10 CSRD-Tipps für
ESG-Verantwortliche
„CSRD – was müssen wir da genau machen?” Viele Unternehmen stehen vor dieser Frage. Der Umfang der Berichtspflicht und der dazugehörigen ESRS-Standards ist sehr herausfordernd. Verlieren Sie nicht gleich die Nerven – mit diesen 10 CSRD-Tipps fällt Ihnen der Start leichter.
10 CSRD-Tipps aus unserer Erfahrung
Der erste Blick auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bzw. der überarbeiteten Version davon, den ESRS Simplified, kann den Puls von Nachhaltigkeitsverantwortlichen schonmal erhöhen. Die CSRD ist zwar herausfordernd, aber das ist noch lange kein Grund zur Panik! Hier sind 10 CSRD-Tipps für Sie, wenn Sie sich erstmals mit der europäischen Berichtspflicht auseinandersetzen.
CSRD-Tipp 1: Den Berichtsstandard ESRS genauer anschauen
Um den Umfang und die Anforderungen der CSRD an Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu verstehen, ist es wichtig, dass Sie zumindest einen groben Überblick über das Framework, die ESRS, haben. Wenn Sie sich schon zu den überarbeiteten ESRS informieren möchten, finden Sie in unserem Artikel über die ESRS Simplified alles Wichtige. Und falls Sie doch genauer reinschauen wollen, können Sie sich auf der Website der EFRAG alle ESRS-Standards in der Originalversion herunterladen.
CSRD-Tipp 2: Ressourcen und Know-how für das Projekt CSRD schaffen
Die CSRD ist eine große Herausforderung und kein einmaliges Projekt. Ein:e Nachhaltigkeitsmanager:in allein reicht oft nicht aus. Bei der Berichterstellung sind Sie in enger Abstimmung mit HR, IT, Finanzabteilung, Einkauf, Risikomanagement und anderen Abteilungen. Fördern Sie eine gute und effiziente Zusammenarbeit und schauen Sie sich die To-dos realistisch an: Welche Ressourcen brauchen wir für die Umsetzung? Sind weitere Skills oder Fortbildungen notwendig? Müssen wir jemanden einstellen? Für den Fall, dass es am Know-how scheitert: Bei der VERSO Academy finden Sie bestimmt die richtige Weiterbildung. Regelmäßige Schulungen und Workshops schärfen zudem das Bewusstsein für Nachhaltigkeit. Binden Sie andere Abteilungen ein und informieren Sie alle Beteiligten über die neuesten Anforderungen.
CSRD-Tipp 3: Den Prozess im Detail planen
Es gibt einige Schritte bei der CSRD-Berichterstattung, die entweder viel Zeit, viele Abstimmungen mit internen Stakeholdern oder beides benötigen. Wichtig ist daher, dass der Prozess realistisch und vorausschauend ist. Auch Puffer sollten Sie einkalkulieren und gerne etwas großzügiger planen. Folgende Meilensteine sollten Sie beachten:
- Wann wollen wir den Bericht veröffentlichen?
- Gibt es zeitliche Einschränkungen, die wir beachten müssen (Urlaube, andere Projekte?)
- Wann schreiben wir den Bericht?
- Wer muss wann in den Prozess eingebunden werden?
- Wann sammeln wir die Daten?
- Wann machen wir die Analyse der doppelten Wesentlichkeit?
- Wann müssen wir starten?
Gut definierte und erprobte Abläufe führen zu einer schnelleren Datensammlung und verringern das Risiko von Fehlern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Prozesse stellt sicher, dass sie auch bei steigenden Anforderungen bestehen. Wer also frühzeitig in saubere Prozesse investiert, kann langfristig deutlich effizienter und schneller den regulatorischen Pflichten nachkommen.
Ein weiterer Tipp hierzu: Berechnen Sie die Deadline „von hinten”! Legen Sie zunächst fest, wann der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen soll – im Falle der CSRD also zusammen mit dem Lagebericht. Denn geht es über die einzelnen Schritte, wie Texterstellung, Datensammlung und Analyse der doppelten Wesentlichkeit, bis zum Anfang. Planen Sie noch etwas Puffer pro Aufgabe ein und dann wissen Sie, wann Sie spätestens beginnen sollten.
