Holzwürfel, die ein Diagramm mit steigendem Pfeil abbilden: Richtig gemacht, können Nachhaltigkeitesberichte auch den Unternehmenserfolg pushen.
23.10.2023

Nachhaltigkeitsbericht – Was ist das und was muss ich wissen?

Die einen wollen intrinsisch motiviert das Thema ESG im Unternehmen verankern, andere müssen sich aufgrund der CSRD mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen oder wollen Wettbewerbsvorteile erzielen. Bei allen ist der Nachhaltigkeitsbericht der ständige Begleiter auf ihrer ESG-Reise. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Anforderungen zur Berichterstellung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Diese grundlegende Frage gilt es zuallererst zu klären. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht machen Unternehmen Aussagen zu

  • Umweltaspekten,
  • sozialen Belangen und
  • Unternehmensführung (Governance).

Unternehmen geben im Nachhaltigkeitsbericht an, wie sich externe Einflüsse auf das Unternehmen auswirken und wie ihre Tätigkeit die Umwelt sowie die Gesellschaft beeinflusst. Der erste Bericht bildet meist den Status quo ab. Aber die Angaben sollen darüber hinaus gehen: Auch Strategien, Ziele und Maßnahmen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen sollen, werden beschrieben.

Länge, Aufbau und Themenfokus von Nachhaltigkeitsberichten können sehr unterschiedlich sein. Das hängt vom Standard ab, den Sie wählen. Nach welcher Methode Sie berichten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie sind berichtspflichtig, beispielsweise durch die CSRD. Dann müssen Sie konkreten Vorgaben und oft auch bestimmten Standards (zum Beispiel den ESRS) folgen.

Die wichtigsten Standards der Nachhaltigkeit

Erhalten Sie einen Überblick, was für Ihr Unternehmen jetzt passend ist – schnell und zuverlässig.

Nachhaltigkeit, ESG, CSR: Wo ist da der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen in Bezug auf den Bericht grundsätzlich dasselbe. Sie beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der Verantwortung von Unternehmen gegenüber Umwelt und Gesellschaft, heute und in Zukunft.

In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland vor allem der Begriff CSR verwendet.

  • Corporate Social Responsibility beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
  • Der Begriff wurde aber in der Regel für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) genutzt.
  • Es geht dabei mehr um eine qualitative Messung von Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Unternehmenswerten und sozialem Engagement.

Mittlerweile hat sich zunehmend der Begriff ESG etabliert.

  • ESG steht für Environmental, Social und Governance.
  • Der Begriff stammt aus dem Finanzbereich und hat seinen Fokus verstärkt auf der Unternehmensbewertung unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren.
  • Die Messung der Nachhaltigkeit folgt einem eher quantitativen Ansatz.

Der umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird im Grunde synonym für CSR und ESG genutzt. Auch für die Beschreibung des Berichts ist er durchaus treffend, deckt er doch die Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen ab. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag „CSR, ESG, Nachhaltigkeit – Was ist der Unterschied?“

Wann muss ich den ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den kommenden Jahren werden durch die neue Berichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Obwohl der erste Bericht meist besonders viel Arbeit macht und oft noch wenige Aussagen zu Entwicklungen enthält, würden wir Ihnen trotzdem ganz unverblümt raten: Beginnen Sie jetzt!

Kurz zu den Fakten:

  • Aktuell sind in Deutschland rund 500 Unternehmen zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
  • Mit der CSRD werden es in Deutschland künftig etwa 15.000 Unternehmen sein. Kriterien dabei sind die Mitarbeiteranzahl, Umsatzerlöse und Bilanzsumme.

In unserem Blogbeitrag „EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten“ finden Sie schnell heraus, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. die CSRD. Alle Einzelheiten inklusive der aktuellen Neuerungen erhalten Sie in unserem Factsheet.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist herausfordernd. Sie machen das vermutlich zum allerersten Mal und haben entsprechend wenig Erfahrung – hilfreiche Fortbildungen erhalten Sie beispielsweise in der VERSO Academy. Außerdem haben Sie oft keine Vergleichswerte, noch keine passenden Prozesse und Strukturen und müssen die richtige Reporting-Software finden – aus unserer Kundenerfahrung könnten wir die Liste der Herausforderungen beim ersten Bericht lange weiterführen. Wir haben daher 5 Tipps für Ihren ersten Bericht.

