hub gelingt.

Von Anfang an auf zuverlässige Lieferanten setzen

  • Etablieren Sie klare Standards für die Lieferantennominierung, z. B. Nachhaltigkeitskriterien und finanzielle Stabilität.
  • Überwachen Sie Ihre Kriterien im VERSO Supply Chain Hub kontinuierlich.

Klar kommunizieren und die Partnerschaft fördern

  • Führen Sie Gespräche datenbasiert und setzen Sie auf transparente Kommunikation.
  • Fördern Sie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durch regelmäßige Audits und Vor-Ort-Besuche.

Verbindliche Standards und Beschaffungspolicies etablieren

  • Entwickeln Sie – wenn noch nicht getan – verbindliche Beschaffungspolicies inkl. Nachhaltigkeitsziele, Compliance-Vorgaben und Qualitätsanforderungen. Lassen Sie diese nicht nur unterschreiben, sondern prüfen Sie sie konkret nach.
  • Überwachen Sie Einhaltung und Abweichungen mit dem VERSO Supply Chain Hub.

Lieferanten-Entwicklung aktiv fördern

  • Fördern Sie Lieferanten durch Schulungen und gemeinsame Projekte.
  • Setzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie als festen Punkt auf die Agenda in Lieferantengesprächen.
  • Nutzen Sie Monitoring-Tools, um Fortschritte zu dokumentieren und sich das Commitment Ihrer Lieferanten einzuholen.

Daten kontinuierlich einholen

  • Erheben Sie die nötigen Daten nicht nur punktuell, sondern monitoren Sie kontinuierlich.
  • Machen Sie Ihren Lieferanten die Datenübertragung dabei so einfach wie möglich – z.b. mit standardisierten Abfragen im VERSO Supply Chain Hub.

Gezielt Tools im Supplier Management einsetzen

  • Machen Sie es sich nicht unnötig kompliziert – eine digitale Plattform erleichtert Ihnen das Datenmanagement, Monitoring und die Risikoüberwachung um ein Vielfaches.
  • Der VERSO Supply Chain Hub bietet zahlreiche Funktionen, die speziell auf Supplier Relationship Management (SRM) zugeschnitten sind.

CSRD: 10 Tipps zur Datensammlung

So sammeln Sie strategisch alle wichtigen Daten für den CSRD-Bericht.

Lieferantenmanagement als Schlüssel zur ESG-Compliance

Ein starkes Supplier Management ist der Grundstein für nachhaltige und resiliente Lieferketten. Klare Prozesse, transparente Kommunikation und der gezielte Einsatz des VERSO Supply Chain Hub ermöglichen es Unternehmen, nicht nur regulatorische Anforderungen wie die CSRD zu erfüllen, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Gehen Sie von der Theorie doch am besten gleich zur Praxis über und erfahren Sie in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo, wie VERSO Ihr Supplier Management zukunftssicher macht.

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Ein Stapel Bewehrungsstahl-Stangen, als Symbolbild für den CBAM
31.10.2024

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil der EU-Klimastrategie und zielt darauf ab, CO2-Emissionen auch über die EU hinaus zu bepreisen. Der CBAM bringt neue Herausforderungen für den Einkauf und die Lieferkette. Lesen Sie in diesem Beitrag, was mit dem CBAM auf Sie zukommt und wie Sie ihn meistern!

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 1. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet.

Der CBAM soll …

  • bestehende Maßnahmen zur Emissionsminderung stärken,
  • Unternehmen anregen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren statt zu verlagern, und
  • Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren, vor kostenbedingten Wettbewerbsnachteilen schützen

Welche Waren und Unternehmen betrifft der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die besonders emissionsintensive Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren. Unter den CBAM fällt:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom
Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Anhang I der CBAM-Verordnung listet im Detail die betroffenen KN-Codes auf – einfacher finden Sie diese aber auch in unserem kompakten CBAM-Factsheet.

Die wichtigsten Fakten zum CBAM

Von betroffenen HS-Codes bis Fristen: Unser Factsheet sammelt alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden. Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigten Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren

Wie funktioniert der CBAM?

CBAM-Verordnung: Zeitplan

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 1. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten und muss quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren erstellen.

Hier ein kurzer Überblick zum Zeitplan vom CBAM und den entsprechenden Anforderungen:

  • 17.08.2023: Veröffentlichung der CBAM-Durchführungsverordnung
  • 01.10.2023: Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase mit quartalsweiser Berichtspflicht zu importierten CBAM-Waren
  • 01.01.2024: Beginn der Berichtspflicht
  • 01.07.2024: Pflicht zum Erfassen spezifischer Emissionsdaten
  • 01.01.2025: Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder:innen
  • 01.01.2026: Beginn von Implementierungsphase und Zertifikatehandel
Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

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Das gehört in den CBAM-Bericht

Ab 01.10.2023 – Quartalsbericht, einzureichen bis 1 Monat nach Quartalsende

  • Stammdaten Ihres Unternehmens
  • CBAM-Accountnummer
  • Anzahl und Art importierter Waren
  • CBAM-relevante Treibhausgasemissionen (spezifisch, keine Standardwerte!)
  • CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland

Ab 31.05.2026 – jährliche CBAM-Erklärung zum vorangegangenen Kalenderjahr, ab 2026

  • Gesamtmenge importierter Waren
  • Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe
  • Gesamtanzahl der CBAM-Zertifikate, die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Emissions-Ausgleichspflicht und CBAM-Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu über Zertifikate auszugleichen. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent Ihrer importierten CBAM-Produkte auszugleichen. Den nötigen Ausgleich und die entsprechende Menge an Zertifikaten müssen Sie dabei selbst ermitteln.

CBAM-Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Leitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Nicht nur der CBAM verlang nachhaltiges Handeln entlang der Lieferkette. Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden, was die zahlreichen ESG-Regularien für den Einkauf bedeuten und holen Sie sich Tipps zur Umsetzung.

FAQ zum CBAM

Wo reiche ich meine CBAM-Berichte ein?

Berichtspflichtige Anmelder reichen ihre Berichte vorerst im CBAM-Übergangsregister ein. Sie erreichen das Register über das Zoll-Portal.

Sieht der CBAM Sanktionen vor?

Ja. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Gibt es Schwellenwerte beim Import von CBAM-Produkten?

Ja. Die Berichtspflicht greift erst für Importe ab 150 Euro Zollwert pro Sendung. Abgesehen davon gilt der CBAM unabhängig.

Darf ich im CBAM-Bericht noch Standardwerte nutzen?

