ESG-Ziele müssen auch von Führungs- und Kontrollorganen (Unernehmensführung, Vorstand, Aufsichtsrat) mitgetragen und erfüllt werden. Sonst drohen durch CSRD, LkSG, CSDDD und Co. empfindliche Strafen.
08.05.2024

ESG-Regularien verpflichten Führungskräfte: Was Vorstand, Aufsichtsrat und Management jetzt tun sollten

Wenn Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und ESG angehen wollen oder müssen, so ergibt das nur ganzheitlich Sinn. Ganzheitlich insofern, dass das gesamte Unternehmen dahinter stehen muss. Allen voran die Führungskräfte und Kontrollorgane. Wir erklären, welche To-dos für die oberste Führungsebene anstehen.

Warum ist es wichtig, dass sich Führungskräfte mit ESG und Nachhaltigkeit tiefgehend auseinandersetzen? Zum einen, damit das Nachhaltigkeitsteam Rückendeckung und Ressourcen für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen hat. Aber auch die ESG-Regulatorik verlangt Entscheidungen und Transparenz zu Nachhaltigkeitsthemen von Vorständen, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

Wir steigen nun tiefer ein in die Anforderungen, die mit der ESG-Regulatorik auf Führungskräfte zukommen. Hier geht’s direkt zu 5 konkreten Tipps für Compliance.

Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Forderungen, Pflichten und Auswirkungen der ESG-Gesetze

Gleich mehrere ESG-Gesetze und Richtlinien nehmen Vorstände beim Thema Nachhaltigkeit in die Pflicht. Die Forderungen an die Vorstandsebene sind in allen Fällen ähnlich. Das bedeutet kurz gesagt: Egal, ob oder wann Ihr Unternehmen von welchem ESG-Gesetz betroffen ist, die Unternehmensführung muss sich jetzt mit ESG-Zielen auseinandersetzen.

Hier finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Vorgaben, die in den aktuell geltenden ESG-Gesetzen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführung relevant sind.

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den ESRS

Zunächst gibt die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits klare Pflichten an die Vorstandsebene hinsichtlich der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts:

  • Überwachung des Berichterstattungsprozesses
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfer:innen
  • Weitergabe des Prüfungsergebnisses zum Bericht an das Aufsichtsgremium
  • Schaffung von Kapazitäten für neue Stellen im ESG-Team und den Aufbau eines Risikomanagements
  • Ermöglichung einer transparenten Datenerfassung
  • Freigabe von Berichten zur Übergabe an Prüfer:innen

So viel zur Überprüfung des Berichts am Ende. Aber schon während des Berichtsprozesses ist der Vorstand gefragt – insbesondere in dem für alle Unternehmen verpflichtenden Standard ESRS 2. An diesen knüpfen alle strategischen Aspekte der Themenstandards an. Der Governance-Abschnitt dieses Standards richtet sich explizit an den Vorstand und die Unternehmensführung. Nachfolgend die To Dos, die sich daraus für die Führungseben ableiten:

Aufbau von ESG-Knowhow:
Nicht nur das ESG-Team muss mit den Nachhaltigkeitsthemen vertraut sein: Die CSRD schreibt vor (ESRS GOV-1), dass Sie erklären müssen, wer von den Führungskräften und Kontrollorganen für ESG-Themen und die Aufsicht des Berichtsverfahrens verantwortlich ist. Dabei wird auch der Status des Fachwissens dieser Personen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt.

Integration von Nachhaltigkeit ins Vergütungsmodell:
Die Unternehmensführung muss in ESRS GOV-3 offenlegen, ob es Anreizsysteme bei der Vergütung im Unternehmen gibt, wie diese aufgebaut sind und ob Nachhaltigkeitsleistungen darin integriert sind. Überlegen Sie sich also, wie Sie Ihre Vergütungspolitik anpassen können, um das langfristige Denken und Wirtschaften Ihrer Kolleg:innen zu incentivieren.

