Schlafender Kauz in einem abgestorbenen Baum. Symbolbild für die EUDR
17.07.2025

Von der Fichte zum Furnier: Was die EUDR für die Holzindustrie bedeutet

Die EUDR stellt die Holz- und Papierindustrie vor neue Herausforderungen. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen nur noch Holzprodukte in der EU gehandelt werden, deren legale und entwaldungsfreie Herkunft zweifelsfrei nachgewiesen ist. Was das konkret für Waldbesitzer, Sägewerke, Druckereien, Möbelhersteller, Verlagshäuser oder Händler bedeutet, zeigt dieser Beitrag. Klar ist schon jetzt: Die Pflichten variieren – aber niemand ist ganz raus.

Das Wichtigste in Kürze

Unternehmen in der Holzindustrie dürfen ab 30.12.2025 nur noch Holzprodukte in der EU handeln, deren Herkunft legal und entwaldungsfrei belegt ist. Entscheidend für die konkreten Pflichten sind Marktrolle und Unternehmensgröße. Wer Produkte importiert oder auf dem EU-Markt handelt, muss eine Sorgfaltserklärung abgeben.

Nachgelagerte KMU-Unternehmen profitieren von Erleichterungen, bleiben aber in bestimmten Fällen verantwortlich. Bereits geprüfte Produkte können mit übernommenen Referenznummern weiterverarbeitet oder vertrieben werden – vorausgesetzt, die Sorgfaltspflicht wurde korrekt erfüllt.

EUDR, EUTR, FLEGT, FSC/PEFC: Was ändert sich?

Kurz: Die EUTR wird abgelöst, FLEGT sowie FSC/PEFC bleiben relevant.

Für Unternehmen in der Holzindustrie ist die EUDR nicht völlig neu. Schon die EU-Holzhandelsverordnung EUTR verbot die illegale Einfuhr von Holz und Holzprodukten sowie deren Verarbeitung in der EU.

Was macht die EUDR also anders – und was bedeutet das für FLEGT-Vereinbarungen?

EUTR

Wird ab 30.12.2025 von der EUDR abgelöst. Hier gilt jedoch eine Übergangsregelung für EUTR-Produkte, die vor dem 29.06.2023 hergestellt wurden und ab dem 30.12.2025 in Verkehr gebracht werden. Die EUDR ist hier erst ab 01.01.2029 anzuwenden.

Die EUDR erweitert u.a. die Sorgfaltspflichten der EUTR, aber auch den Umfang der betroffenen Holzprodukte.

FLEGT

Die Risikoanalyse der EUDR unterscheidet zwischen Legalitäts- und Entwaldungsrisiko.  FLEGT, das Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Partnerländern, bleibt vorerst ein Stempel für die Legalität Ihrer Holzprodukte.

FSC/PEFC

Ähnlich wie bei FLEGT liefern FSC- und PEFC-Zertifizierungen Informationen über nachhaltige Waldwirtschaft. Die beiden Zertifizierungen werden im Rahmen der EUDR-Risikoanalyse als unterstützender Nachweis anerkannt, dass die Produkte legal und entwaldungsfrei sind. Trotzdem entbinden sie Sie nicht von der Pflicht, relevante Daten zu sammeln und Sorgfaltserklärungen zu erstellen.

Webinar: EUDR für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler – Anforderungen praxisnah erklärt

Vom Einholen der Lieferanten-Sorgfaltserklärungen über die Chargenrückverfolgbarkeit und Aggregierung von Lieferanten-DDS bis hin zu Pool-DDS-Lösungen: Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen der EUDR konkret für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler.

17.09.2025 – 11 Uhr

Holz ist nicht gleich Holz: Welche Verarbeitungsformen fallen unter die EUDR?

Holz ist in reiner und verarbeiteter Form von der EUDR betroffen. Hier mal eine lange Liste aller relevanten Holzprodukte:

  • Brennholz, Holzspäne, Sägemehl etc.
  • Holzkohle
  • Rohholz
  • Holz für Fassreifen, Pfähle etc.
  • Holzwolle, Holzmehl
  • Bahnschwellen aus Holz
  • Holz, längs gesägt, gehobelt etc., >6 mm Dicke
  • Furnierblätter, Sperrholzlagen ≤ 6 mm
  • Profilholz, auch gehobelt, geschliffen
  • Spanplatten, Faserplatten, OSB etc.
  • Sperrholz, furniertes Holz, Lagenholz
  • Verdichtetes Holz
  • Holzrahmen, Holzverpackungen, Paletten etc.
  • Böttcherwaren aus Holz
  • Werkzeuggriffe, Schuhleisten etc. aus Holz
  • Bautischlerarbeiten, Fußböden etc.
  • Holzwaren für Tisch und Küche, Sitzmöbel und Teile davon aus Holz, Holzmöbel und Teile davon
  • Intarsien, Holzkästen, Ziergegenstände
  • Halbstoffe und Papier, Grafische Erzeugnisse, Pläne, Bücher etc.
  • Vorgefertigte Gebäude aus Holz