CBAM-meldepflichtige Unternehmen dürfen seit dem 31.07.2024 eigentlich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen. Fehlen Ihnen die Echtdaten noch immer – z.B., weil Ihre Lieferanten diese nicht bereitstellen – erlaubt die Deutsche Emissionshandelsstelle Standardwerte unter Umständen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Bilden Sie Ihr Vorgehen beim Ermitteln der Echtdaten ab
  • Belegen Sie Ihre Bemühungen bzw. begründen Sie nachvollziehbar, dass Sie „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternommen haben
  • Nutzen Sie dazu das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister
  • Im abgegebenen Bericht darf es ansonsten keine Unstimmigkeiten geben – also genau hinschauen!

Wie setze ich den CBAM am besten um?

Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten an.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos und bereiten Ihre Lieferkette optimal auf kommende CBAM-Anforderungen vor: Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert – inklusive Nachweis Ihrer Bemühungen.

Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Update LkSG und CSDDD - die wichtigsten Änderungen
10.10.2024

Update zu LkSG und CSDDD: Die wichtigsten Änderungen

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD stellt im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz LkSG neue Anforderungen an Unternehmen. Um die europäische Regelung mit den nationalen Vorschriften in Einklang zu bringen, sind Anpassungen unvermeidlich. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie vorbereitet sein sollten, und geben Ihnen Handlungsempfehlungen.

Einführung in die CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Unternehmen in der EU müssen entlang ihrer gesamten Lieferkette potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren – insbesondere bei Hochrisiko-Lieferanten. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht die CSDDD noch weiter und umfasst zusätzliche soziale und ökologische Aspekte, die bisher nicht im Fokus standen.

Inhalt dieses Blogbeitrags:

  • Vergleich zwischen CSDDD und LkSG
  • Geplante Anpassungen des LkSG in Deutschland
  • Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Vergleich zwischen LkSG und CSDDD

Obwohl das deutsche LkSG und die europäische CSDDD ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede in ihren Anforderungen.

Zunächst betrifft das die Reichweite der Due-Diligence-Verpflichtungen. Beide Regularien verwenden einen risikobasierten Ansatz. Während das LkSG aber vor allem auf direkte Lieferanten fokussiert ist, fordert die CSDDD eine Betrachtung der gesamten Lieferkette. Bei Hochrisiko-Lieferanten bedarf es einer vertieften Analyse.

Außerdem deckt die CSDDD einen breiteren Bereich an Themen ab. Die europäische Richtlinie umfasst neben den 13 aus dem LkSG bekannten Risikokategorien zusätzliche soziale und ökologische Themen.

Unterschiede gibt es auch beim Geltungsbereich:

LkSG

  • Seit 2024: Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten

CSDDD

  • EU-Unternehmen
    • Ab 2027: mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1500 Millionen Euro
    • Ab 2028: mit mehr als 3000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 900 Millionen Euro
    • Ab 2029: mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen:
    • mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU generiert
Geltungsbereich LkSG und CSDDD

Schließlich sieht die CSDDD auch zivilrechtliche Haftungen vor, die im LkSG nicht enthalten sind. Betroffenen Unternehmen drohen also rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. 

Die CSDDD und die Anpassung des LkSG

Da die Anforderungen der CSDDD über die des LkSG hinausgehen, ist eine Anpassung des deutschen Gesetzes unvermeidlich. Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative angekündigt, das Lieferkettengesetz möglichst bürokratiearm an die neuen europäischen Regelungen anzupassen. Wie genau diese Anpassungen aussehen werden, ist allerdings noch offen.

Ein zentrales Thema ist der Geltungsbereich, da in Deutschland aktuell mehr Unternehmen vom LkSG betroffen sind als in der CSDDD vorgesehen. Es wurde diskutiert, ob die deutsche Regierung den Anwendungsbereich des LkSG ändern kann. Jedoch hindert der Wortlaut der CSDDD die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich daran, den Geltungsbereich bestehender nationaler Gesetze zu verringern. Wie die Bundesregierung mit diesem Konflikt umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Die Bundesregierung plant zudem ein Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen, das Unternehmen entlasten und ihnen bei der praktischen Umsetzung des LkSG helfen soll. Dieses Programm, das im September 2024 eingeführt wurde, enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) operationalisiert werden können, um eine praxisnahe Anwendung der Vorgaben zu ermöglichen.

Eine weitere Anpassung, die bereits konkret geplant ist, betrifft die Berichtspflichten. Um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden, sollen Unternehmen, die sowohl unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch unter das LkSG fallen, ein Wahlrecht erhalten. Sie können entweder den CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht oder den BAFA-Fragebogen für das LkSG nutzen. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den beiden Berichtsanforderungen: Der CSRD-Bericht deckt nicht alle Details ab, die im BAFA-Fragebogen verlangt werden. Unternehmen, die sich für den CSRD-Bericht entscheiden, sollten daher auf mögliche Nachfragen des BAFA vorbereitet sein und eine umfassende Dokumentation ihrer Sorgfaltspflichten intern sicherstellen.

Umsetzung des LkSG: Empfehlungen für Unternehmen

Was bedeuten die Anpassungen des deutschen LkSG für Sie und Ihr Unternehmen. Wir haben Handlungsempfehlungen zusammengestellt:

1. Informiert bleiben

Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich stetig weiter. Es ist wichtig, dass Sie über Neuerungen im Rahmen des LkSG und der CSDDD informiert bleiben, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können. Dazu bietet sich unser VERSO-Blog an und folgen Sie uns auf LinkedIn.

2. Bestehende Prozesse fortsetzen

Auch wenn einige Anpassungen des LkSG noch in der Diskussion sind, sollten Sie Ihre bisherigen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette fortsetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie auf zukünftige Anforderungen vorbereitet sind.

3. Sorgfaltspflichten etablieren

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt es sich, wirksame Sorgfaltspflichten zu etablieren. Diese helfen Ihnen, resilientere Lieferketten aufzubauen, eng mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten und langfristig die soziale Akzeptanz für Ihr Handeln zu sichern. Zudem stärken Sie Ihre Marke und tragen positiv zum Schutz von Menschen und der Umwelt bei.

4. CSRD beachten

Fällt Ihr Unternehmen unter die CSRD, müssen Sie – unabhängig von den Änderungen des LkSG – eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berichterstattung diese Anforderungen erfüllt und Sie ausreichend Daten zur Verfügung haben, um transparent und umfassend zu berichten.