Unternehmen, die erstmals vor der Aufgabe des Nachhaltigkeitsberichts stehen, fragen sich oft: Wo soll ich anfangen und wie gestalte ich den Prozess am effizientesten? Wir haben dafür den praxisorientierten Leitfaden „In 7 Schritten zum CSR-Bericht“ erstellt. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht geführt.

7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht: 1. Vorbereitung 2. Geeigneten Standard wählen 3. Wesentliche Themen definieren 4. Daten und Informationen sammeln 5. SMARTe Ziele setzen 6. Bericht schreiben, gestalten und veröffentlichen 7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht

Ich bin neu in der Rolle als ESG-Verantwortliche:r…

Wie etabliere ich ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen?

Wenn Sie sich gerade neu mit ESG beschäftigen, wird Ihnen das bekannt vorkommen: Sie haben viele Maßnahmen im Kopf, müssen sie aber in eine zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie integrieren. Sie machen sich Gedanken, welche Ziele realistisch und sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Sie benötigen auch noch Prozesse und Kennzahlen, um die Entwicklung zu kontrollieren.

Und über all dem stehen drei großen Fragen:

  1. Was bedeutet all das für mein Unternehmen?
  2. Wie gehe ich dieses Riesenthema an?
  3. Wie rechtfertige ich meine Bemühungen und die nötigen Ressourcen vor dem Management?

Hier helfen Ihnen zunächst einmal grundlegenden Blogbeiträge zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement weiter. Sie erfahren mehr über Ihre Rolle und Aufgaben als Nachhaltigkeitsverantwortliche:r und erhalten Tipps zur überzeugenden Kommunikation mit dem Management, warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist.

 

CSRD, SFDR, EU-Taxonomie: Was ist das überhaupt und was ist da der Hintergrund?

Bei all den Verordnungen sind Ihnen bestimmt schon die Begriffe CSRD, SFDR, EU-Taxonomie und ESRS untergekommen. Sie alle sind Teil des European Green Deals und hängen zusammen. Die EU will mit den Verordnungen und Richtlinien Nachhaltigkeit stärker in der Wirtschaft verankern.

Zur Erfüllung der CSRD sind Unternehmen verpflichtet, nach den von der EU vorgegebenen Standards „ESRS“ zu berichten. Wie wende ich den Standard richtig an? Decken auch GRI oder DNK diese Vorgaben ab? Antworten darauf finden Sie in unserem ESRS-Whitepaper.

Die SFDR ist eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor. Wann Sie davon betroffen sind und was dabei zu tun ist, erklären wir im Factsheet zur SFDR.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das CSRD und SFDR anwenden. Sie definiert, wann eine Geschäftstätigkeit grün, nachhaltig oder umweltfreundlich ist, um Klarheit über Nachhaltigkeitsaussagen zu schaffen. Was diese Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten für Ihr Unternehmen und Ihre Nachhaltigkeitsarbeit bedeutet, lesen Sie in unserem Whitepaper zur EU-Taxonomie.

 

Wie mache ich mein Unternehmen nachhaltiger? 

Fangen Sie schon jetzt an zu handeln! Je mehr Sie in Ihrem Bericht von (umgesetzten) Maßnahmen erzählen können, umso aussagekräftiger wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht. Hier ein paar Tipps für gute Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen.

Kommunizieren Sie von Anfang an Ihre Nachhaltigkeitsreise, zeigen Sie auch Ihren Handlungsbedarf. Das macht Ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubwürdig. Passen Sie aber auf, dass Sie in der Nachhaltigkeitskommunikation nicht in diese Greenwashing-Fallen tappen. Das schadet nicht nur Ihrer Reputation, sondern die EU macht hier jetzt auch konkrete Anti-Greenwashing-Vorschriften

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht!