Integration von ESG in Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementprozesse:
Beziehen Sie ESG bei allen Prozessen zu Sorgfaltspflicht, Unternehmensentscheidungen und Risikomanagement ein: Denn laut CSRD müssen Vorstände darlegen, wie sie sich selbst über ESG-Themen informieren (inkl. Liste mit Risiken, Auswirkungen und Chancen, mit denen sich die Führungsebene befasst hat). Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wie Sie diese Nachhaltigkeitsaspekte bei strategischen Entscheidungen und bei den Prozessen der Sorgfaltspflicht und des Risikomanagements berücksichtigen.

Kommen die Führungskräfte und Kontrollorgane ihren Pflichten nicht nach, sind nicht nur Reputationsschäden oder Nachreichungen die Folge: Mit der CSRD können auch Strafzahlungen verhängt werden.

Die ESRS-Standards im Überblick

Die EU führt mit der CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer machen. Alle Infos gibt es im Whitepaper.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vom deutschen Lieferkettengesetz sind derzeit Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Hierfür ist ein umfassender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben.

Das LkSG hat direkte Auswirkungen auf die höchsten Unternehmensebenen. Denn es geht dabei um die Risikobewertung und die Risikominimierung in der Lieferkette eines Unternehmens. Entscheidungen für oder gegen Geschäftspartner, Lieferanten, Expansionen in andere Länder – das sind wichtige strategische Entscheidungen, die über die Aufgabengebiete des Einkaufs hinausgehen. Sie erfordern vielleicht noch nicht zu Beginn des Prozesses – z.B. bei der Risikoanalyse – den Einsatz der Vorstandseben. Später jedoch – z.B. bei den Maßnahmen zur Risikominimierung – sind die Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall gefragt. Die Risikominimierung trifft ja auch das Unternehmen als Ganzes und sichert dessen Zukunftsfähigkeit.

Verstöße gegen das LkSG werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das bedeutet, dass Sanktionen nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen die handelnden Personen verhängt werden können. Als handelnde Personen im Unternehmen gilt die Geschäftsführung – sie kann damit zur Verantwortung gezogen werden. Zusätzlich muss auch der Aufsichtsrat mit seiner Kontroll- und Beratungsfunktion die LkSG-Compliance überwachen. Kommt er dem nicht ausreichend nach, ist auch der Aufsichtsrat haftbar.

Die Folgen sind Geldbußen (je nach Verstoß und Schwere) von bis zu 100.000, bis zu 500.000 oder bis zu 800.000 Euro pro Verstoß. In besonderen Fällen kann auch eine schärfere Regelung, die umsatzbemessene Strafe, greifen.

Praxisleitfaden LkSG Compliance

Alles Wichtige zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes: Diese Praxisanleitung umfasst alle wiederkehrenden Anforderungen des LkSG, wovon die Risikoanalyse einen großen Teil ausmacht.

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettengesetz. Aktuell ist vorgesehen, dass es sich auf deutsche Unternehmen nicht stärker auswirken wird, als es das deutsche LkSG bereits tut.

Trotzdem finden sich auch hier Anforderungen, die die Vorstandsebene in die ESG-Pflicht nehmen: Unternehmen müssen demnach eine Strategie offenlegen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar ist. Diese ESG-Strategie sollte nicht nur auf dem Papier zu den Klimazielen beitragen. Es muss nachgewiesen werden, dass die variable Vergütung des Vorstands mitabhängig von den Bemühungen zur Umsetzung eines Klimaplans ist.

Die Geschäftsführung wird in der Verordnung explizit verpflichtet, nicht nur im Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern ebenso Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich verpflichtet die CSDDD die Geschäftsführung zur Einrichtung und Kontrolle von Maßnahmen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Darüber muss die Geschäftsführung dann auch dem Vorstand berichten.

