Ein Stapel Bewehrungsstahl-Stangen, als Symbolbild für den CBAM
31.10.2024

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil der EU-Klimastrategie und zielt darauf ab, CO2-Emissionen auch über die EU hinaus zu bepreisen. Der CBAM bringt neue Herausforderungen für den Einkauf und die Lieferkette. Lesen Sie in diesem Beitrag, was mit dem CBAM auf Sie zukommt und wie Sie ihn meistern!

Zum Einstieg: Was ist der CBAM?

CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.

In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.

Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.

Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.

Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 1. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet.

Der CBAM soll …

  • bestehende Maßnahmen zur Emissionsminderung stärken,
  • Unternehmen anregen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren statt zu verlagern, und
  • Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren, vor kostenbedingten Wettbewerbsnachteilen schützen

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Welche Waren und Unternehmen betrifft der CBAM?

Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die besonders emissionsintensive Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren. Unter den CBAM fällt:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom
Infografik: Diese Warengruppen sind vom CBAM betroffen (verarbeitet und in Reinform): Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Strom. Die Pflicht gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl und Bilanz / Erlösen.

Anhang I der CBAM-Verordnung listet im Detail die betroffenen KN-Codes auf – einfacher finden Sie diese aber auch in unserem kompakten CBAM-Factsheet.

Die wichtigsten Fakten zum CBAM

Von betroffenen HS-Codes bis Fristen: Unser Factsheet sammelt alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden. Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.

Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigten Strom.

Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren

Wie funktioniert der CBAM?

CBAM-Verordnung: Zeitplan

Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 1. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten und muss quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren erstellen.

Hier ein kurzer Überblick zum Zeitplan vom CBAM und den entsprechenden Anforderungen:

  • 17.08.2023: Veröffentlichung der CBAM-Durchführungsverordnung
  • 01.10.2023: Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase mit quartalsweiser Berichtspflicht zu importierten CBAM-Waren
  • 01.01.2024: Beginn der Berichtspflicht
  • 01.07.2024: Pflicht zum Erfassen spezifischer Emissionsdaten
  • 01.01.2025: Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder:innen
  • 01.01.2026: Beginn von Implementierungsphase und Zertifikatehandel
Zeitstrahl: Fristen und Phasen vom CBAM 17.08.2023 Veröffentlichung CBAM-Durchführungsverordnung 01.10.2023 Inkrafttreten, Beginn der Übergangsphase 01.01.2024 Beginn der Berichtspflicht 01.04.2024 Ende der Möglichkeit, Standardwerte für THG-Emissionen zu verwenden 01.01.2025 Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder 01.01.2026 Beginn der Implementierungsphase & Zertifikatehandel

Das gehört in den CBAM-Bericht

Ab 01.10.2023 – Quartalsbericht, einzureichen bis 1 Monat nach Quartalsende

  • Stammdaten Ihres Unternehmens
  • CBAM-Accountnummer
  • Anzahl und Art importierter Waren
  • CBAM-relevante Treibhausgasemissionen (spezifisch, keine Standardwerte!)
  • CO2-Ausgleichspreis im Herkunftsland

Ab 31.05.2026 – jährliche CBAM-Erklärung zum vorangegangenen Kalenderjahr, ab 2026

  • Gesamtmenge importierter Waren
  • Gesamtmenge grauer Emissionen jeder Warengruppe
  • Gesamtanzahl der CBAM-Zertifikate, die den Grauemissionen zugeordnet sind – minus des im Ursprungsland entrichteten CO2-Preises

Emissions-Ausgleichspflicht und CBAM-Zertifikatehandel

Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu über Zertifikate auszugleichen. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.

Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.

Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent Ihrer importierten CBAM-Produkte auszugleichen. Den nötigen Ausgleich und die entsprechende Menge an Zertifikaten müssen Sie dabei selbst ermitteln.

CBAM-Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.

Leitfaden: Nachhaltige Lieferketten

Nicht nur der CBAM verlang nachhaltiges Handeln entlang der Lieferkette. Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden, was die zahlreichen ESG-Regularien für den Einkauf bedeuten und holen Sie sich Tipps zur Umsetzung.

FAQ zum CBAM

Wo reiche ich meine CBAM-Berichte ein?

Berichtspflichtige Anmelder reichen ihre Berichte vorerst im CBAM-Übergangsregister ein. Sie erreichen das Register über das Zoll-Portal.

Sieht der CBAM Sanktionen vor?

Ja. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Gibt es Schwellenwerte beim Import von CBAM-Produkten?

Ja. Die Berichtspflicht greift erst für Importe ab 150 Euro Zollwert pro Sendung. Abgesehen davon gilt der CBAM unabhängig.

Darf ich im CBAM-Bericht noch Standardwerte nutzen?