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist vor allem beim ersten Mal eine große Herausforderung. Mit den richtigen Tools und einem umfangreichen Wissen können Sie aber viel Zeit und Kosten sparen. Für beides haben wir die passende Lösung für Sie. Mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum Nachhaltigkeitsprofi. Und mit unserer ESG-Management-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Kompass als Symbolbild: CSRD-Berichtspflicht
11.11.2022

EU beschließt CSRD: Das sollten Sie jetzt beachten

Die CSRD ist da. Dieser Beitrag liefert Hintergründe und Tipps, um die Umsetzung zu meistern.

EU veröffentlicht neue Berichtspflicht CSRD

Das Europäische Parlament hat am 10. November einer neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Das Gremium nahm die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember wurde die neue Berichtspflicht CSRD schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt.

 

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive müssen in Deutschland künftig rund 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Europaweit sind etwa 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.

Die Entwicklung zur neuen Richtlinie CSRD

Die Situation vor der CSRD: Im März 2017 hat der Bundestag das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch: Non-Financial Reporting Directive, NFRD) umgesetzt. Durch dieses Gesetz waren rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Im Rahmen ihres Green Deals will die EU das Thema Sustainability allerdings noch stärker in der Wirtschaft verankern. Deswegen erhält die bisherige Regelung durch die CSRD ein umfangreiches Update. Durch die neue Richtlinie wird die bisherige Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Das neue Reporting nach CSRD bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich, durch die der Nachhaltigkeitsbericht deutlich aufgewertet wird. Mit der Erstellung entsteht für berichtspflichtige Unternehmen eine ganz neue Herausforderung. Die CSRD beinhaltet unter anderem auch die Form der Veröffentlichung und nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken für das Management und den Aufsichtsrat.

Zudem werden auf EU-Ebene erstmals verbindliche Berichtsstandards eingeführt, die die Berichterstattung inhaltlich umfangreicher und anspruchsvoller machen. Einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur CSRD erhalten Sie auch in unserem Factsheet.

Was ist der Zweck des neuen Reportings nach CSRD?

Die EU will Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance) erhöhen. Investoren, Arbeiternehmer:innen und Kund:innen erhalten dadurch mehr Informationen über soziale und ökologische Aspekte eines Unternehmens. Sehen Sie die Berichterstattung deswegen nicht als nötiges Übel an, sondern als Möglichkeit, zum Beispiel ihre positive Entwicklung beim CO2-Ausstoß zu zeigen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erreichen.

Die ESRS im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick!

Drei Tipps, um die CSRD zu meistern

1. Beginnen Sie JETZT

Warten Sie mit Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nicht, bis es zu spät ist. Sorgen Sie bereits jetzt dafür, dass Sie eine gute Datengrundlage für den Nachhaltigkeitsbericht haben. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise eingeführt. Berichtet wird dann immer auf der Datengrundlage aus dem Vorjahr. Wer also länger wartet, bis er das Thema angeht, wird im Zweifel nicht genug zu berichten haben.

 

2. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie

Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig von Stakeholdern stärker wahrgenommen, weil er zusammen mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht wird. Integrieren Sie deswegen Ihre ESG-Strategie in ihre Unternehmensstrategie. Dadurch werden Zielkonflikte vermieden. Außerdem fließen Nachhaltigkeitkeitsaspekte ganzheitlich in die Kultur des Unternehmens und die gesamte Wertschöpfung ein, was zu positiven Synergieeffekten führt.

 

3. Schaffen Sie einen zentralen Punkt für Ihre Daten

Die Grundlage eines Nachhaltigkeitsberichts sind valide und verfügbare Daten. Legen sie deswegen frühzeitig fest, welche Daten Sie erheben möchten. Sammeln Sie alle Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Zuständigkeiten an einem Ort, um damit effektiv arbeiten und berichten zu können. Hilfreich sind dabei spezielle Tools – z.B. der VERSO ESG Hub. Bedenken Sie immer: Ohne gut strukturierte ESG-Daten gibt es auch kein wirksames Sustainability Management und somit keine Grundlage für einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Mitarbeiter:innen. Außerdem jedes Unternehmen mit zwei von drei folgenden Eigenschaften:

  • mehr als 250 Mitarbeiter im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und
  • einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.

