PPWR: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmen
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt umfassende Anforderungen für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur PPWR und zeigen, welche Pflichten ab 2026 gelten.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – auch bekannt als neue EU-Verpackungsverordnung – bringt umfassende Anforderungen für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. Sie betrifft Design, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sowie die Reduktion von Verpackungsabfällen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur PPWR und erfahren, welche Pflichten ab 2026 gelten.
1. Was ist die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal. Als einheitliches, direkt geltendes Rahmenwerk ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, in der EU die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz zu erhöhen und die bisherigen Vorschriften EU-weit zu harmonisieren.
2. Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR ist am 11.02.2025 in Kraft getreten, gilt ab dem 12.08.2026 in der Anwendung und wird bis 2040 schrittweise ausgeweitet – mit wichtigen Meilensteinen in den Jahren 2028 und 2030.
3. Wen betrifft die PPWR?
Die PPWR gilt für alle Verpackungen und verpackten Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Ab dem 12. August 2026 dürfen Waren in Verpackungen, die der Verordnung nicht entsprechen, in der EU nicht mehr vermarktet werden. Für Verpackungen gefährlicher Güter, Medizinprodukte, kontaktkritischer Lebensmittel und innovative Verpackungen gelten Ausnahmen und Sonderregelungen, die dort Flexibilität bieten, wo Sicherheits- oder Innovationsaspekte dies rechtfertigen.
Die PPWR hat einen enorm breiten Anwendungsbereich. Deshalb betrifft sie zahlreiche Unternehmen, darunter:
- Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
- Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten
- Distributoren, Importeure und Fulfillment-Dienstleister
- Markeninhaber, die verpackte Waren auf dem EU‑Markt in Verkehr bringen
- Nicht-EU-Lieferanten, die Produkte oder Verpackungen für die EU liefern
Folgende Sektoren sind besonders betroffen:
- FMCG / Konsumgüter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Getränke, Körperpflege)
- Einzelhandel, E‑Commerce und Online-Marktplätze
- Verpackungsherstellung
- Logistik, Fulfillment und Transportverpackungen
- Textilien, Bekleidung und Schuhe (Aspekte der Verpackung)
- Gastronomie, Bewirtung und Take-away (HORECA)
4. Welche Rollen definiert die PPWR?
Die PPWR legt klare Verpflichtungen für jeden Wirtschaftsakteur entlang der Lieferkette fest und unterscheidet grundsätzlich zwischen Erzeugern, Importeuren, Vertreibern und Lieferanten.
Erzeuger
Eine natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder ein verpacktes Produkt fertigt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder fertigen lässt. (Bedeutet Verpackungshersteller oder Unternehmen wie Amazon).
Lieferant
Jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder Verpackungsmaterialien an einen Erzeuger liefert.
Importeur
Jede natürliche oder juristische Person in der EU, die Verpackungen aus einem Nicht‑EU‑Land auf den EU‑Markt bringt.
Vertreiber: Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette (außer Erzeuger/Importeur), die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt bereitstellt.
5. Was bedeutet die PPWR-Rolle „Producer” bzw. „Hersteller” und was ist der Unterschied zum Erzeuger?
Als Hersteller gelten alle Erzeuger, Importeure oder Vertreiber – unabhängig vom Sitz –, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat auf den Markt bringen. Sie haben dann noch zusätzliche Pflichten, z.B. die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Sammlung und Recycling. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem „Erzeuger”. Der Erzeuger ist eine der Rollen, die unter den Sammelbegriff „Hersteller” fallen. Auch im Englischen besteht Verwechslungsgefahr: Hier wird der Hersteller übrigens Producer genannt und der Erzeuger Manufacturer.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es in einer Verpackungswertschöpfungskette nur einen Erzeuger gibt, aber durchaus mehrere Hersteller geben kann (hier ist pro Mitgliedsstaat zu prüfen, ob man Erstinverkehrbringer ist).