Unterstützung durch VERSO bei der Umsetzung von LkSG, CSDDD und CSRD

Die Umsetzung von LkSG und CSDDD stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Der VERSO Supply Chain Hub bietet eine umfassende Lösung, um diese Anforderungen effizient zu bewältigen. Die Plattform ermöglicht eine automatisierte Risikoanalyse der gesamten Lieferantenbasis, unterstützt das Einholen von Self-Assessments und sorgt für die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen können damit sowohl den Vorgaben des LkSG als auch der CSDDD nachkommen. Mit dem ESG Hub bietet VERSO darüber hinaus die Möglichkeit, CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Radfahrerin prüft etwas an ihrem Fahrrad. Symbolbild ESG-Compliance in der Lieferkette der Fahrradbranche
09.09.2024

Compliance in der Lieferkette: Wie die Fahrradbranche die Aufgabe meistert

Die regulatorischen Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit nehmen zu und Compliance in der Lieferkette wird immer wichtiger. Wie Unternehmen die ESG-Vorgaben für die Supply Chain erfüllen und wie VERSO speziell die Fahrradbranche bei dieser Aufgabe unterstützt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Die Wirtschaft ist im tiefgreifenden Wandel. Immer mehr Unternehmen integrieren Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle. Auch in der Fahrradbranche gewinnt dieses Thema an Bedeutung – besonders in Bezug auf die Lieferkette, da hier die größten Risiken und der größte Impact der Fahrradhersteller sind. 

Zwei Faktoren spielen eine wesentliche Rolle. Zum einen starten viele Unternehmen nachhaltige Initiativen, um ihre Umweltbilanz zu verbessern. Dadurch generieren sie Business Value und Wettbewerbsvorteile.  

Zum anderen wächst der regulatorische Druck – unter anderem durch die Berichtspflicht CSRD, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM oder die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten EUDR. Compliance mit Nachhaltigkeitsanforderungen wird zur Pflicht. 

CSRD, EUDR und CBAM: Neue Vorgaben für Compliance in der Lieferkette

Im Nachhaltigkeitsbereich gibt es zahlreiche neue Vorgaben, die auch die Fahrradbranche betreffen. Eine große Rolle spielt die CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen dabei umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Was genau gefordert wird, haben wir im Blogbeitrag „CSRD und die Lieferkette” zusammengefasst.

Die Branche sieht sich aber auch mit neuen Pflichten konfrontiert, die aus der Verwendung bestimmter Rohstoffe entstehen. So fallen die Unternehmen unter die EUDR, da für die Fahrradreifen Kautschuk verwendet wird. Durch die Verwendung von CO2-intensiven Materialien wie Aluminium oder Stahl können Unternehmen auch vom CBAM betroffen sein. Beide Regularien bringen eine Bewertung bestimmter Rohstoffe sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht mit.

Wer hier Transparenz schafft und damit aufgedeckte Risiken angeht, hat die Grundlage geschaffen, um nahezu alle Anforderungen sowie Compliance in der Lieferkette zu erfüllen.

Compliance in der Lieferkette: Herausforderung durch komplexe Supply Chain

Radfahren ist – neben dem Zufußgehen – die umweltfreundlichste Fortbewegungsart: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend. Das bezieht sich jedoch lediglich auf das Treten in die Pedale. Bei der Herstellung von Fahrrädern, insbesondere von E-Bikes, sieht die Bilanz etwas anders aus.  

Neben Emissionsausstößen – unter anderem durch CO2-intensive Materialien – spielt auch das Verwenden von Risikomaterialien eine Rolle. „Rohstoffe für Motoren, Elektronik und Batterie gehen mit großen Nachhaltigkeitsrisiken einher”, erklärt Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO. Außerdem gibt es in der Fahrradbranche oft komplexe Lieferketten. Umso wichtiger ist es, Transparenz in Bezug auf diese Themen zu schaffen und Risiken zu reduzieren. 

Die Komplexität der Lieferkette ergibt sich aus der Vielzahl an Akteuren, die in die Herstellung der zahlreichen Komponenten eines Fahrrads oder E-Bikes eingebunden sind. Diese Akteure sind international verteilt, was unterschiedliche Rahmenbedingungen und weite Transportwege mit sich bringt.  

Im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad bringen E-Bikes zusätzliche Herausforderungen mit. Neue Technologien und Rohstoffe für Antrieb und Akku sind in der Produktion relevant geworden. Hier konkurrieren die Fahrradhersteller mit Branchen wie dem IT-Bereich, mit denen sie bisher kaum Berührungspunkte hatten.  

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden gefordert

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche Angaben auch zur Lieferkette zu machen. Lesen Sie, welche Angaben gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Die wachsende Bedeutung von Transparenz und Datenmanagement

„Transparenz in der Lieferkette ist der Schlüssel, um aktuellen und zukünftigen Regularien gerecht zu werden“, betont Klaus Wiesen. Viele VERSO-Kunden haben freiwillig entsprechende Prozesse etabliert, bevor sie von Regularien wie dem Lieferkettengesetz LkSG dazu verpflichtet werden.  

Riese & Müller ist ein Vorreiter der Fahrradbranche und will bis 2025 das nachhaltigste Unternehmen der E-Bike-Branche sein. Mit dem VERSO Supply Chain Hub schafft das Unternehmen die nötige Transparenz in der Lieferkette und fördert seine Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Außerdem verbessert Riese & Müller das Risikomanagement und das Lieferketten-Mapping, um Compliance in der Lieferkette zu gewährleisten.  

So weit sind allerdings nicht alle Unternehmen in der Fahrradbranche. Ein zentrales Problem ist das Sammeln und Verwalten von Daten entlang der Lieferkette. Insbesondere kleinere Hersteller haben Nachholbedarf.  

„Viele Unternehmen haben kaum strukturiert Daten gesammelt, was sie nun vor erhebliche Herausforderungen stellt, wenn sie den Anforderungen von CSRD, CBAM, EUDR und anderen Regularien gerecht werden wollen“, sagt Klaus Wiesen. Hier setzt VERSO an und bietet Lösungen, um Unternehmen bei der Neuausrichtung ihrer Prozesse und der Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen. 

Compliance in der Lieferkette: Vom Netzwerk profitieren

VERSO ist in der Fahrradbranche die führende Plattform für Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Zu den Kunden zählen neben deutschen Unternehmen wie Riese & Müller auch internationale Hersteller – beispielsweise aus den Niederlanden, der Schweiz und den USA.  

„Da es in der Fahrradbranche große Überschneidungen bei der Lieferantenbasis gibt, profitieren unsere Kunden von den geschaffenen Netzwerken, die in unserer Software hinterlegt sind“, erklärt Klaus Wiesen. Auch Lerneffekte aus vorherigen Projekten kommen allen Kunden zugute. VERSO integriert neue Regularien frühzeitig in seine Software, um auch künftig die Compliance in der Lieferkette sicherzustellen.  

