Sustainable Development Goals (SDGs)
09.06.2026

Sustainable Development Goals (SDG): Was bedeu­ten die Nachhaltig­keits­ziele für Unternehmen?

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die die UN 2015 in der Agenda 2030 verabschiedet hat. Sie decken ökologische, soziale und ökonomische Themen ab – von Klimaschutz bis Armutsbekämpfung. Für Unternehmen sind sie ein anerkannter Rahmen, um Nachhaltigkeit einzuordnen und zu kommunizieren. Die verbindliche Steuerung läuft heute aber über CSRD, ESRS und Lieferkettengesetze.

Nachhaltigkeit wird zur Licence to Operate

Kunden, Mitarbeiter und andere Interessengruppen fragen nach gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit. Es ist zunehmend klar, dass Nachhaltigkeit im Unternehmen zur „Licence to Operate“ wird. Das ESG-Management soll also strategisch(er) oder sogar erstmals angegangen werden. Wie die Sustainable Development Goals, also die SDGs, Ihnen dabei helfen können, erfahren Sie im Artikel.

Wenn heute über die Umsetzung von Nachhaltigkeit in den Unternehmen gesprochen wird, sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen fester Bestandteil der Agenda. Das Rahmenwerk hilft, ESG-Management strategisch im Unternehmen zu gestalten. Allerdings ist am Anfang oft unklar, wie sich die SDGs nun konkret operationalisieren und in die Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen einbinden lassen.

In unserem Überblicksartikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Entwicklungsziele (SDGs) für Unternehmen sinnvoll einordnen zu können. Den Ursprung der SDGs stellen wir ebenso vor, wie die Rolle von Unternehmen. Vor allem erhalten Sie jedoch Antworten auf die Frage: Wie können Sie mit ihrem Unternehmen ein proaktiver Teil der nachhaltigen Entwicklung werden? Aber lassen Sie uns von vorne beginnen.

Die Geschichte der SDGs: vom Brundtland-Report zur Agenda 2030

Die Diskussion um eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, die mit der Veröffentlichung des so genannten Brundtland-Reports „Our Common Future“ im Jahr 1987 die breitere Öffentlichkeit erreicht hat (World Commission on Environment and Development), ist in der heutigen Zeit ungebrochen aktuell. In mehreren Entwicklungsschritten haben die globalen Zielsetzungen dieser Diskussion Eingang in die von den Vereinten Nationen veröffentlichten Sustainable Development Goals (SDG) gefunden.

Sustainable Development Goals heute: aktueller Stand der SDGs und das Verhältnis zur CSRD

Seit der Verabschiedung 2015 sind die SDGs zehn Jahre alt, und die Halbzeitbilanz fällt schwach aus. Laut dem Sustainable Development Report 2025 und dem UN-Fortschrittsbericht 2025 ist global keines der 17 Ziele auf Kurs, bis 2030 erreicht zu werden. Weniger als ein Fünftel der Zielvorgaben liegt im Plan. Fortschritte gibt es vor allem bei Basisthemen wie Gesundheit und Stromzugang, die strukturell schwierigen Ziele hängen zurück.

Für Unternehmen hat sich die Rolle der SDGs in dieser Zeit verschoben. Sie sind heute vor allem ein verständlicher, kommunizierbarer Rahmen: 17 Ziele, eingängige Icons, weltweit anerkannt. Das macht sie nützlich, um die eigene Nachhaltigkeitsarbeit einzuordnen und zu erzählen, in Berichten, auf der Website oder in der Strategie. Diesen Bezug sieht man nach wie vor häufig.

Die eigentliche Steuerung läuft inzwischen über andere Instrumente. CSRD und ESRS, dazu die Lieferkettengesetze von LkSG über CSDDD bis EUDR und CBAM, geben heute den Takt vor. Diese Anforderungen sind verbindlich, die Sustainable Development Goals sind es nicht. Ein SDG-Bezug allein ist deshalb längst kein Vorreiter-Merkmal mehr. Er ist weitgehend Standard geworden, und ohne belastbare Daten dahinter rückt er schnell in die Nähe von Greenwashing.

Die SDGs nach 2030: Wie geht es mit den Nachhaltigkeitszielen der UN weiter?