Nach der aktuell gültigen Berichtspflicht CSR-RUG müssen nur kapitelmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Durch die neue Regelung wird diese Zahl massiv ausgeweitet.

Außerdem können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will.

Grafik: wer ist nach CSRD berichtspflichtig: Nicht kapitalorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von den folgenden Bedingungen erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Umsatzerlöse, mehr als 45 Millionen Euro Bilanzsumme. Börsennotierte Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen), Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute sind alle von der Berichtspflichg CSRD betroffen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

VERSO unterstützt bereits zahlreiche Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Gerne begleiten wir auch Sie und Ihr Unternehmen über den gesamten Prozess hinweg – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung des ESG-Berichts.

Mit unserer ESG-Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Unsere Sustainability Expert:innen stehen Ihnen jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Wander-Wegweiser als Symbolbild für den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeits-Standards
10.08.2022

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Standards gibt es?

Durch die neue Berichtspflicht CSRD sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Was ist der richtige Standard für Ihren CSR-Bericht? Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Standards vor. Außerdem finden Sie am Ende dieses Blogposts ein Factsheet, in dem Sie sehen, welcher Standard sich für welche Unternehmen eignet.

UN Global Compact: Für den Einstieg geeignet, nur Minimalanforderungen

Der United Nations Global Compact, kurz UNGC, wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen Kofi Annan von Georg Kell gegründet. Ziel war und ist eine gerechte, umwelt- und sozialverträgliche Ausgestaltung der Globalisierung. Der UNGC ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Über 19.000 Unternehmen und Organisationen haben ihn unterzeichnet – davon sind mehr als 800 in Deutschland.

Das Rahmenwerk formuliert zehn soziale und ökologische Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen und Organisationen bekennen. Darüber hinaus basiert der UN Global Compact auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

SFDR – der Standard für den Finanzsektor

Die EU hat die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt – betroffen sind allerdings auch einige Unternehmen. Wie, verrät Ihnen unser Factsheet.

DNK: Guter Einstieg, gut anwendbar, für deutschsprachigen Raum

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist im Jahr 2011 eingeführt worden. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit informieren und somit eine Vergleichbarkeit geschaffen wird. Etwa 800 Unternehmen haben inzwischen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.

Der Standard umfasst 20 Kriterien, zu denen berichtet werden muss. Sie sind in die Themenbereiche Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelange, Gesellschaft unterteilt. Bei der Berichterstattung können Unternehmen entweder das Leistungsindikatorenset nach GRI (Global Reporting Initiative) oder nach EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societes) auswählen.

GRI: International am etabliertesten, hoher Aufwand

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Stiftung, die 1997 gegründet wurde. Die Leitlinien der GRI gelten weltweit als der wichtigste Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Das Ziel der globalen Standards ist es, Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Anforderungen besser vergleichbar zu machen. In einem Dialogprozess mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden die Richtlinien kontinuierlich weiterentwickelt.

Unternehmen, die nach den GRI-Standards ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen umfangreiche Angaben zum Unternehmen, zum Managementansatz sowie zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards machen.

Die Global Reporting Initiative hat inzwischen ihre Standards ein weiteres Mal aktualisiert. Die aktuellen Neuerungen gelten für alle Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht werden. Alle Infos zu den Änderungen finden Sie im Factsheet „Neue GRI-Standards ab 2023“.

SDG: Rahmenwerk mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Bestandteil sind die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen: Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Die globalen Ziele sollen bis 2030 von allen Staaten erreicht werden, um die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer zu gestalten.

Das SDG-Rahmenwerk dient als Orientierung für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten wollen. Um die Implementierung der 17 Sustainable Development Goals und der Unterziele in die Lieferketten zu erreichen, stehen Richtlinien wie die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact zur Verfügung. Beide Richtlinien schlagen Indikatoren und Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen für die einzelnen SDGs vor.

ISSB: globaler Standard für kapitalmarktorientierte Unternehmen, in der Entwicklung

Die International Financial Reporting Standards Foundation entwickelt aktuell globale Standards für den Nachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Dazu gründete die gemeinnützige IFRS-Stiftung das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt. Der künftige Standard hat großes Potenzial das international führende Framework zu werden.