Oder anders gesagt: Vom Sägewerk über den Möbelhersteller bis zum Buchhändler sind allerhand Unternehmen zur EUDR-Compliance verpflichtet.

Wie also vorgehen, bei hunderten verschiedenen Ausgangssituationen? Nachfolgend finden Sie einen allgemeinen Fahrplan zur Umsetzung der EUDR sowie konkrete Praxisbeispiele für die Holzindustrie.

So wird die EUDR allgemein umgesetzt

Grundsätzlich ist die Vorgehensweise für alle Unternehmen gleich:

  1. EUDR-Marktrolle klären. Bin ich Händler oder Marktteilnehmer? Unser EUDR-Check nimmt Ihnen diese Aufgabe ab.
  2. Daten sammeln. Sie brauchen einen genauen Überblick über Ihre Rohstoffe und Waren und müssen als produzierendes Unternehmen wissen, welche Produkte in Ihr Endprodukt fließen. Für Importeure heißt das: Geodaten der Waldflächen ermitteln. Nachgelagerte Unternehmen benötigen wiederum Referenz- oder Prüfnummern. Besonders wenn Sie keine getrennte Lagerhaltung haben, mitunter nicht einfach – also hier gewissenhaft vorgehen.
  3. Risikobewertung durchführen. Als betroffenes Unternehmen dürfen Sie nur noch Produkte einführen, die kein oder nur ein vernachlässigbares Waldschädigungsrisiko haben und Legalitätsrisiko haben.
  4. Erkannte Risiken mindern. Am besten gemeinsam mit Ihren Lieferanten.
  5. Prozesse dokumentieren und Sorgfaltserklärung erstellen. Nicht-KMU (im Sinne der EUDR) müssen zudem öffentlich jährlich über ihre EUDR-Compliance berichten.

Eine ausführlichere Erläuterung aller Schritte zur EUDR-Compliance finden Sie in unserem EUDR-Praxisleitfaden.

Praxisleitfaden EUDR: Von Datensammlung bis Sorgfaltserklärung

Schritt für Schritt durch die EUDR: Dieser Leitfaden führt Sie verständlich zur Compliance. Mit hilfreichen Checklisten, Infografiken und Praxis-FAQ.

… und so wird die EUDR im Holzhandel umgesetzt

Um die Umsetzung der EUDR zu erleichtern, hat die EU ein EUDR-Benutzerhandbuch mit verschiedenen Szenarien veröffentlicht. An den folgenden vier Szenarien können Sie sich orientieren, wenn Sie Holzprodukte produzieren oder mit diesen handeln:

Szenario 1: Vom Baum zum Papierprodukt

Ausgangslage:
Ein Waldbesitzer verkauft stehende Bäume an ein großes Holzunternehmen. Nach der Ernte überträgt er das Eigentum an dem Rohholz an das Unternehmen und bringt es damit erstmals auf den EU-Markt.

Der Waldbesitzer gilt als vorgelagerter KMU-Marktteilnehmer und ist verantwortlich dafür, dass das Holz entwaldungsfrei und legal im Sinne der EUDR ist. Die Sorgfaltserklärung muss im Informationssystem eingereicht werden – er kann hierfür das Holzunternehmen als bevollmächtigten Vertreter einsetzen. Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.

Weiterverarbeitung und Export:
Das Holzunternehmen fällt die Bäume, verarbeitet einen Teil des Holzes in der eigenen Papierfabrik zu Papierprodukten und exportiert diese teilweise aus der EU. Da die Produkte weiterverarbeitet wurden, gelten sie erneut als relevante Erzeugnisse. Das Unternehmen muss eine eigene Sorgfaltserklärung einreichen, kann sich aber auf die bereits eingereichte Erklärung des Waldbesitzers beziehen (inkl. Referenznummer).