EUDR: Alles, was Sie wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern. In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Compliance in der Lieferkette als Chancen für die Fahrradbranche

Die Regularien sind nicht nur mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Sie eröffnen den Unternehmen auch neue Chancen.  

Ein Beispiel ist das Risikomanagement. Die Unternehmen in der Fahrradindustrie haben in der Vergangenheit besonders stark unter Lieferengpässen gelitten. Resilienz in der Supply Chain ist daher zu einem wichtigen Thema geworden. Durch die Identifizierung von Risiken (z.B. politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Menschenrechtsverletzungen) kann ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen dieser Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Dies sorgt für robuste Lieferketten.  

Die Kunden der Fahrradhersteller legen oft großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wer die Compliance-Vorgaben erfüllt, zeigt, dass sein Unternehmen Verantwortung für ethische und umweltfreundliche Standards in der Lieferkette übernimmt. Das schafft Vertrauen, gibt einen Wettbewerbsvorteil und trägt langfristig zum Erfolg und guten Ruf der Marke bei. 

Auch das Vermeiden von Reputationsschäden und Strafen spielt eine Rolle. Unternehmen, die regulatorischen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen haben wir im Blogbeitrag Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit” zusammengefasst.  

Ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement bei VERSO

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Regularien vorbereiten. Mit der Expertise unter anderem in der Fahrradbranche ist VERSO der ideale Partner. „Mit dem VERSO Supply Chain Hub unterstützen wir unsere Kunden seit Jahren bei der Transparenz in der Lieferkette und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Unsere Softwarelösung ermöglicht eine optimierte Vorbereitung auf aktuelle und zukünftige Regularien”, betont Klaus Wiesen.  

Die Lieferkette birgt in der Fahrradbranche die größten Risiken und den größten Impact. Aber gerade mit Blick auf die CSRD ist eine ganzheitliche Betrachtung eines Unternehmens notwendig. Gemeint sind die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie die eigene Geschäftstätigkeit. VERSO bietet hier eine All-in-one-Lösung an.  

Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Mit dem Climate Hub wird der Corporate Carbon Footprint berechnet und eine Klimastrategie abgebildet. Die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg. Und zusätzliches Know-how über Nachhaltigkeit können Sie sich in der VERSO Academy aneignen.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Earth Overshoot Day
18.07.2024

Earth Overshoot Day:
3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement

Der Earth Overshoot Day markiert den Tag, an dem wir Menschen alle natürlichen Ressourcen aufgebraucht haben, die uns für dieses Jahr eigentlich zustehen. Der Erdüberlastungstag zeigt uns: Wir müssen handeln! In diesem Blogbeitrag erhalten Sie viele Infos zum Earth Overshoot Day sowie drei Tipps für ein nachhaltigeres Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen.

Stellen wir uns das mal vor: Anfang August haben wir schon unser gesamtes Jahresgehalt ausgegeben. Eigentlich sollte jetzt der große Sommerurlaub anstehen – aber nein, es ist kein einziger Cent mehr da. Ab sofort müssten wir auf Kredit leben und uns irgendwie bis Jahresende durchschlagen. Keine schöne Vorstellung, oder?

Das Erschreckende: Genauso gehen wir mit unseren planetaren Ressourcen um – und dafür steht der Earth Overshoot Day. Im Jahr 2024 fällt der Erdüberlastungstag auf den 1. August. Alle natürlichen Ressourcen, die uns Menschen in diesem Jahr eigentlich zustehen, sind aufgebraucht. Ab diesem Tag leben wir auf Kosten der Zukunft – noch ganze 5 Monate.

Ein bitterer Tag? Absolut, da gibt es nichts zu leugnen. Aber es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Nutzen wir den Tag eher als Mahnung: Handeln wir jetzt und schieben wir den Earth Overshoot Day möglichst weit nach hinten!

Nach den Informationen rund um den Erdüberlastungstag finden Sie in diesem Blogbeitrag daher drei Tipps, wie Sie das Ressourcenmanagement Ihres Unternehmens nachhaltiger gestalten können. Diese einfachen Maßnahmen, die jedes Unternehmen umsetzen kann, tragen aktiv zum Umweltschutz und Klimaschutz bei.

 

Definition: Was ist der Earth Overshoot Day?

Der Earth Overshoot Day wird seit 1971 berechnet. Auf Deutsch wird er auch als Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag bezeichnet. Er markiert das Datum, an dem die Nachfrage der Menschheit nach ökologischen Ressourcen und Dienstleistungen in einem Jahr das übersteigt, was die Erde in diesem Jahr regenerieren kann. So beschreibt es beispielsweise der WWF.

Die Overshoot Days werden weltweit und national berechnet – dabei wird der gesamte weltweite Ressourcenverbrauch verwendet bzw. der Verbrauch eines bestimmten Landes hochgerechnet auf die weltweite Ressourcenverfügbarkeit. Die Berechnungen zu den Überlastungstagen gehen auf das Konzept des Ökologischen Fußabdrucks zurück. Er bezeichnet die biologisch produktive Fläche auf der Erde, die notwendig ist, um den Lebensstil und Lebensstandard eines Menschen zu ermöglichen. Oder ganz kurz gesagt, dokumentiert er, wie viel Natur wir haben, und wie viel wir brauchen.

Der Earth Overshoot Day wird von der Footprint Data Foundation, der York University und dem Global Footprint Network berechnet.

Warum ist Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen wichtig?

Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Warum Sie Nachhaltigkeit nicht als bloße Pflichtübung betrachten sollten, zeigen wir anhand von Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2024.

Earth Overshoot Day immer früher

Es ist keine große Überraschung: Der Earth Overshoot Day ist immer früher, in den vergangenen 50 Jahren ist er stetig nach vorne gerückt. Seit den 2010ern hat er sich allerdings um den Anfang August eingependelt.

Der Earth Overshoot Day, auf deutsch auch Erdüberlastungstag oder Welterschöpfungstag genannt, fällt 2024 auf den 1. August. Der Tag zeigt, wann wir Menschen alle natürlichen Ressourcen, die uns für dieses Jahr zur Verfügung stehen, aufgebraucht haben. Er ist seit 1971 kontinuierlich früher. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

Los ging’s 1971: Der erste Erdüberlastungstag kam sozusagen als beunruhigendes Weihnachtsgeschenk unter den Christbaum. Er fiel auf den 25. Dezember, aber immerhin: Wir waren damals noch fast im Soll.

Doch der Ressourcenverbrauch nahm kontinuierlich an Fahrt auf und damit auch der Earth Overshoot Day. Schon 1974 rückte er in den November vor, ab 1987 in den Oktober und 1999 lag er erstmals im September. Seit 2005 befindet sich der Erdüberlastungstag im August und nähert sich unaufhörlich dem Juli.