Ziel des ISSB ist es, Mindeststandards für eine glaubwürdige, transparente und vergleichbare Berichterstattung im Bereich der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festzulegen. Unternehmen sollen beispielsweise angeben, mit welchen Kennzahlen sie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen messen und überwachen und mit welcher Strategie sie diese bewältigen wollen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

ESRS: europaweit einheitlicher Standard, wird im Zuge der CSRD entwickelt

Im Zuge der neuen Berichtspflicht CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive, wird auch ein einheitlichen Standard eingeführt. Die Berichte sollen dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit wächst allerdings auch der Aufwand.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist damit beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Alle Informationen zu den ESRS gibt es in unserem Factsheet. 

ISO 14001: guter Standard für Umwelt-Management

Die ISO 14001 ist ein weltweit anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme, der 1996 veröffentlicht wurde. Ziel der internationalen Norm ist es, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern und Umweltziele erreichen. Weltweit sind etwa 300.000 Unternehmen nach ISO 14001 zertifiziert – davon sind rund 8000 aus Deutschland.

Das Umweltmanagementsystem basiert auf vier Säulen: der Planung von Umweltzielen, der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen, der Kontrolle und der Verbesserung.

ISO 26000: Leitfaden für gesellschaftlich verantwortliches Handeln

Die ISO 26000 wurde im Jahr 2010 herausgegeben und ist ein Leitfaden, der gesellschaftlich verantwortliches Handeln definiert. Da bei der Norm keine Zertifizierung vorgesehen ist, ist er nicht so weit verbreitet wie beispielsweise die ISO 14001.

Der Standard formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen zu Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Dazu gehören die Themen Umwelt, Menschen-, Arbeitnehmer- und Kundenrechte sowie Gesellschaft.

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Praxisorientierte Informationen zu den verschiedenen Standards erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy – ein 12-wöchiger Onlinekurs zur Weiterbildung als CSR-Manager:in.

EMAS: aufwändigerer Standard für Umwelt-Management

Das Eco-Management und Audit Scheme, kurz EMAS, wurde von der Europäischen Union entwickelt und 1995 in Deutschland eingeführt. Es ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen. In Europa sind rund 4000 Organisationen nach EMAS registriert – über 1100 davon sind aus Deutschland.

Unternehmen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele offenlegen. In diesen Prozess sind die Beschäftigten mit einzubeziehen. Das EMAS deckt die Inhalte der ISO 14001 ab und geht noch darüber hinaus.

TCFD: Empfehlungen an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die auf Initiative der G20-Staaten gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hat im Jahr 2017 Empfehlungen für die freiwillige und konsistente Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels erstellt. Die Empfehlungen richten sich an die Finanzbranche und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weltweit haben sich über 1000 Unternehmen zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen und Investoren entscheidungsrelevante Informationen über materielle klimabedingte finanzielle Risiken und Chancen zu geben. Laut den Empfehlungen sollen Angaben zu Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele gemacht werden.

Welcher Standard für welches Unternehmen?

Im Factsheet haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welcher Standard sich für welches Unternehmen eignet.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist eine Herausforderung, nicht alles wird auf Anhieb glatt laufen. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte starten und sich mit den entsprechenden Standards weiterentwickeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bei der Berichterstattung. Mit unserer CSR Management Software sammeln Sie schnell und übersichtlich alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten. Und mit unseren Weiterbildungen holen Sie sich neuen Input und werden zum CSR-Profi.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

Gespiegelte Blätter – Symbolbild für die doppelte Wesentlichkeit
23.05.2022

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Die EU hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eingeführt. 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen nun Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte werden durch das Wesentlichkeitsprinzip bestimmt. Mit der Einführung der CSRD wird die doppelte Wesentlichkeit, oder auch die doppelte Materialität, verankert. Lesen Sie, was dahinter steckt.

Definition: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet:

Es muss angegeben werden,
wie einerseits Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
UND
wie sich andererseits das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (Inside-out-Perspektive). 

