Moosbewachsene Baumwurzeln als Symbolbild für die EUDR
13.08.2024

The most important questions and answers on EUDR

The EU regulation for deforestation-free supply chains (EUDR) aims to prevent the ongoing deforestation in order to protect biodiversity and reduce greenhouse gas emissions. In this article, we answer the most important questions about the EUDR.

What is the EUDR?

After the USA, Germany was the world’s largest importer of green coffee in 2019.
In 2018, Germany was also one of the largest importers of raw cocoa and was the European leader in per capita cocoa consumption.
Let’s broaden our view a little.
The EU is the second largest importer of soy, much of which is used as animal feed.
And even if imports are falling in some areas (e.g. tropical timber), one thing is certain: together with other high-income countries such as the USA and China, Europe is one of the world’s largest importers of raw materials and goods that drive global deforestation.
In the last 30 years, we have lost an area of forest worldwide that is larger in total than the European Union.
Forest degradation and deforestation are still progressing at a tremendous rate, which only exacerbates global warming and biodiversity loss.
However, the growth of prosperity and the economy cannot be endlessly expanded at the expense of the environment.
As early as 2013, the EU therefore put an initial stop to deforestation with the EU Timber Regulation (EUTR ) (implemented in Germany by the Timber Trade Security Act (Holzhandels-Sicherungsgesetz – HolzSiG)).
However, the standards and enforcement of the EUTR have been repeatedly criticized as weak.
As part of the Green Deal, the EU is now tightening its measures with the EUDR.
The initial introduction, placing/provision on the EU internal market and export of certain goods for which forests have been cleared or forest ecosystems damaged since the beginning of 2021 will soon be prohibited.
Regardless of whether this forest is located in Thuringia, Romania or Brazil.

Checklist for sustainable procurement

Is your procurement prepared for the many new ESG requirements? Review now using our checklist!

When does the EUDR come into force?

The EUDR is set to affect the first companies from 30.12.2024. The scope of application will then be gradually expanded in a similar way to the CSRD and CSDDD. From 30.12.2024: companies that meet at least two of the following criteria (large and medium-sized enterprises – referred to as “non-SMEs” in the EUDR)

  • > 50 employees
  • > 10 million € turnover
  • > 5 million € Balance sheet total

From 30.06.2025: Companies that meet at least two of the following criteria (small and micro enterprises – referred to as “SMEs” in the EUDR):

  • < 50 employees
  • < 10 million € turnover
  • < 5 million € Balance sheet total
Infografik: Fristen der EUDR

Who is affected by the EUDR?

The EUDR is product-based. Any company that trades in products or raw materials that fall within the scope of the EUDR is affected. A distinction is made between affected companies:

  • Market participants: companies that import/export relevant products into/out of the Union market for the first time
  • Traders: companies that make relevant products available on the Union market

CSRD and supply chain: these disclosures are required

The CSRD obliges companies to provide extensive information on the supply chain. Find out what information is required and what opportunities and risks arise from the EU directive.

Which products are covered by the EUDR?

The new deforestation regulation affects the following raw materials and products manufactured using these raw materials:

  • Wood
  • Palm oil
  • Coffee
  • Cocoa
  • Beef
  • Soy
  • Rubber

The regulation does not provide for any thresholds or volume values. Incidentally, the list of affected raw materials is to be expanded in the future.

Infografik: Diese Waren betrifft die EUDR

What conditions must products fulfill under the EUDR?

Starting with the implementation phase: Import, trade and export of the above-mentioned raw materials and their derived products on the EU internal market are only permitted, if these three conditions are met:

  • Deforestation-free:The products were manufactured without converting natural forest into agricultural land or tree plantations after 31.12.2020. This also applies if deforestation was considered legal in the country of origin!
  • Production in accordance with the relevant rights of the country of origin: This concerns both environmental protection and human rights. Species protection measures, anti-corruption measures, labor rights, the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples, trade law, etc. have been complied with.
  • Due diligence declaration available:A risk assessment has been carried out for the product, the due diligence obligations have been complied with and there is no or only a negligible risk of deforestation.

Are there any exceptions?

Yes, there are some exceptions to the EUDR:

  • 100% recycled goods, i.e. goods made from raw materials/consequential products whose life cycle is already complete anyway
  • Packaging materials used solely to support, protect or carry goods
  • Operating instructions
  • Bamboo products

Products that were produced before the EUDR came into force on 29.06.2023 are also exempt from the EUDR.
However, this does not apply to wood products, as these were previously covered by the EUTR.