Die Agenda 2030 läuft, wie der Name sagt, 2030 aus. Damit stellt sich die Frage, was danach kommt, und die Diskussion darüber hat bereits begonnen. Beim SDG-Gipfel im September 2027 startet die offizielle Verhandlung über das Rahmenwerk ab 2031, vorbereitet unter anderem durch den 2024 verabschiedeten Pact for the Future.

Ein kompletter Bruch ist nicht zu erwarten. Die meisten Staaten halten an den Sustainable Development Goals fest. Neu hinzukommen dürften eher zusätzliche Schwerpunkte wie digitale Kooperation, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz und Daten oder die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Die SDGs werden also eher geschärft als abgelöst.

Für Unternehmen ändert das wenig an der eigentlichen Aufgabe. Wer jetzt eine saubere Datenbasis und klare Verantwortlichkeiten aufbaut, ist auch für ein angepasstes Rahmenwerk ab 2031 gut aufgestellt. Der Aufwand zahlt sich über robuste ESG-Daten aus, nicht über das SDG-Logo im Bericht.

Wie viele SDGs gibt es und was umfassen die 17 Ziele?

  1. Keine Armut: Armut in allen Formen und überall beenden.
  2. Kein Hunger: Ernährung sichern, Hunger beenden, nachhaltige Landwirtschaft fördern.
  3. Gesundheit und Wohlergehen: ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten.
  4. Hochwertige Bildung: inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung für alle.
  5. Geschlechtergleichheit: Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen.
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen: Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung für alle.
  7. Bezahlbare und saubere Energie: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und nachhaltiger Energie.
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: nachhaltiges Wachstum und gute Arbeitsbedingungen.
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur: widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung.
  10. Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern.
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte inklusiv, sicher und nachhaltig gestalten.
  12. Nachhaltiger Konsum und Produktion: nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz: Klimawandel und seine Auswirkungen bekämpfen.
  14. Leben unter Wasser: Ozeane, Meere und Meeresressourcen schützen und nachhaltig nutzen.
  15. Leben an Land: Landökosysteme schützen, Biodiversität erhalten.
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: friedliche Gesellschaften und verlässliche Institutionen fördern.
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: globale Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung stärken.
Bild von den 17 Sustainable Development Goals (SDG): No poverty, Zero hunger, Good health and well-being, Quality education, Gender equality, Clean water and sanitation, Affordable and clean energy, Decent work and economic growth, Industry Innovation and Infrastructure, Reduced inequalities, Sustainable cities and communities, Responsible consumption and production, Climate action, Life below water, Life on land, Peace Justice and Strong institutions, Partnerships for the goals

SDGs und Unternehmen: welche Rolle die Wirtschaft spielt

Dabei wird auch ein Rahmenwerk aufgespannt, das die Unternehmen als wichtige Akteure der nachhaltigen Entwicklung definiert und ihnen Hilfestellungen bei der Umsetzung von Maßnahmen auf der regionalen und betrieblichen Ebene anbietet. Die SDGs betonen die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung privater Unternehmen und appellieren an deren Kreativität und Innovation, um Werte für das Gemeinwohl zu schaffen. Dazu gehört zum Beispiel die Verringerung der Armut, die Ausmerzung des Hungers und den Schutz der biologischen Vielfalt.

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihre 17 nachhaltigen Entwicklungsziele stellen die Unternehmen vor die neue Herausforderung, ihre Operationen und Strategien auf die Anforderungen der SDGs abzustimmen.

Sustainable Development Goals (SDGs) im Unternehmen angehen

Was brauchen Sie nun konkret, um sich den Sustainable Development Goals und Nachhaltigkeit im Allgemeinen sinnvoll zu widmen? Maßgeblich sind erst einmal zwei Basispfeiler:

  1. Eine organisatorische und inhaltliche Verantwortung bei einer oder einem ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragten.
  2. Ein Ort zur Bündelung aller nachhaltigkeitsrelevanter Daten.

Ohne diese beiden Grundvoraussetzungen ist es quasi nicht möglich sich als Organisation dem Thema weiter zu nähern.

Doch auch mit klarer inhaltlicher Verantwortung und Datenbündelung ist es, je nach Unternehmensgröße, Branche und Interessengruppen, eine nicht zu unterschätzende und sehr individuell zu gestaltende Aufgabe, die Sustainable Development Goals strategisch anzugehen.