CBAM-meldepflichtige Unternehmen dürfen seit dem 31.07.2024 eigentlich nicht mehr auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen. Fehlen Ihnen die Echtdaten noch immer – z.B., weil Ihre Lieferanten diese nicht bereitstellen – erlaubt die Deutsche Emissionshandelsstelle Standardwerte unter Umständen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Bilden Sie Ihr Vorgehen beim Ermitteln der Echtdaten ab
  • Belegen Sie Ihre Bemühungen bzw. begründen Sie nachvollziehbar, dass Sie „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternommen haben
  • Nutzen Sie dazu das Feld „Kommentare“ im CBAM-Übergangsregister
  • Im abgegebenen Bericht darf es ansonsten keine Unstimmigkeiten geben – also genau hinschauen!

Wie setze ich den CBAM am besten um?

Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten an.

Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos und bereiten Ihre Lieferkette optimal auf kommende CBAM-Anforderungen vor: Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert – inklusive Nachweis Ihrer Bemühungen.

Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Update LkSG und CSDDD - die wichtigsten Änderungen
10.10.2024

Update zu LkSG und CSDDD: Die wichtigsten Änderungen

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD stellt im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz LkSG neue Anforderungen an Unternehmen. Um die europäische Regelung mit den nationalen Vorschriften in Einklang zu bringen, sind Anpassungen unvermeidlich. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie vorbereitet sein sollten, und geben Ihnen Handlungsempfehlungen.

Einführung in die CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Unternehmen in der EU müssen entlang ihrer gesamten Lieferkette potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren – insbesondere bei Hochrisiko-Lieferanten. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht die CSDDD noch weiter und umfasst zusätzliche soziale und ökologische Aspekte, die bisher nicht im Fokus standen.

Inhalt dieses Blogbeitrags:

  • Vergleich zwischen CSDDD und LkSG
  • Geplante Anpassungen des LkSG in Deutschland
  • Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Vergleich zwischen LkSG und CSDDD

Obwohl das deutsche LkSG und die europäische CSDDD ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede in ihren Anforderungen.

Zunächst betrifft das die Reichweite der Due-Diligence-Verpflichtungen. Beide Regularien verwenden einen risikobasierten Ansatz. Während das LkSG aber vor allem auf direkte Lieferanten fokussiert ist, fordert die CSDDD eine Betrachtung der gesamten Lieferkette. Bei Hochrisiko-Lieferanten bedarf es einer vertieften Analyse.

Außerdem deckt die CSDDD einen breiteren Bereich an Themen ab. Die europäische Richtlinie umfasst neben den 13 aus dem LkSG bekannten Risikokategorien zusätzliche soziale und ökologische Themen.

Unterschiede gibt es auch beim Geltungsbereich:

LkSG

  • Seit 2024: Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten

CSDDD

  • EU-Unternehmen
    • Ab 2027: mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1500 Millionen Euro
    • Ab 2028: mit mehr als 3000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 900 Millionen Euro
    • Ab 2029: mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen:
    • mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU generiert
Geltungsbereich LkSG und CSDDD

Schließlich sieht die CSDDD auch zivilrechtliche Haftungen vor, die im LkSG nicht enthalten sind. Betroffenen Unternehmen drohen also rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. 

Die CSDDD und die Anpassung des LkSG

Da die Anforderungen der CSDDD über die des LkSG hinausgehen, ist eine Anpassung des deutschen Gesetzes unvermeidlich. Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative angekündigt, das Lieferkettengesetz möglichst bürokratiearm an die neuen europäischen Regelungen anzupassen. Wie genau diese Anpassungen aussehen werden, ist allerdings noch offen.

Ein zentrales Thema ist der Geltungsbereich, da in Deutschland aktuell mehr Unternehmen vom LkSG betroffen sind als in der CSDDD vorgesehen. Es wurde diskutiert, ob die deutsche Regierung den Anwendungsbereich des LkSG ändern kann. Jedoch hindert der Wortlaut der CSDDD die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich daran, den Geltungsbereich bestehender nationaler Gesetze zu verringern. Wie die Bundesregierung mit diesem Konflikt umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Die Bundesregierung plant zudem ein Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen, das Unternehmen entlasten und ihnen bei der praktischen Umsetzung des LkSG helfen soll. Dieses Programm, das im September 2024 eingeführt wurde, enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) operationalisiert werden können, um eine praxisnahe Anwendung der Vorgaben zu ermöglichen.

Eine weitere Anpassung, die bereits konkret geplant ist, betrifft die Berichtspflichten. Um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden, sollen Unternehmen, die sowohl unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch unter das LkSG fallen, ein Wahlrecht erhalten. Sie können entweder den CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht oder den BAFA-Fragebogen für das LkSG nutzen. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den beiden Berichtsanforderungen: Der CSRD-Bericht deckt nicht alle Details ab, die im BAFA-Fragebogen verlangt werden. Unternehmen, die sich für den CSRD-Bericht entscheiden, sollten daher auf mögliche Nachfragen des BAFA vorbereitet sein und eine umfassende Dokumentation ihrer Sorgfaltspflichten intern sicherstellen.