Vertrieb innerhalb der EU:
Ein Papiervertriebsunternehmen verkauft das Papier an Druckereien in der EU weiter. Auch wenn das Papier bereits auf dem Markt ist, handelt es sich bei diesem Unternehmen um einen Nicht-KMU-Händler, der dieselben Pflichten wie ein Marktteilnehmer hat. Das bedeutet: Auch das Vertriebsunternehmen muss eine Sorgfaltserklärung im System einreichen. Es kann sich aber ebenfalls auf die frühere Erklärung beziehen, sofern es nachweisen kann, dass die Sorgfaltspflicht korrekt erfüllt wurde.

Fazit:
Entlang der gesamten Lieferkette – vom Wald bis zum Papierregal – müssen Marktteilnehmer und Händler ihre EUDR-Verantwortung wahrnehmen. Frühzeitig eingereichte Sorgfaltserklärungen können dabei genutzt werden, entbinden aber nicht von der Pflicht zur Prüfung und Dokumentation.

Szenario 2: Vom Sägewerk bis ins Möbelhaus

Ausgangslage:
Ein KMU-Sägewerk verarbeitet Holzstämme zu Schnittholz und verkauft dieses an Möbelhersteller innerhalb der EU.

Das Sägewerk bringt ein neues Produkt auf den Markt, muss aber keine eigene Sorgfaltspflicht erfüllen, da es ausschließlich bereits geprüftes Holz verarbeitet. Es ist jedoch verpflichtet, die erhaltene Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung aufzubewahren. Sie dient als Nachweis für die Rückverfolgbarkeit.

Weiterverarbeitung:
Zwei Möbelunternehmen kaufen das Schnittholz und stellen daraus Möbel her. Beide bringen damit ein neues relevantes Produkt auf den Markt. Sie gelten damit als Marktteilnehmer und müssen die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe sauber dokumentieren – auch über Verarbeitungsschritte hinweg.

Dazu gehört, eingehende Lieferungen eindeutig dem jeweiligen Endprodukt zuzuordnen und in der eigenen Sorgfaltserklärung (DDS) auf die entsprechenden vorgelagerten DDS zu referenzieren.

Die weiteren Pflichten unterscheiden sich hier je nach Unternehmensgröße:

  • Das größere Unternehmen muss selbst eine Sorgfaltserklärung einreichen, darf sich dabei aber auf die frühere Erklärung des Holzlieferanten beziehen. Es trägt die Verantwortung, dass alle EUDR-Vorgaben eingehalten wurden.
  • Das kleinere Unternehmen ist von der Pflicht zur eigenen Sorgfaltserklärung befreit, muss aber ebenfalls die entsprechende Referenznummer aufbewahren.

Achtung bei Mischquellen:
Verwenden die Möbelhersteller auch Schnittholz, das nicht bereits geprüft wurde – z. B. durch eigenen Import – sind sie selbst vollständig für die EUDR-Konformität verantwortlich und müssen eine eigene Sorgfaltserklärung mit allen erforderlichen Angaben (inkl. Geolokalisierung) einreichen.

Fazit:
Je nach Position in der Lieferkette und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Pflichten. Wer ausschließlich mit bereits geprüften Materialien arbeitet, profitiert von Erleichterungen – muss aber jederzeit den Ursprung und die EUDR-Konformität nachweisen können.

Szenario 3: Zeitung aus eigenen Wäldern

Ausgangslage:
Ein Papierhersteller in der EU produziert Zeitungspapier aus Holz aus eigenen Wäldern und bringt es auf den EU-Markt.

Als großer Marktteilnehmer muss der Papierhersteller sicherstellen, dass das Papier entwaldungsfrei und legal ist. Für alle Chargen, die er auf den Markt bringt, muss er eine Sorgfaltserklärung im zentralen Informationssystem einreichen. Wenn alle Produkte aus derselben Herkunft stammen, kann eine einzige Erklärung für mehrere Lieferungen über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr genutzt werden.

Weiterverarbeitung:
Ein Verlagsunternehmen kauft das Papier, druckt Zeitungen und bringt diese erstmals auf den Markt. Als großer Marktteilnehmer muss der Verlag ebenfalls eine eigene Sorgfaltserklärung einreichen. Dabei kann er auf die Erklärung des Papierherstellers verweisen. Voraussetzung: Er prüft, dass diese vollständig und korrekt ist. Auch hier kann eine einzige Erklärung für mehrere Zeitungsausgaben (z.B. Quartal) gelten.

Ein zweiter, kleiner Verlag verwendet ebenfalls Papier des gleichen Herstellers, um Zeitungen zu drucken. Da das Papier bereits geprüft wurde und der Verlag als KMU gilt, muss er keine eigene Sorgfaltspflicht erfüllen, sondern nur die Referenznummern der bestehenden Erklärung aufbewahren.