Die doppelte Wesentlichkeit wird das vor allem in Deutschland zugrunde gelegte Wesentlichkeitsprinzip ändern und dazu führen, dass deutlich mehr Angaben berichtsrelevant und die CSR-Berichte dadurch aussagekräftiger werden.

Künftig müssen Unternehmen also beide Perspektiven – unabhängig voneinander – im Nachhaltigkeitsbericht angeben. Bisher mussten beide Aspekte gleichzeitig erfüllt sein.

Bei der Outside-in-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit”) müssen Angaben gemacht werden, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Häufig wird, gerade in der Finanzwelt, heute nur diese Perspektive betrachtet und von „ESG” oder „ESG-related Risks” gesprochen – also lediglich die Risikoperspektive aus Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Bei der Inside-out-Perspektive („ökologische und gesellschaftliche Wesentlichkeit“) müssen Angaben gemacht werden, die für ein Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte notwendig sind. Kurz gesagt muss dargelegt werden: Welchen Impact hat mein Unternehmen auf den Planeten und die Gesellschaft?

Infografik: Erklärung doppelte Wesentlichkeit der CSRD Outside-In Materialität (finanziell): Interessengruppe sind primäre Investoren. Inside-Out Materialität (gesellschaftlich & ökologisch): Interessengruppen sind Gesellschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Umwelt und Sozialverbände, ... alle auf diesem Planeten.

Die ESRS Standards im Überblick

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards für vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards ein – die ESRS. Verschaffen Sie sich im Factsheet einen Überblick.

Die Outside-in-Perspektive

Viele Unternehmen haben sich bisher auf die Outside-in-Perspektive konzentriert, da sie eine Art Risikomanagement darstellt. Auch in Zukunft wird dieses Feld abgedeckt. Die Informationen richten sich vor allem an Investor:innen.

Aus der Outside-in-Perspektive müssen Unternehmen folgende Informationen offenlegen:

  • Wie beeinflussen externe Entwicklungen unter anderem das Geschäftsmodell, die Strategie und den Umsatz? Mit externen Entwicklungen sind hier beispielsweise unerwartete Wetterereignisse, aber auch eine strengere Regulatorik
  • Auch branchenspezifische Themen spielen eine Rolle: Gibt es Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits von Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten identifiziert wurden?
  • Was sind die Hauptrisiken für das Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung? Und wie werden sie gesteuert beziehungsweise gemindert?

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

Die Inside-out-Perspektive

Durch die Inside-out-Perspektive wird der Blick deutlich geweitet. Ansprechpartner sind nicht nur Investor:innen, sondern auch Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen sowie Umwelt- und Sozialverbände.

Aus der Inside-out-Perspektive müssen Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt. Hier soll auch der Einfluss der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen (einschließlich der Lieferkette) genannt werden. Gefordert werden Angaben unter anderem zu:

Umweltbelange:

  • Klimaauswirkungen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Umweltauswirkungen der Energienutzung
  • Biodiversität

Soziales:

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vielfalt und Gleichbehandlung
  • Menschenrechte
  • soziales Engagement

Governance:

  • Führungs- und Kontrollprozesse
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

In 12 Wochen zum/zur CSR-Manager:in – die VERSO Academy führt Sie durch den kompletten CSR-Managementbericht. Von Standards bis doppelte Wesentlichkeit.

Das Ziel der doppelten Wesentlichkeit

Die Europäische Union möchte mit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD den Umfang der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die CSR-Berichte werden dadurch aussagekräftiger und vergleichbarer.

Außerdem wird der Impact des Nachhaltigkeitsberichts gesteigert, weil die doppelte Materialität zu einem Wandel von einer Shareholder- zu einer Stakeholder-Perspektive beiträgt.

Der CSR-Bericht richtet sich an Investor:innen, aber auch an Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Gesellschaft.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Von der neuen CSR-Berichtspflicht CSRD werden nicht nur mehr Unternehmen betroffen sein. Sie werden durch die doppelte Wesentlichkeit zudem vor einer großen Herausforderung stehen. VERSO begleitet Sie durch den Bericht.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!