6. Was bedeutet “Erweiterte Herstellerverantwortung” im Kontext der PPWR?
Ein wichtiger Bestandteil der PPWR ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, auch als Extended Producer Responsibility oder kurz EPR bekannt. Die EPR-Compliance verpflichtet Hersteller nicht nur zur Verantwortung für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung der damit verbundenen Verpackungen.
Ein Beispiel: Online-Händler aus Deutschland, die Waren nach Österreich an einen Endkunden verkaufen, sind verpflichtet, dort einen Bevollmächtigen zu ernennen, um sich im nationalen Herstellerregister zu registrieren und entsprechende Gebühren zu bezahlen.
7. Wie verändern sich mit der PPWR die EPR-Gebühren?
Ab 18 Monate nach Veröffentlichung der EU-Kriterien werden die EPR-Gebühren nach der Umweltfreundlichkeit der Verpackung gestaffelt (=modulierte Gebühren). Sie sind dann z. B. günstiger, wenn die Recyclingfähigkeit höher ist.
8. Welche Pflichten bringt die PPWR für Unternehmen mit sich?
Die PPWR führt umfassende Nachhaltigkeits- und Informationspflichten für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Sie betreffen sowohl das Design und die Materialwahl von Verpackungen als auch Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung.
Zu den zentralen Pflichten, die je nach Rolle variieren, gehören:
1. Konformität & chemische Sicherheit (ab 2026)
- Einhaltung von Grenzwerten für besorgniserregende Stoffe (z. B. PFAS, Schwermetalle), insbesondere bei Lebensmittelkontakt
- Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
- Erstellung technischer Dokumentationen
- Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC)
2. Kennzeichnung & Transparenz (ab 2028 ff.)
- Harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung
- Angaben zu Kompostierbarkeit, Rücknahme- oder Pfandsystemen
- Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen
- Bereitstellung von Informationen gegenüber Behörden und Marktüberwachung
- Registrierung und Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
3. Design- und Nachhaltigkeitsanforderungen (schrittweise bis 2040)
- Minimierung von Gewicht, Volumen und Leerraum (max. 50 % bei Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 2030)
- Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen
- Vorgaben zur Recyclingfähigkeit (mind. 70 % ab 2030, 80 % ab 2038)
- Design for Recycling (werkstoffliches Recycling ermöglichen)
- Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen (10–35 % ab 2030, bis zu 65 % ab 2040)
- Erfüllung verbindlicher Wiederverwendungsquoten
- Industrielle Recyclingfähigkeit im großen Maßstab (ab 2035)
4. Spezifische Vorgaben für bestimmte Verpackungen
- Kompostierbarkeit bestimmter Anwendungen (z. B. Tee- oder Obstetiketten)
- Wiederverwendungsangebote im Take-away-Bereich
- Nutzung eigener Behälter ermöglichen
9. Welche Anforderungen gelten ab 2026 konkret?
Wenn Sie Erzeuger der Verpackungen bzw. der verpackten Produkte sind:
- müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen sowie die technischen Dokumentation und Konformitätserklärung erstellen,
- dürfen Sie keine besorgniserregenden Stoffen in Verpackungsmaterial (PFAS, Schwermetalle) verwenden und
- haben Sie eine allgemeine Kennzeichnungspflicht.
Wenn sie nachgelagert von einem Erzeuger bzw. von Ihren Lieferanten Verpackungen oder verpackte Produkte einkaufen, dann haben Sie Prüfpflichten u.a. hinsichtlich der Konformität der Verpackungen und der Kennzeichnungspflichten.
10. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich Leerraum und Überverpackung?
Ab dem 01.01.2030 dürfen Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % Leerraum aufweisen, wobei auch Füllmaterial als Leerraum gilt. Das Gewicht bzw. Volumen der Verpackung muss dann auf das Nötige reduziert sein und kosmetische Tricks (z. B. Doppelwände, falsche Böden) sind bis auf wenige Ausnahmen verboten.