What requirements does the EUDR place on my company?

Under the new Deforestation Regulation, companies that are the first to place a raw material or downstream product on the market (“operators”) must carry out a risk assessment, mitigate risks and submit a due diligence declaration via the EU “Traces” system. Traders who trade or process the raw materials or goods downstream on the EU market may then be able to refer to the reference numbers in the due diligence declaration. If the due diligence declaration is missing, the traders must of course provide it themselves. Large traders must also verify the risk assessment on a random basis. The EUDR also introduces a documentation and reporting obligation. As the Deforestation Directive also differentiates between “SMEs” and “non-SMEs” for traders and market participants, there is also a gradation here: implementation is simplified for SMEs (according to the EU Directive) through a narrower list of obligations. Among other things, they have to provide less information about their upstream and downstream supply chain and do not have to submit a public EUDR report. You should therefore check which categories your company falls into and which specific obligations you are subject to.

Risk management in the supply chain

Read our whitepaper to find out how to efficiently implement risk management along the supply chain through digitalization.

The requirements of the EUDR – step by step

1. Collect data

Get a precise overview of your goods and raw materials. This includes information such asprecise descriptions, quantities, suppliers and countries of origin. The EUDR also requires the geolocation of all properties on which the raw materials concerned were produced – including the time or period of production. Not only in the future, but also retroactively until 31.12.2020. This is to ensure that no deforestation has actually taken place on the land in question. You should also obtain proof that all rights are protected in the country of origin.

2. Carry out a risk assessment

The aim is to assess the deforestation risk of newly imported products and raw materials. Criteria for risk assessment include the country of origin, the deforestation dynamics in this country, the political/social situation or the complexity of the importing company’s supply chain. The EU provides a benchmarking system that categorizes producer countries according to risk classes. According to the EUDR, only products with no or negligible risk may be traded on the EU internal market.

3. Reduce risks

If you have identified risks in your supply chain, these must now be reduced as far as possible.
Develop a new code of conduct together with your suppliers as well as adaptable strategies and control measures.
Check compliance, e.g. through supplier audits or by requesting additional documentation.

4. Document and report

Furthermore, the EUDR also introduces an internal documentation obligation and a reporting obligation. A due diligence declaration or confirmation of EUDR compliance must be enclosed with each batch of affected goods, which customs will check on a risk basis. With the exception of “SMEs”, all companies are also obliged to publicly report on the risk assessment, due diligence process and measures taken. If your company falls under the EU Sustainability Reporting Directive (CSRD), you can handleEUDR reporting via the CSRD report.

Infografik: So wird die EUDR umgesetzt

Does the EUDR provide for sanctions?

Yes. Planned sanctions include:

  • Skimming off profits unlawfully made as a result of non-compliance with the EUDR
  • Fines in proportion to forest damage and value of goods, but at least 4 % of annual turnover
  • Confiscation of goods or products
  • Temporary import bans
  • Exclusion from public funds and public tenders
  • Naming and shaming

Read more in our article “Sanctions for errors in ESG reporting and implementation”.

What is the best way to implement the EUDR?

With VERSO. Our Supply Chain Hub offers you a seamless end-to-end process for all EUDR requirements – from risk identification to the creation of your CSRD report in the ESG Hub. Find out more:

* This information is summarized editorial content and should not be construed as legal advice. VERSO accepts no liability.

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Ältere Frau arbeitet am Laptop und guckt sehr konzentriert
15.05.2024

Sanctions at a glance: The cost of mistakes in reporting and implementing sustainability

A slap on the wrist and, if it becomes public, a brief outcry from the public: until a few years ago, companies didn’t have to worry too much if they put sustainability on the back burner or engaged in greenwashing. This is now a thing of the past. Read here about the consequences if the new requirements are not implemented correctly – and get tips on how to do it right!