Verkauf im Einzelhandel:
Die Zeitungen werden an zwei Einzelhändler verkauft:

  • Der große Einzelhändler muss wie ein Marktteilnehmer handeln. Auch er muss eine eigene Sorgfaltserklärung einreichen, kann aber auf die Erklärung des Verlags verweisen – vorausgesetzt, er prüft deren Gültigkeit. Eine gemeinsame Erklärung für mehrere Lieferungen ist möglich.
  • Der kleine Einzelhändler muss keine eigene Erklärung abgeben, aber die Lieferkette dokumentieren und die entsprechenden Referenznummern aufbewahren. Für die Konformität der Produkte ist er nicht verantwortlich.

Fazit:
Ob Produzent, Verarbeiter, Händler oder Verleger: Die Pflichten im Rahmen der EUDR hängen sowohl von der Position in der Lieferkette als auch von der Unternehmensgröße ab. Wer mit bereits geprüften Materialien arbeitet und ein KMU ist, profitiert von Vereinfachungen. Große Unternehmen müssen jedoch eigene Erklärungen abgeben – und die Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung tragen.

Szenario 4: Importiertes Papier und eigene Zeitung

Ausgangslage:
Ein kleiner EU-Verleger importiert Papier aus einem Drittland, verarbeitet es zu Zeitungen und vertreibt diese in der EU.

Obwohl der Verleger ein KMU ist, bringt er das Papier erstmals auf den EU-Markt. Er gilt damit als Marktteilnehmer. Der Verleger muss also nachweisen, dass das Papier entwaldungsfrei und legal ist und eine Sorgfaltserklärung im zentralen Informationssystem einreichen. Nutzt er über einen Zeitraum hinweg Papier aus derselben Herkunft, reicht eine einzige Erklärung für mehrere Chargen bis zu einem Jahr.

Weiterverarbeitung zu Zeitungen:
Der Verleger nutzt das Papier, um daraus Zeitungen herzustellen. Diese stellt er anschließend auf dem EU-Markt bereit. Als KMU, das bereits geprüftes Material verwendet, muss er für die Zeitungen keine neue Sorgfaltserklärung abgeben. Er ist jedoch verpflichtet, die Referenznummern der bestehenden Erklärung aufzubewahren.

Vertrieb durch einen Großhändler:
Ein größerer Großhändler kauft die Zeitungen und vertreibt sie weiter. Obwohl sich am Produkt nichts ändert, muss der Großhändler eine eigene Sorgfaltserklärung für die Zeitungen einreichen.

Er kann dabei auf die bestehende Erklärung des Verlegers verweisen – muss aber zuvor prüfen, ob diese vollständig und korrekt ist. Auch hier ist eine gemeinsame Erklärung für mehrere Lieferungen über einen längeren Zeitraum möglich, solange die Sorgfaltspflicht für alle Produkte erfüllt ist.

Fazit:
Kleinere Marktteilnehmer profitieren von Erleichterungen, bleiben aber in bestimmten Rollen verantwortlich – vor allem beim Import. Größere Händler müssen auch bei scheinbar „fertigen“ Produkten wie Zeitungen die Verantwortung für deren Herkunft übernehmen und aktiv dokumentieren, dass alle EUDR-Anforderungen erfüllt wurden.

Die Pflichten variieren – VERSO unterstützt Sie in jeder Situation

Wer Holz oder Holzprodukte in der EU vermarktet, muss ihre Herkunft dokumentieren und potenzielle Entwaldungsrisiken ausschließen – egal ob kleines Möbelhaus oder internationaler Papierkonzern. Jetzt kommt es darauf an, die eigene Marktrolle zu kennen, die richtigen Daten zu sammeln und Verantwortung nicht weiterzureichen, sondern mitzutragen.

Unsere EUDR-Softwarelösung hilft Ihnen, Ihre Pflichten zu erfüllen – automatisiert und effizient.

Mit VERSO automatisiert zur EUDR-Compliance

Geodaten erfassen, Risiken bewerten, Sorgfaltspflichten erfüllen: Schauen Sie sich an, wie Sie die EUDR mit VERSO automatisiert und effizient umsetzen.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.

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Baumstamm mit Efeublättern als Symbolbild für die EUDR
04.04.2025

EUDR: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die EUDR will den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng regulieren. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen und wie können Sie sich darauf vorbereiten? In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die neue Entwaldungsverordnung und geben praktische Tipps zur Umsetzung.