Factsheet zum europäischen Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll der europäische Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) werden. In diesem Factsheet erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, was auf Sie zukommt und welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt.

Andere ESG-Pflichten

Obwohl die EU kürzlich einige Gesetze speziell im Nachhaltigkeitsbereich verabschiedet hat, gibt es auch andere Gesetze und Selbstverpflichtungen, die ein ESG-Commitment von Vorständen und Führungskräften vorsehen. Nachfolgend finden Sie zwei konkrete Beispiele:

  • Aktionärsrechterichtlinie: Die Vergütungsstruktur des Vorstands von börsennotierten Gesellschaften muss laut der Richtlinie auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein. Ziel ist es, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gehälter auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Der DCGK ist eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft und gibt börsennotierten Gesellschaften Standards zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung vor. Auch dort sind die Vergütungsstrukturen für Vorstände an ESG-Aspekten auszurichten.

5 Maßnahmen für Vorstände zur Vorbereitung von ESG-Pflichten

Sie wissen nun, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer allesamt Verantwortung für Nachhaltigkeit in Unternehmen übernehmen müssen. Es gibt viel zu tun – damit Sie vom Lesen ins Tun kommen, finden Sie hier eine Liste mit Maßnahmen und Themen, die die Führungsebene – unabhängig von welchem Gesetz das Unternehmen wann betroffen ist oder sein wird – umsetzen sollte.

1. Machen Sie sich (und Ihr Team) startklar

  • Legen Sie fest, wer im Vorstand das Thema Nachhaltigkeit verantwortet und gründen Sie interne Gremien, um Nachhaltigkeitsaspekte und -anforderungen in Ihren Strategien zu berücksichtigen.
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der ESG-Strategie und ESG-Ziele fest. Formen Sie ein ESG-Team. Statten Sie es mit dem notwendigen Wissen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berichterstattung aus.

2. Führen Sie bei Ihrer Unternehmensstrategie ein ESG-Update durch

  • Integrieren Sie kurz- und langfristige ESG-Ziele in die Unternehmensstrategie. Dadurch verhindern Sie Zielkonflikte und geben dem Thema die nötige Bedeutung. Stellen Sie sicher, dass Nachhaltigkeit ein fester und zentraler Bestandteil in Ihrer Unternehmensstrategie ist. Sie werden von einem langfristigen Geschäftserfolg profitieren.
  • Evaluieren Sie, ob der Zweck, die Vision und die Werte des Unternehmens in Einklang mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
  • Diskutieren Sie im Team, die Vergütungsstrukturen (insbes. für die Führungskräfte und Kontrollorgane) an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Zum einen wird das von allen ESG-Regularien gefragt, zugleich zeigen Studien (Via Tomorrow), dass diese Praktiken bereits weit verbreitet und höchst effektiv sind.

3. Behalten Sie Ihre ESG-Risiken im Blick

  • Schauen Sie sich um: Wie gehen andere Unternehmen oder Stakeholder mit ESG-Risiken um? Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen sie um? Wo steht Ihr Unternehmen im Vergleich?
  • Führen Sie mit Ihrem ESG-Team eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Damit identifizieren Sie Chancen, Auswirkung und Risiken Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Setzen Sie bei den dringendsten Risiken gleich die ersten Gegenmaßnahmen.
  • Identifizieren Sie Ihre Chancen und stellen Sie sich zukunftssicher auf. Aktualisieren Sie dazu Ihre ESG-Risiko- und Chancenbewertungen genauso wie andere Themen regelmäßig. Inkludieren Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das reguläre Risikomanagement.

4. Unterstützen Sie Ihr ESG-Team

  • Befähigen Sie das Team, die Prozesse für die Berichterstattung und Kontrollmechanismen aufzusetzen.
  • Gewinnen auch Sie einen groben Überblick über die Rahmenwerke, Methoden sowie die EU-Regulatorik. So können Sie fundierte Entscheidungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie treffen.