2018 und 2022 war der Welterschöpfungstag bereits am 1. August, das früheste Datum bisher. Jedes Mal ist er im darauffolgenden Jahr wieder etwas später gewesen. 2024 fällt er bereits zum dritten Mal auf den 1. August.

Einen bemerkenswerten Einschnitt der Statistik stellt die Corona-Pandemie und explizit das Jahr 2020 dar. Weltweite Lockdowns und Beschränkungen, der Rückgang von Produktion und des Verkehrs waren für Menschen und Wirtschaft einschneidend. Aber es sanken auch Energie- und Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß deutlich und der Erdüberlastungstag rutschte zurück auf den 16. August. Der Effekt hielt aber nicht lange an und war schon im Jahr darauf nicht mehr stark zu spüren.

Wenn Sie die Entwicklung des Earth Overshoot Days aufmerksam verfolgen, sind Ihnen sicher die Schwankungen aufgefallen. Ab und zu liegt der Tag später als im Vorjahr oder er wird nachträglich angepasst. Dies kann auch mit Optimierungen beim Ressourcenverbrauch zusammenhängen. Die Gründe sind aber meist genauere Berechnungsmethoden und verbesserte Datensätze.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD, die Corporate Sustainability Reporting Directive. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

Overshoot Day für Deutschland

Nur für Deutschland berechnet, ist der Overshoot Day sogar noch deutlich früher. 2024 ist er schon auf den 2. Mai gefallen. Das heißt: Wenn jedes Land Ressourcen konsumieren würde wie wir in Deutschland, wäre bereits an diesem Tag alles aufgebraucht, was der Planet bieten und regenerieren kann. Anders gesagt: Wenn alle so leben würden wie wir, bräuchte es 3 Erden.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich beim deutschen Überlastungstag nicht viel getan. Er liegt kontinuierlich Anfang Mai – ausgenommen der Ausreißer 2020 wegen Corona. Wir haben uns in Deutschland also nicht verschlechtert, aber auch nicht wirklich verbessert.

Der Country Overshoot Day für Deutschland ist 2024 auf den 2. Mai gefallen. Würden alle Menschen auf der so leben wie wir in Deutschland, wären an diesem Tag alle natürlichen Ressourcen, die uns eigentlich zur Verfügung stehen, aufgebraucht. Das bedeutet: Wir bräuchten drei Erden. © Global Footprint Network www.footprintnetwork.org

Zum Vergleich lohnt sich aber auch ein Blick auf andere Länder. Die drei frühesten Country Overshoot Days 2024 waren in:

  • Katar: 11. Februar
  • Luxemburg; 20. Februar
  • Vereinigte Arabische Emirate: 4. März

Die drei Länder, bei denen der jeweilige Country Overshoot Day für das späteste Datum berechnet wurde, sind:

  • Guinea: 27. Dezember
  • Moldau: 28. Dezember
  • Kirgisistan: 30. Dezember

Und zum Abschluss des Vergleichs noch ein Blick auf drei G12-Staaten:

  • USA: 14. März
  • Frankreich: 7. Mai
  • China: 1. Juni

 

Was der Earth Overshoot Day für Ihr Unternehmen bedeutet

Der Earth Overshoot Day ist zunächst einmal ein Weckruf an die Menschheit. Die Initiatoren wollen zeigen, dass unser Handeln zu unangenehmen Folgen führen kann. Und diese Folgen werden auch Unternehmen zu spüren bekommen bzw. sie tun es bereits.

Ein Beispiel sind extreme Wetterereignisse wie Dürren oder Hochwasser, die durch den Klimawandel häufiger und intensiver auftreten. Sie zeigen, wie anfällig die globalen Lieferketten sind. Folgen sind oftmals Ernteausfälle, Rohstoffmangel oder blockierte Transportwege. All das führt heute schon zu Engpässen bei der Versorgung und der Produktion – und die Tendenz ist aktuell eher steigend als sinkend.

Praxisleitfaden zur CSRD

Mit unserem Praxisleitfaden, inklusive Checkliste, bereiten Sie sich auf die Berichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Herausforderungen es gibt und wie Sie diese meistern.

3 Tipps für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in Ihrem Unternehmen

Der Ressourcenverbrauch betrifft uns alle. Auch als Privatperson können wir etwas bewirken. Der WWF nennt für den Endkonsumenten verschiedene Möglichkeiten, um nachhaltiger zu leben und so das Datum des Welterschöpfungstages nach hinten zu schieben. „Kauf grün, verbrauche weniger und iss weniger Fleisch“, ist die knappe, aber wirksame Empfehlung für Privatmenschen.

Einer der größten Hebel zur weltweiten Einsparung von Ressourcen ist aber die Wirtschaft. Wer jetzt denkt, Nachhaltigkeit ist nur etwas für das gute Gewissen oder regulatorische Berichtspflichten, der irrt sich: Denn nachhaltiges Wirtschaften bringt Business Value, schafft Wettbewerbsvorteile und stärkt die Zukunftsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen. Durch viele Maßnahmen sparen Sie bares Geld.

Diese drei Tipps helfen Ihnen, einem nachhaltigen Ressourcenmanagement näher zu kommen:

 

Die drei großen R – Reduce, Reuse, Recycle

Eine der effektivsten Methoden, um ein nachhaltiges Ressourcenmanagement in einem Unternehmen zu etablieren, ist die Kreislaufwirtschaft. Sie beginnt mit den großen drei R: Reduce, Reuse, Recycle. Es geht darum, den Einsatz von Ressourcen und Materialien zu reduzieren, Produkte wiederzuverwenden und die Materialien eines Produkts in einem anderen Produkt erneut zu nutzen.

Ein Ansatz ist ein internes Recyclingverfahren, bei dem Produktionsabfälle gesammelt, aufbereitet und wiederverwendet werden. Dadurch können der Ausschuss und somit der Rohstoffbedarf signifikant gesenkt werden. Außerdem können bereits beim Lieferanten recycelte oder biobasierte Materialien bestellt werden.

Auch beim Versand ist eine Einsparung von Ressourcen möglich. Beispielsweise bei der Verpackung, die wiederverwendet werden kann. Aber auch beim Transport an sich. Hier gibt es spezielle Pooling-Systeme für Gitterboxen und Europaletten – sozusagen eine Mehrwegsystem für Ladungsträger. Außerdem sollten Leerfahrten mit dem Lkw vermieden werden.

Aber auch im Büro kann ganz einfach gespart werden. Beispielsweise beim Wasser- oder Energieverbrauch. Durch wiederbefüllbare Druckerpatronen entsteht weniger Müll. Oder Sie stellen komplett auf ein papierloses Büro um.