Was ist die EUDR? Die Entwaldungsverordnung kurz erklärt

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung kommen umfassende Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Unternehmen müssen in der Lage sein, den gesamten Weg eines Produkts lückenlos nachzuverfolgen.

Die EUDR fordert von betroffenen Unternehmen umfangreiche Daten und Angaben. „Angesichts der doch enormen Komplexität muss man sagen: Dieses Gesetz schreit nach einer Umsetzung per Software. Beim LkSG gilt das natürlich schon, aber bei der EUDR gilt das noch mehr, da eine Umsetzung ohne Software nahezu nicht möglich ist, wenn man es in irgendeiner Weise pragmatisch halten möchte”, betont unser Supply-Chain-Experte Klaus Wiesen.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Ab 30.12.2025 beginnt die Anwendungsphase der EUDR für große und mittlere Unternehmen. Kleine Unternehmen haben 6 Monate mehr Zeit zur Umsetzung.

Ab 30.12.2025 Ab 30.06.2026
Große und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

> 50 Mitarbeitende
> 10 Mio. € Umsatz
> 5 Mio. € Bilanzsumme

Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

< 50 Mitarbeitende
< 10 Mio. € Umsatz
< 5 Mio. € Bilanzsumme

Zeitstrahl der EUDR-Fristen

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR ist produktbasiert und gilt damit ausnahmslos für alle Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe und Waren handeln.

Betroffene Unternehmen werden nach Marktrolle unterschieden. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Pflichten – mehr dazu im Abschnitt EUDR-Marktrolle klären.

Marktteilnehmer Händler
Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse erstmalig in den EU-Markt importieren oder von dort exportieren. Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen.

Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?

Die neue Entwaldungsverordnung betrifft die folgenden Rohstoffe sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden:

  • Holz
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk

Sie sieht dabei keine Schwellen- oder Volumenwerte vor. Zukünftig soll die Liste der betroffenen Rohstoffe übrigens noch erweitert werden.

Ausnahmen macht die EUDR bei:

  • 100-prozentigen Recyclingwaren, d.h. Waren aus Rohstoffen/Folgeprodukten, deren Lebenszyklus ohnehin schon abgeschlossen ist
  • Verpackungsmaterialien, die allein zum Unterstützen, Schützen oder Tragen von Waren dienen
  • Bedienungsanleitungen
  • Bambusprodukten
  • Produkte, die vor dem Inkrafttreten der EUDR am 29.06.2023 erzeugt wurden (ausgenommen Holzprodukte)
Überblick der von der EUDR betroffenen Waren und Rohstoffe

Welche Bedingungen müssen Produkte nach der EUDR erfüllen?

Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sind mit Beginn der Anwendungsphase nur erlaubt, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Entwaldungsfreiheit: Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde. Das gilt auch, wenn die Entwaldung im Ursprungsland als legal galt!
  • Erzeugung gemäß den einschlägigen Rechten des Ursprungslands: Hier geht es sowohl um Umweltschutz- als auch um Menschenrechte. Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.
  • Sorgfaltserklärung liegt vor:Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten? Praktische Tipps zur Umsetzung der EUDR

Schritt 1: EUDR-Marktrolle klären

Die EU-Entwaldungsverordnung kategorisiert betroffene Unternehmen nach Händlern und Marktteilnehmern, sowie nach KMU und Nicht-KMU (Achtung: Die EUDR hat hierfür eigene Maßstäbe!)

Daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Anforderungen – zum Beispiel:

  • Marktteilnehmer müssen laut EUDR-Verordnung eine Risikobewertung durchführen, Risiken mindern und über das EU-System „Traces“ eine Sorgfaltserklärung abgeben.
  • Händler können sich auf diese Sorgfaltserklärung berufen. Große Händler müssen darüber hinaus die erfolgte Risikobewertung stichprobenartig verifizieren.
  • Weiterhin bringt die EUDR eine Dokumentations- und Berichtspflicht.
  • KMU (lt. EUDR-Definition) wird die Umsetzung durch einen schmaleren Pflichtenkatalog vereinfacht. Sie müssen u.a. weniger Informationen über ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette bereitstellen und keinen öffentlichen EUDR-Bericht einreichen.

Finden Sie im ersten Schritt mit unserem kostenlosen Check einfach heraus, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt und welche Pflichten für Sie anfallen.

Schritt 2: EUDR-Daten sammeln

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Waren und Rohstoffe. Hier sind unter anderem Informationen wie genaue Beschreibungen, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländer gefordert.