5. Bleiben Sie am Ball

  • Etablieren Sie einen Prozess innerhalb der obersten Führungsebene, um die ESG-Themen regelmäßig neu zu bewerten und Ihre Strategie zu verbessern. Stimmen Sie sich regelmäßig im Vorstand und im Management zu ESG- und Nachhaltigkeitsthemen ab: ESG-Themen hängen mit den Finanzzahlen zusammen. Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch zwischen dem operativen ESG-Team und der Führungsebene.
  • Gutes Nachhaltigkeitsmanagement braucht viel Wissen. Nicht nur im ESG-Team. Denn wie eingangs erwähnt: Nachhaltigkeit ist ein Thema für das ganze Unternehmen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig hinsichtlich der für sie relevanten ESG-Themen geschult sowie in die ESG-Prozesse und -Maßnahmen integriert werden. Denn Sie können nur etwas bewegen, wenn alle mitziehen. Und vergessen Sie nicht die oberste Ebene: Auch Geschäftsführung- und leitung, Vorstand und Aufsichtsrat benötigen aktuelles Nachhaltigkeitswissen – zur Einhaltung von Gesetzen, aber auch, um gute Unternehmensentscheidungen treffen zu können.

Gehen Sie mit VERSO Ihren ESG-Pflichten nach

Gerade in der Anfangsphase ist es nicht leicht, ins Handeln zu kommen – zu viele offene Fragen, wenig Effizienz in den Prozessen, kaum Erfahrung mit Nachhaltigkeit im Team. Was sind sinnvolle Maßnahmen? Wie genau muss eine Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Wie gehen wir die Wesentlichkeitsanalyse effizient an? Vertrauen Sie uns, wir machen das schon lange – genauer gesagt seit mehr als 10 Jahren.

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Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe
12.12.2020

Dr. Saskia Juretzek: Nachhaltigkeit bringt viele Vorteile

Im Interview spricht die CSR-Expertin über ihre Definition von Nachhaltigkeit, ihren Werdegang sowie geschäftliche Vorteile von CSR. Außerdem erklärt Sie, für welche Art von Unternehmen Nachhaltigkeit überhaupt eine Rolle spielen kann.

Warum hast Du dich dafür entschieden, dich dem Thema zu widmen, woher kommt deine Leidenschaft dafür? Und warum findest Du unternehmerische Nachhaltigkeit wichtig?

Saskia Juretzek: Als Kind war ich mit meiner Familie viel im Wald unterwegs, wie auch auf Bauernhöfen, so dass mir Natur und Tiere immer sehr nah waren. Noch heute ist ein Spaziergang in einem naturnahem Wald für mich die totale Erholung. Ich stamme insgesamt aus einem umweltbewussten Haushalt und habe schon früh mitbekommen, wie wichtig Umweltschutz ist. Die Idee, mich mit dem Thema auch beruflich zu beschäftigen, entwickelte sich mit der Zeit und den beruflichen Möglichkeiten. Während meiner Zeit bei Accenture wurde ich Teil der neugegründeten Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit. Das Thema hat mich sofort angezogen, ohne genau zu wissen, was da dahinter steckt.

Um mein Wissen in diesem Bereich zu erweitern und mich beruflich darauf zu fokussieren, entschied ich mich, an der Leuphana Universität Lüneburg zu promovieren. Gleichzeitig startete ich in der Corporate Responsibility Abteilung der Telefonica Deutschland mit Fokus auf die Nachhaltigkeitsstrategie, das Reporting und die Kommunikation. Im Anschluss an die  Doktorarbeit ging ich zur Allianz SE, der Zentrale der Allianz Gruppe und beschäftige mich dort mit Strategieentwicklung, den SDGs und Berichterstattung. Für mich persönlich haben gerade große internationale Unternehmen durch ihre Reichweite die Möglichkeit, die Gesellschaft wesentlich positiv zu beeinflussen, Best Practices zu gestalten und das Umfeld zum Nachahmen anzuregen. Das sehe ich auch als eine Pflicht an. Es begeistert mich, Teil der Nachhaltigkeitsbewegung zu sein und diese aktiv mitgestalten zu können.