Umsetzung des LkSG: Empfehlungen für Unternehmen

Was bedeuten die Anpassungen des deutschen LkSG für Sie und Ihr Unternehmen. Wir haben Handlungsempfehlungen zusammengestellt:

1. Informiert bleiben

Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich stetig weiter. Es ist wichtig, dass Sie über Neuerungen im Rahmen des LkSG und der CSDDD informiert bleiben, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können. Dazu bietet sich unser VERSO-Blog an und folgen Sie uns auf LinkedIn.

2. Bestehende Prozesse fortsetzen

Auch wenn einige Anpassungen des LkSG noch in der Diskussion sind, sollten Sie Ihre bisherigen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette fortsetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie auf zukünftige Anforderungen vorbereitet sind.

3. Sorgfaltspflichten etablieren

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt es sich, wirksame Sorgfaltspflichten zu etablieren. Diese helfen Ihnen, resilientere Lieferketten aufzubauen, eng mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten und langfristig die soziale Akzeptanz für Ihr Handeln zu sichern. Zudem stärken Sie Ihre Marke und tragen positiv zum Schutz von Menschen und der Umwelt bei.

4. CSRD beachten

Fällt Ihr Unternehmen unter die CSRD, müssen Sie – unabhängig von den Änderungen des LkSG – eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berichterstattung diese Anforderungen erfüllt und Sie ausreichend Daten zur Verfügung haben, um transparent und umfassend zu berichten.

Unterstützung durch VERSO bei der Umsetzung von LkSG, CSDDD und CSRD

Die Umsetzung von LkSG und CSDDD stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Der VERSO Supply Chain Hub bietet eine umfassende Lösung, um diese Anforderungen effizient zu bewältigen. Die Plattform ermöglicht eine automatisierte Risikoanalyse der gesamten Lieferantenbasis, unterstützt das Einholen von Self-Assessments und sorgt für die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen können damit sowohl den Vorgaben des LkSG als auch der CSDDD nachkommen. Mit dem ESG Hub bietet VERSO darüber hinaus die Möglichkeit, CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Moosbewachsene Baumwurzeln als Symbolbild für die EUDR
13.08.2024

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EUDR

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern, um Biodiversität zu schützen und Treibhausgasemissionen zu senken. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Was ist die EUDR?

Nach den USA war Deutschland 2019 der weltweit größte Importeur für Rohkaffee. 2018 zählte Deutschland darüber hinaus zu den größten Importeuren von Rohkakao und war europäischer Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch von Kakao. Weiten wir den Blick noch etwas aus. Die EU ist der zweitgrößte Importeur von Soja, von dem ein Großteil als Tierfutter verwendet wird. Und auch wenn der Import in einigen Bereichen (z.B. Tropenhölzer) sinkt, steht fest: Gemeinsam mit anderen einkommensstarken Ländern wie den USA und China ist Europa weltweit einer der größten Importeure von Rohstoffen und Waren, die die globale Entwaldung vorantreiben.

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten trotzdem noch mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal verschärft die EU mit der EUDR jetzt ihre Maßnahmen. Schon bald ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Egal, ob dieser Wald nun in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

ESG in 2025: So machen Sie Ihr Unternehmen fit

Was, wenn Nachhaltigkeit nicht nur eine Pflicht, sondern ein Wettbewerbsvorteil sein könnte? Erfahren Sie im Webinar, wie Sie ESG-Vorgaben strategisch erfüllen und gleichzeitig Innovationspotenziale erschließen.

23.01.2025 – 11 Uhr

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR soll ab 30.12.2025 für erste Unternehmen Anwendung finden. Der Geltungsbereich wird dann ähnlich wie bei CSRD und CSDDD schrittweise ausgeweitet.

Ab 30.12.2025: Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • > 50 Mitarbeitende
  • > 10 Mio. € Umsatz
  • > 5 Mio. € Bilanzsumme

Ab 30.06.2026: Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • < 50 Mitarbeitende
  • < 10 Mio. € Umsatz
  • < 5 Mio. € Bilanzsumme
Infografik: Fristen der EUDR

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EUDR ist produktbasiert. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte oder Rohstoffe handelt, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen. Betroffene Unternehmen werden unterschieden nach:

  • Marktteilnehmer: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse erstmalig in den Unionsmarkt importieren oder von dort exportieren
  • Händler: Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt bereitstellen

Praxisleitfaden für nachhaltige Lieferketten

Ihr Überblick über alle wesentlichen Pflichten und Anforderungen an nachhaltige, zukunftssichere Lieferketten. Inklusive Praxistipps und Checkliste.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Infografik: Diese Waren betrifft die EUDR

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit:Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt bei der EUDR einige Ausnahmen:

  • 100-prozentige Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukte

Ausgenommen von der EUDR sind außerdem Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden. Das gilt jedoch nicht für Holz-Produkte, da diese bislang unter die EUTR fielen.