Außerdem verlangt die Entwaldungsverordnung eine Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die betroffenen Rohstoffe hergestellt wurden – inklusive Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend bis 31.12.2020.

Beschaffen Sie sich außerdem einen Nachweis, dass im Ursprungsland sämtliche Rechte gewahrt bleiben.

Schritt 3: Risikobewertung durchführen 

Ziel ist eine Bewertung des Entwaldungsrisikos neu eingebrachter Produkte und Rohstoffe. Kriterien zur Risikobewertung sind z.B. das Ursprungsland, die Entwaldungsdynamik in diesem Land, die politische/soziale Lage oder die Komplexität der Lieferkette des einführenden Unternehmens.  

Die EU stellt dafür ein Benchmarking-System bereit, das Erzeugerländer nach Risikoklassen kategorisiert. Nur Produkte mit keinem oder vernachlässigbarem Risiko dürfen laut EUDR auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden. 

Schritt 4: Risiken mindern

Haben Sie Risiken in Ihrer Lieferkette erkannt, sind diese nun weitestgehend zu reduzieren. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Lieferanten einen neuen Verhaltenskodex sowie anpassungsfähige Strategien und Kontrollmaßnahmen. Prüfen Sie die Einhaltung, z.B. durch Lieferantenaudits oder das Anfordern zusätzlicher Unterlagen.

Schritt 5: Dokumentieren und berichten

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt auch eine interne Dokumentationspflicht sowie eine Berichtspflicht. Pro Charge betroffener Waren ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung bzw. eine Bestätigung der EUDR-Konformität beizulegen, die der Zoll risikobasiert kontrolliert.

Mit Ausnahme von „KMU“ sind darüber hinaus alle Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über Risikobewertung, Sorgfaltsprozess und ergriffene Maßnahmen verpflichtet. Fällt Ihr Unternehmen unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Sie die EUDR-Berichterstattung über den CSRD-Bericht abwickeln.

Welche Sanktionen bringt die EUDR?

Geplante Sanktionen umfassen u.a.:

  • Abschöpfung von Gewinnen, die durch die Nichtbeachtung unrechtmäßig erzielt wurden
  • Bußgelder im Verhältnis zu Waldschaden und Warenwert, mindestens jedoch 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung von Waren bzw. Erzeugnissen
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Ausschluss von öffentlichen Mitteln und öffentlichen Ausschreibungen
  • Naming and Shaming (öffentliche Bekanntmachung des Unternehmens und seiner Verstöße)

Mehr dazu in unserem Beitrag „Sanktionen bei Fehler in ESG-Reporting- und Umsetzung“.

Hintergrundwissen zur neuen EU-Entwaldungsverordnung

In den letzten 30 Jahren haben wir weltweit eine Waldfläche verloren, die insgesamt größer als die Europäische Union ist. Waldschädigung und Entwaldung schreiten weiterhin mit enormer Geschwindigkeit voran, was die Erderwärmung und den Verlust der biologischen Vielfalt nur noch verstärkt.

Doch das Wachstum von Wohlstand und Wirtschaft kann nicht endlos auf dem Rücken der Umwelt ausgebaut werden. Bereits 2013 hatte die EU deshalb mit der EU-Holzhandelsverordnung EUTR (in der deutschen Umsetzung das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG) der Entwaldung einen ersten Riegel vorgeschoben. Standards und Durchsetzung der EUTR wurden jedoch immer wieder als schwach kritisiert.

Im Rahmen des Green Deal wurde nun die EUDR eingeführt, um die Maßnahmen zu stärken. Ab Ende 2025 ist die Ersteinführung, das Inverkehrbringen/Bereitstellen auf dem EU-Binnenmarkt sowie der Export bestimmter Waren verboten, für die seit Anfang 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden. Dabei ist es egal, ob dieser Wald in Thüringen, in Rumänien oder in Brasilien steht.

Praxisleitfaden EUDR: Von Datensammlung bis Sorgfaltserklärung

Schritt für Schritt durch die EUDR: Dieser Leitfaden führt Sie verständlich zur Compliance. Mit hilfreichen Checklisten, Infografiken und Praxis-FAQ.