Beratungsunternehmen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsreportings, wie auch wir bei VERSO, stehen Unternehmen und ESG-Manager:innen deshalb bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Sustainable Development Goals (SDGs) mit GRI und UN Global Compact umsetzen

Um die Implementierung der SDGs und der Unterziele in die Lieferketten der Unternehmen zu erreichen, stehen verschiedene international anerkannte Richtlinien zur Verfügung. Zwei davon:

  1. die Global Reporting Initiative (GRI)
  2. der UN Global Compact

Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen UN Sustainable Development Goals vor. Eine Annäherung an die Umsetzung der globalen Entwicklungsziele können Unternehmen also über den Umweg der Implementierung der GRI-Indikatorik erreichen.

Wie ernst nehmen Unternehmen die SDGs wirklich?

Einige Unternehmen integrieren die SDGs bereits tief in ihre Nachhaltigkeitsstrategie und hinterlegen sie mit konkreten Indikatoren und Daten. Bei vielen anderen bleibt der Bezug oberflächlich. Das Engagement steht meist mit dem Engagement für andere nachhaltigkeitsbezogene Themen sowie mit der Unternehmensgröße und dem Nachhaltigkeitsniveau des jeweiligen Unternehmens in Zusammenhang.

Man kann daraus schließen, dass das Engagement für die Sustainable Development Goals einerseits aus regulatorischen Gründen erfolgt, es werden schlicht bestehende Gesetze befolgt. Andererseits liegen häufig institutionelle Gründe für ein Engagement vor. Die qualitative Prüfung der einzelnen Nachhaltigkeitsberichte zeigt, dass die Beteiligung der Unternehmen weitgehend symbolisch erfolgt und noch nicht substanziell ist. Dies legt den Schluss nahe, dass viele Unternehmen die SDGs – ähnlich wie den Global Compact – als ein Schema mit unverbindlichen Auswirkungen betrachten.

Fazit: Warum die Sustainable Development Goals ein gutes Werkzeug bleiben

Bei aller Verschiebung hin zu CSRD und Co.: Die SDGs haben ihren Wert nicht verloren. Sie geben der Nachhaltigkeitsarbeit einen anschaulichen Rahmen, helfen beim Priorisieren und schaffen eine gemeinsame Sprache, mit der sich Engagement nach innen und außen erklären lässt. Genau dafür sind sie nach wie vor gut.

Was sie nicht leisten, ist die verbindliche Steuerung. Dafür braucht es belastbare Daten, klare Verantwortlichkeiten und die passenden Berichtsstandards. Wer beides verbindet, die Sustainable Development Goals als Orientierung und solide ESG-Daten als Grundlage, macht aus Nachhaltigkeit mehr als eine Pflichtübung. Und ist für das vorbereitet, was nach 2030 kommt.

We guide you through sustainability

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

Häufige Fragen zu den Sustainable Development Goals (SDGs)

Was sind die Sustainable Development Goals?

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die die Vereinten Nationen 2015 im Rahmen der Agenda 2030 verabschiedet haben. Sie decken ökologische, soziale und ökonomische Themen ab (von Klimaschutz über Armutsbekämpfung bis zu menschenwürdiger Arbeit) und richten sich an Staaten, Unternehmen und die Zivilgesellschaft.

Wie viele SDGs gibt es?

Es gibt 17 Sustainable Development Goals mit insgesamt 169 Unterzielen (Targets). Sie reichen von „Keine Armut“ (SDG 1) bis „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ (SDG 17).

Sind die SDGs für Unternehmen verpflichtend?

Nein. Die SDGs sind ein freiwilliger Orientierungsrahmen. Verbindlich sind für Unternehmen dagegen Regelwerke wie CSRD und ESRS sowie die Lieferkettengesetze von LkSG über CSDDD bis EUDR und CBAM. Ein reiner SDG-Bezug ohne belastbare Daten gilt heute als Standard und kann ohne Substanz in die Nähe von Greenwashing rücken.

Wie können Unternehmen die SDGs umsetzen?

Grundlage sind zwei Basispfeiler: eine klare organisatorische und inhaltliche Verantwortung bei einer oder einem ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragten sowie ein zentraler Ort zur Bündelung aller nachhaltigkeitsrelevanten Daten. Darauf aufbauend lassen sich die SDGs über anerkannte Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI) und den UN Global Compact mit Indikatoren und Kennzahlen operationalisieren.