 

Immer wieder hört man die Frage „Was ist Nachhaltigkeit eigentlich genau?“
Gibt es die perfekte Corporate Responsibility-Definition?

Die perfekte Corporate Responsibility Definition gibt es aus meiner Sicht nicht bzw. gibt es auch keine einheitliche Definition, die jedem geläufig ist. Ich persönlich bin kein Fan vom Begriff Corporate Social Responsibility, da er rein sprachlich auf „Social“ fokussiert (wenn er auch bspw. durch die EU breiter definiert wird). Corporate Responsibility und Sustainability sind weiter gefasste Begriffe, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte umfassen.

Im Kern geht es darum, den sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen zu begegnen, negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu minimieren und positive zu erhöhen. Wesentlich für Unternehmen ist es, Nachhaltigkeit intern klar zu definieren und ein einheitliches internes Verständnis zu haben.

In jeder Branche kann CR etwas anderes bedeuten – in der Versicherung geht es bspw. um nachhaltige Produktlösungen und nachhaltige Anlagekriterien für Kundengelder, im produzierenden Gewerbe gegebenenfalls um die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette und den Energieverbrauch in der Produktion.

 

Unternehmerische Nachhaltigkeit ist gesamtgesellschaftlich gesehen unbestritten ein absolutes Kernthema für unsere Zukunftsfähigkeit. Für das einzelne Unternehmen steht jedoch häufig die Gewinnerzielungsabsicht über allen anderen Zielen.

Daher provokant gefragt: Kostet Nachhaltigkeit nur, oder gibt es auch ökonomische Vorteile sich als Unternehmen einer Nachhaltigkeitsstrategie zu verschreiben?

Saskia Juretzek: Provokant geantwortet – betrachtet man Nachhaltigkeit mittel- bis langfristig gibt es nur Vorteile. Es hängt also von der Betrachtungsweise ab, vor allem von der zeitlichen. Klassischerweise treten „trade-offs“ (Zielkonflikte) auf, wenn es um langfristige Investitionen, aber um kurzfristige Renditen geht.

Viele Investitionen in Nachhaltigkeit rechnen sich mittel- bis langfristig, verursachen aber heute Kosten. Kurzfristiges Renditedenken, getrieben von Shareholder-Erwartungen steht hier der Langfristigkeit nachhaltiger Entwicklung entgegen. Natürlich gibt es auch kurzfristige Vorteile und auch Win-Win-Situationen, aber sie sind eben nicht zwangsläufig die Regel.

Neben dem aktuellen Geschäftserfolg sollte ein Unternehmen seine langfristige Geschäftsbasis sichern. Wenn ich bspw. heute meine Böden so auslauge, dass ich sie in zehn Jahren nicht mehr nutzen kann, bringt mich das auf Dauer nicht weiter. Für eine ernsthafte und erfolgreiche Auseinandersetzung mit CR ist eine langfristige Perspektive unabdingbar und auch für ein dauerhaft erfolgreich bestehendes Unternehmen wesentlich.

Nachhaltigkeit steht ökonomischen Vorteilen also nicht entgegen, sondern ist die Basis für erfolgreiches unternehmerisches Handeln.

 

Unternehmen sind ja bekanntermaßen unheimlich unterschiedlich. Von Ein-Mann-Handwerksbetrieben, über den produzierenden Mittelstand, bis hin zu Großkonzernen, wie der Allianz.

Ist Nachhaltigkeit für alle wichtig, oder reicht es vielleicht sogar, wenn die „Großen“ sich um Zukunftsfähigkeit in ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten kümmern?