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Radfahrerin prüft etwas an ihrem Fahrrad. Symbolbild ESG-Compliance in der Lieferkette der Fahrradbranche
09.09.2024

Compliance in der Lieferkette: Wie die Fahrradbranche die Aufgabe meistert

Die regulatorischen Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit nehmen zu und Compliance in der Lieferkette wird immer wichtiger. Wie Unternehmen die ESG-Vorgaben für die Supply Chain erfüllen und wie VERSO speziell die Fahrradbranche bei dieser Aufgabe unterstützt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Die Wirtschaft ist im tiefgreifenden Wandel. Immer mehr Unternehmen integrieren Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle. Auch in der Fahrradbranche gewinnt dieses Thema an Bedeutung – besonders in Bezug auf die Lieferkette, da hier die größten Risiken und der größte Impact der Fahrradhersteller sind. 

Zwei Faktoren spielen eine wesentliche Rolle. Zum einen starten viele Unternehmen nachhaltige Initiativen, um ihre Umweltbilanz zu verbessern. Dadurch generieren sie Business Value und Wettbewerbsvorteile.  

Zum anderen wächst der regulatorische Druck – unter anderem durch die Berichtspflicht CSRD, das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM oder die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten EUDR. Compliance mit Nachhaltigkeitsanforderungen wird zur Pflicht. 

CSRD, EUDR und CBAM: Neue Vorgaben für Compliance in der Lieferkette

Im Nachhaltigkeitsbereich gibt es zahlreiche neue Vorgaben, die auch die Fahrradbranche betreffen. Eine große Rolle spielt die CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen dabei umfangreiche ESG-Angaben machen – und dabei nicht nur ihr eigenes Unternehmen betrachten, sondern auch die Lieferkette. Was genau gefordert wird, haben wir im Blogbeitrag „CSRD und die Lieferkette” zusammengefasst.

Die Branche sieht sich aber auch mit neuen Pflichten konfrontiert, die aus der Verwendung bestimmter Rohstoffe entstehen. So fallen die Unternehmen unter die EUDR, da für die Fahrradreifen Kautschuk verwendet wird. Durch die Verwendung von CO2-intensiven Materialien wie Aluminium oder Stahl können Unternehmen auch vom CBAM betroffen sein. Beide Regularien bringen eine Bewertung bestimmter Rohstoffe sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht mit.

Wer hier Transparenz schafft und damit aufgedeckte Risiken angeht, hat die Grundlage geschaffen, um nahezu alle Anforderungen sowie Compliance in der Lieferkette zu erfüllen.

Compliance in der Lieferkette: Herausforderung durch komplexe Supply Chain

Radfahren ist – neben dem Zufußgehen – die umweltfreundlichste Fortbewegungsart: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend. Das bezieht sich jedoch lediglich auf das Treten in die Pedale. Bei der Herstellung von Fahrrädern, insbesondere von E-Bikes, sieht die Bilanz etwas anders aus.  

Neben Emissionsausstößen – unter anderem durch CO2-intensive Materialien – spielt auch das Verwenden von Risikomaterialien eine Rolle. „Rohstoffe für Motoren, Elektronik und Batterie gehen mit großen Nachhaltigkeitsrisiken einher”, erklärt Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei VERSO. Außerdem gibt es in der Fahrradbranche oft komplexe Lieferketten. Umso wichtiger ist es, Transparenz in Bezug auf diese Themen zu schaffen und Risiken zu reduzieren. 

Die Komplexität der Lieferkette ergibt sich aus der Vielzahl an Akteuren, die in die Herstellung der zahlreichen Komponenten eines Fahrrads oder E-Bikes eingebunden sind. Diese Akteure sind international verteilt, was unterschiedliche Rahmenbedingungen und weite Transportwege mit sich bringt.  

Im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad bringen E-Bikes zusätzliche Herausforderungen mit. Neue Technologien und Rohstoffe für Antrieb und Akku sind in der Produktion relevant geworden. Hier konkurrieren die Fahrradhersteller mit Branchen wie dem IT-Bereich, mit denen sie bisher kaum Berührungspunkte hatten.  

CSRD und Lieferkette: Diese Angaben werden gefordert

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche Angaben auch zur Lieferkette zu machen. Lesen Sie, welche Angaben gefordert werden und welche Chancen und Risiken sich durch die EU-Richtlinie ergeben.

Die wachsende Bedeutung von Transparenz und Datenmanagement

„Transparenz in der Lieferkette ist der Schlüssel, um aktuellen und zukünftigen Regularien gerecht zu werden“, betont Klaus Wiesen. Viele VERSO-Kunden haben freiwillig entsprechende Prozesse etabliert, bevor sie von Regularien wie dem Lieferkettengesetz LkSG dazu verpflichtet werden.  