Welche Anforderungen stellt die EUDR an mein Unternehmen?

Unternehmen, die einen Rohstoff oder ein Folgeprodukt als erste auf den Markt bringen („Marktteilnehmer“), müssen nach der neuen Entwaldungsverordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben. Auf die Referenznummern der Sorgfaltserklärung können sich dann u.U. die Händler berufen, die die Rohstoffe oder Waren nachgelagert auf dem Unionsmarkt handeln bzw. weiterverarbeiten.

Fehlt die Sorgfaltserklärung, müssen die Händler sie natürlich selbst bereitstellen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren. Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.

Da die Entwaldungsrichtlinie außerdem Händler und Marktteilnehmer noch nach „KMU“ und „Nicht-KMU“ unterscheidet, gibt es auch hier noch eine Abstufung: KMU (nach der EU-Richtlinie) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Achtung: Für die Kategorisierung des Pflichtenumfangs zieht die EUDR andere Werte heran! Nicht-KMU sind demnach Unternehmen, die zwei dieser drei Schwellenwerte überschreiten:

  • > 250 Mitarbeitende
  • > 50 Mio. € Jahresumsatz
  • > 25 Mio. € Bilanzsumme

Prüfen Sie also genau, in welche Kategorien Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten damit konkret auf Sie zukommen.

Die Anforderungen der EUDR – Schritt für Schritt

1. Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert. Außerdem verlangt die EUDR eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020. So soll sichergestellt werden, dass auf dem jeweiligen Grundstück wirklich keine Entwaldung mehr stattgefunden hat. Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

2. Risikobewertung durchführen

Ziel ist eine Bewertung des Entwaldungsrisikos neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land, die politische/soziale Lage oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens. Die EU stellt dafür ein Benchmarking-System bereit, das Erzeugerländer nach Risikoklassen kategorisiert. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden.

3. Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

4. Dokumentieren und berichten

Viertens bringt die EUDR auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Außer „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Sieht die EUDR Sanktionen vor?

Ja. Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung der EUDR unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Wie setze ich die EUDR am besten um?

Mit VERSO. Unser Supply Chain Hub bietet Ihnen einen lückenlosen End-to-End-Prozess für sämtlich EUDR-Anforderungen – von der Risikoidentifizierung bis hin zum Erstellen Ihres CSRD-Berichts im ESG Hub.

Erfahren Sie mehr:

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Stakeholder-Anforderungen von ESG-Informationen an KMU
12.02.2024

5 Gründe, warum sich ein Nachhaltigkeitsbericht auch für KMU lohnt

Sehr viele Unternehmen – kleine wie große – sind von Nachhaltigkeitsregularien wie der CSRD, dem LkSG oder dem kommenden europäischen Lieferkettengesetz CSDDD betroffen. Aber was ist mit jenen, die nicht unter diese Regularien fallen? Sind sie aus der Berichterstattung fein raus?

Aufgepasst: Nicht direkt betroffen zu sein, heißt nicht, dass Sie sich nicht mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen! Warum auch KMU Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen und welche Angaben gefordert werden, erklären wir hier.

Welche Stakeholder ESG-Daten von KMU abfragen

1. Geschäftspartner schaffen Transparenz in der Lieferkette

Sind Sie Lieferant eines anderen Unternehmens? Viele KMU liefern an größere Unternehmen, die unter das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) fallen und auch von den EU-Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betroffen sind oder sein werden.

Die großen Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen, sondern auch sämtliche ESG-Informationen ihrer Lieferanten transparent machen. Und damit sind auch Sie von den Anforderungen der Regularien betroffen und werden von Ihren Kunden nach umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen gefragt. Die Folge: Sie müssen sich umfangreichen Sorgfaltsprüfungen, wie z.B. der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung unterziehen, die potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt in der Lieferkette identifizieren. Nachweise müssen übrigens nicht nur Sie als Lieferant erbringen, sondern oftmals auch Sub-Lieferanten.

Außerdem sind Ihre Kunden auch an branchenspezifische Leitlinien und Gesetze gebunden. Auch von dieser Seite werden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette eingefordert. Beispiele dafür sind etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz AgrarOLkG, der Chemie³-Branchenstandard oder die branchenspezifischen Leitlinien der OEC.