Saskia Juretzek: Die Antwort ist für mich recht klar. In Deutschland liegt die Anzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen bei mehr als 99%. Es braucht daher alle Akteure, um einen entscheidenden positiven Beitrag zur ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Zukunftsfähigkeit zu leisten.

Aber natürlich spielt die Größe eines Unternehmen eine Rolle. In Großunternehmen stehen mehr Kapazitäten zur Verfügung, der Hebel ist größer und häufig gibt es eigenständige CR-Abteilungen. Letzteres ist sicherlich in einem Zehn-Mann-Betrieb nicht sinnvoll oder umsetzbar. Dennoch können hier Mitarbeiter zusätzliche Aufgaben, beispielsweise rund um Umweltschutz, übernehmen. Die Themen an sich ändern sich nicht zwangsläufig, aber natürlich die Ressourcen, die ich zur Verfügung habe.

Als nicht börsennotiertes Unternehmen habe ich im positiven Sinne mehr Freiraum und kann langfristiger planen als ein quartalsgetriebenes, börsennotiertes Unternehmen. Viele Familienunternehmen sind Nachhaltigkeitsvorreiter, sie denken und planen sehr langfristig, so dass Nachhaltigkeit leichter integrierbar ist – es kommt zu weniger Zielkonflikten zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen.

Dr. Saskia Juretzek

ist Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe. Seit über zehn Jahren ist sie als CSR-Managerin in Nachhaltigkeitsabteilungen von Großkonzernen aktiv. Sie hat im Bereich Nachhaltigkeit promoviert und bringt sich an diversen Hochschulen und Universitäten in die Lehre ein. Dr. Saskia Juretzek ist darüber hinaus Mitgründerin der Initiative „futurewoman“, die Frauen im  Nachhaltigkeitsbereich vernetzt. Außerdem gibt sie in der VERSO Academy ihr umfangreiches Wissen weiter und spricht als Referentin über die Themen CSR-Strategie und CSR in der Organisation.

Dr. Saskia Juretzek, Head of Sustainability bei der Tengelmann-Gruppe

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Bild von den 17 Sustainable Development Goals: No poverty, Zero hunger, Good health and well-being, Quality education, Gender equality, Clean water and sanitation, Affordable and clean energy, Decent work and economic growth, Industry Innovation and Infrastructure, Reduced inequalities, Sustainable cities and communities, Responsible consumption and production, Climate action, Life below water, Life on land, Peace Justice and Strong institutions, Partnerships for the goals
06.07.2020

SDG: Das Rahmenwerk für Nachhaltigkeit und CSR-Management der UN

In diesem Überblick erfahren Sie in sieben kurzen Punkten alles was Sie wissen müssen, um die Entwicklungsziele (SDG) für Ihr Unternehmen einzuordnen.

Licence to Operate

Kunden, Mitarbeiter und andere Interessengruppen fragen nach gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit. Es ist zunehmend klar, dass Nachhaltigkeit im Unternehmen zur „Licence to Operate“ wird. Das CSR-Management (Corporate Social Responsibility) soll also strategisch(er) oder sogar erstmals angegangen werden. Wie das SDG-Rahmenwerk Ihnen dabei helfen kann, erfahren Sie im Artikel.

Wenn heute über die Umsetzung von Nachhaltigkeit in den Unternehmen gesprochen wird, sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen fester Bestandteil der Agenda. Das Rahmenwerk hilft, CSR Management strategisch im Unternehmen zu gestalten. Allerdings ist am Anfang oft unklar, wie sich die SDGs nun konkret operationalisieren und in die Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen einbinden lassen.

In unserem Überblicksartikel erfahren Sie in sieben kurzen Punkten alles was Sie wissen müssen, um die Entwicklungsziele (SDG) für Unternehmen erstmalig einordnen zu können. Den Ursprung der SDG stellen wir ebenso vor, wie die Rolle von Unternehmen, die deutsche Nachhaltigkeisstrategie und den Umsetzungsstatus. Vor allem geben wir Ihnen jedoch Antworten auf die Frage: Wie können Sie mit ihrem Unternehmen ein proaktiver Teil der nachhaltigen Entwicklung werden? Aber lassen Sie uns von vorne beginnen.