Riese & Müller ist ein Vorreiter der Fahrradbranche und will bis 2025 das nachhaltigste Unternehmen der E-Bike-Branche sein. Mit dem VERSO Supply Chain Hub schafft das Unternehmen die nötige Transparenz in der Lieferkette und fördert seine Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Außerdem verbessert Riese & Müller das Risikomanagement und das Lieferketten-Mapping, um Compliance in der Lieferkette zu gewährleisten.  

So weit sind allerdings nicht alle Unternehmen in der Fahrradbranche. Ein zentrales Problem ist das Sammeln und Verwalten von Daten entlang der Lieferkette. Insbesondere kleinere Hersteller haben Nachholbedarf.  

„Viele Unternehmen haben kaum strukturiert Daten gesammelt, was sie nun vor erhebliche Herausforderungen stellt, wenn sie den Anforderungen von CSRD, CBAM, EUDR und anderen Regularien gerecht werden wollen“, sagt Klaus Wiesen. Hier setzt VERSO an und bietet Lösungen, um Unternehmen bei der Neuausrichtung ihrer Prozesse und der Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen. 

Compliance in der Lieferkette: Vom Netzwerk profitieren

VERSO ist in der Fahrradbranche die führende Plattform für Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Zu den Kunden zählen neben deutschen Unternehmen wie Riese & Müller auch internationale Hersteller – beispielsweise aus den Niederlanden, der Schweiz und den USA.  

„Da es in der Fahrradbranche große Überschneidungen bei der Lieferantenbasis gibt, profitieren unsere Kunden von den geschaffenen Netzwerken, die in unserer Software hinterlegt sind“, erklärt Klaus Wiesen. Auch Lerneffekte aus vorherigen Projekten kommen allen Kunden zugute. VERSO integriert neue Regularien frühzeitig in seine Software, um auch künftig die Compliance in der Lieferkette sicherzustellen.  

EUDR: Alles, was Sie wissen müssen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) hat das Ziel, die fortschreitende Abholzung von Wäldern zu verhindern. In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die EUDR.

Compliance in der Lieferkette als Chancen für die Fahrradbranche

Die Regularien sind nicht nur mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. Sie eröffnen den Unternehmen auch neue Chancen.  

Ein Beispiel ist das Risikomanagement. Die Unternehmen in der Fahrradindustrie haben in der Vergangenheit besonders stark unter Lieferengpässen gelitten. Resilienz in der Supply Chain ist daher zu einem wichtigen Thema geworden. Durch die Identifizierung von Risiken (z.B. politische Instabilität, Naturkatastrophen oder Menschenrechtsverletzungen) kann ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen dieser Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Dies sorgt für robuste Lieferketten.  

Die Kunden der Fahrradhersteller legen oft großen Wert auf Nachhaltigkeit. Wer die Compliance-Vorgaben erfüllt, zeigt, dass sein Unternehmen Verantwortung für ethische und umweltfreundliche Standards in der Lieferkette übernimmt. Das schafft Vertrauen, gibt einen Wettbewerbsvorteil und trägt langfristig zum Erfolg und guten Ruf der Marke bei. 

Auch das Vermeiden von Reputationsschäden und Strafen spielt eine Rolle. Unternehmen, die regulatorischen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen haben wir im Blogbeitrag Sanktionen im Überblick: Das kosten Fehler bei Reporting und Umsetzung von Nachhaltigkeit” zusammengefasst.  

Ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement bei VERSO

Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Regularien vorbereiten. Mit der Expertise unter anderem in der Fahrradbranche ist VERSO der ideale Partner. „Mit dem VERSO Supply Chain Hub unterstützen wir unsere Kunden seit Jahren bei der Transparenz in der Lieferkette und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Unsere Softwarelösung ermöglicht eine optimierte Vorbereitung auf aktuelle und zukünftige Regularien”, betont Klaus Wiesen.  

Die Lieferkette birgt in der Fahrradbranche die größten Risiken und den größten Impact. Aber gerade mit Blick auf die CSRD ist eine ganzheitliche Betrachtung eines Unternehmens notwendig. Gemeint sind die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie die eigene Geschäftstätigkeit. VERSO bietet hier eine All-in-one-Lösung an.  

Mit dem VERSO ESG Hub sammeln Sie alle relevanten Daten und erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht. Mit dem Climate Hub wird der Corporate Carbon Footprint berechnet und eine Klimastrategie abgebildet. Die VERSO Sustainability Expert:innen begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg. Und zusätzliches Know-how über Nachhaltigkeit können Sie sich in der VERSO Academy aneignen.  

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

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