 

2. Finanzbranche achtet verstärkt auf nachhaltige Investments

KMU, die von Investor:innen und Anleger:innen mitgetragen werden oder projektbezogene Investitionen erhalten haben, sollten unbedingt auf ESG-Anfragen gefasst sein. Die Gründe dafür:

  • Aufgrund der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktakteure und Finanzberater:innen zu ESG-Angaben von Finanzprodukten und -dienstleistungen verpflichtet.
  • Investor:innen sind selbst Kapitalmarktteilnehmer:innen und müssen innerhalb der Finanzbranche zu Nachhaltigkeitszielen und -positionierung berichten.
  • Ratingagenturen beziehen in ihren Investment-Ratings mittlerweile auch ESG-Kriterien ein.
  • Vor der finalen M&A-Transaktion wird die Nachhaltigkeitsstrategie überprüft – wenn nicht schon vorher abgefragt, sind spätestens dann messbare Nachhaltigkeitskennzahlen von Ihnen gefordert.

Alle Informationen zur SFDR

Ein Hebel der EU zur Förderung nachhaltiger Wirtschaft ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Machen Sie sich mit unserem Factsheet einen Überblick über die SFDR, den Kategorisierungen für Finanzprodukte sowie den Angabepflichten.

3. Banken fordern ESG-Angaben bei Kredit- und Förderverfahren

Wenn Sie einen Kredit oder eine Förderung bei der Bank beantragen wollen, benötigen Sie so einige Unterlagen. Früher ging es dabei vor allem um Bonität, Geschäftskonzept, Sicherheiten und Ähnliches. Heute spielt auch das Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.

Denn Banken brauchen bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen, um den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gerecht zu werden. Zusätzlich halten sich die Banken vermehrt an selbst gesetzte Rahmenwerke und Sustainable-Finance-Ziele. In der Praxis bedeutet das, die Kreditkosten werden direkt von Ihrem ESG-Rating beeinflusst: Besseres Rating, günstigerer Kredit.

Diese Daten entscheiden über Kredite

Lesen Sie in diesem Beitrag, wie sich ESG-Daten auf Finanzierungen auswirken und welche Daten Unternehmen jetzt bereitstellen müssen, damit ihre Kreditanträge auch weiterhin bewilligt werden.

4. Versicherungen beziehen bei Abschlüssen auch ESG-Risiken ein

Auch Versicherungen sind auf ESG-Daten von Kunden angewiesen und fragen diese ab. Zwei Perspektiven gilt es dabei zu verstehen:

Zum einen fallen (Rück-)Versicherer auch in die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen also selbst zum Status quo ihrer Nachhaltigkeitsambitionen berichten. Dazu gehört auch der Kundenbereich, wofür Ihr Versicherer dann natürlich Informationen von Ihnen als Kunde benötigt.

Bei der zweiten Perspektive geht es um das Versicherungsrisiko, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Hier ist es gang und gäbe, zunächst das Risikopotenzial eines Versicherten abzuschätzen. Dabei werden nun auch Nachhaltigkeitsrisiken miteinbezogen. Wer das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann mit einem größeren Versicherungsrisiko und geringeren Versicherungsleistungen eingestuft werden.

 

5. Kunden und Partner erwarten Nachweis über ESG-Bemühungen

Bei neuen Partnerschaften, Kooperationen und Ausschreibungen werden immer öfter Zertifizierungen verlangt, die die Nachhaltigkeitsambitionen eines Unternehmens belegen. Wenn Sie in Verhandlungen gehen, müssen Sie gut vorbereitet sein:

  • Keine Open Doors ohne ESG-Zertifizierungen: Voraussetzung für ein ernsthaftes Gespräch sind – neben beispielsweise bekannten Standards zur Informationssicherheit – zunehmend auch Zertifizierungen aus dem ESG-Bereich. Durchlaufen Sie die Assessments frühzeitig – sie sind oft langwierig und nicht “mal schnell nachgereicht”.
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien im Ausschreibungsprozess: Gibt es eine Ausschreibung, dann könnte Ihr Unternehmen durch eine fehlende oder nicht stichhaltige Nachhaltigkeitsstrategie aus der Auswahl fallen. Diese belegen Sie unter anderem mit anerkannten ESG-Zertifikaten. Mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien in Ausschreibungsprozessen wollen Unternehmen von Beginn an sicherstellen, dass in der Lieferkette ökologische und soziale Standards eingehalten werden.

Neben speziellen ESG-Zertifizierungen werden auch bei anderen Qualitätsstandards, die in der Branche einen hohen Stellenwert haben und sich eigentlich “nur” mit unternehmerischen Prozessen befassen, ESG-Kriterien abgefragt:

  • Fairtrade
  • Bio-Zertifizierungen
  • Arbeitgeberrankings
  • ISO-Normen

CSRD-Compliance leicht gemacht

Von den CSRD-Grundlagen bis zum fertigen Bericht: Unser praktisches Softwarepaket führt Sie Schritt für Schritt zur CSRD Compliance!

Wie bereiten sich KMU am besten auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern vor?

Sie sehen, Nachhaltigkeitsfragen kommen aus jeder Ecke. Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – Stichwort: LkSG-, CSDDD- und CSRD-konform – müssen Sie ESG-Daten sammeln und kommunizieren. Auch von Ihren Stakeholdern werden diese aus den vielfältigsten Gründen abgefragt.