Some simply lack an overview of their own data.
Others are overwhelmed by the numerous requirements of the new ESG regulations.
Still others underestimate the effort involved and start far too late.
And then, of course, there are companies that try to cover up their lack of commitment to sustainability with falsified information.
The possible reasons for inadequate implementation of the new regulations in sustainability, climate and supply chain management are as varied as the people who implement them for their companies.
Until a few years ago, there were hardly any consequences.
There might have been a shitstorm and a few calls for a boycott, but over time – or a lot of PR work – these soon petered out.
However, with the introduction of the new regulations and guidelines for sustainable business practices, which are being rolled out across Europe as part of the Green Deal, this is now a thing of the past.
Errors and misrepresentations can be expensive.
How expensive exactly?
We have summarized this for you in this article – including recommended reading to help you get it right!

This information is editorial content that should not be construed as legal advice. VERSO accepts no liability.

Sanctions for EU taxonomy, CSRD and SFDR

As far as uniform sanctions are concerned, the trio is unfortunately still rather incomplete.
This is because the three directives have yet to be transposed into national law.
Each EU member state must independently determine the extent to which it wishes to sanction errors in financial and non-financial reporting.
In line with the CSR-RUG – the predecessor of the CSRD – errors in reporting in accordance with the CSRD, SFDR and EU taxonomy will presumably also be penalized in accordance with §331 and §334 HGB.
In figures, this means

  • Prison sentences of up to 3 years
  • For members of authorized representative bodies or supervisory boards of a corporation: prison sentences of up to 3 years; companies face fines of up to 2 million euros or twice the economic benefit they have derived from the incorrect report – whichever is higher.
  • For capital market-oriented companies: Fines of up to 10 million euros, 5 percent of annual turnover or twice the economic benefit – the highest amount is also chosen here.

On top of this – as the fermented icing on the cake, so to speak – there may also be legal action for breach of competition law, exclusion from public procurement procedures and “naming and shaming”, i.e. public disclosure including loss of reputation.
loss of reputation.
Important to know: Only intentional errors and errors due to gross negligence are punishable.
Incidentally, the Auditors’ Association wants to relax the CSRD for auditors: With a cap on the amount of liability and limited liability for gross negligence.
However, this demand has been heavily criticized – so there is still some way to go here.
From 2025, the first court proceedings will show the exact direction of sanctions for breaches of the EU taxonomy, CSRD and SFDR. Read more:

Practical guide to CSRD

Our practical guide, including a checklist, will help you prepare for CSRD reporting.
Find out what challenges there are and how you can overcome them.

Sanctions for LkSG and CSDDD

CSDDD

After a long back and forth, an agreement was reached in March 2024 on the CSDDD; the European supply chain law.
Here, too, there is still some time before it is transposed into national law.
However, the liability and sanction framework in the event of a breach of the due diligence obligations for people and the environment enshrined in the CSDDD is already clear.
Affected companies are liable for all damages that occur along the upstream supply chain due to inadequate or missing risk prevention or remedial measures – unless these are caused by a business partner.
In other words:

  • If your company knows about irregularities and ignores them, supervisory authorities can impose fines of up to 5% of global turnover.
  • Civil liability will also be introduced.
    Those affected can therefore assert claims against your company with the help of NGOs or trade unions, for example.
  • There is also the threat of naming and shaming and exclusion from public procurement.

LkSG

In contrast to the CSDDD, there is no civil liability under the German Supply Chain Act.
However, there are expensive fines if the legal obligations are not complied with.
Under the LKSG, these include environmental and human rights due diligence obligations towards indirect suppliers and, if known, also towards direct suppliers.
Under the LkSG, risks must also be identified, documented and then eliminated or at least minimized.
Otherwise there is a risk of fines of up to 8 million euros.
For companies with an annual turnover of more than 400 million euros, the fine increases to up to 2% of annual global turnover.
And: companies can be excluded from public procurement. Read more:

EU ETS and CBAM sanctions

EU ETS

With the EU Emissions Trading System (EU ETS), the EU aims to cap the emissions of the member states.
Companies only have a certain amount of freedom to emit emissions – otherwise certificates must be purchased.
Non-compliance could result in fines:

  • 100 euros per metric ton of CO2 equivalents emitted without a certificate

In order to avoid certificate prices on the one hand and sanctions on the other, some companies relocated their production to non-EU countries (“carbon leakage”).
The CBAM was therefore also introduced as part of the EU ETS reform.