Die drei großen R sind übrigens nur der Anfang: Die Circular Economy geht noch einen großen Schritt weiter und setzt auf die 10 R. Das Konzept und viele weitere interessante Fakten zur Kreislaufwirtschaft erhalten Sie in diesem Blogbeitrag “Wie Circular Economy funktioniert und was sie in Deutschland bewirken kann“.

 

Energie sparen und effizienter einsetzen

Energie ist eine wichtige Ressource für jedes Unternehmen – deswegen liegt es auch auf der Hand, hier anzusetzen. Die Palette an Maßnahmen, um Energie zu sparen und effizient zu nutzen, ist sehr breit. Los geht’s schon bei offensichtlichen und einfachen Schritten:

  • LED- statt Halogen-Lampen verwenden
  • Bewegungsmelder für die Beleuchtung installieren
  • Helligkeit von Bildschirmen herunterregulieren
  • Laptops statt Desktop-Rechner nutzen

Auch hier sollten Sie systematisch vorgehen – hilfreich ist beispielsweise ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Einzelne Maßnahmen können zwar zu Einsparungen führen, aber auch an anderen Stellen zu Problemen. Betrachten Sie daher das große Ganze und machen Sie sich auf die Suche nach Energiefressern. Klimaanlage, Heizung und Lüftung bieten oft Möglichkeiten zur Optimierung. Wichtig: Prüfen Sie auch, ob es für den Austausch eine staatliche Förderung gibt.

Oder haben Sie schon einmal an das Hosting Ihrer Website gedacht? Mit Tools wie dem Website Carbon Calculator berechnen Sie im Handumdrehen den CO2-Fußabdruck Ihrer Unternehmensseite. Im Blogbeitrag “So kommunizieren Sie Ihre Nachhaltigkeit auf der Website” geben wir unter Punkt 6 einfache Tipps, um Ihre Website ohne Design- oder Coding-Kenntnisse nachhaltiger zu machen.

Eine weitere Möglichkeit zur Energieeinsparung: Ihr Unternehmen kann selbst zum Stromproduzenten werden. Fotovoltaikanlagen passen nicht nur auf Gebäudedächer, sondern auch über Parkplätze. So gewinnen Sie nicht nur Ökostrom und decken einen Teil Ihres Energiebedarfs ab, sondern schaffen auch einen Schattenspender. Außerdem können Sie sich an lokalen Windparks beteiligen.

 

Mitarbeitende sensibilisieren und schulen

Die Mitarbeitenden sind der Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Das bezieht sich nicht nur auf den rein finanziellen Erfolg, sondern auch auf das Umsetzen von ESG-Initiativen. Deshalb ist es wichtig, das gesamte Team für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren und entsprechend zu schulen. Dadurch wird Nachhaltigkeit fest in der Unternehmenskultur verankert.

Bei Workshops sollten Sie auf Mülltrennung und -vermeidung hinweisen sowie Wasser- und Energiespartipps geben. Wenn alle oder zumindest viele ihr Verhalten ein bisschen anpassen, kann schon viel erreicht werden. Eine Frage, die sich zum Beispiel jede und jeder stellen sollte: Muss ich diese Unterlage wirklich ausdrucken oder reicht sie in digitaler Form?

Ein großer Hebel ist der Verkehrssektor. Steigen Sie bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands auf öffentliche Verkehrsmittel um. Gleichzeitig kann Ihr Unternehmen umweltfreundliches Verhalten belohnen – beispielsweise durch Leihräder oder einen Zuschuss für den ÖPNV.

 

Tut Ihr Unternehmen genug in Sachen Nachhaltigkeit? So finden Sie es heraus

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein gutes Messinstrument für Unternehmen in Sachen ESG und der Umsetzung. Dadurch ermitteln Sie den Status quo bzw. sehen Ihre Entwicklung über die Jahre hinweg. Auf dieser Basis können Sie Maßnahmen und Ziele entwickeln oder anpassen. Durch die Berichtspflicht CSRD kann es sogar sein, dass Ihr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet ist.

VERSO unterstützt Sie ganzheitlich bei dieser Aufgabe. Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Im Climate Hub wird zusätzlich der Corporate Carbon Footprint berechnet. Und die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg.

Wollen Sie sich selbst noch mehr Wissen über ESG und Sustainability aneignen? Dann lohnt sich ein Besuch unserer VERSO Academy. In den Onlinekursen erfahren Sie und Ihre Kolleg:innen alles rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen – jetzt brandneu mit einem Kurs für Fach- und Führungskräfte.

 

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

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Nuvia Maslo im neuen Kurs der VERSO Academy, Fit for Sustainability
09.07.2024

Was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten

ESG-Regularien, Sanktionen und reale Umweltbedrohungen setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Das bedeutet: Nachhaltigkeit muss jetzt in Unternehmen umgesetzt werden.

Und zwar so, dass es kein Bürokratiemonster wird. Denn Nachhaltigkeit ist kein Spielverderber, sondern kann echten Business Value schaffen. Wie das geht und was Sie als Fach- oder Führungskraft dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Nachhaltigkeit fängt bei Fach- und Führungskräften an

Die Nachhaltigkeitsambitionen müssen von der Führungsebene ausgehen. Dann kann daraus echter Business Value mit Wettbewerbsvorteilen, Kosteneinsparungen und Resilienz entstehen. In der Chefetage müssen die Wichtigkeit des Themas verstanden, Prioritäten gesetzt und strategische Entscheidungen für Nachhaltigkeit gefällt werden. Für Fach- und Führungskräfte heißt es deshalb: Reinfuchsen in das Thema Nachhaltigkeit, Wissen aneignen und zumindest die Basics verstehen.

Wir geben Ihnen 4 Tipps, damit Sie die Nachhaltige Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich vorantreiben.

Weiterbildungs-Tipp: ESG-Kurs „Fit for Sustainability“

Alles, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit unbedingt wissen müssen, lernen Sie kompakt in unserem Onlinekurs „Fit for Sustainability“.

4 Tipps zum Start in die Nachhaltige Transformation

1. Informieren Sie sich über die Rolle von Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit

Der Klimawandel ist real. Die ersten Auswirkungen sind bereits jetzt zu spüren. Extremwetterereignisse sind extremer und kommen öfter vor. Es gibt viel zu tun, damit dieser Planet auch für kommende Generationen lebenswert bleibt. Aber welche Rolle spielen Unternehmen dabei? Wo liegen die gravierendsten Probleme und wie können wir diese lösen?