16.06.2021

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: 5 Tipps fürs ESG-Reporting

Bei Nachhaltigkeit wird zunehmend genauer hingeschaut – der eigene Anspruch, die gesellschaftlichen Erwartungen sowie die gesetzlichen Anforderungen bei den ESG-Themen wachsen rapide. Hier kommen 5 Tipps für glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichte.

Ob verpflichtet oder nicht – Sie tun gut daran, jetzt schon zu starten. Mit diesen 5 Tipps erstellen Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht:

1. Commitment von höchsten Entscheidern einholen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Geschäftsführung das Thema Sustainability als strategisch wichtiges Thema begreift. Einerseits, weil Ihrem Unternehmen schnell Greenwashing vorgeworfen werden kann. Das kann bis zur persönlichen Haftung des Managements führen. Andererseits, weil Ihre Kunden, Ihre Geschäftspartner und Ihre Mitarbeitenden intelligente Wesen sind. Sie bemerken, ob es authentisch ist, was die Geschäftsführung sagt, und ob diese tatsächlich soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit anstrebt.

Sollte Ihre Geschäftsführung nicht mit an Bord sein, haben Sie noch ein zweites Problem, wenn Sie den Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie brauchen sehr viele Menschen im Unternehmen, die Ihnen Daten liefern. Das werden diese häufig nur dann priorisieren, wenn sie wissen, dass es von oben gewollt ist und von den Führungskräften und den Vorständen mitgetragen wird.

Sie sollten nicht vergessen, dass ESG eine Schnittstellenfunktion ist, bei der Sie auf alle wichtigen Abteilungen im Unternehmen zählen können müssen. Holen Sie sich zu Beginn das Commitment für Nachhaltigkeit von der höchsten Entscheiderebene, um eine solide Basis für Ihren ESG-Bericht zu legen.

2. Planen Sie ausreichend Zeit für den Nachhaltigkeitsbericht ein

Wenn es sich um Ihre erste Dokumentation handelt, sollten Sie besonders darauf achten, dass Sie ausreichend Zeit einplanen. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mit Sicherheit keine Raketenwissenschaft. Doch beim ersten Mal ist das Herangehen noch nicht gelernt, nicht geübt und es wird eine Menge offene Fragen geben. Es kommt darauf an, ob Sie eine Vollzeitstelle als ESG-Manager:in haben und vielleicht sogar Kolleginnen und Kollegen, die Sie unterstützen. Oder ob Sie einen anderen Jobtitel haben und nur etwa 20 Prozent Ihrer Stelle für das Nachhaltigkeitsmanagement gedacht ist. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten, wie Sie zeitliche Ressourcen realistisch einplanen können.

Eine weitere große Herausforderung, die Sie viel Zeit beim Erstellen des ESG-Reporting kosten kann, ist das Daten-Management. Mit den richtigen Tools und der richtigen Datenlage können Sie sich bis zu 90 Prozent Zeit ersparen.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

3. Die richtigen ESG-Tools, um Zeit und Kosten zu sparen

Überlegen Sie sich möglichst frühzeitig, welche Werkzeuge, also welche Sustainability Tools, Ihnen optimal bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts helfen können. Hier gibt es normalerweise zwei Lösungen:

Auf der einen Seite sind das gängige Tabellenprogramme, die den Vorteil haben, dass Sie bereits vorhanden sind. Der Nachteil daran ist die hohe Fehleranfälligkeit. Tabellenprogramme können nur sehr begrenzt ESG-wichtige Funktionen ausführen und das Datenmanagement ist meist umständlich. Darüber hinaus benötigen Sie häufig Agenturen für den Bericht beziehungsweise Designer für das Layout. Kosten und Zeitaufwand sind mit Tabellenprogrammen gerade im fortgeschrittenen Verlauf der Berichterstattung nicht zu unterschätzen.

Auf der anderen Seite gibt es dedizierte CSR-Management-Lösungen, mit denen Sie all Ihre Daten an einer Stelle gesammelt haben. Diese Tools ersparen Ihnen eine Menge Zeit und Frust bei der Eingabe und Verwaltung der Daten. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir unsere CSR-Software entwickelt haben.