Das Problem dieser Abfragen: Wenn KMU von einem oder mehreren dieser Szenarien betroffen und nicht darauf vorbereitet sind, bedeutet das meist viel Arbeit. Denn von unterschiedlichen Stakeholdern werden sehr unterschiedliche Informationen verlangt. Sie werden mit verschiedenen Berichtsstandards konfrontiert und finden sich in einer Fragebogenflut wieder.

Diese Probleme können Sie aber mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vermeiden. Am besten berichten Sie von Anfang an nach einem anerkannten und für Ihr Unternehmen passenden Standard wie dem DNK, den GRI-Standards oder den ESRS – mit letzteren erfüllen Sie zukünftig die regulatorischen Anforderungen der CSRD. Ebenso bilden Frameworks wie die SDGs oder der UN Global Compact eine gute Basis für den Nachhaltigkeitsbericht. Derzeit arbeitet die EFRAG auch an eigenen freiwilligen Standards (VSME) für KMU, die an die Größe, Mittel und Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst sind.

Die Vorteile eines freiwilligen Berichts in aller Kürze zusammengefasst:

  • Sie sammeln in der Regel bereits alle wichtigen Daten, die Sie auch für andere Zwecke benötigen. Im besten Fall sogar in einem einzigen Tool, in dem Sie auch Maßnahmen steuern und den Bericht schreiben können.
  • Bei Anfragen ist im Bericht bereits ein Großteil der geforderten Informationen enthalten, für Detailfragen haben Sie dann mehr Zeit.
  • Falls Sie später doch berichtspflichtig werden, sind Sie schon optimal auf CSRD, LkSG und CSDDD vorbereitet!
  • Obwohl das zunächst nur nach viel Aufwand klingt, bringt die Einführung von ESG-Strukturen große Chancen mit sich: Innovationen und langfristiges Wachstum werden gefördert, Risiken minimiert und nicht zu vergessen: Sie festigen und stärken damit auch die Beziehungen zu Ihren Kunden.

Schritt-für-Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Unser praxisorientiertes Playbook beantwortet Ihre Fragen.

Wollen Sie auf die nächsten Anfragen vorbereitet sein?

Mit dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht sind Sie vorne dabei! Wenn Sie Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht oder zu den gesetzlichen Anforderungen haben, sind wir für Sie da – mit über 12 Jahren Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Mann sitzt nachdenklich am Laptop – die Risikoanalyse für das LkSG ist mit vielen Fragen verbunden © Jacob Lund via canva.com
11.01.2023

Kickstart LkSG – Darauf kommt es an

Zum 1. Januar 2023 ist das LkSG in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzustellen, gilt es, über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die aktuellen Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

 

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat Ihr Unternehmen weniger als 3.000 und mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und detaillierte Antworten liefert das BMAS.

Praxisleitfaden LkSG-Compliance

So setzen Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und rechtssicher um – in 6 Schritten.

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  3. Typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung, die Umkehrbarkeit der Verletzung und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
  4. Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen.

Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

 

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos:

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit

 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance.

Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an.

 

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO
05.01.2023

Bedeutung und Zukunft nachhaltiger Lieferketten: Interview mit Klaus Wiesen

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten sowie zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Unternehmen müssen sich aktuell mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz liegt die seit 2024 geltende CSRD auf dem Tisch, gleichzeitig bergen CBAM und EUDR neue Herausforderungen. Am Horizont steht die CSDDD. Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie der VERSO Supply Chain Hub bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt.

 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei VERSO sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt VERSO bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?

VERSO unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Der VERSO Supply Chain Hub erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt VERSO auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument:innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ (CBAM) werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein.

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit VERSO zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit VERSO abdecken lassen. Bereits heute deckt der VERSO Supply Chain Hub das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Erfahren Sie, wie Sie die Risikoanalyse laut LkSG effizient und entsprechend der rechtlichen Anforderungen umsetzen.

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Risikoanalyse nach LkSG: Das sagt das BAFA – Symbolbild von Frachtcontainern
11.10.2022

LkSG-Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle.

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

Whitepaper:
Risikomanagement für Nachhaltigkeit in der Lieferkette

So setzen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes durch ­Digitalisierung und Kollaboration zukunftsfähig um!

Wie unterstützt VERSO die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in der VERSO Supply Chain Plattform integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren.

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.


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In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten
30.09.2022

In 10 Schritten auf das Lieferkettengesetz vorbereiten

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft. Wir haben einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Seit 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), in Kraft, um damit erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten zu regulieren. Um Ihnen zu helfen, sich angesichts der regulatorischen Entwicklungen rund um das LkSG zurechtzufinden und sich darauf vorzubereiten, haben wir einige wichtige Fragen für Sie beantwortet.

