Fit für CBAM: Hintergründe, Eckdaten und Anforderungen
Am 01. Oktober 2023 wurde der CBAM – der Carbon Border Adjustment Mechanism – zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen in der EU. Verschaffen Sie sich in diesem Beitrag einen schnellen Überblick, wie der CBAM funktioniert und wie Sie Ihr Unternehmen gezielt auf die neue Vorgabe vorbereiten.
Zum Einstieg: Was ist der CBAM?
CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“ bzw. „CO2-Grenzausgleichssystem“) ist der offizielle Titel der neuen Verordnung EU 2023/956. Um den Hintergrund dieser Verordnung zu verstehen, gehen wir am besten ins Jahr 2005 zurück.
In diesem Jahr wurde der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt; das europäische Instrument zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Um die gesteckten Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, hat die EU das Emissionshandelssystem mehrmals angepasst – zuletzt 2021, im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.
Mit einem Cap & Trade-System will das EU-ETS die Emissionen begrenzen. Für Unternehmen wird eine Obergrenze an Emissionen festgelegt, die sie ausstoßen dürfen. Reichen diese nicht aus, können Berechtigungen zugekauft werden.
Genau dadurch ergab sich in den vergangenen Jahren ein Problem. Um den strengen EU-Auflagen und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, verlagerten einige Unternehmen ihre CO2-intensive Produktion in Länder mit keinen oder niedrigeren CO2-Preisen. Dieses Phänomen ist auch als „Carbon Leakage“ bzw. „Verlagerung von CO2-Emissionen“ bekannt. Dem will der CBAM nun entgegenwirken.
Die Ziele im Überblick:
- Allgemeines Stärken der Maßnahmen zur Emissionsminderung
- Anregen zum Reduzieren statt Verlagern von Emissionen in der Produktion
- Schutz von in der EU produzierenden Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen
Nach Veröffentlichung am 17. August 2023 trat der CBAM am 01. Oktober 2023 offiziell in Kraft. Wer nun emissionsintensive Waren in die EU importiert, ist zum Kauf von ausgleichenden CBAM-Zertifikaten verpflichtet. Vorerst wird Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Diese schauen wir uns gleich genauer an – zunächst aber eine wichtige Frage: Für wen gilt das neue CO2-Grenzausgleichssystem eigentlich?
Für wen gilt der CBAM?
Vom CBAM sind zunächst alle Unternehmen betroffen, die die folgenden Warengruppen in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Ländern importieren:
- Eisen und Stahl
- Zement
- Düngemittel
- Aluminium
- Wasserstoff
- Strom
Bis 2026 behält sich die EU vor, Regulatorik und Warengruppen anzupassen. Künftig wird der Anwendungsbereich also noch ausgeweitet werden.
Der neuen Regulatorik geht es sowohl um direkte Produktions-Emissionen als auch um indirekte Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten bzw. dem benötigen Strom.
Im Gegensatz zur kurz zuvor eingeführten CSRD unterscheidet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nach Umsatz- und Mitarbeitendenzahlen. Das neue System ist damit Pflicht für fast alle Unternehmen im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, sofern diese eben aus Drittländern importieren.
Sie sind betroffen? Das kommt jetzt auf Ihr Unternehmen zu
Kommen wir jetzt von der Theorie zur Praxis. Nach Inkrafttreten am 01. Oktober 2023 begann zunächst eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist Ihr Unternehmen nur zum Reporting angehalten.
Bis 2030 sollen alle Produkte, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den CBAM einbezogen sein.
CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen und Zeitplan
Bis Ende der Reportingphase sind Sie dazu angehalten, quartalsweise aktualisierte Berichte zu den von Ihnen importieren Waren zu erstellen.
Das gehört in den CBAM-Bericht
Auch wenn das nach viel Arbeit klingt: Halten Sie sich an Ihre Pflichten und prüfen Sie Ihre Lieferketten. Bei Missachten sieht die CBAM-Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vor. Bereits in der Übergangsphase sind Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Emissionen vorgesehen.
Ausgleichspflicht und Zertifikatehandel
Ab 01.01.2026 gilt: Alle Emissionen, die Ihr Unternehmen im Ursprungsland Ihrer Waren noch nicht ausgeglichen hat, sind jetzt zu versteuern. Dazu benötigen Sie zuerst eine CBAM-Anmeldeberechtigung für die Niederlassung Ihres Unternehmens. Nur „zugelassene Anmelder“ sind ab 2026 berechtigt, Zertifikate zu erwerben und CBAM-Waren zu importieren.
Im Anschluss können Sie auf einer zentralen Plattform unbegrenzt die Zertifikate für Ihr Unternehmen kaufen. Es obliegt dem Anmeldenden, den nötigen Ausgleich zu berechnen und eine entsprechende Menge Zertifikate zu kaufen. Deren Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate.
Grundsätzlich sollten Sie jederzeit ausreichend Zertifikate zur Verfügung haben, um mindestens 80 Prozent der importierten Waren auszugleichen. Die Zertifikate sind zwei Jahre gültig und können zurückgegeben werden.
Der CBAM ist da – VERSO hilft
Sie sehen: Mit der CBAM-Regulatorik hat ihr Unternehmen wieder einiges vor sich. Was als sinnvoller und vor allem wichtiger Schritt für Umwelt und Wirtschaft gedacht ist, ist in der Praxis mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden – vor allem beim Sammeln der vielen benötigten Daten.
Mit VERSO umgehen Sie das Datenchaos. Im CBAM-Modul des Supply Chain Hub erfassen Sie automatisiert und effizient alle Daten, die das neue CO2-Grenzausgleichssystem von Ihnen fordert. Jetzt in einer kostenlosen Demo anschauen, wie das funktioniert:
* Bei diesen Informationen handelt es sich um redaktionell zusammengefassten Content, der nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. VERSO übernimmt keine Haftung.
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