Die Wurzeln der SDG (Sustainable Development Goals)

Die Diskussion um eine nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, die mit der Veröffentlichung des so genannten Brundlandt-Reports „Our Common Future“ im Jahr 1987 die breitere Öffentlichkeit erreicht hat (World Commission on Environment and Development), ist in der heutigen Zeit ungebrochen aktuell. In mehreren Entwicklungsschritten haben die globalen Zielsetzungen dieser Diskussion Eingang in die von den Vereinten Nationen veröffentlichten Development Goals (SDG) gefunden.

Die Rolle von Unternehmen im SDG Framework

Dabei wird auch ein Rahmenwerk aufgespannt, dass die Unternehmen als wichtige Akteure der nachhaltigen Entwicklung definiert und ihnen Hilfestellungen bei der Umsetzung von Maßnahmen auf der regionalen und betrieblichen Ebene anbietet. Die SDG betonen die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung privater Unternehmen und appellieren an deren Kreativität und Innovation, um Werte für das Gemeinwohl zu schaffen. Dazu gehört zum Beispiel die Verringerung der Armut, die Ausmerzung des Hungers und den Schutz der biologischen Vielfalt.

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihre 17 nachhaltigen Entwicklungsziele stellen die Unternehmen vor die neue Herausforderung, ihre Operationen und Strategien auf die Anforderungen der SDGs abzustimmen.

17 übergeordnete Nachhaltigkeitsziele und Deutschlands Beitrag

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen „Transforming Our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development“ umfasst 17 globale Ziele (UN SDG) für eine nachhaltige Entwicklung. Die Agenda trat am 01. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Die Ziele umfassen verschiedene Themen, die wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit sind, wie zum Beispiel Armut, Diskriminierung, Klimawandel, Schutz der natürlichen Umwelt, Bildung und Arbeitsfragen. Basis für die Umsetzung der SDG in Deutschland ist die im Januar 2017 (Neuauflage 2018) von der Bundesregierung verabschiedete Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Die 17 übergeordneten Nachhaltigkeitsziele sind die Folgenden:

  1. Keine Armut
  2. Kein Hunger
  3. Gesundheit und Wohlbefinden
  4. Hochwertige Bildung
  5. Geschlechtergleichheit
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  7. Bezahlbare und saubere Energie
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
  10. Weniger Ungleichheiten
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  12. Nachhaltiger Konsum und Produktion
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz
  14. Leben unter Wasser
  15. Leben an Land
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Zu diesen übergeordneten Zielen werden in der Agenda 2030 169 Unterziele vorgeschlagen, um die Länder bei der Überwachung ihres Beitrags zu den 17 UN SDG zu unterstützen. Eine wesentliche Rolle, um die Ziele zu erreichen, spielt hierbei der Beitrag von Unternehmen.

Bild von den 17 Sustainable Development Goals: No poverty, Zero hunger, Good health and well-being, Quality education, Gender equality, Clean water and sanitation, Affordable and clean energy, Decent work and economic growth, Industry Innovation and Infrastructure, Reduced inequalities, Sustainable cities and communities, Responsible consumption and production, Climate action, Life below water, Life on land, Peace Justice and Strong institutions, Partnerships for the goals

Zwei wesentliche Richtlinien zur Umsetzung der SDG in Unternehmen

Um die Implementierung der SDG und der Unterziele in die Lieferketten der Unternehmen zu erreichen, stehen verschiedene international anerkannte Richtlinien, wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung.  Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen UN SDGs vor.

Eine Annäherung an die Umsetzung der globalen Entwicklungsziele können Unternehmen also über den Umweg der Implementierung der GRI-Indikatorik erreichen.

Wie sich den SDG als Unternehmen also widmen?