Und auch die Kosten sind mit professioneller ESG-Software deutlich geringer: Teure Agenturen und lange Abstimmungsschleifen fallen so weg und die Kosten liegen komplett in Ihrer Hand. 

4. Know-how aus Weiterbildungen oder von Berater:innen

Um einen Nachhaltigkeitsbericht erfolgreich erstellen zu können, benötigen Sie ein gewisses Sustainablity-Know-how. Es reicht zu Beginn, wenn ein Basiswissen gegeben ist. Sie sollten beispielsweise wissen, welche Rahmenwerke und Standards es gibt. Einen Überblick über die wichtigsten Standards finden Sie in unserem Factsheet.

Wichtig ist aber auch, wie der Prozess des Nachhaltigkeitsmanagements funktioniert und wo Risiken lauern. Dieses praktische Basiswissen ist jedoch unumgänglich, um einen glaubwürdigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und Reputationsrisiken zu vermeiden. Um es sich anzueignen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie sich das Wissen über entsprechende Kurse oder Ausbildungen selbst erarbeiten. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kurse von Experten aus der Praxis angeboten werden. Ein Hochschulzertifikat kann hilfreich sein, ist aber bei weitem nicht immer die beste Lösung, wenn es um ESG-Management in der Praxis geht.

Können oder wollen Sie sich das Wissen aktuell nicht selbst aneignen, gibt es zum anderen die Option externer Unterstützung. Achten Sie dringend darauf, dass die Beraterin, der Berater oder die Agentur das Thema wirklich versteht und schon lange in der Praxis umsetzt. Für einen Nachhaltigkeitsbericht reicht es nicht, dass eine Agentur schöne Texte und ansprechende Grafiken erstellen kann. Die sogenannten „Hochglanzbroschüren wirken häufig sogar kontraproduktiv, wenn es um Nachhaltigkeit und Authentizität geht.

CSRD: Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte

Im Rahmen des Green Deal treibt die EU zahlreiche Maßnahmen für die Nachhaltige Transformation voran – u.a. auch die CSRD. Alle Einzelheiten erhalten Sie in unserem Factsheet.

5. ESG-Daten: Sammeln Sie Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit systematisch

Um einen aussagekräftigen ESG-Bericht zu erstellen, ist eines unumgänglich: Ihre Dokumentation muss Fakten und Bemühungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen enthalten! Das heißt: Wenn Sie nichts im Bereich der Themen Umwelt, Sozial und Governance machen, wird es sehr schwierig, einen Bericht authentisch und erfolgreich zu gestalten. Nehmen Sie dies zum Anlass, um ESG-Maßnahmen im Unternehmen zu erkennen und zu sammeln, also Dinge, die Sie oder andere Abteilungen bereits ganz selbstverständlich tun. 

Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, wissen überhaupt nicht, was sie schon alles im Bereich Nachhaltigkeit tun und sind nach einer Bestandsaufnahme positiv überrascht. Um eine solche Bestandsaufnahme zu machen, sprechen Sie am besten mit Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen. Insbesondere die Ressorts Einkauf, Umwelt-Management, Marketing und Kommunikation sowie HR werden Ihnen relevante Informationen liefern können.

Nehmen Sie den Bericht auch zum Anlass, neue Maßnahmen zu initiieren – auf Basis Ihrer Ziele und mit Blick auf die Wesentlichkeit Ihrer Maßnahmen. Wichtig dabei: Achten Sie bei der Datensammlung darauf, dass Sie alle Daten an einem Ort sammeln und aktuell halten!

Fazit

Bereiten Sie sich gut vor und erfüllen Sie diese fünf Punkte, so profitieren Sie sowohl im Prozess der Berichterstellung als auch erheblich in der Qualität des Endergebnisses. Vorbereitung ist, wie so oft im (Arbeits-)Leben, alles – auch beim Nachhaltigkeitsbericht.

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie ist mit Arbeit verbunden. VERSO begleitet Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Seit 2010.

* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten zu:

  • Aktuellen ESG-Themen und Gesetzesänderungen
  • Best Practices aus den Bereichen ESG und nachhaltige Lieferketten
  • News zu VERSO
  • Sustainability Events uvm.

Jetzt anmelden!