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

1. Warum braucht Deutschland ein Lieferkettengesetz?

Im Zuge der Globalisierung beziehen deutsche Unternehmen Rohstoffe und Produkte aus der ganzen Welt. Zusätzlich wird in ausländische Produktions- und Vertriebsstätten investiert und Güter weltweit exportiert. Dabei kommt es immer häufiger zu Menschenrechts- und Umweltschutzverstößen. Ihren Ursprung haben diese in einem stetig steigenden Wettbewerbs- und Preisdruck, dem global agierende Unternehmen ausgesetzt sind. Bislang trugen Firmen dabei nur geringfügig Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten im Ausland. Der Versuch, Schutzmaßnahmen gegen Menschenrechts- und Umweltschutzvergehen freiwillig zu implementieren, scheiterte kläglich. Demnach benötigt es einen verbindlichen Rahmen, um Unternehmen zu mehr Sorgfalt hinsichtlich dieser Themen zu verpflichten.

2. Welche Menschenrechts- und Umweltstandards müssen von Unternehmen in diesem Zuge berücksichtigt werden?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, die international anerkannten Menschenrechte auch im Ausland einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder das Recht auf Gesundheit. Bezüglich der zu beachtenden Umweltstandards gelten die vor Ort anwendbaren Vorschriften zum Umweltschutz sowie einzelne Umweltstandards aus internationalen Abkommen.

3. Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Gesetz wird stufenweise eingeführt, beginnend mit dem 01.01.2023. Zunächst sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen. Ab dem 01.01.2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1000 Beschäftigen. Auch wenn kleinere Unternehmen (KMU) noch nicht direkt unter das Lieferkettengesetz fallen, können sie als Zulieferer betroffener Firmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.

Risikomanagement in der Lieferkette

Setzen Sie das Lieferkettengesetz zukunftsfähig um: mit einem ganzheitlichen, risikoorientierten Vorgehen. Mehr dazu im Whitepaper.

4. Wofür haften Unternehmen?

Unternehmen sollen nicht nur für selbstverursachte Schäden Verantwortung übernehmen, sondern auch für diese, die entlang der Lieferkette durch Tochterfirmen, wichtige Geschäftspartner oder Lieferanten entstehen. Transparenz innerhalb der Lieferkette ist daher so wichtig wie nie zuvor. Grundsätzlich haften Unternehmen dabei allerdings nur für Schäden, bei denen sie fahrlässig gehandelt oder bewusst gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

5. Müssen Geschäftsbeziehungen bei Verstößen abgebrochen werden?

Das ist nicht das Ziel. Primär soll die Aufmerksamkeit hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen innerhalb der Zulieferbetriebe dauerhaft verankert werden. Geschäftsbeziehungen sind nur dann völlig abzubrechen, wenn eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde, die auch nach Fristsetzung weiterhin besteht.

6. Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz wird mehr Fairness in den Wettbewerb bringen. Derzeit haben gewissenhaft handelnde Unternehmen nämlich durch höhere Kosten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen, die verantwortungslos handeln. Mit einheitlichen Regeln für alle soll das verhindert werden.

7. Welche Auswirkungen kann das LkSG in den Produktionsländern haben?

Das Lieferkettengesetz soll vor allem die Menschen vor Ort schützen. Durch die Gesetzgebung sollen Beschäftigte in den Produktionsstätten von besseren Arbeitsbedingungen profitieren, da Unternehmen dann zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards verpflichtet sind. Davon werden auch die Anwohner im Umkreis der Fabriken profitieren, wenn diese beispielsweise bestimmte Abgaswerte nicht länger überschreiten dürfen.

Factsheet: EU-Lieferkettengesetz vs. LkSG

Das EU-Lieferkettengesetz (en. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes werden. Im Factsheet finden Sie alles Wichtige dazu.

8. Wer kontrolliert das Gesetz?

Die Einhaltung und Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Unternehmen sind dazu verpflichtet, mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres ihren Bericht zu übermitteln. Zudem hat die Behörde unter anderem die Möglichkeit, Unternehmen konkrete Handlungen vorzugeben, Personen vorzuladen, Auskünfte zu verlangen, sowie Zwangsgelder zur Durchsetzung von bis zu 50.000 EUR zu verlangen.

9. Welche Strafen müssen Unternehmen befürchten?

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro, oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz im Jahr. Das deutsche Gesetz sieht vorerst keine zivilrechtliche Haftung vor, was sich mit der Gesetzgebung auf europäischer Ebene allerdings ändern dürfte.

