EUDR umsetzen, Entwaldung verhindern
07.10.2024

EUDR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Lieferketten-Compliance. Die EUDR zielt darauf ab, den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng zu regulieren. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen und wie können sie sich darauf vorbereiten?

Die EUDR kurz erklärt

Die EUDR (EU Deforestation Regulation) hat das Ziel, die Abholzung von Wäldern weltweit zu verringern. Mit der Verordnung ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Die umfangreichen Anforderungen der EUDR haben Klaus Wiesen (Head of Sustainable Supply Chains bei VERSO) und Louis Warnking (Rechtsanwalt bei Taylor Wessing und Experte für Lieferketten-Compliance) im Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen” erläutert.

Folgende Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden, sind betroffen: Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rind und Soja. Die EU-Verordnung soll ab 30.12.2024 für erste Unternehmen Anwendung finden. Aktuell hat die EU-Kommission eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr vorgeschlagen. Mitgliedsstaaten und EU-Parlament müssen allerdings noch zustimmen.

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen und die nationalen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes einhalten. Ein zentraler Bestandteil der EUDR ist die Sorgfaltserklärung, die Informationen über die Lieferkette enthält und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.

On-demand-Webinar zur EUDR

Im Webinar erhalten Sie alle Informationen rund um die EUDR und die rechtlichen Pflichten. Außerdem geben Ihnen erfahrene Lieferketten-Experten wichtige Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung.

Wie Unternehmen die EUDR umsetzen

Mit der EUDR kommen umfassende Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu, um sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Unternehmen müssen in der Lage sein, den gesamten Weg eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Beschaffung von Geolokalisierungsdaten dar, die bis zum Erzeugergrundstück zurückverfolgt werden müssen.

„Das heißt, man muss sich im Zweifel bis an den Anfang der Lieferkette durchfragen, um festzustellen, von welchem Grundstück stammt mein Holz, das ich jetzt hier am Ende in meinem angefertigten Holzstuhl verwende”, erklärte Louis Warnking im Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen”. Unternehmen müssen für jedes relevante Produkt Nachweise erbringen, dass es nicht auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31.12.2020 abgeholzt wurden.

Die EUDR fordert von betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten und Angaben. „Angesichts der doch enormen Komplexität, muss man sagen: Dieses Gesetz schreit nach einer Umsetzung per Software. Beim LkSG gilt das natürlich schon, aber bei der EUDR gilt das noch mehr, da eine Umsetzung ohne Software nahezu nicht möglich ist, wenn man es in irgendeiner Weise pragmatisch halten möchte”, sagte Klaus Wiesen im EUDR-Webinar.

EUDR: Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Wichtig sind hier unter anderem Transparenz in der Lieferkette, die Identifizierung der betroffenen Rohstoffe und die Zusammenarbeit mit Lieferanten.  

Detaillierte Informationen und praxisnahe Tipps zur Umsetzung der EUDR erhalten Sie in unserem On-demand-Webinar „Fit für die EUDR: So meistern Sie die neuen Anforderungen”. Darin erhalten Sie alle Infos über die konkreten Anforderungen der EUDR und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 
** Die im Webinar genannten Daten zum Anwendungsstart sind derzeit noch in Diskussion und könnten sich verändern.

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