11. Welche Auswirkungen hat die PPWR auf die Lieferkette?
Die PPWR erhöht die Datenanforderungen an Lieferanten und Verpackungshersteller entlang der gesamten Verpackungslieferkette, verlangt klare Verantwortlichkeiten in der Verpackungswertschöpfungskette und führt zu einem höheren Abstimmungsaufwand zwischen Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und Lieferanten. Gleichzeitig steigen die Risiken durch unvollständige oder veraltete Lieferantendaten, weshalb Transparenz und eine digitale, jederzeit verfügbare Datenbasis an Bedeutung gewinnen.
12. Wie sollten sich Unternehmen jetzt auf die PPWR vorbereiten?
Unternehmen sollten frühzeitig Transparenz über betroffene Verpackungen und Lieferanten schaffen, bestehende Daten und Nachweise prüfen sowie klare Prozesse für Datenerhebung und -pflege definieren. Entscheidend ist zudem, Lieferanten rechtzeitig einzubinden und digitale Strukturen aufzubauen, um die Anforderungen skalierbar und revisionssicher zu erfüllen.
Unsere Herangehensweise:
- PPWR-Readiness der Lieferkette feststellen
- Lieferanten sensibilisieren und schulen – ohne Mehraufwand
- Verpackungsdaten automatisiert einholen und auswerten
- Optionale Beratung zur strategischen und operativen Umsetzung
13. Wie hängt die PPWR mit anderen ESG-Anforderungen zusammen?
Dekarbonisierung der Lieferkette
Die PPWR fördert recyclingfähige und materialeffiziente Verpackungen, wodurch der Einsatz von Primärrohstoffen sinkt und energieintensive Produktionsschritte reduziert werden – ein direkter Hebel zur Reduktion von Scope-3-Emissionen.
REACH / RoHS
Die PPWR baut auf bestehenden Chemikalienregulierungen auf und konkretisiert Stoffanforderungen für Verpackungen, etwa durch Grenzwerte für PFAS und Schwermetalle, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken systematisch zu reduzieren.
ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft
Die PPWR operationalisiert die Anforderungen des ESRS E5, indem sie verbindliche Kriterien zur Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Wiederverwertbarkeit von Verpackungen definiert und damit belastbare ESG-Kennzahlen ermöglicht.
EUDR – Rückverfolgbarkeit
Wie die EUDR verlangt auch die PPWR eine transparente Rückverfolgbarkeit von Materialien und Lieferanten, um regulatorische Konformität entlang der Lieferkette nachweisen zu können.
Digital Product Passport (DPP)
Die PPWR liefert zentrale Datenpunkte für den Digital Product Passport, insbesondere zu Materialzusammensetzung, Stoffen, Recyclingfähigkeit und Konformität, und schafft damit die Grundlage für eine digitale, standardisierte Produkt- und Verpackungstransparenz.
14. Warum sollten Unternehmen die PPWR frühzeitig umsetzen?
Unternehmen sollten die PPWR frühzeitig umsetzen, um Compliance-, Haftungs- und Marktzugangsrisiken zu senken und kurzfristige Umsetzungs- sowie Lieferkettenengpässe zu vermeiden. Wer jetzt handelt, baut belastbare Datenstrukturen statt manueller Ad-hoc-Lösungen auf und positioniert sich besser gegenüber Kunden, Handel und Behörden. Gleichzeitig lässt sich die PPWR als Hebel für effiziente, nachhaltige Verpackungsstrategien nutzen, während notwendige Anpassungen in Forschung und Entwicklung ausreichend Zeit für Planung, Tests und Skalierung erhalten.
15. Welche Strafen sind bei PPWR-Verstößen zu beachten?
In Deutschland muss für fehlende Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen, Registrierungen, Lizenzierungen oder falschen Angaben mit bis zu 200.000 Euro Strafe gerechnet werden. Zusätzlich können auch Vertriebsverbote verhängt werden. Die ganz konkreten Strafen für einzelne PPWR-Pflichten werden noch durch weitere Rechtsakte festgelegt.
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* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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