10. Wie kann die VERSO Supply Chain Plattform die Umsetzung des LkSGs vereinfachen?

Wiederkehrende Anforderungen wie Risikoanalysen, Implementierung von Präventionsmaßnahmen oder die jährliche Berichtspflicht sind Aufwandstreiber für den Einkauf, denn sie erfordern das Einholen und die Auswertung von Lieferantendaten. Mit der Automatisierung der VERSO Supply Chain Plattform können erhebliche Ressourcen gespart werden und eine effiziente, ganzheitliche Umsetzung des LkSG und aller ESG-Themen gewährleistet werden. Die VERSO Supply Chain Plattform ermöglicht einen zukuftssicheren Ansatz, mit dem Einkaufsorganisation auch für zukünftige Anforderungen wie die CSRD und das EU-Lieferkettengesetz bestens vorbereitet sind. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie VERSO Ihnen dabei hilft, mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in Ihrer Lieferkette zu erfassen, Lieferanten zu qualifizieren und die notwendigen Reporting-Kennzahlen bereitzustellen.

 

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Containerschiff als Symbolbild für Lieferketten
30.08.2021

Erklärung für das Lieferkettengesetz: Was Unternehmen beachten müssen

Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen immer stärker das Einkaufsverhalten der Kunden. Unternehmen müssen deswegen auch in ihrer Lieferkette auf Themen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten achten. Experte Klaus Wiesen gibt eine Erklärung, welche Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen sind und was sie beachten müssen.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz das Lieferkettengesetz? Und ab wann?

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und für in Deutschland registrierte Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 liegt der Schwellenwert bei 1000 Mitarbeitern. Indirekt sind aber sehr viel mehr Unternehmen betroffen: Entweder als Zulieferer, der Anforderungen von unter das Gesetz fallende Kunden erfüllen muss, oder als Unternehmen, das in Sachen Nachhaltigkeitsstandards mit größeren Wettbewerbern mitziehen sollte.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die neuen Sorgfaltspflichten beziehen sich auf verschiedene Ebenen der Lieferketten. Welche sind das?

Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Gesetz umfasst das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs und das der unmittelbaren Zulieferer sowie in einigen Fällen auch der mittelbaren Zulieferer.

Ich empfehle Unternehmen aber, sich nicht in den Details des LkSG zu verlieren. Entscheidend ist es, jetzt ein robustes Risikomanagement in Einklang mit den UN Guiding Principles (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) aufzubauen, und so auch Anforderungen anderer nationaler Gesetze sowie des kommenden Gesetzes auf der EU-Ebene an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette vornehmen. Auf welche möglichen Missstände müssen sie dabei achten?

Unternehmen müssen in der Risikoanalyse menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beachten. Menschenrechtliche Risiken können zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder missachteter Arbeitsschutz sein. Auf die Umwelt bezogen sind das beispielsweise die Verschmutzung von Luft oder Gewässern, aber auch das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen.  

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die neuen Regeln des Lieferkettengesetzes nicht (rechtzeitig) einhalten?

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz können je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen bis zu 8 Millionen Euro verhängt werden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.

Doch es geht um viel mehr, als nur Strafen zu vermeiden. Es droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, sollte Nachhaltigkeit nicht ernst genommen werden. Somit sollten Unternehmen das Gesetz als Chance sehen, sich jetzt für die Zukunft aufzustellen. 

 

Welchen Schritt sollten Unternehmen als Erstes machen, um die neuen Regeln ab Inkrafttreten einzuhalten?

Zunächst sollten die Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt werden. Das LkSG erfordert das Benennen einer oder eines Menschenrechtsbeauftragten. Doch ich empfehle, es nicht dabei zu belassen. Es gilt insbesondere, den Einkauf miteinzubeziehen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung zu etablieren.

 

Auch auf europäischer Ebene wird über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Müssen deutsche Unternehmen dann mit noch schärferen Regeln rechnen?

Ja, davon ist auszugehen. Das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wird aber nicht nur durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Der fortschreitende Klimawandel   erfordert die Dekarbonisierung von globalen Lieferketten, weshalb fast jedes Unternehmen tätig werden muss. Und wer Nachhaltigkeit in der Lieferkette adressiert, sollte sich nicht nur auf einen Nachhaltigkeitsaspekt beschränken.

Egal ob Klimaschutz oder menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, es bedarf dafür zum einen klarer Prozesse und zum anderen Transparenz in der Vorlieferkette. Hat man diese Grundlagen erreicht, lassen sich alle Nachhaltigkeitsthemen proaktiv managen.

Consulting

Klaus Wiesen

Klaus Wiesen ist Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO. Er war Mitgründer von sustainabill, das nun als Teil von VERSO unseren Kunden dabei hilft, Transparenz in Lieferketten zu bringen und so Risiken zu managen, Menschenrechte sicherzustellen und Klima-Emissionen zu verringern. Vor der Gründung von sustainabill war er Teamleiter beim Wuppertal Institut, einem international führenden Think Tank für anwendungsorientierte Nachhaltigkeitsforschung. Klaus Wiesen ist außerdem einer von neun Nachhaltigkeitsexpert:innen beim 12-Wochen-Programm der VERSO Academy.

Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO

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