Was passiert mit den SDGs nach 2030?

Die Agenda 2030 läuft 2030 aus. Beim SDG-Gipfel im September 2027 beginnt die offizielle Verhandlung über das Rahmenwerk ab 2031, vorbereitet unter anderem durch den Pact for the Future (2024). Erwartet wird eine Schärfung statt eines Bruchs – mit zusätzlichen Schwerpunkten wie digitaler Kooperation, dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz und Generationengerechtigkeit.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
08.05.2024

ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

  • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
  • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
  • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
  • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
  • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

Aufbau von ESG-Knowhow:
Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

Andere ESG-Pflichten

Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

  • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

  • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

  • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
  • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
  • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

  • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
  • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
  • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

  • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
  • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

5. Bleiben Sie am Ball

  • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
  • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

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Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe
12.12.2020

Dr. Saskia Juretzek: Nachhaltigkeit bringt viele Vorteile

Im Interview spricht die CSR-Expertin über ihre Definition von Nachhaltigkeit, ihren Werdegang sowie geschäftliche Vorteile von CSR. Außerdem erklärt Sie, für welche Art von Unternehmen Nachhaltigkeit überhaupt eine Rolle spielen kann.

Warum hast Du dich dafür entschieden, dich dem Thema zu widmen, woher kommt deine Leidenschaft dafür? Und warum findest Du unternehmerische Nachhaltigkeit wichtig?

Saskia Juretzek: Als Kind war ich mit meiner Familie viel im Wald unterwegs, wie auch auf Bauernhöfen, so dass mir Natur und Tiere immer sehr nah waren. Noch heute ist ein Spaziergang in einem naturnahem Wald für mich die totale Erholung. Ich stamme insgesamt aus einem umweltbewussten Haushalt und habe schon früh mitbekommen, wie wichtig Umweltschutz ist. Die Idee, mich mit dem Thema auch beruflich zu beschäftigen, entwickelte sich mit der Zeit und den beruflichen Möglichkeiten. Während meiner Zeit bei Accenture wurde ich Teil der neugegründeten Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit. Das Thema hat mich sofort angezogen, ohne genau zu wissen, was da dahinter steckt.

Um mein Wissen in diesem Bereich zu erweitern und mich beruflich darauf zu fokussieren, entschied ich mich, an der Leuphana Universität Lüneburg zu promovieren. Gleichzeitig startete ich in der Corporate Responsibility Abteilung der Telefonica Deutschland mit Fokus auf die Nachhaltigkeitsstrategie, das Reporting und die Kommunikation. Im Anschluss an die  Doktorarbeit ging ich zur Allianz SE, der Zentrale der Allianz Gruppe und beschäftige mich dort mit Strategieentwicklung, den SDGs und Berichterstattung. Für mich persönlich haben gerade große internationale Unternehmen durch ihre Reichweite die Möglichkeit, die Gesellschaft wesentlich positiv zu beeinflussen, Best Practices zu gestalten und das Umfeld zum Nachahmen anzuregen. Das sehe ich auch als eine Pflicht an. Es begeistert mich, Teil der Nachhaltigkeitsbewegung zu sein und diese aktiv mitgestalten zu können.

 

Immer wieder hört man die Frage „Was ist Nachhaltigkeit eigentlich genau?“
Gibt es die perfekte Corporate Responsibility-Definition?

Die perfekte Corporate Responsibility Definition gibt es aus meiner Sicht nicht bzw. gibt es auch keine einheitliche Definition, die jedem geläufig ist. Ich persönlich bin kein Fan vom Begriff Corporate Social Responsibility, da er rein sprachlich auf „Social“ fokussiert (wenn er auch bspw. durch die EU breiter definiert wird). Corporate Responsibility und Sustainability sind weiter gefasste Begriffe, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte umfassen.

Im Kern geht es darum, den sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen zu begegnen, negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu minimieren und positive zu erhöhen. Wesentlich für Unternehmen ist es, Nachhaltigkeit intern klar zu definieren und ein einheitliches internes Verständnis zu haben.

In jeder Branche kann CR etwas anderes bedeuten – in der Versicherung geht es bspw. um nachhaltige Produktlösungen und nachhaltige Anlagekriterien für Kundengelder, im produzierenden Gewerbe gegebenenfalls um die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette und den Energieverbrauch in der Produktion.

