EUDR: Software-Umsetzung
Für Erstinverkehrbringer im Mittelstand
Die EUDR wurde zweimal verschoben. Jetzt ist klar: Der 30. Dezember 2026 gilt für große und mittlere Unternehmen, eine weitere Verschiebung wird es nicht geben. Für mittelständische Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer tätig sind, bedeutet das: Die wesentlichen Sorgfaltspflichten bleiben trotz der Anpassungen bestehen, und eine effiziente Umsetzung ist nur durch Automatisierung zu stemmen.
In diesem Webinar erfahren Sie, wie der VERSO Supply Chain Hub die EUDR-Prozesse vollständig automatisiert: von der Lieferantenkommunikation über die Risikobewertung bis zur Sorgfaltspflichterklärung, fristgerecht zum 30. Dezember.
Die Themen:
- Rollen und Pflichten im Überblick: Marktteilnehmer, Händler und was sich durch die letzten Anpassungen geändert hat
- Die Rolle des Erstinverkehrbringers im Detail: Welche Pflichten trotz Überarbeitung bestehen bleiben und was das für den Mittelstand bedeutet
- Software-Umsetzung mit dem VERSO Supply Chain Hub: Wie vollständige Automatisierung der EUDR-Prozesse in der Praxis aussieht
- Roadmap bis zum 30. Dezember 2026: Wie Sie die EUDR fristgerecht umsetzen
Datum: 29. September 2026, 11:00 Uhr
Speaker: Klaus Wiesen, VP Supply Chain Solutions bei VERSO, und Ilja Lange, Senior Sustainability & Compliance Expert bei VERSO