Bereit für die CSRD-Berichtspflicht?
Neben hohen regulatorischen Anforderungen bringt die CSRD-Berichtspflicht vor allem viele Fragen: Gilt sie für mein Unternehmen? Was ist zu tun? Und wie gelingt die rechtskonforme Umsetzung? Antworten finden Sie gemeinsam mit VERSO. Verwandeln Sie mit uns Ihre Nachhaltigkeitsdaten in prüfungssichere CSRD-Berichte.
CSRD-Compliance: Gar nicht so einfach?
Die Berichterstellung nach CSRD ist eine komplexe und herausfordernde Sache. Was als sinnvolle Maßnahme für Nachhaltigkeitsberichte mit echtem Impact gedacht ist, bringt ESG-Verantwortliche ordentlich ins Schwitzen:
- ESG-Datensammlung: Wo fange ich an? Wie finde ich heraus, wie nachhaltig mein Unternehmen und meine Lieferketten aktuell sind?
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Zu welchen der unzähligen Datenpunkte muss ich tatsächlich berichten?
- Strategie: Wie genau funktionieren die ESRS? Wie plane ich eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie?
- Sicherheit: Wie gehe ich vor, damit mein Bericht sicher durch die Prüfung kommt?
- Verständnis: Warum und wie mache ich das hier überhaupt?
Gleichzeitig ist die CSRD noch neu, dass es wenig Erfahrungswerte gibt. Und das macht das Ganze nicht gerade leicht, oder? Mit VERSO gewinnen Sie Sicherheit durch eine klare Datenlage und erfüllen strategisch Ihre CSRD-Berichtspflicht.

CSRD-Berichtspflicht Schritt für Schritt umsetzen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
… mit unserer KI-gestützten Lösung. Das zertifiziert IDW- und CSRD-konforme Modul verhilft Ihnen im Handumdrehen zum Startpunkt Ihres CSRD-Berichts: Der prüfungssicheren Analyse der doppelten Wesentlichkeit.
ESG-Datenmanagement & Reporting
… mit dem VERSO ESG Hub. Erhalten Sie mit unserer CSRD-Compliance-Software Zugang zu unserem digitalen Cockpit für ESG-Manager:innen. Hier zentralisieren Sie Ihre ESG- Daten und erstellen einfach und sicher Ihren CSRD-konformen Bericht.
Lieferkettentransparenz
… mit dem VERSO Supply Chain Hub. Über 100 ESRS-Datenpunkte beziehen sich auf die Lieferkette – aber die Datensammlung ist oft schwierig. VERSO verschafft Ihnen vollen Überblick über Ihre Lieferketten, damit Sie Ihre Angabepflichten mühelos erfüllen.
Klimabilanz und Klimastrategie
… mit dem VERSO Climate Hub. Ob für Treibhausgas-Bilanz, Klimaziele oder Klimastrategie: Mit VERSO sammeln Sie belastbare Daten, um die Anforderungen von Umweltstandards wie ESRS E1 effizient zu erfüllen.
Referenzen
Fragen und Antworten zur CSRD-Berichtspflicht
Für wen gilt die CSRD-Berichtspflicht – und ab wann?
CSRD-berichtspflichtig sind nach aktuellem Stand:
- Ab 2025 (Bericht über 2024):
Unternehmen, die bereits nach NFRD / CSR-RUG berichtspflichtig waren
(z. B. große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen mit > 500 Mitarbeitenden) - Ab 2028 (Bericht über 2027):
Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz - Ab 2029 (Bericht über 2028):
Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz in der EU erzielen und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben
Was hat sich durch den Omnibus geändert?
Mit der Omnibus-Entscheidung wurden Zeitplan und Anwendungsbereich der CSRD deutlich angepasst:
- Die Berichtspflicht für viele Unternehmen wurde um zwei Jahre verschoben
- Der Anwendungsbereich wurde stark eingeschränkt
Nicht mehr verpflichtend CSRD-pflichtig sind:
- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, die ursprünglich über die Schwellen (250 Mitarbeitende / 50 Mio. € Umsatz) erfasst gewesen wären
- Börsennotierte KMU (voraussichtlich vollständig aus dem Pflicht-Scope herausgenommen)
- Kleinstunternehmen (unverändert ausgenommen)
Was meint die „doppelte Wesentlichkeit“ in der CSRD?
Mit der CSRD-Berichtspflicht kommt auch ein neues Verständnis von Wesentlichkeit. Genauer gesagt: Relevante Themen für den CSR-Bericht werden künftig anhand der „doppelten Wesentlichkeit“ identifiziert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeit löst damit die alte Regelung ab, nach der Unternehmen nur dann berichtspflichtig waren, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen. Unsere erfahrenen Sustainability-Expert:innen unterstützen Sie gern bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie beim gesamten Berichtsprozess.
Wie hängen CSRD, SFDR und EU-Taxonomie zusammen?
Sie wissen bereits, dass die CSRD-Berichtspflicht ein wichtiger Teil für die Umsetzung des Green Deals ist. Aber wie passt das alles nun mit den weiteren Richtlinien und Vorschriften zusammen?
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Sie vereinheitlicht und erweitert die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen.
EU-Taxonomie: Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können.
SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation): Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Wie vereine ich meine Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sinnvoll?
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sind mit Einführung der CSRD-Berichtspflicht eng miteinander verbunden. VERSO erstellt Ihnen nicht nur geprüfte Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte aus einer Hand, sondern führt beide zu einem ganzheitlichen Bericht zusammen, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für maximale Transparenz Ihrer Nachhaltigkeit.
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