 

Unternehmerische Nachhaltigkeit ist gesamtgesellschaftlich gesehen unbestritten ein absolutes Kernthema für unsere Zukunftsfähigkeit. Für das einzelne Unternehmen steht jedoch häufig die Gewinnerzielungsabsicht über allen anderen Zielen.

Daher provokant gefragt: Kostet Nachhaltigkeit nur, oder gibt es auch ökonomische Vorteile sich als Unternehmen einer Nachhaltigkeitsstrategie zu verschreiben?

Saskia Juretzek: Provokant geantwortet – betrachtet man Nachhaltigkeit mittel- bis langfristig gibt es nur Vorteile. Es hängt also von der Betrachtungsweise ab, vor allem von der zeitlichen. Klassischerweise treten „trade-offs“ (Zielkonflikte) auf, wenn es um langfristige Investitionen, aber um kurzfristige Renditen geht.

Viele Investitionen in Nachhaltigkeit rechnen sich mittel- bis langfristig, verursachen aber heute Kosten. Kurzfristiges Renditedenken, getrieben von Shareholder-Erwartungen steht hier der Langfristigkeit nachhaltiger Entwicklung entgegen. Natürlich gibt es auch kurzfristige Vorteile und auch Win-Win-Situationen, aber sie sind eben nicht zwangsläufig die Regel.

Neben dem aktuellen Geschäftserfolg sollte ein Unternehmen seine langfristige Geschäftsbasis sichern. Wenn ich bspw. heute meine Böden so auslauge, dass ich sie in zehn Jahren nicht mehr nutzen kann, bringt mich das auf Dauer nicht weiter. Für eine ernsthafte und erfolgreiche Auseinandersetzung mit CR ist eine langfristige Perspektive unabdingbar und auch für ein dauerhaft erfolgreich bestehendes Unternehmen wesentlich.

Nachhaltigkeit steht ökonomischen Vorteilen also nicht entgegen, sondern ist die Basis für erfolgreiches unternehmerisches Handeln.

 

Unternehmen sind ja bekanntermaßen unheimlich unterschiedlich. Von Ein-Mann-Handwerksbetrieben, über den produzierenden Mittelstand, bis hin zu Großkonzernen, wie der Allianz.

Ist Nachhaltigkeit für alle wichtig, oder reicht es vielleicht sogar, wenn die „Großen“ sich um Zukunftsfähigkeit in ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten kümmern?

Saskia Juretzek: Die Antwort ist für mich recht klar. In Deutschland liegt die Anzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen bei mehr als 99%. Es braucht daher alle Akteure, um einen entscheidenden positiven Beitrag zur ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Zukunftsfähigkeit zu leisten.

Aber natürlich spielt die Größe eines Unternehmen eine Rolle. In Großunternehmen stehen mehr Kapazitäten zur Verfügung, der Hebel ist größer und häufig gibt es eigenständige CR-Abteilungen. Letzteres ist sicherlich in einem Zehn-Mann-Betrieb nicht sinnvoll oder umsetzbar. Dennoch können hier Mitarbeiter zusätzliche Aufgaben, beispielsweise rund um Umweltschutz, übernehmen. Die Themen an sich ändern sich nicht zwangsläufig, aber natürlich die Ressourcen, die ich zur Verfügung habe.

Als nicht börsennotiertes Unternehmen habe ich im positiven Sinne mehr Freiraum und kann langfristiger planen als ein quartalsgetriebenes, börsennotiertes Unternehmen. Viele Familienunternehmen sind Nachhaltigkeitsvorreiter, sie denken und planen sehr langfristig, so dass Nachhaltigkeit leichter integrierbar ist – es kommt zu weniger Zielkonflikten zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen.

Dr. Saskia Juretzek

ist Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe. Seit über zehn Jahren ist sie als CSR-Managerin in Nachhaltigkeitsabteilungen von Großkonzernen aktiv. Sie hat im Bereich Nachhaltigkeit promoviert und bringt sich an diversen Hochschulen und Universitäten in die Lehre ein. Dr. Saskia Juretzek ist darüber hinaus Mitgründerin der Initiative „futurewoman“, die Frauen im  Nachhaltigkeitsbereich vernetzt. Außerdem gibt sie in der VERSO Academy ihr umfangreiches Wissen weiter und spricht als Referentin über die Themen CSR-Strategie und CSR in der Organisation.

Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe

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