Was brauchen Sie nun konkret, um sich den SDG und Nachhaltigkeit im Allgemeinen sinnvoll zu widmen? Maßgeblich sind erst einmal zwei Basispfeiler: Einerseits eine organisatorische und inhaltliche Verantwortung bei einer oder einem CSR-Beauftragten. Die zweite wichtige Voraussetzung ist ein Ort zur Bündelung aller nachhaltigkeitsrelevanter Daten. Ohne diese beiden Grundvoraussetzungen ist es quasi nicht möglich sich als Organisation dem Thema weiter zu nähern.

Doch auch mit klarer inhaltlicher Verantwortung und Datenbündelung ist es, je nach Unternehmensgröße, Branche und Interessengruppen, eine nicht zu unterschätzende und sehr individuell zu gestaltende Aufgabe, die SDG strategisch anzugehen.

Beratungsunternehmen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsreportings, wie auch wir bei VERSO, stehen Unternehmen und CSR-Manager:innen deshalb bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Dass externe Unterstützung aufgrund der Komplexität der verschiedenen Richtlinien lohnenswert ist, zeigt unter anderem eine Studie von Van der Waal und Thijssens (2020). Diese bringt Licht in das „unentdeckte Terrain“ der SDG-Beteiligung von Unternehmen. Dazu werden in der Untersuchung die Nachhaltigkeitsberichte der 2000 weltweit größten börsennotierten Unternehmen analysiert.

Status quo der SDG-Umsetzung in der Wirtschaft

Momentan beschäftigen sich zwar bereits einige Vorreiter-Unternehmen intensiv mit der Umsetzung der SDG innerhalb ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Das Engagement der Unternehmen in den SDG insgesamt ist allerdings noch begrenzt. Es steht hauptsächlich mit dem Engagement für andere nachhaltigkeitsbezogene Themen sowie mit der Unternehmensgröße und dem Nachhaltigkeitsniveau des jeweiligen Unternehmens in Zusammenhang.

Man kann daraus schließen, dass das Engagement für die SDG einerseits aus regulatorischen Gründen erfolgt, es werden schlicht bestehende Gesetze befolgt. Andererseits liegen häufig institutionelle Gründe für ein Engagement vor. Die qualitative Prüfung der einzelnen Berichte zeigt, dass die Beteiligung der Unternehmen weitgehend symbolisch und absichtlich erfolgt und noch nicht substanziell ist. Dies legt den Schluss nahe, dass viele Unternehmen die SDG – ähnlich wie den Global Compact – als ein Schema mit unverbindlichen Auswirkungen betrachten. Kurz gesagt: Noch zu viele Unternehmen befassen sich momentan nur so intensiv mit den SDG, wie sie gesetzlich dazu gezwungen sind.

Um aber die weltweite Zukunftsfähigkeit zu ermöglichen, die die Sustainable Development Goals zum Ziel hat, müssen Unternehmen hier noch deutlich mehr tun. Glücklicherweise entdecken immer mehr Unternehmen, dass das Einflechten der Entwicklungsziele in die eigene Strategie notwendig und unumgänglich ist.

Warum nun Zeit ist umzudenken

An dieser Stelle vergeben leider viele Unternehmen noch die Chance, um von den positiven Effekten eines Engagements zu profitieren. Dabei entwickeln sich nicht selten während der Umsetzung auch ungeahnte betriebswirtschaftliche Effekte. Nachhaltigkeit und die Umsetzung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sind also langfristig auf allen Ebenen lohnenswert und unumgänglich.

Neben einer aktiven Gesellschaft sind die Unternehmen die wichtigsten Akteure, um die großen globalen Ziele einer gerechteren Verteilung des Wohlstands und der Begrenzung der schädigenden Wirkungen der Globalisierung zu erreichen. Nur gemeinsam können wir die Agenda 2030 zum Erfolg führen. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken!

We guide you through sustainability

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

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