CSRD-Tipp 4: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, der Grundstein für Ihren CSRD-Bericht
Die Basis des CSRD-Berichts ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse gibt es schon länger, aber das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, um berichtsrelevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ist erst mit der CSRD verpflichtend geworden. Die ESRS schreiben hierfür einen konkreten Prozess vor, der dokumentiert werden muss. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen: Wie steht es um unser Wissen und unsere Kapazitäten für die Wesentlichkeitsanalyse? Schaffen wir das intern oder brauchen wir externe Hilfe?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für Ihre Datensammlung, Ihren CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und Ihr ESG-Management. Deswegen sollten Sie hierauf ein besonderes Augenmerk legen. Fehler können zu fehlenden oder ungenauen Daten führen. Eine Analyse mit Substanz leitet Sie hingegen zielstrebig durch die Berichterstattung.
Unsere Erfahrung zeigt: Das Hinzuziehen von externen Berater:innen ist auf jeden Fall hilfreich – allein schon, um bei der Bewertung und Auswahl der Themen auf ihre Erfahrung zurückgreifen zu können. Egal, wie Sie sich entscheiden: Den Prozess für die Analyse haben wir Ihnen hier skizziert. Einen guten Überblick über die Methode erhalten sie auch in der Implementation Guideline der EFRAG und in den unterstützenden Dokumenten des DNK. Eine wertvolle Unterstützung inklusive Zeitersparnis bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bietet Ihnen auch unsere KI-gestützte Softwarelösung.
CSRD-Tipp 5: Mit digitalen Tools die Datensammlung optimieren
Sie werden viele, viele Daten für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht brauchen. Da stellt sich schnell die Frage: Wie sammeln wir die Daten? Etablieren Sie dafür einen möglichst nahtlosen Prozess. Und dann: Wo sammeln wir die Daten? Ja, das kann eine Excel-Liste sein, die wird aber erfahrungsgemäß schnell unübersichtlich. Da scrollen Sie viel und lange zwischen den einzelnen Datenpunkten hin und her. Eine Sache, die Nerven kostet und die Sie sich sparen sollten. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie dafür eine Nachhaltigkeitssoftware.
Ein softwaregestütztes Reporting ist einfacher, effektiver und datenbasierter. Und das schreiben wir nicht nur aus unserer Erfahrung heraus, sondern darauf weist auch die EFRAG hin.
Digitale Tools, speziell mit KI-Unterstützung, unterstützen Sie dabei, Prozesse zu standardisieren, und gewährleisten, dass alle wesentlichen Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden.
CSRD-Tipp 6: Datenquellen identifizieren und Verantwortlichkeiten festlegen
Die Berichterstattung ist Teamarbeit: Bei der Umsetzung der CSRD sind neben den Nachhaltigkeitsmanager:innen die unterschiedlichsten Bereiche eines Unternehmens gefragt. Legen Sie frühzeitig Ihre Ansprechpartner aus den Teams fest, holen Sie sie mit an Bord und klären Sie die Verantwortlichkeiten. Welche Teams warum und wie mit der CSRD beschäftigt sind, haben wir in einer Grafik zusammengefasst.
Insbesondere bei der Datensammlung ist nicht nur wichtig, welche Informationen nach CSRD benötigt werden, sondern auch, wer bzw. welche Abteilung diese liefern kann. Bauen Sie daher Prozesse und Kommunikationswege auf und definieren Sie Verantwortlichkeiten. Dadurch schaffen Sie Klarheiten, vermeiden Verzögerungen und stellen sicher, dass die Datensammlung auch in Zukunft effizient und reibungslos verläuft.
Im VERSO ESG Hub können Sie beispielsweise für jedes Thema Zuständigkeiten festlegen. Jedes Jahr, wenn die Datensammlung wieder losgeht, kann jeder Verantwortliche seine Daten direkt ins Tool eintragen.
CSRD-Tipp 7: Mittels Gap-Analyse Datenlücken identifizieren und schließen
Hat Ihr Unternehmen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Basiert dieser auf einem Standard wie GRI oder DNK? Dann haben Sie hier schon eine gute Vorlage, die Sie mit den CSRD-Vorgaben vergleichen können.
Führen Sie eine Gap-Analyse durch und finden Sie heraus, welche Daten Sie in den Vorjahren berichtet haben, ob sie mit den ESRS-Formeln übereinstimmen und welche Daten noch fehlen. So ermitteln Sie, welche Prozesse bereits bestehen und welche Datenerhebungen noch etabliert oder angepasst werden müssen.
Sie können eine Gap-Analyse allerdings auch ohne vorherigen Bericht durchführen. Dabei prüfen Sie zunächst, welche Daten Ihnen bereits vorliegen, und ermitteln im Anschluss, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.