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, bevor Sie Nachhaltigkeit auf die Agenda setzen. Denn nur dann können Sie auch Ihre Mitarbeitenden für das Thema gewinnen und nur dann haben Sie auch das Know-how, um Maßnahmen mit echter Wirkung umzusetzen.

2. Setzen Sie sich mit den wichtigsten ESG-Regularien auseinander

Mit dem Green Deal bringt die EU viele Gesetze und Richtlinien auf den Tisch, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Das sind u.a. die CSRD-Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz CSDDD und spezielle Regularien wie die EU-Taxonomie, die Verordnung für den Finanzsektor SFDR, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und die Entwaldungsverordnung EUDR. Zusätzlich gibt es auch in Deutschland Gesetze, durch die sich Unternehmen mit Nachhaltigkeit auf allen ESG-Ebenen auseinandersetzen müssen, beispielsweise das deutsche Lieferkettengesetz LkSG.

Natürlich müssen Sie nicht alle Richtlinien und Gesetze im Detail kennen. Ein Überblick über die Umsetzungsfristen sowie darüber, was zu tun ist und welche Rollen dafür im Unternehmen notwendig sind, ist aber unerlässlich.

3. Kommunizieren Sie Nachhaltigkeit transparent und ohne Greenwashing

Egal ob Sie aufgrund der CSRD-Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen oder freiwillig über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten möchten: Nachhaltigkeit zu kommunizieren ist ein schmaler Grat zwischen korrekt und irreführend. Schnell kann das Kommunizierte am Greenwashing kratzen, zudem verlangt die CSRD sehr umfangreiche Aussagen, die stichfest sein müssen.

Für eine gelungene und gesetzeskonforme Kommunikation braucht es ein gutes Verständnis von Nachhaltigkeit, von den eigenen Unternehmenstätigkeiten, von Nachhaltigkeitskommunikation und von der Regulatorik.

4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen Sie damit Potenziale für Ihr Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien werden oftmals als “Bürokratiemonster” bezeichnet.

Aber das muss nicht sein: Setzen Sie sich strategisch mit dem Thema auseinander und integrieren Sie Nachhaltigkeit fest in Ihre Unternehmensstrategie. Dann werden sich echte Chancen für Ihr Unternehmen auftun. Denn nachhaltiges Wirtschaften macht Ihr Unternehmen resilient, zukunftsfähig und eröffnet neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile.

Wie fangen Sie an? Mit Wissensaufbau!

Jetzt heißt es: anfangen! Wir haben in der VERSO Academy den idealen Kurs für Sie, um das Wissen über all diese Themen zu erlangen: Effizient erfahren Sie dort in kürzester Zeit alles Wichtige, was Fach- und Führungskräfte über Nachhaltigkeit wissen sollten – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Potenziale. Nach der Weiterbildung können Sie direkt mit der Nachhaltigen Transformation durchstarten.

Klingt gut? Hier geht’s zur Anmeldung:

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CSRD und Lieferkette - Was der Einkauf beachten muss
17.06.2024

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden vom Einkauf gefordert

Die CSRD mit ihren ESRS-Standards macht nicht nur viel Arbeit, sie hat auch große Auswirkungen auf Unternehmen: Sie müssen nämlich umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur Ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Lesen Sie hier, welche Angaben vom Einkauf gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Seit Januar 2024 gilt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für die ersten Unternehmen, nach und nach kommen weitere hinzu. Schlussendlich werden rund 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtet sein, einen Bericht mit umfassenden Angaben zu ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Mit der CSRD wurden auch die ESRS, die European Sustainability Reporting Standards, eingeführt. Sie geben in der EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes vor – also, vereinfacht gesagt: Welche ESG-Angaben gefordert sind und in welcher Form berichtet werden muss. Wichtig ist dabei: Die Berichtspflicht bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir die vorgelagerte Wertschöpfungskette – also die Lieferkette. Und hier könnten CSRD-berichtspflichtige Unternehmen schnell ins Schwitzen geraten: Sie benötigen zahlreiche Angaben von ihren Lieferanten und die Datenlage ist oft mangelhaft – das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2024 der Bertelsmann Stiftung hervor.

Mit VERSO meistern Sie diese Herausforderung. Unser Supply Chain Hub schafft Transparenz in der Lieferkette und ermöglicht es Ihnen, Risiken zu analysieren, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und Reportingpflichten nachzukommen. Genau auf diese Angabepflichten im Rahmen der CSRD sowie die Auswirkungen auf den Einkauf schauen wir uns nun genauer an.

Praxisleitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Ihr Überblick zu allen wesentlichen Pflichten und Anforderungen. Plus: Praxisnahe Tipps für nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten.

CSRD und Lieferkette: Welche Angaben werden gefordert?

Die CSRD verlangt Unternehmen einiges ab: Die ESRS umfassen rund 1150 Datenpunkte und über 100 davon beziehen sich auf die Lieferkette. Deswegen ist der Einkauf ein wichtiger Mitstreiter im Berichtsprozess. Aber welche Angaben werden vom Einkauf gefordert? Der ESG-Bericht muss Informationen über ökologische und soziale IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) in der Lieferkette sowie Maßnahmen mit Bezug zu den IROs enthalten. So kann es grob zusammengefasst werden. Wenn Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist, werden Sie vermutlich einige Angabepflichten wiedererkennen und können Synergien realisieren: Einige BAFA-Anforderungen überschneiden sich nämlich mit den ESRS.

Bei den ESRS gibt es sektorunabhängige Standards und sektorspezifische Standards. Die Sektorunabhängigen Standards teilen sich in die Bereiche Allgemeines, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Allgemeinen Standards sind verpflcihtend für alle Unternehmen, die Themenstandards sind je nach doppelter Wesentlichkeit berichtspflichtig oder nicht.

Aber was bedeutet das im Detail? Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns einige ESRS-Standards etwas genauer an und klären, welchen Bezug sie zur Lieferkette haben.

ESRS E1 – der Klimaschutz-Standard

Der Name verrät es schon: Beim ESRS E1 geht es um den Klimaschutz – und zwar in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Lieferkette. Ihr Unternehmen muss demnach nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen offenlegen, sondern auch den CO2-Ausstoß in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – also in Scope 3. Übrigens: Bei der überwiegenden Anzahl an Unternehmen fallen in dieser Kategorie die meisten Emissionen an. E1 erfordert auch, dass sich Unternehmen Klimaziele setzen. Hierfür ist Transparenz über die Ziele und Maßnahmen der eigenen Lieferanten ganz entscheidend.

ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Auch beim Schutz von Wasser und dem Meer spielt die Lieferkette eine wichtige Rolle. Ihr Unternehmen muss beispielsweise angeben, welche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen bestehen – und dabei die Wertschöpfungskette miteinbeziehen. Auch mögliche Ziele in diesem Bereich können im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden.

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

In diesem Standard werden zahlreiche Angaben gefordert. So wird danach gefragt, wie die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell eines Unternehmens berücksichtigt werden – auch in Bezug auf die Lieferkette. Außerdem geht es um Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich sowie geplante Maßnahmen und die gesetzten Ziele.

Ist Ihre Einkauf bereit für die ESG-Anforderungen?

Unternehmen sind mittlerweile von einer großen Zahl an Nachhaltigkeitsanforderungen betroffen – und damit auch der Einkauf. Mit unserer Checkliste erfahren Sie, ob Ihre Einkaufsorganisation optimal auf die ESG-Anforderungen vorbereitet ist.

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im ESRS E5 nimmt die Lieferkette natürlich eine wichtige Funktion ein, da hier viele Ressourcen gewonnen bzw. verarbeitet werden. Die CSRD fragt beispielsweise nach:

  • Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens
  • Ressourcennutzung
  • Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Kooperation oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien

 

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Es steckt sozusagen schon im Namen, dass sich der ESRS S2 auch auf die Lieferkette bezieht und Offenlegungspflichten mit sich bringt. Hier geht es der CSRD unter anderem darum, wie Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeuten: Wie stellen Sie die Einhaltung der Menschrechte, Arbeitsnormen und guter Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sicher? sicher. Die CSRD verlangt damit nicht viel anderes als auch das LkSG.

Zudem sollen Sie zeigen, ob es auch für Arbeiter:innen in der Lieferkette ein Beschwerdemanagement oder Whistleblower-System gibt, wie Sie Beschwerden behandeln und angesprochene Probleme beheben.

 

ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Der ESRS S3 behandelt die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit, ein Produkt oder eine Dienstleistung Ihres Unternehmens sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf “betroffene Gemeinschaften” hat. Damit sind Personen und Gruppen gemeint, die in demselben Gebiet wie ein Unternehmen leben oder arbeiten. Explizit sind in dem Standard auch Auswirkungen auf indigene Völker gemeint. Beeinträchtigungen können beispielsweise durch Lkw-Transporte, Gewinnung von Rohstoffen oder umstrittene Landnutzungen entstehen.

 

ESRS G1 – Unternehmenspolitik

In Bezug auf die Lieferkette muss Ihr Unternehmen zum ESRS G1 folgendes offenlegen:

  • Management der Beziehungen zu Lieferanten, Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen
  • Strategien zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption und Bestechung, darunter fallen auch Schulungen für Lieferanten

In ihrem CSRD-Bericht müssen Sie allerdings nicht zu jedem Standard Angaben machen. Dies hängt davon ab, ob ein Thema für Ihr Unternehmen wesentlich ist. VERSO bietet Ihnen hier eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse an. In unserem Whitepaper “Alle Informationen zu den ESRS” erhalten Sie außerdem weitere detaillierte Informationen zu den europäischen Standards, insbesondere zu den Übergangsfristen.

CSRD und Lieferkette: Chancen und Risiken für den Einkauf

Die CSRD ist eine große Herausforderung – das darf man nicht verschweigen und das wollen wir auch nicht. Mit ihren fast 1200 Datenpunkten ist die Berichterstattung nach ESRS eine Mammutaufgabe. Sie ist komplex und ressourcenintensiv. Aber mit dem richtigen Support schaffen Sie das – wir begleiten Sie gerne bei der Nachhaltigen Transformation. Außerdem steht am Ende der CSRD nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Dadurch, dass sich Ihr Unternehmen systematisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, eröffnen sich große Chancen.

Durch die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung werden Chancen und Risiken in der Lieferkette besser sichtbar. Das ermöglicht es Ihrem Unternehmen, gezielt auf diese einzugehen. Nachhaltigkeitsanforderungen können Innovationen anstoßen, wie beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Optimierung von Logistikprozessen.

Außerdem berichten uns viele Kunden, dass sie ihre Lieferanten durch den Berichtsprozess noch besser kennen gelernt haben. Die erhöhte Transparenz sorgt für bessere und nachhaltigere Lieferkettenpraktiken. Durch die enge Zusammenarbeit stärken Sie langfristige Partnerschaften und verbessern somit die Stabilität und Effizienz der Lieferkette.

Der Berichtsprozess fördert die digitale Entwicklung. Eine auf die Anforderungen von CSRD, LkSG und CBAM spezialisierte Software hilft bei der Überwachung der Lieferkette und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Sie kann die notwendigen großen Datenmengen sammeln und aufbereiten.

6 Potenziale der CSRD für Ihr Unternehmen

Auch wenn die CSRD in erster Linie eine bürokratische Pflicht ist, verbergen sich in ihr also wertvolle Chancen fürs Business. Lesen Sie mehr!

Wie beeinflusst die CSRD den Einkauf und die Lieferkette?

Die CSRD hat große Auswirkungen auf den Einkauf und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortung. Ihr Unternehmen muss detaillierte Informationen sammeln und bereitstellen sowie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies beinhaltet eine neue Bewertung im Einkaufsprozess, um sicherzustellen, dass die Lieferanten den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Sie müssen also noch sorgfältiger prüfen, mit wem Ihr Unternehmen Geschäfte macht.

Auch beim Thema Klimawandel ist Teamarbeit gefragt. Die klimatischen Veränderungen und Extremwetter werden uns alle treffen. Deswegen müssen wir auch gemeinsam handeln, um den Klimawandel zu verlangsamen und die Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht an den Toren des eigenen Unternehmens aufhören: Gemeinsam mit Ihren Lieferanten können Sie Initiativen umsetzen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Konkrete Tipps für die Dekarbonisierung Ihrer Lieferkette finden Sie im Blogbeitrag “Lieferkette dekarbonisieren”.

 

So unterstützt Sie VERSO bei der Umsetzung der CSRD

VERSO bietet Ihnen das All-in-one-Paket für die Umsetzung der CSRD. Mit der EU-Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der Lieferkette berichten müssen. Der VERSO Supply Chain Hub unterstützt den Einkauf dabei, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu monitoren und die erforderlichen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

Mit weiteren Softwarelösungen und Beratungen runden wir das Paket für die Umsetzung Ihrer CSRD-Pflichten ab. Mit VERSO führen Sie eine KI-gestützte Wesentlichkeitsanalyse durch. Im ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Der Climate Hub unterstützt Sie bei Klimabilanz und Dekarbonisierungsstrategie. Und in der VERSO Academy eignen Sie sich das nötige Wissen zu CSRD und ESRS an.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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