CBAM

Since January 2024, the CBAM reporting obligation has applied to all companies that import certain emission-intensive goods from non-EU countries.
The so-called “climate tariff” supplements the EU ETS – and entails a whole range of possible sanctions:

  • Transitional phase: If the CBAM report is incomplete, contains incorrect information or is not submitted at all, or is not corrected after being requested to do so, a penalty of 10 to 50 euros per ton of unreported emissions will be imposed.
  • Implementation phase: In accordance with the EU ETS, fines of EUR 100 per tonne of CO2 equivalent are imposed for missing certificates.
  • Anyone importing CBAM goods without the status of authorized user must expect even higher penalties.
  • In addition to the financial sanctions, it is also possible that the “Authorized Declarant” status will be withdrawn – the company concerned would then no longer be allowed to import CBAM goods from 2026.

Good to know: As a CBAM applicant, you will have noticed that there was a delay in activating the registration options.
As a result, the first CBAM reports could not be submitted on time.
According to the Federal Environment Agency, however, this delay will not be penalized. Read more:

Is your purchasing department ready for the ESG requirements?

Companies are now affected by a large number of sustainability requirements – and purchasing is no exception.
Use our checklist to find out whether your purchasing organization is optimally prepared for ESG requirements.

Sanctions with the EUDR

Supply chain officers and buyers must prepare for even more sanctions.
At the end of 2024, the directive for deforestation-free supply chains – the EUDR – will come into force.
If you place products on the EU internal market that have been produced without deforestation, you could face the following penalties under the directive:

  • Skimming off profits unlawfully made as a result of non-compliance with the EUDR
  • Fines in proportion to forest damage and value of goods, but at least 4 % of annual turnover
  • Seizure of goods or products
  • Temporary import bans
  • Exclusion from public funds and public tenders
  • Inclusion in a public list incl.
    Information on the violation

Also important: If you do not have the relevant geo-information and proof of origin for your goods, you will no longer be allowed to import them into the EU once the EUDR comes into force.
Keep this in mind now if you are ordering goods that you want to import into the EU internal market from 2025. Read more:

Sanctions under the Green Claims Directive

There is already a whole range of regulations on environmental claims and environmental labeling systems on the market.
The Green Claims Directive will be added shortly.
It is specifically aimed at advertising claims that make a product or company appear more sustainable than it actually is.
False green claims are punished as follows:

  • Fines of at least 4% of the annual turnover
  • Exclusion from public procurement
  • Recovery of the revenue that your company has generated through the false statements.

Read more:

Save money and nerves with VERSO

To ensure that companies do not approach the sustainable transformation too carelessly, the EU provides for “effective, proportionate and dissuasive” measures in any case.
In view of the possible sanctions, we are happy to believe this – and help you to correctly implement the guidelines and regulations that apply to you.
Not only our top software, but also our experienced consultants and our specialized partners are at your side.
Feel free to get in touch with us!

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Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Containerhafen mit Containerschiff – Der CBAM verschärft den Warenimport in die EU durch eine CO2-Steuer
07.11.2023

Fit für CBAM: Hintergründe, Eckdaten und Anforderungen

Am 01. Oktober 2023 wurde der CBAM – der Carbon Border Adjustment Mechanism – zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen in der EU. Verschaffen Sie sich in diesem Beitrag einen schnellen Überblick, wie der CBAM funktioniert und wie Sie Ihr Unternehmen gezielt auf die neue Vorgabe vorbereiten.

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Die Ziele im Überblick:

  • Allgemeines Stärken der Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Anregen zum Reduzieren statt Verlagern von Emissionen in der Produktion
  • Schutz von in der EU produzierenden Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 01. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet. Vorerst wird Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Diese schauen wir uns gleich genauer an – zunächst aber eine wichtige Frage: Für wen gilt das neue CO2-Grenzausgleichssystem eigentlich?

Für wen gilt der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die die folgenden Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigen Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren.

Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Sie sind betroffen? Das kommt jetzt auf Ihr Unternehmen zu

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 01. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten.

Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 
01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden
01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen und Zeitplan

Bis Ende der Reportingphase sind Sie dazu angehalten, quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren zu erstellen.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Das gehört in den CBAM-Bericht

Auch wenn das nach viel Arbeit klingt: Halten Sie sich an Ihre Pflichten und prüfen Sie Ihre Lieferketten. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Das gehört in den CBAM-Bericht: Ab 1.10.2023 Quartalsbericht einen Monat nach Quartalsende. Zu berichten sind Stammdaten Ihres Unternehmens, CBAM-Accountnummer, Anzahl und Art importierter Waren, spezifische CBAM-relevante THG-Emissionen, CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland Ab 31.5.2026: CBAM-Erklärung zum Vorjahr (Startjahr 2026) Zu berichten sind Gesamtmenge importierter Waren, Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe, Gesamtzahl der CBAM-Zertifikate die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Ausgleichspflicht und Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu versteuern. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Es obliegt dem Anmeldenden, den nötigen Ausgleich zu berechnen und eine entsprechende Menge Zertifikate zu kaufen. Deren Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent der importierten Waren auszugleichen. Die Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Wie kann ich mich auf den CBAM vorbereiten?

Step by Step: Erfahren Sie im Factsheet kurz und bündig, welche konkreten Waren CBAM-pflichtig sind, welche vom Mechanismus ausgenommen sind und wie Sie sich gezielt auf Ihre neue Reportingpflicht vorbereiten.

Der CBAM ist da – VERSO hilft

Sie sehen: Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos. Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert. Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und entsprechend der rechtlichen Anforderungen umsetzen.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


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Containerschiff als Symbolbild für Lieferketten
30.08.2021

Erklärung für das Lieferkettengesetz: Was Unternehmen beachten müssen

Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen immer stärker das Einkaufsverhalten der Kunden. Unternehmen müssen deswegen auch in ihrer Lieferkette auf Themen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten achten. Experte Klaus Wiesen gibt eine Erklärung, welche Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen sind und was sie beachten müssen.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz das Lieferkettengesetz? Und ab wann?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und für in Deutschland registrierte Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 liegt der Schwellenwert bei 1000 Mitarbeitern. Indirekt sind aber sehr viel mehr Unternehmen betroffen: Entweder als Zulieferer, der Anforderungen von unter das Gesetz fallende Kunden erfüllen muss, oder als Unternehmen, das in Sachen Nachhaltigkeitsstandards mit größeren Wettbewerbern mitziehen sollte.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette vornehmen. Auf welche möglichen Missstände müssen sie dabei achten?

Unternehmen müssen in der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beachten. Menschenrechtliche Risiken können zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder missachteter Arbeitsschutz sein. Auf die Umwelt bezogen sind das beispielsweise die Verschmutzung von Luft oder Gewässern, aber auch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.  

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die neuen Regeln des Lieferkettengesetzes nicht (rechtzeitig) einhalten?

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

Doch es geht um viel mehr, als nur Strafen zu vermeiden. Es droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, sollte Nachhaltigkeit nicht ernst genommen werden. Somit sollten Unternehmen das Gesetz als Chance sehen, sich jetzt für die Zukunft aufzustellen. 

 

Welchen Schritt sollten Unternehmen als Erstes machen, um die neuen Regeln ab Inkrafttreten einzuhalten?

Zunächst sollten die Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt werden. Das LkSG erfordert das Benennen einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Doch ich empfehle, es nicht dabei zu belassen. Es gilt insbesondere, den Einkauf miteinzubeziehen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung zu etablieren.

 

Auch auf europäischer Ebene wird über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Müssen deutsche Unternehmen dann mit noch schärferen Regeln rechnen?

Ja, davon ist auszugehen. Das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wird aber nicht nur durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Der fortschreitende Klimawandel   erfordert die Dekarbonisierung von globalen Lieferketten, weshalb fast jedes Unternehmen tätig werden muss. Und wer Nachhaltigkeit in der Lieferkette adressiert, sollte sich nicht nur auf einen Nachhaltigkeitsaspekt beschränken.

Egal ob Klimaschutz oder menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, es bedarf dafür zum einen klarer Prozesse und zum anderen Transparenz in der Vorlieferkette. Hat man diese Grundlagen erreicht, lassen sich alle Nachhaltigkeitsthemen proaktiv managen.

Consulting

Klaus Wiesen

Klaus Wiesen ist Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO. Er war Mitgründer von sustainabill, das nun als Teil von VERSO unseren Kunden dabei hilft, Transparenz in Lieferketten zu bringen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern. Vor der Gründung von sustainabill war er Teamleiter beim Wuppertal Institut, einem international führenden Think Tank für anwendungsorientierte Nachhaltigkeitsforschung. Klaus Wiesen ist außerdem einer von neun Nachhaltigkeitsexpert:innen beim 12-Wochen-Programm der VERSO Academy.

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO

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