CSRD-Tipp 8: Daten auf Verlässlichkeit prüfen
Eine hohe Datenqualität ist der Schlüssel für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Es ist daher wichtig, dass Sie interne Kontrollsysteme einrichten, die ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung funktionieren. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die ESG-Daten genau, vollständig und zuverlässig sind. Besonders im Hinblick auf die externe Prüfung, die im Rahmen des CSRD erforderlich sind, spielt die Datenqualität eine zentrale Rolle.
Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, sollten Sie sich gut vorbereiten und die Angaben in den Standards genau lesen. Dort finden Sie die Application Requirements (AR, Anwendungsanforderungen) mit detaillierten Anweisungen. Sie spezifizieren, wie bestimmte Informationen offengelegt oder gemessen werden müssen.
CSRD-Tipp 9: Nachhaltigkeit strategisch betrachten
Die CSRD fragt aktiv nach einer Nachhaltigkeitsstrategie – Sie benötigen ein Konzept für jeden einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt. Darüber hinaus müssen Sie zeigen, wie Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert wird.
Verlieren Sie sich daher nicht im Berichtstunnel: Denken Sie von Anfang an Nachhaltigkeit als Teil Ihrer Unternehmensstrategie und planen Sie auch entsprechende Ressourcen dafür ein. Nicht nur der CSRD-Bericht, sondern auch die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens wird Ihnen danken!
CSRD-Tipp 10: Aus Fehlern und anderen Berichten lernen
Es gibt schon vielen Unternehmen, die in einen CSRD-Bericht veröffentlicht haben. Sie können davon lernen und bekommen ein Gefühl dafür, wie Ihr Bericht aussehen könnte. Allerdings ist jedes Unternehmen so individuell, dass Sie sich nicht genau an einem dieser Berichte entlanghangeln können. Jeder Bericht hat unterschiedliche Dinge gut gemacht.
Aber ein Spoiler vorweg: Der CSRD-Bericht wird vermutlich näher am Finanzbericht sein als die meisten bisherigen Reportings nach GRI oder DNK. Aktuell wird viel diskutiert, welche Richtung der Nachhaltigkeitsbericht einschlagen wird.
Nun zu Ihrem Bericht: Auch Ihr erster Bericht muss nicht perfekt sein – das müssen Sie verstehen und akzeptieren. Zunächst geht es darum, im Rahmen der CSRD eine effiziente Datensammlung zu etablieren sowie Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Versuchen Sie nicht, auf Biegen und Brechen über Konzepte und Maßnahmen zu schreiben, die Sie noch nicht eingeführt haben. Setzen sie sich stattdessen ein Ziel, wann Sie die entsprechenden Daten veröffentlichen wollen und kommunizieren Sie das offen in Ihrem Bericht.
Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht
Dos:
- Strukturieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung klar:Legen Sie klare Verantwortlichkeiten für Berichtsprozesse, Datenlieferung, Überprüfung, Kommunikation etc. fest – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung.
- Beziehen Sie interne und externe Expert:innen ein:Führen Sie Workshops und Interviews durch, um fundierten Input – insbesondere für Ihre wesentlichen Themen – zu erhalten.
- Kommunizieren Sie Umfang, Ziel und Zweck des Berichts intern und extern:Ein gemeinsames Verständnis zur CSRD-Berichtspflicht fördert eine konsistente Datenqualität und einen einheitlichen, lesbaren Bericht.
Don’ts:
- Vermeiden Sie eine zu hohe Aggregation der Daten:
Wenn Sie Daten, Prozesse und Beschreibungen zu allgemein oder kurz fassen, können relevante Informationen untergehen. - Keine rein subjektiven Einschätzungen:
Greenwashing war gestern – die CSRD fordert Beweise für Ihre Aussagen. Ergänzen Sie qualitative Informationen immer durch datenbasierte Nachweise. - Berichten Sie keine überflüssigen Datenpunkte:
Vermeiden Sie es, mehr Datenpunkte als notwendig aufzunehmen, da dies von relevanten Informationen ablenken kann.
Unsere Bonus-CSRD-Tipps:
Nach diesen 10 CSRD-Tipps haben wir noch zwei Bonus-Tipps für Sie: Wie sollte der Prozess beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichts optimal ablaufen? Der Guide mit 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht hilft Ihnen.
Und wenn Sie tiefer in die CSRD-Berichterstattung eintauchen wollen, haben wir einen umfassenden Leitfaden für Sie: CSRD-Praxisleitfaden.
* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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